Über Humble Bundles berichte ich hier inzwischen nicht mehr, weil die etwas ganz normales geworden sind und die Originalität sich doch arg abgenutzt hat (auch wenn ich immer wieder mal eins kaufe). Diesmal jedoch mache ich eine Ausnahme. Aktuell wird ein eBook-Bundle mit Science Fiction-Romanen angeboten, allerdings keine neuen oder eher unbekannten Bücher, sondern eine Reihe von SF-Klassikern (oder was man bei Humblebundle Inc. dafür hält, es sind aber ein paar wirklich schöne Romane dabei).
Investiert man weniger als ca. 13 Dollar (der Durchschnittspreis schwankt mit der Menge der Käufer und was die zu zahlen bereit sind), erhält man:
Zahlt man mehr als den Durchschnitt bekommt man zusätzlich:
ROBOT VISIONS von Isaac Asimov, CHAOS IN AMBER und TO RULE IN AMBER von John Gegory Betancourt, WILD CARD – DEATH DRAWS herausgegeben von GRRM, THE COMPUTER CONNECTION von Alfred Bester, EYE OF CAT und THE DOORS OF HIS FACE, THE LAMPS OF HIS MOUTH von Roger Zelazny.
Ab einer Investition von 15 Dollar kommen hinzu:
THE STARS, MY DESTINATION von Alfred Bester, ROBOT DREAMS von Isaac Asimov, SHADOWS OF AMBER von John Gegory Betancourt, THE DEMOLISHED MAN von Alfred Bester, sowie VENUS PRIME von Paul Preuß nach Arthur C. Clarke.
Es werden noch weitere eBooks hinzukommen.
Wenn man das Bundle kauft, unterstützt man unter anderem die SFWA, das Challenger Center for Space Science Education oder The Givers Fund. Bei uns in Deutschland sind solche eBook-Bundle-Angebote aufgrund des Innvovationsverhinderers Buchpreisbindung nach wie vor leider unmöglich.
Von Regisseur James Gunn persönlich kam auf Twitter die Meldung, dass die Dreharbeiten zum zweiten Teil von GUARDIANS OF THE GALAXY begonnen haben. Wie man dem geposteten Bild entnehmen kann, ist das Team wieder zusammen. Ein besonders charmantes Detail ist für mich der kleine Groot auf Draxens Schulter.
Bemerkenswert ist beim zweiten Teil, dass Kurt Russell mitspielen wird. Starttermin ist der 5. Mai 2017.
Der Star Wars-Fan kennt sicherlich BioWares beinahe schon klassisch zu nennendes STAR WARS-Computerspiel KNIGHTS OF THE OLD REPUBLIC. An mir war das damals (2003) aus irgendwelchen Gründen leider vorbei gegangen, und heute besitze ich es zwar dank Steam und irgendeinem Humble Bundle, aber die Spielmechaniken und insbesondere die Grafik haben bisher verhindert, dass ich das wirklich mal spielte (und ich habe es versucht. Ernsthaft).
Doch es gibt Hoffnung: Einige Games und Fans mit dem Namen »Poem Studios« arbeiten an einer Art Ultra-HD-Conversion des Spiels, das die Unreal Engine 4 als Basis benutzt. Die wollen nicht nur alle Originalinhalte umsetzen, sondern sogar noch neue Schauplätze, sowie neue Companions und Missionen hinzufügen.
Um die nicht mehr ganz als Modifikation zu bezeichnende HD-Umsetzung spielen zu können, benötigt man das Originalgame, da die Audiodateien und die Musik aus diesem übernommen werden.
Das sieht bisher alles ziemlich gut aus und könnte ein Knüller werden. Falls LucasFilm und oder Disney nicht dazwischenfunken …
Netflix spendiert einen Trailer zur zweiten Staffel seiner Marvel-Superheldenserie DAREDEVIL. Wenn man sich diesen Vorgucker so ansieht, bekommt man allerdings den Eindruck, dass sie die nächste Season vielleicht in PUNISHER (Jon Bernthal) umbenennen sollten, denn der steht eindeutig im Vordergrund. Auch Elektra wird eine Rolle spielen.
Die zweite Season geht am Freitag den 18. März 2016 auf Netflix online. Sie wird 13 Episoden umfassen.
Manch einer beschwert sich immer wider darüber, dass in Hollywood nur noch Reboots, Remakes und Fortsetzungen produziert werden. Tatsächlich stimmt das so natürlich in dieser Verallgemeinerung nicht, es werden auch immer wieder neue Stoffe auf die Leinwand gebracht.
Einer dieser Stoffe ist der SF-Film GOD´S PARTICLE. Viel weiß man noch nicht darüber, aber er erzählt die Geschichte der Wissenschafts-Besatzung einer Raumstation im Erdorbit, und deren Forschung führt nicht nur zu einem Durchbruch auf dem Gebiet der Quantenmechanik, sondern auch zu einem verzweifelten Überlebenskampf. Aufgrund des Titels könnte man davon ausgehen, dass das Ganze irgendwie mit dem Higgs-Boson zu tun haben wird.
Regie wird Julian Onah (THE GIRL IS IN TROUBLE) führen, es produziert J.J. Abrams (ihr wisst schon, was der alles gemacht hat), das Drehbuch schreibt Oren Uziel (MEN IN BLACK 4). US-Kinostart soll am 24. Bebruar 2017 sein.
Es dürfte eindeutig DEADPOOL zu vedanken sein, dass man sich bei Fox entschlossen hat, dem nächsten WOLVERINE-Film (dem letzten, in dem Hugh Jackman die Rolle übernehmen wird) unter R‑Rating herauszubringen. Werden Superhelden-Filme »erwachsen«?
Das ist natürlich ein wenig dick aufgetragen, denn man darf davon ausgehen, dass es auch weiterhin Filme mit der Kennzeichnung PG-13 geben wird, das entspricht ungefähr dem »ab 12« hierzulande, aber DEADPOOL hat gezeigt, dass die Angst, durch eine Einstufung für Erwachsene würde man zuviele jugendliche Besucher an den Kinokassen verlieren, so nicht zwingend stimmen muss.
Da dem Vernehmen nach soeben das Drehbuch für einen weiteren SPAWN-Film fertig gestellt wurde, darf man hoffen, dass man vielleicht auch bei diesem Antihelden auf R‑Rating zurückgreifen wird, ähnlich gilt das für einen möglichen LOBO-Streifen, für den sich bereits Danny Trejo ins Gespräch gebracht hatte.
Außer der Tatsache, dass Jackman erneut WOLVERINE spielen, und dass er im Juli 2017 in die Kinos kommen wird, weiß man über den nächsten Logan-Film derzeit noch nicht viel, außer dass Michael Green das Drehbuch verfassen und Patrick Stewart ebenfalls dabei sein wird.
Szenenfoto aus WOLVERINE – WEG DES KRIEGERS Copyright 20th Century Fox
Die Produktion der Episode VIII der STAR WARS-Saga hat begonnen. Das feiert man mit einem Teaser ab.
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In den letzten Wochen gingen mehrere Fälle durch den virtuellen Blätterwald der sozialen Medien, bei denen Autorinnen ihre Bücher abgeschrieben hatten. Das ist nun an sich nichts neues, AXOLOTL ROADKILL lässt beispielsweise grüßen. Neu ist allerdings, dass sich Plagiatsjäger und ‑Jägerinnen in geheimen Gruppen auf Facebook zusammenschließen, um nach Plagiaten zu forschen. Und wenn welche gefunden werden, dann stellt man diese auch mit Namensnennung beispielsweise auf Facebook, und das ohne jegliches Unrechtsgefühl. Dabei ist ein solches Vorgehen meiner Ansicht nach rechtlich äußerst bedenklich, denn auch zivil- oder strafrechtlich begangene Taten setzen selbstverständlich die Persönlichkeitsrechte nicht außer Kraft. Und ein ganz zentraler Punkt unserer Verfassung ist die Unschuldsvermutung, also dass man so lange als unschuldig zu gelten hat, bis ein Richter eine Schuld festgestellt hat – und dabei ist es völlig irrelevant, ob der Beschuldigte sich irgendwo selbst bezichtigt hat.
Jetzt mag man fragen, wo denn der Unterschied zu beispielsweise einem Guttenplag ist, auf dem die Plagiate von zu Guttenberg offengelegt wurden. Da gibt es diverse: Erstens war das Guttenplag (und sind ähnliche Angebote) öffentlich und transparent, sprich: man kann das Zusammentragen der inkriminierten Stellen durch die verwendete Wikisoftware und deren Versionierung nachverfolgen. Zweitens kann man sie als journalistische Angebote einstufen, die deswegen auch über ein Impressum verfügen, und sich der Sachlichkeit verpflichten. Drittens geht es dabei um Personen von zeitgeschichtlicher Relevanz, das ist bei eher unbekannten AutorInnen ganz sicher nicht der Fall. Viertens wird auf solchen Angeboten nicht lamentierend der Untergang des Abendlandes beschworen, denn das ist das genaue Gegenteil von sachlicher und objektiver Auseinandersetzung mit dem Thema.
Interessant sind die Reaktionen, wenn man die Handlungsweise der Plagiatsjäger auf Facebook kritisch hinterfragt und auf die existierenden rechtlichen Probleme und die Bedenklichkeit hinweist. Die kann man mit Fug und Recht als agressiv, ja geradezu »giftig« bezeichnen. Wenn man solche kritischen Fragen äußert, wird einem sogar umgehend unterstellt, dass man ja wohl selbst Dreck am Stecken haben müsse, wenn und weil man die Plagiatoren »in Schutz nehme«. Alternativ wird vermutet, dass man sich mit der geäußerten Kritik nur wichtig machen möchte, oder eine »Hexenjagd« auf die Plagiatssucher eröffnen wolle. Man muss sich fragen, warum die Reaktionen auf kritische Fragen oder Hinweise auf mögliche rechtliche Probleme mit diesem »Facebook-Pranger« so extrem ausfallen. Es ist zudem festzustellen, dass Personen sich regelrecht mit der »Aufdeckung« solcher Fälle schmücken, sich als vermeintliche Helden feiern lassen und dabei wortreich darauf hinweisen, wie »schrecklich« das alles sei, und wie sehr es dem Ansehen der Zunft schade – und man das deswegen offenlegen müsse. Man geriert sich also auch noch als Held.
Es existiert offensichtlich keinerlei selbstkritische Einsicht und auch kein Unrechtsbewusstsein, wenn Dritte an den Internet-Pranger gestellt und deren Persönlichkeitsrechte dabei grundlegend verletzt werden. Eine tatsächliche zivil- oder strafrechtlich relevante Tat ist dabei übrigens ebenso irrelevant, wie eine eventuell stattgefundene Selbstbezichtigung der Person.
Ja, denn der Zweck heiligt nicht die Mittel. Ein Pranger im Internet verstößt immer gegen die Achtung der Menschenwürde, egal, was der oder die Verantwortlichen mit dem Pranger bezwecken.
Was man selbstverständlich darf und auch tun sollte, ist erlangte Informationen an Geschädigte weitergeben, also beispielsweise den plagiierten Autor oder dessen Verlag – und dagegen ist auch nichts einzuwenden. Alles andere ist vermutlich rechtswidrig, egal mit welchen schöngeredeten Begründungen die Plagiatsjäger die Öffentlichmachung auch verteidigen wollen. Und damit werden sie möglicherweise selbst zivilrechtlich belangbar und setzen sich der Gefahr mindestens einer Schadensersatzforderung aus. Mit Meinungsfreiheit hat das alles übrigens am allerwenigsten zu tun.
Disclaimer: Ich bin kein Anwalt. Aber man kann sich die verlinkten Artikel ansehen, die meine Meinung unterstützen, oder auch mal eine Suchmaschine der eigenen Wahl bemühen.
Gestern wurden im Royal Opera House in London zum 69. Mal die BAFTA Awardss verliehen, also die Filmpreise der British Academy of Film and Television Arts. Moderiert wurde die Veranstaltung erneut (und damit zum elften Mal) vom britischen Schauspieler und Comedian Stephen Fry.
Die meisten Nominierungen hatte die Filme BRIDGE OF SPIES und CAROL mit jeweils neun. Gewonnen haben aber dennoch andere.
Leonardo DiCaprio darf sich nicht ganz unerwartet über eine Auszeichung als bester Schauspieler für THE REVENANT freuen, der Streifen nahm auch Statuen für den besten Film, die beste Regie, die beste Kamera und den besten Ton mit nach Hause.
Ganz dicht dahinter, nämlich mit vier BAFTAs, MAD MAX FURY ROAD. Und das freut mich natürlich ganz besonders, weil es sich dabei um einen Genre-Film handelt. Die verliehenen Preise sind für: Szenenbild, Kostümdesign, Makeup & Frisuren sowie den Schnitt.
Nicht unerwähnt bleiben soll die Auszeichnung für INSIDE OUT (ALLES STEHT KOPF) als bester Animationsfilm.
Was unbedingt ebenfalls erwähnt werden muss: Der »EE Rising Star Award« ist ein Publikumspreis für Newcomer, der durch telefonische Abstimmung vom Publikum bestimmt wurde. Der ging an John Boyega, woran STAR WARS vermutlich nicht ganz unschuldig gewesen sein dürfte.
Da bin ich doch schon wieder zufrieden, dass ich mir die Consumer-Version der Oculus Ruft bestellt habe. SyFy zeigt sich als innovativer Sender und hat beim kanadischen Studio Secret Location eine Fernsehserie geordert, bei der es Episoden geben wird, die man sich nur mit der VR-Brille ansehen kann.
Der Titel der Show ist HALCYON, sie spielt im Jahr 2058 und es handelt sich dabei um eine Krimiserie in einer Welt, in der virtuelle Realität so normal ist, wie heute Smartphones. Die Show dreht sich um Detective Julie Dover, die arbeitet bei der VR Crimes Unit und muss den ersten Mord untersuchen, der in der VR verübt wurde.
Zehn der 15 Folgen werden ganz normale TV-Episoden sein, fünf allerdings wird man sich nur mit der Oculus Rift ansehen können (und möglicherweise auch anderen VR-Brillen). Für die Zuschauer, die keine entsprechende Hardware besitzen, wird es Zusammenfassungen der VR-Folgen geben.
Regie führt Benjamin Arfmann, die Produktion hat bereits in Toronto begonnen. Wann HALCYON gesendet werden und wie die Distribution der VR-Folgen realisiert werden wird, ist derzeit noch unklar.
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