Das Humble Book Bundle Sci-Fi Classics

humble sf ebook bundle

Über Hum­ble Bund­les berich­te ich hier inzwi­schen nicht mehr, weil die etwas ganz nor­ma­les gewor­den sind und die Ori­gi­na­li­tät sich doch arg abge­nutzt hat (auch wenn ich immer wie­der mal eins kau­fe). Dies­mal jedoch mache ich eine Aus­nah­me. Aktu­ell wird ein eBook-Bund­le mit Sci­ence Fic­tion-Roma­nen ange­bo­ten, aller­dings kei­ne neu­en oder eher unbe­kann­ten Bücher, son­dern eine Rei­he von SF-Klas­si­kern (oder was man bei Hum­ble­bund­le Inc. dafür hält, es sind aber ein paar wirk­lich schö­ne Roma­ne dabei).

Inves­tiert man weni­ger als ca. 13 Dol­lar (der Durch­schnitts­preis schwankt mit der Men­ge der Käu­fer und was die zu zah­len bereit sind), erhält man:

DAMNATION ALLEY und THE LAST DEFENDER OF CAMELOT von Roger Zelaz­ny, THE DAWN OF AMBER von John Gego­ry Betancourt, WILD CARDS – DEUCES DOWN her­aus­ge­ge­ben von Geor­ge R. R. Mar­tin, THE DECEIVERS von Alfred Bes­ter, und DRAGONWORLD von Byron Preiss.

Zahlt man mehr als den Durch­schnitt bekommt man zusätz­lich:

ROBOT VISIONS von Isaac Asi­mov, CHAOS IN AMBER und TO RULE IN AMBER von John Gego­ry Betancourt, WILD CARD – DEATH DRAWS her­aus­ge­ge­ben von GRRM, THE COMPUTER CONNECTION von Alfred Bes­ter, EYE OF CAT und THE DOORS OF HIS FACE, THE LAMPS OF HIS MOUTH von Roger Zelaz­ny.

Ab einer Inves­ti­ti­on von 15 Dol­lar kom­men hin­zu:

THE STARS, MY DESTINATION von Alfred Bes­ter, ROBOT DREAMS von Isaac Asi­mov, SHADOWS OF AMBER von John Gego­ry Betancourt, THE DEMOLISHED MAN von Alfred Bes­ter, sowie VENUS PRIME von Paul Preuß nach Arthur C. Clar­ke.

Es wer­den noch wei­te­re eBooks hin­zu­kom­men.

Wenn man das Bund­le kauft, unter­stützt man unter ande­rem die SFWA, das Chal­len­ger Cen­ter for Space Sci­ence Edu­ca­ti­on oder The Givers Fund. Bei uns in Deutsch­land sind sol­che eBook-Bund­le-Ange­bo­te auf­grund des Inn­vo­va­ti­ons­ver­hin­de­rers Buch­preis­bin­dung nach wie vor lei­der unmög­lich.

GUARDIANS OF THE GALAXY 2: Dreharbeiten haben begonnen

Von Regis­seur James Gunn per­sön­lich kam auf Twit­ter die Mel­dung, dass die Dreh­ar­bei­ten zum zwei­ten Teil von GUARDIANS OF THE GALAXY begon­nen haben. Wie man dem gepos­te­ten Bild ent­neh­men kann, ist das Team wie­der zusam­men. Ein beson­ders char­man­tes Detail ist für mich der klei­ne Groot auf Dra­xens Schul­ter.

Bemer­kens­wert ist beim zwei­ten Teil, dass Kurt Rus­sell mit­spie­len wird. Start­ter­min ist der 5. Mai 2017.

GOTG2

Foto­quel­le: James Gunn auf Twit­ter

HD-Version – KNIGHTS OF THE OLD REPUBLIC: APEIRON

Logo KOTOR Apeiron

Der Star Wars-Fan kennt sicher­lich Bio­Wa­res bei­na­he schon klas­sisch zu nen­nen­des STAR WARS-Com­pu­ter­spiel KNIGHTS OF THE OLD REPUBLIC. An mir war das damals (2003) aus irgend­wel­chen Grün­den lei­der vor­bei gegan­gen, und heu­te besit­ze ich es zwar dank Steam und irgend­ei­nem Hum­ble Bund­le, aber die Spiel­me­cha­ni­ken und ins­be­son­de­re die Gra­fik haben bis­her ver­hin­dert, dass ich das wirk­lich mal spiel­te (und ich habe es ver­sucht. Ernst­haft).

Doch es gibt Hoff­nung: Eini­ge Games und Fans mit dem Namen »Poem Stu­di­os« arbei­ten an einer Art Ultra-HD-Con­ver­si­on des Spiels, das die Unre­al Engi­ne 4 als Basis benutzt. Die wol­len nicht nur alle Ori­gi­nal­in­hal­te umset­zen, son­dern sogar noch neue Schau­plät­ze, sowie neue Com­pa­n­ions und Mis­sio­nen hin­zu­fü­gen.

Um die nicht mehr ganz als Modi­fi­ka­ti­on zu bezeich­nen­de HD-Umset­zung spie­len zu kön­nen, benö­tigt man das Ori­gi­nal­ga­me, da die Audio­da­tei­en und die Musik aus die­sem über­nom­men wer­den.

Das sieht bis­her alles ziem­lich gut aus und könn­te ein Knül­ler wer­den. Falls Lucas­Film und oder Dis­ney nicht dazwi­schen­fun­ken …

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen auf der Web­sei­te zum Pro­jekt.

Apeiron Anchorhead

Logo KNIGHTS OF THE OLD REPUBLIC Copy­right LucasFilm/​BioWare

Trailer: DAREDEVIL Staffel 2

Net­flix spen­diert einen Trai­ler zur zwei­ten Staf­fel sei­ner Mar­vel-Super­hel­den­se­rie DAREDEVIL. Wenn man sich die­sen Vor­gu­cker so ansieht, bekommt man aller­dings den Ein­druck, dass sie die nächs­te Sea­son viel­leicht in PUNISHER (Jon Bern­thal) umbe­nen­nen soll­ten, denn der steht ein­deu­tig im Vor­der­grund. Auch Elek­tra wird eine Rol­le spie­len.

Die zwei­te Sea­son geht am Frei­tag den 18. März 2016 auf Net­flix online. Sie wird 13 Epi­so­den umfas­sen.

https://​www​.you​tube​.com/​w​a​t​c​h​?​v​=​b​k​o​7​P​s​g​S​o_g

 

J.J. Abrams produziert GOD´S PARTICLE

J. J. Abrams

Manch einer beschwert sich immer wider dar­über, dass in Hol­ly­wood nur noch Reboots, Remakes und Fort­set­zun­gen pro­du­ziert wer­den. Tat­säch­lich stimmt das so natür­lich in die­ser Ver­all­ge­mei­ne­rung nicht, es wer­den auch immer wie­der neue Stof­fe auf die Lein­wand gebracht.

Einer die­ser Stof­fe ist der SF-Film GOD´S PARTICLE. Viel weiß man noch nicht dar­über, aber er erzählt die Geschich­te der Wis­sen­schafts-Besat­zung einer Raum­sta­ti­on im Erd­or­bit, und deren For­schung führt nicht nur zu einem Durch­bruch auf dem Gebiet der Quan­ten­me­cha­nik, son­dern auch zu einem ver­zwei­fel­ten Über­le­bens­kampf. Auf­grund des Titels könn­te man davon aus­ge­hen, dass das Gan­ze irgend­wie mit dem Higgs-Boson zu tun haben wird.

Regie wird Juli­an Onah (THE GIRL IS IN TROUBLE) füh­ren, es pro­du­ziert J.J. Abrams (ihr wisst schon, was der alles gemacht hat), das Dreh­buch schreibt Oren Uziel (MEN IN BLACK 4). US-Kino­start soll am 24. Bebru­ar 2017 sein.

Bild J J. Brams von Da­vid Shank­bone, aus der Wi­ki­pe­dia, CC BY

WOLVERINE 3 bekommt R‑Rating

wolverine

Es dürf­te ein­deu­tig DEADPOOL zu vedan­ken sein, dass man sich bei Fox ent­schlos­sen hat, dem nächs­ten WOL­VERI­NE-Film (dem letz­ten, in dem Hugh Jack­man die Rol­le über­neh­men wird) unter R‑Rating her­aus­zu­brin­gen. Wer­den Super­hel­den-Fil­me »erwach­sen«?

Das ist natür­lich ein wenig dick auf­ge­tra­gen, denn man darf davon aus­ge­hen, dass es auch wei­ter­hin Fil­me mit der Kenn­zeich­nung PG-13 geben wird, das ent­spricht unge­fähr dem »ab 12« hier­zu­lan­de, aber DEADPOOL hat gezeigt, dass die Angst, durch eine Ein­stu­fung für Erwach­se­ne wür­de man zuvie­le jugend­li­che Besu­cher an den Kino­kas­sen ver­lie­ren, so nicht zwin­gend stim­men muss.

Da dem Ver­neh­men nach soeben das Dreh­buch für einen wei­te­ren SPAWN-Film fer­tig gestellt wur­de, darf man hof­fen, dass man viel­leicht auch bei die­sem Anti­hel­den auf R‑Rating zurück­grei­fen wird, ähn­lich gilt das für einen mög­li­chen LOBO-Strei­fen, für den sich bereits Dan­ny Tre­jo ins Gespräch gebracht hat­te.

Außer der Tat­sa­che, dass Jack­man erneut WOLVERINE spie­len, und dass er im Juli 2017 in die Kinos kom­men wird, weiß man über den nächs­ten Logan-Film der­zeit noch nicht viel, außer dass Micha­el Green das Dreh­buch ver­fas­sen und Patrick Ste­wart eben­falls dabei sein wird.

Sze­nen­fo­to aus WOLVERINE – WEG DES KRIEGERS Copy­right 20th Cen­tu­ry Fox

Teaser: STAR WARS Episode VIII Produktionsbeginn

Die Pro­duk­ti­on der Epi­so­de VIII der STAR WARS-Saga hat begon­nen. Das fei­ert man mit einem Teaser ab.

Der Inhalt ist nicht verfügbar.
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Rechtlich bedenklich: Der Plagiatspranger auf Facebook

Kopieparagraph

In den letz­ten Wochen gin­gen meh­re­re Fäl­le durch den vir­tu­el­len Blät­ter­wald der sozia­len Medi­en, bei denen Autorin­nen ihre Bücher abge­schrie­ben hat­ten. Das ist nun an sich nichts neu­es, AXOLOTL ROADKILL lässt bei­spiels­wei­se grü­ßen. Neu ist aller­dings, dass sich Pla­gi­ats­jä­ger und ‑Jäge­rin­nen in gehei­men Grup­pen auf Face­book zusam­men­schlie­ßen, um nach Pla­gia­ten zu for­schen. Und wenn wel­che gefun­den wer­den, dann stellt man die­se auch mit Namens­nen­nung bei­spiels­wei­se auf Face­book, und das ohne jeg­li­ches Unrechts­ge­fühl. Dabei ist ein sol­ches Vor­ge­hen mei­ner Ansicht nach recht­lich äußerst bedenk­lich, denn auch zivil- oder straf­recht­lich began­ge­ne Taten set­zen selbst­ver­ständ­lich die Per­sön­lich­keits­rech­te nicht außer Kraft. Und ein ganz zen­tra­ler Punkt unse­rer Ver­fas­sung ist die Unschulds­ver­mu­tung, also dass man so lan­ge als unschul­dig zu gel­ten hat, bis ein Rich­ter eine Schuld fest­ge­stellt hat – und dabei ist es völ­lig irrele­vant, ob der Beschul­dig­te sich irgend­wo selbst bezich­tigt hat.

Jetzt mag man fra­gen, wo denn der Unter­schied zu bei­spiels­wei­se einem Gut­ten­plag ist, auf dem die Pla­gia­te von zu Gut­ten­berg offen­ge­legt wur­den. Da gibt es diver­se: Ers­tens war das Gut­ten­plag (und sind ähn­li­che Ange­bo­te) öffent­lich und trans­pa­rent, sprich: man kann das Zusam­men­tra­gen der inkri­mi­nier­ten Stel­len durch die ver­wen­de­te Wik­i­s­oft­ware und deren Ver­sio­nie­rung nach­ver­fol­gen. Zwei­tens kann man sie als jour­na­lis­ti­sche Ange­bo­te ein­stu­fen, die des­we­gen auch über ein Impres­sum ver­fü­gen, und sich der Sach­lich­keit ver­pflich­ten. Drit­tens geht es dabei um Per­so­nen von zeit­ge­schicht­li­cher Rele­vanz, das ist bei eher unbe­kann­ten AutorIn­nen ganz sicher nicht der Fall. Vier­tens wird auf sol­chen Ange­bo­ten nicht lamen­tie­rend der Unter­gang des Abend­lan­des beschwo­ren, denn das ist das genaue Gegen­teil von sach­li­cher und objek­ti­ver Aus­ein­an­der­set­zung mit dem The­ma.

Inter­es­sant sind die Reak­tio­nen, wenn man die Hand­lungs­wei­se der Pla­gi­ats­jä­ger auf Face­book kri­tisch hin­ter­fragt und auf die exis­tie­ren­den recht­li­chen Pro­ble­me und die Bedenk­lich­keit hin­weist. Die kann man mit Fug und Recht als agres­siv, ja gera­de­zu »gif­tig« bezeich­nen. Wenn man sol­che kri­ti­schen Fra­gen äußert, wird einem sogar umge­hend unter­stellt, dass man ja wohl selbst Dreck am Ste­cken haben müs­se, wenn und weil man die Pla­gia­to­ren »in Schutz neh­me«. Alter­na­tiv wird ver­mu­tet, dass man sich mit der geäu­ßer­ten Kri­tik nur wich­tig machen möch­te, oder eine »Hexen­jagd« auf die Pla­gi­ats­su­cher eröff­nen wol­le. Man muss sich fra­gen, war­um die Reak­tio­nen auf kri­ti­sche Fra­gen oder Hin­wei­se auf mög­li­che recht­li­che Pro­ble­me mit die­sem »Face­book-Pran­ger« so extrem aus­fal­len. Es ist zudem fest­zu­stel­len, dass Per­so­nen sich regel­recht mit der »Auf­de­ckung« sol­cher Fäl­le schmü­cken, sich als ver­meint­li­che Hel­den fei­ern las­sen und dabei wort­reich dar­auf hin­wei­sen, wie »schreck­lich« das alles sei, und wie sehr es dem Anse­hen der Zunft scha­de – und man das des­we­gen offen­le­gen müs­se. Man geriert sich also auch noch als Held.

Es exis­tiert offen­sicht­lich kei­ner­lei selbst­kri­ti­sche Ein­sicht und auch kein Unrechts­be­wusst­sein, wenn Drit­te an den Inter­net-Pran­ger gestellt und deren Per­sön­lich­keits­rech­te dabei grund­le­gend ver­letzt wer­den. Eine tat­säch­li­che zivil- oder straf­recht­lich rele­van­te Tat ist dabei übri­gens eben­so irrele­vant, wie eine even­tu­ell statt­ge­fun­de­ne Selbst­be­zich­ti­gung der Per­son.

Und das gilt aus­nahms­los. Ein unsach­li­cher Inter­net­pran­ger ist immer ein Ver­stoß gegen die Ach­tung der Men­schen­wür­de und eine Ver­let­zung der Per­sön­lich­keits­rech­te sowie ein ekla­tan­ter Ver­stoß gegen die Unschuld­ver­mu­tung, eine der Säu­len unse­rer zivi­li­sier­ten Gesell­schaft. Rechts­an­walt Kars­ten Gul­den führt in sei­nem Arti­kel ein­deu­tig aus:

Sind Inter­net­pran­ger immer unzu­läs­sig?

Ja, denn der Zweck hei­ligt nicht die Mit­tel. Ein Pran­ger im Inter­net ver­stößt immer gegen die Ach­tung der Men­schen­wür­de, egal, was der oder die Ver­ant­wort­li­chen mit dem Pran­ger bezwe­cken.

Was man selbst­ver­ständ­lich darf und auch tun soll­te, ist erlang­te Infor­ma­tio­nen an Geschä­dig­te wei­ter­ge­ben, also bei­spiels­wei­se den pla­gi­ier­ten Autor oder des­sen Ver­lag – und dage­gen ist auch nichts ein­zu­wen­den. Alles ande­re ist ver­mut­lich rechts­wid­rig, egal mit wel­chen schön­ge­re­de­ten Begrün­dun­gen die Pla­gi­ats­jä­ger die Öffent­lich­ma­chung auch ver­tei­di­gen wol­len. Und damit wer­den sie mög­li­cher­wei­se selbst zivil­recht­lich belang­bar und set­zen sich der Gefahr min­des­tens einer Scha­dens­er­satz­for­de­rung aus. Mit Mei­nungs­frei­heit hat das alles übri­gens am aller­we­nigs­ten zu tun.

Dis­clai­mer: Ich bin kein Anwalt. Aber man kann sich die ver­link­ten Arti­kel anse­hen, die mei­ne Mei­nung unter­stüt­zen, oder auch mal eine Such­ma­schi­ne der eige­nen Wahl bemü­hen.

Bild von mir, CC0

Die BAFTA-Awards 2016

Poster The Revenant

Ges­tern wur­den im Roy­al Ope­ra House in Lon­don zum 69. Mal die BAFTA Awardss ver­lie­hen, also die Film­prei­se der Bri­tish Aca­de­my of Film and Tele­vi­si­on Arts. Mode­riert wur­de die Ver­an­stal­tung erneut (und damit zum elf­ten Mal) vom bri­ti­schen Schau­spie­ler und Come­di­an Ste­phen Fry.

Die meis­ten Nomi­nie­run­gen hat­te die Fil­me BRIDGE OF SPIES und CAROL mit jeweils neun. Gewon­nen haben aber den­noch ande­re.

Leo­nar­do DiCa­prio darf sich nicht ganz uner­war­tet über eine Aus­zei­chung als bes­ter Schau­spie­ler für THE REVENANT freu­en, der Strei­fen nahm auch Sta­tu­en für den bes­ten Film, die bes­te Regie, die bes­te Kame­ra und den bes­ten Ton mit nach Hau­se.

Ganz dicht dahin­ter, näm­lich mit vier BAF­TAs, MAD MAX FURY ROAD. Und das freut mich natür­lich ganz beson­ders, weil es sich dabei um einen Gen­re-Film han­delt. Die ver­lie­he­nen Prei­se sind für: Sze­nen­bild, Kos­tüm­de­sign, Make­up & Fri­su­ren sowie den Schnitt.

Nicht uner­wähnt blei­ben soll die Aus­zeich­nung für INSIDE OUT (ALLES STEHT KOPF) als bes­ter Ani­ma­ti­ons­film.

Was unbe­dingt eben­falls erwähnt wer­den muss: Der »EE Rising Star Award« ist ein Publi­kums­preis für New­co­mer, der durch tele­fo­ni­sche Abstim­mung vom Publi­kum bestimmt wur­de. Der ging an John Boye­ga, wor­an STAR WARS ver­mut­lich nicht ganz unschul­dig gewe­sen sein dürf­te.

SyFy macht Virtual Reality-Copserie für die Oculus Rift

Oculus Rift

Da bin ich doch schon wie­der zufrie­den, dass ich mir die Con­su­mer-Ver­si­on der Ocu­lus Ruft bestellt habe. SyFy zeigt sich als inno­va­ti­ver Sen­der und hat beim kana­di­schen Stu­dio Secret Loca­ti­on eine Fern­seh­se­rie geor­dert, bei der es Epi­so­den geben wird, die man sich nur mit der VR-Bril­le anse­hen kann.

Der Titel der Show ist HALCYON, sie spielt im Jahr 2058 und es han­delt sich dabei um eine Kri­mi­se­rie in einer Welt, in der vir­tu­el­le Rea­li­tät so nor­mal ist, wie heu­te Smart­phones. Die Show dreht sich um Detec­ti­ve Julie Dover, die arbei­tet bei der VR Cri­mes Unit und muss den ers­ten Mord unter­su­chen, der in der VR ver­übt wur­de.

Zehn der 15 Fol­gen wer­den ganz nor­ma­le TV-Epi­so­den sein, fünf aller­dings wird man sich nur mit der Ocu­lus Rift anse­hen kön­nen (und mög­li­cher­wei­se auch ande­ren VR-Bril­len). Für die Zuschau­er, die kei­ne ent­spre­chen­de Hard­ware besit­zen, wird es Zusam­men­fas­sun­gen der VR-Fol­gen geben.

Regie führt Ben­ja­min Arf­mann, die Pro­duk­ti­on hat bereits in Toron­to begon­nen. Wann HALCYON gesen­det wer­den und wie die Dis­tri­bu­ti­on der VR-Fol­gen rea­li­siert wer­den wird, ist der­zeit noch unklar.

Pro­mo­fo­to Ocu­lus Rift Copy­right Ocu­lus VR

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