Wir erinnern uns: Kulturstaatsminister Weimer hatte den deutschen Buchhandlungspreis platzen lassen, weil er intransparent, höchst undemokratisch und ohne nachweisbare Belege für den behaupteten »Extremismus« drei eher links ausgerichtete Buchhandlungen von der Gewinnerliste streichen ließ. Das hatte massiven Protest aus der Branche und auch seitens der Jury des Preises hervorgerufen. Um all dem zu entgehen hatte Weimer die Verleihung des Preises auf der Leipziger Buchmesse kurzerhand abgesagt.
Die Buchhandlungen sind rechtlich gegen Weimer vorgegangen und zumindest »Zur schwankenden Weltkugel« aus Berlin hatte einen Teilerfolg. Weimer sagte im Rahmen des Skandals unter anderem gegenüber der Zeit:
Wenn der Staat Preise vergibt und Steuergelder einsetzt, dann kann er das nicht für politische Extremisten tun.
Die Betreiber des Berliner Buchladens hatten Weimer wegen der Extermismusaussage zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert, das hatte dieser abgelehnt. Daraufhin hatte sich die Buchhandlung mit einem Eilantrag an das Verwaltungsgericht Berlin gewandt, das hatte dem stattgegeben. Besonders pikant ist die Begründung, nach der die Äußerungen des Kulturstaatsministers das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Antragstellerinnen verletzt, zudem gäbe es keine belastbaren Belege, diese als politische Extremisten zu bezeichnen. Selbst auf Anfrage habe Weimer keine Erkenntnisse geliefert, die seine Behauptungen belegen würden, zudem sei es völlig unklar, welche Erkenntnisse des Bundesamts für Verfassungsschutz zugrunde liegen. Konkret hieß es:
Die von ihm gewählte Zuspitzung verlasse damit den Rahmen des für amtliche Äußerungen geltenden Sachlichkeitsgebots
Weimer kann dagegen vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Beschwerde gegen die Entscheidung einlegen.
Ich bin weiterhin der Ansicht, dass jemand, der in dieser Form nach reaktionärer Gutsherrenart vorgeht und keinerlei belastbare Belege für solche drastischen Äußerungen und Taten liefern kann, an dieser Position völlig ungeeignet ist und Demokratie und Kultur nachhaltig schadet. angesichts ähnlicher Entgleisungen seitens der Bundes-CDU ist allerdings nicht damit zu rechnen, dass wir ihn so schnell loswerden.
Aber ein Rücktritt gehört in der Regel leider nicht zur Praxis konservativer Geister. Erst recht nicht, wenn sie zu den Best Buddys des Bundeskanzlers zählen. Weimer und Friedrich Merz sind so eng miteinander verbandelt, dass ein Abtritt des Ministers unweigerlich auch einen weiteren Schatten auf seinen Chef werfen würde.
For over two decades, the case of Kraftwerk against Moses Pelham has occupied German courts. The music – two seconds of a rhythmic sequence from »Metal on Metal« that Pelham used in »Only for Me« – became the subject of one of the longest copyright disputes in German legal history. The case twice ended up before the European Court of Justice, once before the German Federal Constitutional Court. On April 14, 2026, the ECJ finally issued a ruling by the Grand Chamber that is likely to have far-reaching implications, extending beyond the original sampling dispute.
In 2021, § 51a of the German Copyright Act introduced a new exception allowing the reproduction, distribution, and public performance of copyrighted material for caricatures, parodies, and pastiches – without the permission of the rights holders, without paying a license. Within online culture, this has been shortened to »the right to memes.« Pelham relied on this provision from its enactment. The German Federal Court of Justice referred the crucial question to the ECJ: What exactly constitutes a »pastiche«?
What the ECJ decided: The term »pastiche« is not defined in Directive 2001/29/EC. Therefore, the ECJ treats it as an autonomous concept of Union law and applies it uniformly to all member states.
The Court found: A »pastiche« is not simply a catch-all term for any creative use of protected material. A »pastiche« exists when a new work references one or more existing works, exhibits discernible differences from them, and engages in an artistic or creative dialogue with these works. This dialogue can take various forms: style imitation, homage, humorous, or critical engagement. Humor is explicitly not a requirement – the term must not be interpreted so narrowly that it merges with parody or caricature and thereby becomes practically redundant.
Plagiarized or hidden imitations do not fall under this definition. The »pastiche« character must be clearly recognizable.
An important clarification concerns the question of whether the user must intend to create a »pastiche.« The ECJ denies this. It suffices that the »pastiche« character is objectively recognizable – for someone who knows the original work and has the necessary intellectual understanding. This ensures legal certainty: it is not what someone had in mind, but what the work objectively represents, that is decisive.
The Court explicitly confirms that sampling can fall under the »pastiche« exception – provided that the extracted audio fragment is used to engage in a discernible creative dialogue with the original work, and the other conditions are met. Sampling is a protected form of artistic expression under Article 13 of the EU Charter of Fundamental Rights; this freedom must be balanced against the right of record companies to protect their investments.
A well-known image that creates an independent creative reference to the original, with new context or text, can be a permissible »pastiche«. A music piece that serves only as background music to a video, without contributing a creative element to the original, is not.
§ 51a of the German Copyright Act does not distinguish between private and commercial use. The ruling does not preclude the possibility of »pastiches« in a commercial context – the more the use is interchangeable and commercial, the more likely it is that a sufficient creative dialogue may not exist.
Important to understand: The »pastiche« exception protects exclusively against copyright claims. Those who use trademarks or prominent figures must still take trademarks, competition, and personality rights into account.
The ruling does not directly address »fan art« – it deals with music sampling. However, the criteria established by the ECJ can be applied to »fan art,« even though there is still a lack of established literature or judgments on the subject. It is, however, likely that »fan art« will be considered a »pastiche« because it meets all the requirements. It is also predictable that large rights holders such as Disney or Warner will continue to try to obtain favorable rulings in court. Their chances of achieving this are, however, now significantly diminished.
»Fan art« that clearly refers to an existing work, exhibits discernible differences from it, and engages in a creative dialogue with the original – such as a tribute to a character, a stylistic reinterpretation, or a critical engagement – is likely to fall under the »pastiche« exception. The Wikipedia article on »fan fiction« already states that fan fiction can also be considered a »pastiche« if they do not sufficiently distance themselves from the original.
It becomes more difficult when »fan art« merely reproduces a character in an original way, without a creative dialogue. This would not be a »pastiche« according to the ruling, but an unauthorized reproduction. Similarly, the »pastiche« exception does not apply if trademarks or the personality rights of real people are involved, such as »fan art« of celebrities or the use of registered character trademarks in a commercial context.
Important: My classification is based on the ECJs ruling, not a legal position confirmed by local courts. Furthermore, I am not a lawyer, but someone who has been following this topic for years (at least partly due to my double life as an artist, Xanathon, who also creates fan art). However, there are still no relevant court decisions. My view is that the legal situation for »fan art« has now significantly improved.
The conclusion:
The ECJ has clarified the »pastiche« concept, thus strengthening remix, sampling, and meme culture in Europe. At the same time, it has clarified that »pastiche« is not a free pass or a catch-all term for any arbitrary creative appropriation. Those who rely on this must demonstrate a demonstrable, objectively recognizable creative dialogue with the original – but even a homage is sufficient for this.
Über zwanzig Jahre hat der Fall Kraftwerk gegen Moses Pelham die deutschen Gerichte beschäftigt. Zwei Sekunden Musik – eine Rhythmussequenz aus »Metall auf Metall«, die Pelham für »Nur mir« sampelte – wurden zum Gegenstand eines der längsten urheberrechtlichen Verfahren der deutschen Rechtsgeschichte. Zweimal landete der Fall beim Europäischen Gerichtshof, einmal beim Bundesverfassungsgericht. Am 14. April 2026 hat der EuGH nun ein Urteil der Großen Kammer gefällt, das weit über den ursprünglichen Sampling-Streit hinaus Strahlkraft haben dürfte.
2021 wurde mit § 51a UrhG eine neue Schrankenregelung ins deutsche Urheberrecht aufgenommen. Sie erlaubt die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe urheberrechtlich geschützten Materials für Karikaturen, Parodien und Pastiches – ohne Erlaubnis der Rechteinhaber°Innen, ohne Lizenzzahlung. In der Netzkultur firmiert das verkürzt als »Recht auf Memes«. Auf diese Regelung stützte sich Pelham für den Zeitraum ab dem Inkrafttreten der Norm. Der Bundesgerichtshof legte die entscheidende Frage dem EuGH vor: Was ist eigentlich ein Pastiche?
Was der EuGH entschieden hat: Der Begriff Pastiche ist in der Richtlinie 2001/29/EG nicht definiert. Der EuGH behandelt ihn daher als autonomen Begriff des Unionsrechts und legt ihn einheitlich für alle Mitgliedstaaten aus.
Das Gericht stellt fest: Pastiche ist kein Auffangtatbestand für jede kreative Nutzung geschützten Materials. Ein Pastiche liegt vor, wenn eine neue Schöpfung an ein oder mehrere bestehende Werke erinnert, wahrnehmbare Unterschiede gegenüber diesen aufweist und mit diesen Werken einen als solchen erkennbaren künstlerischen oder kreativen Dialog führt. Dieser Dialog kann verschiedene Formen annehmen: Stilnachahmung, Hommage, humoristische oder kritische Auseinandersetzung. Humor ist ausdrücklich keine Voraussetzung – der Begriff darf nicht so eng ausgelegt werden, dass er mit Parodie oder Karikatur zusammenfällt und damit praktisch überflüssig wird.
Plagiate und versteckte Imitationen fallen nicht darunter. Der Pastiche-Charakter muss offen erkennbar sein.
Eine wichtige Klarstellung betrifft die Frage, ob der Nutzende die Absicht haben muss, einen Pastiche zu schaffen. Der EuGH verneint das. Es genügt, dass der Pastiche-Charakter objektiv erkennbar ist – für denjenigen, dem das Ausgangswerk bekannt ist und der das erforderliche intellektuelle Verständnis mitbringt. Das schafft Rechtssicherheit: Entscheidend ist nicht, was jemand im Kopf hatte, sondern was das Werk objektiv darstellt.
Das Gericht bejaht ausdrücklich, dass Sampling unter die Pastiche-Ausnahme fallen kann – sofern das entnommene Audiofragment genutzt wird, um mit dem Originalwerk einen erkennbaren kreativen Dialog zu führen, und die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind. Sampling ist eine durch Art. 13 der EU-Grundrechtecharta geschützte künstlerische Ausdrucksform; diese Freiheit muss gegen das Recht der Tonträgerhersteller abgewogen werden, das seinerseits dem Schutz ihrer Investitionen dient.
Ein bekanntes Bild, das mit neuem Kontext oder Text einen eigenständigen kreativen Bezug zum Original herstellt, kann ein zulässiger Pastiche sein. Ein Musikstück, das lediglich zur Untermalung eines Videos dient, ohne eigenen kreativen Beitrag zum Original, ist es nicht.
§ 51a UrhG unterscheidet nicht zwischen privater und gewerblicher Nutzung. Das Urteil spricht nicht dagegen, dass Pastiches grundsätzlich auch im geschäftlichen Kontext möglich sind – je austauschbarer und werblicher die Nutzung wirkt, desto eher dürfte fraglich sein, ob noch ein ausreichender kreativer Dialog vorliegt.
Wichtig zu verstehen: Die Pastiche-Schranke schützt ausschließlich gegenüber urheberrechtlichen Ansprüchen. Wer fremde Marken oder prominente Gesichter einsetzt, muss weiterhin Marken‑, Wettbewerbs- und Persönlichkeitsrechte im Blick behalten.
Das Urteil adressiert FanArt nicht direkt – es geht um Musik-Sampling. Die vom EuGH aufgestellten Kriterien lassen sich aber auf FanArt anwenden, auch wenn eine belastbare Fachliteratur oder Urteile dazu noch ausstehen. Dass FanArt ein Pastiche it, dürfte allerdings unstrittig sein, denn sie erfüllt alle Anforderungen daran. Ebenso vorhersehbar dürfte aber sein, dass große Rechteinhaber wie Disney oder Warner weiterhin alles daran setzen werden, zu versuchen das neue Urheberrecht vor Gericht zu ihren Gunsten auslegen zu lassen. Ihre Chancen dafür sind durch dieses Urteil allerdings gerade deutlich schlechter geworden.
FanArt, das erkennbar auf ein bestehendes Werk Bezug nimmt, wahrnehmbare Unterschiede aufweist und einen kreativen Dialog mit dem Original führt – etwa eine Hommage an einen Charakter, eine stilistische Neuinterpretation oder eine kritische Auseinandersetzung – dürfte nach den Maßstäben des Urteils unter die Pastiche-Schranke fallen. Der Wikipedia-Artikel zu Fan-Fiction hält bereits fest, dass auch Fanfictions als Pastiches gelten können, sofern sie keinen hinreichenden Abstand zum Original vermissen lassen.
Schwieriger wird es, wenn FanArt lediglich einen Charakter möglichst originalgetreu reproduziert, ohne eigenen kreativen Dialog – das wäre nach dem Urteil kein Pastiche, sondern eine unzulässige Vervielfältigung. Ebenso wenig hilft die Pastiche-Schranke, wenn Marken oder das Persönlichkeitsrecht realer Personen ins Spiel kommen, etwa bei FanArt zu Prominenten oder bei der Nutzung eingetragener Charaktermarken in werblichem Kontext.
Wichtig: Diese Einordnung ist eine Ableitung aus dem Urteilstext, keine von Gerichten bestätigte Rechtslage für FanArt, außerdem bin ich kein Anwalt, nur jemand, der dieses Thema seit Jahren beobachtet (allein schon wegen meines Doppellebens als Künstler Xanathon, der ebenfalls FanArt schafft). Entsprechende Entscheidungen stehen noch aus. Meiner Ansicht nach hat sich die rechtliche Lage für FanArt aber gerade deutlich verbessert.
Das Fazit:
Der EuGH hat den Pastiche-Begriff präzisiert und damit Remix‑, Sampling- und Meme-Kultur in Europa gestärkt. Zugleich ist klargestellt: Pastiche ist kein Freifahrtschein und kein Auffangbegriff für beliebige kreative Übernahmen. Wer sich darauf beruft, braucht einen nachweisbaren, objektiv erkennbaren kreativen Dialog mit dem Original – dafür reicht aber bereits eine Hommage.
In einem am gestrigen Donnerstag veröffentlichten Statement wendet sich die HKF-Jury vehement gegen das, was sie als politische Einmischung in die Arbeit unabhängiger Fachjurys bezeichnet. Weimers Name fällt darin nicht, aber der Bezug ist unmissverständlich, insbesondere weil der Spiegel zuvor berichtete, dass Weimer womöglich die Mitglieder sämtlicher Jurys im Bereich der Kulturförderung systematisch in Listen erfassen möchte, um ihre Gesinnung zu prüfen. Man lasse sich das auf der Zunge zergehen: Wir reden hier nicht mehr nur über drei Buchhandlungen. Wir reden von einem systematischen Versuch, die gesamte Kulturförderungslandschaft Deutschlands unter politische Kontrolle zu bringen. Wer in einer Jury sitzt, soll offenbar künftig mit Verfassungsschutzüberprüfung rechnen müssen.
Die HKF-Jury formuliert das in ihrem Statement klar: Solche Eingriffe schadeten nicht nur den Verfahren, sondern auch den Kunst- und Kulturschaffenden selbst – sie erzeugten Einschüchterung, beschädigten die Glaubwürdigkeit öffentlicher Kulturförderung und schaffen einen gefährlichen Präzedenzfall. Unabhängige Jurys seien kein symbolisches Beiwerk, sondern ein institutioneller Schutz der Kunstfreiheit nach Art. 5 Abs. 3 Grundgesetz. Vollkommen richtig. Persönlich möchte ich hinzufügen, dass das geeignet ist, die Demokratie nachhaltig zu beschädigen oder gar abzuschaffen. Ist das der feuchte Traum des parteilosen (aber offenbar äußerst reaktionären) Weimer und seiner Freunde aus CDU und CSU? Und warum verhält sich die SPD so bemerkenswert bedeckt hierzu? Ist sie wirklich nur noch der devote politische Wurmfortsatz der regierenden CxU?
Der Deutschlandfunk berichtet derweil über ein wachsendes Klima der Angst und zunehmende Selbstzensur in der deutschen Kulturszene, eine direkte Folge von Weimers Agieren. Das ist keine Übertreibung. Weimer, der sich früher selbst gern als Verfechter der Meinungsfreiheit inszenierte, schafft mit seinem Vorgehen – erst die Gesinnung prüfen, dann entscheiden – das genaue Gegenteil. Eine Interview-Anfrage der ARD zu den Vorwürfen hat er abgelehnt, rechtfertigen möchte er sich und sein verhalten demnach nicht. Sein Ministerium teilt stattdessen nur vage mit, man wolle sich mit den Listen »einen Überblick verschaffen«. Worüber genau, sagt man nicht – und das halte ich für vorsichtig ausgedrückt überaus beunruhigend. Unvorsichtig ausgedrückt trägt es meiner Meinung nach eindeutig faschistische Züge, denn Gesinnungslisten kennen wir aus dem Dritten Reich.
Das Muster ist klar und hat sich durch Weimers Amtszeit konsequent durchgezogen: Zuerst die Berlinale-Leitung unter Druck setzen, dann drei Buchhandlungen aus dem Buchhandlungspreis streichen, danach die gesamte Preisverleihung absagen – und die Buchhandlungen dabei noch anlügen, dass die Jury sie nicht gewählt habe, obwohl das Gegenteil der Fall war. Und jetzt: Listen der »Gesinnungen« aller Jurymitglieder aller Kulturförderungen anlegen lassen. Wo fachlich begründete Juryentscheidungen durch einseitige politische Eingriffe ersetzt würden, werde ein zentrales demokratisches Prinzip beschädigt, sagt die HKF-Jury. Verfahrenssicherheit, Transparenz und öffentliches Vertrauen würden nachhaltig beschädigt, während die Pluralität auf bloße demokratische Dekoration reduziert werde.
Das ist nicht Kulturpolitik. Das ist Kulturkampf von oben. Und wir sollten uns als Zivilgesellschaft ganz entschieden dagegen stellen.
Solange wir noch können.
Denn wir sind auf dem besten Weg dorthin, wo sich die USA unter Trump bereits befindet.
Der Bundesbeauftragte für Kultur und Medien (BKM) hat die drei vom Deutschen Buchhandlungspreis ausgeschlossenen Buchhandlungen aktiv getäuscht. In einer vom BKM zu verantwortenden E‑Mail vom 10.02.2026 heißt es: „Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass Sie von der unabhängigen Jury nicht für eine Auszeichnung ausgewählt wurden. Die Jury hat sich bei dem sehr hohen Niveau der Bewerbungen die Entscheidungsfindung nicht leicht gemacht. Die getroffene Wahl schmälert deshalb keineswegs unsere Hochachtung für Ihr großes Engagement.“
Die Jury hat in ihrer Stellungnahme vom 09.03.2026 klargestellt, dass sie die drei Buchhandlungen als Preisträgerinnen vorgesehen hatte. Die nachträgliche Entscheidung, die drei Buchhandlungen von der Prämierung auszuschließen, sei von dem BKM getroffen worden und hätte außerhalb des Einflussbereichs der Jury gelegen.
Man lasse sich das auf der Zunge zergehen. Der Kulturstaatsminister schließt hoheitsvoll und in Großgrundbesitzermanier (und zudem intransparent und rechtlich fragwürdig) Buchhandlungen vom Preis aus, nachdem diese von der Jury ausgesucht wurden und behauptet dann auch noch, die Jury habe sie nicht gewählt, obwohl das eindeutig nicht stimmt.
Ebenfalls pikant die Aussage, dass die Informationen zu dem Vorgang und dem Ausschluss durch Weimer durch eine Whistleblowerin bekannt gemacht wurden, ohne diese wüsste man gar nichts von dem Vorgang. Die Rechtsanwältin findet deutliche Worte:
Es entsteht der Eindruck, dass Weimer und seine Behörde gelogen haben, um sich der öffentlichen Diskussion und der gerichtlichen Kontrolle zu entziehen.
Hinzu kommt, dass zwei der drei Buchhandlungen nicht nur den Deutschen Buchhandelspreis bekommen sollten, sondern zudem auch noch durch die Jury als »besonders herausragende Buchhandlungen« prämiert wurden, was das Fehlerverhalten von Weimer, seiner Behörde und möglicherweise auch des Innenministeriums via Verfassungsschutz noch drastischer macht.
Seit gestern sind Klagen gegen den BKM und das Bundesamt für Verfassungsschutz vor den Verwaltungsgerichten Berlin und Köln anhängig.
Seit dem letzten Wochenende ist unter der Adresse https://lesen-hilft.org eine Sammelaktion zur finanziellen Unterstützung der Grundsatzverfahren der drei Buchhandlungen online. Auf der Internetseite heißt es: »Diese Kampagne ist mehr als eine finanzielle Unterstützung. Sie ist ein Zeichen dafür, dass unabhängige Buchkultur wichtig ist.«
So wie ich das beobachte, versucht Weimer das Ganze übrigens auszusitzen.
Bild Weimer By Martin Rulsch, Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0, CC BY-SA 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=164782033
Kulturstaatsminister Weimer ist bereits in der Vergangenheit mit fragwürdigen und strunzkonservativen Aktionen aufgefallen, wenn er beispielsweise Förderungen für Kulturstätten in Frage stellt, die ihm nicht in sein reaktionäres Weltbild passen. Doch seine neuste Posse fliegt ihm glücklicherweise gerade um die Ohren, denn sie ist in meinen Augen nicht haltbar und vor allem demokratiezersetzend, weil sie die Meinungspluralität in Frage stellt.
In einer reichlich peinlichen Einmischung in die Durchführung des Deutschen Buchhandlungspreises hat Kulturstaatsminister Wolfram Weimer (offiziell parteilos, aber politisch offenbar weit rechts) drei Buchhandlungen die Teilnahme verwehrt, weil sie ihm nicht nur »zu links«, sondern angeblich sogar »linksextremistisch« sind. Man lasse sich das auf der Zunge zergehen, ein Kulturstaatsminister erklärt im Prinzip die Meinungsfreiheit für beendet. Und möchte erneut das Narrativ des Linksextremismus bedienen, obwohl das völliger Unsinn ist, denn längst nicht jede, die links ist, ist deswegen auch gleich linksextrem. Das ist ausschließlich ein Märchen, das uns Rechte bis weit Rechte – insbesondere aus konservativen Parteien – immer wieder vorbeten wollen, um Linke zu diskreditieren und um den Dialog und die Gesellschaft mit voller Absicht und aus naheliegenden Beweggründen nach rechts zu verschieben.
Betroffen sind der Buchladen zur schwankenden Weltkugel in Berlin, The Golden Shop in Bremen und Rote Straße in Göttingen, übrigens allesamt Läden, die von Vorgängern des derzeitigen Kulturstaatsministers für ihre Arbeit gewürdigt wurden.
Ein Sprecher der Bundesregierung phantasiert etwas davon, dass man »Extremismus in jeder Form und entschlossen« begegnen wolle. Dass das angesichts der beschuldigten Läden an Lächerlichkeit kaum noch zu überbieten ist, ist offensichtlich. Und belegt erneut meine Aussage von oben, dass hier eindeutig der Versuch stattfindet, zu diskreditieren und die Gesellschaft mit falschen Anschuldigungen nach rechts zu verschieben. Vorgeschoben werden »verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse«, ohne jedoch irgendwelche Details zu nennen (vorgeschoben als Grund, dass keine Details genannt werden, sei »Geheimnisschutz«, lächerlich), sowie ein umstrittener Erlass aus dem Jahr 2017, der bislang auf den Kulturbereich keine Anwendung fand. Das sogenannte »Haber-Verfahren« wird seit 2004 vom Bundesinnenministerium angeboten und soll verhindern, dass Extremisten staatliche Fördergelder erhalten – hat Dobrindt also auch noch seine Finger im Spiel? Jurist°innen und Datenschützer°Innen kritisieren das Verfahren seit Jahren als rechtlich problematisch. Es gibt Zweifel an der Vereinbarkeit mit Datenschutz- und Grundrechten, weiterhin fehlt eine klare gesetzliche Grundlage. Man muss den Eindruck gewinnen, dass Bundesregierung und Weimer in beinahe verzweifelt anmutender Weise nach Gründen für den Ausschluss gesucht haben – und seien sie auch noch so fadenscheinig.
Außerdem:
Wenn der „Verdacht auf Extremismus“ als Mittel dient, um intransparente und nicht überprüfbare Kriterien als Begründung für ein solches Verbot anzuwenden, das letztlich dazu beiträgt, Kultur als angeblich untragbar zu diskreditieren, die nicht mit Regierungsinteressen zusammenpasst, dann erinnert das eindeutig an dunkelste Phasen der deutschen Geschichte. Wehret den Anfängen!
Und man kann zudem ganz klar Parallelen zum Verhalten der Trump-Regierung in den USA ziehen, die ebenfalls versuchen, politische Gegner als linke Terroristen zu verleumnden. So weit ist es jetzt also in Deutschland schon gekommen, dass konservative Politiker Jurys aus dem Kulturbereich vorschreiben wollen, wen diese auszeichnen dürfen und wen nicht.
Unsere Demokratie ist in Gefahr. Und wie wir immer öfter feststellen müssen, nicht nur durch gesichert Rechtsradikale wie die AfD, sondern auch durch vermeintliche Volksparteien der Mitte, die sich mehr und mehr am rechten Rand anbiedern und den demokratischen Boden offenbar verlassen möchten. Im verzweifelten Versuch, am rechten Rand zu fischen und AfD und Co ihre Wähler wieder abzunehmen, obwohl es sogar wissenschaftlich belegt ist, dass das nicht funktioniert, sondern sogar im Gegenteil zu mehr Akzeptanz der extremen Rechten führt. Aber als Steigbügelhalter hat die CDU aufgrund ihrer Geschichte bekanntermaßen Erfahrung.
Sogar der sonst ebenfalls als eher konservativ bekannte Börsenverein des Deutschen Buchhandels äußert sich kritisch zu Weimers rechten Ausfällen:
Das Prüfverfahren und die Ergebnisse bleiben für die Betroffenen geheim und sind somit nicht anfechtbar. Die Würdigung der kulturellen Leistung einer Buchhandlung von einer etwaigen politischen Ausrichtung ihres Sortiments abhängig zu machen, lehnen wir grundsätzlich ab.
Auch andere Protagonisten der Buchbranche positionieren sich deutlich, beispielsweise der renommierte Verlag Kiepenheuer und Witsch:
Mit Sorge betrachten wir den intransparenten Eingriff des BKM bei der Vergabe des Deutschen Buchhandlungspreises und die daraus folgende Stigmatisierung dreier Buchhandlungen. Dass sie ohne Angabe von Kriterien und Gründen von der Liste der Preisträger gestrichen werden, ist nicht akzeptabel. Wir erwarten eine Aufklärung seitens des BKM @bundeskultur
Und auch ansonsten ist die Resonanz von Verlagen, Autor°Innen und politischen Akteuren völlig zu recht und dankenswerterweise äußert kritisch, denn hier werden völlig inakzeptable Präzedenzfälle geschaffen, indem in unerträglicher, demokratiezersetzender Weise unbequeme Akteure als extremistisch geframed werden sollen. Das ist nicht nur lächerlich, das ist zudem politisch brandgefährlich, denn wenn auf diesem Weg für Konservative unbequeme Meinungen und politische Akteure diskreditiert werden sollen, dann sind wir auf dem besten Weg zu Zuständen, wie sie in den USA herrschen.
Möchte die Bundesregierung das wirklich?
Als Zivilgesellschaft sollten wir uns solchen politischen Machenschaften aus dem konservativen Lager dringend und deutlich entgegen stellen.
sind die Webseiten der drei Buchläden. Wäre doch schade, wenn dort plötzlich Bücher und/oder Gutscheine in rauen Mengen bestellt werden würden, oder?
»In diesen Zeiten« sei Literatur unverzichtbarer denn je, behauptet Wolfram Weimer – um dann drei Buchhandlungen von einer Preisliste zu schmeißen. Warum das der falscheste Ort für Terrorabwehr ist.
Hält der Kulturstaatsminister das Bundesamt für Verfassungsschutz für kompetent, die Arbeit von Kultureinrichtungen zu bewerten? Falls ja: Muss man davon ausgehen, dass demnächst Theater, die Stücke von Bertolt Brecht oder Heiner Müller spielen, oder die Wagner-Festspiele in Bayreuth vom Verfassungsschutz beobachtet werden?
Auch für den Preis 2025 wurde eine unabhängige, aus Fachleuten bestehende Jury berufen, die ihre – ungemein arbeitsintensive – Aufgabe unerschrocken anging und 118 Buchhandlungen für auszeichnungswürdig erachtete. Mit der Entscheidung Weimers, nun drei dieser Buchhandlungen von der Liste zu streichen, fällt er nicht nur der Jury in den Rücken, sondern macht den Preis lächerlich und beschämt die Prämierten, die das Wohlwollen des Staatsministers behielten.
Buchhandlungen kündigen juristische Schritte gegen den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und den Verfassungsschutz an
Der Deutsche Buchhandlungspreis wird jährlich an über einhundert Buchhandlungen verliehen. Welche Buchhandlung mit dem Preis gewürdigt wird, entscheidet eine jährlich wechselnde Jury von Fachleuten aus der Buchbranche nach Durchsicht der Bewerbungsunterlagen. Die Abzeichnung der Nominiertenliste durch den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) war bisher reine Formsache.
Wie die Süddeutsche Zeitung am 03.03.2026 berichtete, hat dieses Jahr der BKM drei der nominierten Buchhandlungen von der Liste gestrichen mit der Begründung, es lägen „verfassungsschutzrechtliche Erkenntnisse“ über sie vor. Der BKM griff mit dem sog. Haber-Verfahren in eine Entscheidung einer unabhängigen Jury ohne belastbare Begründung ein.
Die von diesem Eingriff betroffenen drei linken Buchhandlungen Golden Shop (Bremen), Rote Straße (Göttingen) und Zur schwankenden Weltkugel (Berlin) gehen nun gerichtlich gegen die Streichung von der Preisliste vor. Mit Rechtsanwält:innen sowie mit Unterstüzung des Gegenrechtsschutzes von FragDenStaat und der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) setzen sich die Buchhandlungen auch gegen das rechtsstaatlich fragwürdige sog. Haber-Verfahren und die verdeckte Einflussnahme durch den Verfassungsschutz zur Wehr.
Die Konsequenz kann nur sein, dass der Kulturstaatsminister den Ausschluss dieser drei Buchhandlungen zurücknimmt und wieder alle 118 von der Jury zur Prämierung vorgeschlagenen Buchhandlungen auszeichnet.
Das Haber-Verfahren wurde zur Bekämpfung extremistischer und terroristischer Organisationen entwickelt. Im Kulturbereich hat es nichts zu suchen.
Die Solidarität ist sehr groß, weit über den Buchhandel hinaus und bis in die Verlage und alle anderen Bereiche der Branche hinein. Alle lehnen das Vorgehen des BKM unisono ab.
Weimers Vorgehen ist kafkaesk, findet Stefan Koldehoff, Dlf-Chefreporter Kultur. Er legt dem Kulturstaatsminister einen Rücktritt nahe.
Bild Weimer By Martin Rulsch, Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0, CC BY-SA 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=164782033
Am kommenden Sonntag (08.02.2026) findet im Löf Eventlokal in Remscheid ein BLOOD BOWL-Turnier statt. Eingeweihte wissen: Bei BLOOD BOWL handelt es sich um ein Fantasy-Football-Tabletop-Spiel von Games Workshop, in dem haufenweise Fantasy-Kreaturen gegeneinander antreten.
Der offizielle Einladungstext:
Am Sonntag 08.02.2026 startet um 10:00 Uhr, zu nachtschlafender Zeit, der. 13. »Narrenball« im Löf Eventlokal.
Ein Blood Bowl Turnier der Extraklasse.
Hochmotivierte Teams und Trainer werfen sich, Zuschauer, Gegner und was Sie sonst noch in die Finger kriegen, in den Ring um den legendären Titel des »Narrenball Champions 2026« zu erringen. (Einige spinksen aber auch schon auf die Trophäe für den letzten Platz oder die meisten Verletzungen.)
Garniert mit einigen Überraschungen und besonderen Regeln, die sich der bekannte und gefürchtete Turnierleiter Twyllenimor Gladdensnoot immer wieder aus den Fingern saugt, garantiert der Narrenball jedes Jahr aufs Neue überraschende Spielergebnisse und spannende Spiele.
Zuschauer sind herzlich willkommen! (Auf eigene Gefahr! Keine Garantie, keine Rücknahme. Teams haften für Ihre Oger!)
ACHTUNG! ACHTUNG! es handelt sich NICHT um eine Tanzveranstaltung!
Am 18. Dezember 2025 findet im Literaturhaus Wuppertal (Wiesenstraße 6, 42105 Wuppertal) von 19:30 bis 21:30 die Veranstaltung GEGENLESEN statt. Carla Kaspari, Christian J. Meier und Ryan Rockwell reden über ihre Science Fiction-Bücher. Von der Veranstaltungswebseite:
Drei Autor:innen miteinander im Gespräch über ihre Bücher – das ist die Idee der Literaturhaus-Veranstaltungsreihe Gegenlesen. Eingeladen sind Autor:innen aus Wuppertal, aber auch von weiter weg. Am 18. Dezember, 19:30 Uhr, in der INSEL zu Gast sind diesmal Carla Kaspari, Christian J. Meier und Ryan Rockwell. Alle drei präsentieren ihre eigenen Romane, die in der Zukunft spielen.
Carla Kaspari ist Schriftstellerin und Drehbuchautorin aus Köln. Mit Jan Böhmermann schrieb sie das Drehbuch für den satirischen Fernsehfilm „Die Innenministerkonferenz“. 2020 erhielt sie ein Autorinnenstipendium des Landes NRW und den Förderpreis der Kölner Literaturtage. Ihr erster Roman „Freizeit“ erschien 2022. Zum Gegenlesen bringt sie ihren neuesten Roman „Das Ende ist beruhigend“ mit. Das Buch führt in das Jahr 2130 in ein italienisches Dorf unter einer Glaskuppel, in dem das Leben perfekt zu sein scheint. Die Welt außerhalb dagegen ist alles andere als idyllisch. Der Roman schildert eine Utopie in einer Dystopie und stellt die Frage, ob ein hoffnungsvoller Blick in die Zukunft noch möglich ist.
Christian J. Meier aus Groß-Umstadt im nördlichen Odenwald schreibt als Wissenschaftsjournalist darüber, wie neue Technologien die Welt verändern. Seine Texte erscheinen in der Süddeutschen Zeitung, der Neuen Zürcher Zeitung oder bei Riffreporter.de. Außerdem schreibt der studierte Physiker und Science-Fiction-Fan Sachbücher, Romane und Kurzgeschichten. Seine drei Romane standen jeweils auf der Shortlist des Deutschen Science-Fiction-Preises, sein jüngstes Werk „Apeirophobia“ zudem auf der des Kurd-Lasswitz-Preises. In dem Buch, das er zum Gegenlesen mitbringt, kontrolliert die katholische Kirche im 22. Jahrhundert das ewige Leben – und damit auch die Gesellschaft. Das Ergebnis ist ein totalitärer Gottesstaat.
Ryan Rockwell lebt in Wuppertal und bringt seinen für den Literaturpreis Seraph nominierten Roman „Existenz – Das Mars-Paradox“ mit zum Gegenlesen. Darin verliert die Crew bei der ersten bemannten Mars-Mission im Jahr 2064 das Bewusstsein und erwacht anschließend ohne Erinnerungen. Zudem ist ein Mitglied der Gruppe tot und es stellt sich die Frage, ob es einen Mord auf dem Mars gab. Rockwells Kindheit in den Achtziger und Neunziger Jahren prägte seine Liebe für Science-Fiction. Schließlich dachte er sich eigene Geschichten mit Aliens und Raumschiffen aus. 2021 brachte Ryan Rockwell mit „Neobiota – Der Ausbruch“ seinen Debütroman heraus. Mittlerweile hat er über 20 Romane geschrieben, die er im Selbstverlag herausgibt.
Zur Veranstaltung Gegenlesen bringen die drei Autor:innen nicht nur ihre eigenen Bücher mit, sondern haben auch die Bücher der anderen vorab gelesen. Auf der Bühne führen sie nun ein von Fabian Mauruschat moderiertes Gespräch: Was ist ihnen bei der Lektüre aufgefallen, was hat literarisch überrascht und begeistert, welche Fragen stellen sich zu Text und Genre, was verdient Anerkennung, welche Kritik ist angebracht?
Die Veranstaltungsreihe Gegenlesen wird im Jahr 2025 gefördert vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen.
Eintritt: Abendkasse: 12,00 €, ermäßigt 8,00 €, im Vorverkauf über Wuppertal-Live: 10,00 €, ermäßigt 6,00 €.
Soeben ist die bereits 31. Ausgabe des kostenlosen Magazins PHANTAST erschienen. Wer hier länger mitliest weiß, dass PHANTAST ein professionell gemachtes, langjähriges, erscheinendes Fanzine aus dem Bereich Phantastik ist (wie der Name ja auch bereits andeutet). Herausgegeben wird PHANTAST von literatopia.de und fictionfantasy.de. Als Redakteurin der aktuellen Ausgabe zeichnet Judith Madera.
Diesmal geht es um GOTTHEITEN, es finden sich zahlreiche Artikel, die sich mit dem Thema befassen, aber auch zahllose Rezensionen rund um Medien zum Thema, natürlich zuvorderst Bücher. Zudem Interviews mit Michael Kleu, Lucia Herbst und Sophie DeLast und nicht zuletzt die Kurzgeschichte GOTTESSTURZ von Swantje Niemann.
Das Cover und diverse Innenillustrationen stammen von Xanathon (und wem der Name irgendwie bekannt vorkommt, der liegt richtig, das ist mein Alter Ego als Digitalkünstler).
Anlässlich der »Vaillant Nacht der Kultur« in Remscheid am kommenden Samstag stelle ich als mein Künstler-Alter Ego Xanathon im Rack n Roll Billard Café aus. Gleichzeitig ist das die Eröffnung meiner Ausstellung dort, denn die Bilder bleiben danach hängen und können zu den Öffnungszeiten betrachtet werden. Yay! Thematisch ist das Ganze bei den Genres angesiedelt, die auch hier auf PhantaNews besprochen werden, also in erster Linie Science Fiction, Fantasy, Cyberpunk und verwandte Gebiete.
Neben mir sind Roboter von Becker Robotics anwesend und auch die Fotofreunde Bergisch Land stellen aus!
Das wird ein super Abend!
Kommt zuhauf! :)
Alle Details am Stück:
Samstag, 25.10.2025
Rack n Roll Billardcafe
Daniel-Schürmann-Str. 41
42853 Remscheid
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