Soeben ist die 32. Aufgabe des Magazins PHANTAST erschienen, bereits aus dem Titel kann man unschwer entnehmen, um welche Themen es sich bei diesem Magazin dreht. :) Diesmal ist der Themenschwerpunk »Verbrechen«.
Die Herausgeberin schreibt:
Liebe Leser*innen,
etwas verzögert durch die Hitzewelle im Juni ist endlich unsere 32te PHANTAST-Ausgabe erschienen! Dieses Mal dreht sich alles um »Verbrechen« und wir bieten Euch unter anderem:
- Werkstattberichte von Marie Meier und Swantje Niemann
– Essays zu »Was wir wissen können« von Ian McEwan und »The Reformatory« von Tananarive Due
– Artikel zu Cyberpunk, »Terra Ignota« von Ada Palmer und »Stalker« von Arkadi und Boris Strugatzki
– Interview mit Elea Brandt und Michael Peinkofer
– Illustrationen von Kajo Baldisimo aus dem Comic »Trese«
– diverse Rezensionen zum Thema
– 125 Seiten Verbrechen – wie immer kostenlos!
For over two decades, the case of Kraftwerk against Moses Pelham has occupied German courts. The music – two seconds of a rhythmic sequence from »Metal on Metal« that Pelham used in »Only for Me« – became the subject of one of the longest copyright disputes in German legal history. The case twice ended up before the European Court of Justice, once before the German Federal Constitutional Court. On April 14, 2026, the ECJ finally issued a ruling by the Grand Chamber that is likely to have far-reaching implications, extending beyond the original sampling dispute.
In 2021, § 51a of the German Copyright Act introduced a new exception allowing the reproduction, distribution, and public performance of copyrighted material for caricatures, parodies, and pastiches – without the permission of the rights holders, without paying a license. Within online culture, this has been shortened to »the right to memes.« Pelham relied on this provision from its enactment. The German Federal Court of Justice referred the crucial question to the ECJ: What exactly constitutes a »pastiche«?
What the ECJ decided: The term »pastiche« is not defined in Directive 2001/29/EC. Therefore, the ECJ treats it as an autonomous concept of Union law and applies it uniformly to all member states.
The Court found: A »pastiche« is not simply a catch-all term for any creative use of protected material. A »pastiche« exists when a new work references one or more existing works, exhibits discernible differences from them, and engages in an artistic or creative dialogue with these works. This dialogue can take various forms: style imitation, homage, humorous, or critical engagement. Humor is explicitly not a requirement – the term must not be interpreted so narrowly that it merges with parody or caricature and thereby becomes practically redundant.
Plagiarized or hidden imitations do not fall under this definition. The »pastiche« character must be clearly recognizable.
An important clarification concerns the question of whether the user must intend to create a »pastiche.« The ECJ denies this. It suffices that the »pastiche« character is objectively recognizable – for someone who knows the original work and has the necessary intellectual understanding. This ensures legal certainty: it is not what someone had in mind, but what the work objectively represents, that is decisive.
The Court explicitly confirms that sampling can fall under the »pastiche« exception – provided that the extracted audio fragment is used to engage in a discernible creative dialogue with the original work, and the other conditions are met. Sampling is a protected form of artistic expression under Article 13 of the EU Charter of Fundamental Rights; this freedom must be balanced against the right of record companies to protect their investments.
A well-known image that creates an independent creative reference to the original, with new context or text, can be a permissible »pastiche«. A music piece that serves only as background music to a video, without contributing a creative element to the original, is not.
§ 51a of the German Copyright Act does not distinguish between private and commercial use. The ruling does not preclude the possibility of »pastiches« in a commercial context – the more the use is interchangeable and commercial, the more likely it is that a sufficient creative dialogue may not exist.
Important to understand: The »pastiche« exception protects exclusively against copyright claims. Those who use trademarks or prominent figures must still take trademarks, competition, and personality rights into account.
The ruling does not directly address »fan art« – it deals with music sampling. However, the criteria established by the ECJ can be applied to »fan art,« even though there is still a lack of established literature or judgments on the subject. It is, however, likely that »fan art« will be considered a »pastiche« because it meets all the requirements. It is also predictable that large rights holders such as Disney or Warner will continue to try to obtain favorable rulings in court. Their chances of achieving this are, however, now significantly diminished.
»Fan art« that clearly refers to an existing work, exhibits discernible differences from it, and engages in a creative dialogue with the original – such as a tribute to a character, a stylistic reinterpretation, or a critical engagement – is likely to fall under the »pastiche« exception. The Wikipedia article on »fan fiction« already states that fan fiction can also be considered a »pastiche« if they do not sufficiently distance themselves from the original.
It becomes more difficult when »fan art« merely reproduces a character in an original way, without a creative dialogue. This would not be a »pastiche« according to the ruling, but an unauthorized reproduction. Similarly, the »pastiche« exception does not apply if trademarks or the personality rights of real people are involved, such as »fan art« of celebrities or the use of registered character trademarks in a commercial context.
Important: My classification is based on the ECJs ruling, not a legal position confirmed by local courts. Furthermore, I am not a lawyer, but someone who has been following this topic for years (at least partly due to my double life as an artist, Xanathon, who also creates fan art). However, there are still no relevant court decisions. My view is that the legal situation for »fan art« has now significantly improved.
The conclusion:
The ECJ has clarified the »pastiche« concept, thus strengthening remix, sampling, and meme culture in Europe. At the same time, it has clarified that »pastiche« is not a free pass or a catch-all term for any arbitrary creative appropriation. Those who rely on this must demonstrate a demonstrable, objectively recognizable creative dialogue with the original – but even a homage is sufficient for this.
Über zwanzig Jahre hat der Fall Kraftwerk gegen Moses Pelham die deutschen Gerichte beschäftigt. Zwei Sekunden Musik – eine Rhythmussequenz aus »Metall auf Metall«, die Pelham für »Nur mir« sampelte – wurden zum Gegenstand eines der längsten urheberrechtlichen Verfahren der deutschen Rechtsgeschichte. Zweimal landete der Fall beim Europäischen Gerichtshof, einmal beim Bundesverfassungsgericht. Am 14. April 2026 hat der EuGH nun ein Urteil der Großen Kammer gefällt, das weit über den ursprünglichen Sampling-Streit hinaus Strahlkraft haben dürfte.
2021 wurde mit § 51a UrhG eine neue Schrankenregelung ins deutsche Urheberrecht aufgenommen. Sie erlaubt die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe urheberrechtlich geschützten Materials für Karikaturen, Parodien und Pastiches – ohne Erlaubnis der Rechteinhaber°Innen, ohne Lizenzzahlung. In der Netzkultur firmiert das verkürzt als »Recht auf Memes«. Auf diese Regelung stützte sich Pelham für den Zeitraum ab dem Inkrafttreten der Norm. Der Bundesgerichtshof legte die entscheidende Frage dem EuGH vor: Was ist eigentlich ein Pastiche?
Was der EuGH entschieden hat: Der Begriff Pastiche ist in der Richtlinie 2001/29/EG nicht definiert. Der EuGH behandelt ihn daher als autonomen Begriff des Unionsrechts und legt ihn einheitlich für alle Mitgliedstaaten aus.
Das Gericht stellt fest: Pastiche ist kein Auffangtatbestand für jede kreative Nutzung geschützten Materials. Ein Pastiche liegt vor, wenn eine neue Schöpfung an ein oder mehrere bestehende Werke erinnert, wahrnehmbare Unterschiede gegenüber diesen aufweist und mit diesen Werken einen als solchen erkennbaren künstlerischen oder kreativen Dialog führt. Dieser Dialog kann verschiedene Formen annehmen: Stilnachahmung, Hommage, humoristische oder kritische Auseinandersetzung. Humor ist ausdrücklich keine Voraussetzung – der Begriff darf nicht so eng ausgelegt werden, dass er mit Parodie oder Karikatur zusammenfällt und damit praktisch überflüssig wird.
Plagiate und versteckte Imitationen fallen nicht darunter. Der Pastiche-Charakter muss offen erkennbar sein.
Eine wichtige Klarstellung betrifft die Frage, ob der Nutzende die Absicht haben muss, einen Pastiche zu schaffen. Der EuGH verneint das. Es genügt, dass der Pastiche-Charakter objektiv erkennbar ist – für denjenigen, dem das Ausgangswerk bekannt ist und der das erforderliche intellektuelle Verständnis mitbringt. Das schafft Rechtssicherheit: Entscheidend ist nicht, was jemand im Kopf hatte, sondern was das Werk objektiv darstellt.
Das Gericht bejaht ausdrücklich, dass Sampling unter die Pastiche-Ausnahme fallen kann – sofern das entnommene Audiofragment genutzt wird, um mit dem Originalwerk einen erkennbaren kreativen Dialog zu führen, und die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind. Sampling ist eine durch Art. 13 der EU-Grundrechtecharta geschützte künstlerische Ausdrucksform; diese Freiheit muss gegen das Recht der Tonträgerhersteller abgewogen werden, das seinerseits dem Schutz ihrer Investitionen dient.
Ein bekanntes Bild, das mit neuem Kontext oder Text einen eigenständigen kreativen Bezug zum Original herstellt, kann ein zulässiger Pastiche sein. Ein Musikstück, das lediglich zur Untermalung eines Videos dient, ohne eigenen kreativen Beitrag zum Original, ist es nicht.
§ 51a UrhG unterscheidet nicht zwischen privater und gewerblicher Nutzung. Das Urteil spricht nicht dagegen, dass Pastiches grundsätzlich auch im geschäftlichen Kontext möglich sind – je austauschbarer und werblicher die Nutzung wirkt, desto eher dürfte fraglich sein, ob noch ein ausreichender kreativer Dialog vorliegt.
Wichtig zu verstehen: Die Pastiche-Schranke schützt ausschließlich gegenüber urheberrechtlichen Ansprüchen. Wer fremde Marken oder prominente Gesichter einsetzt, muss weiterhin Marken‑, Wettbewerbs- und Persönlichkeitsrechte im Blick behalten.
Das Urteil adressiert FanArt nicht direkt – es geht um Musik-Sampling. Die vom EuGH aufgestellten Kriterien lassen sich aber auf FanArt anwenden, auch wenn eine belastbare Fachliteratur oder Urteile dazu noch ausstehen. Dass FanArt ein Pastiche it, dürfte allerdings unstrittig sein, denn sie erfüllt alle Anforderungen daran. Ebenso vorhersehbar dürfte aber sein, dass große Rechteinhaber wie Disney oder Warner weiterhin alles daran setzen werden, zu versuchen das neue Urheberrecht vor Gericht zu ihren Gunsten auslegen zu lassen. Ihre Chancen dafür sind durch dieses Urteil allerdings gerade deutlich schlechter geworden.
FanArt, das erkennbar auf ein bestehendes Werk Bezug nimmt, wahrnehmbare Unterschiede aufweist und einen kreativen Dialog mit dem Original führt – etwa eine Hommage an einen Charakter, eine stilistische Neuinterpretation oder eine kritische Auseinandersetzung – dürfte nach den Maßstäben des Urteils unter die Pastiche-Schranke fallen. Der Wikipedia-Artikel zu Fan-Fiction hält bereits fest, dass auch Fanfictions als Pastiches gelten können, sofern sie keinen hinreichenden Abstand zum Original vermissen lassen.
Schwieriger wird es, wenn FanArt lediglich einen Charakter möglichst originalgetreu reproduziert, ohne eigenen kreativen Dialog – das wäre nach dem Urteil kein Pastiche, sondern eine unzulässige Vervielfältigung. Ebenso wenig hilft die Pastiche-Schranke, wenn Marken oder das Persönlichkeitsrecht realer Personen ins Spiel kommen, etwa bei FanArt zu Prominenten oder bei der Nutzung eingetragener Charaktermarken in werblichem Kontext.
Wichtig: Diese Einordnung ist eine Ableitung aus dem Urteilstext, keine von Gerichten bestätigte Rechtslage für FanArt, außerdem bin ich kein Anwalt, nur jemand, der dieses Thema seit Jahren beobachtet (allein schon wegen meines Doppellebens als Künstler Xanathon, der ebenfalls FanArt schafft). Entsprechende Entscheidungen stehen noch aus. Meiner Ansicht nach hat sich die rechtliche Lage für FanArt aber gerade deutlich verbessert.
Das Fazit:
Der EuGH hat den Pastiche-Begriff präzisiert und damit Remix‑, Sampling- und Meme-Kultur in Europa gestärkt. Zugleich ist klargestellt: Pastiche ist kein Freifahrtschein und kein Auffangbegriff für beliebige kreative Übernahmen. Wer sich darauf beruft, braucht einen nachweisbaren, objektiv erkennbaren kreativen Dialog mit dem Original – dafür reicht aber bereits eine Hommage.
Am kommenden Sonntag (08.02.2026) findet im Löf Eventlokal in Remscheid ein BLOOD BOWL-Turnier statt. Eingeweihte wissen: Bei BLOOD BOWL handelt es sich um ein Fantasy-Football-Tabletop-Spiel von Games Workshop, in dem haufenweise Fantasy-Kreaturen gegeneinander antreten.
Der offizielle Einladungstext:
Am Sonntag 08.02.2026 startet um 10:00 Uhr, zu nachtschlafender Zeit, der. 13. »Narrenball« im Löf Eventlokal.
Ein Blood Bowl Turnier der Extraklasse.
Hochmotivierte Teams und Trainer werfen sich, Zuschauer, Gegner und was Sie sonst noch in die Finger kriegen, in den Ring um den legendären Titel des »Narrenball Champions 2026« zu erringen. (Einige spinksen aber auch schon auf die Trophäe für den letzten Platz oder die meisten Verletzungen.)
Garniert mit einigen Überraschungen und besonderen Regeln, die sich der bekannte und gefürchtete Turnierleiter Twyllenimor Gladdensnoot immer wieder aus den Fingern saugt, garantiert der Narrenball jedes Jahr aufs Neue überraschende Spielergebnisse und spannende Spiele.
Zuschauer sind herzlich willkommen! (Auf eigene Gefahr! Keine Garantie, keine Rücknahme. Teams haften für Ihre Oger!)
ACHTUNG! ACHTUNG! es handelt sich NICHT um eine Tanzveranstaltung!
Am 18. Dezember 2025 findet im Literaturhaus Wuppertal (Wiesenstraße 6, 42105 Wuppertal) von 19:30 bis 21:30 die Veranstaltung GEGENLESEN statt. Carla Kaspari, Christian J. Meier und Ryan Rockwell reden über ihre Science Fiction-Bücher. Von der Veranstaltungswebseite:
Drei Autor:innen miteinander im Gespräch über ihre Bücher – das ist die Idee der Literaturhaus-Veranstaltungsreihe Gegenlesen. Eingeladen sind Autor:innen aus Wuppertal, aber auch von weiter weg. Am 18. Dezember, 19:30 Uhr, in der INSEL zu Gast sind diesmal Carla Kaspari, Christian J. Meier und Ryan Rockwell. Alle drei präsentieren ihre eigenen Romane, die in der Zukunft spielen.
Carla Kaspari ist Schriftstellerin und Drehbuchautorin aus Köln. Mit Jan Böhmermann schrieb sie das Drehbuch für den satirischen Fernsehfilm „Die Innenministerkonferenz“. 2020 erhielt sie ein Autorinnenstipendium des Landes NRW und den Förderpreis der Kölner Literaturtage. Ihr erster Roman „Freizeit“ erschien 2022. Zum Gegenlesen bringt sie ihren neuesten Roman „Das Ende ist beruhigend“ mit. Das Buch führt in das Jahr 2130 in ein italienisches Dorf unter einer Glaskuppel, in dem das Leben perfekt zu sein scheint. Die Welt außerhalb dagegen ist alles andere als idyllisch. Der Roman schildert eine Utopie in einer Dystopie und stellt die Frage, ob ein hoffnungsvoller Blick in die Zukunft noch möglich ist.
Christian J. Meier aus Groß-Umstadt im nördlichen Odenwald schreibt als Wissenschaftsjournalist darüber, wie neue Technologien die Welt verändern. Seine Texte erscheinen in der Süddeutschen Zeitung, der Neuen Zürcher Zeitung oder bei Riffreporter.de. Außerdem schreibt der studierte Physiker und Science-Fiction-Fan Sachbücher, Romane und Kurzgeschichten. Seine drei Romane standen jeweils auf der Shortlist des Deutschen Science-Fiction-Preises, sein jüngstes Werk „Apeirophobia“ zudem auf der des Kurd-Lasswitz-Preises. In dem Buch, das er zum Gegenlesen mitbringt, kontrolliert die katholische Kirche im 22. Jahrhundert das ewige Leben – und damit auch die Gesellschaft. Das Ergebnis ist ein totalitärer Gottesstaat.
Ryan Rockwell lebt in Wuppertal und bringt seinen für den Literaturpreis Seraph nominierten Roman „Existenz – Das Mars-Paradox“ mit zum Gegenlesen. Darin verliert die Crew bei der ersten bemannten Mars-Mission im Jahr 2064 das Bewusstsein und erwacht anschließend ohne Erinnerungen. Zudem ist ein Mitglied der Gruppe tot und es stellt sich die Frage, ob es einen Mord auf dem Mars gab. Rockwells Kindheit in den Achtziger und Neunziger Jahren prägte seine Liebe für Science-Fiction. Schließlich dachte er sich eigene Geschichten mit Aliens und Raumschiffen aus. 2021 brachte Ryan Rockwell mit „Neobiota – Der Ausbruch“ seinen Debütroman heraus. Mittlerweile hat er über 20 Romane geschrieben, die er im Selbstverlag herausgibt.
Zur Veranstaltung Gegenlesen bringen die drei Autor:innen nicht nur ihre eigenen Bücher mit, sondern haben auch die Bücher der anderen vorab gelesen. Auf der Bühne führen sie nun ein von Fabian Mauruschat moderiertes Gespräch: Was ist ihnen bei der Lektüre aufgefallen, was hat literarisch überrascht und begeistert, welche Fragen stellen sich zu Text und Genre, was verdient Anerkennung, welche Kritik ist angebracht?
Die Veranstaltungsreihe Gegenlesen wird im Jahr 2025 gefördert vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen.
Eintritt: Abendkasse: 12,00 €, ermäßigt 8,00 €, im Vorverkauf über Wuppertal-Live: 10,00 €, ermäßigt 6,00 €.
Soeben ist die bereits 31. Ausgabe des kostenlosen Magazins PHANTAST erschienen. Wer hier länger mitliest weiß, dass PHANTAST ein professionell gemachtes, langjähriges, erscheinendes Fanzine aus dem Bereich Phantastik ist (wie der Name ja auch bereits andeutet). Herausgegeben wird PHANTAST von literatopia.de und fictionfantasy.de. Als Redakteurin der aktuellen Ausgabe zeichnet Judith Madera.
Diesmal geht es um GOTTHEITEN, es finden sich zahlreiche Artikel, die sich mit dem Thema befassen, aber auch zahllose Rezensionen rund um Medien zum Thema, natürlich zuvorderst Bücher. Zudem Interviews mit Michael Kleu, Lucia Herbst und Sophie DeLast und nicht zuletzt die Kurzgeschichte GOTTESSTURZ von Swantje Niemann.
Das Cover und diverse Innenillustrationen stammen von Xanathon (und wem der Name irgendwie bekannt vorkommt, der liegt richtig, das ist mein Alter Ego als Digitalkünstler).
Anlässlich der »Vaillant Nacht der Kultur« in Remscheid am kommenden Samstag stelle ich als mein Künstler-Alter Ego Xanathon im Rack n Roll Billard Café aus. Gleichzeitig ist das die Eröffnung meiner Ausstellung dort, denn die Bilder bleiben danach hängen und können zu den Öffnungszeiten betrachtet werden. Yay! Thematisch ist das Ganze bei den Genres angesiedelt, die auch hier auf PhantaNews besprochen werden, also in erster Linie Science Fiction, Fantasy, Cyberpunk und verwandte Gebiete.
Neben mir sind Roboter von Becker Robotics anwesend und auch die Fotofreunde Bergisch Land stellen aus!
Das wird ein super Abend!
Kommt zuhauf! :)
Alle Details am Stück:
Samstag, 25.10.2025
Rack n Roll Billardcafe
Daniel-Schürmann-Str. 41
42853 Remscheid
17:00 bis 22:00 Uhr
Eins vorab: Wer den Begriff »woke« in negativer Konnotation benutzt, hat sich automatisch für jegliche erwachsene Diskussion disqualifiziert.
Laut Duden bedeutet woke:
„in hohem Maß politisch wach und engagiert gegen (insbesondere rassistische, sexistische, soziale) Diskriminierung“.
Oder in der englischsprachigen Wikipedia:
Woke is an adjective derived from African-American English used since the 1930s or earlier to refer to awareness of racial prejudice and discrimination, often in the construction stay woke. The term acquired political connotations by the 1970s and gained further popularity in the 2010s with the hashtag #staywoke. Over time, woke came to be used to refer to a broader awareness of social inequalities such as sexism and denial of LGBTQ rights.
Übersetzt: Woke ist ein Adjektiv, das aus dem afroamerikanischen Englisch stammt und seit den 1930er Jahren oder früher verwendet wird, um das Bewusstsein für rassistische Vorurteile und Diskriminierung zu bezeichnen, oft in der Konstruktion stay woke. Der Begriff erhielt in den 1970er Jahren politische Konnotationen und gewann in den 2010er Jahren mit dem Hashtag #staywoke weiter an Popularität. Im Laufe der Zeit wurde woke verwendet, um ein breiteres Bewusstsein für soziale Ungleichheiten wie Sexismus und die Verweigerung von LGBTQ-Rechten zu bezeichnen.
Oder anders formuliert: Wer nicht woke ist, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Unsympath. Wer »woke« als Schimpfwort nutzt, ist ganz sicher einer.
In der deutschen Science Fiction-Szene proben gerade ein paar (einschlägig bekannte) reaktionäre Männer°innen den Aufstand, weil sie sich von irgendwelchen herbeiphantasierten »Woken« irgendwie ungerecht behandelt fühlen. Deswegen ging es natürlich nicht unter einem »Manifest« mit zugehöriger Webseite. Ich verlinke das peinliche Getue hier absichtlich nicht, denn Sichtbarkeit hat das nicht verdient.
Ich frage mich bei manchen Protagonisten der deutschsprachigen Szene immer wieder mal, was die an »Science Fiction« (ohne Bindestrich) nicht verstanden haben. SciFi stand und steht eben auch für alternative Gesellschafts- und Daseinsformen, für die Auseinandersetzung mit Andersartigem, die Überwindung von Vorurteilen gegenüber »Aliens«, für Toleranz und Verständnis – eben progressiv. Ein Beharren auf ewig gestrigen Konventionen ist genau das, was die Science Fiction nicht ist. Das gilt selbstverständlich auch für Sprache, dass die sich weiter entwickelt ist eine Binsenweisheit. Und wenn die in ihren Büchern nicht gendern wollen, dann zwingt sie niemand dazu, vermutlich werden ihnen die üblichen Claqueure dafür sogar zujubeln
Auf die Posse mit dem Cover, das wohl der eigentliche auslösende Faktor für das Getue war, gehe ich hier gar nicht erst ein, denn das ist alles so herbeikonstruiert, dass es weh tut. Für mich sieht es eher so aus, als ginge es hier in erster Linie um gekränkte Egos, weil man bei einer Preisverleihung vermeintlich übergangen wurde.
Aus gegebenem Anlass möchte ich deswegen an dieser Stelle nochmal auf meine Ausschreibung »Zukunft!« hinweisen:
Science-Fiction-Freundinnen aufgemerkt! Am 4. Oktober 2025 findet in Leer (Ostfriesland) im Kulturspeicher zum fünften Mal der von Norbert Fiks veranstaltete Tag der Science Fiction-Literatur statt. Thematischer Schwerpunkt ist 2025 der Klimawandel und seine Folgen.
Mit dabei: Luc François, Pia Marie Hegmann, Yvonne und Frankie Tunnat sowie Bettina Wurche.
Die Pressemitteilung:
Im Herbst wird der Kulturspeicher in Leer bei »Hinterm Mond 2025« wieder zum Treffpunkt von Science-Fiction-Fans aus ganz Deutschland. Den 5. Tag der SF-Literatur in Ostfriesland am Sonnabend, 4. Oktober, gestalten Luc François (Luxemburg), Pia Marie Hegmann (München) und Yvonne Tunnat (Kiel), die aus ihren Werken lesen werden, sowie Bettina Wurche (Darmstadt), die einen Vortrag zum Schwerpunktthema halten wird.
Dieses Mal steht der Klimawandel im Mittelpunkt und die Frage, was die Science-Fiction dazu zu sagen hat. Veranstalter von »Hinterm Mond« ist der Journalist Norbert Fiks. Er hat seine zahlreichen Kontakte ins deutschsprachige Science-Fiction-Fandom genutzt, um ein abwechslungsreiches Programm auf die Beine zu stellen. Wichtig war ihm dabei, dass junge Autoren und Autorinnen zu Wort kommen, weil sie es sind, die lange mit den Folgen des Klimawandels leben müssen.
»Hinterm Mond 2025« im Kulturspeicher in Leer beginnt am Sonnabend, 4. Oktober, um 15 Uhr. Karten zum Preis von 18 Euro können online unter blog.fiks.de/hinterm-mond/ bestellt werden.
Das Line-up
Luc François, Jahrgang 1993, gehört zur jungen und quirligen Science-Fiction-Szene in Luxemburg. Er hat mehrere dystopische Romane im Eigenverlag veröffentlicht und wirkt unter anderem an der Luxemburger Online-Plattform »Aner Welten« beteiligt, dem Sprachrohr der multilingualen SF des Landes. Sein Roman »Wasserstand«, in dem er eigene Erfahrungen als zunächst erfolgloser Autor einfließen ließ, wurde 2023 für den Lëtzebuerger Buchpräis des luxemburgischen Verlegerverbands nominiert. Luc François ist von Beruf Software Engineer und Frontmann der Heavy-Metal-Band Mindpatrol.
Pia Marie Hegmann ist Jahrgang 2002 und studiert derzeit in München Landschaftsarchitektur und Landschaftsplanung. Seit mehreren Jahren nimmt sie mit phantastischen Texten erfolgreich an Schreibwettbewerben teil. Sie beschäftigt sich am liebsten mit Nachhaltigkeitsfragen im weitesten Sinne. Neben dem Studium engagiert sie sich für den Klimaschutz und hat die Nase in die Welt des Poetry-Slams gesteckt. 2023 erschien ihre Kurzgeschichte »Zwei Grad« in der Anthologie Klimazukünfte 2050 – Geschichten unserer gefährdeten Welt beim Hirnkost-Verlag. 2024 war sie Teilnehmerin der Bayerischen Akademie des Schreibens.
Yvonne Tunnat, Jahrgang 1978, hat sich in den vergangenen Jahren einen Namen in der deutschen Phantastik-Szene gemacht. Ihre Kurzgeschichten, die in verschiedenen Magazinen und Anthologien veröffentlicht wurden, sind mehrfach für den Deutschen Science-Fiction-Preis und den Kurd-Laßwitz-Preis, den beiden wichtigsten Preisen für deutschsprachige SF, nominiert worden. Sie ist auch als Herausgeberin und Redakteurin aktiv, schreibt Essays und Rezensionen und betreibt den Podcast Literatunnat rund um die phantastische Literatur. Yvonne Tunnat ist Mitarbeiterin einer wissenschaftlichen Bibliothek in Kiel. Bei der Lesung in Leer wird sie von ihrem ältesten Kind Frankie Tunnat unterstützt.
Bettina Wurche, Jahrgang 1966, hat in Hamburg Zoologie, Fischereiwissenschaft und Geologie/Paläontologie studiert. Als Wissenschaftsjournalistin ist sie spezialisiert auf Texte und Vorträge, die komplexe Themen verständlich und spannend kommunizieren. Inhaltlich beschäftigt sie sich am liebsten mit Ozeanen. Sie schreibt für Print- und Online-Medien wie Spektrum, Bild der Wissenschaft, Natur oder heise und ist Buchautorin. In diesem Frühjahr erscheint von ihr ein Buch über Jules Verne. Im Blog Meertext schreibt sie als Science-Fiction-Fan seit 2011 über Meere, Fossilien, Astrobiologie, Raumfahrt und Science-Fiction. Das Genre Climate Fiction hält sie für ein wertvolles Tool zur Vermittlung von Klimakrisen-Fakten und ‑Lösungen.
»Hinterm Mond 2025 – 5. Tag der Science-Fiction-Literatur in Ostfriesland« wird veranstaltet von Norbert Fiks, Wagnerstraße 25, 26789 Leer.
Am 13. & 14. September 2024 findet der dritte Geeks & Freaks-Con in der Kraftstation Remscheid statt.
Die Veranstaltung steht unter den Themen Cosplay, Comic, Manga, Gaming, Cartoon, Digital Art, Fanart, Popkultur, Science Fiction, Fantasy, Nerdstuff und verwandte Gebiete. Diesmal mit einem Schwerpunkt auf Cosplay.
Die oben genannten Themen sind schwer angesagt und wir wollen interessierten Personen aus Remscheid und Umgebung eine Plattform zum Stöbern, Treffen und Reden bieten. Eine detaillierte Übersicht über alle Ausstellenden findet man auf der Webseite der Veranstaltung.
An den beiden Tagen wird man im Jugendzentrum Kraftstation im Remscheider Quartier Stachelhausen Künstlerinnen und Künstler aus den genannten Kunstrichtungen und Genres antreffen, die ihre Werke ausstellen und gern bereit sind, sich mit Besuchenden auszutauschen. Weiterhin werden Cosplayer°Innen zu finden sein.
Der Eintritt zur Veranstaltung ist frei!
Auch die Künster°Innen und Ausstellenden müssen keine Standgebühren bezahlen.
Details zu Ausstellenden und Programmpunkten werden wir kontinuierlich bis zum Starttermin auf der Webseite und über andere Kanäle veröffentlichen. Weitere Details unter: geeksundfreaks.de
Nochmal in knapp und übersichtlich:
Geeks & Freaks-Con Vol. 2
13. & 14.09.2024
Kraftstation Reemscheid
Honsberger Strasse 2
42857 Remscheid
Samstag 12:00 bis 18:00 Uhr
Sonntag 11:00 bis 17:00 Uhr
(Sonntag ist Kommunalwahl, also rechtzeitig briefwählen!)
Mir sei noch ein persönliches Wort dazu erlaubt: Mir persönlich ist es wichtig, den Zugang zu diesen popkulturellen Veranstaltungen niedrigschwellig zu halten. Bei anderen Veranstaltungen bewegen sich die Eintrittspreise inzwischen in Bereichen, die ich nicht mehr für akzeptabel halte. Es kann nicht angehen, dass eine Familie mit zwei Kindern fast 200 Euro Eintritt für Veranstaltungen zahlen muss und dann auch noch bei Händlern einkaufen soll.
Ähnliches gilt für die von uns handverlesenen Aussteller°Innen. Niemand, der in unseren Genre-Nischen unterwegs ist, verdient sich eine goldene Nase, ganz im Gegenteil, die weitaus meisten machen das, weil sie selbst aus der Szene kommen und mit Herzblut dabei sind. Viele schaffen es wirtschaftlich aus denselben eben genannten Gründen von einem Tag zum anderen, denn das Geld sitzt bei der Zielgruppe aufgrund der schweren Zeiten nicht mehr locker. Reich wird keiner davon. Und insbesondere die Künstler°innen können sich die Standgebühren auf Großveranstaltungen oft einfach nicht leisten, oder nur mit Mühe.
Insbesondere in der heutigen Zeit, die nicht zuletzt aufgrund der zahllosen Preissteigerungen ohnehin schwierig genug ist, finde ich es wichtig, einen Kontrapunkt zum Turbokapitalismus zu setzen. Und wenn es auch nur auf einer solchen vergleichsweise kleinen Veranstaltung ist.
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