Wenn man besonders schlau, selbstgerecht oder kultiviert erscheinen möchte, setzt der Autor seinem schlauen, selbstgerechten oder kultivierten Artikel ein »Editorial« voran. Das legitimiert, höchstwahrscheinlich zu Unrecht, eine rein subjektive Meinung und damit einhergehende Äußerungen. Und solche bedarf es bei der neuen Version des Superhelden-Spektakels JUSTICE LEAGUE.
Eine kurze Erinnerung: Nach dem Artikel 13 der neuen Urheberrechtsdirektive muss jeder der eine (hinreichend große) Plattform betreibt, auf der Personen Dinge posten können, die möglicherweise einem Urheberrecht unterliegen (Dinge wie Text, Bilder, Videos, Programmcode, Spiele, Audio, etc.) eine Datenbank mit »urheberrechtlich geschütztem Material« crowdsourcen müssen, für das die Nutzer keine Berechtigung haben es zu teilen, und alles blocken, das möglicherweise einem Eintrag in der Datenbank entspricht.
In diese Blacklist-Datenbanken wird so ziemlich jeder alles eintragen lassen können (immerhin kann jede/r urheberrechtlich geschützte Werke erstellen): Das bedeutet, dass Milliarden Menschen auf der ganzen Welt in der Lage sein werden, so ziemlich alles in diese Blacklisten zu laden, und das ohne nachweisen zu müssen, dass sie das Urheberrecht daran tatsächlich halten (und auch ohne nachweisen zu müssen, dass ihre Einreichungen überhaupt urheberrechtlich geschützt sind). Die Richtlinie sieht keinerlei Bestrafung dafür vor, dass jemand fälschlich behauptet sein Urheberrecht werde verletzt – und eine Plattform die sich entscheidet jemanden zu blockieren, weil er wiederholt falsche angaben gemacht hat, läuft in das Risiko gegenüber dem Missbrauchenden verantwortlich zu sein, wenn dann doch mal jemand etwas postet an dem derjenige die Rechte hält.
Das Hauptziel dieser Zensurpläne sind die sozialen Medien – und es ist das »sozial«, über das wir alle mal nachdenken sollten.
Und das weil die Währung der sozialen Medien die soziale Interaktion zwischen den Nutzern ist. Ich poste etwas, Du antwortest, eine dritte Person klinkt sich ein, ich antworte, und so weiter.
Nehmen wir mal eine hypothetische Twitter-Diskussion zwischen drei Nutzern an: Alice (eine Amerikanerin), Bob (ein Bulgare) und Carol (eine Kanadierin).
Alice postet ein Bild eines politischen Marsches: Tausende Protestierende und Gegenprotestierende, alle wedeln mit Transparenten. Wie es auf derganzenWeltüblich ist beinhalten diese Transparente auch urheberrechtlich geschützte Bilder, nach US-Recht ist das unter der »fair use«-Klausel möglich, die Parodien erlaubt. Weil Twitter seinen Nutzern ermöglicht signifikante Mengen an nutzergeneriertem Content zu kommunizieren fällt die Plattform unter den Geltungsbereich des Artikels 13.
Bob lebt in Bulgarien, einem Mitgliedsland der EU, dessen Urheberrechtsgesetz Parodie nicht erlaubt. Er will vielleicht mit einem Zitat des bulgarischen Dissidenten Georgi Markov antworten, dessen Werke in den späten 1970ern ins Englische übersetzt wurden und die noch dem Urheberrecht unterliegen.
Carol, eine Kanadierin, die Bob und Alice deswegen gefunden hat, weil sie alle DOCTOR WHO lieben, entscheidet sich, ein geistreiches Mem aus THE MARK OF THE RANI zu posten, einer Episode aus dem Jahr 1985, in der Colin Baker in der Zeit zurück reist, um die Ludditen-Proteste des 19. Jahrhunderts mitzuerleben.
Alice, Bob und Carol drücken sich alle durch die Nutzung urheberrechtlich geschützten kulturellen Materials aus, auf eine Art und Weise, die in Zukunft im Rahmen der meinungsunterdrückenden Urheberrechtsprechung der EU illegal wäre. Unter den heutigen Systemen muss die Plattform nur dann in Aktion treten, wenn sie darauf reagieren müssen, dass jemand sein Urheberrecht für verletzt hält und sich gegen eine Nutzung ausspricht. Bis dahin kann aber jeder jeden Post von anderen sehen und eine Diskussion mit Mitteln führen, die in unseren modernen, digitalen Diskursen vollkommen normal sind.
Doch sobald Artikel 13 in Kraft ist, sieht sich Twitter vor ein unlösbares Problem gestellt: Der Filter gemäß Artikel 13 wird von Alices witzigen Transparenten ebenso getriggert wie von Bobs politischem Zitat und Carols DOCTOR WHO Mem, doch theoretisch muss Twitter das urheberrechtsverletzende Material nur vor Bob verbergen.
Sollte Twitter die Nachrichten von Alice und Carol vor Bob verbergen? Falls Bobs Zitat in Bulgarien zensiert wird, sollte Twitter es Alice und carol zeigen (es aber vor Bob selbst, der es gepostet hat, verbergen)? Was, wenn Bob nach außerhalb der EU reist und dort mal in seine Timeline schaut? Oder wenn Alice Bob in Bulgarien wegen einer DOCTOR WHO Convention besucht, und dann versucht den Thread aufzurufen? Und denkt dabei immer daran, dass es keinen Weg gibt sicher zu sein, von woher ein Besucher einer Webseite kommt.
Die gefährliche aber simple Option ist es, alle Twitter-Nachrichten der europäischen Urheberrechts-Zensur zu unterwerfen, eine Katastrophe für die Online-Kommunikation.
Und natürlich geht es nicht nur um Twitter: Jeder Plattform mit Benutzern aus der EU wird dieses Problem lösen müssen. Google, Facebook, LinkedIn, Instagram, Tiktok, Snapchat, flickr, Tumblr – jeder Anbieter wird sich damit auseinandersetzen müssen.
Durch die Einführung des Artikels 13 erschafft die EU ein System in dem Urheberrechts-Beschwerdeführer einen gewaltigen Knüppel erhalten, mit dem sie das Internet verprügeln können, in dem Personen, die diese Macht missbrauchen, keinerlei Strafen befürchten müssen, und in dem Plattformen, die auf Seite der freien Meinungsäußerungen Fehler machen, diesen Knüppel mitten ins Gesicht bekommen werden.
Während die Zensurpläne der EU auf den nächsten Schritten hin zu ihrer Umsetzung sind, um für die gesamte EU bindend zu werden, ist die gesamte Welt betroffen – aber nur eine handvoll ernannter Verhandlungsführer haben eine Stimme.
Falls Du ein Europäer bist, dann wäre der Rest der Welt Dir sehr dankbar, wenn Du dir einen Moment Zeit nehmen würdest, um Deinen Abgeordneten des Europäischen Parlaments zu kontaktieren, und dringend darum zu bitten uns alle in der neuen Urheberrechtsdirektive zu schützen [und nicht nur die Konzerne].
Anmerkung des Übersetzers: Und das ist nur ein ganz kleiner Ausschnitt aus dem, was auf die ganze Welt zukommen würde, wenn die technisch und inhaltlich handwerklich mangelhaft gemachten EU-Urheberrechtsrichtlinien zu Gesetzen werden. Weil zu viele EU-Politiker entweder den Konzernen hörig sind, oder keine Ahnung von dem haben, was sie da tun, wird das Internet irreparabel beschädigt und die freie Meinungsäußerung massiv eingeschränkt, unter dem Deckmantel des Urheberrechtsschutzes.
Aufgrund der aktuellen Diskussionen um den Deutschen Phantastik-Preis habe ich mir einige Gedanken darum gemacht, wie denn die Ausrichtung eines solchen Preises aussehen könnte, und wie die Rahmenbedingungen sein müssten, damit Streit und Kontroversen minimiert werden und die Ausrichtung fair ist. Das sind an dieser Stelle – wie gesagt – erst einmal nur Ideen und Gedanken, die in konkreter Durchführung sicherlich noch optimiert werden können.
Worüber man sich bei jedem reinen Publikumspreis im Klaren sein muss: Es wird immer der- oder diejenige gewinnen, der oder die die meisten Fans aktivieren kann. Das ist so, und das ist auch durchaus nichts Schlimmes oder Negatives, und bei einem Publikumspreis immanent. Das macht deswegen nicht, weil man ohnehin nicht feststellen kann, ob irgendein Werk »das Beste« ist, denn eine qualitative Bewertung liegt immer im Auge des Betrachters.
Es sollte sich meiner Ansicht nach übrigens nicht um einen »deutschen« Preis handeln, sondern um einen, der deutschsprachige Werke auszeichnet, diese könnten selbstverständlich auch beispielsweise aus der Schweiz, Österreich oder Burkina Faso stammen. Der Name des Preises sollte das reflektieren.
Ich habe es über die Jahre immer wieder mal vernommen, zumeist von alternden SF-»Fans«, die lautstark die Ansicht vertreten, dass selbstverständlich »früher alles besser war, und das doch alles keine Science Fiction sei«. Früher, das ist ein nicht ganz genau zu beziffernder Zeitraum, aber eben nicht heute. Aber ich schweife ab. Was habe ich genau vernommen? Die zumeist aufgebracht vorgetragene These, dass dies und jenes, oft Popkultur, in Wirklichkeit gar keine Science Fiction sei, sondern nur … irgend so ein Mist. Je nach Alter (es sind nach meiner Beobachtung tatsächlich überwiegend die älteren SF-Anhänger), Geisteszustand und Fanatismuslevels des Vortragenden wird verschiedenen Spielarten der SF pauschal abgesprochen, tatsächlich Science Fiction zu sein, in den meisten Fällen ohne inhaltliche Begründung, sondern nur mit irgendwelchen hastig vorgetragenen Schimpfworten, oder schwummrigen Scheinargumenten, die wenig durchdacht erscheinen. Gerne vorneweg kritisiert immer wieder mal STAR WARS, heutzutage nimmt man sich bevorzugt die diversen Spielarten des Superhelden-Genres vor, aber sogar der Erforschungs- und Entdeckungsserie STAR TREK wird abgesprochen, tatsächlich SF zu sein. Weil? Wegen!
Warum? Die Begründungen sind oft schwurbelig, fußen aber nicht selten auf der mit zahlreichen Ausrufezeichen vorgebrachten These, dass »das alles« nur »Fantasy« sei, und mit Wissenschaft nichts zu tun habe. Und schließlich habe das Genre Science Fiction die »Wissenschaft« im Titel und müsse deswegen auf irgendwelchen wissenschaftlichen Grundlagen beruhen.
Dieser Bericht bezieht sich auf die Teilnahme an der Veranstaltung als Aussteller.
Die erste ComicCon in Dortmund im Dezember 2015 war furchtbar. Zu klein, zu schlecht organisiert und chaotisch. Ich habe sie damals als Besucher mit Presseausweis wahrgenommen und war enttäuscht. Hätte ich regulär bezahlt, wäre ich ziemlich sauer gewesen.
Aber als Aussteller wollte ich der Sache noch einmal eine Chance geben, man lernt ja manchmal aus Fehlern, dachte ich, und hoffte, dass das auch für den Veranstalter gelten würde. Aber weit gefehlt.
Ich hatte vor einiger Zeit (2012) mal beim Börsenverein in Sachen Buchpreisbindung nachgefragt und daraufhin von deren Justiziar Christian Sprang eine Antwort bekommen, die die Sicht der Lobbyorganisation ausdrückte. Wie jeder weiß muss das allerdings nicht den Tatsachen entsprechen; dass sogar die Buchbindungstreuhändlerkanzlei das später anders sah, dürfte zwischen denen und dem Verein zu einigem … »Spaß« geführt haben, wie das spätere Rumgeeiere zum Thema ziemlich deutlich zeigt. Da man allerdings seine Meinung gern in Gesetze gefasst sieht, wurde so lange auf die Gesetzgeber eingeredet, bis eBooks explizit ins Buchpreisbindungsgesetz aufgenommen wurden, die Erweiterung trat am 1. September in Kraft. So weit, so normal.
Am vergangenen Donnerstag wurde ja hier auf PhantaNews bereits in einem Artikel aufgezeigt, warum Verlage derzeit geradezu hektische Aktivitäten verbreiten, was Blogs angeht. Und auch auf der Buchmesse Leipzig überschlug man sich geradezu zu dem Thema, auch wenn dabei die Blogger oft eher Nebensache zu sein scheinen.
Auf Karla Pauls Seite buchkolumne.de erschien soeben ihre »Keynote« zur Konferenz Blogger:Sessions auf der Leipziger Buchmesse. Und wenn ich das lese, geht mir ordentlich der Hut hoch, wenn gefordert wird, dass Blogs sich »professionalisieren« müssen. Einen Scheiß müssen Blogs. Das ist allein Wunschdenken der Branche.
Vorneweg: Blogmarketing ist keine neues Thema und auch über bezahlte Artikel oder Warentests diskutiert die Blogosphäre bereits seit Jahren. Da ist so ziemlich alles schonmal gesagt worden, und auch schon von jedem. Aber wie bei der Buchbranche üblich, merkt die das alles wieder mal ein paar Jahre später, und deswegen kocht das Thema im Zusammenhang mit Buchblogs jetzt nochmal hoch. Was dazu führt, dass das gesamte Geseiere nochmal von vorne los geht.
Als ich Anja Bagus´ Kommentar »Ich weigere mich!« veröffentlicht habe, war mir schon klar, dass der kontroverse Reaktionen hervorrufen würde. Und das geschah dann wie erwartet auch, hauptsächlich in diversen sozialen Medien.
Es gab tatsächlich eine Menge Personen, die sich sachlich, offen, konstruktiv und vor allem mit Realismus mit dem Thema auseinandergesetzt haben. Aber es gab auch haufenweise Reaktionen, die man – vorsichtig ausgedrückt – nur als »giftig« bezeichnen kann. Und insbesondere solche, die sich selbst als »professionell« bezeichneten, spuckten geradezu Gift und Galle. Aktuell wurde ein Artikel veröffentlicht, in dem man gleich haufenweise »Profis« in Stellung bringt, um dagegen zu reden. Ein solcher Diskurs und Meinungsaustausch ist selbstverständlich gewollt und erlaubt.
Ich möchte an dieser Stelle auch noch ein paar Gedanken zu dem Thema ergänzen.
Ich weiß nicht, wie oft ich mich darüber schon aufgeregt habe. Und jetzt ist es auch mal wieder soweit. Mir ist vor ein paar Tagen förmlich der Kopf geplatzt und das hört nicht auf.
Worum geht´s?
Es geht mal wieder um das unsägliche Ding mit dem Lektorat. Und als Clickbait: es geht auch um Bücherklau und meinen Status als Autorin.
Ich weigere mich.
Ich bin dagegen, dass ein vorhandenes Lektorat (und am Besten noch ein bezahltes), ein Qualitätskriterium für Bücher ist.
Wikipedia: Als Bearbeitungsform umfasst das Lektorat für gewöhnlich die rechtschreibliche, stilistische,grammatikalische und inhaltliche Verbesserung von Texten. Das Aufgabenfeld eines Lektors umfasst über die Tätigkeit des Lektorierens hinaus aber auch die Prüfung der eingehenden Manuskripte oder Typoskripte, die Zusammenstellung eines Verlagsprogramms, das Publikationsmarketing und die Begleitung von Skripten bis zur Veröffentlichung. Durch einen Korrektor werden Texte rechtschreiblich und grammatikalisch überprüft. Die stilistische Bearbeitung wird als stilistisches Lektorat bezeichnet, das zwar zumeist ein Korrektorat einschließt, jedoch stets darüber hinausgeht.
Als ich vor ein paar Tagen über dieses Thema auf der Onlineversion des Börsenblattes las, hatte ich zuerst Griffspuren vom Gesichtspalmieren im Gesicht und dann sofort den Gedanken, mal wieder einen Rant vom Stapel zu lassen. Es macht Spaß die zu verfassen und Klicks sind ebenfalls gesichert. Ich habe aber davon abgesehen und lieber erst einmal ein wenig nachgedacht. Die Ergebnisse dieses Denkens möchte ich im vorliegenden Kommentar präsentieren, sie mögen in Teilen etwas ungeordnet sein, das ist dem schlichtweg unbegreiflichen Thema abseits medialer Realitäten geschuldet. Und selbst wenn das kein Rant wird, mag man Spuren von Satire, Ironie und möglicherweise auch Sarkasmus darin entdecken.
Was war passiert? Der Börsenverein des deutschen Buchhandels hatte kürzlich eine der regelmäßigen Sitzungen ihres Verlegerausschusses. Nach dem, was man darüber so lesen kann (und auch den Bildern nach zu urteilen), diskutieren dort alte Männer mit Kugelschreibern und Faxgeräten, wie es mit der Branche, dem Drumherum und diesem neumodischen Schnickschnack weiter zu gehen hat. Einer der Punkte war nun, dass Christian Sprang, Justiziar des Börsenvereins, den Anwesenden eröffnete, es müsse ab 2017 zwingend eine Alterskennzeichnung, ähnlich der FSK (freiwilligen Selbstkontrolle) bei Filmen, auf eBooks geben. Denn diese seien Telemedien.
Das Börsenblatt selbst verwendete dazu die Formulierung:
Was zunächst wie ein verspäteter Aprilscherz klingt …
Und dem ist eigentlich schon wenig hinzuzufügen, ich werde es aber dennoch tun. Ausgiebig.
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