Kommentar

Bandits Editorial: Justice Done

Wenn man beson­ders schlau, selbst­ge­recht oder kul­ti­viert erschei­nen möch­te, setzt der Autor sei­nem schlau­en, selbst­ge­rech­ten oder kul­ti­vier­ten Arti­kel ein »Edi­to­ri­al« vor­an. Das legi­ti­miert, höchst­wahr­schein­lich zu Unrecht, eine rein sub­jek­ti­ve Mei­nung und damit ein­her­ge­hen­de Äuße­run­gen. Und sol­che bedarf es bei der neu­en Ver­si­on des Super­hel­den-Spek­ta­kels JUSTICE LEAGUE.

 

ZACK SNYDER’S JUSTICE LEAGUE – SKY – 18.03.2021

Cory Doctorow: Die Internetzensur der EU wird das gesamte Internet betreffen

Hin­weis: Die­ser Text von Cory Doc­to­row erschien ursprüng­lich auf der Web­sei­te der Elec­tro­nic Fron­tier Foun­da­ti­on, er steht unter der Crea­ti­ve Com­mons-Lizenz CC-BY. Die Über­set­zung stammt von mir, die­se steht eben­falls unter CC-BY.

Wäh­rend die EU dar­an arbei­tet, dass die neue Urhe­ber­rechts­richt­li­ne in den 28 Mit­glieds­staa­ten Gesetz wird, ist es wich­tig sich ein­deu­tig klar zu machen, dass die Plä­ne der EU dazu füh­ren wer­den, dass das Inter­net für jeden zen­siert wer­den wird, nicht nur für Euro­pä­er.

Eine kur­ze Erin­ne­rung: Nach dem Arti­kel 13 der neu­en Urhe­ber­rechts­di­rek­ti­ve muss jeder der eine (hin­rei­chend gro­ße) Platt­form betreibt, auf der Per­so­nen Din­ge pos­ten kön­nen, die mög­li­cher­wei­se einem Urhe­ber­recht unter­lie­gen (Din­ge wie Text, Bil­der, Vide­os, Pro­gramm­code, Spie­le, Audio, etc.) eine Daten­bank mit »urhe­ber­recht­lich geschütz­tem Mate­ri­al« crowd­sour­cen müs­sen, für das die Nut­zer kei­ne Berech­ti­gung haben es zu tei­len, und alles blo­cken, das mög­li­cher­wei­se einem Ein­trag in der Daten­bank ent­spricht.

In die­se Black­list-Daten­ban­ken wird so ziem­lich jeder alles ein­tra­gen las­sen kön­nen (immer­hin kann jede/​r urhe­ber­recht­lich geschütz­te Wer­ke erstel­len): Das bedeu­tet, dass Mil­li­ar­den Men­schen auf der gan­zen Welt in der Lage sein wer­den, so ziem­lich alles in die­se Black­lis­ten zu laden, und das ohne nach­wei­sen zu müs­sen, dass sie das Urhe­ber­recht dar­an tat­säch­lich hal­ten (und auch ohne nach­wei­sen zu müs­sen, dass ihre Ein­rei­chun­gen über­haupt urhe­ber­recht­lich geschützt sind). Die Richt­li­nie sieht kei­ner­lei Bestra­fung dafür vor, dass jemand fälsch­lich behaup­tet sein Urhe­ber­recht wer­de ver­letzt – und eine Platt­form die sich ent­schei­det jeman­den zu blo­ckie­ren, weil er wie­der­holt fal­sche anga­ben gemacht hat, läuft in das Risi­ko gegen­über dem Miss­brau­chen­den ver­ant­wort­lich zu sein, wenn dann doch mal jemand etwas pos­tet an dem der­je­ni­ge die Rech­te hält.

Das Haupt­ziel die­ser Zen­sur­plä­ne sind die sozia­len Medi­en – und es ist das »sozi­al«, über das wir alle mal nach­den­ken soll­ten.

Und das weil die Wäh­rung der sozia­len Medi­en die sozia­le Inter­ak­ti­on zwi­schen den Nut­zern ist. Ich pos­te etwas, Du ant­wor­test, eine drit­te Per­son klinkt sich ein, ich ant­wor­te, und so wei­ter.

Neh­men wir mal eine hypo­the­ti­sche Twit­ter-Dis­kus­si­on zwi­schen drei Nut­zern an: Ali­ce (eine Ame­ri­ka­ne­rin), Bob (ein Bul­ga­re) und Carol (eine Kana­die­rin).

Ali­ce pos­tet ein Bild eines poli­ti­schen Mar­sches: Tau­sen­de Pro­tes­tie­ren­de und Gegen­pro­tes­tie­ren­de, alle wedeln mit Trans­pa­ren­ten. Wie es auf der gan­zen Welt üblich ist beinhal­ten die­se Trans­pa­ren­te auch urhe­ber­recht­lich geschütz­te Bil­der, nach US-Recht ist das unter der »fair use«-Klausel mög­lich, die Par­odien erlaubt. Weil Twit­ter sei­nen Nut­zern ermög­licht signi­fi­kan­te Men­gen an nut­zer­ge­ne­rier­tem Con­tent zu kom­mu­ni­zie­ren fällt die Platt­form unter den Gel­tungs­be­reich des Arti­kels 13.

Bob lebt in Bul­ga­ri­en, einem Mit­glieds­land der EU, des­sen Urhe­ber­rechts­ge­setz Par­odie nicht erlaubt. Er will viel­leicht mit einem Zitat des bul­ga­ri­schen Dis­si­den­ten Geor­gi Mar­kov ant­wor­ten, des­sen Wer­ke in den spä­ten 1970ern ins Eng­li­sche über­setzt wur­den und die noch dem Urhe­ber­recht unter­lie­gen.

Carol, eine Kana­die­rin, die Bob und Ali­ce des­we­gen gefun­den hat, weil sie alle DOCTOR WHO lie­ben, ent­schei­det sich, ein geist­rei­ches Mem aus THE MARK OF THE RANI zu pos­ten, einer Epi­so­de aus dem Jahr 1985, in der Colin Bak­er in der Zeit zurück reist, um die Lud­di­ten-Pro­tes­te des 19. Jahr­hun­derts mit­zu­er­le­ben.

Ali­ce, Bob und Carol drü­cken sich alle durch die Nut­zung urhe­ber­recht­lich geschütz­ten kul­tu­rel­len Mate­ri­als aus, auf eine Art und Wei­se, die in Zukunft im Rah­men der mei­nungs­un­ter­drü­cken­den Urhe­ber­recht­spre­chung der EU ille­gal wäre. Unter den heu­ti­gen Sys­te­men muss die Platt­form nur dann in Akti­on tre­ten, wenn sie dar­auf reagie­ren müs­sen, dass jemand sein Urhe­ber­recht für ver­letzt hält und sich gegen eine Nut­zung aus­spricht. Bis dahin kann aber jeder jeden Post von ande­ren sehen und eine Dis­kus­si­on mit Mit­teln füh­ren, die in unse­ren moder­nen, digi­ta­len Dis­kur­sen voll­kom­men nor­mal sind.

Doch sobald Arti­kel 13 in Kraft ist, sieht sich Twit­ter vor ein unlös­ba­res Pro­blem gestellt: Der Fil­ter gemäß Arti­kel 13 wird von Ali­ces wit­zi­gen Trans­pa­ren­ten eben­so getrig­gert wie von Bobs poli­ti­schem Zitat und Carols DOCTOR WHO Mem, doch theo­re­tisch muss Twit­ter das urhe­ber­rechts­ver­let­zen­de Mate­ri­al nur vor Bob ver­ber­gen.

Soll­te Twit­ter die Nach­rich­ten von Ali­ce und Carol vor Bob ver­ber­gen? Falls Bobs Zitat in Bul­ga­ri­en zen­siert wird, soll­te Twit­ter es Ali­ce und carol zei­gen (es aber vor Bob selbst, der es gepos­tet hat, ver­ber­gen)? Was, wenn Bob nach außer­halb der EU reist und dort mal in sei­ne Time­line schaut? Oder wenn Ali­ce Bob in Bul­ga­ri­en wegen einer DOCTOR WHO Con­ven­ti­on besucht, und dann ver­sucht den Thread auf­zu­ru­fen? Und denkt dabei immer dar­an, dass es kei­nen Weg gibt sicher zu sein, von woher ein Besu­cher einer Web­sei­te kommt.

Die gefähr­li­che aber simp­le Opti­on ist es, alle Twit­ter-Nach­rich­ten der euro­päi­schen Urhe­ber­rechts-Zen­sur zu unter­wer­fen, eine Kata­stro­phe für die Online-Kom­mu­ni­ka­ti­on.

Und natür­lich geht es nicht nur um Twit­ter: Jeder Platt­form mit Benut­zern aus der EU wird die­ses Pro­blem lösen müs­sen. Goog­le, Face­book, Lin­ke­dIn, Insta­gram, Tik­tok, Snap­chat, flickr, Tumb­lr – jeder Anbie­ter wird sich damit aus­ein­an­der­set­zen müs­sen.

Durch die Ein­füh­rung des Arti­kels 13 erschafft die EU ein Sys­tem in dem Urhe­ber­rechts-Beschwer­de­füh­rer einen gewal­ti­gen Knüp­pel erhal­ten, mit dem sie das Inter­net ver­prü­geln kön­nen, in dem Per­so­nen, die die­se Macht miss­brau­chen, kei­ner­lei Stra­fen befürch­ten müs­sen, und in dem Platt­for­men, die auf Sei­te der frei­en Mei­nungs­äu­ße­run­gen Feh­ler machen, die­sen Knüp­pel mit­ten ins Gesicht bekom­men wer­den.

Wäh­rend die Zen­sur­plä­ne der EU auf den nächs­ten Schrit­ten hin zu ihrer Umset­zung sind, um für die gesam­te EU bin­dend zu wer­den, ist die gesam­te Welt betrof­fen – aber nur eine hand­voll ernann­ter Ver­hand­lungs­füh­rer haben eine Stim­me.

Falls Du ein Euro­pä­er bist, dann wäre der Rest der Welt Dir sehr dank­bar, wenn Du dir einen Moment Zeit neh­men wür­dest, um Dei­nen Abge­ord­ne­ten des Euro­päi­schen Par­la­ments zu kon­tak­tie­ren, und drin­gend dar­um zu bit­ten uns alle in der neu­en Urhe­ber­rechts­di­rek­ti­ve zu schüt­zen [und nicht nur die Kon­zer­ne].

Anmer­kung des Über­set­zers: Und das ist nur ein ganz klei­ner Aus­schnitt aus dem, was auf die gan­ze Welt zukom­men wür­de, wenn die tech­nisch und inhalt­lich hand­werk­lich man­gel­haft gemach­ten EU-Urhe­ber­rechts­richt­li­ni­en zu Geset­zen wer­den. Weil zu vie­le EU-Poli­ti­ker ent­we­der den Kon­zer­nen hörig sind, oder kei­ne Ahnung von dem haben, was sie da tun, wird das Inter­net irrepa­ra­bel beschä­digt und die freie Mei­nungs­äu­ße­rung mas­siv ein­ge­schränkt, unter dem Deck­man­tel des Urhe­ber­rechts­schut­zes.

Bild: The World Flag, CC-BY-SA

Wie könnte ein Phantastik-Publikumspreis aussehen?

Auf­grund der aktu­el­len Dis­kus­sio­nen um den Deut­schen Phan­tas­tik-Preis habe ich mir eini­ge Gedan­ken dar­um gemacht, wie denn die Aus­rich­tung eines sol­chen Prei­ses aus­se­hen könn­te, und wie die Rah­men­be­din­gun­gen sein müss­ten, damit Streit und Kon­tro­ver­sen mini­miert wer­den und die Aus­rich­tung fair ist. Das sind an die­ser Stel­le – wie gesagt – erst ein­mal nur Ideen und Gedan­ken, die in kon­kre­ter Durch­füh­rung sicher­lich noch opti­miert wer­den kön­nen.

Wor­über man sich bei jedem rei­nen Publi­kums­preis im Kla­ren sein muss: Es wird immer der- oder die­je­ni­ge gewin­nen, der oder die die meis­ten Fans akti­vie­ren kann. Das ist so, und das ist auch durch­aus nichts Schlim­mes oder Nega­ti­ves, und bei einem Publi­kums­preis imma­nent. Das macht des­we­gen nicht, weil man ohne­hin nicht fest­stel­len kann, ob irgend­ein Werk »das Bes­te« ist, denn eine qua­li­ta­ti­ve Bewer­tung liegt immer im Auge des Betrach­ters.

Es soll­te sich mei­ner Ansicht nach übri­gens nicht um einen »deut­schen« Preis han­deln, son­dern um einen, der deutsch­spra­chi­ge Wer­ke aus­zeich­net, die­se könn­ten selbst­ver­ständ­lich auch bei­spiels­wei­se aus der Schweiz, Öster­reich oder Bur­ki­na Faso stam­men. Der Name des Prei­ses soll­te das reflek­tie­ren.

Das ist ja gar keine Science Fiction! – Ein Kommentar

Ich habe es über die Jah­re immer wie­der mal ver­nom­men, zumeist von altern­den SF-»Fans«, die laut­stark die Ansicht ver­tre­ten, dass selbst­ver­ständ­lich »frü­her alles bes­ser war, und das doch alles kei­ne Sci­ence Fic­tion sei«. Frü­her, das ist ein nicht ganz genau zu bezif­fern­der Zeit­raum, aber eben nicht heu­te. Aber ich schwei­fe ab. Was habe ich genau ver­nom­men? Die zumeist auf­ge­bracht vor­ge­tra­ge­ne The­se, dass dies und jenes, oft Pop­kul­tur, in Wirk­lich­keit gar kei­ne Sci­ence Fic­tion sei, son­dern nur … irgend so ein Mist. Je nach Alter (es sind nach mei­ner Beob­ach­tung tat­säch­lich über­wie­gend die älte­ren SF-Anhän­ger), Geis­tes­zu­stand und Fana­tis­mus­le­vels des Vor­tra­gen­den wird ver­schie­de­nen Spiel­ar­ten der SF pau­schal abge­spro­chen, tat­säch­lich Sci­ence Fic­tion zu sein, in den meis­ten Fäl­len ohne inhalt­li­che Begrün­dung, son­dern nur mit irgend­wel­chen has­tig vor­ge­tra­ge­nen Schimpf­wor­ten, oder schwumm­ri­gen Schein­ar­gu­men­ten, die wenig durch­dacht erschei­nen. Ger­ne vor­ne­weg kri­ti­siert immer wie­der mal STAR WARS, heut­zu­ta­ge nimmt man sich bevor­zugt die diver­sen Spiel­ar­ten des Super­hel­den-Gen­res vor, aber sogar der Erfor­schungs- und Ent­de­ckungs­se­rie STAR TREK wird abge­spro­chen, tat­säch­lich SF zu sein. Weil? Wegen!

War­um? Die Begrün­dun­gen sind oft schwur­be­lig, fußen aber nicht sel­ten auf der mit zahl­rei­chen Aus­ru­fe­zei­chen vor­ge­brach­ten The­se, dass »das alles« nur »Fan­ta­sy« sei, und mit Wis­sen­schaft nichts zu tun habe. Und schließ­lich habe das Gen­re Sci­ence Fic­tion die »Wis­sen­schaft« im Titel und müs­se des­we­gen auf irgend­wel­chen wis­sen­schaft­li­chen Grund­la­gen beru­hen.

Eine subjektive Betrachtung: Die komische Con in Dortmund – Flop oder Top?

komischercon

Die­ser Bericht bezieht sich auf die Teil­nah­me an der Ver­an­stal­tung als Aus­stel­ler.

Die ers­te Comic­Con in Dort­mund im Dezem­ber 2015 war furcht­bar. Zu klein, zu schlecht orga­ni­siert und chao­tisch. Ich habe sie damals als Besu­cher mit Pres­se­aus­weis wahr­ge­nom­men und war ent­täuscht. Hät­te ich regu­lär bezahlt, wäre ich ziem­lich sau­er gewe­sen.

Aber als Aus­stel­ler woll­te ich der Sache noch ein­mal eine Chan­ce geben, man lernt ja manch­mal aus Feh­lern, dach­te ich, und hoff­te, dass das auch für den Ver­an­stal­ter gel­ten wür­de. Aber weit gefehlt.

»Zahl was Du willst«? Börsenvereins-Justiziar zur Buchpreisbindung – und Konsequenzen daraus

eBook-Paragraph

Ich hat­te vor eini­ger Zeit (2012) mal beim Bör­sen­ver­ein in Sachen Buch­preis­bin­dung nach­ge­fragt und dar­auf­hin von deren Jus­ti­zi­ar Chris­ti­an Sprang eine Ant­wort bekom­men, die die Sicht der Lob­by­or­ga­ni­sa­ti­on aus­drück­te. Wie jeder weiß muss das aller­dings nicht den Tat­sa­chen ent­spre­chen; dass sogar die Buch­bin­dungs­treu­händ­ler­kanz­lei das spä­ter anders sah, dürf­te zwi­schen denen und dem Ver­ein zu eini­gem … »Spaß« geführt haben, wie das spä­te­re Rum­ge­eie­re zum The­ma ziem­lich deut­lich zeigt. Da man aller­dings sei­ne Mei­nung gern in Geset­ze gefasst sieht, wur­de so lan­ge auf die Gesetz­ge­ber ein­ge­re­det, bis eBooks expli­zit ins Buch­preis­bin­dungs­ge­setz auf­ge­nom­men wur­den, die Erwei­te­rung trat am 1. Sep­tem­ber in Kraft. So weit, so nor­mal.

Buchblogs müssen sich professionalisieren? Einen Scheiß müssen Buchblogs!

Buchblogs und Verlage

Am ver­gan­ge­nen Don­ners­tag wur­de ja hier auf Phan­ta­News bereits in einem Arti­kel auf­ge­zeigt, war­um Ver­la­ge der­zeit gera­de­zu hek­ti­sche Akti­vi­tä­ten ver­brei­ten, was Blogs angeht. Und auch auf der Buch­mes­se Leip­zig über­schlug man sich gera­de­zu zu dem The­ma, auch wenn dabei die Blog­ger oft eher Neben­sa­che zu sein schei­nen.

Auf Kar­la Pauls Sei­te buch​ko​lum​ne​.de erschien soeben ihre »Key­note« zur Kon­fe­renz Blogger:Sessions auf der Leip­zi­ger Buch­mes­se. Und wenn ich das lese, geht mir ordent­lich der Hut hoch, wenn gefor­dert wird, dass Blogs sich »pro­fes­sio­na­li­sie­ren« müs­sen. Einen Scheiß müs­sen Blogs. Das ist allein Wunsch­den­ken der Bran­che.

Vor­ne­weg: Blog­mar­ke­ting ist kei­ne neu­es The­ma und auch über bezahl­te Arti­kel oder Waren­tests dis­ku­tiert die Blogo­sphä­re bereits seit Jah­ren. Da ist so ziem­lich alles schon­mal gesagt wor­den, und auch schon von jedem. Aber wie bei der Buch­bran­che üblich, merkt die das alles wie­der mal ein paar Jah­re spä­ter, und des­we­gen kocht das The­ma im Zusam­men­hang mit Buch­blogs jetzt noch­mal hoch. Was dazu führt, dass das gesam­te Geseie­re noch­mal von vor­ne los geht.

Das Wort zum Samstag: Weigern oder nicht?

Brille Buch

Als ich Anja Bagus´ Kom­men­tar »Ich wei­ge­re mich!« ver­öf­fent­licht habe, war mir schon klar, dass der kon­tro­ver­se Reak­tio­nen her­vor­ru­fen wür­de. Und das geschah dann wie erwar­tet auch, haupt­säch­lich in diver­sen sozia­len Medi­en.

Es gab tat­säch­lich eine Men­ge Per­so­nen, die sich sach­lich, offen, kon­struk­tiv und vor allem mit Rea­lis­mus mit dem The­ma aus­ein­an­der­ge­setzt haben. Aber es gab auch hau­fen­wei­se Reak­tio­nen, die man – vor­sich­tig aus­ge­drückt – nur als »gif­tig« bezeich­nen kann. Und ins­be­son­de­re sol­che, die sich selbst als »pro­fes­sio­nell« bezeich­ne­ten, spuck­ten gera­de­zu Gift und Gal­le. Aktu­ell wur­de ein Arti­kel ver­öf­fent­licht, in dem man gleich hau­fen­wei­se »Pro­fis« in Stel­lung bringt, um dage­gen zu reden. Ein sol­cher Dis­kurs und Mei­nungs­aus­tausch ist selbst­ver­ständ­lich gewollt und erlaubt.

Ich möch­te an die­ser Stel­le auch noch ein paar Gedan­ken zu dem The­ma ergän­zen.

Kommentar: Ich weigere mich

Anja Bagus

Ich weiß nicht, wie oft ich mich dar­über schon auf­ge­regt habe. Und jetzt ist es auch mal wie­der soweit. Mir ist vor ein paar Tagen förm­lich der Kopf geplatzt und das hört nicht auf.

Wor­um geht´s?

Es geht mal wie­der um das unsäg­li­che Ding mit dem Lek­to­rat. Und als Click­bait: es geht auch um Bücher­klau und mei­nen Sta­tus als Autorin.

Ich wei­ge­re mich.

Ich bin dage­gen, dass ein vor­han­de­nes Lek­to­rat (und am Bes­ten noch ein bezahl­tes), ein Qua­li­täts­kri­te­ri­um für Bücher ist.

Wiki­pe­dia: Als Bear­bei­tungs­form umfasst das Lek­to­rat für gewöhn­lich die recht­schreib­li­che, stilistische,grammatikalische und inhalt­li­che Ver­bes­se­rung von Tex­ten. Das Auf­ga­ben­feld eines Lek­tors umfasst über die Tätig­keit des Lek­to­rie­rens hin­aus aber auch die Prü­fung der ein­ge­hen­den Manu­skrip­te oder Typo­skrip­te, die Zusam­men­stel­lung eines Ver­lags­pro­gramms, das Publi­ka­ti­ons­mar­ke­ting und die Beglei­tung von Skrip­ten bis zur Ver­öf­fent­li­chung. Durch einen Kor­rek­tor wer­den Tex­te recht­schreib­lich und gram­ma­ti­ka­lisch über­prüft. Die sti­lis­ti­sche Bear­bei­tung wird als sti­lis­ti­sches Lek­to­rat bezeich­net, das zwar zumeist ein Kor­rek­to­rat ein­schließt, jedoch stets dar­über hin­aus­geht.

Kommentar: Der Börsenverein und Altersbeschränkung auf eBooks

FSK18 eBook

Als ich vor ein paar Tagen über die­ses The­ma auf der Onlin­ever­si­on des Bör­sen­blat­tes las, hat­te ich zuerst Griffspu­ren vom Gesichts­pal­mie­ren im Gesicht und dann sofort den Gedan­ken, mal wie­der einen Rant vom Sta­pel zu las­sen. Es macht Spaß die zu ver­fas­sen und Klicks sind eben­falls gesi­chert. Ich habe aber davon abge­se­hen und lie­ber erst ein­mal ein wenig nach­ge­dacht. Die Ergeb­nis­se die­ses Den­kens möch­te ich im vor­lie­gen­den Kom­men­tar prä­sen­tie­ren, sie mögen in Tei­len etwas unge­ord­net sein, das ist dem schlicht­weg unbe­greif­li­chen The­ma abseits media­ler Rea­li­tä­ten geschul­det. Und selbst wenn das kein Rant wird, mag man Spu­ren von Sati­re, Iro­nie und mög­li­cher­wei­se auch Sar­kas­mus dar­in ent­de­cken.

Was war pas­siert? Der Bör­sen­ver­ein des deut­schen Buch­han­dels hat­te kürz­lich eine der regel­mä­ßi­gen Sit­zun­gen ihres Ver­le­ger­aus­schus­ses. Nach dem, was man dar­über so lesen kann (und auch den Bil­dern nach zu urtei­len), dis­ku­tie­ren dort alte Män­ner mit Kugel­schrei­bern und Fax­ge­rä­ten, wie es mit der Bran­che, dem Drum­her­um und die­sem neu­mo­di­schen Schnick­schnack wei­ter zu gehen hat. Einer der Punk­te war nun, dass Chris­ti­an Sprang, Jus­ti­zi­ar des Bör­sen­ver­eins, den Anwe­sen­den eröff­ne­te, es müs­se ab 2017 zwin­gend eine Alters­kenn­zeich­nung, ähn­lich der FSK (frei­wil­li­gen Selbst­kon­trol­le) bei Fil­men, auf eBooks geben. Denn die­se sei­en Tele­me­di­en.

Das Bör­sen­blatt selbst ver­wen­de­te dazu die For­mu­lie­rung:

Was zunächst wie ein ver­spä­te­ter April­scherz klingt …

Und dem ist eigent­lich schon wenig hin­zu­zu­fü­gen, ich wer­de es aber den­noch tun. Aus­gie­big.

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