Heute war ich wie viele zehntausende andere in Deutschland (inzwischen wird bei seriösen Quellen von »weit über 100000 Personen« geredet – Update:über 150000!) für ein freies Internet auf der Straße, das lobbygesteuerte EU-Politiker, allen voran Axel Voss (CDU), zugunsten von Verwertern und weiteren Interessengruppen zerstören wollen.
Vorgeblich ist dabei immer vom Urheberrecht die Rede und davon, dass Kreative angemessen entlohnt werden sollen. Das ist allerdings nur vorgeschoben, denn die Realität sieht völlig anders aus, beispielsweise sollen die Verwertungsgesellschaften wie VG Wort in Zukunft wieder die Hälfte der Einnahmen an die Verwerter (also beispielsweise Verlage) ausschütten, statt wie es nach höchstrichterlicher Entscheidung sein muss alles an die Urheber. Dieses höchstrichterliche Urteil war den Verwertern ein Dorn im Auge und es wurde beispielsweise durch den Börsenverein des deutschen Buchhandels massive Lobbyarbeit betrieben, damit im EU-Recht festgeschrieben werden soll, dass die Hälfte des Geldes wieder an verwerter gehen muss.
Wieso das urheberfreundlich sein soll, erschließt sich mir nicht. Ich halte es für das genaue Gegenteil.
Über die Uploadfilter wurde bereits genug gesagt und ich möchte darauf nicht umfänglich weiter eingehen, nur kurz: Sie sind technisch unmöglich umsetzbar und werden massiv overblocken. Unter anderem eben auch Werke kleiner Urheber, die abseits der großen Verwerter ihre Werke anbieten. Wenn die ihre Werke aber nicht mehr hochladen können, weil ein Contentfilter die falsch als durch dritte urheberrechtlich geschützt erkennt, dann hilft das auch diesen Urhebern nicht. Vom Schaden für die freie Meinungsäußerung haben wir da noch gar nicht gesprochen.
Es geht hier also gar nicht um Urheber (sondern um Verwerter) und die sogenannte »Reform«, die das Urheberrecht fürs 21. Jahrhundert fit machen soll, tut genau das Gegenteil: Sie ist ein Rückschritt und zementiert überkommene, konservative Geschäftsmodelle, statt dem Rechnung zu tragen, dass wir alle Urheber sind. Die Interessen der Bürger und der Kreativen werden zugunsten der Verwerter komplett über Bord geworfen, wir interessieren nicht, allein die Interessen der Verwerter zählen.
Und was macht die CDU: Die lässt jegliche demokratische werte hinter sich und behauptet allen Ernstes, wir Demonstranten seien alle von irgendwelchen US-Firmen bezahlt. 450 Euro pro Person – in meiner Tasche ist jedenfalls nichts davon. Ich binde den Beweis als Bild ein, falls der Tweet – wie schon frühere aus Richtung dieser Partei – plötzlich verschwindet:
Ich wiederhole mich: Mit dieser Lüge, die auf dem Niveau von Trump oder Orban ist, hat die CDU den Boden der Demokratie verlassen. Sie will den Protest, der fest in unserer Verfassung verankert ist, durch diese offenen Falschaussagen diskreditieren.
Das ist zudem ein erneuter Beweis, was diese Geronten-Partei von der Jugend hält. Geht sie zur Schulzeit für das Klima und gegen die verfehlte Klimapolitik der letzten 25 Jahre auf die Straße wird darauf nicht inhaltlich eingegangen, es geht nur um »man darf nicht schwänzen«. Gehen zig-zehntausende am Wochenende auf die Straße, dann fällt den Politclowns nichts Besseres ein, als zu behaupten die wären alle »von amerikanischen Konzernen« bezahlt.
Das hier geht nicht mehr weg. Die CDU hat es geschafft, eine ganze Generation gegen sich aufzubringen und die Sympathisanten der Jugendlichen werden immer mehr. Und über die Jugendlichen hinaus waren heute auf der Demo in Düsseldorf auch etliche Personen zu sehen, die eher in meinem Alter waren (Ich bin ein alter Sack. Erster Computer 1979, WWW-Zugang seit Mitte der 1990er, in der IT tätig). Und ich hoffe und gehe davon aus, dass es mehr werden.
Sollte dieses groteske Gesetz am Dienstag tatsächlich verabschiedet werden, dann war das heute erst der Anfang, dann muss sich die Gerontokratie im #neuland warm anziehen.
Und obwohl alle Demos heute völlig friedlich vonstatten gegangen sind (es wurde in Düsseldorf ohne ausdrückliche Erlaubnis noch nicht einmal eine frei zugängliche Wiese betreten!): eine Jugend die derart oft und derart dreist verarscht wird, könnte sich radikalisieren und dagegen könnten die 68er wie ein … Kindergeburtstag aussehen.
Update: Die Realität sieht übrigens so aus:
Die Wahrheit über #Demogeld: Niemand wird für #Artikel13Demo bezahlt. Im Gegenteil haben kleine NGOs & Privatpersonen tief in die eigene Tasche gegriffen, um Demowagen, Lautsprecher usw zu finanzieren. Hier könnt Ihr ihnen unter die Arme greifen https://t.co/74MINExMyr#Artikel13
Der nachfolgende Text stammt von der Electronic Frontier Foundation, genauer gesagt Cory Doctorow, und die EFF hat ihn den Mitgliedern des EU-Parlaments zugestellt, die im Trilog über die europäische Urheberrechtsreform verhandeln. Der Text erschien zudem auf der Webseite der EFF und steht unter der Creative Commons Lizenz CC-BY. Die Übersetzung steht ebenfalls unter dieser Lizenz.
Heute hat die Electronic Frontier Foundation jedem Mitglied der EU-Gremien, das über den endgültigen Entwurf der neuen Urheberrechtsrichtlinie in den Sitzungen des »Trilogs« verhandelt, den folgenden Text übermittelt.
Die Notiz beschreibt unsere schwerwiegenden Bedenken über die strukturellen Unzulänglichkeiten und das Missbrauchspotenzial in den spät hinzugefügten und höchst umstrittenen Artikeln 11 und 13, die bezahlte Lizenzen für Links zu Zeitungsseiten erfordern (Artikel 11) und die öffentliche Kommunikation zensieren, wenn sie mit Einträgen in einer Datenbank mit urheberrechtlich geschützten Werken übereinstimmen (Artikel 13).
#
Ich schreibe Ihnen heute im Namen der Electronic Frontier Foundation, um dringende Fragen im Zusammenhang mit den Artikeln 11 und 13 des bevorstehenden Urheberrechts in der digitalen Binnenmarktrichtlinie anzusprechen, die derzeit in den Trilogen diskutiert werden.
Die Electronic Frontier Foundation ist die führende gemeinnützige Organisation zur Verteidigung der Bürgerrechte in der digitalen Welt. Die 1990 gegründete EFF setzt sich für den Schutz der Privatsphäre der Nutzer, die freie Meinungsäußerung und Innovation durch Rechtsstreitigkeiten, Politikanalyse, Basisaktivismus und Technologieentwicklung ein. Wir setzen uns dafür ein, dass die Rechte und Freiheiten mit zunehmender Nutzung der Technologie verbessert und geschützt werden. Wir werden von über 37.000 Spendenmitgliedern auf der ganzen Welt unterstützt, darunter rund dreitausend innerhalb der Europäischen Union.
Wir glauben, dass die Artikel 11 und 13 unbedacht sind und nicht EU-Recht sein sollten, aber selbst wenn man annimmt, dass Systeme wie die in den Artikeln 11 und 13 vorgesehenen wünschenswert sind, enthält der vorgeschlagene Text der Artikel sowohl im Text des Parlaments als auch im Text des Rates erhebliche Mängel, die ihren erklärten Zweck untergraben und gleichzeitig die grundlegenden Menschenrechte der Europäer auf freie Meinungsäußerung, ordnungsgemäßes Verfahren und Privatsphäre gefährden.
Wir hoffen, dass die detaillierte Aufzählung dieser Mängel im Folgenden dazu führen wird, dass Sie die Aufnahme der Artikel 11 und 13 in die Richtlinie insgesamt überdenken, aber selbst für den bedauerlichen Fall, dass die Artikel 11 und 13 in der dem Plenum vorgelegten Endversion erscheinen, hoffen wir, dass Sie Maßnahmen ergreifen werden, um diese Risiken zu minimieren, die sich erheblich auf die Umsetzung der Richtlinie in den Mitgliedstaaten und ihre Anfälligkeit gegenüber den Klagen vor den europäischen Gerichten auswirken werden.
#
Artikel 13: Falsche Urheberrechtsansprüche nehmen zu, wenn es an klaren Beweisstandards oder Folgen für unrichtige Ansprüche mangelt.
Basierend auf der jahrzehntelangen Erfahrung der EFF mit Notice-and-Take-Down-Regimes in den Vereinigten Staaten und privaten Urheberrechtsfiltern wie YouTubes ContentID wissen wir, dass die niedrigen Beweismittel, die für Urheberrechtsbeschwerden erforderlich sind, in Verbindung mit dem Fehlen von Folgen für falsche Urheberrechtsansprüche eine Form des moralischen Risikos sind, die zu unrechtmäßigen Zensurhandlungen führen, sowohl aufgrund von vorsätzlichen als auch unbeabsichtigten falschen Urheberrechtsansprüchen.
So behaupten beispielsweise Rechteinhaber mit Zugriff auf das ContentID-System von YouTube systematisch Urheberrechte, die ihnen nicht gehören. Der Workflow der Nachrichtenveranstalter beinhaltet das automatische Hochladen der Nachrichten in Urheberrechtsfilter ohne menschliche Aufsicht, obwohl die Nachrichtensendungen oft audiovisuelles Material enthalten, dessen Urheberrechte nicht dem Sender gehören – öffentlich-rechtliches Material, Material, das unter Einschränkung oder Ausnahme des Urheberrechts verwendet wird, oder Material, das von Dritten lizenziert wird. Diese Unachtsamkeit hat vorhersehbare Folgen: Andere – einschließlich gutgläubiger Rechteinhaber -, die berechtigt sind, die von den Medienhäusern beanspruchten Materialien hochzuladen, werden von YouTube blockiert, erhalten vom System einen Urheberrechtsstreit und können mit der Entfernung aller ihrer Materialien rechnen. Um nur ein Beispiel zu nennen: Das Mars-Lander-Material der NASA wurde von Nachrichtensendern ausgestrahlt, die fälschlich das Urheberrecht an dem Video beanspruchten, indem sie den Livestream der NASA in ihre Nachrichtensendungen aufgenommen hatten, die dann in die ContentID-Datenbank mit urheberrechtlich geschützten Werken aufgenommen wurden. Als die NASA selbst später versuchte, ihr Filmmaterial hochzuladen, blockierte YouTube den Upload und vermerkte einen Urheberrechtsverstoß durch die NASA.
In anderen Fällen vernachlässigen die Rechteinhaber die Beschränkungen und Ausnahmen vom Urheberrecht, wenn sie versuchen, Inhalte zu entfernen. So bestand beispielsweise die Universal Music Group darauf, ein Video zu entfernen, das von einer unserer Klientinnen, Stephanie Lenz, hochgeladen wurde und das im Hintergrund zufällig Audiodateien eines Prince-Songs enthielt. Selbst während des YouTube-Beschwerdeverfahrens weigerte sich UMG, zuzugeben, dass Frau Lenz’ beiläufige Einbeziehung der Musik ein fairer Gebrauch war – obwohl diese Analyse schließlich von einem US-Bundesrichter bestätigt wurde. Lenz’ Fall dauerte mehr als zehn Jahre, vor allem aufgrund der Unnachgiebigkeit von Universal, und Teile des Falles verweilen immer noch bei den Gerichten.
Schließlich haben die niedrigen Beweisstandards für den Takedown und das Fehlen von Strafen für Missbrauch zu völlig vorhersehbaren Missbräuchen geführt. Falsche Urheberrechtsansprüche wurden verwendet, um Whistleblower-Memos zu unterdrücken, die Fehler in der Wahlsicherheit, Beweise für Polizeibrutalität und Streitigkeiten über wissenschaftliche Veröffentlichungen enthielten.
Artikel 13 sieht vor, dass Plattformen Systeme schaffen werden, die Tausende von Urheberrechtsansprüchen auf einmal, von allen Beteiligten, ohne Strafe für Fehler oder falsche Ansprüche zulassen. Dies ist ein Rezept für Missbrauch und dagegen muss angegangen werden.
#
Artikel 13 Empfehlungen
Um den Missbrauch zu begrenzen, muss Artikel 13 zumindest einen starken Identitätsnachweis von denen verlangen, die versuchen, Werke in die Datenbank eines Online-Dienstleisters mit urheberrechtlich geschützten Werken aufzunehmen und den ständigen Zugang zum Haftungsregime von Artikel 13 davon abhängig zu machen, dass ein sauberer Nachweis über falsche Urheberrechtsansprüche geführt wird.
Rechteinhaber, die Urheberrechtsansprüche an Online-Dienstleister geltend machen wollen, sollten einen hohen Identifikationsschwellenwert einhalten, der festlegt, wer sie sind und wo sie oder ihr Vertreter für Dienstleistungen erreichbar sind. Diese Informationen sollten Personen, deren Werke entfernt wurden, zur Verfügung stehen, damit sie Rechtsbehelfe einlegen können, wenn sie glauben, dass ihnen Unrecht getan wurde.
Für den Fall, dass Rechteinhaber wiederholt falsche Urheberrechtsansprüche geltend machen, sollte Online-Dienstleistern erlaubt sein, sie von ihrer Liste der vertrauten Anspruchsberechtigten zu streichen, so dass diese Rechteinhaber darauf zurückgreifen müssen, gerichtliche Verfügungen – mit ihrem höheren Beweisstandard – zur Entfernung von Materialien zu erwirken.
Dies würde erfordern, dass Online-Dienstleister von der Haftungsregelung nach Artikel 13 für Ansprüche von ausgeschiedenen Klägern immunisiert werden. Ein Rechteinhaber, der das System missbraucht, sollte nicht erwarten, dass er sich später darauf berufen kann, um seine Rechte überwachen zu lassen. Diese Abwehr sollte die Verschleierung Dritter durchbrechen, die stellvertretend für die Rechteinhaber tätig werden (»Rechteverwertungsgesellschaften«), wobei sowohl der Dritte als auch der Rechteinhaber, in dessen Namen sie handeln, von den Privilegien des Artikels 13 ausgeschlossen werden, falls sie das System wiederholt missbrauchen. Andernfalls könnten böswillige Akteure (»Copyright-Trolle«) von einem Unternehmen zur anderen springen und sie als Schutzschild für wiederholte Handlungen der ungerechtfertigten Zensur nutzen.
Online-Dienstleister sollten in der Lage sein, einen Rechteinhaber, der von einem anderen Anbieter als missbräuchlich im Sinne von Artikel 13 befunden wurde, vorbeugend auszuschließen.
Statistiken über die Takedowns nach Artikel 13 sollten öffentlich zugänglich sein: wer behauptete welche Urheberrechte, wer behauptete falsche Urheberrechtsansprüche, und wie oft jeder Urheberrechtsanspruch zur Entfernung eines Werkes verwendet wurde.
#
Artikel 11: Links sind nicht mit ausreichender Granularität definiert und sollten harmonisierte Einschränkungen und Ausnahmen enthalten.
Die bestehende Sprache von Artikel 11 definiert nicht, wann ein Angebot einer lizenzpflichtigen Nutzung entspricht, obwohl die Befürworter argumentiert haben, dass das Zitieren von mehr als einem einzelnen Wort eine Lizenz erfordert.
Der endgültige Text muss diese Unklarheit beseitigen, indem er einen klaren sicheren Bereich für die Nutzer schafft, und sicherstellen, dass es einen einheitlichen Satz von europaweiten Ausnahmen und Beschränkungen für das neue Pseudo-Copyright der Nachrichtenmedien gibt, die sicherstellen, dass sie ihre Macht nicht übersteigert ausnutzen.
Darüber hinaus sollte der Text davor schützen, dass dominante Akteure (Google, Facebook, die Nachrichtenriesen) Lizenzvereinbarungen abschließen, die alle anderen ausschließen.
Nachrichtenseiten sollten die Möglichkeit haben, sich von der Pflicht zur Lizenzierung eingehender Links zu befreien (damit andere Dienste vertrauensvoll und ohne Angst vor Klagen auf sie verlinken können), aber diese Opt-Outs müssen für alle und jeden und für alle Dienste gelten, so dass das Gesetz nicht die Marktmacht von Google oder Facebook erhöht, indem es ihnen erlaubt, eine exklusive Befreiung von der Link-Steuer auszuhandeln, während kleinere Wettbewerber mit Lizenzgebühren belastet werden.
Im Rahmen der laufenden Verhandlungen muss der Gesetzestext eindeutig werden, um eine klare Definition von »nichtkommerzieller, persönlicher Verlinkung« festzulegen, in der geklärt wird, ob die Verlinkung in persönlicher Eigenschaft von einer gewinnorientierten Blogging- oder Social-Media-Plattform eine Lizenz erfordert, und in der festgelegt wird, dass (zum Beispiel) ein persönlicher Blog mit Anzeigen oder Affiliate-Links zur Deckung der Hostingkosten »nichtkommerziell« ist.
Abschließend möchten wir noch einmal darauf hinweisen, dass die oben aufgezählten Mängel lediglich diejenigen Elemente der Artikel 11 und 13 sind, die inkohärent oder nicht zweckmäßig sind. Die Artikel 11 und 13 sind jedoch grundsätzlich schlechte Ideen, die in der Richtlinie keinen Platz haben. Anstatt einige stückweise Korrekturen an den eklatantesten Problemen in diesen Artikeln vorzunehmen, sollte der Trilog einen einfacheren Ansatz verfolgen und sie vollständig aus der Richtlinie streichen.
Vielen Dank,
Cory Doctorow
Sonderberater der Electronic Frontier Foundation
Übersetzt mit www.DeepL.com/Translator, Übersetzung überarbeitet von Stefan Holzhauer
Eine kurze Erinnerung: Nach dem Artikel 13 der neuen Urheberrechtsdirektive muss jeder der eine (hinreichend große) Plattform betreibt, auf der Personen Dinge posten können, die möglicherweise einem Urheberrecht unterliegen (Dinge wie Text, Bilder, Videos, Programmcode, Spiele, Audio, etc.) eine Datenbank mit »urheberrechtlich geschütztem Material« crowdsourcen müssen, für das die Nutzer keine Berechtigung haben es zu teilen, und alles blocken, das möglicherweise einem Eintrag in der Datenbank entspricht.
In diese Blacklist-Datenbanken wird so ziemlich jeder alles eintragen lassen können (immerhin kann jede/r urheberrechtlich geschützte Werke erstellen): Das bedeutet, dass Milliarden Menschen auf der ganzen Welt in der Lage sein werden, so ziemlich alles in diese Blacklisten zu laden, und das ohne nachweisen zu müssen, dass sie das Urheberrecht daran tatsächlich halten (und auch ohne nachweisen zu müssen, dass ihre Einreichungen überhaupt urheberrechtlich geschützt sind). Die Richtlinie sieht keinerlei Bestrafung dafür vor, dass jemand fälschlich behauptet sein Urheberrecht werde verletzt – und eine Plattform die sich entscheidet jemanden zu blockieren, weil er wiederholt falsche angaben gemacht hat, läuft in das Risiko gegenüber dem Missbrauchenden verantwortlich zu sein, wenn dann doch mal jemand etwas postet an dem derjenige die Rechte hält.
Das Hauptziel dieser Zensurpläne sind die sozialen Medien – und es ist das »sozial«, über das wir alle mal nachdenken sollten.
Und das weil die Währung der sozialen Medien die soziale Interaktion zwischen den Nutzern ist. Ich poste etwas, Du antwortest, eine dritte Person klinkt sich ein, ich antworte, und so weiter.
Nehmen wir mal eine hypothetische Twitter-Diskussion zwischen drei Nutzern an: Alice (eine Amerikanerin), Bob (ein Bulgare) und Carol (eine Kanadierin).
Alice postet ein Bild eines politischen Marsches: Tausende Protestierende und Gegenprotestierende, alle wedeln mit Transparenten. Wie es auf derganzenWeltüblich ist beinhalten diese Transparente auch urheberrechtlich geschützte Bilder, nach US-Recht ist das unter der »fair use«-Klausel möglich, die Parodien erlaubt. Weil Twitter seinen Nutzern ermöglicht signifikante Mengen an nutzergeneriertem Content zu kommunizieren fällt die Plattform unter den Geltungsbereich des Artikels 13.
Bob lebt in Bulgarien, einem Mitgliedsland der EU, dessen Urheberrechtsgesetz Parodie nicht erlaubt. Er will vielleicht mit einem Zitat des bulgarischen Dissidenten Georgi Markov antworten, dessen Werke in den späten 1970ern ins Englische übersetzt wurden und die noch dem Urheberrecht unterliegen.
Carol, eine Kanadierin, die Bob und Alice deswegen gefunden hat, weil sie alle DOCTOR WHO lieben, entscheidet sich, ein geistreiches Mem aus THE MARK OF THE RANI zu posten, einer Episode aus dem Jahr 1985, in der Colin Baker in der Zeit zurück reist, um die Ludditen-Proteste des 19. Jahrhunderts mitzuerleben.
Alice, Bob und Carol drücken sich alle durch die Nutzung urheberrechtlich geschützten kulturellen Materials aus, auf eine Art und Weise, die in Zukunft im Rahmen der meinungsunterdrückenden Urheberrechtsprechung der EU illegal wäre. Unter den heutigen Systemen muss die Plattform nur dann in Aktion treten, wenn sie darauf reagieren müssen, dass jemand sein Urheberrecht für verletzt hält und sich gegen eine Nutzung ausspricht. Bis dahin kann aber jeder jeden Post von anderen sehen und eine Diskussion mit Mitteln führen, die in unseren modernen, digitalen Diskursen vollkommen normal sind.
Doch sobald Artikel 13 in Kraft ist, sieht sich Twitter vor ein unlösbares Problem gestellt: Der Filter gemäß Artikel 13 wird von Alices witzigen Transparenten ebenso getriggert wie von Bobs politischem Zitat und Carols DOCTOR WHO Mem, doch theoretisch muss Twitter das urheberrechtsverletzende Material nur vor Bob verbergen.
Sollte Twitter die Nachrichten von Alice und Carol vor Bob verbergen? Falls Bobs Zitat in Bulgarien zensiert wird, sollte Twitter es Alice und carol zeigen (es aber vor Bob selbst, der es gepostet hat, verbergen)? Was, wenn Bob nach außerhalb der EU reist und dort mal in seine Timeline schaut? Oder wenn Alice Bob in Bulgarien wegen einer DOCTOR WHO Convention besucht, und dann versucht den Thread aufzurufen? Und denkt dabei immer daran, dass es keinen Weg gibt sicher zu sein, von woher ein Besucher einer Webseite kommt.
Die gefährliche aber simple Option ist es, alle Twitter-Nachrichten der europäischen Urheberrechts-Zensur zu unterwerfen, eine Katastrophe für die Online-Kommunikation.
Und natürlich geht es nicht nur um Twitter: Jeder Plattform mit Benutzern aus der EU wird dieses Problem lösen müssen. Google, Facebook, LinkedIn, Instagram, Tiktok, Snapchat, flickr, Tumblr – jeder Anbieter wird sich damit auseinandersetzen müssen.
Durch die Einführung des Artikels 13 erschafft die EU ein System in dem Urheberrechts-Beschwerdeführer einen gewaltigen Knüppel erhalten, mit dem sie das Internet verprügeln können, in dem Personen, die diese Macht missbrauchen, keinerlei Strafen befürchten müssen, und in dem Plattformen, die auf Seite der freien Meinungsäußerungen Fehler machen, diesen Knüppel mitten ins Gesicht bekommen werden.
Während die Zensurpläne der EU auf den nächsten Schritten hin zu ihrer Umsetzung sind, um für die gesamte EU bindend zu werden, ist die gesamte Welt betroffen – aber nur eine handvoll ernannter Verhandlungsführer haben eine Stimme.
Falls Du ein Europäer bist, dann wäre der Rest der Welt Dir sehr dankbar, wenn Du dir einen Moment Zeit nehmen würdest, um Deinen Abgeordneten des Europäischen Parlaments zu kontaktieren, und dringend darum zu bitten uns alle in der neuen Urheberrechtsdirektive zu schützen [und nicht nur die Konzerne].
Anmerkung des Übersetzers: Und das ist nur ein ganz kleiner Ausschnitt aus dem, was auf die ganze Welt zukommen würde, wenn die technisch und inhaltlich handwerklich mangelhaft gemachten EU-Urheberrechtsrichtlinien zu Gesetzen werden. Weil zu viele EU-Politiker entweder den Konzernen hörig sind, oder keine Ahnung von dem haben, was sie da tun, wird das Internet irreparabel beschädigt und die freie Meinungsäußerung massiv eingeschränkt, unter dem Deckmantel des Urheberrechtsschutzes.
Es war hart gekämpft worden um die Novellierung des Urheberrechts in Europa. Die Änderungen gehen unter anderem auf EU-Digitalkommissar Oettinger zurück, der von Digitalem vermutlich so viel Ahnung hatte, wie eine Kuh vom Radfahren. Treiber der sogenannten Reformen war Axel Voss (CDU).
Große Teile der angeblichen »Reform« sind völlig gegen die Bedürfnisse und Interessen des sprichwörtlichen »normalen Bürgers« und bedienen ausschließlich wirtschaftliche und Lobby-Interessen.
Verleger, an ihrer Spitze (Achtung: Meinung!) Volksverhetzer wie der Axel Springer Verlag (Bild-Zeitung), wollen ein Leistungsschutzrecht (Link Tax), das in Deutschland krachend gescheitert ist, europaweit durchsetzen. Weiterhin sollen automatisierte Contentfilter (die technisch nicht funktionieren können) den Upload von urheberrechtlich geschütztem Material verhindern. Diese Zensurfilter werden zu massivem Overblocking, dem Verschwinden von Netzkultur und erheblicher Einschränkung der Meinungsfreiheit führen. Denn man kann ohne inhaltliche oder rechtliche Kontrolle erstmal alles wegblocken, ohne dass man als Betroffener eine einfache Möglichkeit hat, sich dagegen zu wehren.
Statt das Urheberrecht ans Internet des 21. Jahrhunderts und die interessen der Nutzer anzupassen, beispielsweise durch Regelungen wie »fair use«, ist man beim europäischen Parlament komplett vor den Wünschen der Wirtschaft eingeknickt, zum Nachteil der europäischen Bürger. Die Konsequenzen sind unabsehbar und reichen insbesondere für jeden, der Content ins Netz stellt (also dank sozialer Medien ALLE Nutzer) erheblich weiter als die vieldiskutierte DSGVO.
There are thousands of ways that filters can accidentally finger your legit works as piracy, and if you’re not a pirate, your remedy is to file appeals, cross your fingers, and hope a platform with a billion users and millions of people in your situation will review your case.
Das Europaparlament befürwortet die Einführung neuer rechtlicher und technischer Schranken für die Meinungsfreiheit im Netz. Zugunsten von Konzernprofiten werden Prinzipien über den Haufen geworfen, ohne die das Internet nie seine heutige Bedeutung erlangt hätte.
Heute hat der Axel-Springer-Verlag bei seinem Bestreben, das Internet kaputt zu machen, einen großen Schritt nach vorne gemacht. Wer für Springer arbeitet, deren Publikationen abonniert oder auf deren Texte verlinkt, ist mitschuldig.
Die US-Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF) weist dagegen darauf hin, dass das bekannte »Content ID«-System von YouTube Entwicklungskosten in Höhe von 60 Millionen Euro verschlungen habe und in zahlreichen Fällen rechtmäßige Inhalte blockiert habe. Zudem könne jeder Anwender oder Rechteinhaber nutzergenerierten Content auf eine schwarze Liste geschützter Werke setzen, die dann nicht mehr veröffentlicht werden könnten.
Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies und von eingebundenen Skripten Dritter zu. Weitere Informationen
Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest (Navigation) oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst Du Dich damit einverstanden. Dann können auch Cookies von Drittanbietern wie Amazon, Youtube oder Google gesetzt werden. Wenn Du das nicht willst, solltest Du entweder nicht auf "Akzeptieren" klicken und die Seite nicht weiter nutzen, oder Deinen Browser im Inkognito-Modus betreiben, und/oder Anti-Tracking- und Scriptblocker-Plugins nutzen.
Mit einem Klick auf "Akzeptieren" werden zudem extern gehostete Javascripte freigeschaltet, die weitere Informationen, wie beispielsweise die IP-Adresse an Dritte weitergeben können. Welche Informationen das genau sind liegt nicht im Einflussbereich des Betreibers dieser Seite, das bitte bei den Anbietern (jQuery, Google, Youtube, Amazon, Twitter *) erfragen. Wer das nicht möchte, klickt nicht auf "akzeptieren" und verlässt die Seite.
Wer wer seine Identität im Web schützen will, nutzt Browser-Erweiterungen wie beispielsweise uBlock Origin oder ScriptBlock und kann dann Skripte und Tracking gezielt zulassen oder eben unterbinden.