Urheber

#saveyourinternet Demos: Wir sind alle nur gekauft!

Heu­te war ich wie vie­le zehn­tau­sen­de ande­re in Deutsch­land (inzwi­schen wird bei seriö­sen Quel­len von »weit über 100000 Per­so­nen« gere­det – Update: über 150000!) für ein frei­es Inter­net auf der Stra­ße, das lob­by­ge­steu­er­te EU-Poli­ti­ker, allen vor­an Axel Voss (CDU), zuguns­ten von Ver­wer­tern und wei­te­ren Inter­es­sen­grup­pen zer­stö­ren wollen.

Vor­geb­lich ist dabei immer vom Urhe­ber­recht die Rede und davon, dass Krea­ti­ve ange­mes­sen ent­lohnt wer­den sol­len. Das ist aller­dings nur vor­ge­scho­ben, denn die Rea­li­tät sieht völ­lig anders aus, bei­spiels­wei­se sol­len die Ver­wer­tungs­ge­sell­schaf­ten wie VG Wort in Zukunft wie­der die Hälf­te der Ein­nah­men an die Ver­wer­ter (also bei­spiels­wei­se Ver­la­ge) aus­schüt­ten, statt wie es nach höchst­rich­ter­li­cher Ent­schei­dung sein muss alles an die Urhe­ber. Die­ses höchst­rich­ter­li­che Urteil war den Ver­wer­tern ein Dorn im Auge und es wur­de bei­spiels­wei­se durch den Bör­sen­ver­ein des deut­schen Buch­han­dels mas­si­ve Lob­by­ar­beit betrie­ben, damit im EU-Recht fest­ge­schrie­ben wer­den soll, dass die Hälf­te des Gel­des wie­der an ver­wer­ter gehen muss.

Wie­so das urhe­ber­freund­lich sein soll, erschließt sich mir nicht. Ich hal­te es für das genaue Gegenteil.

Über die Upload­fil­ter wur­de bereits genug gesagt und ich möch­te dar­auf nicht umfäng­lich wei­ter ein­ge­hen, nur kurz: Sie sind tech­nisch unmög­lich umsetz­bar und wer­den mas­siv over­blo­cken. Unter ande­rem eben auch Wer­ke klei­ner Urhe­ber, die abseits der gro­ßen Ver­wer­ter ihre Wer­ke anbie­ten. Wenn die ihre Wer­ke aber nicht mehr hoch­la­den kön­nen, weil ein Con­tent­fil­ter die falsch als durch drit­te urhe­ber­recht­lich geschützt erkennt, dann hilft das auch die­sen Urhe­bern nicht. Vom Scha­den für die freie Mei­nungs­äu­ße­rung haben wir da noch gar nicht gesprochen.

Es geht hier also gar nicht um Urhe­ber (son­dern um Ver­wer­ter) und die soge­nann­te »Reform«, die das Urhe­ber­recht fürs 21. Jahr­hun­dert fit machen soll, tut genau das Gegen­teil: Sie ist ein Rück­schritt und zemen­tiert über­kom­me­ne, kon­ser­va­ti­ve Geschäfts­mo­del­le, statt dem Rech­nung zu tra­gen, dass wir alle Urhe­ber sind. Die Inter­es­sen der Bür­ger und der Krea­ti­ven wer­den zuguns­ten der Ver­wer­ter kom­plett über Bord gewor­fen, wir inter­es­sie­ren nicht, allein die Inter­es­sen der Ver­wer­ter zählen.

Und heu­te dann gehen so vie­le Men­schen wie noch nie zuvor bei einem netz­po­li­ti­schen The­ma auf die Stra­ßen Deutsch­lands. Allein in Mün­chen kamen nach Anga­ben der Poli­zei 40000 Per­so­nen zusam­men (und die Poli­zei schätzt immer äußerst kon­ser­va­tiv), um fried­lich für ihre Rech­te zu demonstrieren.Und auch im Rest Euro­pas gab es in zahl­lo­sen Städ­ten Kundgebungen.

Und was macht die CDU: Die lässt jeg­li­che demo­kra­ti­sche wer­te hin­ter sich und behaup­tet allen Erns­tes, wir Demons­tran­ten sei­en alle von irgend­wel­chen US-Fir­men bezahlt. 450 Euro pro Per­son – in mei­ner Tasche ist jeden­falls nichts davon. Ich bin­de den Beweis als Bild ein, falls der Tweet – wie schon frü­he­re aus Rich­tung die­ser Par­tei – plötz­lich verschwindet:

Ich wie­der­ho­le mich: Mit die­ser Lüge, die auf dem Niveau von Trump oder Orban ist, hat die CDU den Boden der Demo­kra­tie ver­las­sen. Sie will den Pro­test, der fest in unse­rer Ver­fas­sung ver­an­kert ist, durch die­se offe­nen Falsch­aus­sa­gen diskreditieren.

Das ist zudem ein erneu­ter Beweis, was die­se Geron­ten-Par­tei von der Jugend hält. Geht sie zur Schul­zeit für das Kli­ma und gegen die ver­fehl­te Kli­ma­po­li­tik der letz­ten 25 Jah­re auf die Stra­ße wird dar­auf nicht inhalt­lich ein­ge­gan­gen, es geht nur um »man darf nicht schwän­zen«. Gehen zig-zehn­tau­sen­de am Wochen­en­de auf die Stra­ße, dann fällt den Polit­clowns nichts Bes­se­res ein, als zu behaup­ten die wären alle »von ame­ri­ka­ni­schen Kon­zer­nen« bezahlt.

Das hier geht nicht mehr weg. Die CDU hat es geschafft, eine gan­ze Gene­ra­ti­on gegen sich auf­zu­brin­gen und die Sym­pa­thi­san­ten der Jugend­li­chen wer­den immer mehr. Und über die Jugend­li­chen hin­aus waren heu­te auf der Demo in Düs­sel­dorf auch etli­che Per­so­nen zu sehen, die eher in mei­nem Alter waren (Ich bin ein alter Sack. Ers­ter Com­pu­ter 1979, WWW-Zugang seit Mit­te der 1990er, in der IT tätig). Und ich hof­fe und gehe davon aus, dass es mehr werden.

Soll­te die­ses gro­tes­ke Gesetz am Diens­tag tat­säch­lich ver­ab­schie­det wer­den, dann war das heu­te erst der Anfang, dann muss sich die Geron­to­kra­tie im warm anziehen.

Und obwohl alle Demos heu­te völ­lig fried­lich von­stat­ten gegan­gen sind (es wur­de in Düs­sel­dorf ohne aus­drück­li­che Erlaub­nis noch nicht ein­mal eine frei zugäng­li­che Wie­se betre­ten!): eine Jugend die der­art oft und der­art dreist ver­arscht wird, könn­te sich radi­ka­li­sie­ren und dage­gen könn­ten die 68er wie ein … Kin­der­ge­burts­tag aussehen.

Update: Die Rea­li­tät sieht übri­gens so aus:

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Der Börsenverein findet Urheberrechte doof – mal wieder

eBook-Paragraph

Es gibt mal wie­der ein Urteil zum The­ma VG Wort-Abga­ben an Ver­la­ge statt an Urhe­ber (lies: Autoren). Das The­ma schwelt ja bereits seit etli­chen Jah­ren, und in allen Urtei­len der neue­ren Zeit, wur­de die Pra­xis, dass Ver­la­ge zur Hälf­te an den VG Wort-Aus­schüt­tun­gen betei­ligt wer­den, als min­des­tens pro­ble­ma­tisch ein­ge­schätzt. Wenn nicht sogar als unkor­rekt. Die Quint­essenz war: Das Geld steht den Autoren zu, nicht den Ver­la­gen. Dafür gibt es gesetz­li­che Grund­la­gen, die immer wie­der von Gerich­ten bestä­tigt wurden.

Und immer wie­der beschwert sich der Bör­sen­ver­ein des Deut­schen Buch­han­dels dar­über, dass das Urhe­ber­recht auch für ihn bzw. sei­ne Mit­glie­der gilt. Unver­schämt­heit aber auch.

Aktu­ell ent­schied sogar der EuGH ein­deu­tig, dass Ver­la­ge nur dann Geld von Ver­wer­tungs­ge­sell­schaf­ten bekom­men dür­fen, wenn das nicht zu Lasr­ten der Urhe­ber geht. Dar­über berich­tet das Bör­sen­blatt. Uns selbst­ver­ständ­lich mault man sofort wie­der mal dar­über, dass Geset­ze auch für Mit­glie­der des Bör­sen­ver­eins gel­ten. Und for­dert auch noch, dass die Geset­zes­o­fort nach ihren Wün­schen ange­passt wer­den müs­sen. Es fehlt eigent­lich nur noch das »mit dem Fuß aufstampfen«.

Was man sich ganz beson­ders auf der Zun­ge zer­ge­hen las­sen soll­te, ist fol­gen­der Satz von Mat­thi­as Ulmer, Vor­sit­zen­der des Ver­le­ger­aus­schus­ses des Börsenvereins:

Wird die Euro­päi­sche Kom­mis­si­on hier nicht umge­hend tätig, wer­den Ver­la­ge gezwun­gen sein, ihre Kal­ku­la­tio­nen in jeder Bezie­hung anzu­pas­sen, auch was die Autoren­ver­gü­tung betrifft

Man fasst es nicht, was da ganz offen aus­ge­spro­chen wird. Schon jetzt las­sen die Publi­kums­ver­la­ge ihre Autoren am aus­ge­streck­ten Arm ver­hun­gern und zah­len nur lächer­lich gerin­ge Tan­tie­men. Und wenn die Ver­la­ge nun Geld nicht mehr bekom­men, das ihnen über­haupt nicht zusteht, zahlt man den Urhe­bern noch weni­ger? Da muss man erst­mal drauf kommen.

Darth Vader wäre stolz auf euch, »Bösen­ver­ein«.

p.s.: Die haben natür­lich eine Hei­den­angst davor, dass der Super­GAU ein­tritt und Gerich­te den Urhe­bern Scha­dens­er­satz­an­sprü­che zubil­li­gen.

p.p.s.: Man kann auch mal lesen, was Tom Hil­len­brand dazu meint.

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Börsenverein motzt über Entwurf zur Urheberrechtsnovellierung

Copyright

In mei­nen Augen ist es gera­de­zu wider­wär­tig zu nen­nen, wie der Bör­sen­ver­ein sich über die Stär­kung der Rech­te des Urhe­bers in einem Ent­wurf des Urhe­ber­rechts echauf­fiert. Bis­her sind die Ver­wer­ter deut­lich im Vor­teil, was Rech­te angeht und kön­nen den Urhe­bern Kne­bel­ver­trä­ge dik­tie­ren, bei­spiels­wei­se was Lauf­zei­ten angeht. Das führt unter ande­rem dazu, dass Bücher in der Ver­sen­kung ver­schwin­den, weil sie nicht nach­pro­du­ziert wer­den, der Ver­lag aber auch die Rech­te nicht frei­gibt, damit die­se an den Autor zurück­fal­len kön­nen. Völ­lig gro­tesk wird die Lage bei eBooks: Wenn die Ver­trags­klau­sel bei Print­bü­chern noch lau­tet, dass die Rech­te an den Autor zurück­fal­len, wenn das Buch eine gewis­se Zeit lang nicht erhält­lich war, ist das bei eBooks qua­si nie so, der Urhe­ber wird die Rech­te also nie zurück erhalten.

In der Novel­lie­rung des Urhe­ber­rechts soll die­se Zeit auf fünf Jah­re begrenzt wer­den. Wenn ein ande­rer Anbie­ter dann für die Rech­te mehr bezahlt, darf der Autor die­se zurück­for­dern und an den neu­en Anbie­ter vergeben.

Mat­thi­as Ulmer, Vor­sit­zen­der des Ver­le­ger-Aus­schus­ses des Bör­sen­ver­eins, äußert sich kri­tisch. Unter ande­rem dar­über, dass sich ein Buch in fünf Jah­ren noch nicht amor­ti­siert haben könnte.

Der Gesetz­ent­wurf des BMJV sieht unter ande­rem vor, dass Autoren ihre Ver­lags­ver­trä­ge nach fünf Jah­ren durch Rück­ruf been­den kön­nen. Dazu sol­len sie berech­tigt sein, wenn ihnen ein Ver­wer­ter, der an den Inves­ti­tio­nen des Ursprungs­ver­lags in das Werk und an des­sen wirt­schaft­li­chem Risi­ko nicht betei­ligt war, für die Wei­ter­nut­zung z.B. einen hohen Vor­schuss bie­tet. Der ursprüng­li­che Ver­trags­part­ner hat dann ledig­lich eine Art Vor­kaufs­recht. Das gilt auch dann, wenn er sich auf­grund noch nicht amor­ti­sier­ter Inves­ti­tio­nen in das Werk gegen­über dem neu­en Bie­ter in einer rui­nö­sen Wett­be­werbs­si­tua­ti­on befin­det. [Quel­le]

Darf ich mal lachen? Die meis­te Mas­sen­wa­re abseits von Best­sel­lern ist doch nach fünf Jah­ren nur noch in der Back­list zu fin­den, wenn man viel Glück hat. Die wur­de inzwi­schen schon lan­ge auf dem Remit­ten­den-Grab­bel­tisch ver­ramscht. Bei Best­sel­lern sieht die Sache natür­lich deut­lich anders aus, aber bei denen hat man dann sicher­lich bereits genug Umsatz gemacht, dass sich die Sache für Ver­lag (und viel­leicht sogar Autor) lohnte.

Die Lösung ist eigent­lich ein­fach: Zufrie­de­ne Autoren blei­ben beim Ver­lag. Wenn man die­se also nicht am aus­ge­streck­ten Arm ver­hun­gern lässt und fair behan­delt, dann wer­den die­se sicher­lich wei­ter mit dem Ver­lag arbei­ten, der sie erfolg­reich gemacht hat. Macht ein ande­rer Ver­lag ein deut­lich bes­se­res Ange­bot, dann ist das Werk offen­sicht­lich auch deut­lich mehr wert, als der ers­te Ver­trags­part­ner zah­len möch­te. Eigent­lich sind das in einer Markt­wirt­schaft völ­lig nor­ma­le Vor­gän­ge, aber wenn man sein Haupt selig auf dem wei­chen Kis­sen der Buch­preis­bin­dung bet­ten kann, mag einem das mög­li­cher­wei­se nicht klar sein. Ein wei­te­rer Grund dürf­te sein, dass etli­che Ver­le­ger (und ande­re Mit­spie­ler in der Buch­bran­che) immer noch nicht ver­stan­den haben, oder die Augen davor ver­schlie­ßen, dass wir nicht mehr in den 1980ern leben.

Der Ver­weis auf Klein­ver­la­ge zieht in mei­nen Augen nicht, da die­se nach mei­nen Erfah­run­gen den Autoren ohne­hin bes­se­re und fai­re­re Kon­di­tio­nen bie­ten, als gro­ße Publi­kums­ver­la­ge. Die klei­nen agie­ren mit den Urhe­bern auf Augen­hö­he, statt vom hohen Ross herab.

Es dürf­te aber klar sein, dass der Bör­sen­ver­ein des Deut­schen Buch­han­dels sei­ne gesam­te Lob­by­macht in die Wag­scha­le wer­fen wird, um autoren­freund­li­che und seit Jah­ren über­fäl­li­ge Ver­bes­se­run­gen der Geset­zes­la­ge zuguns­ten der Urhe­ber zu ver­hin­dern. Die Musik­in­dus­trie wird das eben­falls tun. Es soll­te also kei­nen wun­dern, wenn am Ende auf­grund die­ser Lob­by­ein­flüs­se ein Gesetz her­aus­kommt, das die Urhe­ber noch schlech­ter stellt, als es jetzt bereits der Fall ist.

Die Ver­wer­ter sind exakt das: Ver­wer­ter. Sie schaf­fen selbst nichts Krea­ti­ves, sie ver­kau­fen aus­schließ­lich das Werk Drit­ter, der eigent­li­chen Urhe­ber. Und ich wie­der­ho­le mich: Deren Rech­te müs­sen im Rah­men einer Urhe­ber­rechts­no­vel­le deut­lich gestärkt wer­den. Die aktu­el­len Ver­wer­ter­rech­te sind viel zu umfang­reich, zu aus­ufernd, sie benach­tei­li­gen die Werk­schaf­fen­den. Und wenn die Ver­wer­ter von »Urhe­ber­rech­ten« spre­chen, wenn sie gegen angeb­li­che Raub­ko­pien wet­tern, dann mei­nen sie die­se nicht tat­säch­lich, son­dern aus­schließ­lich ihre Verwerterrechte.

Wir brau­chen aber mehr Rech­te für die Urhe­ber. Drin­gend. Geset­ze müs­sen zuerst dem Bür­ger die­nen, nicht irgend­wel­chen Firmeninteressen.

Bild »Copy­right« von Pix­a­bay, CC0, Public Domain

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