Börsenverein motzt über Entwurf zur Urheberrechtsnovellierung
In der Novellierung des Urheberrechts soll diese Zeit auf fünf Jahre begrenzt werden. Wenn ein anderer Anbieter dann für die Rechte mehr bezahlt, darf der Autor diese zurückfordern und an den neuen Anbieter vergeben.
Matthias Ulmer, Vorsitzender des Verleger-Ausschusses des Börsenvereins, äußert sich kritisch. Unter anderem darüber, dass sich ein Buch in fünf Jahren noch nicht amortisiert haben könnte.
Der Gesetzentwurf des BMJV sieht unter anderem vor, dass Autoren ihre Verlagsverträge nach fünf Jahren durch Rückruf beenden können. Dazu sollen sie berechtigt sein, wenn ihnen ein Verwerter, der an den Investitionen des Ursprungsverlags in das Werk und an dessen wirtschaftlichem Risiko nicht beteiligt war, für die Weiternutzung z.B. einen hohen Vorschuss bietet. Der ursprüngliche Vertragspartner hat dann lediglich eine Art Vorkaufsrecht. Das gilt auch dann, wenn er sich aufgrund noch nicht amortisierter Investitionen in das Werk gegenüber dem neuen Bieter in einer ruinösen Wettbewerbssituation befindet. [Quelle]
Darf ich mal lachen? Die meiste Massenware abseits von Bestsellern ist doch nach fünf Jahren nur noch in der Backlist zu finden, wenn man viel Glück hat. Die wurde inzwischen schon lange auf dem Remittenden-Grabbeltisch verramscht. Bei Bestsellern sieht die Sache natürlich deutlich anders aus, aber bei denen hat man dann sicherlich bereits genug Umsatz gemacht, dass sich die Sache für Verlag (und vielleicht sogar Autor) lohnte.
Die Lösung ist eigentlich einfach: Zufriedene Autoren bleiben beim Verlag. Wenn man diese also nicht am ausgestreckten Arm verhungern lässt und fair behandelt, dann werden diese sicherlich weiter mit dem Verlag arbeiten, der sie erfolgreich gemacht hat. Macht ein anderer Verlag ein deutlich besseres Angebot, dann ist das Werk offensichtlich auch deutlich mehr wert, als der erste Vertragspartner zahlen möchte. Eigentlich sind das in einer Marktwirtschaft völlig normale Vorgänge, aber wenn man sein Haupt selig auf dem weichen Kissen der Buchpreisbindung betten kann, mag einem das möglicherweise nicht klar sein. Ein weiterer Grund dürfte sein, dass etliche Verleger (und andere Mitspieler in der Buchbranche) immer noch nicht verstanden haben, oder die Augen davor verschließen, dass wir nicht mehr in den 1980ern leben.
Der Verweis auf Kleinverlage zieht in meinen Augen nicht, da diese nach meinen Erfahrungen den Autoren ohnehin bessere und fairere Konditionen bieten, als große Publikumsverlage. Die kleinen agieren mit den Urhebern auf Augenhöhe, statt vom hohen Ross herab.
Es dürfte aber klar sein, dass der Börsenverein des Deutschen Buchhandels seine gesamte Lobbymacht in die Wagschale werfen wird, um autorenfreundliche und seit Jahren überfällige Verbesserungen der Gesetzeslage zugunsten der Urheber zu verhindern. Die Musikindustrie wird das ebenfalls tun. Es sollte also keinen wundern, wenn am Ende aufgrund dieser Lobbyeinflüsse ein Gesetz herauskommt, das die Urheber noch schlechter stellt, als es jetzt bereits der Fall ist.
Die Verwerter sind exakt das: Verwerter. Sie schaffen selbst nichts Kreatives, sie verkaufen ausschließlich das Werk Dritter, der eigentlichen Urheber. Und ich wiederhole mich: Deren Rechte müssen im Rahmen einer Urheberrechtsnovelle deutlich gestärkt werden. Die aktuellen Verwerterrechte sind viel zu umfangreich, zu ausufernd, sie benachteiligen die Werkschaffenden. Und wenn die Verwerter von »Urheberrechten« sprechen, wenn sie gegen angebliche Raubkopien wettern, dann meinen sie diese nicht tatsächlich, sondern ausschließlich ihre Verwerterrechte.
Wir brauchen aber mehr Rechte für die Urheber. Dringend. Gesetze müssen zuerst dem Bürger dienen, nicht irgendwelchen Firmeninteressen.
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