Das stand in krassem Widerspruch zu einer Aussage des Justiziars des Börsenvereins, die ich im Januar diesen Jahres erhalten hatte. Deswegen fragte ich nochmal bei der Rechtsabteilung des Börsenvereins nach und erhielt vom Justiziar Dr. Christian Sprang sehr kurzfristig eine Antwort. Hierfür möchte ich mich bedanken. Nachfolgend die Stellungnahme:
Sowohl der Börsenverein des Deutschen Buchhandels als auch Prof. Dr. Christian Russ, unser Preisbindungstreuhänder von der Kanzlei Fuhrmann Wallenfels, erklären dazu Folgendes:
Bislang waren Bücher aus Selbstverlagen nicht preisgebunden, weil Sie (sic!) im Buchhandel keine Rolle spielten und daher nicht »buchhandelstypisch« waren. Nun erleben wir gerade, dass bei E‑Books viele »Selbstverleger« mit Ihren (sic!) Büchern bei Amazon, Apple und ähnlichen Plattformen nicht unerhebliche Verkaufszahlen generieren. Damit ändert sich wohl gerade auch die Antwort auf die Frage der Buchhandelstypizität. Die Preisbindungstreuhänder streben daher vorausschauend eine Regelung an, wonach Selbstverleger, die ihre E‑Books über Internet- Großbuchhändler anbieten, die Preise einheitlich festlegen müssen. Anders Printverleger, die in kleiner Stückzahl ihre Privatdrucke unter die Leute bringen.
Aha. :) Man darf davon ausgehen, dass es in dieser Sache gerade einige »Kommunikation hinter den Kulissen« gegeben haben dürfte, um es mal vorsichtig auszudrücken. Die Formulierungen »bisher« und »ändert sich wohl gerade« deuten allerdings darauf hin, dass damit die pauschale Aussage aus dem Januar, dass Selbstverleger auf alle Fälle der Buchpreisbindung unterliegen, in dieser Ausschließlichkeit (nicht nur) zum damaligen Zeitpunkt nicht ganz korrekt gewesen sein dürfte. Auch der Hinweis, dass man »eine Regelung für Selfpublisher anstrebt«, weist darauf hin, dass es seitens der Treuhänder derzeit eben noch keine konkrete Regelung gibt.
Hochinteressant aus meiner Sicht zudem, dass jetzt auf einmal die Frage nach einer Geltung des BuchPrG für Selfpublisher an Absatzzahlen festgemacht wird, anstatt am Buchformat. Was denn nun?
Rechtssicherheit für Selbstverleger stellt das alles nicht gerade her.
[cc]
Bild: »eBook-Paragraph« von mir, CC BY-NC-SA
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