Das stand in krassem Widerspruch zu einer Aussage des Justiziars des Börsenvereins, die ich im Januar diesen Jahres erhalten hatte. Deswegen fragte ich nochmal bei der Rechtsabteilung des Börsenvereins nach und erhielt vom Justiziar Dr. Christian Sprang sehr kurzfristig eine Antwort. Hierfür möchte ich mich bedanken. Nachfolgend die Stellungnahme:
Sowohl der Börsenverein des Deutschen Buchhandels als auch Prof. Dr. Christian Russ, unser Preisbindungstreuhänder von der Kanzlei Fuhrmann Wallenfels, erklären dazu Folgendes:
Bislang waren Bücher aus Selbstverlagen nicht preisgebunden, weil Sie (sic!) im Buchhandel keine Rolle spielten und daher nicht »buchhandelstypisch« waren. Nun erleben wir gerade, dass bei E‑Books viele »Selbstverleger« mit Ihren (sic!) Büchern bei Amazon, Apple und ähnlichen Plattformen nicht unerhebliche Verkaufszahlen generieren. Damit ändert sich wohl gerade auch die Antwort auf die Frage der Buchhandelstypizität. Die Preisbindungstreuhänder streben daher vorausschauend eine Regelung an, wonach Selbstverleger, die ihre E‑Books über Internet- Großbuchhändler anbieten, die Preise einheitlich festlegen müssen. Anders Printverleger, die in kleiner Stückzahl ihre Privatdrucke unter die Leute bringen.
Aha. :) Man darf davon ausgehen, dass es in dieser Sache gerade einige »Kommunikation hinter den Kulissen« gegeben haben dürfte, um es mal vorsichtig auszudrücken. Die Formulierungen »bisher« und »ändert sich wohl gerade« deuten allerdings darauf hin, dass damit die pauschale Aussage aus dem Januar, dass Selbstverleger auf alle Fälle der Buchpreisbindung unterliegen, in dieser Ausschließlichkeit (nicht nur) zum damaligen Zeitpunkt nicht ganz korrekt gewesen sein dürfte. Auch der Hinweis, dass man »eine Regelung für Selfpublisher anstrebt«, weist darauf hin, dass es seitens der Treuhänder derzeit eben noch keine konkrete Regelung gibt.
Hochinteressant aus meiner Sicht zudem, dass jetzt auf einmal die Frage nach einer Geltung des BuchPrG für Selfpublisher an Absatzzahlen festgemacht wird, anstatt am Buchformat. Was denn nun?
Rechtssicherheit für Selbstverleger stellt das alles nicht gerade her.

Bild: »eBook-Paragraph« von mir, CC BY-NC-SA

AutorIn: Stefan Holzhauer
Meist harmloser Nerd mit natürlicher Affinität zu Pixeln, Bytes, Buchstaben und Zahnrädern. Konsumiert zuviel SF und Fantasy und schreibt seit 1999 online darüber.
5 Kommentare for “Buchpreisbindung für Selfpublisher – revisited”
E-Book-Schizophrenie: Bringen Selbstverleger die Buchpreisbindung ins Wanken? - literaturcafe.de - Der literarische Treffpunkt im Internet
sagt:[…] einfach ist das nicht, antwortet der Börsenverein darauf sinngemäß und wirkt unkoordiniert und verwirrt – oder schlichtweg von den aktuellen Entwicklungen […]
Börsenverein und Buchpreisbindung für Selfpublisher: es wird kafkaesk ... | PhantaNews
sagt:[…] Web in den letzten Tagen bereits des Öfteren (z.B. auch auf literaturcafe.de). Die letzte Aussage aus der Rechtsabteilung des Börsenvereins mir gegenüber — die auf meine Anfrage hin gemacht wurde, nachdem im Standardwerk »Kommentar zum […]
Das Buchpreisbindungsgesetz gilt nicht für Self-Publisher – Überlegungen zu den Folgen für das ewige Wirrwarr um US-Steuernummern | sevblog
sagt:[…] fragt daher nicht ohne Grund, wie lange dieser Zustand noch anhalten wird. Stefan Holzhauer auf PhantaNews berichtete einen Tag später, am 23.11.12, dass ihm im Januar 2012 der Justiziar des mvb gesagt […]
Wolfgang Tischer: Die große E-Book-Schizophrenie « buchreport.blog
sagt:[…] auch für E‑Book-Selfpublisher gelten müsse. So einfach ist das nicht, antwortet der Börsenverein darauf sinngemäß und wirkt unkoordiniert und verwirrt – oder schlichtweg von den aktuellen Entwicklungen […]
Börsenverein, eBooks und viele Widersprüche zum Thema Buchpreisbindung : MexxBooks
sagt:[…] den letzten Aussagen des Börsenvereins gegenüber phantanews.de erweitert dieser jetzt obige Interpretation auch auf die eBooks von den Selbstverlegern: Wir […]