Im Zusammenhang mit der Preisbindung von eBooks habe ich eine Anfrage an den Börsenverein gestellt. Meine Fragen und die Antworten von Dr. Christian Sprang, dem Justiziar des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, gebe ich im Folgenden wieder. Ich weise bereits zuvor darauf hin, dass es sich bei den Aussagen des Herrn selbstverständlich auch nur um eine Meinung handelt, denn das Thema ist unter Juristen nach wie vor stark umstritten. Ich hatte in der Anfrage darauf hingewiesen, dass ich die Antworten im Internet veröffentlichen werde. Ich gehe deswegen davon aus, dass die Antwort ein Einverständnis der Veröffentlichung bedeutet.
Man sollte ebenfalls nicht vergessen, dass die Sicht des Börsenvereins hier selbstverständlich eine einseitige ist und der eigene Standpunkt vertreten wird.
Für die schnelle Antwort möchte ich mich bedanken; Fragen gestellt am 11.01.2012, Antwort bereits heute, damit hatte ich nicht gerechnet.
Es sieht so aus, als würden sich die beiden alten Haudegen des Actionkinos auch außerhalb von THE EXPENDABLES 2 für einen Film zusammen tun. Deadline berichtet, dass der ehemalige Gouvernator Arnold Schwarzenegger sich für nun ein Projekt interessiert, für das er im letzten Jahr bereits eine Option hatte, das dann aber an aber an Sylvester Stallone ging: Summit Entertainments THE TOMB.
Wie aus Hollywood nun zu vernehmen ist, kommt er doch an Bord, allerdings in einer anderen Hauptrolle als der ursprünglich vorgesehenen. Welche das genau ist, wurde aber bislang noch nicht klar. Mit Antoine Fuqua (TEARS OF THE SUN, KING ARTHUR) hat der Film bereits einen Regisseur verschlissen, aktuell ist Mikael Håfström (1408) in Gesprächen, um eventuell das Ruder zu übernehmen. Das Drehbuch stammt von Miles Chapman und Jason Keller.
THE TOMB dreht sich um einen Sicherheitsspezialisten, der gezwungen wird aus einem von ihm selbst entworfenen Hochsicherheitsgefängnis zu entkommen und der jeden ihm bekannten Trick nutzen muss, um heraus zu finden, wer ihn dort hinein befördert hat – und warum.
Wenn man bisher Dokumente auf Amazons Lesegerät bekommen wollte, dann gab es die Option, sie als Dateianhang an eine spezielle Emailadresse zu schicken, die wurden dann vom Buchversender aufbereitet und via WiFi oder Whispernet ans Gerät geschickt. Jetzt bietet Amazon mit seiner Software »Send To Kindle« eine einfacherer Möglichkeit – zumindest für Windows-Nutzer.
Nach der Installation klinkt sich »Send To Kindle« zum einen ins Kontextmenü ein und stellt zum anderen einen Druckertreiber zur Verfügung. Bei beiden Optionen öffnet sich ein Dialogfenster, in dem man einen Titel und einen Autor für das Dokument angeben kann, außerdem muss man wählen, ob die Datei via WLAN oder Whispernet aufs Gerät kommen soll. Beim Weg über das Kontextmenü klappt das sogar mit mehreren Dateien gleichzeitig.
Je nach Dateiinhalt wird als PDF oder mobi übertragen, welche Fassung gewählt wird kann man nicht beeinflussen, das entscheidet die Software selbst.
Bei der Installation muss man in der Software seine Amazon-Anmeldedaten hinterlegen – aber das versteht sich von selbst, woher soll der Buchversender sonst auch wissen, an welches Gerät die Dateien geschickt werden sollen. Es bleibt natürlich der Beigeschmack, nicht kontrollieren zu können, was auf den Amazon-Servern mit den Dateien geschieht, deswegen sollte man sich genau überlegen, welche Art von Inhalten man auf diesem Weg auf den proprietären eReader schickt …
Als Alternative zur dedizierten Erzeugung eines eBooks über geeignete Tools taugt das Verfahren eher nicht, denn die Formatierung lässt zu wünschen übrig, es fehlt ein Cover und auch ein Inhaltsverzeichnis wird nicht eingebunden. Um »mal eben« einen Text auf den Kindle zu bekommen, ist »Send To Kindle« aber sehr brauchbar. Das Programm kann auf der Webseite von Amazon.com herunter geladen werden. [Update:] Bleibt nun nur noch abzuwarten, ob Amazon auch noch andere Informationen »nach Hause telefoniert« …
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»Send To Kindle«-Logo Copyright 2012 Amazon.com
In einem Zweiteiler der BBC unter dem Titel »Cat Women Of The Moon« (Titel nach einem Film aus den 1950ern) diskutieren namhafte Science Fiction-Autoren unter der Leitung von Tiptree-Gewinnerin Sarah Hall (DAUGHTERS OF THE NORTH) über ein Motiv des Genres, das insbesondere in den 1960ern populär war: Gesellschaften, die ausschließlich aus Frauen bestehen und die ohne Männer überleben.
Teilnehmende Autoren sind unter anderem China Miéville, Iain M. Banks and Ursula K. Le Guin, man unterhält sich über das Zusammenleben der Geschlechter in der SF und im zweiten Teil über verschiedene Arten des Fortbestehens der menschlichen Rasse im Genre.
Die beiden Teile der Sendung können dank des BBC-Players kostenlos auf der Webseite des britischen Senders angehört werden. Insbesondere für langgediente SF-Fans sicherlich ein besonderer Leckerbissen. Jede der beiden Episoden dauert ungefähr 30 Minuten.
Im Rahmen der zweiten Welle von DCs Comic-Neuinterpretationen unter dem Titel »New 52« gehen im Mai sechs neue Serien an den Start: BATMAN INCORPORATED, EARTH 2, WORLDS´ FINEST, DIAL H, G.I. COMBAT und THE RAVAGERS. Die neuen Serien lösen BLACKHAWKS, HAWK AND DOVE, MEN OF WAR, MISTER TERRIFIC, O.M.A.C. und STATIC SHOCK ab, die im April mit ihren achten Ausgaben beendet werden.
Das Bemerkenswerte daran ist die Reihe DIAL H, die auf DIAL H FOR HERO basiert, einer DC-Serie die zum ersten Mal 1966 veröffentlicht wurde und die davon handelt, wie ganz normale Menschern zu Superhelden werden können, wenn sie eine bestimmte Telefonnummer anrufen. Es geht dabei auch um die psychologischen Wirkungen der Tatsache, dass man auf einmal über Superfähigkeiten verfügt. Was sich relativ schräg anhört, gewinnt deutlich dadurch an Attraktivität, dass die neuen Comics eben unter dem Titel DIAL H von niemand anderem als dem mehrfach preisgekrönten Phantastik- und SF-Autor China Miéville geschrieben werden! Spannend!
Vom Freitag, dem 3. Februar 2012, bis zum Montag, dem 13. Februar 2012, wird in Düsseldorf zum sechsten Mal eine kleine Japanische Filmwoche veranstaltet, bei der man in 26 Vorstellungen (zuzüglich zweier Sondervorstellungen für Schulen) elf Filme aus dem Land der aufgehenden Sonne – darunter drei Zeichentrickfilme (Animé) und zwei Manga-Realverfilmungen – in japanischer Originalversion mit deutschen Untertiteln wird erleben können.
Alle Filme sind in Farbe und werden ohne Werbung gezeigt; zu jedem Film gibt es eine kurze Begrüßung und Einführung. In Kooperation mit dem Institut für Modernes Japan der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf wird zudem eine Gesprächsrunde zum Thema Anime angeboten, zu der wir Sie ebenfalls herzlich einladen.
Nur rund 10 cm groß sind die sog. »Borger«, zu denen die kleine Arrietty gehört. Sie leben in der Nähe von Menschen, von denen sie sich heimlich das Lebensnotwendigste borgen, ohne von ihnen gesehen werden zu dürfen, denn sonst wird es für sie gefährlich. Da zieht der herzkranke Shô ins Haus seiner Großtante mit dem riesigen, verwunschenen Garten und entdeckt rasch, dass kleine Wesen unter dem Haus leben. Seine Neugier ist geweckt… – Niedliches Anime aus dem Studio Ghibli nach einem Drehbuch von MIYAZAKI Hayao; preisgekrönt u.a. bei den »Japanese Academy Awards« 2011 und »Tokyo Anime Awards« 2011, Publikumspreis der »Nippon Connection« 2011.
sowie der brilliante und völlig zu Unrecht hierzulande kaum bekannte Klassiker Nausicaä aus dem Tal der Winde (Kaze no tani no Naushika), ebenfalls von von Miyazaki:
Eintausend Jahre nach der Zerstörung des Ökosystems rückt das »Meer der Fäulnis« mit seinen giftigen Pilzen und riesigen Insekten immer näher an die wenigen für Menschen bewohnbaren Gebiete. Während die meisten darin eine große Bedrohung sehen, entdeckt die junge Nausicaä, Prinzessin des »Tals der Winde«, die bewusst mit der Natur lebt, mit ihr kommuniziert und sie zu schützen versucht, dass die Pflanzen reinigende Funktion übernehmen. Doch da überfallen feindliche Truppen das Tal, töten Nausicaäs Vater und beginnen einen neuen Krieg. Kann Nausicaä die Katastrophe verhindern? – Einer der Anime-Klassiker von MIYAZAKI Hayao, vielfach preisgekrönt; sein riesiger Erfolg ermöglichte die Gründung des Studios Ghibli.
Das zufällige Wiedersehen der beiden einstigen Schulfreunde Kurono Kei und Kato Masaru an einer U‑Bahn-Station in Tôkyô ist kurz, da werden sie von einem heranrasenden Zug überrollt. Sie landen in einem seltsamen Raum mit einer ominösen Kugel namens Gantz, die sich als Spielleiter entpuppt, die Anwesenden mit speziellen Waffen und Anzügen ausrüstet und zu einem Spiel zwingt, bei dem sie sich gefährlichen Aliens stellen und Punkte sammeln müssen, um überleben zu können. Und plötzlich lauert die Gefahr überall … – Actionreiche Realverfilmung des Bestseller-Manga von OKU Hiroya. Kino-Hit in Japan. Vorsicht: nichts für sensible Gemüter!
Hundert Punkte benötigt jeder in diesem Spiel, um die Freiheit zu erhalten oder einen der bereits ausgelöschten Mitstreiter zurückholen zu können. Doch nun hat Spielleiter Gantz für alle einen besonderen Gegner ausgewählt, der KURONO Kei sehr am Herzen liegt. Längst ist es kein Spiel mehr, sondern gnadenloser Ernst im Kampf um Leben und Tod. – Unverzichtbare Fortsetzung des 1. Teils, voller spektakulärer Effekte und Dramatik; nichts für schwache Nerven. Deutschlandpremiere! (in Kooperation mit Sunfilm Entertainment)
Quelle: Webseite des Japanischen Generalkonsulates Düsseldorf, von dort stammen auch die Zitate zu den Filmen. Promofoto GANTZ Copyright SUNFILM Entertainment
Wolfgang Tischer, der Herausgeber von literaturcafe.de, äußert sich in diesem Video über die aktuelle Situation des eBooks in Deutschland und über das Dauergejammer der Branche. Im Prinzip ein sehenswerter Beitrag, mich befremdet allerdings der Seitenhieb auf soziale Netzwerke, der mir einen eher überheblichen Eindruck macht. Verständlicherweise mögen es »Profis« natürlich nicht, dass sich nun auf einmal jeder im Web zu Wort melden kann – und möglicherweise dabei auch schlaue Dinge sagt. Ich bin allerdings der Ansicht, dass jene Profis die Wahrheit nicht für sich gepachtet haben und ich lese immer wieder Kommentare zu Büchern oder zum Thema eBooks auf Blogs und in sozialen Netzwerken, die weitaus mehr Inhalt oder Nutzen haben, als die abgehobenen Schwadronierereien eben jener »Profis«. Und so lässt er sich darüber aus, dass die Branche den Fortschritt verpennt, übersieht jedoch, dass seine als Komik verbrämte Kritik an modernen Kommunikations- und Publikationsformen (und den darauf schreibenden Konkurrenten) auch nicht eben progressiv ist …
Übrigens könnte man ein solches Video auch mit einem Ton versehen, der nicht übersteuert ist … :o)
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IGN hat den Produzenten Rick McCallum zur geplanten aber derzeit auf unbestimmte Zeit verschobenen Real-Fernsehserie im STAR WARS-Universum befragt. McCallum erläutert erneut das, was als hauptsächlicher Grund für den Produktionsstop angeführt wurde: die Serie würde zu teuer werden; man hat eine Obergrenze von fünf Millionen Dollar pro Episode angesetzt und diese würde man wohl derzeit überschreiten (sehe ich mir andere SF-Serien so an, frage ich mich allerdings ernsthaft, wo das Problem ist). Der Produzent führt weiter aus, dass bereits 50 »großartige« Drehbücher existieren und diese eben nicht angemessen umgesetzt werden könnten, zudem erklärt er, dass die Serie zeitlich in den 20 Jahren zwischen Episode III und Episode IV angesiedelt wäre.
Ein weiteres Problem ist die Tatsache, dass die US-Networks Serien sofort wieder absetzen, wenn die Zuschauerzahlen nicht stimmen und den Produzenten das zu unsicher ist. Zudem ist angesichts des Internet völlig unsicher, wie lange das klassische Fernsehen überhaupt noch existieren wird. Man fragt sich, warum nicht gleich das Netz als Vertriebsplattform genutzt wird, statt eines Fernsehsenders.
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Auf der aktuell stattfindenden CES in Las Vegas hat Microsoft bestätigt, dass es ab dem 1. Februar 2012 eine Kinect-Version für Windows-PCs geben wird, inklusive passender Software und einem SDK. Das ist schwerlich eine Sensation, immerhin gibt es bereits haufenweise Freeware- und Open Source-Bibliotheken für die Konsolenversion. Zudem will Microsoft die Nutzung der PC-Version einschränken: mit der Einführung darf man nach dem Willen des Konzerns (und den Lizenzbestimmungen) nur noch ihren SDK verwenden, um Anwendungen für die Bewegungssteuerung zu entwickeln (großzügig erlaubt man, mit der Betaversion des SDK auch für die X‑Box-Kinect entwickeln zu dürfen).
Bitte?
Microsoft sieht die Kinect für PC zudem als »Eingabegerät für ernsthafte Anwendungen«, also nicht mehr vorrangig als Spielecontroller – offenbar ist inzwischen sogar in Redmond aufgefallen, was man mit dem Ding tatsächlich alles anstellen kann. Diese »ernsthaften Anwendungen« schlagen sich dann auch im Preis nieder, man will für die PC-Fassung hierzulande (geschätzt) 250 Euro verlangen, statt nur 100 Euronen wie für die Konsolenversion (Straßenpreis). Offiziell begründet Microsoft den eklatanten Preisunterscheid damit, dass die Windows-Version der Kinect nicht über Spielepreise querfinanziert wird. Dabei ist die neue Fassung quasi identisch zur alten, soll nur einen anderen Aufdruck besitzen, zudem möglicherweise schreibtischtauglich kürzere Kabel besitzen und eventuell auch eine Optik eingebaut haben, die auf kürzere Distanzen ausgelegt ist.
WTF? Bekomme weniger, zahl´ mehr?
Geradezu albern meiner Ansicht nach die Bedingungen, die vorschreiben wollen, dass man ihren SDK benutzt, wenn man Anwendungen für die Kinect programmiert. Was geht es Microsoft an, wie ich meine erworbene Hardware anspreche?
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Bild: Kinect für die X‑Box, aus der Wikipedia, gemeinfrei
Die Bossland GmbH ist ein Anbieter von Bots für das Spiel WORLD OF WARCRAFT, nämlich »Honorbuddy« und »Gatherbuddy«. Solcherlei ist Betreiber Blizzard natürlich ein Dorn im Auge (im Prinzip auch nicht ganz zu unrecht, stört so etwas doch das Geschäftsmodell des Entwicklers), deswegen wurde Klage gegen Bossland eingereicht – natürlich vor dem Landgericht Hamburg, das in Internet-Fragen immer wieder durch eher merkwürdige Urteile auffällt und dessen Entscheidungen regelmäßig durch höhere Instanzen kassiert werden.
Die Kanzlei Dr. Behrmann und Härtel, die Bossland vertreten, haben nun dem Gericht ihre Duplik zugestellt, das ist die Antwort auf Blizzards Replik, man kann den ‘Text auf der Webseite der Kanzlei einsehen. Die Verhandlung ist für den 28. Februar 2012 angesetzt.
Mal abgesehen davon, dass Bots für andere Spieler natürlich die Pest sind und man sie grundsätzlich nicht gutheißen kann, steht die Frage im Raum, ob Anbieter solche Hilfsprogramme überhaupt rechtswirksam verbieten können. Ich würde mal vermuten: ja.
Zusätzlich zu diesem Verfahren strengt Bossland laut der Anwaltskanzlei allerdings nun selbst ein weiteres gegen Blizzard an, dieses jedoch nicht in Hamburg und (scheinbar) unabhängig von demjenigen in Sachen Bots. Darin soll geprüft werden, ob die AGBs und Nutzungsbedingungen (EULA) Blizzards für WOW nach deutschem Recht überhaupt mit deutschem Recht vereinbar sind, oder ob sie Passi enthalten, die ungültig sind, weil sie die Kunden über Gebühr benachteiligen – und damit möglicherweise in Teilen unwirksam sind. Ich würde vermuten, dass der Auslöser hierfür auch im Vorgehen gegen die EULAs von Electronic Arts seitens Verbraucherzentrale und Datenschützern zu sehen ist. Ähnliche wie die bemängelten Punkte in EAs AGBs finden sich auch in jenen von WOW (und anderer MMOs). Ich behaupte ja schon lange, dass die Nutzungsbedingungen diverser MMOs nicht rechtskonform sind. Jetzt wird das endlich mal vor Gericht ausgetragen. Ob etwas für die Kunden Erfreuliches dabei heraus kommt, werden wir abwarten müssen – wahrscheinlich über mehrere Instanzen.
Weitere Informationen zum Thema auch bei buffed.de und Golem
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Bild: WOW-Troll-Cosplay auf der RPC, Bild von mir
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