Trailer: YOU ARE WANTED

Trailer: YOU ARE WANTED

YOU ARE WANTED ist die ers­te deut­sche Serie, die direkt für Ama­zon Prime Video pro­du­ziert wird. Mit dabei ist der in Deutsch­land offen­bar unver­meid­li­che Mat­thi­as Schweig­hö­fer (der auch pro­du­ziert). Das Gan­ze kommt als Thril­ler, ob das was wird, muss man abwar­ten, aller­dings hof­fe ich, dass das bes­ser wird, als Pro­duk­tio­nen der ver­filz­ten und Poli­tik-durch­seuch­ten öffent­lich-recht­li­chen Sen­der. Schlim­mer kann es ja kaum noch werden.

Der Trai­ler ist lei­der eher nichts­sa­gend. Mehr wis­sen wir im März 2017, wenn die Serie auf Ama­zon Video Pre­miè­re feiert.

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SUICIDE SQUAD 2, DEADSHOT und HARLEY QUINN

SUICIDE SQUAD 2, DEADSHOT und HARLEY QUINN

Unge­ach­tet der Tat­sa­che, dass SUICIDE SQUAD hin­ter den Erwar­tun­gen zurück blieb, wol­len War­ner und DC offen­bar am Fran­chise fest­hal­ten: Es wur­de jetzt bekannt, dass ein zwei­ter Teil geplant ist. »Hin­ter den Erwar­tun­gen zurück­blieb« ist ohne­hin weit inter­pre­tier­bar, denn auch wenn die Kri­ti­ken durch­wach­sen waren, spiel­te das Super­schur­ken-Spek­ta­kel bis­her welt­weit 700 Mil­lio­nen Dol­lar ein – das ist wahr­lich kein Flop. Wei­te­re Details zum Film gibt es noch nicht, außer viel­leicht, dass Regis­seur David Ayer mög­li­cher­wei­se nicht mehr zur Ver­fü­gung steht.

Denn der ist mit einem Film namens Got­ham City Sirens befasst (vor kur­zem hieß der noch BIRDS OF PREY), bei dem Har­ley Quinn (Mar­got Rob­bie) die Haupt­rol­le spie­len wird, eben­falls mit dabei: POISON IVY und CATWOMAN.

Und schließ­lich gibt es offen­bar Plä­ne dem in SUICIDE SQUAD von Will Smith dar­ge­stell­ten DEADSHOT eben­falls einen eige­nen Film zu spen­die­ren, also ein Spin­off. Auch hier sind die Infor­ma­tio­nen noch spär­lich, da das Pro­jekt noch nicht weit fort­ge­schrit­ten ist.

Pro­mo­fo­to Will Smith als Dead­shot Copy­right War­ner Bros. und DC Comics

STAR TREK DISCOVERY: Klingonen

STAR TREK DISCOVERY: Klingonen

Es wird ange­nom­men, dass Klin­go­nen in der ange­kün­dig­ten neu­en STAR TREK-Serie DISCOVERY eine ver­gleichs­wei­se gro­ße Rol­le spie­len. Auch beim frü­hen Schiffs­de­sign ver­mu­te­ten vie­le eine Art Hybri­den aus Föde­ra­ti­ons- und klin­go­ni­schem Design. Ver­stärkt wird die Ver­mu­tung durch die Beset­zungs­an­kün­di­gun­gen. Chris Obi (AMERICAN GODS, GHOST IN THE SHELL) wird T’Kuvma spie­len, einen »Anfüh­rer, der die klin­go­ni­schen Häu­ser einen will«. Shazad Latif (PENNY DREADFUL) ist Kol, ein kom­man­die­ren­der Offi­zier und Pro­te­gé T’Kuv­mas. Und, last but not least, spielt Mary Chief­fo (ODYESSA) L’Rell, Kom­man­dan­tin des Kampfdecks.

Man darf gespannt sein, wie stark die Stirn­rif­fel aus­ge­prägt sein wer­den. In der Ori­gi­nal­se­rie sahen Klin­go­nen im Gro­ßen und Gan­zen aus wie Men­schen, das lag am Bud­get. Erst ab dem ers­ten Kino­film ver­än­der­te sich das Aus­se­hen des krie­ge­ri­schen Volks. In der Serie ENTERPRISE erklär­te man das ver­än­der­te Aus­se­hen im 22. Jahr­hun­dert mit einem die DNA-ver­än­dern­den Virus, das das gesam­te Volk befal­len hat­te, die Klin­go­nen beka­men die Krank­heit erst Jah­re spä­ter in den Griff (pünkt­lich zu THE MOTION PICTURE). Beim Aus­se­hen ist also viel mög­lich, und es gibt min­des­tens eben­so vie­le Mög­lich­kei­ten, die Fans zu vergrätzen.

Bereits vor­ge­stellt hat­te man Michel­le Yeoh, Doug Jones (als Wis­sen­schafts­of­fi­zier Lt. Saru, Mit­glied eines neu­en Ali­en-Vol­kes) und Antho­ny Rapp (Lt. Sta­mets, eben­falls Wis­sen­schaft, Astro­my­ko­lo­ge und Pilz­ex­per­te – kein Scherz). Rapps Cha­rak­ter wird die ers­te schwu­le Haupt­fi­gur in einer STAR TREK-Serie sein. Michel­le Yeoh ist, anders als zuerst ver­brei­tet, nicht die Cap­tess der Dis­co­very son­dern spielt Cap­tain Geor­giou von der USS Shenzou.

Logo STAR TREK DISCOVERY Copy­right CBS

VG-Wort Ausschüttung an Verleger: Gesetzesänderung und Lobbyismus

VG-Wort Ausschüttung an Verleger: Gesetzesänderung und Lobbyismus

Die Par­tei­en in tun sich mit einer ange­sichts der geän­der­ten Para­me­ter durch Inter­net und Digi­ta­li­sie­rung drin­gend not­wen­di­gen Novel­lie­rung des Urhe­ber­rechts schwer. Da bewegt sich seit Jah­ren an unzäh­li­gen Stel­len nichts Sinn­vol­les. Wie schnell so etwas aller­dings gehen kann, wenn eine Lob­by­ver­ei­ni­gung wie der Bör­sen­ver­ein des deut­schen Buch­han­dels laut­hals »Mimi­mi!« und ordent­lich Druck auf die Poli­tik macht, zeigt die Tat­sa­che, dass sich die gro­ße Koali­ti­on in Rekord­zeit auf eine Geset­zes­än­de­rung geei­nigt hat, die Ver­la­ge wie­der an den Aus­schüt­tun­gen der VG-Wort betei­li­gen soll, nach­dem der BGH das bis­he­ri­ge Ver­fah­ren als rechts­wid­rig ein­ge­stuft hat. Weit vor­ne dabei: die SPD.

Ich fin­de es gera­de­zu wider­lich, wie sich hier Lob­by­ver­ei­ni­gun­gen Geset­ze auf Wunsch von der Poli­tik zurecht schrei­ben las­sen, zu Unguns­ten der Urhe­ber. Ande­re in Zei­ten eines Inter­nets und Sozia­ler Medi­en drin­gend not­wen­di­ge Ver­bes­se­run­gen wie bei­spiels­wei­se eine Art »fair use«-Klausel, oder eine Ver­rin­ge­rung von Schutz­rechts­fris­ten, die eher den Nut­zern zugu­te kom­men wür­den, las­sen wei­ter auf sich war­ten, oder sind noch nicht ein­mal am Hori­zont zu sehen – weil Bür­ger kei­ne Lob­by haben. Auch ist nichts davon zu sehen, dass die Urhe­ber recht­lich bes­ser gestellt wer­den sol­len, von Hei­ko Maas’ durch­aus sinn­vol­len Ände­run­gen des Urhe­ber­rechts ist – eben­falls nach hef­ti­ger Lob­by­ar­beit – kaum etwas übrig geblie­ben. Schlim­mer noch: Den Signa­len aus Brüs­sel nach zu urtei­len, ste­hen uns Urhe­ber­rechts­än­de­run­gen ins Haus, die die Nut­zer und sogar die Urhe­ber noch stär­ker benach­tei­li­gen und aus­schließ­lich den Ver­wer­tern dienen.

Bei den der­zei­ti­gen poli­ti­schen Kon­stel­la­tio­nen sehe ich aller­dings kaum Hoff­nung, dass sich das alles in abseh­ba­rer Zeit zum Bes­se­ren ändern wird.

[Update 19.12.2016:] Das dem Euro­pa­recht wider­spre­chen­de Gesetz wur­de tat­säch­lich im Eil­ver­fah­ren durch­ge­wun­ken:

Die am Diens­tag von CDU, CSU und SPD ankün­di­gungs­los vor­ge­leg­te Erwei­te­rung der geplan­ten Reform des Urhe­ber­ver­trags­rechts um »Fra­gen der Ver­le­ger­be­tei­li­gung« pas­sier­te inner­halb von vier Tagen prak­tisch ohne Medi­en­öf­fent­lich­keit den Aus­schuss für Kul­tur- und Medi­en (Son­der­sit­zung am Diens­tag), den Rechts­aus­schuss (Mitt­woch) das Bun­des­tags­ple­num (Don­ners­tag­nacht) und den ein­spruchs­be­rech­tig­ten Bun­des­rat (Frei­tag). (Tele­po­lis)

Bild: Buch Copy­right Sto­ckUn­li­mi­ted

Trailer: WAR FOR THE PLANETS OF THE APES

Trailer: WAR FOR THE PLANETS OF THE APES

Zum drit­ten Teil der Neu­auf­la­gen der klas­si­schen SF-Fil­me um Affen­pla­ne­ten mit dem Titel WAR FOR THE PLANETS OF THE APES gibt es einen ers­ten Trai­ler. Man darf gespannt sein, ob der drit­te Teil das hohe Niveau der bei­den Vor­gän­ger wird hal­ten können.

Regie führ­te erneut Matt Ree­ves, nach einem Dreh­buch von ihm und Mark Bom­back. Er spie­len unter ande­rem Woo­dy Har­rel­sonJudy Gre­erAndy Ser­kisSte­ve ZahnTy Ols­son und Max Lloyd-Jones.

Deut­scher Kino­start ist am 3. August 2017, in den USA bereits am 14. Juli 2017.

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Science Fiction-Serie von J. J. Abrams auf HBO: GLARE

Science Fiction-Serie von J. J. Abrams auf HBO: GLARE

Dar­auf haben die SF-Fans lan­ge gewar­tet: Eine vom Cable-Chan­nel HBO auf­wen­dig pro­du­zier­te Sci­ence Fic­tion-Serie. Und die kommt auch noch von J. J. Abrams, der wie­der­holt bewie­sen hat, dass er nicht nur vor­han­de­ne Fran­chi­ses adap­tie­ren, son­dern auch hau­fen­wei­se ori­gi­nel­le eige­ne Stof­fe ent­wi­ckeln kann. Nach der über­aus erfolg­rei­chen Zusam­men­ar­beit mit HBO in Sachen WESTWORLD hat man sich ent­schlos­sen, mit ihm ein wei­te­res pres­ti­ge­träch­ti­ges Pro­jekt zu star­ten: GLARE.

Abrams’ BAD ROBOT pro­du­ziert zusam­men mit War­ner Tele­vi­si­on und HBO, als Haupt­au­tor und krea­ti­ver Kopf agiert Javier Gul­lón (ENEMY), der ist zusam­men mit J. J. auch aus­füh­ren­der Produzent.

Details zur Serie sind auf­grund des frü­hen Pro­jekt­sta­di­ums noch äußerst spär­lich, aber es soll um die Kolo­ni­sie­rung eines Pla­ne­ten gehen. Wei­te­re Details wer­de ich mel­den, sobald ich sie erfahre.

Fun fact am Ran­de: »gla­re« ist auch ein Syn­onym für »lens fla­re« … Selbst­iro­nie kann er ja, der J.J. …

Bild J.J. Abrams von Gage Skid­mo­re, aus der Wiki­pe­dia, CC BY-SA

 

THE EXPANSE Staffel zwei – drei Trailer

THE EXPANSE Staffel zwei – drei Trailer

Dass die Sci­ence Fic­tion-Serie THE EXPANSE nach den Roma­nen des Autoren­ge­spanns James S. A. Corey erfreu­li­cher­wei­se eine zwei­te Staf­fel bekom­men wird, war bereits bekannt. Sen­der SyFy hat auch schon Trai­ler zur Ver­fü­gung gestellt, die ich hier mal zei­gen möch­te. Es geht offen­sicht­lich wei­ter­hin ab.

Die zwei­te Staf­fel star­tet am 1. Febru­ar 2017.

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Anfrage ans Landgericht Hamburg bezüglich Linksetzung

Anfrage ans Landgericht Hamburg bezüglich Linksetzung

Es geht natür­lich wei­ter­hin um das rea­li­täts­fer­ne Urteil des LG Ham­burg in Sachen Link­s­et­zung. Soeben ging von mir per Mail fol­gen­de Anfra­ge an die Betrei­ber der Web­sei­te des Land­ge­richts Ham­burg raus:

Sehr geehr­te Damen und Herren,

Ich wür­de zum Zwe­cke der Bericht­erstat­tung über eins ihrer Urtei­le ger­ne einen Link auf Ihre Website

http://justiz.hamburg.de/gerichte/landgericht-hamburg/ und Unterseiten

set­zen. Bit­te bestä­ti­gen Sie mir, dass alle auf der Web­sei­te ein­ge­setz­ten und urhe­ber­recht­lich geschütz­ten Inhal­te (Foto­gra­fien, Gra­fi­ken, Vide­os, Pro­gramm­code, etc.) recht­mä­ßig sind, d.h. mit Wil­len der Rech­te­inha­ber ver­wen­det wer­den. Das gilt auch für Inhal­te aus frem­den Quel­len, die Sie mög­li­cher­wei­se ein­ge­bun­den haben, wie z.B. YouTube-Videos.

Vie­len Dank.


Mit freund­li­chem Gruß,
Ste­fan Holzhauer

PhantaNews.de
Phan­tas­ti­sche Nachrichten

Ers­tens bin ich auf die Ant­wort gespannt, zwei­tens könn­ten das ande­re auch so hand­ha­ben, wenn sie über das Urteil berich­ten möch­ten … Kon­takt­da­ten fin­det man unter http://justiz.hamburg.de/gerichte/landgericht-hamburg/impressum/ Ich­mein­janur (ich hof­fe auf deren Sei­ten fin­det sich nichts Ille­ga­les, sonst bin ich erledigt).

Der Text der Anfra­ge stammt aus einem Arti­kel von Rechts­an­walt Schwenke

p.s.: Eine sehr ähn­li­che Anfra­ge ging auch gera­de an die Betrei­ber von bundesregierung.de raus …

Bild Copy­right Sto­ckUn­li­mi­ted

Die größte Gefahr für das Internet in Deutschland sind ahnungslose Richter und Politiker

Die größte Gefahr für das Internet in Deutschland sind ahnungslose Richter und Politiker

Bun­des­re­gie­rung und Co. tun sich in letz­ter Zeit damit her­vor, dass man Netz­in­fra­struk­tu­ren gegen »Cyber«-Angriffe schüt­zen müs­se (klei­ner Ein­schub: jeder der den Begriff »Cyber« im Zusam­men­hang mit Netz­the­men ver­wen­det, demons­triert, dass er kei­ner­lei fach­li­che Ahnung hat, und nur sinn­ent­leer­te Buz­z­words ver­wen­det). Da soll es »schnel­le Ein­greif­trup­pen« geben, zusam­men­ge­stellt aus »Spe­zia­lis­ten«, die aus Fir­men rekru­tiert wer­den sollen.

Tat­säch­lich muss man aller­dings fest­stel­len, dass ahnungs­lo­se Rich­ter, die sich offen­bar das Inter­net aus­dru­cken las­sen, aber deren Urtei­le durch kei­ner­lei Sach­kennt­nis getrübt sind, eine viel grö­ße­re Gefahr für das Inter­net in Deutsch­land dar­stel­len, als irgend­wel­che mehr oder weni­ger ein­ge­bil­de­ten »Cyber-Bedro­hun­gen«. Das berüch­tig­te LG Ham­burg hat mal wie­der einen raus­ge­hau­en, da wird einem schlecht. Es bestä­tig­te einen urhe­ber­recht­li­chen Ver­stoß allei­ne durch die Link­s­et­zung auf eine Sei­te, wo ein Bild nicht in der durch die Crea­ti­ve Com­mons-Lizenz gewünsch­ten Form wie­der­ge­ge­ben wor­den war. Noch mal ganz klar: Es wur­de also nicht das Bild selbst ein­ge­bun­den, son­dern nur auf die Sei­te verlinkt.

Dan­ke, LG Ham­burg, da kön­nen wir das Inter­net auch gleich ganz abschal­ten, denn die Ver­lin­kung von Inhal­ten ist DER zen­tra­le Punkt im Netz, dar­auf beruht es (und nicht etwa auf Wer­be­ein­blen­dun­gen, Kat­zen­bil­dern, oder Urheberrechtsabzocke).

Das Urteil lässt zudem viel mehr Fra­gen offen, als es klärt. Gel­ten nur direk­te Links, oder auch indi­rek­te? Sprich: Wenn ich eine Home­page ver­lin­ke, aber auf einer Unter­sei­te ein pro­ble­ma­ti­sches Bild steht, ist das dann abmahn­bar? Wie soll man sich dage­gen schüt­zen, dass Inhal­te auf Sei­ten ver­än­dert wer­den, aber behaup­tet wird »das war da schon immer!«?

Neu­es Abmahn­mo­dell: Ich set­ze voll­kom­men harm­lo­se Inhal­te auf eine Web­sei­te und brin­ge Drit­te dazu, die­se zu ver­lin­ken. Opti­ma­ler­wei­se Drit­te, die irgend­ei­ne Art von Wer­bung auf ihrer Sei­te haben (da reicht schon ein Part­ner­link zu Ama­zon), damit die ver­lin­ken­de Sei­te als »im wei­tes­ten Sin­ne geschäfts­mä­ßig« gel­ten kann. Wenn ich ordent­lich Links habe, stel­le ich ein angeb­lich wider­recht­lich ver­wen­de­tes Bild dort ein und mache mit Abmah­nun­gen groß Kasse.

Was ist mit Such­ma­schi­nen, die auto­ma­ti­siert auf Inhal­te ver­lin­ken? Was ist mit Wer­be­ban­nern, die von ent­spre­chen­den Ser­vern kom­men und auto­ma­ti­siert ein­ge­blen­det werden?

Das Urteil betrifft übri­gens selbst­ver­ständ­lich auch Links auf und von sozia­len Medi­en wie Face­book, Goog­le+ oder Twit­ter, das gilt ins­be­son­de­re für Frei­be­ruf­ler, oder für gemischt beruf­lich und pri­vat genutz­te Profile.

Man weiß gar nicht, wo man damit anfan­gen soll zu erklä­ren, war­um die­ses Urteil nicht das Gerings­te mit der Rea­li­tät im Web zu tun hat, und brand­ge­fähr­lich für all jene ist, die Inhal­te online stel­len. Das bedroht die Frei­heit und Mei­nungs­frei­heit im Netz – und das ist kei­nes­wegs über­trie­ben. Mei­ner Ansicht nach ist das Urteil sogar ein kla­rer Ver­stoß gegen die Grund­rech­te. Zudem wird hier ein zen­tra­ler Mecha­nis­mus des Web auf dem Altar völ­lig ver­al­te­ter Urhe­ber­rech­te geop­fert, deren Novel­lie­rung an der Lob­by­ar­beit der Ver­wer­ter und wil­li­gen, klep­to­kra­ti­schen Poli­ti­kern schei­tert. Wäre es anders, hät­ten wir schon längst eine fair-use-Klausel.

Mehr Infor­ma­tio­nen dazu, und das auch noch von fach­li­cher Kom­pe­tenz hin­ter­füt­tert, die ich nicht habe, da ich kein Jurist bin, fin­det man in einem Arti­kel von Rechts­an­walt Schwen­ke.

Ich kann nur hof­fen, dass sich irgend­je­mand, bei­spiels­wei­se Hei­se, des The­mas annimmt, und es durch die Instan­zen strei­tet. Bis dahin freu­en sich die Abmahn-Abzo­cker über die hüb­sche, rich­ter­lich geschaf­fe­ne, Einnahmequelle.

Gra­fik Copy­right Sto­ckUn­li­mi­ted

Superhelden-Comedy POWERLESS hat Starttermin

Superhelden-Comedy POWERLESS hat Starttermin

POWERLESS ist eine Work­place Come­dy im Uni­ver­sum der DC-Comics. Es geht um Way­ne Secu­ri­ty, eine Toch­ter von Way­ne Enter­pri­ses, die Pro­duk­te her­stellt, mit denen sich nor­ma­le Bür­ger weni­ger hilf­los füh­len sol­len, wenn es um Super­hel­den geht. Emi­ly Locke (Vanes­sa Hud­gens, SUCKER PUNCH) wird als Lei­te­rin der Abtei­lung For­schung und Ent­wick­lung ein­ge­stellt, und muss fest­stel­len, dass sich ihre Ambi­tio­nen nicht unbe­dingt mit denen ihres Chefs (Alan Tudyk, FIREFLY) und ihrer Mit­ar­bei­ter (Dan­ny Pudi, COMMUNITY & Chris­ti­na Kirk, A‑Z) decken.

Der Start der Serie hat­te sich ver­scho­ben, nach­dem sie ihren Showrun­ner Ben Queen ver­lo­ren hat­te, aber jetzt hat NBC einen Start­ter­min bekannt gege­ben: es geht am 2. Febru­ar 2017 um 20:30 ET los.

Atari 2600 Emulator in MINECRAFT

Atari 2600 Emulator in MINECRAFT

Sethb­ling zeigt, was in MINECRAFT tat­säch­lich alles mög­lich ist, wenn es um Red­stone, Com­mand Blocks und dar­aus ent­wi­ckel­te Schalt­krei­se geht. Man hat­te ja schon das ein oder ande­re gese­hen, bei­spiels­wei­se Uhren oder Taschen­rech­ner. Sethb­ling hat die klas­si­sche Kon­so­le Ata­ri 2600 in MINECRAFT aus Spiel­ele­men­ten nach­ge­baut. Unter dem You­tube-Video stellt er die Welt mit dem Emu­la­tor zum Down­load bereit, damit man sehen kann, dass es sich nicht um einen Fake handelt.

Er hat auch schon die Pro­gram­mier­spra­che BASIC in MINECRAFT imple­men­tiert, oder neu­en Code in SNES-Spie­le inji­ziert, man kann sich das alles auf sei­nem You­tube-Kanal ansehen.

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Wahnsinn: ROGUE ONE X‑Wing VR Mission

Wahnsinn: ROGUE ONE X‑Wing VR Mission

Bereits vor­ges­tern ver­öf­fent­lich­ten Cri­ter­ion Games und Darth Elec­tro­nic Arts für Besit­zer der PS4-Ver­si­on von STAR WARS: BATTLEFRONT die kos­ten­lo­se Vir­tu­al Rea­li­ty-Demo ROGUE ONE X‑Wing VR Mis­si­on. Die gibt es der­zeit exklu­siv auf der PSVR. Das Gan­ze ging nicht ohne Pro­ble­me von­stat­ten, offen­bar sind EA ihre Ser­ver um die Ohren geflo­gen, der Down­load star­te­te erst mit mehr­stün­di­ger Ver­spä­tung, und dann auch nicht aus dem Spiel her­aus,. son­dern über den Play­sta­ti­on Shop.

Aber: Mei­ne Güte, das War­ten hat sich gelohnt. Das ist ein­fach unfass­bar gut und inten­siv, ich hat­te stän­dig Gän­se­haut und am Ende fast ein wenig Pipi in den Augen. Die VR-Demo (und um mehr han­delt es sich eigent­lich tat­säch­lich nicht – aber das ist egal) han­delt vor ROGUE ONE und setzt den Spie­ler als Roo­kie ins Cock­pit eines X‑Wing-Jägers. Man wird mit einer Vie­rer­grup­pe auf einen Übungs­flug geschickt, und der ver­läuft natür­lich nicht so, wie erwar­tet, und schnell sieht man sich in einem inten­si­ven Dog­fight mit TIE-Figh­tern und wird auch noch mit einem Stern­zer­stö­rer konfrontiert.

Jetzt könn­te man dar­über mau­len, dass das gan­ze Gesche­hen ziem­lich gerail­wayt ist, aber das ist letzt­end­lich völ­lig egal, denn die gesam­te Prä­sen­ta­ti­on, die Musik, die Geräu­sche, die Dia­lo­ge und die Dra­ma­tur­gie stim­men ein­fach per­fekt. Was man da erlebt, ist STAR WARS pur, und man selbst ist mit­ten im Gesche­hen, fliegt hals­bre­che­ri­sche Manö­ver, schießt mit Lasern und Ionen­ka­no­ne und akti­viert Schil­de. Dreht man sich um, kann man selbst­ver­ständ­lich eine Astro­mech-Ein­heit in ihrem Sockel sehen. Je nach­dem wie gut (und schnell) man fliegt und schießt, ver­liert man einen Wing­man, oder er überlebt.

Dar­auf habe ich 38 Jah­re gewartet.

Nach lei­der nur knapp 20 Minu­ten ist das Erleb­nis vor­bei, und man star­tet es sofort noch­mal. Das ist die Kil­ler-VR-App auf die alle gewar­tet haben. Das muss man ein­fach gese­hen, nein erlebt, haben, und es zeigt, was mit der VR-Tech­nik mög­lich sein wird, wenn man Leu­te machen lässt, die ihr Hand­werk ver­ste­hen. Ich gehe fest davon aus – und kann es nur hof­fen – dass Cri­ter­ion Games, Dis­ney und Lucas­Film ein voll­stän­di­ges Spiel in die­ser Form ver­öf­fent­li­chen wer­den. Kau­fe ich unbesehen.

Wer eine PSVR hat, soll­te drin­gend das Geld inves­tie­ren, und STAR WARS BATTLEFRONT kau­fen, das bekommt man inzwi­schen für rela­tiv klei­nes Geld bei ein­schlä­gi­gen Händ­lern (das Spiel selbst ist übri­gens auch nicht so schlecht, wie oft behaup­tet wird, sei­nen Ein­stands­preis war es aller­dings nicht wert). Wer jeman­den mit PSVR kennt, soll­te ihn oder sie besu­chen, um die ROGUE ONE X‑Wing-VR-Mis­si­on aus­zu­pro­bie­ren. Viel­leicht gibts ja auch Demos in Elek­tronik­märk­ten um die Ecke.

Kudos an Cri­ter­ion Games.

Hier die Mis­si­on als Film. Aber das gibt nicht ansatz­wei­se wie­der, was man da erlebt.

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Pro­mo­gra­fik #xwing­vr Copy­right Cri­ter­ion Games ud Elec­tro­nic Arts