Die Rattenfänger von Leipzig – über Verlage und Buchblogs

Die Rattenfänger von Leipzig – über Verlage und Buchblogs

Buchblogs und Verlage

Gleich vor­weg, die Buch­bran­che ist Big Busi­ness – ganz egal, was der sym­pa­thi­sche Buch­händ­ler ums Eck auch erzählt. Jahr für Jahr erwirt­schaf­tet allein der Buch­han­del einen Umsatz von sage und schrei­be zehn Mil­li­ar­den Euro, und das nur in Deutsch­land. Aus­lands­ge­schäf­te, Lizenz­ver­käu­fe und Mer­chan­di­sing deut­scher Buch­ver­la­ge nicht mit­ge­zählt. Ama­zon und die eta­blier­te Buch­bran­che insze­nie­ren öffent­li­che Rosen­krie­ge und pro­fi­tie­ren doch zugleich an den 50 – 60 Pro­zent-Mar­gen (Buch­händ­ler­ra­batt), die ihnen das Buch­preis­bin­dungs­ge­setz ermög­licht. Nach außen mar­kie­ren sie Feind­schaft, nach innen hin eint sie das gemein­sa­me Ziel der guten Geschäf­te. Ein Gesetz aus dem letz­ten Jahr­tau­send – die Buch­preis­bin­dung – schweißt alle zusam­men. In der Bran­che herr­schen die klas­si­schen Spiel­re­geln eines Kar­tells: Man strei­tet sich, man ver­klagt sich – und dann legt man sich doch wie­der ins gemein­sa­me Bett.

Es gibt aber jeman­den, der vor allen ande­ren die Strip­pen zieht, bei dem alle Fäden zusam­men­lau­fen, der die Prei­se fest­setzt und der immer ver­dient, egal wer was wo ver­kauft. Die­ser mäch­tigs­te aller Play­er im Spiel, wenn man so will, die­ser Play­er heißt: Buch­ver­lag. Er ist qua­si die Dame im Schach­spiel um den König Kun­den. Wo es aber eine Dame und einen König gibt, dort muss es auch zwin­gend Bau­ern geben.

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Gelten Urheberrechte nicht für epubli?

Gelten Urheberrechte nicht für epubli?

Logo epubli

Wir ken­nen das Gejam­mer der nam­haf­ten Ver­la­ge über vor­geb­li­che Urhe­ber­rechts­ver­let­zun­gen und »eBook-Pira­te­rie« zur Genü­ge. Inwie­weit das berech­tigt ist und war­um die eine Men­ge aus den Feh­lern der Musik- und Film­in­dus­trie ler­nen könn­ten (aber nicht tun), soll hier dies­mal nicht The­ma sein, dar­über habe ich mich auch schon oft genug ausgelassen.

Die Kla­gen der Ver­la­ge über Urhe­ber­rechts­ver­let­zun­gen sind aller­dings ein gera­de­zu gran­dio­ser Auf­hän­ger für die­sen Arti­kel. epu­bli ist ein Dienst­leis­ter, der Self­pu­blis­hern anbie­tet, ihre Wer­ke unters Volk zu brin­gen. Dabei nimmt es die Holtz­brinck-Toch­ter mög­li­cher­wei­se selbst mit den Urhe­ber­rech­ten nicht so ganz genau.

Die Autorin Anja Bagus sprach mich völ­lig fas­sungs­los dahin­ge­hend an, dass Ama­zon sie dar­auf hin­wies, dass ihre eigent­lich bei die­sem Online­händ­ler exklu­si­ven eBooks auch bei ande­ren Anbie­tern zu fin­den sei­en. Gna­den­los wie Ama­zon ist, setz­te man ihr eine – extrem kur­ze – Frist von fünf Tagen, um die Bücher von den ande­ren Platt­for­men zu ent­fer­nen. Zuerst wuss­te Anja kaumt, wie ihr geschah, ihr war nicht bewusst, dass ihre eBooks noch anders­wo ange­bo­ten wur­den. Der Hin­weis, dass es sich bei der frag­li­chen Platt­form um Kobo han­del­te, brach­te dann aber rela­tiv schnell Licht in die Sache.

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Das Wort zum Samstag: Weigern oder nicht?

Das Wort zum Samstag: Weigern oder nicht?

Brille Buch

Als ich Anja Bagus´ Kom­men­tar »Ich wei­ge­re mich!« ver­öf­fent­licht habe, war mir schon klar, dass der kon­tro­ver­se Reak­tio­nen her­vor­ru­fen wür­de. Und das geschah dann wie erwar­tet auch, haupt­säch­lich in diver­sen sozia­len Medien.

Es gab tat­säch­lich eine Men­ge Per­so­nen, die sich sach­lich, offen, kon­struk­tiv und vor allem mit Rea­lis­mus mit dem The­ma aus­ein­an­der­ge­setzt haben. Aber es gab auch hau­fen­wei­se Reak­tio­nen, die man – vor­sich­tig aus­ge­drückt – nur als »gif­tig« bezeich­nen kann. Und ins­be­son­de­re sol­che, die sich selbst als »pro­fes­sio­nell« bezeich­ne­ten, spuck­ten gera­de­zu Gift und Gal­le. Aktu­ell wur­de ein Arti­kel ver­öf­fent­licht, in dem man gleich hau­fen­wei­se »Pro­fis« in Stel­lung bringt, um dage­gen zu reden. Ein sol­cher Dis­kurs und Mei­nungs­aus­tausch ist selbst­ver­ständ­lich gewollt und erlaubt.

Ich möch­te an die­ser Stel­le auch noch ein paar Gedan­ken zu dem The­ma ergänzen.

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Kommentar: Ich weigere mich

Kommentar: Ich weigere mich

Anja Bagus

Ich weiß nicht, wie oft ich mich dar­über schon auf­ge­regt habe. Und jetzt ist es auch mal wie­der soweit. Mir ist vor ein paar Tagen förm­lich der Kopf geplatzt und das hört nicht auf.

Wor­um geht´s?

Es geht mal wie­der um das unsäg­li­che Ding mit dem Lek­to­rat. Und als Click­bait: es geht auch um Bücher­klau und mei­nen Sta­tus als Autorin.

Ich wei­ge­re mich.

Ich bin dage­gen, dass ein vor­han­de­nes Lek­to­rat (und am Bes­ten noch ein bezahl­tes), ein Qua­li­täts­kri­te­ri­um für Bücher ist.

Wiki­pe­dia: Als Bear­bei­tungs­form umfasst das Lek­to­rat für gewöhn­lich die recht­schreib­li­che, stilistische,grammatikalische und inhalt­li­che Ver­bes­se­rung von Tex­ten. Das Auf­ga­ben­feld eines Lek­tors umfasst über die Tätig­keit des Lek­to­rie­rens hin­aus aber auch die Prü­fung der ein­ge­hen­den Manu­skrip­te oder Typoskrip­te, die Zusam­men­stel­lung eines Ver­lags­pro­gramms, das Publi­ka­ti­ons­mar­ke­ting und die Beglei­tung von Skrip­ten bis zur Ver­öf­fent­li­chung. Durch einen Kor­rek­tor wer­den Tex­te recht­schreib­lich und gram­ma­ti­ka­lisch über­prüft. Die sti­lis­ti­sche Bear­bei­tung wird als sti­lis­ti­sches Lek­to­rat bezeich­net, das zwar zumeist ein Kor­rek­to­rat ein­schließt, jedoch stets dar­über hinausgeht.

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Leseempfehlung: A DARKER SHADE OF MAGIC – V. E. Schwab

Leseempfehlung: A DARKER SHADE OF MAGIC – V. E. Schwab

Cover A Darker Shade Of Magic

Fan­ta­sy. Wenn man etwas in dem Gen­re lesen möch­te, bekommt man es lei­der oft mit abge­stan­de­nen Epi­go­nen bekann­ter Wer­ke zu tun. Sei­en es Autoren, die die Hel­den­rei­se aus Tol­ki­ens HERR DER RINGE nach­ah­men, oder sei­en es die dar­aus ent­lie­he­nen Völ­ker, die gegen­ein­an­der vor­ge­hen, Elfen gegen Zwer­ge, Orks gegen Elfen, Zwer­ge gegen Toma­ten. Die ande­re Vari­an­te ist Urban-Fan­ta­sy. Hier fin­det man in letz­ter Zeit zu vie­le Har­ry Dres­den-Kopien, etli­che davon schlecht. Und wenn man viel Pech hat, dann stol­pert man aus Ver­se­hen über irgend­ei­nen Roman­ta­sy-Schmonz, wie er seit TWILIGHT lei­der boomt, und der sich haupt­säch­lich dar­um dreht, wie die Haupt­dar­stel­le­rin was mit irgend­wel­chen Fan­ta­sy­we­sen anfängt. Oder von der Vam­pir­jä­ge­rin zur Vam­pir­ma­trat­ze wird …

Ori­gi­nel­les zu fin­den ist schwie­rig. Umso erfreu­ter war ich, so etwas in V. E. Schwabs Roman A DARKER SHADE OF MAGIC zu ent­de­cken. Ja, ich weiß, auch hier kom­men einem Ver­satz­stü­cke bekannt vor, aber es gibt tat­säch­lich neue Ideen, und Sto­ry wie Prot­ago­nis­ten wis­sen zu überzeugen.

Hin­weis: Die­se Bespre­chung kann Spoi­ler enthalten.

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Steampunk als Wortmarke – Kommentar und Fragen an Stefan Arbes

Steampunk als Wortmarke – Kommentar und Fragen an Stefan Arbes

Free Steampunk

Per Email hat­te sich Ste­fan Arbes bei mir gemel­det und ange­bo­ten, auf even­tu­el­le Fra­gen mei­ner­seits zu sei­ner Bean­tra­gung der Ein­tra­gung einer Wort­mar­ke des Begrif­fes »Steam­punk« zu ant­wor­ten. Dem kom­me ich selbst­ver­ständ­lich ger­ne nach, denn ich hal­te sei­ne Stel­lung­nah­me inhalt­lich für zumin­dest frag­wür­dig, denn sie geht mei­ner Ansicht nach von fal­schen Vor­aus­set­zun­gen aus. Mei­ne Ant­wort an ihn, die er auch per Email erhal­ten hat, kann man unten lesen. Wenn ich dar­auf eine Reak­ti­on bekom­me, wird die selbst­ver­ständ­lich eben­falls hier auf Phan­ta­News ver­öf­fent­licht (dazu gibt er ja aus­drück­lich sein Einverständnis).

Ich war in der Zwi­schen­zeit eben­falls nicht untä­tig, und habe mich hin­sicht­lich der Mar­ken­ein­tra­gun­gen schlau­er gemacht, als ich es vor dem Zuta­ge­tre­ten der Sach­la­ge am Frei­tag war. Gleich vor­ne­weg: Der zen­tra­le Punkt ist, dass über eine sol­che Bean­tra­gung der Mar­ken­ein­tra­gung und einem even­tu­el­len Wider­spruch dage­gen, gar nicht, wie in sei­ner Stel­lung­nah­me fälsch­lich ange­deu­tet, sicher­ge­stellt wer­den kann, dass die Wort­mar­ke »Steam­punk« in Zukunft nicht von irgend­wem geschützt wird oder wer­den kann. Und damit fällt Ste­fan Arbes´ Argu­men­ta­ti­ons­ket­te lei­der wie ein Kar­ten­haus in sich zusammen.

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Sind eBooks Telemedien? Eine Anfrage bei der Landesmedienanstalt NRW

Sind eBooks Telemedien? Eine Anfrage bei der Landesmedienanstalt NRW

FSK18 eBook

Aus­ge­löst durch meh­re­re Behaup­tun­gen aus Rich­tung des Bör­sen­ver­eins des Deut­schen Buch­han­dels, eBooks sei­en Tele­me­di­en, müss­ten zwin­gend mit einer Alters­kenn­zeich­nung ver­se­hen wer­den und vor allem dürf­ten nur zwi­schen 22:00 und 6:00 ver­kauft wer­den, ging in den ver­gan­ge­nen Wochen eini­ges Rau­schen durch den vir­tu­el­len Blätterwald.

Lei­der ver­säum­te es der Bör­sen­ver­ein bis­her, sei­ne Aus­sa­gen zu unter­mau­ern und zu kon­kre­ti­sie­ren. Es wur­de in der Online-Ver­si­on des Bör­sen­blat­tes ledig­lich nebu­lös behaup­tet, irgend­wer habe gegen einen eBook-Online­shop »geklagt« (war­um genau blieb offen) und es wur­de zudem die Behaup­tung auf­ge­stellt eBooks sei­en Tele­me­di­en, ohne dies auch nur ansatz­wei­se nach­voll­zieh­bar zu begründen.

Um hier kon­kre­te­re Aus­sa­gen zu erhal­ten, habe ich mich per Email an die Lan­des­me­di­en­an­s­telt NRW gewandt und die­ser eini­ge Fra­gen gestellt. Mein Schrei­ben gebe ich im Fol­gen­den wie­der. Sobald ich eine Ant­wort habe, wer­de ich auch die­se hier auf Phan­ta­News veröffentlichen.

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Kommentar: Der Börsenverein und Altersbeschränkung auf eBooks

Kommentar: Der Börsenverein und Altersbeschränkung auf eBooks

FSK18 eBook

Als ich vor ein paar Tagen über die­ses The­ma auf der Online­ver­si­on des Bör­sen­blat­tes las, hat­te ich zuerst Griff­spu­ren vom Gesichts­pal­mie­ren im Gesicht und dann sofort den Gedan­ken, mal wie­der einen Rant vom Sta­pel zu las­sen. Es macht Spaß die zu ver­fas­sen und Klicks sind eben­falls gesi­chert. Ich habe aber davon abge­se­hen und lie­ber erst ein­mal ein wenig nach­ge­dacht. Die Ergeb­nis­se die­ses Den­kens möch­te ich im vor­lie­gen­den Kom­men­tar prä­sen­tie­ren, sie mögen in Tei­len etwas unge­ord­net sein, das ist dem schlicht­weg unbe­greif­li­chen The­ma abseits media­ler Rea­li­tä­ten geschul­det. Und selbst wenn das kein Rant wird, mag man Spu­ren von Sati­re, Iro­nie und mög­li­cher­wei­se auch Sar­kas­mus dar­in entdecken.

Was war pas­siert? Der Bör­sen­ver­ein des deut­schen Buch­han­dels hat­te kürz­lich eine der regel­mä­ßi­gen Sit­zun­gen ihres Ver­le­ger­aus­schus­ses. Nach dem, was man dar­über so lesen kann (und auch den Bil­dern nach zu urtei­len), dis­ku­tie­ren dort alte Män­ner mit Kugel­schrei­bern und Fax­ge­rä­ten, wie es mit der Bran­che, dem Drum­her­um und die­sem neu­mo­di­schen Schnick­schnack wei­ter zu gehen hat. Einer der Punk­te war nun, dass Chris­ti­an Sprang, Jus­ti­zi­ar des Bör­sen­ver­eins, den Anwe­sen­den eröff­ne­te, es müs­se ab 2017 zwin­gend eine Alters­kenn­zeich­nung, ähn­lich der FSK (frei­wil­li­gen Selbst­kon­trol­le) bei Fil­men, auf eBooks geben. Denn die­se sei­en Telemedien.

Das Bör­sen­blatt selbst ver­wen­de­te dazu die Formulierung:

Was zunächst wie ein ver­spä­te­ter April­scherz klingt …

Und dem ist eigent­lich schon wenig hin­zu­zu­fü­gen, ich wer­de es aber den­noch tun. Ausgiebig.

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Becky Chambers – THE LONG WAY TO A SMALL, ANGRY PLANET

Becky Chambers – THE LONG WAY TO A SMALL, ANGRY PLANET

Cover The Long Way

Ich bin ein alter Sci­ence Fic­tion-Fan. Ich habe SF gele­sen, lan­ge bevor ich die Fan­ta­sy ent­deck­te und eigent­lich – auch wenn es Fan­ta­sy gibt, die ich lie­be – ist die SF nach wie vor mein Ding. Das ist der ers­te Punkt, den ich hier vor­an­schi­cken muss.

Der Zwei­te ist wie­der ein­mal, dass die Autorin Becky Cham­bers ihr Buch THE LONG WAY TO A SMALL, ANGRY PLANET ursprüng­lich nicht mit einem Ver­le­ger rea­li­siert hat, son­dern über eine Crowd­fun­ding-Kam­pa­gne via Kick­star­ter im Jahr 2012. In der Rück­schau wun­dert mich das auch kaum, denn es hat zu vie­le Para­me­ter, bei denen soge­nann­te pro­fes­sio­nel­le Ver­la­ge gern abwin­ken. Es ist unter ande­rem deut­lich zu umfang­reich und zudem noch gegen jede Men­ge vor­geb­li­che Regeln der Schrift­stel­le­rei geschrie­ben. Und das ist eins der Pro­ble­me mit den gro­ßen Ver­la­gen heut­zu­ta­ge: Da sit­zen Leu­te, die mei­nen die Weis­heit, wie man Bücher schreibt, mit schau­fel­gro­ßen Löf­feln gefres­sen zu haben. Und wenn wir immer nur auf die hören wür­den, dann ent­wi­ckel­te sich das Schrei­ben nie weiter.

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Selfpublisherplattform Tolino Media: Die Antworten

Selfpublisherplattform Tolino Media: Die Antworten

Logo Tolino Media

Als neu­lich ruch­bar wur­de, dass die Toli­no-Alli­anz (oder was noch davon übrig ist) eine Self­pu­blis­her-Platt­form ganz ähn­lich wie Ama­zon ins Netz brin­gen will, wur­de ich natür­lich hell­hö­rig. Ich hat­te um Infor­ma­ti­ons­ma­te­ri­al gebe­ten und die­ses auch bekom­men. Da stand aller­dings nicht mehr drin, also ohne­hin bereits bekannt war. Des­we­gen frag­te ich nach. Die Fra­gen und Ant­wor­ten kann man im Fol­gen­den lesen.

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Rant: Na sicher – eBooks sind laut EU-Gerichtshof gar keine Bücher

Rant: Na sicher – eBooks sind laut EU-Gerichtshof gar keine Bücher

USteBook

Tja, scha­de. Da hat man immer gedacht, Bücher unter­schei­den sich von eBooks nur durch die Dar­rei­chungs­form – und dann müs­sen einen doch tat­säch­lich die Damen und Her­ren vom Euro­päi­schen Gerichts­hof eines Bes­se­ren beleh­ren. Ich gehe stark davon aus, dass die Rich­ter da übli­cher­wei­se Kugel­schrei­ber jon­glie­ren, sich das Inter­net von ihren Sekre­tä­rin­nen aus­dru­cken las­sen und län­ger über­le­gen, wie her­um man eine Maus hal­ten muss. Oder dass sie sich ein­fach an eine EU-Richt­li­nie hal­ten muss­ten, was es nicht bes­ser macht.

Was ist pas­siert, dass ich hier auf der vir­tu­el­len Pal­me sit­ze und mit grü­nen Fle­cken im Gesicht mit der Schnaps­fla­sche wed­le (sor­ry, aber ich muss mir das Urteil schönsau­fen, scha­de um mei­ne Leber)? In einem aktu­el­len Urteil ent­schie­den die Rich­ter vom Euro­päi­schen Gerichts­hof, dass ver­min­der­te Mehr­wert­steu­er­sät­ze auf eBooks nicht zuläs­sig sind. Auf Print­bü­cher und Hör­bü­cher fal­len hier­zu­lan­de sie­ben statt 19 Pro­zent MWSt an, weil Bücher ein kul­tu­rel­les, zu unter­stüt­zen­des Gut sind. Und wenn die­se Bücher dann nicht mehr auf tote Bäu­me gedruckt, son­dern statt­des­sen auf einem Bild­schirm gele­sen wer­den, dann sind sie kei­ne Bücher mehr. Son­dern Dienst­leis­tun­gen. Und die haben kei­nen ver­min­der­ten Satz.

Die Erklä­rung und Begrün­dung dafür (Pres­se­mit­tei­lung des Gerichts, PDF) ist mei­ner Ansicht nach so der­ma­ßen idio­tisch, hane­bü­chen und an den Haa­ren her­bei­ge­zo­gen, dass ich es kaum fas­sen und nur aku­te Rea­li­täts­ver­lus­te ver­mu­ten kann: eBooks sind laut der Rich­ter kei­ne »greif­ba­ren Din­ge«. Sie kön­nen erst zusam­men mit einem eRea­der dar­ge­stellt wer­den. Des­we­gen stel­len sie eine Dienst­leis­tung dar, die erst auf dem Rea­der wie durch Magie zum Buch wird und des­we­gen fal­len halt 19 Pro­zent MWSt an, wie bei Dienst­leis­tun­gen üblich.

Ich war erst ein­mal sprach­los ob die­ser Inter­pre­ta­ti­on aus dem fins­ters­ten Mit­tel­al­ter. Das ist an so vie­len Stel­len falsch, dass ich gar nicht weiß, wo ich anfan­gen soll. Das Buch ver­än­dert also sei­nen Sta­tus nach dem Medi­um, auf dem es dar­ge­bo­ten wird? Ernst­haft? ERNSTHAFT? Der Goe­the ist nur auf Papier Kul­tur, auf einem Bild­schirm isser so etwas ähn­li­ches wie an den Tisch gebrach­tes Gyros/Pommes mit Pils und Ouzo?
Für den Kon­su­men­ten ist der Unter­schied nonexis­tent – am Ende liest man immer einen Text, ob nun auf Papier oder eInk (Jun­kies, die gern gif­ti­ge Dru­cker­schwär­ze schnüf­feln, las­sen wir an die­ser Stel­le mal außen vor, eben­so wie die »aber Papier­bü­cher haben doch soooo eine tol­le Haptik!!!einsölf!!«-Spinner). Das­sel­be übri­gens bei Hör­bü­chern: Wenn ich eins auf CD kau­fe, zah­le ich 7 Pro­zent USt, bei einem Down­load wer­den 19 % fäl­lig. Will man bei den Orga­nen der EU »moder­ne« Medi­en (die gemes­sen in Inter­net-Zeit­al­tern jedoch schon uralt sind) mit Gewalt unter­drü­cken? Will man gezielt dafür sor­gen, dass Euro­pa hin­ter dem Rest der Welt her­schleicht, was Inter­net und ver­wand­te Medi­en angeht? Will man Inno­va­ti­on als uner­wünscht weg­bo­xen? Oder sind die ein­fach nur bekloppt?

Die Öko­bi­lanz von eBooks ist laut einer Stu­die deut­lich bes­ser als die von Print­bü­chern. Sie müs­sen nicht gedruckt wer­den, sie müs­sen nicht gela­gert wer­den, sie müs­sen nicht mit Last­wa­gen von A nach B gekarrt wer­den. Alles pri­ma für den CO2-Foot­print und weni­ger Fein­staub in der Luft. Hat­te sich nicht irgend­wer Umwelt­freund­lich­keit auf die Fah­ne geschrie­ben? Ich komm jetzt nicht drauf, wer es war. Fängt mit E an und hört mit uropa auf. Ja. Ur-Opa passt irgendwie …

Und was ist mit der Buch­preis­bin­dung? Ja, ich weiß, die all­ge­mei­ne Les­art von Bör­sen­ver­ein und des­sen Treu­hän­dern ist, dass die auch für Medi­en gilt, die »im Prin­zip so was ähn­li­ches wie Bücher« sind (auf Lega­le­sisch: »Preis­zu­bin­den sind sol­che E‑Bücher, die ei­nem ge­druck­ten Buch im We­sent­li­chen ent­spre­chen«). Nach der Begrün­dung des Gerich­tes sind eBooks aber so lan­ge gar kei­ne Bücher, bis sie sich auf mei­nem eRea­der befin­den, also im Moment des Kaufs noch nicht. Wäre ich Ama­zon, wür­de ich die Buch­preis­bin­dung auf eBooks sofort in den Wind schie­ßen, genau so argu­men­tie­ren und die Abmah­nun­gen und Kla­gen ent­spannt auf mich zukom­men las­sen. Die Koh­le, ein paar Run­den mit Jus­ti­zia zu dre­hen, zahlt Jeff Bezos doch aus der Kaf­fee­kas­se. Irgend­wann lan­det das dann vor genau dem­sel­ben Gericht. Und dann müs­sen die Hosen run­ter. Und dann stellt sich raus, dass Ama­zon zwar kei­ne 3% USt auf eBooks mehr neh­men darf (ist seit dem ers­ten Janu­ar 2015 eh vor­bei, aber das ist eine ande­re Gru­sel­ge­schich­te), aber dafür die Prei­se belie­big fest­le­gen kann. Und das scha­det so ziem­lich jedem – außer Amazon.

Abschlie­ßend möch­te ich anmer­ken, dass ich in die­ser Cau­sa (Umsatz­steu­er auf eBooks, nicht Buch­preis­bin­dung) tat­säch­lich so ziem­lich der­sel­ben Mei­nung wie der Bör­sen­ver­ein bin. Erschreckend …

Sati­re off. Nur zur Sicher­heit. Nicht, dass sich noch irgend­ein euro­päi­sches Gericht ange­grif­fen fühlt.

Mann­mann­mann.

Der Börsenverein, MVB, das Bundeskartellamt und die ISBN

Der Börsenverein, MVB, das Bundeskartellamt und die ISBN

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An ande­rer Stel­le hat­te ich the­ma­ti­siert, dass die MVB, Toch­ter des Bör­sen­ver­eins des deut­schen Buch­han­dels und allei­ni­ge Aus­ga­be­stel­le von ISBNs in Deutsch­land, sich wei­gert, Num­mern­kon­tin­gen­te an Ein­zel­per­so­nen abzu­ge­ben – und die ange­bo­te­nen ein­zel­nen Num­mern zudem noch mas­siv über­teu­ert sind. Da ich das für eine Aus­nut­zung einer markt­be­herr­schen­den Posi­ti­on hielt (und noch immer hal­te), frag­te ich beim Bun­des­kar­tell­amt nach. Die wider­um wand­ten sich an die MVB bzw. den Bör­sen­ver­ein und die haben dann natür­lich ihre Sicht mit den übli­chen Pla­ti­tü­den ver­tei­digt. Dafür benö­tig­ten sie etli­che Wochen. Lei­der wur­de mir die MVB-Replik nicht zur Ver­fü­gung gestellt, des­we­gen kann ich aus dem Schrei­ben des Bun­des­kar­tell­am­tes nur spe­ku­lie­ren, was genau vor­ge­bracht wur­de. Die Ant­wort des Amtes gebe ich im Fol­gen­den wieder.

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