Das HUMBLE THQ BUNDLE

Zum ers­ten Mal fin­den sich in einem HUMBLE BUNDLE kei­ne Inde­pen­dent-Spie­le, son­dern wel­che von einem bekann­ten Publisher. Wei­ter­hin gibt es dies­mal zudem aus­schließ­lich Stoff für das Betriebs­sys­tem Win­dows – und man kann sie nur via Steam bekom­men. Ges­tern kam die Hum­ble Bund­le Inc. mit der Infor­ma­ti­on aus der Höh­le, dass es jetzt ein HUMBLE THQ BUNDLE gibt, das aus­schließ­lich Games des Publishers THQ beinhal­tet. Es han­delt sich hier­bei um:

Darks­i­ders, Metro 2033, Red Fac­tion: Arma­ged­don und Com­pa­ny of Heroes sowie des­sen Erwei­te­run­gen OPPOSING FRONTS und TALES OF VALOR. Zusätz­lich erhält man zu aus­ge­wähl­ten Spie­len davon die Sound­tracks. Wer mehr als den durch­schnitt­lich gezahl­ten Preis blecht, erhält zusätz­lich noch Saints Row: The Third. Wie immer geht ein Teil der Ein­nah­men (die bis jetzt bereits bei fast zwei Mil­lio­nen Dol­lar lie­gen) an wohl­tä­ti­ge Zwe­cke.

Und mit SAINTS ROW geht der Ärger durch die Ver­wen­dung von Steam auch schon los, denn Berich­ten im Web zufol­ge lässt sich das Spiel in Deutsch­land nicht erfolg­reich instal­lie­ren und akti­vie­ren, da es hier über die Platt­form nicht ver­kauft wird. Steam bie­tet bestimm­te Spie­le aus Angst vor den Moral­apos­teln in gewis­sen Par­tei­en gar nicht erst an. Schö­nen Dank, (ins­be­son­de­re) CSU.

Auch wenn man im Prin­zip für ganz klei­nes Geld sehr gute Spie­le bekommt (wie die Meta­cri­tics der Titel deut­lich zei­gen) ist der Steam-Zwang aus offen­sicht­li­chen Grün­den äußerst unschön.

[Update:] Der Steam Key für SAINTS ROW: THE THIRD wird neu­er­dings expli­zit als »Ger­man Key« aus­ge­wie­sen. Ob man das Spiel dar­über tat­säch­lich akti­vie­ren kann, weiß ich aller­dings noch nicht. Eigent­lich woll­te ich die­ses Bund­le nicht kau­fen, weil mich COMPANY OF HEROES so gar nicht inter­es­siert, aber ich habe trotz­dem sechs Dol­lar inves­tiert. War­um? Für den Preis loh­nen sich allein die ande­ren Spie­le und ich bekom­me als alter Game-Sound­track-Freak durch die Musik-Bei­ga­ben ohne­hin einen guten Gegen­wert.

Der Inhalt ist nicht verfügbar.
Bitte erlaube Cookies und externe Javascripte, indem du sie im Popup am unteren Bildrand oder durch Klick auf dieses Banner akzeptierst. Damit gelten die Datenschutzerklärungen der externen Abieter.

[cc]

Logo HUMBLE THQ BUNDLE Copy­right Hum­ble Bund­le Inc.

SPARTACUS: Poster zur letzten Staffel, Spinoff geplant

Es war eine ver­blüf­fen­de Ent­schei­dung: nach der kom­men­den Staf­fel wird Schluss sein mit den Aben­teu­ern des Gla­dia­tors und ent­kom­me­nen Skla­ven SPARTACUS in der gleich­na­mi­gen Starz-Serie. Ver­blüf­fend ist das des­we­gen, weil es sich bei der San­da­len-Show um die erfolg­reichs­te selbst­pro­du­zier­te Rei­he aller Zei­ten für den Sen­der han­del­te. Übli­cher­wei­se kennt man es von jen­seits des gro­ßen Teichs, dass Seri­en, die bei den Zuschau­ern der­art gut ankom­men, tot gerit­ten wer­den. Doch »aus erzäh­le­ri­schen Grün­den« ist mit der letz­ten Staf­fel WAR OF THE DANMED Schluss. Man wol­le nicht noch ein paar wei­te­re Staf­feln ein­fach nur zei­gen, wie die Römer immer wie­der besiegt wer­den, bis Mar­cus Cras­sus sie irgend­wann schlägt, hieß es sei­tens Starz.

Den­noch waren man­che in der Chef­eta­ge nicht so recht glück­lich über das Ende und es wur­de nach einem Aus­weg gesucht. In der letz­ten Sea­son wird ein Neben­cha­rak­ter ein­ge­führt, es han­delt sich dabei um einen geschicht­lich wohl nicht ganz kor­rekt dar­ge­stell­ten Mann namens Gai­us Iuli­us Cäsar (von dem nicht belegt ist, dass er etwas mit den Skla­ven­auf­stän­den zu tun hat­te, aber: was soll’s? Wenn die Serie unter­hält … SPARTACUS dürf­te ohne­hin von His­to­ri­kern nicht ernst genom­men wer­den). Der soll offen­bar die zen­tra­le Figur der Spin­off-Rei­he wer­den.

Der Kopf hin­ter der Spin­off-Idee ist Bob Tapert, der SPARTACUS zusam­men mit dem Show­run­ner Ste­ven S. DeKnight aus­ar­bei­te­te. Letz­te­rer hat aller­dings kei­ne Zeit für den Able­ger, denn er ist damit beschäf­tigt, eine SF-Serie namens INCURSION für Starz an den Start zu brin­gen, bei der ein inter­ga­lak­ti­scher Krieg im Mit­tel­punkt steht. Bei der Qua­li­tät der Starz-Pro­duk­tio­nen und amge­sichts der­zeit non­e­xis­ten­ter Welt­raum-Seri­en durch­aus ein Grund für ein wenig Spei­chel­fluss beim Nerd …

[cc]

Pos­ter SPARTACUS – WAR OF THE DAMNED Copy­right Starz

Rant: Leistungsschutzrecht: »empörte« Parteien und Käse von Keese

Ich woll­te hier ja eigent­lich nichts mehr über das ver­kack­te Leis­tungs­schutz­recht schrei­ben, eigent­lich ist schon alles dazu gesagt, nur noch nicht von jedem. Soeben bin ich aller­dings über zwei Din­ge gestol­pert, die haben trotz – oder gera­de wegen – ihrer offen­sicht­li­chen Idio­tie bei mir für Lach­an­fäl­le gesorgt. Und ich muss drü­ber schrei­ben, sonst plat­ze ich noch. Wer Sati­re fin­det, darf sie rot anstrei­chen.

Zuerst ist heu­te in zahl­lo­sen Medi­en zu ver­neh­men, wie es sich für Qua­li­täts­me­di­en gehört, meist kom­men­tar­los:

Ver­tre­ter von CDU und FDP ver­ur­teil­ten scharf, dass Goog­le die Inter­net­nut­zer für sei­ne Lob­by­in­ter­es­sen miss­brau­che

Die größ­te Lach­num­mer von allen. Gera­de die, die Licht­jah­re tief in den Ärschen Taschen aller Lob­by­ver­tre­ter ste­cken, die nicht recht­zei­tig auf die Bäu­me kom­men, monie­ren Lob­by­ar­beit? Das ist ganz gro­ßes Kino und ich schla­ge CDU/​CSU und FDP für die­sen Spruch für den deut­schen Come­dy­preis vor. Oder viel­leicht ärgern die sich nur dar­über, dass Goog­le ihnen kei­ne Koh­le rüber schiebt? Wer weiß …

Ihr wisst aber schon, lie­be Volks­ver­rä­ter, äh… ´schul­di­gung, Volks­ver­tre­ter, dass sich eure Jugend­or­ga­ni­sa­tio­nen zusam­men mit den Jusos, den Jun­gen  Grü­nen und den Jun­gen Pira­ten heu­te deut­lich vom LSR distan­ziert haben? Hat euch sicher nicht gefal­len, was?

Der zwei­te Ham­mer stammt von Sprin­ger-Vize Kee­se. Der ist zusam­men mit Goo­gles Kay Ober­beck heu­te vom Deutsch­land­ra­dio inter­viewt wor­den. Ober­beck sag­te:

Sie [die Ver­la­ge] kön­nen sel­ber fest­le­gen, wel­che Tei­le von Sei­ten, wel­che Tei­le ihres Ange­bo­tes über­haupt auf­find­bar gemacht wer­den sol­len oder gar nicht. Also inso­fern haben hier die Ver­la­ge schon jetzt sämt­li­che Hebel in der Hand, um sel­ber fest­zu­le­gen, was hier im Inter­net von ihren Ange­bo­ten sicht­bar ist oder was auch nicht.

Dar­auf­hin son­der­te Kee­se doch tat­säch­lich den fol­gen­den Bull­shit ab:

Genau das Gegen­teil ist der Fall, und da liegt sozu­sa­gen der Kern des Pro­blems. […] Es wäre schön, wenn es sol­che dif­fe­ren­zier­ten Mög­lich­kei­ten gäbe, wie Herr Ober­beck sie gera­de schil­dert, aber die gibt es im Augen­blick nicht.

Für wie dumm will der uns eigent­lich ver­kau­fen? Na gut, Sprin­ger-Pres­se halt, da erüb­rigt sich die Fra­ge ohne­hin schon, aber der­art öffent­lich gegen­über einem ÖR-Sen­der aus­ge­spro­chen kann man so etwas mei­ner Mei­nung nach nur als vor­sätz­li­che Lüge bezeich­nen. Dass er es nicht bes­ser weiß, kann ich mir nun wirk­lich nicht vor­stel­len.

Falls dem doch so sein soll­te, erläu­te­re ich das mal. Also, Kee­se, pass´ gut auf:

Da gibt es die­se Such­ma­schi­ne. Die heisst Goog­le. Die indi­ziert auto­ma­tisch Web­sei­ten, wenn sie über Links im Netz auf­find­bar sind, oder wenn man sie selbst bei Goog­le (wir erin­nern uns: eine Such­ma­schi­ne – eigent­lich ist es eine Find­ma­schi­ne, denn man fin­det mit ihr Web­sei­ten – auch Sei­ten von Zei­tun­gen) ein­trägt. Nun kann es aber sein, dass man nicht möch­te, dass Goog­le (die­se Such­ma­schi­ne) unse­re Sei­ten indi­ziert (für alte Män­ner mit Kugel­schrei­bern und Leser von Tot­holz­me­di­en: in sei­nen Index, also sei­ne Daten­bank auf­nimmt). Dann erstellt man eine Datei namens robots.txt. Da steht drin, wel­che Sei­ten der Web­pä­senz – Ent­schul­di­gung zu schwe­res Wort für Zei­tungs­ver­le­ger – der Web­sei­te nicht in Goo­gles (eine Such- und Find­ma­schi­ne) Index auf­ge­nom­men wer­den sol­len. Fer­tig. Kein Gesetz nötig.

Das ist Punkt eins.

Punkt zwei ist Goog­le News. Hier wer­den die Nach­rich­ten der Zei­tungs­web­prä… sei­ten gelis­tet, zusätz­lich mit einem Anrei­ßer­text, ein soge­nann­tes Snip­pet, das ist durch­aus kor­rekt. Aller­dings muss man sich selbst dafür dort anmel­den. Ich sage es noch­mal laut und deut­lich (und ent­schul­di­ge mich bei Web-Affi­nen für die Groß­buchs­sta­ben): WENN MAN MIT SEINEM DRECKS-KÄSEBLATT IN DEN GOOGLE-NEWS-INDEX WILL; MUSS MAN SICH SELBST DA ANMELDEN. Und das gilt auch für Sprin­ger!

Wenn ihr da nicht rein wollt, lie­be Tot­holz-Ver­öf­fent­li­cher mit unin­ter­es­san­ten Web­sei­ten, dann tragt euch ver­dammt noch­mal ein­fach nicht da ein. Und wenn ihr wie­der raus wollt, dann kün­digt ein­fach euren blö­den Account, Ent­schul­di­gung kei­ne zu kom­pli­zier­ten Wör­ter: mel­det euch wie­der ab. Ist das so schwer? Braucht man dafür ein Gesetz? Ich ant­wor­te mal, falls ihr etwas nicht ver­stan­den habt: nein, das braucht man garan­tiert nicht.

Heu­te Nacht wird dann also im Bun­des­tag über das Leis­tungs­schutz­recht debat­tiert. Na sicher. Um 2:45 Uhr. Unge­fähr. Zu die­ser Uhr­zeit tobt im Deut­schen Bun­des­tag sicher das pral­le Leben. Herz­li­chen Glück­wunsch an die Lob­by­ar­bei­ter, die es geschafft haben, die Aus­spra­che über die­ses Gesetz auf einen Zeit­punkt mit­ten in der Nacht zu legen, damit das mal wie­der nur zu Pro­to­koll gege­ben wird. Mir gegen­über hat der Bun­des­ver­band der Zei­tungs­ver­le­ger in einem Tweet geant­wor­tet »sie sei­en ja nicht für die Ter­min­pla­nung des Bun­des­ta­ges ver­ant­wort­lich«. Ja, ne, is´ klar. Wenn einer von euch Vögeln mal eben sei­nen Kum­pel Rös­ler anruft, dann sorgt der ganz sicher dafür, dass das The­ma beque­mer­wei­se auf einen Nacht­ter­min gelegt wird. Es ist ohne­hin auf­fäl­lig, wie oft Geset­ze in letz­ter Zeit mit­tels sol­cher Nacht- und Nebel-Aktio­nen heim­lich durch­ge­wun­ken wer­den sol­len. Und die flie­gen doch sowie­so auf, was soll das also?

Wenn das Leis­tungs­schutz­recht kommt, dass wer­den neue Wel­len von Abmah­nun­gen durch Abzo­cker-Anwäl­te durch die rea­le Welt zie­hen und es den Bür­gern schon zei­gen, dass sie nichts mehr im Inter­net ver­öf­fent­li­chen sol­len. Vie­le wer­den dann klein bei­geben und zuma­chen. Und schon ist die Ver­le­germafia ‑Mesch­po­ke hau­fen­wei­se Kon­kur­renz los. Fein aus­ge­dacht, ihr Wohl­tä­ter. Und dan­ke dafür, dass die ach so neu­tra­len und objek­ti­ven Qua­li­täts­me­di­en ihre Glaub­wür­dig­keit nach­hal­tig dadurch ein­ge­büßt, dass sie ten­den­zi­ell über die­ses The­ma berich­te­ten, näm­lich pro-Leis­tungs­schutz­recht. Bevor ich wie­der eine Zei­tung kau­fe und lese, ist die Son­ne aus­ge­brannt.

… So, nu´ geht’s wie­der.

[cc]

Bild: »Fear! The Ab­mahn­an­walt«, Co­py­right Jo­han­nes Kretz­sch­mar, CC BY-NC-SA

Eröffnung eines virtuellen Buchladens in Second Life mit Lesung von Merlin Thomas

In Second Life (ja, das gibt’s immer noch) wird in in Zusam­men­ar­beit mit dem »Kafé Krü­mel­kram« am Mon­tag, den 03.12.2012, Cyht­leen Ear­harts vir­tu­el­ler Buch­la­den eröff­net. Die­ser »Buch­la­den an der Ecke« soll aber weni­ger Laden als viel­mehr Treff­punkt für Lite­ra­tur­fans sein, eine Loca­ti­on für Dis­kus­sio­nen oder Lesun­gen. Selbst­ver­ständ­lich gibt es dort aber auch Bücher geben: Bild­bän­de zum Blät­tern, Bücher auf Note­cards, Links zu kos­ten­lo­sen Down­loads und pro­fes­sio­nel­len E‑Books.

Anläss­lich der Eröff­nung am Mon­tag um 20:00 MEZ wird es dort vir­tu­el­le Lesun­gen geben, das bedeu­tet, die Lesen­den sind als Ava­tare anwe­send und lesen live. Rus­sel Eponym wird Lyrik in eng­li­scher Spra­che vor­tra­gen. Für Sci­ence Fic­tion-Fans kein Unbe­kann­ter dürf­te der Vor­tra­gen­de  Micha­el Iwo­leit sein.

Per­sön­lich freue ich mich aber über eine Lesungs­pre­mie­re. Mer­lin Tho­mas, der für den just erschie­ne­nen zwei­ten Band der von mir her­aus gege­be­nen STEAMPUNK-CHRONIKEN mit dem Titel Geschich­ten aus dem Æther die Sto­ry Befrei­ungs­schlag bei­steu­er­te, wird aus genau die­ser Geschich­te lesen.

Zum Buch­la­den kommt man über den fol­gen­den Link, um ihn öff­nen zu kön­nen, muss man über einen instal­lier­ten Second-Life-Cli­ent ver­fü­gen.

http://​slurl​.com/​s​e​c​o​n​d​l​i​f​e​/​M​u​e​n​c​h​e​n​/​1​3​6​/​1​0​2/2

SL-Link zum Kafé Krü­mel­kram: http://​slurl​.com/​s​e​c​o​n​d​l​i​f​e​/​A​t​a​r​i​a​/​5​6​/​1​6​0​/23

Erstes Poster: RIDDICK

Über­ra­schen­der­wei­se kommt das ers­te Pos­ter zum drit­ten Teil der Rei­he von SF-Fil­men um den von Vin Die­sel dar­ge­stell­ten Krie­ger Richard B. Rid­dick aus Frank­reich. Wann der Film in den USA star­tet ist noch nicht bekannt, eben­so wenig wie der deut­sche Start­ter­min. IMDB lis­tet aller­dings den 20. bzw. 21. Novem­ber 2013 für die Nie­der­lan­de und Bel­gi­en.

Neben Die­sel spie­len in RIDDICK: DEAD MAN STALKING unter ande­rem Karl Urban (STAR TREK, DREDD), Katee »Star­buck« Sack­hoff (BATTLESTAR GALACTICA) und Roul Tru­ji­l­lo, Regie führt wie von bei PITCH BLACK und CHRONICLES OF RIDDICK David Two­hy.

Pro­mo­pos­ter RIDDICK Copy­right Lions­gate, One Race Pro­duc­tions, Radar Pic­tures

Amazon Publishing Europe startet im Frühjahr 2013

Wie der Buch­re­port berich­tet, star­tet Ama­zon im Früh­jahr 2013 eine euro­päi­sche Depen­dance sei­ner Ver­lags­schie­ne unter dem Namen »Ama­zon Publi­shing Euro­pe«. Sitz wird nicht ganz uner­war­tet Luxem­burg sein. Damit dürf­te wei­te­res Heu­len und Zäh­ne­klap­pern bei der hie­si­gen Ver­lags­bran­che ein­her gehen, denn unter ande­rem macht Ama­zon den Autoren bei wei­tem bes­se­re Ange­bo­te, was die Tan­tie­men angeht, als »her­kömm­li­che« Ver­la­ge.
Erst ein­mal geht es haupt­säch­lich um eng­lisch­spra­chi­ge Bücher, die in Euro­pa ver­kauft wer­den sol­len, es wur­de aller­dings auch aus­drück­lich aus­ge­sagt, dass Ama­zon sei­ne US-Titel ins Deut­sche über­set­zen und hier ver­mark­ten will, damit wur­de sogar bereits im Juli begon­nen.

Noch inter­es­san­ter ist dar­an aller­dings mei­ner Ansicht nach, dass sich Ama­zon auch um deut­sche Autoren bemüht, um deren Wer­ke ins Eng­li­sche zu über­set­zen und dann in den USA (und viel­leicht sogar welt­weit) zu ver­trei­ben. Das ist eine höchst inter­es­san­te Nach­richt, denn bis­her waren US-Ver­la­ge (wahr­schein­lich aus eher chau­vi­nis­ti­schen Grün­den) fast nie an Autoren aus Deutsch­land oder ande­ren, nicht eng­lisch­spra­chi­gen, euro­päi­schen Staa­ten inter­es­siert. Der Absatz­markt ist aber in den Ver­ei­nig­ten Staa­ten immens grö­ßer als bei uns – und es könn­ten sich auf die­sem Wege neue, bis­lang nicht erschlos­se­ne Märk­te und Leser für hie­si­ge Autoren auf­tun. Denn ich gehe davon aus, dass trotz der über­heb­li­chen Ableh­nung durch die nam­haf­ten Ver­la­ge jen­seits des gro­ßen Teichs durch­aus Inter­es­se an euro­päi­schen Autoren und Stof­fen bestehen dürf­te. Letzt­end­lich ist es dem Leser egal, wo der Autor wohnt, der die unter­halt­sa­me Lek­tü­re der eige­nen Wahl ver­fasst hat, solan­ge die­se unter­hält und gefällt.

Es wird abzu­war­ten sein, wel­che Kri­te­ri­en Ama­zon Publi­shing Euro­pe ansetzt, um Autoren anzu­neh­men und sie zu even­tu­ell über­set­zen. Eben­falls wird es inter­es­sant sein, zu sehen, wel­che Prei­se für Lek­to­rat und Über­set­zung ange­sagt wer­den. Wie immer bei Ama­zon gehe ich aller­dings davon aus, dass sie die deut­sche Bran­che zum Schnau­ben bin­gen wer­den.

Für Gen­re-Fans ist das ins­be­son­de­re des­we­gen inter­es­sant, weil Ama­zon in den USA auch einen eige­nen Ver­lag spe­zi­ell für Sci­ence Fic­tion und Fan­ta­sy hat, mög­li­cher­wei­se wer­den auch Wer­ke dar­aus über­setzt bei uns erschei­nen.

[cc]

Logo Ama­zon Publi­shing Copy­right Ama­zon

Bombenbesetzung für NEVERWHERE-BBC-Hörspiel

NEVERWHERE war eine BBC-Fern­seh­se­rie von von Neil Gai­man aus dem Jahr 1996, die die­ser dann auch in einen Roman umsetz­te. Bei­de erzäh­len die Geschich­te des Geschäfts­man­nes Richard May­hew, der ein mys­te­riö­ses jun­ges Mäd­chen namens Door ret­tet, als sie ihm blu­tend und geschwächt vor die Füße stol­pert. Kurz dar­auf wird sie erneut ange­grif­fen – von offen­bar nicht­mensch­li­chen Ass­as­si­nen. May­hew muss fest­stel­len, dass es eine par­al­le­le Welt namens »Lon­don Below « gibt, die »neben« der bri­ti­schen Haupt­stadt exis­tiert – und in die es ihn ver­schlägt.

NEVERWHERE gehört zu Gai­mans belieb­tes­ten Geschich­ten, eine Mischung aus Mär­chen, Roman­ze, Kri­mi­nal­ge­schich­te und Mys­tery. Die wird nun – eben­falls von der BBC – in ein Hör­spiel umge­setzt. Das wäre allein schon eine erfreu­li­che Mel­dung für Gai­man-Fans, die Beset­zung lässt den Fan ob der Namen dar­in aller­dings sab­bern:

James McA­voy (X‑MEN: FIRST CLASS) – Richard May­hew

Nata­lie Dor­mer (GAME OF THRONES) – Door

David Hare­wood (HOMELAND, DOCTOR WHO) – Mar­quis de Cara­bas

Sophie Oko­n­edo (DOCTOR WHO) – Hun­ter

Bene­dict Cum­ber­batch (SHERLOCK, STAR TREK: INTO DARKNESS) – The Angel Isling­ton

Romo­la Garai (THE HOUR) – Jes­si­ca

Antho­ny Ste­wart Head (BUFFY) – Croup

Lucy Cohu (TORCHWOOD) – Lamia

Ber­nard Crib­bins (DOCTOR WHO) – Old Bai­ley

Chris­to­pher Lee (ja, genau der) – Earl of Earl’s Court

Die Infor­ma­ti­on stammt von Paji​ba​.com, wer die Sei­te auf­sucht, wird dort auch Bil­der der Schau­spie­ler fin­den, falls er sich unter den Namen nichts vor­stel­len kann. Was ich mir bei eini­gen der Namen nun wie­der nicht vor­stel­len kann … ;)

Laut Neil Gai­man soll das Hör­spiel inner­halb der ers­ten vier Mona­te des Jah­res 2013 aus­ge­strahlt wer­den. Wohl dem, der den BBC-iPlay­er instal­liert hat. Wird doch mal Zeit, dass ich mir die Fern­seh­se­rie anse­he (die wur­de mei­nes Wis­sens hier nie gezeigt, die DVD bekommt man nur als Import), auch der Roman liegt schon seit der Jung­stein­zeit hier unge­le­sen her­um.

Vie­len Dank an Mir­ko Schroe­der für den Hin­weis!

[cc]

DVD-Cover NEVER­WHE­RE-TV-Serie Copy­right BBC, nur als UK-Import erhält­lich

[aartikel]B000MGB100[/aartikel][aartikel]0380789019[/aartikel]

Ein neues Science Fiction-Blog sucht Mitstreiter

Für ein zu grün­den­des SF-Blog, das sich the­ma­tisch mit Sci­ence Fic­tion aus­ein­an­der set­zen soll, sucht Betrei­ber Nils Mül­ler noch nach Mit­strei­tern, also genau­er gesagt: Mit­schrei­bern.

Auf die Idee ist Nils nach eige­nem Bekun­den gekom­men, da es nach sei­ner Sicht kei­ne deut­schen Blogs gibt, die sich über Rezen­sio­nen hin­aus ins­be­son­de­re mit der aktu­el­len SF befas­sen und dabei auch gera­de den eng­lisch­spra­chi­gen Raum nicht außer acht las­sen. Er schreibt:

Auch wenn ich noch kein kon­kre­tes Kon­zept habe, schwebt mir eine Sei­te vor, auf der sich aktu­el­le Mel­dun­gen aus dem deutsch– und englis­chsprachi­gen Raum eben­so fin­den, wie Kolum­nen zum Stand und der Entwick­lung des Gen­res, Inter­views, Überblick­sar­tikel, Kom­mentare, Lese-Emp­feh­lun­gen, hochw­er­tige Fund­stücke und vielle­icht Essays über mög­li­che zukün­ftige Entwick­lun­gen. Auch einen Pod­cast oder Kurz­ge­schich­ten kön­nte ich mir mit­tel­fristig gut vor­stel­len.

Ich kann gar nicht sagen, wie groß­ar­tig ich das fin­de. Infor­ma­tio­nen zu deut­schen Ver­öf­fent­li­chun­gen fin­det man ja hier­zu­lan­de zuhauf, aber Neu­ig­kei­ten zu eng­lisch­spra­chi­gen Publi­ka­tio­nen und Medi­en sind oft spär­lich gesäht (und dage­gen die Infos im »eng­li­schen« Web über­bor­dend und schwer über­schau­bar – eine Vor­se­lek­ti­on wäre schon pri­ma), des­we­gen ist das eine Idee, die ich super fin­de und eine Sei­te, die ich im Auge behal­ten wer­de. Ich bin sehr gespannt, was aus dem Pro­jekt wird und wün­sche alles Gute!

Wer also Inter­es­se dar­an hat, Nils zu unter­stüt­zen, wirft einen Blick auf sei­ne Web­sei­te »Wel­ten­kreu­zer« und fin­det dort Kon­takt­mög­lich­kei­ten.

[Update:] Roland aka Nerd­licht hat mich dan­kens­wer­ter­wei­se dar­auf hin­ge­wie­sen, dass Wel­ten­kreu­zer Nils´ pri­va­tes Blog ist, das SF-Blog wird anders hei­ßen. Ich habe die­sen Arti­kel ent­spre­chend kor­ri­giert.

Hea­der­gra­fik: Space by Swee­tie 187 (CC BY), Logo »Wel­ten­kreu­zer« Copy­right Nils Mül­ler

Börsenverein und Buchpreisbindung für Selfpublisher: es wird kafkaesk …

Das The­ma »gilt die Buch­preis­bin­dung für Self­pu­blisher?« hat­ten wir ja hier und anders­wo im Web in den letz­ten Tagen bereits des Öfte­ren (z.B. auch auf lite​ra​tur​ca​fe​.de). Die letz­te Aus­sa­ge aus der Rechts­ab­tei­lung des Bör­sen­ver­eins mir gegen­über – die auf mei­ne Anfra­ge hin gemacht wur­de, nach­dem im Stan­dard­werk »Kom­men­tar zum Buch­preis­bin­dungs­ge­setz« stand, dass die­se nicht für Self­pu­blisher gilt – lau­te­te erst am ver­gan­ge­nen Frei­tag wie folgt (Aus­zug):

Bis­lang wa­ren Bü­cher aus Selbst­ver­la­gen nicht preis­ge­bun­den, weil Sie (sic!) im Buch­han­del kei­ne Rol­le spiel­ten und da­her nicht »buch­han­dels­ty­pisch« wa­ren. Nun er­le­ben wir ge­rade, dass bei E‑Books vie­le »Selbst­ver­le­ger« mit Ih­ren (sic!) Bü­chern bei Ama­zon, Apple und ähn­li­chen Platt­for­men nicht un­er­heb­li­che Ver­kaufs­zah­len ge­ne­rie­ren. Da­mit ändert sich wohl ge­rade auch die Ant­wort auf die Fra­ge der Buch­han­dels­ty­pi­zi­tät. Die Preis­bin­dungs­treu­hän­der stre­ben da­her vor­aus­schau­end eine Re­ge­lung an, wo­nach Selbst­ver­le­ger, die ihre E‑Books über In­ter­net– Groß­buch­händ­ler an­bie­ten, die Prei­se ein­heit­lich fest­le­gen müs­sen.

Die SF-Autorin Myra Çakan hat nun ges­tern in ähn­li­cher Cau­sa beim Bör­sen­ver­ein nach­ge­fragt und eine anders lau­ten­de Aus­kunft bekom­men, die sie in ihrem Blog wie­der­gibt:

Dazu sagt die Rechts­ab­tei­lung des Bör­sen­ver­eins, dass es sich hier­bei um eine Regel han­delt, die aus der Zeit von vor KDP etc… stammt. Wer sei­ne Bücher einer gro­ßen Käu­fer­schicht zur Ver­fü­gung stellt, also sei­ne Titel über Ama­zon und ande­re Platt­for­men ver­treibt, ist ver­le­ge­risch tätig.

Ja was denn nun? Mir gegen­über wird ein­deu­tig aus­ge­sagt, dass »man eine Rege­lung anstrebt«, das impli­ziert, dass es der­zeit kei­ne gibt – es sei denn, man hät­te seit Frei­tag mal schnell eine erfun­den und vor allem imple­men­tiert, was ich nicht glau­be. Dann erneut der Hin­weis auf KDP. Zum einen inter­es­sant, dass das auf ein­mal eine Kon­kur­renz dar­stel­len soll, über die maß­geb­li­che Umsät­ze gene­riert wer­den. War denn nicht gera­de noch die Aus­sa­ge, dass das eBook-Geschäft unter »fer­ner lie­fen« anzu­sie­deln ist und nur einen ver­schwin­dend gerin­gen Bruch­teil des Buch­mar­kes aus­macht? Wer­den die Self­pu­blisher nicht laut Pres­se­mel­dun­gen aus der Bran­che nach wie vor als qua­li­täts­ar­me Rand­er­schei­nun­gen ohne Belang für den Markt belä­chelt?

Und auf der ande­ren Sei­te sol­len die plötz­lich via KDP und Co. »nicht uner­heb­li­che« Umsät­ze gene­rie­ren? Man möge mir  ver­zei­hen, wenn ich nur eins davon glau­ben kann. Was stimmt denn nun? Hosen run­ter, Bör­sen­ver­ein: sind Self­pu­blisher eine ernst­zu­neh­men­de Kon­kur­renz, oder sind sie es nicht?

Zudem ist die Argu­men­ta­ti­on mit den soge­nann­ten »gro­ßen« Online-Platt­for­men nicht schlüs­sig. Das wür­de bei die­ser Aus­le­gung in Kon­se­quenz bedeu­ten, dass das Buch­preis­bin­dungs­ge­setz für Self­pu­blisher gilt, die ihre eBooks über Ama­zon und viel­leicht noch Kobo ver­kau­fen, wenn sie einen eige­nen Shop auf ihrer Web­sei­te haben (was pro­blem­los mög­lich und qua­si in Minu­ten ein­zu­rich­ten ist) jedoch nicht? Nicht ernst­haft, oder?

Um es ganz deut­lich zu sagen: der Bör­sen­ver­ein eiert hier in albern zu nen­nen­der Wei­se her­um und gibt unter­schied­li­chen Anfra­gern in gera­de­zu kaf­ka­es­ker Art ver­schie­de­ne, sich wider­spre­chen­de Ant­wor­ten. Wenn aber schon der Bör­sen­ver­ein kei­ne defi­ni­ti­ve Aus­sa­ge machen kann, wie soll dann der Selbst­ver­le­ger wis­sen, was Sache ist?

Erneut auf­ge­kocht ist das The­ma übri­gens, weil Mexx­Books soeben in Kopie der HUMBLE BUNDLES aus den USA hier­zu­lan­de ein »Ham­bel Ban­del« auf den Markt brin­gen will (an der Namen­s­o­ri­gi­na­li­tät soll­ten die aller­dings noch mal arbei­ten …). Dar­in befin­den sich sechs eBooks von Self­pu­blishern und man kann nach ame­ri­ka­ni­schem Vor­bild dafür bezah­len, was man möch­te. Auch die Ver­ant­wort­li­chen von Mexx­Books haben offen­bar mit der Rechts­ab­tei­lung des Bör­sen­ver­eins gespro­chen und kei­ne zufrie­den­stel­len­de Ant­wort bekom­men. Es könn­te also sein, dass das jetzt end­lich der Prä­ze­denz­fall ein­tre­ten wird, der klä­ren kann, was Sache ist – näm­lich dann, wenn die­sel­be Treu­hän­der­kanz­lei, aus deren Rei­hen die oben genann­te Aus­sa­ge im Buch­PrG-Kom­men­tar-Buch kommt, dass die­ses nicht für Self­pu­blisher gilt, Mexx­Books abmah­nen wird.

Es bleibt span­nend, aller­dings kann die Rei­se durch die Instan­zen Jah­re dau­ern … Bis dahin soll­ten Self­pu­blisher vor­sich­tig sein, denn hau­fen­wei­se Abmahn-Abzo­cker sind bekann­ter­ma­ßen schnell bei der Hand und ver­die­nen sich gern eine gol­de­nen Nase.

[cc]

Bild »eBook-Para­graph«, von mir, CC BY-NC-SA

Weltbild und Hugendubel bringen Tablet PC 4

Welt­bild und Hugen­du­bel wol­len offen­bar einen Kon­tra­punkt zu Ama­zons Kind­le Fire set­zen und ver­kau­fen ab sofort ein Tablet unter dem Namen Tablet PC 4 zum Preis von nur 180 Euro (zzgl. Ver­sand­kos­ten, man kann sich das Gerät aller­dings auch zum Abho­len in eine Welt­bild-Filia­le schi­cken las­sen). Erhält­lich ist es aber ohne­hin auch in den Laden­ge­schäf­ten.

Es han­delt sich um ein Gerät mit einem 8‑Zoll-Mul­ti­touch-Bild­schirm, das unter Android 4 läuft. Im Gegen­satz zum Kind­le hat man mit die­sem Tablet voll­stän­di­gen Zugriff auf den Goog­le Play Store. Innen wer­kelt eine Amlo­gic A9 1,2 GHz Dual­Co­re-CPU, an Spei­cher sind 8GB vor­han­den, die kann man aller­dings via Micro-SD-Kar­ten auf bis zu 32 GB erwei­tern, der RAM ist 1 GB groß. Ins Netz kommt das Ding mit­tels WLAN nach dem Stan­dard IEEE 802.11 b/​g/​n (brut­to 600 Mbit/​s).

Ver­baut sind zudem zwei Kame­ras, die vor­de­re hat eine Auf­lö­sung von 1.3 Mega­pi­xeln, die hin­te­re bringt 2 MP mit. Neben Anschlüs­sen für  Micro-USB, Mini-HDMI, Kopf­hö­rer und Steck­platz für microSD-Spei­cher­kar­ten ver­bin­det sich das Tablet 4 auch via Blue­tooth mit Peri­phe­rie. Die Maße sind (BxHxT): 15,3 x 20,5 x 0,9 cm, dabei wiegt das Gerät ca. 425 g. Der ver­bau­te Akku hält »bis zu sechs Stun­den«.

Das Android-Betriebs­sys­tem soll Update-fähig sein. Angeb­lich kann man an den USB-Anschluss UMTS- (und viel­leicht auch LTE- ?) ‑Sticks anschlie­ßen, um das Tablet auch unter­wegs mobil nut­zen zu kön­nen. Man soll »alle gän­gi­gen« Audio- und Video­for­ma­te« abspie­len kön­nen, eine lei­der ziem­lich schwam­mi­ge Aus­sa­ge.

Das hört sich alles ganz pri­ma an, wir wer­den wohl die ers­ten Tests abwar­ten müs­sen, um fest­zu­stel­len, ob der Tablet PC 4 tat­säch­lich etwas taugt – und wel­ches Gerät drin steckt. Auf jeden Fall stellt es für nur 180 Euro einen ver­gleichs­wei­se preis­wer­ten Ein­stieg in den Tablet-Markt dar. Im Ver­gleich zu Ama­zons Kind­le Fire über­zeugt, dass man nicht auf den App-Shop des Onlin­ever­sen­ders beschränkt ist.

[cc]

Bild Tablet PC 4 Coy­right Welt­bild

Nach oben scrollen

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies und von eingebundenen Skripten Dritter zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest (Navigation) oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst Du Dich damit einverstanden. Dann können auch Cookies von Drittanbietern wie Amazon, Youtube oder Google gesetzt werden. Wenn Du das nicht willst, solltest Du entweder nicht auf "Akzeptieren" klicken und die Seite nicht weiter nutzen, oder Deinen Browser im Inkognito-Modus betreiben, und/oder Anti-Tracking- und Scriptblocker-Plugins nutzen.

Mit einem Klick auf "Akzeptieren" werden zudem extern gehostete Javascripte freigeschaltet, die weitere Informationen, wie beispielsweise die IP-Adresse an Dritte weitergeben können. Welche Informationen das genau sind liegt nicht im Einflussbereich des Betreibers dieser Seite, das bitte bei den Anbietern (jQuery, Google, Youtube, Amazon, Twitter *) erfragen. Wer das nicht möchte, klickt nicht auf "akzeptieren" und verlässt die Seite.

Wer wer seine Identität im Web schützen will, nutzt Browser-Erweiterungen wie beispielsweise uBlock Origin oder ScriptBlock und kann dann Skripte und Tracking gezielt zulassen oder eben unterbinden.

* genauer: eingebettete Tweets, eingebundene jQuery-Bibliotheken, Amazon Artikel-Widgets, Youtube-Videos, Vimeo-Videos

Schließen