Game-Streamingdienst Google Stadia schließt im Januar 2023

Game-Streamingdienst Google Stadia schließt im Januar 2023

Wie bereits mehr­fach in der Ver­gan­gen­heit mit ande­ren Diens­ten erlebt, die uner­war­tet und kurz­fris­tig abge­schal­tet wur­den: Goog­le been­det sei­nen Game-Strea­ming­dienst Sta­dia (dabei lau­fen die Spie­le nicht auf dem loka­len Rech­ner, son­dern im Rechen­zen­trum bzw. der Cloud und wer­den »nur« zur Game­rin gestreamt – das funk­tio­niert sogar mit Mobil­ge­rä­ten). Der war mit viel Tam­tam als der nächs­te hei­ße Scheiß ange­kün­digt und ordent­lich bewor­ben wor­den, außer­dem gab es sogar spe­zi­el­le Hard­ware dafür, bei­spiels­wei­se Con­trol­ler. Vor weni­gen Tagen kam die Ankün­di­gung, dass Goog­le den Laden Mit­te Janu­ar für immer dicht macht.

Das kam für die meis­ten Entwickler°Innen, die auf Sta­dia gesetzt hat­ten, über­ra­schend. Ein Stu­dio gab zu Pro­to­koll, dass sie gera­de mal einen Tag vor der Ankün­di­gung über­haupt durch das lang­wie­ri­ge Anmel­de­pro­ze­de­re gekom­men sei­en, das habe Mona­te gedau­ert. Ande­re gaben an, dass ganz kurz­fris­tig vor der Ein­stel­lungs­mel­dung sogar noch ein neu­es SDK ver­öf­fent­licht wor­den sei.

War das ein Schnell­schuss bei Goog­le? Wuss­te die rech­te Hand nicht, was die Lin­ke tut?

Auf jeden Fall ist es ein wei­te­rer Beweis für mei­ne War­nung, sich von Goog­le-Diens­ten so weit wie mög­lich fern zu hal­ten, denn am Ende wird doch nur alles irgend­wann von heu­te auf mor­gen wie­der eingestellt.

Gamer peti­tio­nie­ren jetzt dafür, dass Goog­le zumin­dest bei den ver­kauf­ten Con­trol­lern, die via WLAN funk­tio­nie­ren, die Blue­tooth-Funk­ti­on frei­schal­tet, damit man sie wie her­kömm­li­che Game­pads nut­zen kann.

Nvi­dia wird es freuen.

Sta­dia-Logo Copy­right Google

 

Augmented Reality: Grogu im Wohnzimmer

Augmented Reality: Grogu im Wohnzimmer

Dass man Goog­le lan­ge nicht mehr ver­trau­en soll­te und dass von »don’t be evil« nicht mehr viel übrig ist, ist nichts Neu­es. Den­noch muss man ihnen immer wie­der Respekt dafür zol­len, was sie so für Ideen haben und wenn sie Inno­va­tio­nen präsentieren.

Fans von Gro­gu (auch als Baby Yoda oder The Child bekannt) aus der Disney+Serie THE MANDALORIAN kön­nen sich den grü­nen Jedi-Gnom jetzt auf den Fuß­bo­den des haus­ei­ge­nen Wohn­zim­mers holen. Mög­lich macht es Aug­men­ted Rea­li­ty. Wer davon noch nie was gehört hat: Mit der Tech­no­lo­gie kann man via Smart­pho­ne, Tablet oder VR-Head­set com­pu­ter­ge­ne­rier­te Bil­der in die rea­le Umge­bung integrieren.

Wer auf einem Mobil­te­le­fon oder Tablet die Goog­le-Suche bemüht und »Gro­gu«, »The Child«, »Baby Yoda« oder auch »The Man­da­lo­rian« ein­gibt, bekommt neben den übli­chen Such­ergeb­nis­sen auch noch die Opti­on »view in 3D« oder »in 3D ansehen«.

Tut man das, muss man nur noch das Han­dy ein wenig bewe­gen, um den Fuß­bo­den aus­zu­rich­ten, und schon steht Gro­gu ani­miert vor dem Nutzer.

Bei mir hat das unter Android ein­wand­frei funk­tio­niert, unter iOS aller­dings nicht.

GDC: Google enthüllt Cloud Gaming Service »Stadia«

GDC: Google enthüllt Cloud Gaming Service »Stadia«

https://www.youtube.com/watch?v=HikAuH40fHc

Wie bereits von Etli­chen erwar­tet, ent­hüll­te Inter­net­gi­gant Goog­le auf der Game Developer’s Con­fe­rence in San Fran­cis­co ges­tern sein geheim­nis­um­wo­be­nes neu­es Pro­jekt: Einen Cloud­ga­mingser­vice mit dem Namen »Sta­dia«.

»Cloud Gaming Ser­vice« bedeu­tet, dass man auch res­sou­ren­fres­sen­de Com­pu­ter­spie­le über eine Inter­net­lei­tung auf Gerä­te gestreamt bekommt und dort auch mit schwä­che­rer Hard­ware nut­zen kann. Wei­ter­hin sol­len die ange­bo­te­nen Spie­le auf ver­schie­de­nen Platt­for­men nut­zen kön­nen, man fängt also bei­spiels­wei­se am Desk­top an und macht dann auf dem Sofa am Tablet naht­los wei­ter. Man soll die Games bei­spiels­wei­se in den Brow­ser Chro­me, auf Chro­me­cast und die Pixel-Gerä­te des Kon­zerns strea­men kön­nen, aber auch Smart-Fern­se­her sol­len als End­ge­rä­te dienen.

Laut Aus­sa­ge von Goog­le-Mit­ar­bei­tern reicht dabei eine Lei­tungs­ge­schwin­dig­keit von 25 MBit für eine Dar­stel­lung der Spie­le in 4K mit 60 Hertz. Wäh­rend der Test­pha­se erreich­te man Full HD mit 60 Hertz, das konn­te aller­dings nach Aus­sa­ge einer Kon­zern­mit­ar­bei­te­rin noch­mals ver­bes­sert werden.

Für Inter­es­sier­te im in Sachen Breit­band-Inter­net gna­den­los rück­stän­di­gen #neu­land Deutsch­land dürf­te so etwas aller­dings lei­der ein Traum bleiben.

Als Zusatz­gim­mick zum Dienst bie­tet Goog­le zudem einen neu­en Spielecon­trol­ler an, der aller­dings jeg­li­che Inno­va­ti­on ver­mis­sen lässt.

Eben­falls ange­kün­digt wur­de ein eige­nes Ent­wick­ler­stu­dio namens »Sta­dia Games and Enter­tain­ment«, das die Platt­form mit eige­nen Inhal­ten ver­sor­gen soll.

Sta­dia soll noch in 2019 star­ten und zwar in den USA, Kana­da, UK und Euro­pe. Nach dem Deba­kel mit Goog­le+ und ande­ren Diens­ten wie Rea­der soll­te man sich aller­dings gut über­le­gen, ob man einem Kon­zern Geld hin­ter­her wer­fen möch­te, der stän­dig Ange­bo­te mit hau­fen­wei­se Nut­zern abschal­tet. Man könn­te von heu­te auf mor­gen ohne sei­ne gemie­te­ten Spie­le da ste­hen. Per­sön­lich wür­de ich einen sol­chen Ser­vice maxi­mal zum Antes­ten von Games nutzen.

Pro­mo­fo­to Con­trol­ler Copy­right Google.

100% Nerd: Webseiten in BASIC programmieren

100% Nerd: Webseiten in BASIC programmieren

Wer schon Ende der 70er oder Anfang der 80er an Com­pu­tern geses­sen und nicht nur gezockt hat, ist mit hoher Wahr­schein­lich­keit so wie ich in der ein oder ande­ren Form mit der Pro­gram­mier­spra­che BASIC in Berüh­rung gekommen.

Von Goog­le kommt jetzt ein extrem nerdi­ges Pro­jekt namens WWW­Ba­sic, mit dem man Pro­gram­me in der Spra­che im Brow­ser aus­füh­ren kann. Auf der Git­hub-Sei­te zum Pro­jekt gibt es meh­re­re Code­bei­spie­le. Die Syn­tax scheint an GWBa­sic und Co zu erin­nern, wie sie auf IBM PCs ver­füg­bar war (und offen­bar lau­fen dama­li­ge Pro­gram­me auch unter WWWBasic).

Wer will kann WWW­Ba­sic auch noch mit node.js kom­bi­nie­ren und damit fran­ken­stein­ar­tig Basic und Java­script mischen. Prak­ti­sche Anwen­dun­gen wür­de ich eher nicht erwar­ten, aber ein wit­zi­ges Pro­jekt ist es allemal.

Quel­le: Boing­Bo­ing

Webformate für eBook-Vorschau? Im Ernst?

Gera­de habe ich einen Arti­kel im Blog des Buch­re­ports gefun­den, der ver­schafft mir erneut Griff­spu­ren an der Stirn vom dau­er­haf­ten »an den Kopf fas­sen« (neu­deutsch: Face­palm). Ver­le­ger Klaus Wre­de beklagt zu Recht, dass der Buch­han­del im Geschäft mit eBooks zu kurz kommt. Und auch die Ana­ly­se, dass man als Ver­le­ger zukünf­tig deut­lich ver­stärkt von Apple, Goog­le und Ama­zon abhän­gig sein wird, wenn man sich nicht schnell anpasst, ist noch kor­rekt. Was dann aber folgt, ist der­art rea­li­täts­fern, dass es mir als Web­ent­wick­ler, IT-Bera­ter und eBook-Her­aus­ge­ber fast schon kör­per­lich weh tut.

Da wird pos­tu­liert, dass es ein spe­zi­el­les, neu­es Web­for­mat für eBooks geben müs­se, damit der Buch­händ­ler dem Kun­den im Laden eine Lese­pro­be zei­gen kön­ne, wor­auf­hin der dann prü­fen kann, ob das Buch für ihn geeig­net ist. Es wird auch gleich via iFrame eine sol­che Lösung gezeigt. Mal abge­se­hen davon, dass die Vor­schau im iFrame an man­gel­haf­ter Ergo­no­mie kaum zu schla­gen ist, fra­ge ich mich: wozu?
Wir haben längst web­taug­li­che eBook-For­ma­te. ePub, Mobi­po­cket und ins­be­son­de­re PDF kön­nen direkt im Brow­ser ange­zeigt wer­den. Ich kann nicht mal ansatz­wei­se ver­ste­hen, wozu man hier ein neu­es For­mat oder gar eine »Web­an­wen­dung« benö­tigt? War­um nicht ein­fach die Lese­pro­be als PDF bereit stel­len, dann sieht der Kun­de genau­so sofort das Lay­out des Buches wie bei die­ser pro­prie­tä­ren iFrame-Lösung? Auch der Buch­händ­ler mit Web­shop kann Lese­pro­ben in allen For­ma­ten pro­blem­los bereit hal­ten, wenn die­se beim Ver­lag vor­han­den sind und der Shop des Händ­lers dar­auf deeplinkt. Ganz ohne »Web­an­wen­dung«.

Der Satz

Der Buch­händ­ler muss nur über wenig tech­no­lo­gi­sches Know-How ver­fü­gen, und kein Exper­te sein für E‑Book-For­ma­te, Digi­tal Rights Manage­ment und E‑Book-Rea­der.

ist eben­falls völ­lig sinn­frei, denn zur Sach­kom­pe­tenz des Buch­händ­lers gehö­ren eBooks und deren For­ma­te deut­lich eher, als das Ein­fü­gen von Code in Web­sei­ten, letz­te­res ist wohl mit »ein wenig tech­no­lo­gi­sches Know How« gemeint. Lese­pro­ben sind ohne­hin nicht DRM-geschützt (sind sie es doch, wäre das idiotisch).
Erklä­ren kann ich mir die­se gan­ze welt­frem­de und tech­nisch hane­bü­che­ne Num­mer eigent­lich nur damit, dass Wre­de das Ver­fah­ren, also die­se omi­nö­se Web­an­wen­dung, ver­kau­fen möch­te, und das obwohl dies viel ein­fa­cher mit bereits exis­tie­ren­den Tech­ni­ken zu bewerk­stel­li­gen ist. Soll­te dem nicht so sein, besteht der Arti­kel in Hin­sicht auf die­se über­flüs­si­ge Vor­schau­funk­ti­on kei­ner­lei Realitätscheck.

Wenn so wie im Blog­bei­trag beschrie­ben auch die ande­ren ange­dach­ten Lösun­gen der Bran­che für die Pro­ble­me der Buch­händ­ler mit den eBooks und ande­ren neu­en Medi­en aus­se­hen, dann gute Nacht.

Ach ja: wenn ich in eine Buch­hand­lung gehe, weil ich ein Buch kau­fen möch­te und der Händ­ler hat es nicht vor­rä­tig, dann kann es dafür nur eine Lösung geben, die dafür sorgt, dass ich das Buch bei ihm bestel­le, statt bei Ama­zon: es muss mor­gen (von mir aus auch über­mor­gen) por­to­frei in mei­nem Brief­kas­ten lie­gen. Ob das der Ver­lag über­nimmt, oder irgend­ein Bar­sor­ti­men­ter (Zulie­fe­rer) oder der Buch­händ­ler selbst (was bei klei­ne­ren selbst­ver­ständ­lich nicht mach­bar ist, aber ein Bran­chen­zu­sam­men­schluss könn­te sowas pro­blem­los stem­men – Ama­zon kann’s ja auch) ist mir egal.

Bild: Dr. Shel­don Coo­per von pul­vis auf Devi­ant­Art, CC BY-NC-ND

Rant: Leistungsschutzrecht: »empörte« Parteien und Käse von Keese

Ich woll­te hier ja eigent­lich nichts mehr über das ver­kack­te Leis­tungs­schutz­recht schrei­ben, eigent­lich ist schon alles dazu gesagt, nur noch nicht von jedem. Soeben bin ich aller­dings über zwei Din­ge gestol­pert, die haben trotz – oder gera­de wegen – ihrer offen­sicht­li­chen Idio­tie bei mir für Lach­an­fäl­le gesorgt. Und ich muss drü­ber schrei­ben, sonst plat­ze ich noch. Wer Sati­re fin­det, darf sie rot anstreichen.

Zuerst ist heu­te in zahl­lo­sen Medi­en zu ver­neh­men, wie es sich für Qua­li­täts­me­di­en gehört, meist kommentarlos:

Ver­tre­ter von CDU und FDP ver­ur­teil­ten scharf, dass Goog­le die Inter­net­nut­zer für sei­ne Lob­by­in­ter­es­sen missbrauche

Die größ­te Lach­num­mer von allen. Gera­de die, die Licht­jah­re tief in den Ärschen Taschen aller Lob­by­ver­tre­ter ste­cken, die nicht recht­zei­tig auf die Bäu­me kom­men, monie­ren Lob­by­ar­beit? Das ist ganz gro­ßes Kino und ich schla­ge CDU/CSU und FDP für die­sen Spruch für den deut­schen Come­dy­preis vor. Oder viel­leicht ärgern die sich nur dar­über, dass Goog­le ihnen kei­ne Koh­le rüber schiebt? Wer weiß …

Ihr wisst aber schon, lie­be Volks­ver­rä­ter, äh… ´schul­di­gung, Volks­ver­tre­ter, dass sich eure Jugend­or­ga­ni­sa­tio­nen zusam­men mit den Jusos, den Jun­gen  Grü­nen und den Jun­gen Pira­ten heu­te deut­lich vom LSR distan­ziert haben? Hat euch sicher nicht gefal­len, was?

Der zwei­te Ham­mer stammt von Sprin­ger-Vize Kee­se. Der ist zusam­men mit Goo­g­les Kay Ober­beck heu­te vom Deutsch­land­ra­dio inter­viewt wor­den. Ober­beck sagte:

Sie [die Ver­la­ge] kön­nen sel­ber fest­le­gen, wel­che Tei­le von Sei­ten, wel­che Tei­le ihres Ange­bo­tes über­haupt auf­find­bar gemacht wer­den sol­len oder gar nicht. Also inso­fern haben hier die Ver­la­ge schon jetzt sämt­li­che Hebel in der Hand, um sel­ber fest­zu­le­gen, was hier im Inter­net von ihren Ange­bo­ten sicht­bar ist oder was auch nicht.

Dar­auf­hin son­der­te Kee­se doch tat­säch­lich den fol­gen­den Bull­shit ab:

Genau das Gegen­teil ist der Fall, und da liegt sozu­sa­gen der Kern des Pro­blems. […] Es wäre schön, wenn es sol­che dif­fe­ren­zier­ten Mög­lich­kei­ten gäbe, wie Herr Ober­beck sie gera­de schil­dert, aber die gibt es im Augen­blick nicht.

Für wie dumm will der uns eigent­lich ver­kau­fen? Na gut, Sprin­ger-Pres­se halt, da erüb­rigt sich die Fra­ge ohne­hin schon, aber der­art öffent­lich gegen­über einem ÖR-Sen­der aus­ge­spro­chen kann man so etwas mei­ner Mei­nung nach nur als vor­sätz­li­che Lüge bezeich­nen. Dass er es nicht bes­ser weiß, kann ich mir nun wirk­lich nicht vorstellen.

Falls dem doch so sein soll­te, erläu­te­re ich das mal. Also, Kee­se, pass´ gut auf:

Da gibt es die­se Such­ma­schi­ne. Die heisst Goog­le. Die indi­ziert auto­ma­tisch Web­sei­ten, wenn sie über Links im Netz auf­find­bar sind, oder wenn man sie selbst bei Goog­le (wir erin­nern uns: eine Such­ma­schi­ne – eigent­lich ist es eine Find­ma­schi­ne, denn man fin­det mit ihr Web­sei­ten – auch Sei­ten von Zei­tun­gen) ein­trägt. Nun kann es aber sein, dass man nicht möch­te, dass Goog­le (die­se Such­ma­schi­ne) unse­re Sei­ten indi­ziert (für alte Män­ner mit Kugel­schrei­bern und Leser von Tot­holz­me­di­en: in sei­nen Index, also sei­ne Daten­bank auf­nimmt). Dann erstellt man eine Datei namens robots.txt. Da steht drin, wel­che Sei­ten der Web­pä­senz – Ent­schul­di­gung zu schwe­res Wort für Zei­tungs­ver­le­ger – der Web­sei­te nicht in Goo­g­les (eine Such- und Find­ma­schi­ne) Index auf­ge­nom­men wer­den sol­len. Fer­tig. Kein Gesetz nötig.

Das ist Punkt eins.

Punkt zwei ist Goog­le News. Hier wer­den die Nach­rich­ten der Zei­tungs­web­prä… sei­ten gelis­tet, zusätz­lich mit einem Anrei­ßer­text, ein soge­nann­tes Snip­pet, das ist durch­aus kor­rekt. Aller­dings muss man sich selbst dafür dort anmel­den. Ich sage es noch­mal laut und deut­lich (und ent­schul­di­ge mich bei Web-Affi­nen für die Groß­buchs­sta­ben): WENN MAN MIT SEINEM DRECKS-KÄSEBLATT IN DEN GOOGLE-NEWS-INDEX WILL; MUSS MAN SICH SELBST DA ANMELDEN. Und das gilt auch für Springer!

Wenn ihr da nicht rein wollt, lie­be Tot­holz-Ver­öf­fent­li­cher mit unin­ter­es­san­ten Web­sei­ten, dann tragt euch ver­dammt noch­mal ein­fach nicht da ein. Und wenn ihr wie­der raus wollt, dann kün­digt ein­fach euren blö­den Account, Ent­schul­di­gung kei­ne zu kom­pli­zier­ten Wör­ter: mel­det euch wie­der ab. Ist das so schwer? Braucht man dafür ein Gesetz? Ich ant­wor­te mal, falls ihr etwas nicht ver­stan­den habt: nein, das braucht man garan­tiert nicht.

Heu­te Nacht wird dann also im Bun­des­tag über das Leis­tungs­schutz­recht debat­tiert. Na sicher. Um 2:45 Uhr. Unge­fähr. Zu die­ser Uhr­zeit tobt im Deut­schen Bun­des­tag sicher das pral­le Leben. Herz­li­chen Glück­wunsch an die Lob­by­ar­bei­ter, die es geschafft haben, die Aus­spra­che über die­ses Gesetz auf einen Zeit­punkt mit­ten in der Nacht zu legen, damit das mal wie­der nur zu Pro­to­koll gege­ben wird. Mir gegen­über hat der Bun­des­ver­band der Zei­tungs­ver­le­ger in einem Tweet geant­wor­tet »sie sei­en ja nicht für die Ter­min­pla­nung des Bun­des­ta­ges ver­ant­wort­lich«. Ja, ne, is´ klar. Wenn einer von euch Vögeln mal eben sei­nen Kum­pel Rös­ler anruft, dann sorgt der ganz sicher dafür, dass das The­ma beque­m­er­wei­se auf einen Nacht­ter­min gelegt wird. Es ist ohne­hin auf­fäl­lig, wie oft Geset­ze in letz­ter Zeit mit­tels sol­cher Nacht- und Nebel-Aktio­nen heim­lich durch­ge­wun­ken wer­den sol­len. Und die flie­gen doch sowie­so auf, was soll das also?

Wenn das Leis­tungs­schutz­recht kommt, dass wer­den neue Wel­len von Abmah­nun­gen durch Abzo­cker-Anwäl­te durch die rea­le Welt zie­hen und es den Bür­gern schon zei­gen, dass sie nichts mehr im Inter­net ver­öf­fent­li­chen sol­len. Vie­le wer­den dann klein bei­geben und zuma­chen. Und schon ist die Ver­le­germafia ‑Meschpo­ke hau­fen­wei­se Kon­kur­renz los. Fein aus­ge­dacht, ihr Wohl­tä­ter. Und dan­ke dafür, dass die ach so neu­tra­len und objek­ti­ven Qua­li­täts­me­di­en ihre Glaub­wür­dig­keit nach­hal­tig dadurch ein­ge­büßt, dass sie ten­den­zi­ell über die­ses The­ma berich­te­ten, näm­lich pro-Leis­tungs­schutz­recht. Bevor ich wie­der eine Zei­tung kau­fe und lese, ist die Son­ne ausgebrannt.

… So, nu´ geht’s wieder.

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Bild: »Fear! The Ab­mahn­an­walt«, Co­py­right Jo­han­nes Kretz­sch­mar, CC BY-NC-SA

INGRESS – Augmented Reality Game

So etwas muss­te frü­her oder spä­ter kom­men, ich hat­te bereits seit lan­gem damit gerech­net: Goog­le star­tet ein MMO, das die Rea­li­tät in das Spiel mit ein­be­zieht. Goo­g­les neu­es Pro­jekt INGRESS ist offen­bar (Details feh­len noch) ein Android-basier­tes »Aug­men­ted Rea­li­ty Game«, in dem man durch sein Smart­pho­ne via App in der rea­len Welt mit ande­ren Spie­lern inter­agiert, gleich­zei­tig wer­den aber auch Din­ge ein­be­zo­gen, die tat­säch­lich gar nicht exis­tie­ren. Das Gan­ze ergibt dann einen FRIN­GE-ähn­li­chen Mystery-Plot.

Man muss sich für eine von zwei Frak­tio­nen ent­schei­den, ent­we­der den Wider­stand (Resis­tance) oder die Erleuch­te­ten (Enligh­te­ned). Eine mys­te­riö­se neue Form von Ener­gie ist ent­deckt wor­den – die Erleuch­te­ten wol­len dies dadurch ent­ste­hen­den unfass­ba­ren Mög­lich­kei­ten nutz­bar machen, wäh­rend der Wider­stand glaubt, dass durch die Ener­gie unse­re Gedan­ken kon­trol­liert wer­den und die Mensch­heit davor beschützt wer­den muss.

Auf der Sei­te zu INGRESS kann man sich für einen Beta­zu­gang vormerken.

Ich muss zuge­ben: ich bin etwas gespal­ten. Einer­seits fin­de ich die Idee und das Kon­zept über­aus span­nend, ins­be­son­de­re, da der Schlüs­sel zum Erfolg offen­bar Koope­ra­ti­on ist. Auf der ande­ren Sei­te wird das zu noch mehr Smart­pho­ne-Zom­bies füh­ren, als wir ohne­hin jetzt schon auf den Stra­ßen sehen. Wol­len wir das?

Ich habe mich auf jeden Fall für einen Beta-Account ange­mel­det, denn aus­pro­bie­ren muss ich das ein­fach. Stellt sich die Fra­ge, ob das In Euro­pa über­haupt spiel­bar sein wird, aber ich kann mir nicht vor­stel­len, dass Goog­le das nicht vor­ge­se­hen hat.

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Ein paar technische Änderungen

Ich habe soeben auf Phan­ta­News ein paar tech­ni­sche Ände­run­gen vor­ge­nom­men. Es gab bereits seit Län­ge­rem ein Lade­zeit­pro­blem durch das Ein­bin­den der flattr- und Google+Buttons. Da über flattr ohne­hin kei­ner­lei Ein­nah­men kom­men, habe ich die­sen ent­fernt. Der Goog­le+- But­ton sowie neue Knöp­fe für Face­book und Twit­ter wer­den jetzt mit­tels der vom Hei­se-Ver­lag ange­bo­te­nen Lösung »Socials­ha­re­pri­va­cy« über ein Plugin daten­schutz­kon­form eingebunden.

Das bedeu­tet: es wer­den nicht bereits beim Laden der Sei­te über die dafür ein­ge­bun­de­nen Java­scrip­te Infor­ma­tio­nen an die Ser­ver der Anbie­ter gesen­det, son­dern erst, wenn man sie expli­zit frei­gibt und danach anklickt. Hüb­scher Neben­ef­fekt: die zum Teil ärger­lich lan­gen Lade­zei­ten für die­se Java­scrip­te fal­len kom­plett weg. Ich konn­te bereits eine deut­li­che Ver­bes­se­rung der Lade­zei­ten unter Fire­fox fest­stel­len, Chro­me ist eh deut­lich schnel­ler. Inter­net Explo­der inter­es­siert mich nicht.

Wem das zu umständ­lich ist und wer die But­tons gern ein­fach nur ein­mal ankli­cken möch­te, der kann die Sper­re auch frei­ge­ben, das klei­ne Zahn­rad neben den Knöp­fen erläu­tert wie.

Der flattr-But­ton wur­de duch einen Spen­den­knopf ersetzt. Die­ser führt auf eine spe­zi­el­le Sei­te hier auf Phan­ta­News, auf der man eine Mög­lich­keit fin­det, über PayPal etwas zu spenden.

Die letz­te Lade­zeit-Brem­se, die jetzt noch vor­han­den ist, sind die ein­ge­bun­de­nen You­tube-Vide­os (oder ande­re Video­clips). Auf die möch­te ich aller­dings nicht verzichten.

Google verleiht online Filme – jetzt auch in Deutschland

Wäh­rend die Anbie­ter von Video-On-Demand hier­zu­lan­de noch vor sich hin düm­peln und vor der Online-Aus­lei­he vom Nut­zer erst ein­mal alle Daten bis zur Kon­fes­si­on des Haus­tie­res ver­lan­gen sowie eine Schufa-Aus­kunft ein­ho­len, zeigt Inter­net­gi­gant Goog­le erneut wie das ein­fach gehen kann (und muss):

Ab sofort kann man im Shop Goog­le Play, wo es bereits Bücher und Apps gab, auch Fil­me aus­lei­hen. Bei Prei­sen zwi­schen drei und fünf Euro erhält man die Mög­lich­keit, sich den aus­ge­lie­he­nen Film inner­halb von 30 Tagen ein­mal anse­hen zu kön­nen. Ist die Wie­der­ga­be gestar­tet, hat man 48 Stun­den Zeit, die­se zu beenden.

Die Wie­der­ga­be ist über Android-Gerä­te oder im Web­bro­ser mög­lich. Wo aller­dings ande­re Anbie­ter nur olle Kamel­len feil­bie­ten, hat Goog­le halb­wegs aktu­el­le Strei­fen im Ange­bot, die es zum Teil erst seit Kur­zem auf Sil­ber­schei­be gibt, bei­spiels­wei­se JOHN CARTER, VERBLENDUNG oder UNDERWORLD AWAKENING.

Eine HD-Wie­der­ga­be klappt aller­dings der­zeit lei­der nur auf einem Android-Gerät, nicht im Brow­ser, da gibt´s nur SD. TV-Seri­en feh­len hier­zu­lan­de noch kom­plet, in den USA sind die bereits im Shop. Lei­der lie­gen die Fil­me für die deut­sche Vari­an­te von Goog­le Play aus­schließ­lich in deut­scher Spra­che vor, eine Mög­lich­keit sie mit eng­li­scher Ton­spur zu sehen habe ich lei­der noch nicht gefun­den. Aber wie ich Goog­le ken­ne, wird das Ange­bot zügig aus­ge­baut werden.

In ande­ren Län­dern gab es die Online-Aus­lei­he bereits seit eini­ger Zeit, jetzt sind wir hier­zu­lan­de auch in die­ser Sache nicht mehr das Tal der Ahnungs­lo­sen. Goog­le hat­te sich vor der Ein­rich­tung der Platt­form mit diver­sen Hol­ly­wood-Stu­di­os über Zah­lungs­mo­da­li­tä­ten geei­nigt. Es gibt auch ein offi­zi­el­les Wer­be­vi­deo zum Deutsch­land­start der Film­lei­he über Goog­le Play – aber das ist dank GEMA nicht ver­füg­bar. :o)

Ich wer­de das mal aus­pro­bie­ren und dann berichten …

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Screen­shots Web­sei­te Copy­right Google

Googles eBook-Shop ab sofort auch in Deutschland

Ab sofort ist der eBook-Shop des Inter­net­gi­gan­ten Goog­le offi­zi­ell auch in Deutsch­land ver­füg­bar. Nach ver­mut­lich zähen Ver­hand­lun­gen mit den hie­si­gen Ver­la­gen (es gab Berich­te, dass Goog­le angeb­lich äußerst unat­trak­ti­ve Kon­di­tio­nen ange­bo­ten hat­te) erreicht man ihn als Unter­ka­te­go­rie in Goog­le-Apps­to­re »Play«.

Mit an Bord sind zahl­lo­se nam­haf­te loka­le Ver­la­ge, wie bei­spiels­wei­se Hey­ne, Gold­mann und Blan­va­let (also Ran­dom House), Klett-Cot­ta, Hoff­mann und Cam­pe, Lüb­be, CH Beck, die Münch­ner Ver­lags­grup­pe, Gmei­ner und Wal­hal­la. Außern vor blei­ben bei­spiels­wei­se Holtz­brink und Bon­nier. Selbst­ver­ständ­lich erhält man aber auch elek­tro­ni­sche Publi­ka­tio­nen zahl­lo­ser inter­na­tio­na­ler Ver­la­ge auf der Plattform.

Wer im Goog­le-Shop bes­se­re Prei­se für deut­sche eBooks erwar­tet hat, wird natür­lich eines Bes­se­ren belehrt, dank Buch­preis­bin­dung auch auf eBooks sind die zu berap­pen­den Beträ­ge dort in vie­len Fäl­len genau­so über­teu­ert wie anders­wo. Das war aber zu erwarten.

Im Gegen­satz zu ande­ren Anbie­tern legt Goog­le aller­dings Wert dar­auf, dass man die eBooks auf mög­lichst vie­len Platt­for­men und Gerä­ten nut­zen kann: lesen kann man sei­ne erwor­be­nen elek­tro­ni­schen Publi­ka­tio­nen auf der Goog­le Play-Web­sei­te, auf Apps für Ando­id und Tablet-PCs mit die­sem Betriebs­sys­tem, aber auch auf iOS-Gerä­ten wie iPho­ne oder iPad. Neben dem Zugriff übers Web oder via Apps wer­den aber auch ePub- und PDF-Ver­sio­nen angeboten.

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PhantaNews für Smartphones und Tablets via Google Currents

Ab sofort kann man die Inhal­te von Phan­ta­News auch bequem auf dem Smart­pho­ne und Tablet lesen – und das unab­hän­gig davon, ob es sich um ein Android- oder iOS-Gerät han­delt. Goog­le Cur­r­ents machts möglich.

Ich hat­te eine Zeit lang mobi­le Inhal­te über spe­zi­el­le Wor­d­press-Plugins und The­mes ange­bo­ten, lei­der war das feh­ler­an­fäl­lig und die­se Lösun­gen hat­ten ernst­haf­te Pro­ble­me mit Cus­tom Post Types, so dass ich dar­auf wie­der ver­zich­ten musste.

Goo­g­les neu­er Dienst Cur­r­ents macht es nun ein­fach, die Inhal­te von Phan­ta­News für ver­schie­de­ne mobi­le Platt­for­men anzu­bie­ten, ohne dass ich mir Sor­gen um die Tech­nik machen muss, denn die Auf­be­rei­tung für die ver­schie­de­nen Fla­vours (und Auf­lö­sun­gen) von Smart­pho­nes und Tablets über­nimmt Goo­g­les Technik.

Um Phan­ta­News via Cur­r­ents zu lesen, muss man ein­fach nur die fürs eige­ne Gerät pas­sen­de kos­ten­lo­se App instal­lie­ren (für Android oder für iOS) und dort dann in den Inhal­ten nach »Phan­ta­News« suchen, um es zur eige­nen Biblio­thek hin­zu­zu­fü­gen. Man kann mit dem Mobil­ge­rät der eige­nen Wahl auch ein­fach die­sen Link auf­su­chen.

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Kommentar: Google, Digitalisieren und der Buchhandel

Auch hier­zu­lan­de ver­nimmt man sei­tens der Buch- und Ver­lags­bran­che – und sogar sei­tens man­cher Autoren – ein Jauch­zen und Jubi­lie­ren ob des von einem US-ame­ri­ka­ni­schen Rich­ter abge­lehn­ten Ver­gleichs in der Cau­sa »Buch­di­gi­ta­li­sie­rung«.

Dass den Ver­la­gen – also den Ver­wer­tern – ein Stein vom Her­zen fällt ist nicht ver­wun­der­lich, glaubt man doch, einen wei­te­ren Schritt gegen den bösen Digi­ta­li­sie­rer Goog­le getan zu haben, der einem die ach so spär­li­chen Gewin­ne bös­wil­lig wegna­gen will.

Auch aus den Rei­hen der Poli­tik ver­nimmt man Äuße­run­gen, die von wenig Hin­ter­grund­wis­send getrübt schei­nen. Denn Goog­le wäre in der Lage, Schät­ze nicht nur zu heben, son­dern vor allem auch zu ret­ten, die in diver­sen Biblio­the­ken vom Säu­re­fraß geschä­digt vor sich hin ver­rot­ten und für deren Ret­tung in Euro­pa nie­mand das nöti­ge Geld aus­ge­ben will oder kann. Wor­in der Vor­teil liegt, die­se Bücher ver­kom­men zu las­sen, statt Goog­le eine Digi­ta­li­sie­rung zu erlau­ben, erschließt sich mir nicht.

Viel ver­que­rer kommt mir aber vor, wenn auch Autoren sich über Goo­g­les Semi-Nie­der­la­ge (immer­hin hat der Rich­ter nur ver­fügt, dass neu ver­han­delt wer­den muss) laut­stark freuen.

Betrach­ten wir das mal von die­ser War­te: Es gibt viel mehr Bücher, die ich nicht mehr erwer­ben kann weil sie nicht mehr auf­ge­legt wer­den und lan­ge aus dem Han­del sind, als aktu­ell erhält­li­che Schin­ken. Selbst wenn ich solch ein Buch kau­fen woll­te, könn­te ich das so lan­ge nicht, bis irgend ein Ver­lag sich her­ab­lässt, es erneut auf den Markt zu brin­gen. Was bei einer gro­ßen Mehr­heit nicht gesche­hen wird, auch nicht als eBook. Und wenn das dann doch geschieht, erhält der Autor als eigent­li­cher Urhe­ber (!) wie immer nur Peanuts.
Wenn ein sol­ches Buch aber über Goog­le als eBook (käuf­lich) erhält­lich wäre, wür­de der Autor von Goog­le einen Anteil des Ver­kaufs­prei­ses bekom­men. Sieht man den Unter­schied? Gibt es das Buch nicht, bekommt der Autor nichts – liegt es von Goog­le digi­ta­li­siert als eBook, so vor bekommt der Autor einen Anteil wenn die­ses ver­kauft wird. Gewin­ner: Der Leser, der ein Buch bekommt, das gedruckt nicht vor­liegt und viel­leicht nie wie­der vor­lie­gen wird, und der Autor, der dafür Geld erhält, das sonst aus­ge­blie­ben wäre. Klar: die Ver­la­ge gehen leer aus … kein Mit­leid – die hät­ten mir das Buch ja zur Ver­fü­gung stel­len können.

Es ver­steht sich von selbst: Goog­le darf nicht machen, was sie wol­len und es muss dar­über dis­ku­tiert wer­den, wie­viel vom Kuchen der Urhe­ber (nicht die Ver­wer­ter!) tat­säch­lich erhält. Aber den Kon­zern pau­schal als das Urbö­se hin­zu­stel­len ist pure Pole­mik einer Bran­che, die mit dem Medi­um Inter­net nach wie vor nicht zurecht kommt und und es sich zurecht­bie­gen will, bis es zum eige­nen Geschäfts­mo­dell passt – unter­stützt von Poli­ti­kern, die brav alles nach­plap­pern, was die Lob­by ihnen vorschreibt.

Das Inter­net wird sich aller­dings nicht zurecht­bie­gen las­sen. Und als Buch­lieb­ha­ber kann ich an der Ret­tung von Büchern aus dem Nir­va­na nichts Böses entdecken.

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Bild: noBook statt eBook von mir