Rant: Leistungsschutzrecht: »empörte« Parteien und Käse von Keese

Ich woll­te hier ja eigent­lich nichts mehr über das ver­kack­te Leis­tungs­schutz­recht schrei­ben, eigent­lich ist schon alles dazu gesagt, nur noch nicht von jedem. Soeben bin ich aller­dings über zwei Din­ge gestol­pert, die haben trotz – oder gera­de wegen – ihrer offen­sicht­li­chen Idio­tie bei mir für Lach­an­fäl­le gesorgt. Und ich muss drü­ber schrei­ben, sonst plat­ze ich noch. Wer Sati­re fin­det, darf sie rot anstreichen.

Zuerst ist heu­te in zahl­lo­sen Medi­en zu ver­neh­men, wie es sich für Qua­li­täts­me­di­en gehört, meist kommentarlos:

Ver­tre­ter von CDU und FDP ver­ur­teil­ten scharf, dass Goog­le die Inter­net­nut­zer für sei­ne Lob­by­in­ter­es­sen missbrauche

Die größ­te Lach­num­mer von allen. Gera­de die, die Licht­jah­re tief in den Ärschen Taschen aller Lob­by­ver­tre­ter ste­cken, die nicht recht­zei­tig auf die Bäu­me kom­men, monie­ren Lob­by­ar­beit? Das ist ganz gro­ßes Kino und ich schla­ge CDU/CSU und FDP für die­sen Spruch für den deut­schen Come­dy­preis vor. Oder viel­leicht ärgern die sich nur dar­über, dass Goog­le ihnen kei­ne Koh­le rüber schiebt? Wer weiß …

Ihr wisst aber schon, lie­be Volks­ver­rä­ter, äh… ´schul­di­gung, Volks­ver­tre­ter, dass sich eure Jugend­or­ga­ni­sa­tio­nen zusam­men mit den Jusos, den Jun­gen  Grü­nen und den Jun­gen Pira­ten heu­te deut­lich vom LSR distan­ziert haben? Hat euch sicher nicht gefal­len, was?

Der zwei­te Ham­mer stammt von Sprin­ger-Vize Kee­se. Der ist zusam­men mit Goo­g­les Kay Ober­beck heu­te vom Deutsch­land­ra­dio inter­viewt wor­den. Ober­beck sagte:

Sie [die Ver­la­ge] kön­nen sel­ber fest­le­gen, wel­che Tei­le von Sei­ten, wel­che Tei­le ihres Ange­bo­tes über­haupt auf­find­bar gemacht wer­den sol­len oder gar nicht. Also inso­fern haben hier die Ver­la­ge schon jetzt sämt­li­che Hebel in der Hand, um sel­ber fest­zu­le­gen, was hier im Inter­net von ihren Ange­bo­ten sicht­bar ist oder was auch nicht.

Dar­auf­hin son­der­te Kee­se doch tat­säch­lich den fol­gen­den Bull­shit ab:

Genau das Gegen­teil ist der Fall, und da liegt sozu­sa­gen der Kern des Pro­blems. […] Es wäre schön, wenn es sol­che dif­fe­ren­zier­ten Mög­lich­kei­ten gäbe, wie Herr Ober­beck sie gera­de schil­dert, aber die gibt es im Augen­blick nicht.

Für wie dumm will der uns eigent­lich ver­kau­fen? Na gut, Sprin­ger-Pres­se halt, da erüb­rigt sich die Fra­ge ohne­hin schon, aber der­art öffent­lich gegen­über einem ÖR-Sen­der aus­ge­spro­chen kann man so etwas mei­ner Mei­nung nach nur als vor­sätz­li­che Lüge bezeich­nen. Dass er es nicht bes­ser weiß, kann ich mir nun wirk­lich nicht vorstellen.

Falls dem doch so sein soll­te, erläu­te­re ich das mal. Also, Kee­se, pass´ gut auf:

Da gibt es die­se Such­ma­schi­ne. Die heisst Goog­le. Die indi­ziert auto­ma­tisch Web­sei­ten, wenn sie über Links im Netz auf­find­bar sind, oder wenn man sie selbst bei Goog­le (wir erin­nern uns: eine Such­ma­schi­ne – eigent­lich ist es eine Find­ma­schi­ne, denn man fin­det mit ihr Web­sei­ten – auch Sei­ten von Zei­tun­gen) ein­trägt. Nun kann es aber sein, dass man nicht möch­te, dass Goog­le (die­se Such­ma­schi­ne) unse­re Sei­ten indi­ziert (für alte Män­ner mit Kugel­schrei­bern und Leser von Tot­holz­me­di­en: in sei­nen Index, also sei­ne Daten­bank auf­nimmt). Dann erstellt man eine Datei namens robots.txt. Da steht drin, wel­che Sei­ten der Web­pä­senz – Ent­schul­di­gung zu schwe­res Wort für Zei­tungs­ver­le­ger – der Web­sei­te nicht in Goo­g­les (eine Such- und Find­ma­schi­ne) Index auf­ge­nom­men wer­den sol­len. Fer­tig. Kein Gesetz nötig.

Das ist Punkt eins.

Punkt zwei ist Goog­le News. Hier wer­den die Nach­rich­ten der Zei­tungs­web­prä… sei­ten gelis­tet, zusätz­lich mit einem Anrei­ßer­text, ein soge­nann­tes Snip­pet, das ist durch­aus kor­rekt. Aller­dings muss man sich selbst dafür dort anmel­den. Ich sage es noch­mal laut und deut­lich (und ent­schul­di­ge mich bei Web-Affi­nen für die Groß­buchs­sta­ben): WENN MAN MIT SEINEM DRECKS-KÄSEBLATT IN DEN GOOGLE-NEWS-INDEX WILL; MUSS MAN SICH SELBST DA ANMELDEN. Und das gilt auch für Springer!

Wenn ihr da nicht rein wollt, lie­be Tot­holz-Ver­öf­fent­li­cher mit unin­ter­es­san­ten Web­sei­ten, dann tragt euch ver­dammt noch­mal ein­fach nicht da ein. Und wenn ihr wie­der raus wollt, dann kün­digt ein­fach euren blö­den Account, Ent­schul­di­gung kei­ne zu kom­pli­zier­ten Wör­ter: mel­det euch wie­der ab. Ist das so schwer? Braucht man dafür ein Gesetz? Ich ant­wor­te mal, falls ihr etwas nicht ver­stan­den habt: nein, das braucht man garan­tiert nicht.

Heu­te Nacht wird dann also im Bun­des­tag über das Leis­tungs­schutz­recht debat­tiert. Na sicher. Um 2:45 Uhr. Unge­fähr. Zu die­ser Uhr­zeit tobt im Deut­schen Bun­des­tag sicher das pral­le Leben. Herz­li­chen Glück­wunsch an die Lob­by­ar­bei­ter, die es geschafft haben, die Aus­spra­che über die­ses Gesetz auf einen Zeit­punkt mit­ten in der Nacht zu legen, damit das mal wie­der nur zu Pro­to­koll gege­ben wird. Mir gegen­über hat der Bun­des­ver­band der Zei­tungs­ver­le­ger in einem Tweet geant­wor­tet »sie sei­en ja nicht für die Ter­min­pla­nung des Bun­des­ta­ges ver­ant­wort­lich«. Ja, ne, is´ klar. Wenn einer von euch Vögeln mal eben sei­nen Kum­pel Rös­ler anruft, dann sorgt der ganz sicher dafür, dass das The­ma beque­m­er­wei­se auf einen Nacht­ter­min gelegt wird. Es ist ohne­hin auf­fäl­lig, wie oft Geset­ze in letz­ter Zeit mit­tels sol­cher Nacht- und Nebel-Aktio­nen heim­lich durch­ge­wun­ken wer­den sol­len. Und die flie­gen doch sowie­so auf, was soll das also?

Wenn das Leis­tungs­schutz­recht kommt, dass wer­den neue Wel­len von Abmah­nun­gen durch Abzo­cker-Anwäl­te durch die rea­le Welt zie­hen und es den Bür­gern schon zei­gen, dass sie nichts mehr im Inter­net ver­öf­fent­li­chen sol­len. Vie­le wer­den dann klein bei­geben und zuma­chen. Und schon ist die Ver­le­germafia ‑Meschpo­ke hau­fen­wei­se Kon­kur­renz los. Fein aus­ge­dacht, ihr Wohl­tä­ter. Und dan­ke dafür, dass die ach so neu­tra­len und objek­ti­ven Qua­li­täts­me­di­en ihre Glaub­wür­dig­keit nach­hal­tig dadurch ein­ge­büßt, dass sie ten­den­zi­ell über die­ses The­ma berich­te­ten, näm­lich pro-Leis­tungs­schutz­recht. Bevor ich wie­der eine Zei­tung kau­fe und lese, ist die Son­ne ausgebrannt.

… So, nu´ geht’s wieder.

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Bild: »Fear! The Ab­mahn­an­walt«, Co­py­right Jo­han­nes Kretz­sch­mar, CC BY-NC-SA

Das Leistungsschutzrecht, oder: Lobbyistengesocks

Ges­tern hat die Bun­des­re­gie­rung ihr Leis­tungs­schutz­recht im Kabi­nett durch­ge­wun­ken. Und wie­der ein­mal (wie schon bei ande­ren ähn­li­chen Geset­zes­ak­tio­nen in der Ver­gan­gen­heit) wur­den am Ent­wurf in letz­ter Minu­te Ände­run­gen dar­an vor­ge­nom­men – man kann das nur als »Nacht- und Nebel-Akti­on« bezeichnen.

Man muss sich in die­ser cau­sa über eines voll­kom­men im Kla­ren sein: was ihr in der Pres­se über das The­ma lest, ist in vie­len, lei­der all­zu vie­len, Fäl­len erstun­ken und erlo­gen, und soll nur eins: abwie­geln und den Leser in Sicher­heit wie­gen, oder ihn gar gezielt falsch infor­mie­ren, den immer­hin geht es um ein bedin­gungs­lo­ses Grund­ein­kom­men für Ver­le­ger und damit um den eige­nen Vor­teil. Da ver­gisst man ein­fach mal, dass man eigent­lich neu­tral und objek­tiv infor­mie­ren sollte.

Auch wenn sei­tens der CDU/CSU-Lob­byhu­ren ‑Poli­ti­ker voll­mun­dig behaup­tet wird, dass das Gesetz den »klei­nen Blog­ger« nicht tref­fen oder nicht betref­fen wird, sind Pas­sa­gen im Gesetz hand­werk­lich schlecht und schwam­mig for­mu­liert, Stich­wort bei­spiels­wei­se wie immer das nicht exakt defi­nier­te »gewerbs­mä­ßig«, so dass eine neue Ein­nah­me­quel­le für Abmahn­ab­zo­cker geschaf­fen wird. In die letz­te Geset­zes­ver­si­on wur­den zudem noch schnell Pas­si über Twit­ter und RSS-Feeds geschmug­gelt, die eben­falls für genau sol­che Abmah­nun­gen sor­gen werden.

Aber die schlecht for­mu­lier­ten Stel­len sind nur ein Teil des Pro­blems: die gan­ze Num­mer stinkt von vor­ne bis hin­ten und die Bun­des­re­gie­rung dürf­te vor allem einen Grund gehabt haben, das natio­nal und inter­na­tio­nal von Fach­leu­ten für kom­plet­ten Bull­shit erklär­te Gesetz mit der­ar­ti­gem Nach­druck durch­zu­win­ken: mas­si­ve Angst vor Sprin­ger und der Bild (und wei­te­ren Ver­le­gern). Denn inhalt­lich lässt sich nicht erklä­ren, was da beschlos­sen wer­den soll. Wenn die Ver­la­ge nicht mehr mit Über­schrif­ten und Snip­pets – und um mehr geht es angeb­lich nicht – in Goo­g­les News­ser­vice auf­tau­chen wol­len, dann gibt es längst die not­wen­di­gen tech­ni­schen Werk­zeu­ge dafür, von Goog­le selbst zur Ver­fü­gung gestellt. Goog­le klaut also nix, aber auch gar nix, im Gegen­satz zu den Lügen, die Sprin­ger-Chef­pro­pa­gan­dis­ten ver­brei­ten. Die Ver­la­ge selbst wären in der Lage, dafür zu sor­gen, dass die­se Snip­pets von Goog­le nicht mehr ver­brei­tet wer­den kön­nen. Den­noch tun sie das nicht und ver­brei­ten auch noch den Ein­druck, Goog­le wür­de sich groß­um­fäng­lich an ihren Tex­ten ver­grei­fen – was eine dreis­te Unwahr­heit ist.

Doch man will selbst­ver­ständ­lich gar nicht raus aus dem Goog­le-Index, denn weit über 90 Pro­zent der Besu­cher auf den Ver­lags­web­sei­ten kom­men über die­se Such­ma­schi­ne. Und das zeigt die Ver­lo­gen­heit der gan­zen Num­mer: man freut sich über den Traf­fic den Goog­le bringt, will den Such­ma­schi­nen­be­trei­ber aber den­noch zusätz­lich dafür zur Kas­se bit­ten. Unfassbar.

Es geht nach wie vor um mini­ma­le Text­pas­sa­gen, mit­hin pure Infor­ma­ti­on, die hier einem Leis­tungs­schutz unter­wor­fen wer­den sol­len – und zwar weil sie man­gels Schöp­fungs­hö­he dem Urhe­ber­recht nicht unter­lie­gen wür­den. Das wür­de den Wis­sens- und Infor­ma­ti­ons­fluss im Inter­net in Deutsch­land mas­siv und in nicht hin­nehm­ba­rer Wei­se ein­schrän­ken, ohne dass es dafür nach­voll­zieh­ba­re Grün­de oder Grund­la­gen gibt. Wei­ter­hin wäre das Gesetz ein mas­si­ver Ein­schnitt in die Pres­se- und Mei­nungs­frei­heit. Das ist kei­nes­falls hinnehmbar.

Wer sich wei­ter infor­mie­ren möch­te, der sei auf aktu­el­le Arti­kel beim Per­len­tau­cher und bei Ste­fan Nig­ge­mei­er ver­wie­sen, ins­be­son­de­re in letz­te­rem wer­den die Schein­ar­gu­men­te der Ver­fech­ter die­ser ver­meint­li­chen Geld­druck­ma­schi­ne für Tot­holz­me­di­en detail­liert aus­ein­an­der genommen.

Hier auf Phan­ta­News kommt ab sofort ein Plugin zum Ein­satz, das Links auf Sei­ten der Zei­tungs­ver­la­ge auf eine Lan­ding­pa­ge umlei­tet, auf der über das Leis­tungs­chutz­recht und die Pro­ble­me damit infor­miert wird. Noch hat man die Mög­lich­keit, von dort über einen Link zum eigent­li­chen Arti­kel wei­ter zu kom­men, aber soll­te das Gesetz in die­ser Form ver­ab­schie­det wer­den, wird die­se Opti­on auch noch ent­fernt und in Zukunft ein­fach nicht mehr auf deut­sche Ver­la­ge ver­linkt. Es bleibt ja ana­log zur Hand­ha­bung »Quel­le: Inter­net«, wie sie in diver­sen Medi­en immer wie­der zu fin­den ist, ein­fach der Hin­weis: »Quel­le: Zeitung«.

[Update 30.08.2012, 12:20 Uhr:] einen eben­falls sehr lesens­wer­ten neu­en Arti­kel hier­zu fin­det man auf iRights.info

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