Edit Policy: Lobbyismus und Kampagnen – neues Gezerre um die Urheberrechtsreform

Edit Policy: Lobbyismus und Kampagnen – neues Gezerre um die Urheberrechtsreform

Hin­weis: Der nach­fol­gen­de Text von Julia Reda (@senficon auf Twit­ter) erschien ursprüng­lich ges­tern auf Heise.de, dort aller­dings hin­ter der brand­neu­en, unver­schäm­ten Pay­wall, die Tracking erzwin­gen möch­te, wenn man die Hei­se-Beträ­ge lesen will. Da der Text unter CC-BY 4.0 steht, habe ich ihn hier reproduziert.

Eigent­lich schien die Ver­ab­schie­dung der Urhe­ber­rechts­re­form durch das Bun­des­ka­bi­nett am ver­gan­ge­nen Mitt­woch aus­ge­mach­te Sache. Das Jus­tiz­mi­nis­te­ri­um hat­te den Regie­rungs­ent­wurf bereits der Pres­se vor­ge­stellt, dann kam der Rück­zie­her in letz­ter Minu­te. Insi­dern zufol­ge ist der neue CDU-Vor­sit­zen­de Armin Laschet für die Ver­zö­ge­rung des umstrit­te­nen Geset­zes ver­ant­wort­lich, das die EU-Urhe­ber­rechts­richt­li­nie mit­samt Upload­fil­tern und Leis­tungs­schutz­recht für Pres­se­ver­le­ger in deut­sches Recht umset­zen soll.

Die­se Ver­zö­ge­rung nutzt Mathi­as Döpf­ner, Che­f­lob­by­ist des Bun­des­ver­bands der Zei­tungs­ver­le­ger BDZV und Vor­stands­vor­sit­zen­der des Axel Sprin­ger-Ver­lags, für eine bei­spiel­lo­se Lob­by­kam­pa­gne, die den Vor­schlag zulas­ten der Infor­ma­ti­ons­rech­te der All­ge­mein­heit an die Wunsch­vor­stel­lun­gen der gro­ßen Ver­la­ge anpas­sen soll. Die Lob­by­stra­te­gie basiert dar­auf, eine Debat­te über die Macht von ame­ri­ka­ni­schen Digi­tal­platt­for­men vom Zaun zu bre­chen, um den Anschein zu erwe­cken, die For­de­run­gen der Pres­se­ver­la­ge für die Reform des Urhe­ber­rechts dien­ten der Ein­he­gung der Macht von Goog­le, Face­book und Co. Eine öffent­li­che Debat­te über den Scha­den von Upload­fil­tern und Leis­tungs­schutz­recht für die Grund­rech­te der Nutzer:innen soll dadurch ver­mie­den wer­den. Genau so war es in einer inter­nen Lob­by­stra­te­gie des BDZV und der Ver­wer­tungs­ge­sell­schaft VG Media nach­zu­le­sen, die Netzpolitik.org kurz nach Ver­ab­schie­dung der EU-Urhe­ber­rechts­re­form öffent­lich gemacht hat.

Dar­in heißt es: »Das Anlie­gen der Absen­der und ihrer Rech­te­inha­ber, Kom­po­nis­ten, Musik- und Pres­se­ver­le­ger, Autoren sowie der Sen­de­un­ter­neh­men und ihrer jewei­li­gen Ein­zel­ur­he­ber wird unter ande­rem, aber nicht her­vor­ge­ho­ben, erwähnt. Die­ses Pro­blem wird als eines unter vie­len, viel­leicht auch noch grö­ße­ren, dar­ge­stellt. Nur auf die­se Wei­se ver­mei­den wir den Hin­weis von Kri­ti­kern, es gehe uns nur um die wirt­schaft­li­chen Inter­es­sen unse­rer Medi­en­un­ter­neh­men, Rech­te­inha­ber und Urheber.«

Genau nach die­sem Mus­ter ver­mischt Döpf­ner aktu­ell die Urhe­ber­rechts­re­form mit sach­frem­den The­men, etwa einem Streit zwi­schen Goog­le und Face­book mit einer aus­tra­li­schen Wett­be­werbs­be­hör­de, der mit dem Urhe­ber­recht gar nichts zu tun hat, und dem Ruf nach einem Ver­bot per­so­na­li­sier­ter Wer­bung auf Online-Platt­for­men – ein Framing, das selbst in der Bericht­erstat­tung der Öffent­lich-Recht­li­chen unkri­tisch über­nom­men wur­de.

Die For­de­rung nach der Wer­be­re­gu­lie­rung ist nicht nur des­halb per­fi­de, weil der Ver­band der Pres­se­ver­le­ger, des­sen Prä­si­dent Döpf­ner ist, durch Lob­by­ing in Brüs­sel Sei­te an Sei­te mit den Online-Platt­for­men und Tele­kom­kon­zer­nen seit Jah­ren jeg­li­che Regu­lie­rung des Online-Trackings durch die ePri­va­cy-Ver­ord­nung blo­ckiert. Die For­de­rung ist auch ein Rück­schritt gegen­über den Plä­nen zahl­rei­cher Euro­pa­ab­ge­ord­ne­ter, die sich für ein all­ge­mei­nes Ver­bot von per­so­na­li­sier­ter Wer­bung mit­tels Tracking und Tar­ge­ting ein­set­zen, das – anders als von Döpf­ner gefor­dert – natür­lich auch für Pres­se­ver­la­ge wie Axel Sprin­ger gel­ten muss, des­sen Online­an­ge­bot Welt.de selbst mit geziel­ter Mani­pu­la­ti­on ver­sucht, unse­re per­sön­li­chen Daten abzugreifen.

Vor allem ver­sucht Döpf­ners Kam­pa­gne durch plum­pe Ver­knüp­fung des The­mas Wer­be­re­gu­lie­rung mit der Urhe­ber­rechts­re­form den Anschein zu erwe­cken, dass alle, die sich ange­sichts des aus­ufern­den Wer­be­trackings um ihre Grund­rech­te sor­gen, logi­scher­wei­se auch für Ver­schär­fun­gen des Geset­zes­ent­wurfs über Upload­fil­ter und Leis­tungs­schutz­recht sein müss­ten. Dabei geht von den For­de­run­gen der Ver­la­ge bei der Urhe­ber­rechts­re­form im Gegen­teil eine gro­ße Gefahr für die Grund­rech­te der Nutzer:innen aus.

Tat­säch­lich hat die Bun­des­re­gie­rung den Pres­se­ver­la­gen bei der Urhe­ber­rechts­re­form bereits enor­me Zuge­ständ­nis­se gemacht – bis an die Gren­ze der euro­pa­recht­li­chen Zuläs­sig­keit. Anders als durch die EU-Richt­li­nie vor­ge­se­hen sol­len Pres­se­ver­le­ger nach dem deut­schen Ent­wurf näm­lich ihr Leis­tungs­schutz­recht auch mit­tels Upload­fil­tern durch­set­zen kön­nen. Das ist eine enor­me Gefahr für die Infor­ma­ti­ons­frei­heit, weil Pres­se­ar­ti­kel noch viel häu­fi­ger als jede ande­re Medi­en­form lega­le Zita­te frem­der Wer­ke ent­hal­ten. Wer­den Pres­se­ar­ti­kel in einen Upload­fil­ter ein­ge­speist, ist die Wahr­schein­lich­keit sehr hoch, dass fälsch­li­cher­wei­se ande­re Tex­te gesperrt wer­den, die das­sel­be Zitat ent­hal­ten – bei­spiels­wei­se wenn vie­le Medi­en unab­hän­gig von­ein­an­der das­sel­be Zitat aus einer Rede der Bun­des­kanz­le­rin wie­der­ge­ben. Die Sper­rung lega­ler Inhal­te, so lau­ten die Vor­ga­ben aus Arti­kel 17 der EU-Richt­li­nie, muss der deut­sche Gesetz­ge­ber bei sei­ner Umset­zung in natio­na­les Recht aber verhindern.

Man könn­te nun erwar­ten, die Ver­le­ger­ver­bän­de wür­den sich aus der Debat­te um die Umset­zung von Arti­kel 17 her­aus­hal­ten, damit nie­mand ihren Coup bemerkt, dass sie laut Regie­rungs­ent­wurf von den Upload­fil­tern pro­fi­tie­ren sol­len, die für sie durch den euro­päi­schen Gesetz­ge­ber gar nicht vor­ge­se­hen waren. Doch das Selbst­be­wusst­sein des BDZV, poli­ti­sche For­de­run­gen an die Bun­des­re­gie­rung dik­tie­ren zu kön­nen, kennt offen­bar kei­ne Gren­zen. Den Ver­le­gern ist ins­be­son­de­re eine Rege­lung des Geset­zes­ent­wurfs ein Dorn im Auge, die die auto­ma­ti­sche Sper­rung lega­ler Inhal­te ver­hin­dern soll. Ein ers­ter Dis­kus­si­ons­ent­wurf aus dem Som­mer sah noch vor, dass gering­fü­gi­ge Nut­zun­gen geschütz­ter Wer­ke, etwa die Wie­der­ga­be von weni­ger als 1000 Zei­chen eines Tex­tes, pau­schal lega­li­siert wer­den soll­ten. Platt­for­men soll­ten dafür eine Ver­gü­tung zah­len. Prompt wur­den die Print-Zei­tun­gen mit empör­ten Mei­nungs­bei­trä­gen aus der Ver­lags­bran­che geflu­tet, die von Ent­eig­nung oder gar der »Tau­send-Zei­chen-Ent­haup­tung« spra­chen, weil die Bun­des­re­gie­rung es wag­te, Aus­nah­men von einer Rege­lung vor­zu­se­hen, von der Pres­se­ver­la­ge laut Euro­pa­recht eigent­lich über­haupt nicht pro­fi­tie­ren dürften.

Die Bun­des­re­gie­rung hat auf die­se Kam­pa­gne bereits reagiert und hat die Aus­nah­me inzwi­schen radi­kal zusam­men­ge­kürzt: Nach dem Regie­rungs­ent­wurf sol­len nur noch sol­che Inhal­te vor einer auto­ma­ti­schen Sper­rung bewahrt wer­den, die weni­ger als die Hälf­te eines frem­den Werks ent­hal­ten und die­sen Aus­schnitt mit ande­ren Inhal­ten kom­bi­nie­ren, wobei der Aus­schnitt nicht mehr als 160 Zei­chen umfas­sen darf. Von einer Lega­li­sie­rung die­ser Nut­zun­gen ist über­haupt nicht mehr die Rede, die Uploads gel­ten nach dem aktu­el­len Ent­wurf nur noch als »mut­maß­lich erlaubt« und dür­fen des­halb nicht voll­au­to­ma­tisch ohne mensch­li­che Prü­fung gesperrt wer­den. Einer nach­träg­li­chen Ent­fer­nung, soll­te es sich bei einer sol­chen Nut­zung doch um eine Urhe­ber­rechts­ver­let­zung han­deln, steht dage­gen nichts im Wege.

160 Zei­chen sind so lach­haft wenig, dass damit nicht nur Zita­te durch­schnitt­li­cher Län­ge (rund 300 Zei­chen) oder die Wie­der­ga­be eines ein­zel­nen Tweets (280 Zei­chen) unmög­lich gemacht wür­den. Selbst der Name der EU-Urhe­ber­rechts­richt­li­nie, voll aus­ge­schrie­ben, umfasst 220 Zei­chen – wir kön­nen uns also auf die auto­ma­ti­sche Sper­rung von Uploads gefasst machen, die über­haupt nicht aus frem­den Arti­keln zitie­ren, son­dern ein­fach den Namen eines Geset­zes erwäh­nen, der eben­falls in geschütz­ten Pres­se­ar­ti­keln auf­tau­chen könn­te. Wer die auto­ma­ti­sche Sper­rung von Tex­ten bei einer so gerin­gen Über­ein­stim­mung erlaubt, ris­kiert mas­si­ve Kol­la­te­ral­schä­den für die Infor­ma­ti­ons­frei­heit und ein unüber­schau­ba­res Uploadfilter-Chaos.

War­um die Pres­se­ver­le­ger über­haupt auf das äußerst gefähr­li­che Instru­ment der Upload­fil­ter zurück­grei­fen kön­nen sol­len, ist dabei völ­lig unver­ständ­lich, hat­ten die Verfechter:innen des Leis­tungs­schutz­rechts doch stets beteu­ert, es gehe ihnen nicht um eine Behin­de­rung des Infor­ma­ti­ons­flus­ses, son­dern um die Ein­ho­lung von Lizen­zen von Platt­for­men – allen vor­an Goog­le, des­sen Such- und Nach­rich­ten­funk­tio­nen von der Upload­fil­ter-Rege­lung aber ohne­hin aus­ge­nom­men sind. Das Lob­by­ing der Pres­se­ver­la­ge gegen die Baga­tell­gren­zen ist auch des­halb völ­lig fehl am Plat­ze, weil die­se nur für Uploads gel­ten, die nicht­kom­mer­zi­ell sind oder nur gerin­ge Ein­nah­men erzie­len. Sol­che pri­va­ten oder nicht­kom­mer­zi­el­len Nut­zun­gen durch Ein­zel­per­so­nen sind aber ohne­hin vom Gel­tungs­be­reich des Leis­tungs­schutz­rechts für Pres­se­ver­le­ger ausgenommen.

Ange­sichts der aktu­el­len Medi­en­kam­pa­gne von Mathi­as Döpf­ner ist nicht damit zu rech­nen, dass die Pres­se­ver­la­ge an einem fai­ren Kom­pro­miss beim Urhe­ber­recht inter­es­siert sind. Selbst der Vor­schlag der lächer­lich nied­ri­gen 160-Zei­chen-Gren­ze wur­de im Sprin­ger-Blatt BILD bereits als zu groß­zü­gig kri­ti­siert, unter dem irre­füh­ren­den Titel: »Streit um Urhe­ber­rech­te: Goog­le und Face­book dro­hen mit Netz-Sper­re«. Bei der angeb­li­chen Dro­hung einer »Netz-Sper­re« han­delt es sich tat­säch­lich um die Ankün­di­gung von Goog­le, sei­nen Such­dienst in Aus­tra­li­en nicht mehr anbie­ten zu wol­len, wenn dort ein Wett­be­werbs­ge­setz ver­ab­schie­det wird, das Urhe­ber- oder Leis­tungs­schutz­rech­te mit kei­nem ein­zi­gen Wort erwähnt. Die­se geziel­te Des­in­for­ma­ti­on der Öffent­lich­keit hat bei Sprin­ger Metho­de. Ziel ist, den fal­schen Ein­druck zu erwe­cken, bei der deut­schen Urhe­ber­rechts­re­form gin­ge die Gefahr für die Mei­nungs- und Infor­ma­ti­ons­frei­heit von den Platt­for­men aus, nicht etwa von Leis­tungs­schutz­recht und Uploadfiltern.

Es ver­heißt nichts Gutes, wenn sich die CDU unter neu­er Par­tei­füh­rung der­art vor Döpf­ners Kar­ren span­nen lässt. Die Gunst der Bou­le­vard­blät­ter mag für Laschet über­le­bens­wich­tig erschei­nen – tren­nen ihn doch nur noch sei­ne schwä­cheln­den Beliebt­heits­wer­te von der Kanz­ler­kan­di­da­tur für die Uni­on. Doch die CDU hat schon ein­mal den Feh­ler gemacht, die öffent­li­che Mei­nungs­bil­dung im Netz zu igno­rie­ren, als sie kurz vor der Euro­pa­wahl 2019 vom Video »die Zer­stö­rung der CDU« des You­Tubers Rezo über­rascht wur­de und ein his­to­risch schlech­tes Wahl­er­geb­nis einfuhr.

Rezo hat sich gemein­sam mit ande­ren Influencer:innen, deren Mil­lio­nen­pu­bli­kum die Auf­la­ge der BILD bei Wei­tem über­steigt, mit kon­struk­ti­ven Vor­schlä­gen in die Debat­te um die Urhe­ber­rechts­re­form ein­ge­bracht. Im Streit­ge­spräch mit FAZ-Her­aus­ge­ber Knop um die Urhe­ber­rechts­re­form lässt Rezo die­sen alt aussehen.

Es ist jetzt an Laschet zu bewei­sen, ob er als neu­er Par­tei­vor­sit­zen­der die geschei­ter­te ein­sei­ti­ge Urhe­ber­rechts­po­li­tik zu Guns­ten der Pres­se­ver­la­ge fort­set­zen will, oder ob er sich an das Wahl­ver­spre­chen sei­ner Par­tei erin­nert, das lau­te­te: »Mei­nungs­frei­heit stär­ken und Nut­zer bes­ser­stel­len, Urhe­ber fair und effek­tiv ver­gü­ten, Platt­for­men ein­bin­den und ver­pflich­ten – aber alles ohne Upload-Fil­ter«. Sonst könn­te die Uni­on erneut davon über­rascht wer­den, wie vie­le der Mil­lio­nen Men­schen, die Upload­fil­ter und Leis­tungs­schutz­recht kri­ti­siert haben, bei der Bun­des­tags­wahl im Herbst wäh­len dürfen.

Die Tex­te der Kolum­ne »Edit Poli­cy« ste­hen unter der Lizenz CC BY 4.0. Logo Ban Con­tent von der Elec­tro­nic Fron­tier Foun­da­ti­onCC-BY

 

Springer und Co haben bestellt – Politiker haben geliefert: Das Ende des freien Internets

Springer und Co haben bestellt – Politiker haben geliefert: Das Ende des freien Internets

 

Soeben haben die lob­by­ge­steu­er­ten Poli­ti­ker des EU-Par­la­ments das Ende des frei­en Inter­nets beschlos­sen, sowie eine Umschich­tung von Ein­nah­men weg von Urhe­bern hin zu Ver­wer­tern. Axel Sprin­ger, Bör­sen­ver­ein und Co haben bestellt, die Poli­tik hat gelie­fert und dabei die Bür­ger­inter­es­sen kom­plett außer acht gelas­sen: Eine Peti­ti­on von über fünf Mil­lio­nen Bür­gern, 200000 Men­schen auf den Stra­ßen: alles scheißegal.

Ich kann mei­ne Wut gera­de kaum in Wor­te fas­sen und wer­de es auch nicht tun, da die­se sicher­lich jus­ti­zia­bel wären.

Der Kampf mag ver­lo­ren sein, der Krieg gegen die Inter­net­aus­dru­cker fängt jetzt erst an.

Ers­ter Schritt könn­te sein, dem Ver­ein digi­tal­cou­ra­ge e.V. bei­zu­tre­ten wie ich es jetzt tue. Und ab sofort bin ich bei jeder lega­len Akti­on gegen die ver­lo­ge­nen Anti­de­mo­kra­ten der CDU dabei.

Rant: Leistungsschutzrecht: »empörte« Parteien und Käse von Keese

Ich woll­te hier ja eigent­lich nichts mehr über das ver­kack­te Leis­tungs­schutz­recht schrei­ben, eigent­lich ist schon alles dazu gesagt, nur noch nicht von jedem. Soeben bin ich aller­dings über zwei Din­ge gestol­pert, die haben trotz – oder gera­de wegen – ihrer offen­sicht­li­chen Idio­tie bei mir für Lach­an­fäl­le gesorgt. Und ich muss drü­ber schrei­ben, sonst plat­ze ich noch. Wer Sati­re fin­det, darf sie rot anstreichen.

Zuerst ist heu­te in zahl­lo­sen Medi­en zu ver­neh­men, wie es sich für Qua­li­täts­me­di­en gehört, meist kommentarlos:

Ver­tre­ter von CDU und FDP ver­ur­teil­ten scharf, dass Goog­le die Inter­net­nut­zer für sei­ne Lob­by­in­ter­es­sen missbrauche

Die größ­te Lach­num­mer von allen. Gera­de die, die Licht­jah­re tief in den Ärschen Taschen aller Lob­by­ver­tre­ter ste­cken, die nicht recht­zei­tig auf die Bäu­me kom­men, monie­ren Lob­by­ar­beit? Das ist ganz gro­ßes Kino und ich schla­ge CDU/CSU und FDP für die­sen Spruch für den deut­schen Come­dy­preis vor. Oder viel­leicht ärgern die sich nur dar­über, dass Goog­le ihnen kei­ne Koh­le rüber schiebt? Wer weiß …

Ihr wisst aber schon, lie­be Volks­ver­rä­ter, äh… ´schul­di­gung, Volks­ver­tre­ter, dass sich eure Jugend­or­ga­ni­sa­tio­nen zusam­men mit den Jusos, den Jun­gen  Grü­nen und den Jun­gen Pira­ten heu­te deut­lich vom LSR distan­ziert haben? Hat euch sicher nicht gefal­len, was?

Der zwei­te Ham­mer stammt von Sprin­ger-Vize Kee­se. Der ist zusam­men mit Goo­g­les Kay Ober­beck heu­te vom Deutsch­land­ra­dio inter­viewt wor­den. Ober­beck sagte:

Sie [die Ver­la­ge] kön­nen sel­ber fest­le­gen, wel­che Tei­le von Sei­ten, wel­che Tei­le ihres Ange­bo­tes über­haupt auf­find­bar gemacht wer­den sol­len oder gar nicht. Also inso­fern haben hier die Ver­la­ge schon jetzt sämt­li­che Hebel in der Hand, um sel­ber fest­zu­le­gen, was hier im Inter­net von ihren Ange­bo­ten sicht­bar ist oder was auch nicht.

Dar­auf­hin son­der­te Kee­se doch tat­säch­lich den fol­gen­den Bull­shit ab:

Genau das Gegen­teil ist der Fall, und da liegt sozu­sa­gen der Kern des Pro­blems. […] Es wäre schön, wenn es sol­che dif­fe­ren­zier­ten Mög­lich­kei­ten gäbe, wie Herr Ober­beck sie gera­de schil­dert, aber die gibt es im Augen­blick nicht.

Für wie dumm will der uns eigent­lich ver­kau­fen? Na gut, Sprin­ger-Pres­se halt, da erüb­rigt sich die Fra­ge ohne­hin schon, aber der­art öffent­lich gegen­über einem ÖR-Sen­der aus­ge­spro­chen kann man so etwas mei­ner Mei­nung nach nur als vor­sätz­li­che Lüge bezeich­nen. Dass er es nicht bes­ser weiß, kann ich mir nun wirk­lich nicht vorstellen.

Falls dem doch so sein soll­te, erläu­te­re ich das mal. Also, Kee­se, pass´ gut auf:

Da gibt es die­se Such­ma­schi­ne. Die heisst Goog­le. Die indi­ziert auto­ma­tisch Web­sei­ten, wenn sie über Links im Netz auf­find­bar sind, oder wenn man sie selbst bei Goog­le (wir erin­nern uns: eine Such­ma­schi­ne – eigent­lich ist es eine Find­ma­schi­ne, denn man fin­det mit ihr Web­sei­ten – auch Sei­ten von Zei­tun­gen) ein­trägt. Nun kann es aber sein, dass man nicht möch­te, dass Goog­le (die­se Such­ma­schi­ne) unse­re Sei­ten indi­ziert (für alte Män­ner mit Kugel­schrei­bern und Leser von Tot­holz­me­di­en: in sei­nen Index, also sei­ne Daten­bank auf­nimmt). Dann erstellt man eine Datei namens robots.txt. Da steht drin, wel­che Sei­ten der Web­pä­senz – Ent­schul­di­gung zu schwe­res Wort für Zei­tungs­ver­le­ger – der Web­sei­te nicht in Goo­g­les (eine Such- und Find­ma­schi­ne) Index auf­ge­nom­men wer­den sol­len. Fer­tig. Kein Gesetz nötig.

Das ist Punkt eins.

Punkt zwei ist Goog­le News. Hier wer­den die Nach­rich­ten der Zei­tungs­web­prä… sei­ten gelis­tet, zusätz­lich mit einem Anrei­ßer­text, ein soge­nann­tes Snip­pet, das ist durch­aus kor­rekt. Aller­dings muss man sich selbst dafür dort anmel­den. Ich sage es noch­mal laut und deut­lich (und ent­schul­di­ge mich bei Web-Affi­nen für die Groß­buchs­sta­ben): WENN MAN MIT SEINEM DRECKS-KÄSEBLATT IN DEN GOOGLE-NEWS-INDEX WILL; MUSS MAN SICH SELBST DA ANMELDEN. Und das gilt auch für Springer!

Wenn ihr da nicht rein wollt, lie­be Tot­holz-Ver­öf­fent­li­cher mit unin­ter­es­san­ten Web­sei­ten, dann tragt euch ver­dammt noch­mal ein­fach nicht da ein. Und wenn ihr wie­der raus wollt, dann kün­digt ein­fach euren blö­den Account, Ent­schul­di­gung kei­ne zu kom­pli­zier­ten Wör­ter: mel­det euch wie­der ab. Ist das so schwer? Braucht man dafür ein Gesetz? Ich ant­wor­te mal, falls ihr etwas nicht ver­stan­den habt: nein, das braucht man garan­tiert nicht.

Heu­te Nacht wird dann also im Bun­des­tag über das Leis­tungs­schutz­recht debat­tiert. Na sicher. Um 2:45 Uhr. Unge­fähr. Zu die­ser Uhr­zeit tobt im Deut­schen Bun­des­tag sicher das pral­le Leben. Herz­li­chen Glück­wunsch an die Lob­by­ar­bei­ter, die es geschafft haben, die Aus­spra­che über die­ses Gesetz auf einen Zeit­punkt mit­ten in der Nacht zu legen, damit das mal wie­der nur zu Pro­to­koll gege­ben wird. Mir gegen­über hat der Bun­des­ver­band der Zei­tungs­ver­le­ger in einem Tweet geant­wor­tet »sie sei­en ja nicht für die Ter­min­pla­nung des Bun­des­ta­ges ver­ant­wort­lich«. Ja, ne, is´ klar. Wenn einer von euch Vögeln mal eben sei­nen Kum­pel Rös­ler anruft, dann sorgt der ganz sicher dafür, dass das The­ma beque­m­er­wei­se auf einen Nacht­ter­min gelegt wird. Es ist ohne­hin auf­fäl­lig, wie oft Geset­ze in letz­ter Zeit mit­tels sol­cher Nacht- und Nebel-Aktio­nen heim­lich durch­ge­wun­ken wer­den sol­len. Und die flie­gen doch sowie­so auf, was soll das also?

Wenn das Leis­tungs­schutz­recht kommt, dass wer­den neue Wel­len von Abmah­nun­gen durch Abzo­cker-Anwäl­te durch die rea­le Welt zie­hen und es den Bür­gern schon zei­gen, dass sie nichts mehr im Inter­net ver­öf­fent­li­chen sol­len. Vie­le wer­den dann klein bei­geben und zuma­chen. Und schon ist die Ver­le­germafia ‑Meschpo­ke hau­fen­wei­se Kon­kur­renz los. Fein aus­ge­dacht, ihr Wohl­tä­ter. Und dan­ke dafür, dass die ach so neu­tra­len und objek­ti­ven Qua­li­täts­me­di­en ihre Glaub­wür­dig­keit nach­hal­tig dadurch ein­ge­büßt, dass sie ten­den­zi­ell über die­ses The­ma berich­te­ten, näm­lich pro-Leis­tungs­schutz­recht. Bevor ich wie­der eine Zei­tung kau­fe und lese, ist die Son­ne ausgebrannt.

… So, nu´ geht’s wieder.

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Bild: »Fear! The Ab­mahn­an­walt«, Co­py­right Jo­han­nes Kretz­sch­mar, CC BY-NC-SA

Leistungsschutzrecht: zieht euch warm an!

Bereits seit Län­ge­rem ver­su­chen gewis­se Zei­tungs­ver­le­ger bekann­ter­ma­ßen, sich Text­schnip­sel und Über­schrif­ten im Rah­men eines soge­nann­ten »Leis­tungs­schutz­rech­tes« schüt­zen zu las­sen und betrie­ben dafür mas­si­ve Lob­by­ar­beit bei den Kli­en­tel­po­li­ti­kern von CDU/CSU und FDP; feder­füh­rend ist hier bei­spiels­wei­se der Axel Sprin­ger-Ver­lag, bekannt durch das Revol­ver­blatt BILD. Die Lob­by-Mani­pu­la­tio­nen führ­ten natür­lich zum gewünsch­ten Ergeb­nis: Schwarz-Gelb hat ein ent­spre­chen­des Gesetz vor­be­rei­tet, des­sen Inhalt Anfang der Woche bekannt wur­de.

Und: welch´ Wun­der … war zuerst die Rede davon, dass es haupt­säch­lich dar­um geht, Goog­le für sei­ne Dienst­leis­tung Rech­nun­gen stel­len zu kön­nen – man sprach bereits von einen »Lex Goog­le« – ist vom Such­ma­schi­nen­an­bie­ter und Inter­net­gi­gan­ten nun auf ein­mal nicht mehr die Rede (kein Wun­der: der nimmt ein­fach die Ver­la­ge aus sei­nen Such­ergeb­nis­sen und lässt sie am aus­ge­streck­ten Arm ver­hun­gern – kei­ne Leser mehr auf ihren Pay­wall-gesi­cher­ten Web­sei­ten woll­ten die Ver­le­ger dann eben­falls nicht – also möch­te man Blog­ger abzo­cken, die haben schließ­lich kei­ne Rechts­ab­tei­lung). Dafür fin­den sich Pas­si, die kon­kret und direkt dar­auf aus­ge­legt sind, Blog­gern das Leben so schwer wie mög­lich zu machen und Abmahn­ab­zo­ckern (ali­as ent­spre­chend täti­gen Anwäl­ten) ein dau­er­haft gesi­cher­tes Ein­kom­men zu verschaffen.

Zwar wird all­ge­mein voll­mun­dig behaup­tet, dass die zu schüt­zen­den Pres­se­tex­te (bis hin zu Mikro­for­mu­lie­run­gen, die nor­ma­ler­wei­se bei Nut­zung unter das Zitat­recht fal­len) nur nicht »kom­mer­zi­ell« ver­wen­det wer­den dür­fen – unter kom­mer­zi­ell ver­steht Schwarz-Gelb aller­dings kei­ne Gewinn­erzie­lungs­ab­sicht oder geschäfts­mä­ßi­ge Tätig­keit, es reicht bereits ein simp­ler Flattr-Button!

Ich will mich hier gar nicht in Details erge­hen, die recht­li­che und gesell­schaft­li­che Bewer­tung haben ande­re bereits ein­drucks­voll geleis­tet, bei­spiels­wei­se Udo Vet­ter in sei­nem Law Blog (unbe­dingt lesen!), Tho­mas Stad­ler auf Inter­net-Law und Kai Bier­mann in der Zeit.

Hier wird nicht nur ver­sucht, ein ver­al­te­tes Geschäfts­mo­dell auf Kos­ten der All­ge­mein­heit am Leben zu erhal­ten, hier wer­den nach den Ana­ly­sen nicht weni­ger Fach­leu­te die Bür­ger­rech­te mit Füßen getre­ten. Soll­te das Gesetz in Kraft tre­ten wäre es ein ein­deu­ti­ger Fall für das Bundesverfassungsgericht.

Wir soll­ten aber dafür sor­gen, dass es gar nicht erst dazu kommt!

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen fin­den sich bei­spiels­wei­se auf der Web­sei­te der »Initia­ti­ve gegen ein Leis­tungs­schutz­recht«. Infor­miert euch! Ver­brei­tet die Informationen!

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Bild: »Fear! The Ab­mahn­an­walt«, Co­py­right Jo­han­nes Kretz­sch­mar, CC BY-NC-SA

Trotz des CDU-Gejammers: CRYSIS 2 erhält Deutschen Computerspielepreis als bestes Spiel

Die »unab­hän­gig Jury« hat sich offen­bar dar­auf beson­nen, dass sie unab­hän­gig ist und das Gemo­se­re der Moral­apos­tel von der CDU/CSU igno­riert. Cry­teks Spiel CRYSIS 2 erhielt ges­tern im Rah­men einer Ver­an­stal­tung im Umspann­werk Alex­an­der­platz in Ber­lin die Aus­zei­chung für das bes­te deut­sche Spiel. Recht so, lie­be Jury! Dem Anspruch der CDU und des Bun­des­ta­ges auf päd­ago­gisch wert­vol­le Spie­le kam man aller­dings bei den rest­li­chen Prei­sen mehr als aus­gie­big nach. Das geht selbst­ver­ständ­lich auch in Ordnung.

CRYSIS 2 lob­te man ange­sichts der zugrun­de lie­gen­den in Deutsch­land ent­wi­ckel­ten »Tech­no­lo­gie, die welt­weit auch im Bereich Serious Games ein­ge­setzt wird, der mehr als Hol­ly­wood-rei­fen Prä­sen­ta­ti­on sowie der gra­fi­schen, akus­ti­schen und spie­le­ri­schen Qua­li­tät auf höchs­tem Niveau«. Wei­ter­hin attes­tier­te man dem Spiel »eine mehr als beein­dru­cken­de Gra­fik, die ihres­glei­chen im Games­be­reich sucht,« die­se »nimmt einen mit in das detail­reich nach­ge­bil­de­te New York.«

Den Preis als »Bes­tes Jugend­spiel« erhielt das Point&Click-Adventure  HARVEYS NEUE AUGEN, ein Spin­off oder Nach­fol­ger von EDNA BRICHT AUS aus dem Hau­se Daeda­lic Enter­tain­ment. Hier lob­te man, dass bril­li­an­te Dia­lo­ge mit unter­halt­sa­men Rät­seln ver­knüpft wur­den, sowie den intel­li­gen­ten Humor, der bis­wei­len auch schwarz daher kommt

Die kom­plet­te Lis­te der Gewin­ner im voll­stän­di­gen Artikel.

Mir sei noch erlaubt anzu­mer­ken, dass ich es höchst posi­tiv sehe, dass die Jury sich nicht den mit­tel­al­ter­li­chen Ansich­ten der Off­liner aus den Par­tei­en mit dem »C« im Namen gebeugt und ihr Ding in Sachen CRYSIS 2 durch­ge­zo­gen hat. Dan­ke dafür.

wei­ter­le­sen →

Deutscher Computerspielepreis: CDU/CSU kritisieren Nominierung von CRYSIS 2

Ich hat­te bereits mehr­fach über die Far­ce berich­tet, die sich »Deut­scher Com­pu­ter­spie­le­preis« nennt. Da wer­den tat­säch­lich nicht die erfolg­reichs­ten und tech­nisch inno­va­tivs­ten Spie­le prä­miert, son­dern irgend­wel­che Pro­duk­te, die »päd­ago­gisch wert­voll« sind. Dabei ist natür­lich gegen eine sol­che Aus­zeich­nung nichts ein­zu­wen­den, aller­dings soll­te man sie dann anders benen­nen, bei­spiels­wei­se »Deut­scher Preis für beson­ders wert­vol­le Com­pu­ter­spie­le«. Der jetz­ti­ge Name sug­ge­riert eine All­ge­mein­gül­tig­keit, die dann kon­se­quen­ter­wei­se alle Spie­le ein­schlie­ßen soll­te, und nicht nur sol­che, die den Hard- und Off­linern aus den Uralt-Par­tei­en genehm sind.

Mor­gen soll der Preis mal wie­der ver­lie­hen wer­den – und es hät­te wahr­schein­lich erneut nie­man­den aus der Com­pu­ter­spie­ler-Sze­ne so recht inter­es­siert, hät­ten nicht heu­te CDU und CSU in einer ein­ma­li­gen Akti­on für brei­te Wer­bung gesorgt. Der medi­en­po­li­ti­sche Spre­cher der CDU/C­SU-Bun­des­tags­frak­ti­on Wolf­gang Börn­sen (im Alter von 70 Jah­ren garan­tiert ein Fach­mann für Com­pu­ter­spie­le und ähn­li­che The­men – not!), mel­de­te sich auf­grund der Nomi­nie­rung von CRYSIS 2 zu Wort und sagte:

Die CDU/C­SU-Bun­des­tags­frak­ti­on distan­ziert sich von der Ent­schei­dung der unab­hän­gi­gen Jury, in der Kate­go­rie ‘Bes­tes Deut­sches Spiel’ ein soge­nann­tes Kil­ler­spiel zu nomi­nie­ren. Wir hal­ten die­se Nomi­nie­rung für unvertretbar

und füg­te hinzu:

Soge­nann­te Kil­ler­spie­le dür­fen nicht hono­riert wer­den, auch wenn sie tech­nisch noch so aus­ge­reift sind.

Wei­ter ist er der Ansicht, dass die Nomi­nie­rung nicht mit dem Bun­des­tags­be­schluss von 2007 ver­ein­bar sei, in dem fest­ge­legt wur­de, dass der Com­pu­ter­spie­le­preis nur für »qua­li­ta­tiv hoch­wer­ti­ge sowie kul­tu­rell und päd­ago­gisch wert­vol­le Com­pu­ter­spie­le« ver­ge­ben wer­den dür­fe – und ent­blö­det sich nicht, auch noch eben das Grund­ge­setz, genau­er »die unan­tast­ba­re Wür­de des Men­schen«, her­an zu zie­hen (steht da irgend­wo »die Wür­de von Pixeln ist unan­tast­bar«? Als ich das letz­te Mal nach­ge­se­hen habe jeden­falls noch nicht). Die tech­ni­sche Qua­li­tät sol­le laut die­sem Beschluss nur eine sekun­dä­re Rol­le spielen.

Ja, wenn das so fest­ge­legt wur­de, dann muss man das auch so durch­füh­ren. Wisst ihr was? Nagelt euch euren alber­nen Preis doch ein­fach vors Knie, zusam­men mit dem Begriff »Kil­ler­spie­le«. Und distan­ziert euch bit­te auch von mir – ich kann das Gesei­er näm­lich nicht mehr hören. Ehr­lich. Ich geh jetzt was weg­bal­lern, um mich abzu­re­agie­ren. Nein, kei­ne Sor­ge, nur vir­tu­ell … :o)

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Cover CRYSIS 2 Copy­right Crytek

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