Leistungsschutzrecht: zieht euch warm an!

Bereits seit Län­ge­rem ver­su­chen gewis­se Zei­tungs­ver­le­ger bekann­ter­ma­ßen, sich Text­schnip­sel und Über­schrif­ten im Rah­men eines soge­nann­ten »Leis­tungs­schutz­rech­tes« schüt­zen zu las­sen und betrie­ben dafür mas­si­ve Lob­by­ar­beit bei den Kli­en­tel­po­li­ti­kern von CDU/CSU und FDP; feder­füh­rend ist hier bei­spiels­wei­se der Axel Sprin­ger-Ver­lag, bekannt durch das Revol­ver­blatt BILD. Die Lob­by-Mani­pu­la­tio­nen führ­ten natür­lich zum gewünsch­ten Ergeb­nis: Schwarz-Gelb hat ein ent­spre­chen­des Gesetz vor­be­rei­tet, des­sen Inhalt Anfang der Woche bekannt wur­de.

Und: welch´ Wun­der … war zuerst die Rede davon, dass es haupt­säch­lich dar­um geht, Goog­le für sei­ne Dienst­leis­tung Rech­nun­gen stel­len zu kön­nen – man sprach bereits von einen »Lex Goog­le« – ist vom Such­ma­schi­nen­an­bie­ter und Inter­net­gi­gan­ten nun auf ein­mal nicht mehr die Rede (kein Wun­der: der nimmt ein­fach die Ver­la­ge aus sei­nen Such­ergeb­nis­sen und lässt sie am aus­ge­streck­ten Arm ver­hun­gern – kei­ne Leser mehr auf ihren Pay­wall-gesi­cher­ten Web­sei­ten woll­ten die Ver­le­ger dann eben­falls nicht – also möch­te man Blog­ger abzo­cken, die haben schließ­lich kei­ne Rechts­ab­tei­lung). Dafür fin­den sich Pas­si, die kon­kret und direkt dar­auf aus­ge­legt sind, Blog­gern das Leben so schwer wie mög­lich zu machen und Abmahn­ab­zo­ckern (ali­as ent­spre­chend täti­gen Anwäl­ten) ein dau­er­haft gesi­cher­tes Ein­kom­men zu verschaffen.

Zwar wird all­ge­mein voll­mun­dig behaup­tet, dass die zu schüt­zen­den Pres­se­tex­te (bis hin zu Mikro­for­mu­lie­run­gen, die nor­ma­ler­wei­se bei Nut­zung unter das Zitat­recht fal­len) nur nicht »kom­mer­zi­ell« ver­wen­det wer­den dür­fen – unter kom­mer­zi­ell ver­steht Schwarz-Gelb aller­dings kei­ne Gewinn­erzie­lungs­ab­sicht oder geschäfts­mä­ßi­ge Tätig­keit, es reicht bereits ein simp­ler Flattr-Button!

Ich will mich hier gar nicht in Details erge­hen, die recht­li­che und gesell­schaft­li­che Bewer­tung haben ande­re bereits ein­drucks­voll geleis­tet, bei­spiels­wei­se Udo Vet­ter in sei­nem Law Blog (unbe­dingt lesen!), Tho­mas Stad­ler auf Inter­net-Law und Kai Bier­mann in der Zeit.

Hier wird nicht nur ver­sucht, ein ver­al­te­tes Geschäfts­mo­dell auf Kos­ten der All­ge­mein­heit am Leben zu erhal­ten, hier wer­den nach den Ana­ly­sen nicht weni­ger Fach­leu­te die Bür­ger­rech­te mit Füßen getre­ten. Soll­te das Gesetz in Kraft tre­ten wäre es ein ein­deu­ti­ger Fall für das Bundesverfassungsgericht.

Wir soll­ten aber dafür sor­gen, dass es gar nicht erst dazu kommt!

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen fin­den sich bei­spiels­wei­se auf der Web­sei­te der »Initia­ti­ve gegen ein Leis­tungs­schutz­recht«. Infor­miert euch! Ver­brei­tet die Informationen!

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Bild: »Fear! The Ab­mahn­an­walt«, Co­py­right Jo­han­nes Kretz­sch­mar, CC BY-NC-SA