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Google verleiht online Filme – jetzt auch in Deutschland

Wäh­rend die Anbie­ter von Video-On-Demand hier­zu­lan­de noch vor sich hin düm­peln und vor der Online-Aus­lei­he vom Nut­zer erst ein­mal alle Daten bis zur Kon­fes­si­on des Haus­tie­res ver­lan­gen sowie eine Schufa-Aus­kunft ein­ho­len, zeigt Inter­net­gi­gant Goog­le erneut wie das ein­fach gehen kann (und muss):

Ab sofort kann man im Shop Goog­le Play, wo es bereits Bücher und Apps gab, auch Fil­me aus­lei­hen. Bei Prei­sen zwi­schen drei und fünf Euro erhält man die Mög­lich­keit, sich den aus­ge­lie­he­nen Film inner­halb von 30 Tagen ein­mal anse­hen zu kön­nen. Ist die Wie­der­ga­be gestar­tet, hat man 48 Stun­den Zeit, die­se zu been­den.

Die Wie­der­ga­be ist über Android-Gerä­te oder im Web­bro­ser mög­lich. Wo aller­dings ande­re Anbie­ter nur olle Kamel­len feil­bie­ten, hat Goog­le halb­wegs aktu­el­le Strei­fen im Ange­bot, die es zum Teil erst seit Kur­zem auf Sil­ber­schei­be gibt, bei­spiels­wei­se JOHN CARTER, VERBLENDUNG oder UNDERWORLD AWAKENING.

Eine HD-Wie­der­ga­be klappt aller­dings der­zeit lei­der nur auf einem Android-Gerät, nicht im Brow­ser, da gibt´s nur SD. TV-Seri­en feh­len hier­zu­lan­de noch kom­plet, in den USA sind die bereits im Shop. Lei­der lie­gen die Fil­me für die deut­sche Vari­an­te von Goog­le Play aus­schließ­lich in deut­scher Spra­che vor, eine Mög­lich­keit sie mit eng­li­scher Ton­spur zu sehen habe ich lei­der noch nicht gefun­den. Aber wie ich Goog­le ken­ne, wird das Ange­bot zügig aus­ge­baut wer­den.

In ande­ren Län­dern gab es die Online-Aus­lei­he bereits seit eini­ger Zeit, jetzt sind wir hier­zu­lan­de auch in die­ser Sache nicht mehr das Tal der Ahnungs­lo­sen. Goog­le hat­te sich vor der Ein­rich­tung der Platt­form mit diver­sen Hol­ly­wood-Stu­di­os über Zah­lungs­mo­da­li­tä­ten geei­nigt. Es gibt auch ein offi­zi­el­les Wer­be­vi­deo zum Deutsch­land­start der Film­lei­he über Goog­le Play – aber das ist dank GEMA nicht ver­füg­bar. :o)

Ich wer­de das mal aus­pro­bie­ren und dann berich­ten …

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Screen­shots Web­sei­te Copy­right Goog­le

Googles eBook-Shop ab sofort auch in Deutschland

Ab sofort ist der eBook-Shop des Inter­net­gi­gan­ten Goog­le offi­zi­ell auch in Deutsch­land ver­füg­bar. Nach ver­mut­lich zähen Ver­hand­lun­gen mit den hie­si­gen Ver­la­gen (es gab Berich­te, dass Goog­le angeb­lich äußerst unat­trak­ti­ve Kon­di­tio­nen ange­bo­ten hat­te) erreicht man ihn als Unter­ka­te­go­rie in Goog­le-App­s­to­re »Play«.

Mit an Bord sind zahl­lo­se nam­haf­te loka­le Ver­la­ge, wie bei­spiels­wei­se Hey­ne, Gold­mann und Blan­va­let (also Ran­dom House), Klett-Cot­ta, Hoff­mann und Cam­pe, Lüb­be, CH Beck, die Münch­ner Ver­lags­grup­pe, Gmei­ner und Wal­hal­la. Außern vor blei­ben bei­spiels­wei­se Holtz­brink und Bon­nier. Selbst­ver­ständ­lich erhält man aber auch elek­tro­ni­sche Publi­ka­tio­nen zahl­lo­ser inter­na­tio­na­ler Ver­la­ge auf der Platt­form.

Wer im Goog­le-Shop bes­se­re Prei­se für deut­sche eBooks erwar­tet hat, wird natür­lich eines Bes­se­ren belehrt, dank Buch­preis­bin­dung auch auf eBooks sind die zu berap­pen­den Beträ­ge dort in vie­len Fäl­len genau­so über­teu­ert wie anders­wo. Das war aber zu erwar­ten.

Im Gegen­satz zu ande­ren Anbie­tern legt Goog­le aller­dings Wert dar­auf, dass man die eBooks auf mög­lichst vie­len Platt­for­men und Gerä­ten nut­zen kann: lesen kann man sei­ne erwor­be­nen elek­tro­ni­schen Publi­ka­tio­nen auf der Goog­le Play-Web­sei­te, auf Apps für Ando­id und Tablet-PCs mit die­sem Betriebs­sys­tem, aber auch auf iOS-Gerä­ten wie iPho­ne oder iPad. Neben dem Zugriff übers Web oder via Apps wer­den aber auch ePub- und PDF-Ver­sio­nen ange­bo­ten.

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Screen­shot Goog­le Play von mir, Inhal­te und Design Copy­right Goog­le

PhantaNews für Smartphones und Tablets via Google Currents

Ab sofort kann man die Inhal­te von Phan­ta­News auch bequem auf dem Smart­phone und Tablet lesen – und das unab­hän­gig davon, ob es sich um ein Android- oder iOS-Gerät han­delt. Goog­le Curr­ents machts mög­lich.

Ich hat­te eine Zeit lang mobi­le Inhal­te über spe­zi­el­le Word­Press-Plug­ins und The­mes ange­bo­ten, lei­der war das feh­ler­an­fäl­lig und die­se Lösun­gen hat­ten ernst­haf­te Pro­ble­me mit Cus­tom Post Types, so dass ich dar­auf wie­der ver­zich­ten muss­te.

Goo­gles neu­er Dienst Curr­ents macht es nun ein­fach, die Inhal­te von Phan­ta­News für ver­schie­de­ne mobi­le Platt­for­men anzu­bie­ten, ohne dass ich mir Sor­gen um die Tech­nik machen muss, denn die Auf­be­rei­tung für die ver­schie­de­nen Fla­vours (und Auf­lö­sun­gen) von Smart­phones und Tablets über­nimmt Goo­gles Tech­nik.

Um Phan­ta­News via Curr­ents zu lesen, muss man ein­fach nur die fürs eige­ne Gerät pas­sen­de kos­ten­lo­se App instal­lie­ren (für Android oder für iOS) und dort dann in den Inhal­ten nach »Phan­ta­News« suchen, um es zur eige­nen Biblio­thek hin­zu­zu­fü­gen. Man kann mit dem Mobil­ge­rät der eige­nen Wahl auch ein­fach die­sen Link auf­su­chen.

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Logo Goog­le Curr­ents Copy­right Goog­le

Kommentar: Google, Digitalisieren und der Buchhandel

Auch hier­zu­lan­de ver­nimmt man sei­tens der Buch- und Ver­lags­bran­che – und sogar sei­tens man­cher Autoren – ein Jauch­zen und Jubi­lie­ren ob des von einem US-ame­ri­ka­ni­schen Rich­ter abge­lehn­ten Ver­gleichs in der Cau­sa »Buch­di­gi­ta­li­sie­rung«.

Dass den Ver­la­gen – also den Ver­wer­tern – ein Stein vom Her­zen fällt ist nicht ver­wun­der­lich, glaubt man doch, einen wei­te­ren Schritt gegen den bösen Digi­ta­li­sie­rer Goog­le getan zu haben, der einem die ach so spär­li­chen Gewin­ne bös­wil­lig weg­na­gen will.

Auch aus den Rei­hen der Poli­tik ver­nimmt man Äuße­run­gen, die von wenig Hin­ter­grund­wis­send getrübt schei­nen. Denn Goog­le wäre in der Lage, Schät­ze nicht nur zu heben, son­dern vor allem auch zu ret­ten, die in diver­sen Biblio­the­ken vom Säu­re­fraß geschä­digt vor sich hin ver­rot­ten und für deren Ret­tung in Euro­pa nie­mand das nöti­ge Geld aus­ge­ben will oder kann. Wor­in der Vor­teil liegt, die­se Bücher ver­kom­men zu las­sen, statt Goog­le eine Digi­ta­li­sie­rung zu erlau­ben, erschließt sich mir nicht.

Viel ver­que­rer kommt mir aber vor, wenn auch Autoren sich über Goo­gles Semi-Nie­der­la­ge (immer­hin hat der Rich­ter nur ver­fügt, dass neu ver­han­delt wer­den muss) laut­stark freu­en.

Betrach­ten wir das mal von die­ser War­te: Es gibt viel mehr Bücher, die ich nicht mehr erwer­ben kann weil sie nicht mehr auf­ge­legt wer­den und lan­ge aus dem Han­del sind, als aktu­ell erhält­li­che Schin­ken. Selbst wenn ich solch ein Buch kau­fen woll­te, könn­te ich das so lan­ge nicht, bis irgend ein Ver­lag sich her­ab­lässt, es erneut auf den Markt zu brin­gen. Was bei einer gro­ßen Mehr­heit nicht gesche­hen wird, auch nicht als eBook. Und wenn das dann doch geschieht, erhält der Autor als eigent­li­cher Urhe­ber (!) wie immer nur Pea­nuts.
Wenn ein sol­ches Buch aber über Goog­le als eBook (käuf­lich) erhält­lich wäre, wür­de der Autor von Goog­le einen Anteil des Ver­kaufs­prei­ses bekom­men. Sieht man den Unter­schied? Gibt es das Buch nicht, bekommt der Autor nichts – liegt es von Goog­le digi­ta­li­siert als eBook, so vor bekommt der Autor einen Anteil wenn die­ses ver­kauft wird. Gewin­ner: Der Leser, der ein Buch bekommt, das gedruckt nicht vor­liegt und viel­leicht nie wie­der vor­lie­gen wird, und der Autor, der dafür Geld erhält, das sonst aus­ge­blie­ben wäre. Klar: die Ver­la­ge gehen leer aus … kein Mit­leid – die hät­ten mir das Buch ja zur Ver­fü­gung stel­len kön­nen.

Es ver­steht sich von selbst: Goog­le darf nicht machen, was sie wol­len und es muss dar­über dis­ku­tiert wer­den, wie­viel vom Kuchen der Urhe­ber (nicht die Ver­wer­ter!) tat­säch­lich erhält. Aber den Kon­zern pau­schal als das Urbö­se hin­zu­stel­len ist pure Pole­mik einer Bran­che, die mit dem Medi­um Inter­net nach wie vor nicht zurecht kommt und und es sich zurecht­bie­gen will, bis es zum eige­nen Geschäfts­mo­dell passt – unter­stützt von Poli­ti­kern, die brav alles nach­plap­pern, was die Lob­by ihnen vor­schreibt.

Das Inter­net wird sich aller­dings nicht zurecht­bie­gen las­sen. Und als Buch­lieb­ha­ber kann ich an der Ret­tung von Büchern aus dem Nir­va­na nichts Böses ent­de­cken.

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Bild: noBook statt eBook von mir

YouTube, Hitler und Ubisoft – Google reagiert

You­Tube, Hit­ler und Ubi­s­oft – die hat­ten wir kürz­lich hier im Gespräch, weil Rech­te­inha­ber (und/​oder arro­gan­te Wich­tig­tu­er) von You­Tube ver­langt haben, Clips off­line zu neh­men. Pro­mi­nen­tes­te aktu­el­le Bei­spie­le waren die Hit­ler-Par­odien aus DER UNTERGANG oder DarkS­ide­Phyls Spie­le-Walk­th­roughs.

Goog­le hat jetzt reagiert und weist deut­li­cher als bis­her dar­auf hin, dass man bei einem angeb­li­chen Copy­right-Ver­stoß als Gegen­maß­nah­me den »fair use«-Button betä­ti­gen kann – damit geht das bean­stan­de­te Video sofort wie­der online.

»Fair use« ist nun eine US-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­form, die bei uns so lei­der kei­ne Gül­tig­keit hat. Den­noch ist das ein guter Ansatz, denn es reicht nicht mehr, wenn ein US-Rech­te­inha­ber ein­fach mal eine angeb­li­che Urhe­ber­rechts­ver­let­zung als sol­che bei Goog­le moniert – klickt der Benut­zer auf den »fair use«-Button, nach­dem der Clip off­line ging, geht der wie­der online, und muss der Beschwer­de­füh­rer ab sofort vor Gericht, um sei­ne Behaup­tun­gen zu bewei­sen und durch­zu­set­zen.

Das ist ein ziem­lich schlau­er Plan von Goog­le, den zum einen wer­den sich die meis­ten You­Tube-Nut­zer (die mit Hirn) genau über­le­gen, was sie tun, zum ande­ren wer­den die Jungs von der Copy­right-Mafia sich über­le­gen, ob sie vor Gericht gehen und damit Prä­ze­denz­fäl­le pro­vo­zie­ren wol­len – denn in vie­len Fäl­len ist es frag­lich ob sie mit ihren Behaup­tun­gen und For­de­run­gen durch­kom­men wür­den.

via Cory Doc­to­row auf Boing Boing via Goog­le

Verleger wollen Google zur Offenlegung der Algorithmen zwingen

Was wirklich gesucht wird...

Maß­geb­li­che Deut­sche Ver­le­ger haben das Kar­tell­amt dar­über infor­miert, dass es Anhalts­punk­te gebe, dass Such­ma­schi­nen­pri­mus Goog­le ihrer Ansicht nach sei­ne Markt­macht miss­brau­che und sei­ne Such­ergeb­nis­se wett­be­werbs­wid­rig anzei­ge. Der Such­ma­schi­nen­be­trei­ber wird jetzt auf­ge­for­dert, sei­ne Such­stra­te­gien offen­zu­le­gen. Am Wochen­en­de hat­te Goog­le bereits über­die Kar­tell­amts­be­schwer­de  der Ver­le­ger­ver­bän­de infor­miert.

Den Ver­le­gern ist es ein Dorn im Auge, dass sie nicht nach­voll­zie­hen kön­nen, war­um und wie Ergeb­nis­se plat­ziert wer­den, man ver­mu­tet eine Bevor­zu­gung bestimm­ter Goog­le-Part­ner, die dadurch höhe­re Wer­be­ein­nah­men erhal­ten. Wei­ter­hin for­dert man mit Nach­druck eine bes­se­re Bezah­lung für die Anzei­ge der Such­ergeb­nis­se sei­tens Goog­le an die Ver­la­ge. Man ver­die­ne an der Anzei­ge nichts, Goog­le aber schon.

Tough Luck, ihr Anbie­ter von »Qua­li­täts­jour­na­lis­mus«. Denkt mal über Fol­gen­des nach: wenn ich mich schon­mal auf eure wer­be­ver­seuch­ten, bunt fla­ckern­den Lang­wei­ler­sei­ten ver­ir­re, dann fast immer auf­grund eines Ergeb­nis­ses bei Goog­le oder Goog­le News. Viel­leicht soll­te Goog­le ein­fach die Sei­ten der Mecke­rer aus dem Index neh­men, wenn die das unbe­dingt so wol­len. Goog­le macht für eure Inhal­te kos­ten­lo­se Wer­bung!
Es kann doch wohl nicht ange­hen, dass hier Bestands­schutz für ein ster­ben­des Geschäfts­mo­dell betrie­ben wer­den soll? Hat es die Ver­le­ger inter­es­siert, als alle Schrift­set­zer arbeits­los wur­den, weil auf com­pu­ter­ge­stütz­ten Druck umge­stellt wur­de? Na?

Bild: Wir wis­sen doch alle, was tat­säch­lich am meis­ten auf Goog­le gesucht wird… :o) Brust­bild von John T. Gon­za­les auf flickr, unter Crea­ti­ve Com­mons Lizenz, Goog­le-Schrift­zug Copy­right Goog­le.

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