Ja, ich weiß, ich bin wahrscheinlich der Letzte, der darüber berichtet, aber auf dem Campingplatz war das Netz so schlecht (bis nonexistent, auch das vom Betreiber angebotene WLAN funktionierte eher nicht), und besser deswegen besser spät als nie:
Die nächste Erweiterung des MMO-Veteranen WORLD OF WARCRAFT mit dem Titel MISTS OF PANDARIA erscheint offiziell am 25. September 2012. Das ist ziemlich exakt einen Monat nach GUILD WARS 2, vielleicht möchte man die Heißdüsen abgreifen, die den Konkurrenten bis zu diesem Zeitpunkt bereits durchgespielt haben? ;o)
MOP (wie die Fangemeinde den Titel abkürzt) wird mit Spannung erwartet, denn man möchte endlich wissen, ob es Anbieter Blizzard nach dem durchwachsenen CATACLYSM schafft, die zahllosen abgesprungenen Spieler zurück zu gewinnen. Spätestens nach der GamesCom weiß ich mehr, denn dort wird PANDARIA selbstverständlich gezeigt. Klar, die Nutzer der Betaserver wissen bereits jetzt mehr, diese Testmöglichkeit könnte auch ich nutzen, ich möchte aber lieber mit Freunden spielen und dann nicht schon alles kennen.
Werden die adipösen Kung-Fu-Pandas WOW retten können, sind die eher peinlich, oder handelt es sich um einen weiteren Blizzard-Tropfen auf einen heißen Azeroth-Stein, der den Spielerschwund auch nicht aufhalten kann? Ab Ende September wissen wir mehr. Dass Blizzard der Erweiterung allerdings keine Freispielzeit »beilegt«, ist für mich angesichts der sinkenden Spielerzahlen unverständlich. Und ich werde auch ganz sicher nicht zum Nachtverkauf antreten, wie weiland beim LICH KING …
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Cover MISTS OF PANDARIA Copyright Blizzard Entertainment.
Plot: Heather Mason (Adelaide Clemens) und ihr Vater (Sean Bean) sind auf der Flucht, den geheimnisvollen Mächten, von denen sie verfolgt werden, immer einen Schritt voraus. Heather weiß nicht genau, wovor sie eigentlich auf der Flucht sind. Am Vorabend ihres 18 Geburtstags wird sie von schrecklichen Alpträumen geplagt und muss sich mit dem plötzlichen Verschwinden ihres Vaters auseinander setzen (offenbar erneut ein frühes Ende für Bean?). Sie muss feststellen, dass sie eine andere Person ist, als sie annahm. Diese Entdeckung führt sie tiefer in eine dämonische Welt, die sie für immer gefangen zu nehmen droht …
Wollen wir hoffen, dass Basset bei diesem Film ein besseres Händchen hat als bei SOLOMON KANE, der wohl einfach nur ein besseres Finish, besseren Schnitt und ein wenig mehr Zeit benötigt hätte, um ein guter Phantastik-Film zu werden.
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»System and method for preventing unauthorized access to electronic data« ist die Umschreibung des Patents, es gehört der einschlägig bekannten Kopierschutzverfahren-Firma Uniloc und darin ist ein Verfahren beschrieben, mit dem ein mobiles Gerät mittels einer Serveranfrage feststellen kann, ob die Softwarelizenz eines installierten Programms echt ist.
Uniloc hat wegen angeblicher Verstöße dagegen nicht nur Electronic Arts sondern auch Mojang verklagt, letztere bekanntermaßen das Entwicklerstudio hinter dem Independent-Hit MINECRAFT. Bei Uniloc scheint es sich um einen klassischen Patent-Troll zu handeln, sie hatten 2009 bereits wegen eines ähnlichen Verfahrens Microsoft vor den Kadi gezerrt und in erster instanz gewonnen, später war dieses Urteil jedoch aufgehoben worden.
Unfortunately for them, they’re suing us over a software patent. If needed, I will throw piles of money at making sure they don’t get a cent
Der schwedische Mojang-Gründer und MINECRAFT-Erfinder Markus »Notch« Persson sieht das Ganze zum einen eher gelassen, zum anderen hat er angekündigt, das Feld nicht kampflos zu räumen, sondern zur Not auch richtig viel Geld zu investieren, um Uniloc mit seinen Machenschaften vor die Pumpe laufen zu lassen. Notch hat zudem die Klageschrift sofort auf seiner Webseite veröffentlicht. Pikantes Detail daran ist, dass darin statt von MINECRAFT von »Mindcraft« die Rede ist. Die Uniloc-Anwälte scheinen ein wenig schludrig zu sein …
Zusätzlich würde ich mal davon ausgehen, dass sich in der in die Millionen gehenden Fangemeinde des Klötzchenspiels Unmut regen dürfte – ob und wie der sich äußert, werden wir sehen.
Auf dem ComicCon gab es ein Panel zum kommenden Experiment DEFIANCE. Es handelt sich dabei zum einen um eine für SyFy produzierte SF-Fernsehserie wie auch um ein MMORPG von Trion Worlds. Die beiden Produkte sollen miteinander interagieren, das bedeutet, dass Ereignisse im MMO Einfluss auf die Serie haben werden und umgekehrt (ich hatte mehrfach berichtet). Verantwortlich für die Umsetzung ist TV-Veteran Rockne S. O´Bannon (FARSCAPE, SEAQUEST).
Meiner Ansicht nach eins der spannendsten medienübergreifenden Projekte derzeit, das den Hauch eines Blickes darauf ermöglicht, was in der Zukunft bei crossmedialer Unterhaltung alles gehen könnte. Leider startet das Projekt nicht wie zuerst angekündigt noch in diesem Jahr, sondern erst in 2013.
Wer sich das Video ansehen möchte benötigt etwas Sitzfleisch, es ist 54 Minuten lang.
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Frisch vom ComicCon auch der Trailer zum neuen Gefährten der Spieler im MMO STAR WARS – THE OLD REPUBLIC. Nach Informationen von BioWare muss man eine epische Questreihe durch die gesamte bekannte Galaxis absolvieren, um einen solchen Assassinen-Droiden als Begleiter bekommen zu können. Und zwar sowohl als Imperialer wie auch als Republikaner – wie ein solcher Hunter-Killer-Roboter (dafür dürfte das »HK« stehen) zur Einstellung der Republikanhänger passt? Gar nicht. Wann genau der HK-51 kommt ist nach wie vor offen, BioWare hält sich in dieser Hinsicht nach wie vor bedeckt. Möglicherweise in Patch 1.4, möglicherweise auch nicht.
Angesichts der Tatsache, dass es nicht allzu einfach werden dürfte, neuen Content zur Vertfügung zu stellen (allein die Synchro-Arbeiten an den durchgehend gesprochenen and animierten Questgebern sind aufwendig, auch vollständige neue Planeten schüttelt man nicht mal eben aus dem Finger), ist es natürlich kein schlechter Plan, die vorhandenen Ressourcen, also Planeten und Stationen, zu nutzen, und hier neue Questreihen zu installieren. Dennoch wage ich zu bezweifeln, dass so etwas den Spieler länger als ein paar Stunden unterhält und dafür erwirbt man möglicherweise kein Monatsabo … Wir werden sehen.
Der Trailer zeigt übrigens keine ingame-Szenen sondern ist vollständig gerendert. Ja, rendern können sie … wenn mal soviel Aufwand für Spielhinhalte getrieben werden würde. Ich zeige hier die englische Fassung, weil die Stimme des KH auf Deutsch ziemlich peinlich ist.
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Ich hätte im Titel auch J. Michael Straczynski schreiben können, aber im Phantastik-Bereich dürfte es wahrscheinlich niemanden geben, der das Kürzel JMS nicht kennt. Zu Weltruhm gelangte der Drehbuchautor, Autor und Produzent in den 1990ern mit seiner Kult-Science Fiction-Serie BABYLON 5.
Wie Deadline berichtet, hat JMS soeben zusammen mit Patricia Tallman (die Telepathin Lyta Alexander aus B5) ein Studio gegründet. Dieses soll sich nicht nur mit der Realisierung von Filmen und Fernsehserien befassen, sondern auch Comics, Computerspiele und andere digitale Medien.
Projekte gibt es ebenfalls schon: beispielsweise wird THE ADVENTURES OF APOCALYPSE AL für MTV produziert, weiterhin wird es eine Webserie mit dem äußerst vielversprechenden Titel LIVING DEAD – THE MUSICAL geben. Zusammen mit Sam Raimi realisiert JMS für den Sender Starz (SPARTACUS) die Serie VLAD DRACULA. Wie man Starz kennt, dürfte diese erneut nicht eben zimperlich daher kommen. In Sachen Comics werden im Frühjahr 2013 in Zusammenarbeit mit Image FALLING ANGEL, TEN GRAND, THE GUARDIANS und SIDEKICK erscheinen.
Nach eigener Aussage möchte Straczynski mit dem eigenen Studio insbesondere eigene Visionen realisieren. Seine selbstgestellten Vorgaben sind steil: ungefähr alle 18 Monate soll ein Film fertig werden …
Ich denke, wir dürfen sehr gespannt sein, was aus dieser Studiogründung alles erwächst.
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Das Bild von JMS stammt von JMS, es ist gemeinfrei
Ubisoft (das sind die mit den meiner Ansicht nach überzogenen und kundenfeindlichen DRM-Maßnahmen, ich wollte es nur nochmal sagen) wird zusammen mit dem Studio DMC Films eine Realverfilmung seiner ASSASSINS CREED-Reihe realisieren.
Wie gerade bekannt wurde, wird Michael Fassbender (X‑MEN: FIRST CLASS) dabei nicht nur die Hauptrolle übernehmen, sondern auch co-produzieren. Fassbender und seinem Kumpel Conor McCaughan gehört zudem das neu gegründete DMC Films.
Die beiden Teile des Computerspiels ASSASSINS CREED konnten seit 2007 international über 30-Millionen Mal verkauft werden, die dritte Inkarnation soll im Oktober folgen. Der Plot dreht sich um einen Mann de feststellen muss, dass seine Vorfahren ausgebildete Assassinen waren und der von einer geheimen Organisation mit Verbindungen zu den Templern entführt und in der Zeit zurück geschickt wird, um dort Artefakte von historischer Bedeutung einzusammeln.
Ubisoft hatte ursprünglich geplant, den Film in Zusammenarbeit mit Sony Pictures zu produzieren, daraus wurde jedoch nichts und nun ist man offenbar auf die Idee verfallen, das Ganze als eine Art Indie-Projekt selbst umzusetzen. Ob das was wird …
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Bild: Michael Fassbender 2009 in Cannes, von Georges Biard, aus der Wikipedia, CC BY-SA
Gerade erst gesehen … Das Erstellen von Filmen mit Gameengines, sogenannte Machinimas, ist längst ein Teil der Populärkultur, der es auch ganz normalen Personen ermöglicht, interessante Geschichten zu erzählen. Eine der Engines die aufgrund ihrer Möglichkeiten immer wieder gern genutzt wird, ist ValvesSource Engine.
Und der Entwickler von Spielen wie PORTAL oder HALF-LIFE beweist jetzt ein Herz für Machinima-Regisseure. Seit dem 27. Juni bietet Valve den »SOURCE FILMMAKER« (SFM) kostenlos zum Download an. Zuvor muss man sich für die Beta-Version allerdings auf der zugehörigen Webseite anmelden – und Steam muss auf dem Rechner installiert sein.
Filme werden in einer »what-you-see-is-what-you-get«-Umgebung realisiert, die sich der Inhalte des inzwischen kostenlosen Spiels TEAM FORTRESS bedient. Auf der Webseite bietet Valve via YouTube haufenweise Videos an, die zeigen, wie man die Software bedient und darin Szenen erstellt, Kameras anlegt und zusammen mti Ton zu Videos kombiniert.
Das halte ich – und man vergebe mir den kleinen Gag – für ganz großes Kino und ich werde SFM selbstverständlich testen und dann berichten!
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Was der Europäische Gerichtshof heute beschloss, hat auf den ersten Blick nichts mit eBooks zu tun. In einem Rechtsstreit zwischen Oracle und usedSoft über den Weiterverkauf gebrauchter Software gelangte das Gericht zu dem Schluss, das das grundsätzlich selbstverständlich zulässig ist.
Interessant daran ist die Feststellung des EuGH, dass es für einen Weiterverkauf völlig unerheblich ist, ob die Software auf einem Datenträger oder als Download erworben wurde, »es handele sich auf alle Fälle um einen Verkauf«, schreibt man auf Heise. Oracle war der Ansicht, dass man dem Kunden nur eine Softwarekopie bereit gestellt habe, die zugehörige Lizenz jedoch nur zur Nutzung berechtige, nicht aber Eigentum an der Software gewähre. Das sieht der Gerichtshof deutlich anders und bezeichnet Kopie und Lizenz als »unteilbares Ganzes«, weil:
Das Herunterladen einer Kopie eines Computerprogramms wäre nämlich sinnlos, wenn diese Kopie von ihrem Besitzer nicht genutzt werden dürfte
Damit darf man jegliche Software weiterverkaufen, solange man die eigene Kopie löscht. Das ist ein weit reichendes Urteil und dürfte nicht zuletzt Spielehersteller vor einige Probleme stellen, damit ist nämlich auch der Weiterverkauf von MMOs grundsätzlich möglich und vor allem entgegen der Nutzungsbedingungen völlig legal – Lizenz- und Nutzungsbedingungen dürfen nämlich nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Die immer häufiger zu findende Praxis, Spiele an Benutzerkonten zu binden, dürfte mit diesem Urteil nicht ohne weiteres fortzusetzen sein, denn ein Weiterverkauf ist definitiv zulässig; damit müssen die Anbieter Möglichkeiten schaffen, die Weitergabe von Lizenzen zu ermöglichen.
Meiner Ansicht nach ist das Urteil aber noch viel weiterreichender und betrifft genauso eBooks (und selbstverständlich auch Hörbücher), die allzu oft mittels kundenfeindlicher DRM-Maßnahmen nicht nur an einzelne Kunden, sondern sogar an einzelne Geräte gebunden sind. Auch hier werden die Anbieter Möglichkeiten finden müssen, wie man Lizenzen weitergeben kann. Und sogar die DRM-freien elektronischen Bücher sind betroffen, die verfügen üblicherweise über »weiche« DRM-Maßnahmen wie Wasserzeichen, um illegale Verbreitung zu verhindern bzw. zu verfolgen. Für die die Kunden ist das in Sachen eBooks (ebenso wie bei Software) eine grandiose Nachricht, beseitigt das Urteil doch einen der größten Nachteile der digitalen Bücher.
Da eBooks letztendlich nichts anderes sind als Software (das hat der Gesetzgeber auch bereits durch die Einstufung einer Mehrwehrtsteuerpflicht in Höhe von 19% bestätigt), kommen hier auf die Anbieter von eBooks turbulente Zeiten zu, denn auch bei gekauften eBooks muss zukünftig ermöglicht werden, die erworbene Software (das eBook) weiter verkaufen zu können.
Das wird dem Börsenverein nicht gefallen …
Ob das alles ohne weitere Klagen durchgesetzt werden kann oder ob die Anbieter versuchen werden, das Urteil zu ignorieren, steht noch auf einem anderen Blatt, die Rechte der Kunden wurden durch die Entscheidung des EuGH jedoch deutlich gestärkt.
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