Spiel

WOW: MISTS OF PANDARIA erscheint am 25. September

Ja, ich weiß, ich bin wahr­schein­lich der Letz­te, der dar­über berich­tet, aber auf dem Cam­ping­platz war das Netz so schlecht (bis non­e­xis­tent, auch das vom Betrei­ber ange­bo­te­ne WLAN funk­tio­nier­te eher nicht), und bes­ser des­we­gen bes­ser spät als nie:

Die nächs­te Erwei­te­rung des MMO-Vete­ra­nen WORLD OF WARCRAFT mit dem Titel MISTS OF PANDARIA erscheint offi­zi­ell am 25. Sep­tem­ber 2012. Das ist ziem­lich exakt einen Monat nach GUILD WARS 2, viel­leicht möch­te man die Heiß­dü­sen abgrei­fen, die den Kon­kur­ren­ten bis zu die­sem Zeit­punkt bereits durch­ge­spielt haben? ;o)

MOP (wie die Fan­ge­mein­de den Titel abkürzt) wird mit Span­nung erwar­tet, denn man möch­te end­lich wis­sen, ob es Anbie­ter Bliz­zard nach dem durch­wach­se­nen CATACLYSM schafft, die zahl­lo­sen abge­sprun­ge­nen Spie­ler zurück zu gewin­nen. Spä­tes­tens nach der Games­Com weiß ich mehr, denn dort wird PANDARIA selbst­ver­ständ­lich gezeigt. Klar, die Nut­zer der Beta­ser­ver wis­sen bereits jetzt  mehr, die­se Test­mög­lich­keit könn­te auch ich nut­zen, ich möch­te aber lie­ber mit Freun­den spie­len und dann nicht schon alles ken­nen.

Wer­den die adi­pö­sen Kung-Fu-Pan­das WOW ret­ten kön­nen, sind die eher pein­lich, oder han­delt es sich um einen wei­te­ren Bliz­zard-Trop­fen auf einen hei­ßen Azeroth-Stein, der den Spie­ler­schwund auch nicht auf­hal­ten kann? Ab Ende Sep­tem­ber wis­sen wir mehr. Dass Bliz­zard der Erwei­te­rung aller­dings kei­ne Frei­spiel­zeit »bei­legt«, ist für mich ange­sichts der sin­ken­den Spie­ler­zah­len unver­ständ­lich. Und ich wer­de auch ganz sicher nicht zum Nacht­ver­kauf antre­ten, wie wei­land beim LICH KING …

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Cover MISTS OF PANDARIA Copy­right Bliz­zard Enter­tain­ment.

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Trailer: SILENT HILL – REVELATION

Am Wochen­en­de hat Sony Pic­tures einen Trai­ler zu SILENT HILL: REVELATION ver­öf­fent­licht, einer Ver­fil­mung des gleich­na­mi­gen Hor­ror-Com­pu­ter­spiels von Kon­a­mi. Die Beset­zung kann sich durch­aus sehen las­sen, es spie­len unter ande­rem Ade­lai­de Cle­mens, Sean Bean, Rad­ha Mit­chell, Kit Haring­ton, Car­rie-Anne Moss, Mal­colm McDo­well und Debo­rah Kara Unger. Regie führt Micha­el J. Bas­set (SOLOMON KANE).

Plot: Hea­ther Mason (Ade­lai­de Cle­mens) und ihr Vater (Sean Bean) sind auf der Flucht, den geheim­nis­vol­len Mäch­ten, von denen sie ver­folgt wer­den, immer einen Schritt vor­aus. Hea­ther weiß nicht genau, wovor sie eigent­lich auf der Flucht sind. Am Vor­abend ihres 18 Geburts­tags wird sie von schreck­li­chen Alp­träu­men geplagt und muss sich mit dem plötz­li­chen Ver­schwin­den ihres Vaters aus­ein­an­der set­zen (offen­bar erneut ein frü­hes Ende für Bean?). Sie muss fest­stel­len, dass sie eine ande­re Per­son ist, als sie annahm. Die­se Ent­de­ckung führt sie tie­fer in eine dämo­ni­sche Welt, die sie für immer gefan­gen zu neh­men droht …

Wol­len wir hof­fen, dass Bas­set bei die­sem Film ein bes­se­res Händ­chen hat als bei SOLOMON KANE, der wohl ein­fach nur ein bes­se­res Finish, bes­se­ren Schnitt und ein wenig mehr Zeit benö­tigt hät­te, um ein guter Phan­tas­tik-Film zu wer­den.

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Trailer: FINAL FANTASY XIV – A REALM REBORN

Dank Machi​ni​ma​.com kön­nen wir uns einen Trai­ler zur nächs­ten Ite­ra­ti­on von Squa­re Enix´ FINAL FANTASY anse­hen. Erschei­nen soll das Spiel in Kür­ze für PC und Play­sta­ti­on 3. Wei­te­re Details fin­den sich auf der offi­zi­el­len Web­sei­te.

http://​www​.you​tube​.com/​w​a​t​c​h​?​v​=​M​t​h​T​Z​3​v​j​Kgc

Patentklage gegen Mojang

»Sys­tem and method for pre­ven­ting unaut­ho­ri­zed access to elec­tro­nic data« ist die Umschrei­bung des Patents, es gehört der ein­schlä­gig bekann­ten Kopier­schutz­ver­fah­ren-Fir­ma Uni­loc und dar­in ist ein Ver­fah­ren beschrie­ben, mit dem ein mobi­les Gerät mit­tels einer Ser­ver­an­fra­ge fest­stel­len kann, ob die Soft­ware­li­zenz eines instal­lier­ten Pro­gramms echt ist.

Uni­loc hat wegen angeb­li­cher Ver­stö­ße dage­gen nicht nur Elec­tro­nic Arts son­dern auch Mojang ver­klagt, letz­te­re bekann­ter­ma­ßen das Ent­wick­ler­stu­dio hin­ter dem Inde­pen­dent-Hit MINECRAFT. Bei Uni­loc scheint es sich um einen klas­si­schen Patent-Troll zu han­deln, sie hat­ten 2009 bereits wegen eines ähn­li­chen Ver­fah­rens Micro­soft vor den Kadi gezerrt und in ers­ter instanz gewon­nen, spä­ter war die­ses Urteil jedoch auf­ge­ho­ben wor­den.

Der schwe­di­sche Mojang-Grün­der und MINE­CRAFT-Erfin­der Mar­kus »Notch« Pers­son sieht das Gan­ze zum einen eher gelas­sen, zum ande­ren hat er ange­kün­digt, das Feld nicht kampf­los zu räu­men, son­dern zur Not auch rich­tig viel Geld zu inves­tie­ren, um Uni­loc mit sei­nen Machen­schaf­ten vor die Pum­pe lau­fen zu las­sen. Notch hat zudem die Kla­ge­schrift sofort auf sei­ner Web­sei­te ver­öf­fent­licht. Pikan­tes Detail dar­an ist, dass dar­in statt von MINECRAFT von »Mind­craft« die Rede ist. Die Uni­loc-Anwäl­te schei­nen ein wenig schlud­rig zu sein …

Zusätz­lich wür­de ich mal davon aus­ge­hen, dass sich in der in die Mil­lio­nen gehen­den Fan­ge­mein­de des Klötz­chen­spiels Unmut regen dürf­te – ob und wie der sich äußert, wer­den wir sehen.

ComicCon: das komplette DEFIANCE-Panel

Auf dem Comic­Con gab es ein Panel zum kom­men­den Expe­ri­ment DEFIANCE. Es han­delt sich dabei zum einen um eine für SyFy pro­du­zier­te SF-Fern­seh­se­rie wie auch um ein MMORPG von Tri­on Worlds. Die bei­den Pro­duk­te sol­len mit­ein­an­der inter­agie­ren, das bedeu­tet, dass Ereig­nis­se im MMO Ein­fluss auf die Serie haben wer­den und umge­kehrt (ich hat­te mehr­fach berich­tet). Ver­ant­wort­lich für die Umset­zung ist TV-Vete­ran Rock­ne S. O´Bannon (FARSCAPE, SEAQUEST).

Mei­ner Ansicht nach eins der span­nends­ten medi­en­über­grei­fen­den Pro­jek­te der­zeit, das den Hauch eines Bli­ckes dar­auf ermög­licht, was in der Zukunft bei cross­me­dia­ler Unter­hal­tung alles gehen könn­te. Lei­der star­tet das Pro­jekt nicht wie zuerst ange­kün­digt noch in die­sem Jahr, son­dern erst in 2013.

Wer sich das Video anse­hen möch­te benö­tigt etwas Sitz­fleisch, es ist 54 Minu­ten lang.

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ComicCon: STAR WARS – THE OLD REPUBLIC – HK-51 Trailer

Frisch vom Comic­Con auch der Trai­ler zum neu­en Gefähr­ten der Spie­ler im MMO STAR WARS – THE OLD REPUBLIC. Nach Infor­ma­tio­nen von Bio­Wa­re muss man eine epi­sche Quest­rei­he durch die gesam­te bekann­te Gala­xis absol­vie­ren, um einen sol­chen Ass­as­si­nen-Dro­iden als Beglei­ter bekom­men zu kön­nen. Und zwar sowohl als Impe­ria­ler wie auch als Repu­bli­ka­ner – wie ein sol­cher Hun­ter-Kil­ler-Robo­ter (dafür dürf­te das »HK« ste­hen) zur Ein­stel­lung der Repu­bli­k­an­hän­ger passt? Gar nicht. Wann genau der HK-51 kommt ist nach wie vor offen, Bio­Wa­re hält sich in die­ser Hin­sicht nach wie vor bedeckt. Mög­li­cher­wei­se in Patch 1.4, mög­li­cher­wei­se auch nicht.

Ange­sichts der Tat­sa­che, dass es nicht all­zu ein­fach wer­den dürf­te, neu­en Con­tent zur Vert­fü­gung zu stel­len (allein die Syn­ch­ro-Arbei­ten an den durch­ge­hend gespro­che­nen and ani­mier­ten Quest­ge­bern sind auf­wen­dig, auch voll­stän­di­ge neue Pla­ne­ten schüt­telt man nicht mal eben aus dem Fin­ger), ist es natür­lich kein schlech­ter Plan, die vor­han­de­nen Res­sour­cen, also Pla­ne­ten und Sta­tio­nen, zu nut­zen, und hier neue Quest­rei­hen zu instal­lie­ren. Den­noch wage ich zu bezwei­feln, dass so etwas den Spie­ler län­ger als ein paar Stun­den unter­hält und dafür erwirbt man mög­li­cher­wei­se kein Monats­abo … Wir wer­den sehen.

Der Trai­ler zeigt übri­gens kei­ne ingame-Sze­nen son­dern ist voll­stän­dig ger­en­dert. Ja, ren­dern kön­nen sie … wenn mal soviel Auf­wand für Spiel­hin­hal­te getrie­ben wer­den wür­de. Ich zei­ge hier die eng­li­sche Fas­sung, weil die Stim­me des KH auf Deutsch ziem­lich pein­lich ist.

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JMS gründet Multimedia-Studio

Ich hät­te im Titel auch J. Micha­el Strac­zyn­ski schrei­ben kön­nen, aber im Phan­tas­tik-Bereich dürf­te es wahr­schein­lich nie­man­den geben, der das Kür­zel JMS nicht kennt. Zu Welt­ruhm gelang­te der Dreh­buch­au­tor, Autor und Pro­du­zent in den 1990ern mit sei­ner Kult-Sci­ence Fic­tion-Serie BABYLON 5.

Wie Dead­line berich­tet, hat JMS soeben zusam­men mit Patri­cia Tall­man (die Tele­path­in Lyta Alex­an­der aus B5) ein Stu­dio gegrün­det. Die­ses soll sich nicht nur mit der Rea­li­sie­rung von Fil­men und Fern­seh­se­ri­en befas­sen, son­dern auch Comics, Com­pu­ter­spie­le und ande­re digi­ta­le Medi­en.

Pro­jek­te gibt es eben­falls schon: bei­spiels­wei­se wird THE ADVENTURES OF APOCALYPSE AL für MTV pro­du­ziert, wei­ter­hin wird es eine Webse­rie mit dem äußerst viel­ver­spre­chen­den Titel LIVING DEAD – THE MUSICAL geben. Zusam­men mit Sam Rai­mi rea­li­siert JMS für den Sen­der Starz (SPARTACUS) die Serie VLAD DRACULA. Wie man Starz kennt, dürf­te die­se erneut nicht eben zim­per­lich daher kom­men. In Sachen Comics wer­den im Früh­jahr 2013 in Zusam­men­ar­beit mit Image FALLING ANGEL, TEN GRAND, THE GUARDIANS und SIDEKICK erschei­nen.

Nach eige­ner Aus­sa­ge möch­te Strac­zyn­ski mit dem eige­nen Stu­dio ins­be­son­de­re eige­ne Visio­nen rea­li­sie­ren. Sei­ne selbst­ge­stell­ten Vor­ga­ben sind steil: unge­fähr alle 18 Mona­te soll ein Film fer­tig wer­den …

Ich den­ke, wir dür­fen sehr gespannt sein, was aus die­ser Stu­dio­grün­dung alles erwächst.

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Das Bild von JMS stammt von JMS, es ist gemein­frei

Michael Fassbender in ASSASSINS CREED

Ubi­s­oft (das sind die mit den mei­ner Ansicht nach über­zo­ge­nen und kun­den­feind­li­chen DRM-Maß­nah­men, ich woll­te es nur noch­mal sagen) wird zusam­men mit dem Stu­dio DMC Films eine Real­ver­fil­mung sei­ner ASSASSINS CREED-Rei­he rea­li­sie­ren.

Wie gera­de bekannt wur­de, wird Micha­el Fass­ben­der (X‑MEN: FIRST CLASS) dabei nicht nur die Haupt­rol­le über­neh­men, son­dern auch co-pro­du­zie­ren. Fass­ben­der und sei­nem Kum­pel Conor McCaug­han gehört zudem das neu gegrün­de­te DMC Films.

Die bei­den Tei­le des Com­pu­ter­spiels ASSASSINS CREED konn­ten seit 2007 inter­na­tio­nal über 30-Mil­lio­nen Mal ver­kauft wer­den, die drit­te Inkar­na­ti­on soll im Okto­ber fol­gen. Der Plot dreht sich um einen Mann de fest­stel­len muss, dass sei­ne Vor­fah­ren aus­ge­bil­de­te Ass­as­si­nen waren und der von einer gehei­men Orga­ni­sa­ti­on mit Ver­bin­dun­gen zu den Temp­lern ent­führt und in der Zeit zurück geschickt wird, um dort Arte­fak­te von his­to­ri­scher Bedeu­tung ein­zu­sam­meln.

Ubi­s­oft hat­te ursprüng­lich geplant, den Film in Zusam­men­ar­beit mit Sony Pic­tures zu pro­du­zie­ren, dar­aus wur­de jedoch nichts und nun ist man offen­bar auf die Idee ver­fal­len, das Gan­ze als eine Art Indie-Pro­jekt selbst umzu­set­zen. Ob das was wird …

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Bild: Micha­el Fass­ben­der 2009 in Can­nes, von Geor­ges Biard, aus der Wiki­pe­dia, CC BY-SA

Valve veröffentlicht SOURCE FILMMAKER

Gera­de erst gese­hen … Das Erstel­len von Fil­men mit Gameen­gi­nes, soge­nann­te Machi­ni­mas, ist längst ein Teil der Popu­lär­kul­tur, der es auch ganz nor­ma­len Per­so­nen ermög­licht, inter­es­san­te Geschich­ten zu erzäh­len. Eine der Engi­nes die auf­grund ihrer Mög­lich­kei­ten immer wie­der gern genutzt wird, ist Val­ves Source Engi­ne.

Und der Ent­wick­ler von Spie­len wie PORTAL oder HALF-LIFE beweist jetzt ein Herz für Machi­ni­ma-Regis­seu­re. Seit dem 27. Juni bie­tet Val­ve den »SOURCE FILMMAKER« (SFM) kos­ten­los zum Down­load an. Zuvor muss man sich für die Beta-Ver­si­on aller­dings auf der zuge­hö­ri­gen Web­sei­te anmel­den – und Steam muss auf dem Rech­ner instal­liert sein.

Fil­me wer­den in einer »what-you-see-is-what-you-get«-Umgebung rea­li­siert, die sich der Inhal­te des inzwi­schen kos­ten­lo­sen Spiels TEAM FORTRESS bedient. Auf der Web­sei­te bie­tet Val­ve via You­Tube hau­fen­wei­se Vide­os an, die zei­gen, wie man die Soft­ware bedient und dar­in Sze­nen erstellt, Kame­ras anlegt und zusam­men mti Ton zu Vide­os kom­bi­niert.

Das hal­te ich – und man ver­ge­be mir den klei­nen Gag – für ganz gro­ßes Kino und ich wer­de SFM selbst­ver­ständ­lich tes­ten und dann berich­ten!

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EuGH: Weiterverkauf gebrauchter Software zulässig – Konsequenzen für Spiele und eBooks

Was der Euro­päi­sche Gerichts­hof heu­te beschloss, hat auf den ers­ten Blick nichts mit eBooks zu tun. In einem Rechts­streit zwi­schen Ora­cle und used­S­oft über den Wei­ter­ver­kauf gebrauch­ter Soft­ware gelang­te das Gericht zu dem Schluss, das das grund­sätz­lich selbst­ver­ständ­lich zuläs­sig ist.

Inter­es­sant dar­an ist die Fest­stel­lung des EuGH, dass es für einen Wei­ter­ver­kauf völ­lig uner­heb­lich ist, ob die Soft­ware auf einem Daten­trä­ger oder als Down­load erwor­ben wur­de, »es han­de­le sich auf alle Fäl­le um einen Ver­kauf«, schreibt man auf Hei­se. Ora­cle war der Ansicht, dass man dem Kun­den nur eine Soft­ware­ko­pie bereit gestellt habe, die zuge­hö­ri­ge Lizenz jedoch nur zur Nut­zung berech­ti­ge, nicht aber Eigen­tum an der Soft­ware gewäh­re. Das sieht der Gerichts­hof deut­lich anders und bezeich­net Kopie und Lizenz als »unteil­ba­res Gan­zes«, weil:

Das Her­un­ter­la­den einer Kopie eines Com­pu­ter­pro­gramms wäre näm­lich sinn­los, wenn die­se Kopie von ihrem Besit­zer nicht genutzt wer­den dürf­te

Damit darf man jeg­li­che Soft­ware wei­ter­ver­kau­fen, solan­ge man die eige­ne Kopie löscht. Das ist ein weit rei­chen­des Urteil und dürf­te nicht zuletzt Spie­le­her­stel­ler vor eini­ge Pro­ble­me stel­len, damit ist näm­lich auch der Wei­ter­ver­kauf von MMOs grund­sätz­lich mög­lich und vor allem ent­ge­gen der Nut­zungs­be­din­gun­gen völ­lig legal – Lizenz- und Nut­zungs­be­din­gun­gen dür­fen näm­lich nicht gegen gel­ten­des Recht ver­sto­ßen. Die immer häu­fi­ger zu fin­den­de Pra­xis, Spie­le an Benut­zer­kon­ten zu bin­den, dürf­te mit die­sem Urteil nicht ohne wei­te­res fort­zu­set­zen sein, denn ein Wei­ter­ver­kauf ist defi­ni­tiv zuläs­sig; damit müs­sen die Anbie­ter Mög­lich­kei­ten schaf­fen, die Wei­ter­ga­be von Lizen­zen zu ermög­li­chen.

Mei­ner Ansicht nach ist das Urteil aber noch viel wei­ter­rei­chen­der und betrifft genau­so eBooks (und selbst­ver­ständ­lich auch Hör­bü­cher), die all­zu oft mit­tels kun­den­feind­li­cher DRM-Maß­nah­men nicht nur an ein­zel­ne Kun­den, son­dern sogar an ein­zel­ne Gerä­te gebun­den sind. Auch hier wer­den die Anbie­ter Mög­lich­kei­ten fin­den müs­sen, wie man Lizen­zen wei­ter­ge­ben kann. Und sogar die DRM-frei­en elek­tro­ni­schen Bücher sind betrof­fen, die ver­fü­gen übli­cher­wei­se über »wei­che« DRM-Maß­nah­men wie Was­ser­zei­chen, um ille­ga­le Ver­brei­tung zu ver­hin­dern bzw. zu ver­fol­gen. Für die die Kun­den ist das in Sachen eBooks (eben­so wie bei Soft­ware) eine gran­dio­se Nach­richt, besei­tigt das Urteil doch einen der größ­ten Nach­tei­le der digi­ta­len Bücher.

Da eBooks letzt­end­lich nichts ande­res sind als Soft­ware (das hat der Gesetz­ge­ber auch bereits durch die Ein­stu­fung einer Mehr­wehrt­steu­er­pflicht in Höhe von 19% bestä­tigt), kom­men hier auf die Anbie­ter von eBooks tur­bu­len­te Zei­ten zu, denn auch bei gekauf­ten eBooks muss zukünf­tig ermög­licht wer­den, die erwor­be­ne Soft­ware (das eBook) wei­ter ver­kau­fen zu kön­nen.

Das wird dem Bör­sen­ver­ein nicht gefal­len …

Ob das alles ohne wei­te­re Kla­gen durch­ge­setzt wer­den kann oder ob die Anbie­ter ver­su­chen wer­den, das Urteil zu igno­rie­ren, steht noch auf einem ande­ren Blatt, die Rech­te der Kun­den wur­den durch die Ent­schei­dung des EuGH jedoch deut­lich gestärkt.

Quel­le unter ande­rem: Hei­se

Bild: Logo des EuGH von Ssol­bergj, aus der Wiki­pe­dia, CC BY-SA

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