Humble Bundle hat mal wieder ein Bundle aufgelegt. Diesmal ist es ein besonderes, denn die gesamten Einnahmen aus den Verkäufen gehen an Hilfsorganisationen, die die Ukraine gegen den Invasionskrieg durch Russland unterstützen.
Aber auch abseits des guten Zwecks ist das ein Megabundle, denn man bekommt für knapp 40 Euro nicht nur einen Haufen Spiele, sondern auch Tools, Software, Gamedev Resourcen, Comics, Rollenspielregelwerke und 3D-Druck-Dateien. Alles in allem über 120 Dinge.
Darunter einige echte Knüller, wie SATISFACTORY, SLAY THE SPIRE, das brilliante YOKU´S ISLAND EXPRESS PATHFINDER und STARFINDER Core Rules oder den Comic INCAL von Moebius. Und folgerichtig auch das Spiel THIS WAR OF MINE.
Wer endlich einmal mit Stil schreiben möchte, der kann das jetzt tun. Ein Hinweis von Cynx brachte mich zu einer Seite, auf der eine Software angeboten wird (Edit: Seite wird in Firefox nicht angezeigt, Chrome funktioniert), die einen in die Lage versetzt, so zu schreiben wie die Timelords und deren berühmtester Vertreter Doctor Who. Das Programm liegt als Java-Datei vor und sollte somit plattformübergreifend nutzbar sein. Das Wort »PhantaNews« kann wie folgt aussehen (die Schrift ist variabel):
Was der Europäische Gerichtshof heute beschloss, hat auf den ersten Blick nichts mit eBooks zu tun. In einem Rechtsstreit zwischen Oracle und usedSoft über den Weiterverkauf gebrauchter Software gelangte das Gericht zu dem Schluss, das das grundsätzlich selbstverständlich zulässig ist.
Interessant daran ist die Feststellung des EuGH, dass es für einen Weiterverkauf völlig unerheblich ist, ob die Software auf einem Datenträger oder als Download erworben wurde, »es handele sich auf alle Fälle um einen Verkauf«, schreibt man auf Heise. Oracle war der Ansicht, dass man dem Kunden nur eine Softwarekopie bereit gestellt habe, die zugehörige Lizenz jedoch nur zur Nutzung berechtige, nicht aber Eigentum an der Software gewähre. Das sieht der Gerichtshof deutlich anders und bezeichnet Kopie und Lizenz als »unteilbares Ganzes«, weil:
Das Herunterladen einer Kopie eines Computerprogramms wäre nämlich sinnlos, wenn diese Kopie von ihrem Besitzer nicht genutzt werden dürfte
Damit darf man jegliche Software weiterverkaufen, solange man die eigene Kopie löscht. Das ist ein weit reichendes Urteil und dürfte nicht zuletzt Spielehersteller vor einige Probleme stellen, damit ist nämlich auch der Weiterverkauf von MMOs grundsätzlich möglich und vor allem entgegen der Nutzungsbedingungen völlig legal – Lizenz- und Nutzungsbedingungen dürfen nämlich nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Die immer häufiger zu findende Praxis, Spiele an Benutzerkonten zu binden, dürfte mit diesem Urteil nicht ohne weiteres fortzusetzen sein, denn ein Weiterverkauf ist definitiv zulässig; damit müssen die Anbieter Möglichkeiten schaffen, die Weitergabe von Lizenzen zu ermöglichen.
Meiner Ansicht nach ist das Urteil aber noch viel weiterreichender und betrifft genauso eBooks (und selbstverständlich auch Hörbücher), die allzu oft mittels kundenfeindlicher DRM-Maßnahmen nicht nur an einzelne Kunden, sondern sogar an einzelne Geräte gebunden sind. Auch hier werden die Anbieter Möglichkeiten finden müssen, wie man Lizenzen weitergeben kann. Und sogar die DRM-freien elektronischen Bücher sind betroffen, die verfügen üblicherweise über »weiche« DRM-Maßnahmen wie Wasserzeichen, um illegale Verbreitung zu verhindern bzw. zu verfolgen. Für die die Kunden ist das in Sachen eBooks (ebenso wie bei Software) eine grandiose Nachricht, beseitigt das Urteil doch einen der größten Nachteile der digitalen Bücher.
Da eBooks letztendlich nichts anderes sind als Software (das hat der Gesetzgeber auch bereits durch die Einstufung einer Mehrwehrtsteuerpflicht in Höhe von 19% bestätigt), kommen hier auf die Anbieter von eBooks turbulente Zeiten zu, denn auch bei gekauften eBooks muss zukünftig ermöglicht werden, die erworbene Software (das eBook) weiter verkaufen zu können.
Das wird dem Börsenverein nicht gefallen …
Ob das alles ohne weitere Klagen durchgesetzt werden kann oder ob die Anbieter versuchen werden, das Urteil zu ignorieren, steht noch auf einem anderen Blatt, die Rechte der Kunden wurden durch die Entscheidung des EuGH jedoch deutlich gestärkt.
Onlineverkäufer Amazon dürfte weiteren Offline-Anbietern, aber auch anderen Versendern erneut Schweißperlen auf die Stirn treiben: ab sofort ist der Download-Shop auch in Deutschland verfügbar. Darin kann man Computersoftware für Windows und Mac OS erwerben, sowohl Anwendungsprogramme wie auch Spiele, und diese nach dem Kauf sofort herunter laden.
Das Downloaden geschieht über eine kleine Tool-Datei, die man herunter lädt und startet, die lädt dann das eigentliche Programm nach; angeblich sollen damit auch abgebrochene Downloads weiter geführt werden können. Zusätzlich zur Software erhält man selbstverständlich die zugehörigen Keys, um die Programme während der Installation freischalten und sie danach nutzen zu können.
Das Download-Angebot für Software wurde in den USA bereits seit einiger Zeit getestet und war dort offenbar so erfolgreich, dass es nun auch auf weitere Länder ausgedehnt wird, man positioniert sich hier eindeutig als Alternative zu den Anwendungs-Stores anderer bekannter Anbieter. Angesichts der wie bei Amazon üblich unproblematischen Handhabung, dürften die Nutzer diesen neuen Downloadshop positiv aufnehmen, Amazon zeigt dem Rest der Branche also erneut, wie es gehen muss. Zwar ist dieser weitere Schritt zu einer quasi-Monopolstellung des Anbieters sicher nicht ganz unproblematisch, aber die Mitbewerber müssten eigentlich einfach nur daraus lernen und ähnlich komfortable Angebote zur Verfügung stellen. Bis dahin nehme ich Amazons Download-Shop gern in Anspruch, einfacher geht’s nun wirklich kaum noch.
Aufpassen sollte man allerdings bei den Preisen, bei Stichproben habe ich soeben gesehen, dass die Download-Varianten zum Teil teurer sind, als ihre physikalischen Ausgaben (!). Das ist natürlich ein erheblicher Nachteil, damit wäre der einzige Vorteil der DL-Fassung die schnelle Verfügbarkeit. Hier muss Amazon noch deutlich nachbessern.
Amazon stellte soeben überraschend eine kostenlose Software namens »Kindle for PC« vor, mit der die eBooks des Online-Händlers auch auf einem handelsüblichen PC gelesen werden können, der eReader Kindle wird also nicht benötigt. Neben dem Lesen bereits erworbener Bücher und dem Betrachten von Leseproben ermöglicht das Programm auch den Zugriff auf den Kindle-Store, um dort eBooks zu kaufen. Amazon weist darauf hin, dass die Software sich automatisch mit den Servern abgleicht, um Nutzern von Programm, Kindle und iPhone die gleichen Lesezeichen und Textmarkierungen anzeigen zu können, weiterhin kann immer die aktuelle Leseposition geöffnet werden, unabhängig von der genutzten Plattform.
Leider ist es auf diese Art auch möglich, von den Kunden bereits erworbene Inhalte wieder zu löschen, wie es bereits geschah… Auch hier sollte man also bedenken, was man tut, wenn man eine proprietäre Plattform eines einzelnen Anbieters nutzt.
»Kindle for PC« ist erhältlich für Microsoft Windows XP, Vista und Windows 7, Mac OS ist in Arbeit, über eine Version für Linux ist nichts bekannt.
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