Der britische Schauspieler Sir Ian McKellen kann einen weiteren ikonischen Charakter zu seiner Reihe hinzufügen. Screendaily meldet, dass Icon, See-Saw, Film-Nation Anne Carey und BBC Films einen Kinofilm über Sherlock Holmes realisieren werden. Er wird sich um einen älteren Holmes drehen, der nochmal aus dem Ruhestand kommt, um einen Fall zu lösen.
Der Titel wird SLIGHT TRICK OF THE MIND sein und die Handlung dreht sich um einen Homles, der schon lange keine Fälle mehr löst. Im Jahr 1947 lebt er in einem verschlafenen Örtchen in Sussex, zusammen mit seiner Haushälterin und deren Sohn, der sich als Hobbydetektiv betätigt. Doch trotz seines Ruhestandes wird er von einem Fall verfolgt, den er vor 50 Jahren nicht lösen konnte. Er erinnert sich nur an Fragmente: eine Konfrontation mit einem erbosten Ehemann, und ein geheimes Band mit dessen wunderschöner aber psychisch instabiler Frau.
Die Dreharbeiten für SLIGHT TRICK OF THE MIND beginnen im April 2014, wann wir den Film dann zu sehen bekommen werden (oder ob wir ihn in Deutschland überhaupt sehen werden) ist noch nicht klar.
Will ich McKellen als Senior-Holmes sehen! Darauf könnt ihr aber wetten, dass ich das will!
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Bild: Sir Ian McKellen auf dem 2013 San Diego Comic Con, von Gage Skidmore, aus der Wikipedia, CC BY-SA
Es ist nicht mehr lange hin, Joss WhedonsAGENTS OF S.H.I.E.L.D. startet in den USA am 24. September auf ABC und Marvel haut weiterhin Werbevideos raus, dass das Web qualmt. Diesmal einen »behind the scenes«-Clip.
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Zum Remake von ROBOCOP gibt es einen ersten Trailer. Der mich nicht so recht überzeugt, denn das ist mir im Vergleich zum Vorbild alles zu clean und nicht zynisch genug. Wirklich werten kann man natürlich erst, wenn man den Film gesehen hat, aber zum einen zeigt mir der neue ROBOCOP zu oft sein Gesicht und da ist mir zuviel Tränendrüsen-Familien-Schmuh in dem Trailer. Man wird das am 9. Februar 2014 prüfen können, denn dann läuft er in Deutschland an.
Regie führt José Padilha, es spielen unter anderem Joel Kinnaman, Michael Keaton, Gary Oldman, Samuel L. Jackson, Abbie Cornish, Jackie Earle Haley, Jay Baruchel, Jennifer Ehle, Michael Kenneth Williams und Marianne Jean-Baptiste.
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Neulich fiel mir auf, dass der Börsenverein des Deutschen Buchhandels wieder einmal in seinem »Netz-Monitor Buch« auf einen meiner Artikel verlinkt und diesen auch in Auszügen wiedergegeben hatte. Das stört mich nun grundsätzlich nicht (trotz des vermutlichen Verstoßes gegen CC BY-NC-SA), allerdings war ich schon befremdet, dass sie nicht einmal in der Lage waren, meinen Namen korrekt wiederzugeben. Da stand »Stefan Holzauser« statt »Stefan Holzhauer«. Ich habe der Presseabteilung daraufhin eine Mail geschrieben, in der ich um Korrektur meines Namens bat. Während ich schrieb, fiel mir auf, dass die Inhalte, die da im Netz-Monitor veröffentlicht werden, im Prinzip genau solche sind, wie sie durch das am 1. August in Kraft getretene »Leistungschutzrecht für Presseverleger« eigentlich geschützt sein sollten. Deswegen fügte ich folgende Frage an:
Sind Sie eigentlich der Ansicht, dass die Textausschnitte in Ihrem »Netz-Monitor Buch« gemäß dem am 1. August 2013 in Kraft getretenen Leistungsschutzrecht in dieser Form unbedenklich sind?
Daraufhin passierte erst einmal: nichts. Ich habe dann zwei Tage später nochmal nachgefragt und die ursprüngliche Mail weiter geleitet. Die Antwort auf die Frage zum LSR hätte von mir aus noch länger auf sich warten lassen dürfen, aber meinen Namen wollte ich schon schnell geändert haben. Diesmal kam die Antwort kurzfristig:
Was das Leistungsschutzrecht betrifft, sind von diesem Dienste ausgenommen, die »die verlegerische Leistung auf andere Weise nutzen, z. B. indem sie dem Internet-Nutzer aufgrund eigener Wertung eine Auswahl von Presseerzeugnissen anzeigen.« Darüber hinaus heißt es in § 87g (4) UrhG‑E: »Zulässig ist die öffentliche Zugänglichmachung von Presseerzeugnissen oder Teilen hiervon, soweit sie nicht durch gewerbliche Anbieter von Suchmaschinen oder gewerbliche Anbieter von Diensten erfolgt, die Inhalte entsprechend aufbereiten.«
Der Börsenverein ist kein gewerblicher Anbieter in diesem Sinne und der Netz-Monitor BUCH eine Dienstleistung überwiegend für Mitglieder, die den Online-Diskurs durch redaktionelle Auswahl von Blogbeiträgen fördern will.
Wir halten fest: der Börsenverein ist der Ansicht, dass das Leistungsschutzrecht für seinen »Netz-Monitor Buch« nicht gilt. Das finde ich ehrlich gesagt äußerst ulkig, denn das Gegenteil dürfte der Fall sein. Rechtsanwalt Schwenke (einer von den Guten) schreibt in einem seiner Artikel zu diesem Thema sehr eindeutig:
Das Leistungsschutzrecht betrifft nur Suchmaschinen und Dienste, die Inhalte ähnlich wie Suchmaschinen aufbereiten. Damit sind Aggregationsdienste gemeint, die Presserzeugnisse gesammelt auflisten, wie zum Beispiel Presseschauen oder Blogartikelübersichten.
Und um eine Presseschau bzw. um eine Blogartikelübersicht (oder genauer: um eine Übersicht über Artikel aus dem Netz) handelt es sich beim »Netz-Monitor Buch« eindeutig. Und sie steht offen im Netz, auch wenn sie laut der Stellungnahme »eine Dienstleistung überwiegend für Mitglieder« ist.
Die im Netz-Monitor Buch wiedergegeben Texte überschreiten das bei Weitem.
Dann heisst es in der Stellungnahme: « … der Börsenverein ist kein gewerblicher Anbeiter in diesem Sinne«. Das finde ich noch viel ulkiger. Wer eine private Webseite oder ein Blog betreibt, der wird von Gerichten bereits als gewerblicher Anbieter eingestuft, wenn er Werbeanzeigen schaltet oder Affiliate-Links setzt. Dabei ist es völlig unerheblich, ob damit eine Gewinnerzielungsabsicht einher geht. Ebenso wenig muss die Gewinnerzielungsabsicht sich meiner Meinung nach auf die Presseschau direkt beziehen. Dass der Börsenverein der Ansicht ist, kein gewerblicher Anbieter zu sein, und das trotz der Rechtsform als Verein, dem Erheben von Mitgliedsbeiträgen, einem Geschäftsführer (fällt jemandem das Wort »Geschäft« auf?) und einer Umsatzsteuernummer im Impressum seiner Webseite, das hat mich nicht wenig erheitert.
Im Prinzip wäre mir das alles egal. Allerdings sind es Börsenvereins-Geschäftsführer Skipis und Vorsteher Honnefelder, die zu jeder sich bietenden Gelegenheit auf Einhaltung der Urheberrechtsgesetze pochen oder sogar deren Verschärfung zu Ungunsten der Bürger fordern. Umso erstaunlicher, dass der Börsenverein selbst sich offenbar eines … na sagen wir mal … »eher gelassenen« Umgangs mit solchen Gesetzen befleißigt. Wollen wir hoffen, dass der Börsenverein nicht den Umtrieben eines bösen Abmahn-Abzockers zum Opfer fällt.
Ob der Börsenverein mit seinen Ansichten Recht hat, wird sich entscheiden, wenn es die ersten konkreten Urteile zum Leistungsschutzrecht gibt. Doch die sonst so streitbaren Presseverleger (sogar die Hauptinitiatoren vom Springer-Verlag) halten sich bisher merkwürdig damit zurück, Präzedenzfälle zu schaffen …
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Screenshot: aus dem Netzmonitor Buch mit den Auszügen aus meinem Artikel (und dem korrigierten Namen)
Die übliche Zielgruppe des ZDF wird vermutlich nur »Bahnhof« verstehen, bei einem aktuellen Clip des Elektrischen Reporters, denn laut Aussage einer hohen Repräsentantin des Senders möchte der Intendant sich darum bemühen, das Durchschnittsalter der Zuschauer von 61 auf 60 Jahre (!) zu senken (dazu fällt mir echt nix mehr ein). Davon abgesehen ist der Clip über das Phänomen Fan-Fiction wirklich treffend und durchaus sehenswert.
Ich gehe persönlich davon aus, dass Fan-Fiction in Zukunft kein Thema mehr bleiben wird, das sich unbeachtet in Nischen des Internets abspielt. Allein die Tatsache, dass Amazon auf den Zug aufgesprungen ist, zeigt, dass es Potentiale geben könnte. Im Weg steht wie immer das Urheberrecht, das (Mantra on) dringend an die Realitäten des Internet-Zeitalters angepasst werden muss – und nicht umgekehrt (Mantra off).
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HBO hat kürzlich einen Pilotfilm für eine mögliche Serie in Auftrag gegeben, die auf Michael Crichtons Film WESTWORLD aus dem Jahr 1973 basieren soll. Die Show kommt von J. J. Abrams´ Produktionsfirma Bad Robot und Warner Bros. TV. Damit kauft das Premium-Cable Network erneut eine Produktion von einem externen Studio ein.
In WESTWORLD geht es um einen Vergnüngungspark, der den Wilden Westen rekreiert und in dem die NPCs (für Rollenspielfremde: nonplayer-characters, Nichtspieler-Charaktere) durch Roboter gestellt werden. Doch die drehen irgendwann durch … Laut Pressemeldung handelt es sich um eine »düstere Odyssee über die Dämmerung des künstlichen Bewusstseins und die Zukunft der Sünde«.
Bryan Burk von Bad Robot wird den Piloten zusammen mit dem Veteranen Jerry Weintraub produzieren. Das Drehbuch wird unter anderem von Jonathan Nolan (DARK KNIGHT) verfasst. Es handelt sich um die erste Serie von Bad Robot für HBO.
Wer den Originalfilm nicht kennt, oder sich nur düster erinnert, hier der Trailer:
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Insbesondere die dritte Staffel SHERLOCK wird von den Fans ja sehnlichst erwartet, die britische Variante der Musketiere könnte aber ebenfalls interessant werden.
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Lange nichts von Keanu Reeves gehört? Wohl wahr, aber jetzt gibt es den ersten internationalen Trailer zu seinem neuen Film 47 RONIN. Wer noch nichts davon mitbekommen haben sollte:
Der Ronin Kai (Keanu Reeves) schließt sich Oishi, dem Anführer eine Gruppe von 47 ausgestoßenen Samurai (also ebenfalls Ronin) an, um Rache an dem Mann zu üben, der ihren früheren Anführer getötet hat. Dadurch ist er zudem verantwortlich dafür, dass sie ihre Stellung am Hof verloren und als Gesetzlose leben müssen. Auf dem Weg zu ihrer Rache erwarten Kai und die 47 Ronin eine Reihe gefährlicher Prüfungen, die kein gewöhnlicher Krieger überleben kann.
Es ist inzwischen soviel Zeit vergangen, dass man hätte annehmen können, das Projekt sei verstorben. Sam Raimi ist als Regisseur schon zurück getreten und hat für Duncan Jones (MOON, SOURCE CODE) Platz gemacht. Es geht um die Realverfilmung von WORLD OF WARCRAFT.
Neu befeuert wurde das Thema neulich auf dem ComicCon. Dort hatte Legendary Pictures ein Panel zum Thema GODZILLA gehalten und als das vorbei war, gab es eine unerwartete Überraschung: einen ersten konzeptionellen Teaser zum WARCRAFT-Film, der laut Anwesenden grandios war und mit wahren Begeisterungsstürmen aufgenommen wurde.
Production Weekly hat nun bekannt gegeben, dass Legendary die Produktionsbüros für den Film eingerichtet haben und die Dreharbeiten am 13. Januar 2014 beginnen werden. Das bedeutet, dass die Pre-Produktion in Kürze starten dürfte. Bis zum Januar werden wir mit Sicherheit noch Informationen zu Besetzungen bekommen.
Ich bin immer noch zwiegespalten, was einen WORLD OF WARCRAFT-Film angeht: das könnte grandios werden, aber ebenso grandios in die Hose gehen, insbesondere weil die Erwartungen der nicht eben kleinen Fangemeinde gigantisch sein dürften. Aber: Vertrauen wir erst einmal auf Duncan Jones, der bisher gezeigt hat, dass er was drauf hat
Der vermutete Titel ist übrigens WARCRAFT: THE MOVIE, das wirft natürlich die Frage auf, ob das Setting das aus WARCRAFT oder dem nachfolgenden und darauf aufbauenden MMO WORLD OF WARCRAFT ist.
Viel wissen wir noch nicht über Christopher Nolans SF-Epos INTERSTELLAR, denn der macht ein mächtiges Geheimnis um den Inhalt des Films. Bekannt ist bisher nur, dass das Drehbuch die Abenteuer einer Crew von Wissenschaftlern verfolgt, die »ein neu entdecktes Wurmloch nutzen, um die Einschränkungen der menschlichen Raumfahrt zu umgehen und im interstellaren Raum unfassbare Weiten zurück zu legen«.
Matthew McConaughey spielt vermutlich die Hauptrolle, ebenfalls bestätigt sind Anne Hathaway, Jessica Chastain, Michael Caine, John Lithgow, Topher Grace, David Oyelowo und ein paar mehr. Jetzt kommt offenbar noch Matt Damon hinzu. Unbekannt ist, ob es ein Cameo-Auftritt werden wird, oder eine größere Rolle. Oder ob es sich nur um ein Gerücht handelt, denn eine offizielle Bestätigung des Berichts auf The Playlist seitens des Studios oder des Regisseurs steht noch aus.
Die Dreharbeiten zu INTERSTELLAR haben Anfang August begonnen, US-Kinostart ist am 7. November 2014.
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