Disney hat während der Upfront-Präsentation in New York einen groben Starttermin für die zweite Staffel von AHSOKA bekanntgegeben. Hauptdarstellerin Rosario Dawson verkündete persönlich, dass die neuen Folgen der STAR WARS-Serie Anfang 2027 bei Disney+ erscheinen sollen.
Disney zeigte zudem einen ersten Blick hinter die Kulissen, in dem Serienmacher Dave Filoni und mehrere Darsteller über die Produktion sprechen. Inhaltliche Details gab es allerdings noch nicht, nur Dawsons Hinweis, dass die Schlachten größer und die Einsätze höher werden sollen. Na dann.
Zur Erinnerung: Die erste Staffel lief 2023 und knüpfte an STAR WARS REBELS an. Im Finale strandeten Ahsoka Tano und Sabine Wren in einer fremden Galaxie, während Großadmiral Thrawn die Rückkehr in die bekannte Galaxis gelang. Der aus Romanen und Animationsserien bekannte Imperiale Offizier will dort die Überreste des Imperiums neu organisieren. Ob daraus die FIRST ORDER werden wird?
Nicht ganz überraschend kehrt Hayden Christensen als Anakin Skywalker zurück, nachdem die Figur bereits in Rückblenden und Visionen der ersten Staffel zu sehen war (was nach der Vorgeschichte in CLONE WARS im Prinzip auch zwingend war). Neu besetzt werden musste Baylan Skoll: Nach dem Tod von Ray Stevenson übernimmt Rory McCann die Rolle, den man als Sandor Clegane alias The Hound aus GAME OF THRONES kennt. Er hat große Schuhe auszufüllen, denn Stevenson war in der Rolle äußerst beliebt.
Filoni kündigte außerdem ein Wiedersehen mit Admiral Ackbar an, der auf Thrawn treffen soll. Damit deutet sich eine stärkere Verknüpfung mit Filonis geplantem STAR WARS-Kinofilm an, der mehrere Serienhandlungen zusammenführen soll. Wer also seit REBELS darauf wartet, dass die verschiedenen Fäden endlich zusammenlaufen: Es tut sich was.
Es sieht ein wenig aus wie SLIDERS on Acid: Der erste Teaser zur Fernsehserie STUART FAILS TO SAVE THE UNIVERSE, der im Juli bei HBO startenden vierten Show aus dem THE BIG BANG THEORY-Franchise (die Mutterserie, YOUNG SHELDON, GEORGIE & GRACIE’S FIRST MARRIAGE).
Anhänger°Innen von TBBT erinnern sich sicherlich an den stets ein wenig glücklosen Inhaber des Comicshops, Stuart Bloom, kongenial dargestellt von Kevin Sussmann. Ebenfalls in Hauptrollen mit dabei sind weitere schräge Figuren aus der Mutterserie: Brian Posehn als Geologe Bert Kibbler, John Ross Bowie als Sheldons Nemesis Barry Kripke und Lauren Lapkus als Denise, mehr oder weniger Freundin von Stuart. Weitere Schauspieler°Innen aus TBBT sollen Gastauftritte haben:
Zum Inhalt ist noch wenig bekannt, aber Stuart fingert wohl an einer Erfindung von Sheldon und Leonard herum, was dazu führt, dass die vier durch eine Reihe paralleler Universen reisen und versuchen, diese zu reparieren und nach Hause zu kommen.
Das Team hinter der Serie ist dasselbe wie bei BIG BANG, nämlich Chuck Lorre, Zak Penn und Bill Prady. Lorre beschrieb die Show als »Science Fiction-Action-Abenteuer-Comedy« und er sagt, das er mal was machen wolle, das ihn herausfordere, mit Spezialeffekten und Computergrafik, bislang »hätten seine Projekte aus Leuten bestanden, die auf Sofas saßen und reden«.
STUART FAILS TO SAVE THE UNIVERSE soll am 23. Juli 2026 bei HBO Max starten. Ich freue mich sehr auf diese Show und der Teaser sieht schonmal sehr vielversprechend aus.
Teaser englisch:
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Teaser deutsch (mit Übersetzungen die leider mal wieder schlecht sind):
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Dass KI-generierte Bücher inzwischen die Plattformen fluten, ist ein Problem, keine Frage. Insbesondere bei Amazon ist die Lage mittlerweile so dramatisch, dass man beim Stöbern in der Kinderbuch-Abteilung kaum noch unterscheiden kann, ob das hübsch illustrierte Werk über starke Mädchen von einem Menschen erdacht wurde oder von einem Large Language Model zusammengewürfelt, mit Midjourney illustriert und über Kindle Direct Publishing in eine obskure Kategorie gestopft wurde, nur damit es dort mit minimalen Verkaufszahlen in die Bestsellerliste schießt. Die Tricks sind nicht neu und bekannt: Ein generisches Motivationsbuch für Kinder landet in der Rubrik »Erdkunde«, weil dort schon drei verkaufte Exemplare für einen Spitzenplatz reichen. Schwieriger ist das bei Romanzen, Young Adult oder Romantasy, aber auch da lässt sich brauchbar pfuschen. So funktioniert der Algorithmus, und wer ihn versteht, kann ihn ausnutzen.
Satoshi Kons PERFECT BLUE kommt am 26. Mai 2026 in einer neuen 4K-Restaurierung zurück in die deutschen Kinos. Crunchyroll und Sony Pictures haben dazu heute einen neuen Trailer veröffentlicht.
Für alle, die den Film nicht kennen: PERFECT BLUE war 1997 das Regiedebüt von Satoshi Kon, entstand im Studio Madhouse und basiert lose auf einem Roman von Yoshikazu Takeuchi. Kon hatte die Vorlage allerdings ziemlich radikal umgebaut. Im Kern geht es um die junge Popsängerin Mima, die ihre Girlgroup CHAM! verlässt, um Schauspielerin zu werden. Der Übergang wird zum Albtraum: Sie wird mit einer Vergewaltigungsszene und einem Aktshooting konfrontiert, erhält Drohbriefe, und im Netz taucht ein Tagebuch auf, das intime Details aus ihrem Alltag preisgibt, die eigentlich nur sie kennen kann. Als dann auch noch Menschen in ihrem Umfeld ermordet werden, verliert Mima zunehmend den Bezug zur Realität. Das klingt nach einem typischen Thriller, aber Kon verwischte die Grenzen zwischen Realität, Fiktion und Wahn so konsequent, dass man als Zuschauer°In irgendwann genauso orientierungslos ist, wie die Hauptfigur. Die YouTube-Beschreibung zum Trailer bringt es ganz gut auf den Punkt: Ein zeitloses Meisterwerk, das Millionen inspiriert hat.
Und das ist keine Übertreibung. PERFECT BLUE war bei seiner Erstveröffentlichung zwar kein kommerzieller Erfolg – der Film wurde ursprünglich für den Direct-to-Video-Markt produziert – aber sein Einfluss auf westliche Filmemacher°Innen ist enorm. Darren Aronofsky übernahm für REQUIEM FOR A DREAM die berühmte Badewannenszene praktisch eins zu eins, und auch die Parallelen zu BLACK SWAN sind kaum zu übersehen, selbst wenn Aronofsky das bestreitet. Kon selbst hat in seinem Blog damals geschrieben, dass er in REQUIEM FOR A DREAM Szenen wiedererkannt habe, die seinen eigenen Storyboards entsprachen. Madonna verwendete Ausschnitte aus PERFECT BLUE auf ihrer Drowned World Tour 2001, und Terry Gilliam setzte ihn auf seine Liste der 50 besten Animationsfilme. Das alles für einen Film, der seine Produktionskosten von rund drei Millionen Dollar nicht einspielte. Kon, der 2010 im Alter von nur 46 Jahren an Bauchspeicheldrüsenkrebs starb, hat den vollen Nachhall seines Werks leider nicht mehr erlebt.
Dass man PERFECT BLUE jetzt in 4K auf der großen Leinwand sehen kann, ist eine der seltenen Gelegenheiten, bei der sich der Gang ins Kino wirklich lohnt – selbst wenn man den Film schon kennt. Oder gerade dann. Deutschlandstart ist am 26. Mai 2026 als Original mit Untertiteln.
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Retro Games Ltd. kennt man als die Firma hinter diversen Nachbauten klassischer Computer: vom C64 Mini und C64 Maxi über den VIC20 bis zum A500 Mini und zuletzt dem Atari 400 Mini. Seit geraumer Zeit steht mit THEA1200 eine Neuauflage des legendären Amiga 1200 in der Pipeline – und die lässt nun leider auf sich warten.
Der TheA1200 soll ein vollformatiger Nachbau des A1200 sein, inklusive funktionierender Tastatur, allerdings mit moderner Hardware im Inneren, auf der ein Emulator läuft.
In einer Mitteilung an die Community erklärte Retro Games, dass sich der Release verschiebt. Die Hardware sei zwar komplett fertig, vom Chipsatz über die Kunststoffteile bis zu den finalen Gussformen, und man befinde sich bereits in der Fertigungsphase. Allerdings hätten globale Chipengpässe und gestiegene Produktionskosten für Kunststoffe den Zeitplan erheblich durcheinander gebracht.
Das hatte auch Auswirkungen auf die Softwareseite: Das Betriebssystem sei zwar funktionsfähig, aber noch nicht in dem Zustand, den man für die Auslieferung anstrebe. Man hätte die Neuauflage des Kult-Klassikers mit einem einfacheren OS ausliefern können, könne dem THEA1200 damit aber nicht gerecht werden. Der Anspruch sei, die bestmögliche Amiga-Erfahrung zu bieten.
Der neue Erscheinungstermin ist laut Retro Games Freitag, der 4. Dezember 2026. Man werde ab sofort regelmäßige Updates zum Fortschritt veröffentlichen und außerdem ein Q&A zu Vorbestellungen und weiteren Details bereitstellen.
Retro Games haben eine gewisse Tradition darin, optimistische Releasetermine anzugeben – beim A500 Mini und beim C64 Maxi war das nicht anders. Bleibt zu hoffen, dass es diesmal beim Dezember-Termin bleibt. Für Amiga-Fans, die auf eine würdige Neuauflage des A1200 warten, dürfte die Verschiebung zwar ärgerlich sein, aber wenn es am Ende ein ordentliches Produkt wird, kann man damit gut leben.
Quelle: Pressemitteilung Retro Games Ltd., Chris Smith (CTO), Promografik Copyright Retro Games Ltd.
Wir erinnern uns: Kulturstaatsminister Weimer hatte den deutschen Buchhandlungspreis platzen lassen, weil er intransparent, höchst undemokratisch und ohne nachweisbare Belege für den behaupteten »Extremismus« drei eher links ausgerichtete Buchhandlungen von der Gewinnerliste streichen ließ. Das hatte massiven Protest aus der Branche und auch seitens der Jury des Preises hervorgerufen. Um all dem zu entgehen hatte Weimer die Verleihung des Preises auf der Leipziger Buchmesse kurzerhand abgesagt.
Die Buchhandlungen sind rechtlich gegen Weimer vorgegangen und zumindest »Zur schwankenden Weltkugel« aus Berlin hatte einen Teilerfolg. Weimer sagte im Rahmen des Skandals unter anderem gegenüber der Zeit:
Wenn der Staat Preise vergibt und Steuergelder einsetzt, dann kann er das nicht für politische Extremisten tun.
Die Betreiber des Berliner Buchladens hatten Weimer wegen der Extermismusaussage zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert, das hatte dieser abgelehnt. Daraufhin hatte sich die Buchhandlung mit einem Eilantrag an das Verwaltungsgericht Berlin gewandt, das hatte dem stattgegeben. Besonders pikant ist die Begründung, nach der die Äußerungen des Kulturstaatsministers das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Antragstellerinnen verletzt, zudem gäbe es keine belastbaren Belege, diese als politische Extremisten zu bezeichnen. Selbst auf Anfrage habe Weimer keine Erkenntnisse geliefert, die seine Behauptungen belegen würden, zudem sei es völlig unklar, welche Erkenntnisse des Bundesamts für Verfassungsschutz zugrunde liegen. Konkret hieß es:
Die von ihm gewählte Zuspitzung verlasse damit den Rahmen des für amtliche Äußerungen geltenden Sachlichkeitsgebots
Weimer kann dagegen vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Beschwerde gegen die Entscheidung einlegen.
Ich bin weiterhin der Ansicht, dass jemand, der in dieser Form nach reaktionärer Gutsherrenart vorgeht und keinerlei belastbare Belege für solche drastischen Äußerungen und Taten liefern kann, an dieser Position völlig ungeeignet ist und Demokratie und Kultur nachhaltig schadet. angesichts ähnlicher Entgleisungen seitens der Bundes-CDU ist allerdings nicht damit zu rechnen, dass wir ihn so schnell loswerden.
Aber ein Rücktritt gehört in der Regel leider nicht zur Praxis konservativer Geister. Erst recht nicht, wenn sie zu den Best Buddys des Bundeskanzlers zählen. Weimer und Friedrich Merz sind so eng miteinander verbandelt, dass ein Abtritt des Ministers unweigerlich auch einen weiteren Schatten auf seinen Chef werfen würde.
Mehr als 40 Jahre nach dem Kinostart des Science Fiction-Films THE LAST STARFIGHTER (1985) alias STARFIGHT wird es eine Fortsetzung der Handlung geben – in Form einer Comic-Serie.
Der Autor des Film war Jonathan Betuel und dieser ist auch in dieses Projekt involviert, ebenso der Produzent Paul Davidson, der war früher mal der Chef von IDW Entertainment. Die neuen Abenteuer werden verfasst von Benjamin Raab und Deric A. Hughes (die schrieben für Fernsehserien wie WAREHOUSE 13 oder The CWs THE FLASH), es zeichnet Willi Roberts (CLODAGH, ANTARCTICA), Francesco Segala (DCs THE NEW GODS) koloriert und Rob Jones kümmert sich um das Lettering. Das Gaze erscheint als Miniserie bei Mad Cown Comics.
Jahrelang gab es immer wieder Gezerre und Gerüchte über eine Fortsetzung des ikonischen Streifens im Kino, sogar Steven Spielberg war mal involviert, auch eine Fernsehserie war im Gespräch, geworden ist daraus leider nie etwas. THE LAST STARFIGHTER war damals bahnbrechend durch seine Nutzung von Computergrafik; er war zwar im Kino nur mäßig erfolgreich, wurde aber über die Jahre zum Kultfilm. STARFIGHT war damals bereit ein multimediales Ereignis, es gab eine Romanfassung, ein Musical, ein Videospiel und eine dreiteilige Comicversion des Films, die bei Marvel erschien.
Die Comic-Miniserie startet am 1. Juli 2026, neben den offiziellen Covern wird es, wie heutzutage üblich, für Sammler°Innen auch Variantcover geben.
Die Entwicklung eines neuen Film um Wile E. Coyote, auf deutsch Karl der Coyote, aus den Looney Tunes-Cartoons begann bereits im Jahr 2018, der Kinostart war für 2023 geplant. Was danach kam, scheint ebenfalls wie eine Geschichte der Looney Tunes.
2022 strich man den fertig gestellten Film COYOTE VS ACME aus dem Programm und 2023 ließ man dann verlauten, dass man ihn gar nicht mehr veröffentlichen würde, um 30 Millionen US-Dollar steuerlich geltend machen zu können, also ganz ähnlich wie das Vorgehen beim BATGIRL-Film. Die ganze künstlerische Arbeit derjenigen, die am Film gearbeitet hatten, war der Warner-Chefetage unter CEO David Zaslav offensichtlich scheißegal. Zaslav entschied, offenbar in Besitz einer Kristallkugel, dass ein Steuerabzug profitabler sei als jegliche Einnahmen, die der Film an den Kinokassen hätte einspielen können. Das löste massive Kritik in der Branche aus, aber auch Gesetzgeber interessierten sich für das Vorgehen.
Besonders bemerkenswert dabei: Der Film hatte bei Testvorführungen außergewöhnlich hoch gepunktet, angeblich lagen die Bewertungen im Bereich von 95, was bedeutet, dass 95 Prozent der Zuschauer ihn als sehr gut oder ausgezeichnet einstuften.
Warner gestattete dem Kreativteam hinter dem Projekt zunächst nicht mal, COYOTE VS ACME anderen Interessenten anzubieten. Später ruderte das Studio zwar zurück, fand aber lange keinen Käufer zu den gewünschten Konditionen und drohte damit, den Film endgültig zu canceln.
Die Rettung kam im März 2025: Das unabhängige Label Ketchup Entertainment erwarb die Rechte für 50 Millionen US-Dollar, Brancheninsider fragen sich allerdings bis heute, woher das vergleichsweise kleine Studio das Geld dafür hat und es gibt Gerüchte, dass jemand aus dem ursprünglichen Team die Finger im Spiel hatte.
Im Trailer macht man sich dann auch passenderweise über Warner lustig, unter anderem ist das Studio eine Tochter der ACME Corporation, weiterhin wird darauf hingewiesen, dass ACME den Film nur aus buchhalterischen Gründen veröffentlich. Was davon nachträglich dazu gekommen ist, darüber darf man natürlich spekulieren, aber je mehr Tritte gegen Warner, desto besser, sie haben es verdient.
Regie führte Dave Green (TEENAGE MUTANT NINJA TURTLES: OUT OF THE SHADOWS) nach einem Drehbuch von Samy Burch, an der Story arbeitete James Gunn mit. Es spielen u.a.: John Cena, Lana Condor, Will Forte, P. J. Byrne, Zoe Buchansky , Nancy Linehan Charles, Jeff Bergman (als Bugs Bunny) und Tucker Hawley (als Roadrunner.)
In den USA startet COYOTE VS ACME am 26. August 2026 in den Kinos, zum Termin für Schland gibt es derzeit noch widersprüchliche Meldungen.
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Bei Disney gibt es gerade massive Entlassungen, um »ihre Operationen zu streamlinen«, wie es im CEO-Sprech heißt. Das betrifft über tausend Mitarbeitende aus allen Sparten. Besonders hart trifft es dabei laut Forbes Marvel.
Die verlieren Angestellte in New York und Burbank, darunter beinahe alle Abteilungen der Firma, inklusive Film- und Fernsehproduktionen, Comics, Franchise und Adminitstration. Das betrifft auch beinahe das gesamte Visual Develtpment-Team bei Marvel Studios, die Disney einige Auszeichnungen eingebracht hatten und die für den ikonischen Look und Charakter- sowie Setdesign bei Marvels Film- und Fernsehproduktionen verantwortlich waren, manche davon seit über einem Jahrzehnt.
Beinahe das gesamte Team flog raus, es bleibt nur eine Basiscrew aus Vollzeitkräften übrig, die ab sofort »Ressourcen auf per Projekt-Basis« anwerben und koordinieren sollen. Dabei sollen große Teile der Künstler°Innen aus einem Vollzeitverhältnis in einen Freelancer-Status überwechseln und nur noch für Projekte angeheuert und bezahlt werden. Leider ein Vorgehen, das man inzwischen aus Hollywood und der Spielebranche kennt. Die Goldgräberzeit sowohl im Kino als auch im Streaming ist offensichtlich vorbei und auf diese Weise kann man Künstler°Innen natürlich viel besser unter turbokapitalistischen Druck setzen, für weniger Geld zu arbeiten.
Angeblich soll KI dabei keine Rolle gespielt haben, einzig der Wunsch der Disney-Chefetage, Geld einzusparen.
Wir werden abwarten müssen, was das für das MCU und kommende Serien und Filme bedeuten wird – von denen tatsächlich noch einige in der Pipeline sind. Man darf aber nicht davon ausgehen, dass die Entlassungen die Qualität und Frequenz der Produktionen erhöhen wird. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei den insgesamt 1000 Entlassenen nur um ca. 1% der Menge an weltweit beim Konzern Angestellten handelt, deswegen ist die Konzentration auf Marvel aber umso auffälliger.
Interessanterweise gab es keine Meldungen in diesem Zusammenhang zu STAR WARS, es gibt deswegen Stimmen, die vermuten, dass man sich vielleicht nach den eher mäßigen Marvel-Erfolgen der letzten Jahre mehr auf das andere Franchise konzentrieren möchte, aber das sind möglicherweise Spekulationen. Warten wir mal ab, was passiert, nachdem THE MANDALORIAN AND GROGU im Kino lief.
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For over two decades, the case of Kraftwerk against Moses Pelham has occupied German courts. The music – two seconds of a rhythmic sequence from »Metal on Metal« that Pelham used in »Only for Me« – became the subject of one of the longest copyright disputes in German legal history. The case twice ended up before the European Court of Justice, once before the German Federal Constitutional Court. On April 14, 2026, the ECJ finally issued a ruling by the Grand Chamber that is likely to have far-reaching implications, extending beyond the original sampling dispute.
In 2021, § 51a of the German Copyright Act introduced a new exception allowing the reproduction, distribution, and public performance of copyrighted material for caricatures, parodies, and pastiches – without the permission of the rights holders, without paying a license. Within online culture, this has been shortened to »the right to memes.« Pelham relied on this provision from its enactment. The German Federal Court of Justice referred the crucial question to the ECJ: What exactly constitutes a »pastiche«?
What the ECJ decided: The term »pastiche« is not defined in Directive 2001/29/EC. Therefore, the ECJ treats it as an autonomous concept of Union law and applies it uniformly to all member states.
The Court found: A »pastiche« is not simply a catch-all term for any creative use of protected material. A »pastiche« exists when a new work references one or more existing works, exhibits discernible differences from them, and engages in an artistic or creative dialogue with these works. This dialogue can take various forms: style imitation, homage, humorous, or critical engagement. Humor is explicitly not a requirement – the term must not be interpreted so narrowly that it merges with parody or caricature and thereby becomes practically redundant.
Plagiarized or hidden imitations do not fall under this definition. The »pastiche« character must be clearly recognizable.
An important clarification concerns the question of whether the user must intend to create a »pastiche.« The ECJ denies this. It suffices that the »pastiche« character is objectively recognizable – for someone who knows the original work and has the necessary intellectual understanding. This ensures legal certainty: it is not what someone had in mind, but what the work objectively represents, that is decisive.
The Court explicitly confirms that sampling can fall under the »pastiche« exception – provided that the extracted audio fragment is used to engage in a discernible creative dialogue with the original work, and the other conditions are met. Sampling is a protected form of artistic expression under Article 13 of the EU Charter of Fundamental Rights; this freedom must be balanced against the right of record companies to protect their investments.
A well-known image that creates an independent creative reference to the original, with new context or text, can be a permissible »pastiche«. A music piece that serves only as background music to a video, without contributing a creative element to the original, is not.
§ 51a of the German Copyright Act does not distinguish between private and commercial use. The ruling does not preclude the possibility of »pastiches« in a commercial context – the more the use is interchangeable and commercial, the more likely it is that a sufficient creative dialogue may not exist.
Important to understand: The »pastiche« exception protects exclusively against copyright claims. Those who use trademarks or prominent figures must still take trademarks, competition, and personality rights into account.
The ruling does not directly address »fan art« – it deals with music sampling. However, the criteria established by the ECJ can be applied to »fan art,« even though there is still a lack of established literature or judgments on the subject. It is, however, likely that »fan art« will be considered a »pastiche« because it meets all the requirements. It is also predictable that large rights holders such as Disney or Warner will continue to try to obtain favorable rulings in court. Their chances of achieving this are, however, now significantly diminished.
»Fan art« that clearly refers to an existing work, exhibits discernible differences from it, and engages in a creative dialogue with the original – such as a tribute to a character, a stylistic reinterpretation, or a critical engagement – is likely to fall under the »pastiche« exception. The Wikipedia article on »fan fiction« already states that fan fiction can also be considered a »pastiche« if they do not sufficiently distance themselves from the original.
It becomes more difficult when »fan art« merely reproduces a character in an original way, without a creative dialogue. This would not be a »pastiche« according to the ruling, but an unauthorized reproduction. Similarly, the »pastiche« exception does not apply if trademarks or the personality rights of real people are involved, such as »fan art« of celebrities or the use of registered character trademarks in a commercial context.
Important: My classification is based on the ECJs ruling, not a legal position confirmed by local courts. Furthermore, I am not a lawyer, but someone who has been following this topic for years (at least partly due to my double life as an artist, Xanathon, who also creates fan art). However, there are still no relevant court decisions. My view is that the legal situation for »fan art« has now significantly improved.
The conclusion:
The ECJ has clarified the »pastiche« concept, thus strengthening remix, sampling, and meme culture in Europe. At the same time, it has clarified that »pastiche« is not a free pass or a catch-all term for any arbitrary creative appropriation. Those who rely on this must demonstrate a demonstrable, objectively recognizable creative dialogue with the original – but even a homage is sufficient for this.
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