Spurlos verschwinden der Reihe nach neun Menschen in einem verfallenen Glashaus nahe den Klippen von Calais. Die Leute von Rougemont schreiben die Ereignisse dem bösartigen Geist des früheren Besitzers zu, während Doktor Watson einen Botaniker zum Seelenleben der Pflanzen befragt und Sherlock Holmes zur allgemeinen Überraschung einen Geisterbeschwörer engagiert. Eine körperlose Stimme verrät die Lösung …
Die Novelle ist ausschließlich als eBook erhältlich, eine Printausgabe wäre ca. 70 Seiten stark, es kostet 2,99 Euro. Die Covergestaltung samt Covergrafik sowie Innenillustrationen stammen von Shikomo.
Es geht in den letzten Tagen durch den virtuellen Blätterwald und auch in Deutschland werden die angeblichen Verkaufseinbrüche beim eBook von bestimmten Protagonisten gern aufgenommen und freudestrahlend verbreitet. Denn tatsächlich hält man insbesondere bei großen Verlagen eher nichts von den digitalen Buchvarianten, kannibalisieren diese doch angeblich die Totholzverkäufe. Und überhaupt: Da sind diese undankbaren Leser noch nicht mal bereit, die angesagten Mondpreise für Elektrobücher zu zahlen.
Deswegen verbreitet man die Zahlen gern und freut sich darüber, dass angeblich die Menge an verkauften und gelesenen eBooks zurückgeht.
Doch tatsächlich lügt man sich (und anderen) einfach mal in die Tasche, denn den genannten Zahlen fehlt es an Substanz – wenn man die Realitäten betrachtet, sieht das ganz anders aus.
Jan Tißler betrachtet das Szenario in einem Artikel auf Medium – und kommt zu ganz anderen Schlüssen, als sie von Buchbranche und Qualitätsmedien kolportiert werden. Überaus lesenswert. Und im Prinzip ja ganz ähnlich wie das, was ich hier schon lange sage: Dass die Statistiken der Protagonisten der Buchbranche nicht die Realität abbilden, sondern nur einen kleinen Ausschnitt davon. Und deswegen sollte man deren Absatzzahlen äußerst skeptisch betrachten – und mal darüber nachdenken, warum sie eBooks so gern für tot erklären möchten …
Amazon hat für seinen Lautsprecher-Assistenten Echo (manche nennen ihn auch Alexa) eine neue Funktion freigeschaltet: Ab sofort kann das Gerät Kindle eBooks vorlesen, natürlich nur solche, die sich in der Bibliothek des Nutzers befinden und für die die Vorlesefunktion freigegeben ist.
Die dabei verwendete Speech-Engine ist offenbar dieselbe, die auch bei der Kommunikation mit Echo verwendet wird. Die Sprachqualität lässt derzeit zu wünschen übrig, Betonungen und Pausen wissen derzeit nicht so recht zu überzeugen. Bleibt abzuwarten, ob Amazon das in Zukunft noch verbessert.
Die Vorlesefunktion ist nur in der deutschen Fassung neu, bei der US-Version ist sie bereits seit ca. einem Jahr freigeschaltet.
Der Inhalt ist nicht verfügbar. Bitte erlaube Cookies und externe Javascripte, indem du sie im Popup am unteren Bildrand oder durch Klick auf dieses Banner akzeptierst. Damit gelten die Datenschutzerklärungen der externen Abieter.
In den USA baut Onlinehändler Amazon sein Angebot für Prime-Kunden mit »Amazon Prime Reading« deutlich aus. Das ganze wirkt wie ein Kindle Unlimited Light, denn man kann damit über 1000 eBook, Comics, Zeitschriften und Kindle Singles ohne weitere Zusatzkosten ausleihen. Dafür benötigt man nicht zwingend einen Kindle, das funktioniert auch mit einer App auf Android oder iOS.
Man erhält beispielsweise folgende Zeitschriften ohne Abonnement: National Geographic Traveler, People und Sports Illustrated. Bei den eBooks nennt Amazons Pressemitteilung beispielsweise The Hobbit, Harry Potter and the Sorcerer’s Stone, The Man in the High Castle, interessant erscheint hier, dass explizit Titel aus dem Phantastik-Bereich in den Vordergrund gestellt werden; das Angebot beinhaltet aber auch Nonfiction.
Man kann aus dem Angebot beliebig viele Titel für eine unbeschränkte Zeit leihen.
Damit macht Amazon seine Prime-Mitgliedschaft weiter für Kunden interessanter. Das wundert auch nicht, denn offenbar bestellen Prime-Kunden deutlich mehr als normale, der Onlinehändler betreibt weiterhin agressive Kundenbindung. Vor Kurzem hatte man erst Twitch Prime eingeführt, mit dem man werbefreie Streams oder Ingame-Loot erhält. Prime-Mitglieder erhalten zudem Rabatte auf neue Computer- und Konsolenspiele.
Für Verlage und Autoren mit Titeln in diesem Programm dürfte sich damit vermutlich die Zahl der gelesenen Seiten und damit die Einnahmen erhöhen.
Bisher gibt es Amazon Prime Reading nur für Kunden in den USA, es gibt allerdings keinen Grund anzunehmen, dass das Programm nicht auch in Deutschland eingeführt werden wird. Ob allerdings hiesige Verlage mitspielen werden, bleibt abzuwarten. Für mich ist allerdings bereits das englischsprachige Angebot überaus attraktiv.
Manche Gesetze benötigen Jahre bis zu ihrem Inkrafttreten, wenn allerdings eine Lobby drängelt, macht die Politik auch schon mal deutlich schneller: Seit heute gilt das neue Buchpreisbindungsgesetz, herbeilobbyisiert vom Börsenverein des Deutschen Buchhandels und Co, das jetzt auch eBooks eindeutig benennt (witzig daran ist allerdings nach wie vor, dass es bis heute keine eindeutige, rechtsgültige Definition gibt, was ein eBook eigentlich ist).
Mathias Matting widmet sich dem Thema auf seiner Seite Selfpublisherbibel, und bekräftigt auch auf Nachfrage in der Facebook-Gruppe »Self Publishing«, dass sich für Selbstverleger nichts ändert. Er beharrt darauf, dass das Gesetz auch für Selfpublisher gilt.
Doch da irrt er meiner Ansicht nach. Ich schrieb bereits im Mai dieses Jahres über das Thema, denn in den Begründungen zum Gesetz, die von Gerichten zur Urteilsfindung herangezogen werden, steht, dass die Preisbindung für eBooks von Selfpublishern eben NICHT gilt. Der Passus (siehe Begründung im PDF des BMWI)
»Der Preisbindung unterliegende elektronische Bücher werden zum dauerhaften Zugriff angeboten und sind unter Würdigung aller Umstände als überwiegend verlags- oder buchhandelstypisch anzusehen.«
Und das schließt Selfpublisher aus, denn die sind eben NICHT verlagstypisch, insbesondere dann nicht, wenn man ausschließlich über Amazon anbietet, dann ist das eBook möglicherweise noch nicht einmal buchhandelstypisch, denn man bekommt es im herkömmlichen Buchhandel (bzw. bei deren Onlineplattformen) nicht. Ich stehe übrigens mit dieser Meinung nicht alleine.
Elektronische Bücher, die nicht als verlags- oder buchhandelstypisch anzusehen sind, wie beispielsweise von den Autoren selbst unter Nutzung spezialisierter Plattformen veröffentlichte elektronische Bücher, fallen nicht unter die Preisbindung.
Da hat man offenbar noch einiges an Lobbytum in Bewegung gesetzt, um den Passus aus den Begründungen heraus zu bekommen.
Ob man sich mit dem Börsenverein und dessen Treuhänderkanzlei, die über die Einhaltung der Buchpreisbindung wacht und dafür auch gern mal abmahnt, anlegen möchte, muss man natürlich als Selfpublisher abwägen. Es könnte allerdings sein, dass Börsenverein und Co. wie bisher lieber die Schaffung eines Präzedenzfalls unbedingt vermeiden möchten. Ein rechtliches Restrisiko bleibt, denn was die juristische Power angeht, sitzt der Börsenverein sicher am längeren Hebel und bereits dieses Drohszenario könnte verhindern, dass Selbstverleger Experimente wagen, hier das Recht also durch Interessengruppen selbstgemacht wird.
Man könnte an dieser Stelle auch mal darüber nachdenken, warum Matting so offensiv eine andere Meinung vertritt. Vielleicht weil er Mitglied und 1. Vorsitzender eines Selfpublisher-Vereins ist, der in den Räumen des Börsenvereins gegründet wurde?
In meinen Augen ist das Buchpreisbindungsgesetz ohnehin ein fossiler Eingriff in den Markt, der es der Branche ermöglicht, kartellartige Strukturen zu schaffen und schwächere Marktteilnehmer auszubooten. Es gehört abgeschafft.
Soeben ist mit RUHELOS eine neue Novelle erschienen, die in Anja Bagus´ Ætherwelt spielt, die bereits den Hintergrund für die Annabelle Rosenherz- und die WALDESRUH-Trilogien bildete. Diesmal geht es um Köln. Klappentext:
Seit die Toten sich aus ihren Gräbern erhoben und zum Dom gezogen sind, ist Köln eine zerrissene Stadt. Nacht für Nacht kreischen und toben die Wiedergänger vor dem Sakralbau – niemand weiß, warum. Tagsüber liegen sie herum und werden von den belebten Wasserspeiern bewacht.
Helena Teufel ist stark. Ihre außergewöhnliche körperliche Kraft und Entschlossenheit machen sie zu einer guten Soldatin bei der exekutiven Einheit des kaiserlichen Heeres. Aber ihre rücksichtslose Zielstrebigkeit bei der Verfolgung Krimineller macht sie auch zu einer Gefahr. Nach einem spektakulären Einsatz, der aber beinahe einige Leben gekostet hätte, wird sie degradiert. Als schlichte Beamtin im Amt für Aetherangelegenheiten kommt sie einem besonders perfiden Gauner auf die Schliche. Zusammen mit einem ungewöhnlichen Pferd und dem Beamten Adam Schreiber nimmt sie die Spur auf.
Wird das Teufelsweib ihren neuen Schützling retten und den ‘Knochenbrecher’ dingfest machen können?
Aetherwelt:
Seit dem Jahr 1900 liegt über den Flüssen und Seen der Welt an manchen Tagen ein seltsamer grüner Nebel. Man taufte die Substanz Aether und begann, damit zu experimentieren. Aether ist ein Segen für die Wissenschaft und Technik, aber ein Fluch für Mensch und Natur. Seltsame Wesen kommen aus den Nebeln und man nennt sie die ‘Verdorbenen’. Aber sind sie alle böse? Und wie ist es mit den Menschen, die sich verändern und Hörner oder Flügel bekommen? Wie geht die Welt damit um, dass es jedem passieren kann, egal ob Mann oder Frau, adelig oder bürgerlich? Davon handeln die Geschichten aus der Aetherwelt.
Der Roman, dessen Printausgabe 152 Seiten stark ist, liegt als eBook vor und kann ab sofort via Amazon erworben werden, der Preis beträgt 3,00 Euro (oder kostenlos via Kindle Unlimited).
[Update 12:00:] Die Printversion von RUHELOS erscheint demnächst und kann bereits versandkostenfrei vorbestellt werden.
Bei Emmerich Books & Media ist soeben Anja Fahrners Science Fiction-Roman ALKATAR erschienen. Darin stellt sich die Autorin einem Gedankenspiel der besonderen Art:
Was wäre, wenn die Menschen die Erde im Jahre 2030 an den Rand einer Katastrophe gebracht hätten und durch eine außerirdische Macht die letzte Chance für einen Neuanfang auf einer ursprünglichen Welt bekämen? Würden sie einen besseren Weg als in ihrer Vergangenheit einschlagen?
Dieses Szenarium wird aus der Sicht des Heerführers und Wächters Alkatar beschrieben, eines Jägers aus dem telepathisch begabten Volk eines fernen Planeten. Unter seiner Anleitung sollen diejenigen Menschen, die für eine geheime Rettungsmission rekrutiert wurden, einen Lebensweg in Einklang mit der Natur beschreiten. Doch als ein intergalaktischer Krieg die Teilnehmer von der Außenwelt abschneidet, wird Alkatar nicht nur mit seinen verschütteten Sehnsüchten, sondern auch mit den Abgründen der menschlichen Natur konfrontiert. Eine dramatische Entwicklung setzt sich in Gang …
Der Debutroman der Autorin erschien am 16.06.2016, er ist als Taschenbuch (20,3 x 12,7 x 2,6 cm) 408 Seiten stark und kostet 15,00 Euro. Die Ebook-Fassung schlägt mit 4,95 zu Buche. Erhältlich via Amazon oder direkt beim Verlag.
Coverabbildung Copyright Emmerich Books & Media
Auch wenn man bei Tolino Media mit diversen PR-Maßnahmen durchsichtig versucht, das noch als tolles Ding zu verkaufen: Die auszuzahlenden Tantiemen an Selfpublisher wurden deutlich gesenkt. Auch wenn man Anfang des Jahres noch vollmundig versuchte, Nutzer auf die Plattform zu bekommen, indem man eine unbefristete Beteiligung an den Umsätzen in Höhe von 70% versprach.
Damit ist es jetzt vorbei, denn ab dem 1. Juli sinkt die Beteiligung bei Büchern, die weniger als 2,99 Euro kosten, auf 40%. Begründet wird das damit, dass die entstehenden Kosten für Download und Bezahlung angeblich so hoch seien, dass Tolino Media dabei draufzahlen muss. Hätte man das nicht vorher wissen müssen? Die Konditionen haben sich ja nicht verändert. Das bestärkt mich darin, dass es sich um ein Lockvogelangebot handelte. Außerdem möchte man die Selfpublisher »dazu anregen« einen höheren Preis für ihre Bücher zu nehmen. Das ist so pauschal natürlich völliger Blödsinn, der Preis muss selbstverständlich dem Inhalt angemessen sein, ich kaufe ja auch keinen Heftroman oder eine Kurzgeschichte als eBook für mehr als drei Euro.
Für mich kommt das nicht überraschend. Ich hatte bereits zum Start der Plattform gemutmaßt, dass sich die Konditionen schneller zu Ungunsten der Selfpublisher ändern dürften, als man gucken kann, wenn eine gewisse Zahl an Nutzern erreicht wird und die Werbephase vorbei ist. Wenn man auf die veröffentlichten Zahlen der Plattform zum Anteil am eBook-Markt blickt, muss man sich ohnehin fragen, wie relevant die Verkaufsmengen dort überhaupt sind.
p.s.: Man kann aufgrund dieser unilateralen Änderung natürlich sein Konto bei Tolino ganz einfach kündigen …
Logo tolino media Copyright tolino media GmbH & Co. KG
Nach dem Tweet gestern hatte sich der Verlag Heyne in Sachen des miserabel formatierten und fehlerstrotzenden eBooks (siehe meine beidenArtikel) erst einmal wieder in Schweigen gehüllt. Dann fiel mir auf, dass ich aus dem Tweet nicht entnehmen konnte, ob ich nochmal eine Antwort erhalten werde. Deswegen fragte ich soeben nochmal nach. Und siehe da, man verfiel in hektisch zu nennende Aktivität, es kam quasi sofort eine Antwort, allerdings auf einem Weg, wie er nur #neuland-Bewohnern einfallen kann. Man packte die Antwort auf eine Webseite des Verlags. Warum man mir nicht an die Redaktionsadresse antworten kann, oder einfach einen Kommentar unter den Artikel schreibt, bleibt ebenso offen, wie die Frage, warum ich einfach mal geduzt werde. Professionell ist anders. Hier der Antworttext:
Glühender Stahl von Richard Morgan (eBook)
Lieber Stefan,
entschuldige bitte die späte Antwort. Deine Anfrage von Mitte März scheint versehentlich auf dem falschen Schreibtisch gelandet zu sein. Normalerweise bemühen wir uns, Leser-Anfragen umgehend zu beantworten. Jedenfalls danke für deinen Hinweis, den wir sehr ernst nehmen! Wie du in deinem Artikel ja schon richtig annimmst, handelt es sich um typische Scanfehler – tatsächlich müssen auch wir im Verlag manchmal den Weg über den Scan wählen, weil eben nicht alle Daten »ohnehin elektronisch vorliegen«. Unsere eBooks sichten und überarbeiten wir laufend – bei der großen und ständig wachsenden Titelanzahl braucht das etwas Zeit. Umso dankbarer sind wir für Hinweise aus unserer Leserschaft, dann können wir nämlich gezielt die Problemfälle angehen.
Wie es jetzt konkret weitergeht: Das eBook »Glühender Stahl« (Richard Morgan) ging noch gestern in die Herstellung und wird neu produziert.
PS: Wir schicken dir gerne das überarbeitete Buch zu. Schicke uns hierfür einfach deine E‑Mailadresse an online@heyne.verlag.
Wir entschuldigen uns noch einmal für die enstandenen Unannehmlichkeiten und wünschen künftig ein ungetrübtes Lesevergnügen mit unseren Büchern!
Dein Heyne Verlag
Da bleiben natürlich einige Fragen offen. Selbst wenn eine Anfrage auf einem »falschen Schreibtisch« landet, kann man die selbstverständlich weiterleiten und trotzdem beantworten. Übrigens ging die Mail an die Chefin der PR-Abteilung, warum ist das ein »falscher Schreibtisch«? Es handelte sich also tatsächlich um einen Scan. Was Heyne in seiner Replik allerdings auslässt – und das vermutlich mit voller Absicht – ist die Antwort auf die Frage, wie so etwas durchrutschen kann. Es handelt sich ja nicht um vereinzelte Probleme, sondern das eBook strotzt von vorne bis hinten auf jeder Seite von Fehlern. Hat da wirklich keiner auch nur den geringsten Blick drauf geworfen? Gibt es wirklich keinerlei Qualitätsmanagement? Und: Wenn Heyne seine Bücher »laufend sichtet und überarbeitet«, wie kann es dann sein, dass dieses eBook jahrelang in dieser mangelhaften Form verkauft wird? Es kann mir niemand erzählen, dass das tatsächlich noch kein Leser gemeldet hat.
Offen bleibt auch, was mit all den zahllosen Käufern ist, die jetzt auf einem fehlerstrotzenden eBook sitzen. Bekommen die automatisch ein neues? Werden sie informiert? An wen müssen sie sich wenden? All das wären Punkte gewesen, die man hätte beantworten müssen. Statt dessen soll ich auf meine Anfrage mit dem Obenstehenden abgespeist werden, das man in großen Teilen auf Anhieb als nichts anderes als PR-Blabla erkennen kann. Da hilft auch keine Entschuldigung.
Übersehen hat man bei Heyne offenbar auch, dass nicht ich der geschädigte Kunde war (was aus dem Artikel eindeutig zu entnehmen ist).
Somit bleiben fast alle meiner gestellten Fragen unbeantwortet: Wie kann das bei einem derart mangelhaften eBook passieren? Wie will man angesichts solcher unprofessioneller Vorgehensweise den hohen Preis rechtfertigen? Was ist mit anderen eBooks, es wird sich garantiert nicht um einen Einzelfall handeln? Was sollen geschädigte Kunden tun?
Nicht überraschend, aber erschreckend, finde ich übrigens die Tatsache, dass man bei Heyne Bücher einscannen muss, weil die Daten nicht elektronisch vorliegen. In welchem Jahrhundert leben wir denn? Und man kann nur aus der Antwort entnehmen, dass das immer noch so ist, sonst hätte man sicher darauf hingewiesen, dass sich die Prozesse seit dem Erscheinen von GLÜHENDER STAHL verändert haben. Da das unterblieb …
[Update] Noch eine Anmerkung: Jetzt wissen wir auch, warum die eBooks deutscher Publikumsverlage so heillos überteuert sind – sie werden in Handarbeit hergestellt. :)
[Update 11:45] Auf Nachfrage via Twitter antwortete der Heyne Verlag:
Ja, Kindle-Leser erhalten den aktualisierten Titel automatisch via Cloud … Ansonsten einfach eine Mail an online@heyne.de
Dass außer Amazon nur die wenigsten eBook-Shops tatsächlich in der Lage sind, die Kunden-eBooks per Push zu aktualisieren (falls das überhaupt geht), ist da vermutlich nur nebensächlich …
Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies und von eingebundenen Skripten Dritter zu. Weitere Informationen
Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest (Navigation) oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst Du Dich damit einverstanden. Dann können auch Cookies von Drittanbietern wie Amazon, Youtube oder Google gesetzt werden. Wenn Du das nicht willst, solltest Du entweder nicht auf "Akzeptieren" klicken und die Seite nicht weiter nutzen, oder Deinen Browser im Inkognito-Modus betreiben, und/oder Anti-Tracking- und Scriptblocker-Plugins nutzen.
Mit einem Klick auf "Akzeptieren" werden zudem extern gehostete Javascripte freigeschaltet, die weitere Informationen, wie beispielsweise die IP-Adresse an Dritte weitergeben können. Welche Informationen das genau sind liegt nicht im Einflussbereich des Betreibers dieser Seite, das bitte bei den Anbietern (jQuery, Google, Youtube, Amazon, Twitter *) erfragen. Wer das nicht möchte, klickt nicht auf "akzeptieren" und verlässt die Seite.
Wer wer seine Identität im Web schützen will, nutzt Browser-Erweiterungen wie beispielsweise uBlock Origin oder ScriptBlock und kann dann Skripte und Tracking gezielt zulassen oder eben unterbinden.