eBook

Erschienen: SHERLOCK HOLMES UND DIE RUINEN VON ROUGEMONT

In der Rei­he BAKER STREET TALES ist im Aru­nya-Ver­lag eine wei­te­re Novel­le erschie­nen. Sie wur­de von Bar­ba­ra Büch­ner ver­fasst und trägt den Titel SHERLOCK HOLMES UND DIE RUINEN VON ROUGEMONT. Zum Inhalt:

Spur­los ver­schwin­den der Rei­he nach neun Men­schen in einem ver­fal­le­nen Glas­haus nahe den Klip­pen von Calais. Die Leu­te von Rouge­mont schrei­ben die Ereig­nis­se dem bös­ar­ti­gen Geist des frü­he­ren Besit­zers zu, wäh­rend Dok­tor Wat­son einen Bota­ni­ker zum See­len­le­ben der Pflan­zen befragt und Sher­lock Hol­mes zur all­ge­mei­nen Über­ra­schung einen Geis­ter­be­schwö­rer enga­giert. Eine kör­per­lo­se Stim­me ver­rät die Lösung …

Die Novel­le ist aus­schließ­lich als eBook erhält­lich, eine Print­aus­ga­be wäre ca. 70 Sei­ten stark, es kos­tet 2,99 Euro. Die Cover­ge­stal­tung samt Cover­gra­fik sowie Innen­il­lus­tra­tio­nen stam­men von Shi­ko­mo.

Cover­ab­bil­dung Copy­right Aru­nya-Ver­lag

[aartikel]B073QDMKWY[/aartikel]

Die »kein Schwein kauft mehr eBooks«-Lüge

Es geht in den letz­ten Tagen durch den vir­tu­el­len Blät­ter­wald und auch in Deutsch­land wer­den die angeb­li­chen Ver­kaufs­ein­brü­che beim eBook von bestimm­ten Prot­ago­nis­ten gern auf­ge­nom­men und freu­de­strah­lend ver­brei­tet. Denn tat­säch­lich hält man ins­be­son­de­re bei gro­ßen Ver­la­gen eher nichts von den digi­ta­len Buch­va­ri­an­ten, kan­ni­ba­li­sie­ren die­se doch angeb­lich die Tot­holz­ver­käu­fe. Und über­haupt: Da sind die­se undank­ba­ren Leser noch nicht mal bereit, die ange­sag­ten Mond­prei­se für Elek­tro­bü­cher zu zah­len.

Des­we­gen ver­brei­tet man die Zah­len gern und freut sich dar­über, dass angeb­lich die Men­ge an ver­kauf­ten und gele­se­nen eBooks zurück­geht.

Doch tat­säch­lich lügt man sich (und ande­ren) ein­fach mal in die Tasche, denn den genann­ten Zah­len fehlt es an Sub­stanz – wenn man die Rea­li­tä­ten betrach­tet, sieht das ganz anders aus.

Jan Tiß­ler betrach­tet das Sze­na­rio in einem Arti­kel auf Medi­um – und kommt zu ganz ande­ren Schlüs­sen, als sie von Buch­bran­che und Qua­li­täts­me­di­en kol­por­tiert wer­den. Über­aus lesens­wert. Und im Prin­zip ja ganz ähn­lich wie das, was ich hier schon lan­ge sage: Dass die Sta­tis­ti­ken der Prot­ago­nis­ten der Buch­bran­che nicht die Rea­li­tät abbil­den, son­dern nur einen klei­nen Aus­schnitt davon. Und des­we­gen soll­te man deren Absatz­zah­len äußerst skep­tisch betrach­ten – und mal dar­über nach­den­ken, war­um sie eBooks so gern für tot erklä­ren möch­ten …

Dank an Kris­ti­an Köhn­topp fürs Fin­den.

p.s.: Ergän­zend inter­es­sant dazu die Sta­tis­ti­ken für die Jah­re 2014 bis 2016 auf aut​ho​rear​nings​.com und der Text im digi­tal­pu­bli­shin­gre­port (ab Sei­te 7), der sich auf Zah­len von Hugh How­ey und »Data Guy« bezieht.

Amazons Echo kann vorlesen

Ama­zon hat für sei­nen Laut­spre­cher-Assis­ten­ten Echo (man­che nen­nen ihn auch Ale­xa) eine neue Funk­ti­on frei­ge­schal­tet: Ab sofort kann das Gerät Kind­le eBooks vor­le­sen, natür­lich nur sol­che, die sich in der Biblio­thek des Nut­zers befin­den und für die die Vor­le­se­funk­ti­on frei­ge­ge­ben ist.

Die dabei ver­wen­de­te Speech-Engi­ne ist offen­bar die­sel­be, die auch bei der Kom­mu­ni­ka­ti­on mit Echo ver­wen­det wird. Die Sprach­qua­li­tät lässt der­zeit zu wün­schen übrig, Beto­nun­gen und Pau­sen wis­sen der­zeit nicht so recht zu über­zeu­gen. Bleibt abzu­war­ten, ob Ama­zon das in Zukunft noch ver­bes­sert.

Die Vor­le­se­funk­ti­on ist nur in der deut­schen Fas­sung neu, bei der US-Ver­si­on ist sie bereits seit ca. einem Jahr frei­ge­schal­tet.

Das in der kur­zen Demo vor­ge­le­se­ne Buch ist RUHELOS von Anja Bagus.

Der Inhalt ist nicht verfügbar.
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Pro­mo­gra­fik Ama­zon Echo Copy­right Ama­zon

Amazon Prime Reading

amazon-Logo

In den USA baut Online­händ­ler Ama­zon sein Ange­bot für Prime-Kun­den mit »Ama­zon Prime Rea­ding« deut­lich aus. Das gan­ze wirkt wie ein Kind­le Unli­mi­t­ed Light, denn man kann damit über 1000 eBook, Comics, Zeit­schrif­ten und Kind­le Sin­gles ohne wei­te­re Zusatz­kos­ten aus­lei­hen. Dafür benö­tigt man nicht zwin­gend einen Kind­le, das funk­tio­niert auch mit einer App auf Android oder iOS.

Man erhält bei­spiels­wei­se fol­gen­de Zeit­schrif­ten ohne Abon­ne­ment: Natio­nal Geo­gra­phic Tra­ve­ler, Peo­p­le und Sports Illus­tra­ted. Bei den eBooks nennt Ama­zons Pres­se­mit­tei­lung bei­spiels­wei­se The Hob­bit, Har­ry Pot­ter and the Sorcerer’s Stone, The Man in the High Cast­le, inter­es­sant erscheint hier, dass expli­zit Titel aus dem Phan­tas­tik-Bereich in den Vor­der­grund gestellt wer­den; das Ange­bot beinhal­tet aber auch Non­fic­tion.

Man kann aus dem Ange­bot belie­big vie­le Titel für eine unbe­schränk­te Zeit lei­hen.

Damit macht Ama­zon sei­ne Prime-Mit­glied­schaft wei­ter für Kun­den inter­es­san­ter. Das wun­dert auch nicht, denn offen­bar bestel­len Prime-Kun­den deut­lich mehr als nor­ma­le, der Online­händ­ler betreibt wei­ter­hin agres­si­ve Kun­den­bin­dung. Vor Kur­zem hat­te man erst Twitch Prime ein­ge­führt, mit dem man wer­be­freie Streams oder Ingame-Loot erhält. Prime-Mit­glie­der erhal­ten zudem Rabat­te auf neue Com­pu­ter- und Kon­so­len­spie­le.

Für Ver­la­ge und Autoren mit Titeln in die­sem Pro­gramm dürf­te sich damit ver­mut­lich die Zahl der gele­se­nen Sei­ten und damit die Ein­nah­men erhö­hen.

Bis­her gibt es Ama­zon Prime Rea­ding nur für Kun­den in den USA, es gibt aller­dings kei­nen Grund anzu­neh­men, dass das Pro­gramm nicht auch in Deutsch­land ein­ge­führt wer­den wird. Ob aller­dings hie­si­ge Ver­la­ge mit­spie­len wer­den, bleibt abzu­war­ten. Für mich ist aller­dings bereits das eng­lisch­spra­chi­ge Ange­bot über­aus attrak­tiv.

Ama­zon Logo Copy­right Ama­zon

Das neue Buchpreisbindungsgesetz, eBooks und die Selfpublisher

eBook-Paragraph

Man­che Geset­ze benö­ti­gen Jah­re bis zu ihrem Inkraft­tre­ten, wenn aller­dings eine Lob­by drän­gelt, macht die Poli­tik auch schon mal deut­lich schnel­ler: Seit heu­te gilt das neue Buch­preis­bin­dungs­ge­setz, her­beilob­by­isiert vom Bör­sen­ver­ein des Deut­schen Buch­han­dels und Co, das jetzt auch eBooks ein­deu­tig benennt (wit­zig dar­an ist aller­dings nach wie vor, dass es bis heu­te kei­ne ein­deu­ti­ge, rechts­gül­ti­ge Defi­ni­ti­on gibt, was ein eBook eigent­lich ist).

Mathi­as Mat­ting wid­met sich dem The­ma auf sei­ner Sei­te Self­pu­blisher­bi­bel, und bekräf­tigt auch auf Nach­fra­ge in der Face­book-Grup­pe »Self Publi­shing«, dass sich für Selbst­ver­le­ger nichts ändert. Er beharrt dar­auf, dass das Gesetz auch für Self­pu­blisher gilt.

Doch da irrt er mei­ner Ansicht nach. Ich schrieb bereits im Mai die­ses Jah­res über das The­ma, denn in den Begrün­dun­gen zum Gesetz, die von Gerich­ten zur Urteils­fin­dung her­an­ge­zo­gen wer­den, steht, dass die Preis­bin­dung für eBooks von Self­pu­blishern eben NICHT gilt. Der Pas­sus (sie­he Begrün­dung im PDF des BMWI)

»Der Preis­bin­dung unter­lie­gen­de elek­tro­ni­sche Bücher wer­den zum dau­er­haf­ten Zugriff ange­bo­ten und sind unter Wür­di­gung aller Umstän­de als über­wie­gend ver­lags- oder buch­han­dels­ty­pisch anzu­se­hen.«

Und das schließt Self­pu­blisher aus, denn die sind eben NICHT ver­lags­ty­pisch, ins­be­son­de­re dann nicht, wenn man aus­schließ­lich über Ama­zon anbie­tet, dann ist das eBook mög­li­cher­wei­se noch nicht ein­mal buch­han­dels­ty­pisch, denn man bekommt es im her­kömm­li­chen Buch­han­del (bzw. bei deren Online­platt­for­men) nicht. Ich ste­he übri­gens mit die­ser Mei­nung nicht allei­ne.

Im Geset­zes­ent­wurf stand sogar noch:

Elek­tro­ni­sche Bücher, die nicht als ver­lags- oder buch­han­dels­ty­pisch anzu­se­hen sind, wie bei­spiels­wei­se von den Autoren selbst unter Nut­zung spe­zia­li­sier­ter Platt­for­men ver­öf­fent­lich­te elek­tro­ni­sche Bücher, fal­len nicht unter die Preis­bin­dung.

Da hat man offen­bar noch eini­ges an Lob­by­tum in Bewe­gung gesetzt, um den Pas­sus aus den Begrün­dun­gen her­aus zu bekom­men.

Ob man sich mit dem Bör­sen­ver­ein und des­sen Treu­hän­der­kanz­lei, die über die Ein­hal­tung der Buch­preis­bin­dung wacht und dafür auch gern mal abmahnt, anle­gen möch­te, muss man natür­lich als Self­pu­blisher abwä­gen. Es könn­te aller­dings sein, dass Bör­sen­ver­ein und Co. wie bis­her lie­ber die Schaf­fung eines Prä­ze­denz­falls unbe­dingt ver­mei­den möch­ten. Ein recht­li­ches Rest­ri­si­ko bleibt, denn was die juris­ti­sche Power angeht, sitzt der Bör­sen­ver­ein sicher am län­ge­ren Hebel und bereits die­ses Droh­sze­na­rio könn­te ver­hin­dern, dass Selbst­ver­le­ger Expe­ri­men­te wagen, hier das Recht also durch Inter­es­sen­grup­pen selbst­ge­macht wird.

Man könn­te an die­ser Stel­le auch mal dar­über nach­den­ken, war­um Mat­ting so offen­siv eine ande­re Mei­nung ver­tritt. Viel­leicht weil er Mit­glied und 1. Vor­sit­zen­der eines Self­pu­blisher-Ver­eins ist, der in den Räu­men des Bör­sen­ver­eins gegrün­det wur­de?

In mei­nen Augen ist das Buch­preis­bin­dungs­ge­setz ohne­hin ein fos­si­ler Ein­griff in den Markt, der es der Bran­che ermög­licht, kar­tell­ar­ti­ge Struk­tu­ren zu schaf­fen und schwä­che­re Markt­teil­neh­mer aus­zu­boo­ten. Es gehört abge­schafft.

Erschienen: RUHELOS von Anja Bagus

Cover Ruhelos

Soeben ist mit RUHELOS eine neue Novel­le erschie­nen, die in Anja Bagus´ Æther­welt spielt, die bereits den Hin­ter­grund für die Anna­bel­le Rosen­herz- und die WAL­DES­RUH-Tri­lo­gien bil­de­te. Dies­mal geht es um Köln. Klap­pen­text:

Seit die Toten sich aus ihren Grä­bern erho­ben und zum Dom gezo­gen sind, ist Köln eine zer­ris­se­ne Stadt. Nacht für Nacht krei­schen und toben die Wie­der­gän­ger vor dem Sakral­bau – nie­mand weiß, war­um. Tags­über lie­gen sie her­um und wer­den von den beleb­ten Was­ser­spei­ern bewacht.
Hele­na Teu­fel ist stark. Ihre außer­ge­wöhn­li­che kör­per­li­che Kraft und Ent­schlos­sen­heit machen sie zu einer guten Sol­da­tin bei der exe­ku­ti­ven Ein­heit des kai­ser­li­chen Hee­res. Aber ihre rück­sichts­lo­se Ziel­stre­big­keit bei der Ver­fol­gung Kri­mi­nel­ler macht sie auch zu einer Gefahr. Nach einem spek­ta­ku­lä­ren Ein­satz, der aber bei­na­he eini­ge Leben gekos­tet hät­te, wird sie degra­diert. Als schlich­te Beam­tin im Amt für Aether­an­ge­le­gen­hei­ten kommt sie einem beson­ders per­fi­den Gau­ner auf die Schli­che. Zusam­men mit einem unge­wöhn­li­chen Pferd und dem Beam­ten Adam Schrei­ber nimmt sie die Spur auf.
Wird das Teu­fels­weib ihren neu­en Schütz­ling ret­ten und den ‘Kno­chen­bre­cher’ ding­fest machen kön­nen?

Aether­welt:
Seit dem Jahr 1900 liegt über den Flüs­sen und Seen der Welt an man­chen Tagen ein selt­sa­mer grü­ner Nebel. Man tauf­te die Sub­stanz Aether und begann, damit zu expe­ri­men­tie­ren. Aether ist ein Segen für die Wis­sen­schaft und Tech­nik, aber ein Fluch für Mensch und Natur. Selt­sa­me Wesen kom­men aus den Nebeln und man nennt sie die ‘Ver­dor­be­nen’. Aber sind sie alle böse? Und wie ist es mit den Men­schen, die sich ver­än­dern und Hör­ner oder Flü­gel bekom­men? Wie geht die Welt damit um, dass es jedem pas­sie­ren kann, egal ob Mann oder Frau, ade­lig oder bür­ger­lich? Davon han­deln die Geschich­ten aus der Aether­welt.

Der Roman, des­sen Print­aus­ga­be 152 Sei­ten stark ist, liegt als eBook vor und kann ab sofort via Ama­zon erwor­ben wer­den, der Preis beträgt 3,00 Euro (oder kos­ten­los via Kind­le Unli­mi­t­ed).

[Update 12:00:] Die Print­ver­si­on von RUHELOS erscheint dem­nächst und kann bereits ver­sand­kos­ten­frei vor­be­stellt wer­den.

Cover­ab­bil­dung Copy­right Anja Bagus

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Neuerscheinung: Der SF-Roman ALKATAR von Anja Fahrner

Cover Alkatar

Bei Emme­rich Books & Media ist soeben Anja Fahr­ners Sci­ence Fic­tion-Roman ALKATAR erschie­nen. Dar­in stellt sich die Autorin einem Gedan­ken­spiel der beson­de­ren Art:

Was wäre, wenn die Men­schen die Erde im Jah­re 2030 an den Rand einer Kata­stro­phe gebracht hät­ten und durch eine außer­ir­di­sche Macht die letz­te Chan­ce für einen Neu­an­fang auf einer ursprüng­li­chen Welt bekä­men? Wür­den sie einen bes­se­ren Weg als in ihrer Ver­gan­gen­heit ein­schla­gen?

Die­ses Sze­na­ri­um wird aus der Sicht des Heer­füh­rers und Wäch­ters Alka­tar beschrie­ben, eines Jägers aus dem tele­pa­thisch begab­ten Volk eines fer­nen Pla­ne­ten. Unter sei­ner Anlei­tung sol­len die­je­ni­gen Men­schen, die für eine gehei­me Ret­tungs­mis­si­on rekru­tiert wur­den, einen Lebens­weg in Ein­klang mit der Natur beschrei­ten. Doch als ein inter­ga­lak­ti­scher Krieg die Teil­neh­mer von der Außen­welt abschnei­det, wird Alka­tar nicht nur mit sei­nen ver­schüt­te­ten Sehn­süch­ten, son­dern auch mit den Abgrün­den der mensch­li­chen Natur kon­fron­tiert. Eine dra­ma­ti­sche Ent­wick­lung setzt sich in Gang …

Der Debut­ro­man der Autorin erschien am 16.06.2016, er ist als Taschen­buch (20,3 x 12,7 x 2,6 cm) 408 Sei­ten stark und kos­tet 15,00 Euro. Die Ebook-Fas­sung schlägt mit 4,95 zu Buche. Erhält­lich via Ama­zon oder direkt beim Ver­lag.

Cover­ab­bil­dung Copy­right Emme­rich Books & Media

tolino media senkt Honorare für Selfpublisher

Logo Tolino Media

Auch wenn man bei Toli­no Media mit diver­sen PR-Maß­nah­men durch­sich­tig ver­sucht, das noch als tol­les Ding zu ver­kau­fen: Die aus­zu­zah­len­den Tan­tie­men an Self­pu­blisher wur­den deut­lich gesenkt. Auch wenn man Anfang des Jah­res noch voll­mun­dig ver­such­te, Nut­zer auf die Platt­form zu bekom­men, indem man eine unbe­fris­te­te Betei­li­gung an den Umsät­zen in Höhe von 70% ver­sprach.

Damit ist es jetzt vor­bei, denn ab dem 1. Juli sinkt die Betei­li­gung bei Büchern, die weni­ger als 2,99 Euro kos­ten, auf 40%. Begrün­det wird das damit, dass die ent­ste­hen­den Kos­ten für Down­load und Bezah­lung angeb­lich so hoch sei­en, dass Toli­no Media dabei drauf­zah­len muss. Hät­te man das nicht vor­her wis­sen müs­sen? Die Kon­di­tio­nen haben sich ja nicht ver­än­dert. Das bestärkt mich dar­in, dass es sich um ein Lock­vo­gel­an­ge­bot han­del­te. Außer­dem möch­te man die Self­pu­blisher »dazu anre­gen« einen höhe­ren Preis für ihre Bücher zu neh­men. Das ist so pau­schal natür­lich völ­li­ger Blöd­sinn, der Preis muss selbst­ver­ständ­lich dem Inhalt ange­mes­sen sein, ich kau­fe ja auch kei­nen Heft­ro­man oder eine Kurz­ge­schich­te als eBook für mehr als drei Euro.

Für mich kommt das nicht über­ra­schend. Ich hat­te bereits zum Start der Platt­form gemut­maßt, dass sich die Kon­di­tio­nen schnel­ler zu Unguns­ten der Self­pu­blisher ändern dürf­ten, als man gucken kann, wenn eine gewis­se Zahl an Nut­zern erreicht wird und die Wer­be­pha­se vor­bei ist. Wenn man auf die ver­öf­fent­lich­ten Zah­len der Platt­form zum Anteil am eBook-Markt blickt, muss man sich ohne­hin fra­gen, wie rele­vant die Ver­kaufs­men­gen dort über­haupt sind.

p.s.: Man kann auf­grund die­ser uni­la­te­ra­len Ände­rung natür­lich sein Kon­to bei Toli­no ganz ein­fach kün­di­gen …

Logo toli­no media Copy­right toli­no media GmbH & Co. KG

Fehlerstrotzendes eBook: Heyne antwortet – auch die Antwort ist mangelhaft

Screenshot Heyne eBook

Nach dem Tweet ges­tern hat­te sich der Ver­lag Hey­ne in Sachen des mise­ra­bel for­ma­tier­ten und feh­ler­strot­zen­den eBooks (sie­he mei­ne bei­den Arti­kel) erst ein­mal wie­der in Schwei­gen gehüllt. Dann fiel mir auf, dass ich aus dem Tweet nicht ent­neh­men konn­te, ob ich noch­mal eine Ant­wort erhal­ten wer­de. Des­we­gen frag­te ich soeben noch­mal nach. Und sie­he da, man ver­fiel in hek­tisch zu nen­nen­de Akti­vi­tät, es kam qua­si sofort eine Ant­wort, aller­dings auf einem Weg, wie er nur -Bewoh­nern ein­fal­len kann. Man pack­te die Ant­wort auf eine Web­sei­te des Ver­lags. War­um man mir nicht an die Redak­ti­ons­adres­se ant­wor­ten kann, oder ein­fach einen Kom­men­tar unter den Arti­kel schreibt, bleibt eben­so offen, wie die Fra­ge, war­um ich ein­fach mal geduzt wer­de. Pro­fes­sio­nell ist anders. Hier der Ant­wort­text:

Glü­hen­der Stahl von Richard Mor­gan (eBook)

Lie­ber Ste­fan,

ent­schul­di­ge bit­te die spä­te Ant­wort. Dei­ne Anfra­ge von Mit­te März scheint ver­se­hent­lich auf dem fal­schen Schreib­tisch gelan­det zu sein. Nor­ma­ler­wei­se bemü­hen wir uns, Leser-Anfra­gen umge­hend zu beant­wor­ten. Jeden­falls dan­ke für dei­nen Hin­weis, den wir sehr ernst neh­men! Wie du in dei­nem Arti­kel ja schon rich­tig annimmst, han­delt es sich um typi­sche Scan­feh­ler – tat­säch­lich müs­sen auch wir im Ver­lag manch­mal den Weg über den Scan wäh­len, weil eben nicht alle Daten »ohne­hin elek­tro­nisch vor­lie­gen«. Unse­re eBooks sich­ten und über­ar­bei­ten wir lau­fend – bei der gro­ßen und stän­dig wach­sen­den Titel­an­zahl braucht das etwas Zeit. Umso dank­ba­rer sind wir für Hin­wei­se aus unse­rer Leser­schaft, dann kön­nen wir näm­lich gezielt die Pro­blem­fäl­le ange­hen.

Wie es jetzt kon­kret wei­ter­geht: Das eBook »Glü­hen­der Stahl« (Richard Mor­gan) ging noch ges­tern in die Her­stel­lung und wird neu pro­du­ziert.

PS: Wir schi­cken dir ger­ne das über­ar­bei­te­te Buch zu. Schi­cke uns hier­für ein­fach dei­ne E‑Mailadresse an online@heyne.verlag.

Wir ent­schul­di­gen uns noch ein­mal für die enstan­de­nen Unan­nehm­lich­kei­ten und wün­schen künf­tig ein unge­trüb­tes Lese­ver­gnü­gen mit unse­ren Büchern!

Dein Hey­ne Ver­lag

Da blei­ben natür­lich eini­ge Fra­gen offen. Selbst wenn eine Anfra­ge auf einem »fal­schen Schreib­tisch« lan­det, kann man die selbst­ver­ständ­lich wei­ter­lei­ten und trotz­dem beant­wor­ten. Übri­gens ging die Mail an die Che­fin der PR-Abtei­lung, war­um ist das ein »fal­scher Schreib­tisch«? Es han­del­te sich also tat­säch­lich um einen Scan. Was Hey­ne in sei­ner Replik aller­dings aus­lässt – und das ver­mut­lich mit vol­ler Absicht – ist die Ant­wort auf die Fra­ge, wie so etwas durch­rut­schen kann. Es han­delt sich ja nicht um ver­ein­zel­te Pro­ble­me, son­dern das eBook strotzt von vor­ne bis hin­ten auf jeder Sei­te von Feh­lern. Hat da wirk­lich kei­ner auch nur den gerings­ten Blick drauf gewor­fen? Gibt es wirk­lich kei­ner­lei Qua­li­täts­ma­nage­ment? Und: Wenn Hey­ne sei­ne Bücher »lau­fend sich­tet und über­ar­bei­tet«, wie kann es dann sein, dass die­ses eBook jah­re­lang in die­ser man­gel­haf­ten Form ver­kauft wird? Es kann mir nie­mand erzäh­len, dass das tat­säch­lich noch kein Leser gemel­det hat.

Offen bleibt auch, was mit all den zahl­lo­sen Käu­fern ist, die jetzt auf einem feh­ler­strot­zen­den eBook sit­zen. Bekom­men die auto­ma­tisch ein neu­es? Wer­den sie infor­miert? An wen müs­sen sie sich wen­den? All das wären Punk­te gewe­sen, die man hät­te beant­wor­ten müs­sen. Statt des­sen soll ich auf mei­ne Anfra­ge mit dem Oben­ste­hen­den abge­speist wer­den, das man in gro­ßen Tei­len auf Anhieb als nichts ande­res als PR-Bla­bla erken­nen kann. Da hilft auch kei­ne Ent­schul­di­gung.

Über­se­hen hat man bei Hey­ne offen­bar auch, dass nicht ich der geschä­dig­te Kun­de war (was aus dem Arti­kel ein­deu­tig zu ent­neh­men ist).

Somit blei­ben fast alle mei­ner gestell­ten Fra­gen unbe­ant­wor­tet: Wie kann das bei einem der­art man­gel­haf­ten eBook pas­sie­ren? Wie will man ange­sichts sol­cher unpro­fes­sio­nel­ler Vor­ge­hens­wei­se den hohen Preis recht­fer­ti­gen? Was ist mit ande­ren eBooks, es wird sich garan­tiert nicht um einen Ein­zel­fall han­deln? Was sol­len geschä­dig­te Kun­den tun?

Nicht über­ra­schend, aber erschre­ckend, fin­de ich übri­gens die Tat­sa­che, dass man bei Hey­ne Bücher ein­scan­nen muss, weil die Daten nicht elek­tro­nisch vor­lie­gen. In wel­chem Jahr­hun­dert leben wir denn? Und man kann nur aus der Ant­wort ent­neh­men, dass das immer noch so ist, sonst hät­te man sicher dar­auf hin­ge­wie­sen, dass sich die Pro­zes­se seit dem Erschei­nen von GLÜHENDER STAHL ver­än­dert haben. Da das unter­blieb …

[Update] Noch eine Anmer­kung: Jetzt wis­sen wir auch, war­um die eBooks deut­scher Publi­kums­ver­la­ge so heil­los über­teu­ert sind – sie wer­den in Hand­ar­beit her­ge­stellt. :)

[Update 11:45] Auf Nach­fra­ge via Twit­ter ant­wor­te­te der Hey­ne Ver­lag:

Ja, Kind­le-Leser erhal­ten den aktua­li­sier­ten Titel auto­ma­tisch via Cloud … Ansons­ten ein­fach eine Mail an online@heyne.de

Dass außer Ama­zon nur die wenigs­ten eBook-Shops tat­säch­lich in der Lage sind, die Kun­den-eBooks per Push zu aktua­li­sie­ren (falls das über­haupt geht), ist da ver­mut­lich nur neben­säch­lich …

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