Zum Remake von ROBOCOP gibt es einen ersten Trailer. Der mich nicht so recht überzeugt, denn das ist mir im Vergleich zum Vorbild alles zu clean und nicht zynisch genug. Wirklich werten kann man natürlich erst, wenn man den Film gesehen hat, aber zum einen zeigt mir der neue ROBOCOP zu oft sein Gesicht und da ist mir zuviel Tränendrüsen-Familien-Schmuh in dem Trailer. Man wird das am 9. Februar 2014 prüfen können, denn dann läuft er in Deutschland an.
Regie führt José Padilha, es spielen unter anderem Joel Kinnaman, Michael Keaton, Gary Oldman, Samuel L. Jackson, Abbie Cornish, Jackie Earle Haley, Jay Baruchel, Jennifer Ehle, Michael Kenneth Williams und Marianne Jean-Baptiste.
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Neulich fiel mir auf, dass der Börsenverein des Deutschen Buchhandels wieder einmal in seinem »Netz-Monitor Buch« auf einen meiner Artikel verlinkt und diesen auch in Auszügen wiedergegeben hatte. Das stört mich nun grundsätzlich nicht (trotz des vermutlichen Verstoßes gegen CC BY-NC-SA), allerdings war ich schon befremdet, dass sie nicht einmal in der Lage waren, meinen Namen korrekt wiederzugeben. Da stand »Stefan Holzauser« statt »Stefan Holzhauer«. Ich habe der Presseabteilung daraufhin eine Mail geschrieben, in der ich um Korrektur meines Namens bat. Während ich schrieb, fiel mir auf, dass die Inhalte, die da im Netz-Monitor veröffentlicht werden, im Prinzip genau solche sind, wie sie durch das am 1. August in Kraft getretene »Leistungschutzrecht für Presseverleger« eigentlich geschützt sein sollten. Deswegen fügte ich folgende Frage an:
Sind Sie eigentlich der Ansicht, dass die Textausschnitte in Ihrem »Netz-Monitor Buch« gemäß dem am 1. August 2013 in Kraft getretenen Leistungsschutzrecht in dieser Form unbedenklich sind?
Daraufhin passierte erst einmal: nichts. Ich habe dann zwei Tage später nochmal nachgefragt und die ursprüngliche Mail weiter geleitet. Die Antwort auf die Frage zum LSR hätte von mir aus noch länger auf sich warten lassen dürfen, aber meinen Namen wollte ich schon schnell geändert haben. Diesmal kam die Antwort kurzfristig:
Was das Leistungsschutzrecht betrifft, sind von diesem Dienste ausgenommen, die »die verlegerische Leistung auf andere Weise nutzen, z. B. indem sie dem Internet-Nutzer aufgrund eigener Wertung eine Auswahl von Presseerzeugnissen anzeigen.« Darüber hinaus heißt es in § 87g (4) UrhG‑E: »Zulässig ist die öffentliche Zugänglichmachung von Presseerzeugnissen oder Teilen hiervon, soweit sie nicht durch gewerbliche Anbieter von Suchmaschinen oder gewerbliche Anbieter von Diensten erfolgt, die Inhalte entsprechend aufbereiten.«
Der Börsenverein ist kein gewerblicher Anbieter in diesem Sinne und der Netz-Monitor BUCH eine Dienstleistung überwiegend für Mitglieder, die den Online-Diskurs durch redaktionelle Auswahl von Blogbeiträgen fördern will.
Wir halten fest: der Börsenverein ist der Ansicht, dass das Leistungsschutzrecht für seinen »Netz-Monitor Buch« nicht gilt. Das finde ich ehrlich gesagt äußerst ulkig, denn das Gegenteil dürfte der Fall sein. Rechtsanwalt Schwenke (einer von den Guten) schreibt in einem seiner Artikel zu diesem Thema sehr eindeutig:
Das Leistungsschutzrecht betrifft nur Suchmaschinen und Dienste, die Inhalte ähnlich wie Suchmaschinen aufbereiten. Damit sind Aggregationsdienste gemeint, die Presserzeugnisse gesammelt auflisten, wie zum Beispiel Presseschauen oder Blogartikelübersichten.
Und um eine Presseschau bzw. um eine Blogartikelübersicht (oder genauer: um eine Übersicht über Artikel aus dem Netz) handelt es sich beim »Netz-Monitor Buch« eindeutig. Und sie steht offen im Netz, auch wenn sie laut der Stellungnahme »eine Dienstleistung überwiegend für Mitglieder« ist.
Die im Netz-Monitor Buch wiedergegeben Texte überschreiten das bei Weitem.
Dann heisst es in der Stellungnahme: « … der Börsenverein ist kein gewerblicher Anbeiter in diesem Sinne«. Das finde ich noch viel ulkiger. Wer eine private Webseite oder ein Blog betreibt, der wird von Gerichten bereits als gewerblicher Anbieter eingestuft, wenn er Werbeanzeigen schaltet oder Affiliate-Links setzt. Dabei ist es völlig unerheblich, ob damit eine Gewinnerzielungsabsicht einher geht. Ebenso wenig muss die Gewinnerzielungsabsicht sich meiner Meinung nach auf die Presseschau direkt beziehen. Dass der Börsenverein der Ansicht ist, kein gewerblicher Anbieter zu sein, und das trotz der Rechtsform als Verein, dem Erheben von Mitgliedsbeiträgen, einem Geschäftsführer (fällt jemandem das Wort »Geschäft« auf?) und einer Umsatzsteuernummer im Impressum seiner Webseite, das hat mich nicht wenig erheitert.
Im Prinzip wäre mir das alles egal. Allerdings sind es Börsenvereins-Geschäftsführer Skipis und Vorsteher Honnefelder, die zu jeder sich bietenden Gelegenheit auf Einhaltung der Urheberrechtsgesetze pochen oder sogar deren Verschärfung zu Ungunsten der Bürger fordern. Umso erstaunlicher, dass der Börsenverein selbst sich offenbar eines … na sagen wir mal … »eher gelassenen« Umgangs mit solchen Gesetzen befleißigt. Wollen wir hoffen, dass der Börsenverein nicht den Umtrieben eines bösen Abmahn-Abzockers zum Opfer fällt.
Ob der Börsenverein mit seinen Ansichten Recht hat, wird sich entscheiden, wenn es die ersten konkreten Urteile zum Leistungsschutzrecht gibt. Doch die sonst so streitbaren Presseverleger (sogar die Hauptinitiatoren vom Springer-Verlag) halten sich bisher merkwürdig damit zurück, Präzedenzfälle zu schaffen …
[cc]
Screenshot: aus dem Netzmonitor Buch mit den Auszügen aus meinem Artikel (und dem korrigierten Namen)
Die übliche Zielgruppe des ZDF wird vermutlich nur »Bahnhof« verstehen, bei einem aktuellen Clip des Elektrischen Reporters, denn laut Aussage einer hohen Repräsentantin des Senders möchte der Intendant sich darum bemühen, das Durchschnittsalter der Zuschauer von 61 auf 60 Jahre (!) zu senken (dazu fällt mir echt nix mehr ein). Davon abgesehen ist der Clip über das Phänomen Fan-Fiction wirklich treffend und durchaus sehenswert.
Ich gehe persönlich davon aus, dass Fan-Fiction in Zukunft kein Thema mehr bleiben wird, das sich unbeachtet in Nischen des Internets abspielt. Allein die Tatsache, dass Amazon auf den Zug aufgesprungen ist, zeigt, dass es Potentiale geben könnte. Im Weg steht wie immer das Urheberrecht, das (Mantra on) dringend an die Realitäten des Internet-Zeitalters angepasst werden muss – und nicht umgekehrt (Mantra off).
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HBO hat kürzlich einen Pilotfilm für eine mögliche Serie in Auftrag gegeben, die auf Michael Crichtons Film WESTWORLD aus dem Jahr 1973 basieren soll. Die Show kommt von J. J. Abrams´ Produktionsfirma Bad Robot und Warner Bros. TV. Damit kauft das Premium-Cable Network erneut eine Produktion von einem externen Studio ein.
In WESTWORLD geht es um einen Vergnüngungspark, der den Wilden Westen rekreiert und in dem die NPCs (für Rollenspielfremde: nonplayer-characters, Nichtspieler-Charaktere) durch Roboter gestellt werden. Doch die drehen irgendwann durch … Laut Pressemeldung handelt es sich um eine »düstere Odyssee über die Dämmerung des künstlichen Bewusstseins und die Zukunft der Sünde«.
Bryan Burk von Bad Robot wird den Piloten zusammen mit dem Veteranen Jerry Weintraub produzieren. Das Drehbuch wird unter anderem von Jonathan Nolan (DARK KNIGHT) verfasst. Es handelt sich um die erste Serie von Bad Robot für HBO.
Wer den Originalfilm nicht kennt, oder sich nur düster erinnert, hier der Trailer:
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Vom 6. bis einschließlich 10. September gibt es ein soeben erschienenes elektronisches Buch gratis bei Amazon, das wesentliche Hilfestellung bei der Orientierung im Büchermeer liefert. BEST OF EBOOKS bietet auf umgerechnet ca. 350 Buchseiten Arbeitsproben von handverlesenen Top-Autoren aus allen Genres. Es handelt sich um den ersten Band einer Reihe, die regelmäßig fortgesetzt werden soll.
Der E‑Book-Markt entwickelt sich mit explosionsartiger Geschwindigkeit. Lesegewohnheiten ändern sich. Statistiker sagen einen Marktanteil von zwanzig bis fünfundzwanzig Prozent voraus. So positiv diese Rasanz jedoch gesehen werden darf, so deutlich zeigt sich bereits heute ein entscheidender Nachteil des Selbst-Verlegens. Denn viele selbstpublizierte Werke vernachlässigen den Mindeststandard handwerklichen Könnens. Der Anteil an dilettierenden Hobbyautoren und entsprechend unprofessionell erstellten Büchern steigt exponentiell. In diesem unergründlichen Ozean muss man tief tauchen, um Perlen zu fischen.
BEST OF EBOOKS bildet eine solche Tauchfahrt ab, die dem Leser im Ergebnis Hilfestellung geben will. 23 handverlesene Autoren werden vorgestellt. Bei der Auswahl spielten textuelle Aufrichtigkeit und Authentizität sowie ein eigener, möglichst unverwechselbarer Stil eine tragende Rolle.
Herausgeber des Sammelbandes ist Wilhelm Ruprecht Frieling, dieser reklamiert mit vierzig Erfolgsjahren im Verlagswesen ein zuverlässiges Gespür für Texte. Er hat vor einem Jahrzehnt die Plattform literaturzeitschrift.de ins Leben gerufen, die als Pionierleistung der Buchbloggerszene gilt. Aufgrund seiner zahlreichen Veröffentlichungen und Vorträge zum digitalen Publizieren apostrophiert ihn die Presse auch gern als »eBook-Paten«.
Folgende Autoren sind mit Leseproben in dem Sammelband vertreten: Carina Bartsch. Carla Berling, Birgit Böckli, Emily Bold, Béla Bolten, Myra Çakan, Michael Erle, Volker Ferkau, Frieling, Ruprecht, Susanne Gerdom, Chris Karlden, Michael Linnemann, Nika Lubitsch, Matthias Matting, Michael Meisheit, Thomas R.P. Mielke, Hanni Münzer, Norman Nekro, Horus Odenthal, Helmut Poell, Petra Schier, Brigitte Tholen und Marah Woolf.
Wer die kostenlose Aktion verpassen sollte muss sich allerdings nicht grämen, denn der normale Preis für den virtuellen Ziegelstein beträgt ebenfalls nur 0,89 Euro.
Cover BEST OF EBOOKS Copyright Ruprecht Frieling
Habt ihr noch eine Kiste Lego auf dem Speicher stehen, oder gar Kinder, die es gerade nutzen? Prima, dann könnt ihr dem Beispiel von Peter Purgathofer folgen. Der ist Professor für interaktive Systeme an der TU Wien und hat ein System geschaffen, um bei eBooks (in diesem Fall via Kindle) das DRM zu umgehen und das mittels dieser Kopierschutzmaßnahme komplett ausgehebelte Recht auf Privatkopie wieder zu ermöglichen, indem man die Seiten scannt und über OCR wieder in Text umwandelt. Bei Audiodateien und Filmen nennt man so etwas die »analoge Lücke«, denn auch dort sind beispielsweise Kopien, die nicht direkt digital unter Umgehung des Kopierschutzes erfolgen, sondern am analogen Audioausgang abgegriffen werden, erlaubt. Inspiriert wurde der findige Professor vom DIY-Bookscanner.
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Als Amazon AutoRip vorstellte, also dass man beim Erwerb der meisten CDs die Stücke zusätzlich und kostenlos dazu bekommt, war mir schon klar, dass es etwas Ähnliches in nicht allzu ferner Zukunft auch für Bücher geben würde. Und meine Intuition hat mich nicht getäuscht.
Unter dem Titel »Kindle Match Books« wird man Medienberichten zufolge demnächst die eBooks zu bereits erworbenen Büchern bekommen. Diese werden zum Teil kostenlos sein, für andere werden allerdings Beträge zwischen 0,99 und 2,99 Dollar fällig werden. Das Programm soll in den USA bereits im Oktober starten. Das Unglaubliche daran: Auch hier gilt das wie bei AutoRip für Käufe in der Vergangenheit – und zwar bei Büchern zurück bis ins Amazon-Gründungsjahr 1995!
Zum Start werden ca. 10000 Bücher verfügbar sein, es werden vermutlich mehr werden, wenn sich Amazon mit weiteren Verlagen einigt.
Deutsche Leser sollten sich nicht zu früh freuen, denn aufgrund der Buchpreisbindung wird dieses kundenfreundliche Verfahren hier nicht (so schnell) durchzusetzen sein. Angesichts der Mondpreise für eBooks auf dem deutschen Markt werden die Verlage nämlich kaum bereit sein, ihre eBücher für derart geringe Preise wie oben zu bundeln (wenn diese dann einzeln ebenso preiswert sein müssten).
[Update 16:50] Es sei mir die Anmerkung erlaubt, dass das meiner Meinung nach aber garantiert irgendwann auch in Deutschland kommen wird. Früher oder später.
[Update 2 – 17:15] Dass der Onlineversender plant, dieses Angebot auch auf Deutschland auszudehnen, kann man allein aus der Tatsache ablesen, dass es bei Amazon KDP schon eine deutsche FAQ zu »Kindle Match Book« gibt. Da der Börsenverein und sein Treuhänder sich uneinig sind, ob die Buchpreisbindung auch für Selfpublisher gilt, könnte es sein, dass Amazon einen Versuchsballon mit Indies startet. Oder die Hinweise sind nur für deutsche Indies, die auch in den USA verkaufen. Könnte ja sein … :o) (Dank an Otto La Ber für den Hinweis auf die FAQ)
[Update 3 – 19:40] Amazon hat mir gerade eine Mail geschickt:
Guten Tag,
wir freuen uns, Ihnen Kindle MatchBook vorzustellen – ein innovatives neues Programm, mit dem Sie Ihre Kindle-Bücher zu einem reduzierten Preis anbieten können, wenn Leser eine Druckversion des Buches kaufen. Sie erhalten so die Möglichkeit, Ihre Umsätze weiter zu steigern. Die Anmeldung beim Programm ist ganz einfach.
Und so geht’s:
1. Wählen Sie Ihren Kindle Direct Publishing (KDP)-Titel in Ihrem KDP-Bücherregal aus und markieren Sie das Kontrollkästchen für die Anmeldung bei Kindle MatchBook auf der Seite »Rechte und Preisinformationen«.
2. Legen Sie den Rabatt für Ihr Buch fest, indem Sie einen Aktions-Listenpreis von 2,99 US-Dollar oder darunter auswählen.
3. Speichern Sie Ihre Einstellungen für das Kindle MatchBook-Programm.
Wenn Sie Ihr Buch jetzt anmelden, sind Sie unter den Ersten, die von diesem neuen Programm profitieren. Der von Ihnen ausgewählte Kindle MatchBook-Rabatt wird erst nach der vollständigen Einführung des Programms in den nächsten Wochen auf Amazon.com angezeigt. Sie erhalten eine Benachrichtigung per E‑Mail, sobald Ihr Kindle MatchBook-Rabatt live angezeigt wird. Ihre Leser können Ihr Buch bald auf einfache und kostengünstige Weise sowohl im Druck- als auch im digitalen Format lesen.
Sie verfügen nicht über eine Druckversion Ihres Buches? Mit CreateSpace, der unabhängigen Veröffentlichungsplattform von Amazon für gedruckte Bücher, können Sie jetzt eine Printversion erstellen.
Dank an Cynx für den Hinweis, Quelle unter anderem: The Verge
ODD THOMAS – bisher kein Kinostart und keine DVD-Veröffentlichungen
Wirft man einen Blick auf Stephen Sommers Werdegang, und bekommt dann einen Film wie ODD THOMAS zu sehen, dann kann eine logische Schlussfolgerung nur sein, dem Mann nicht mehr so große Budgets zur Verfügung zu stellen. Nach langer Zeit dreht Sommers wieder einen rundum gelungenen Film, und dann kommt ein hässlicher Rechtstreit dazwischen, der ODD THOMAS vorerst lahmlegt. Für Interessierte hat der Hollywood-Reporter die Klageschrift in Gänze veröffentlicht. Auf alle Fälle ist es traurig, dass ein breiteres Publikum erst einmal auf diesen unterhaltsamen Gruselstreifen verzichten muss. Der ’seltsame’ Thomas hat tatsächlich eine etwas eigenartige Gabe, heißt allerdings nicht deswegen Odd, das ist einem Fehler auf der Geburtsurkunde geschuldet. Doch der Zufall will es, dass der seltsame Vorname und Odds Gabe gut einhergehen. Denn Odd kann tote Menschen sehen. Das konnten andere vor ihm auch schon, aber der Schnellimbiss-Koch kann wirklich etwas damit anfangen. So können ihm Mordopfer schnell mal zum Täter führen. Was den Polizeichef oft in Rage bringt, weil Odd jene Täter gern selbst stellt. Chief Porter weiß von Odds Fähigkeit, ebenso Odds bezaubernde Freundin Stormy. Eine Einleitung oder Erklärung dafür vermeidet der Film zum Glück, was die Situationen noch komischer macht, wenn Porter und Stormy so selbstverständlich und entspannt mit Odds Können umgehen.
Bei Emmerich Books & Media ist soeben das erste Buch aus der Reihe der Hugh Walker-Neuauflagen als eBook erschienen. Es trägt den Titel BLUT-GMBH. Es handelt sich bei Hugh Walker um ein Pseudonym von Hubert Straßl.
Menschen verschwinden im Dunkel der Nacht, um Tage später ohne Erinnerung wieder aufzutauchen. Einstiche an ihren Körpern beweisen, dass Blut abgezapft wurde. Die Spur führt in die Klinik von Dr. Lukard und seiner Blut-GmbH.
Alle Anstrengungen, Lukards Pläne zu durchkreuzen, scheinen vergebens: Menschen werden weiterhin als Melkkühe für seine finsteren Scharen missbraucht.
Rettung scheint nur unter größten Opfern möglich zu sein. Realität und Phantasie verschwimmen – und die Landkarten unserer Wirklichkeit müssen neu geschrieben werden …
Die Drakula-Romane von Hugh Walker erfahren mit der vorliegenden Buchausgabe BLUT-GMBH ihre vierte Veröffentlichung. Die Einzelromane erschienen als Originalausgabe 1973/1974 und 1975 in der VAMPIR HORROR-ROMAN-Reihe beim Erich Pabel Verlag, Rastatt und wurden 1994 für die DÄMONEN-LAND-Heftreihe im Bastei-Verlag nachgedruckt. Unter dem Titel HUGH WALKERS DRAKULA brachte der Blitz-Verlag 1998 erstmals eine Komplettausgabe in Taschenbuchform heraus.
Für die aktuelle Ausgabe wurde Hugh Walkers Text behutsam überarbeitet, weitestgehend an die neue Rechtschreibung angepasst und mit einem umfangreichen Anhang versehen, welcher Informationen über die Entstehung der DRAKULA-Romane liefert.
Erneut hat sich leider einer der Großen der Science Fiction auf den Weg zu den Sternen gemacht. Gestern verstarb der US-amerikanische Autor Frederik Pohl.
Pohl wurde am 26. November 1919 geboren und verbrachte siene Kindheit und Jugend an zahllosen Orten der Vereinigten Staaten, da sein Vater viel umzog. So lebte er in Texas, Kalifornien, New Mexico, in der Nähe des Panamakanals und schließlich in Brooklyn, wo er die Brooklyn Technical High School besuchte. Er musste während der Weltwirtschaftskrise mit vierzehn Jahren die Schule abbrechen, um arbeiten zu gehen. Noch während seiner Teenagerzeit schloss er eine lebenslange Freundschaft mit Isaac Asimov, der wie er der New Yorker Science-Fiction-Fangruppe der »Futurians« angehörte.
Von 1939 bis 1943 (andere Quellen nennen 1941) war Pohl Herausgeber zweier Pulp-Magazine – der ASTONISHING STORIES und der SUPER SCIENCE STORIES.
Pohl begann seine Karriere als Buchhändler und ‑agent im Jahr 1937, dies stellte jedoch nur einen Nebenberuf dar, bis er nach dem Krieg hauptberuflich in diesem Gewerbe arbeitete. Vom April 1943 bis zum November 1945 diente Pohl als Meteorologe in der US Army und wurde bis zum Sergeant befördert. Nach seiner Ausbildung in Illinois, Oklahoma und Colorado war er hauptsächlich in Italien stationiert.
Seine ersten Romane und Geschichten erschienen in den frühen 1950er Jahren, beispielsweise THE SPACE MERCHANTS (dt. unter anderem als EINE HANDVOLL VENUS UND EHRBARE KAUFLEUTE) zusammen mit Cyril M. Kornbluth. Danach veröffentlichte er zahllose Romane, Kurzgeschichten und Sachbücher. Eine seiner bekanntesten Serien dürfte die GATEWAY-Trilogie sein. Für sein Schaffen wurde er mit über 20 Preisen ausgezeichnet, darunter der Hugo, Nebula, Locus und John W. Campbell-Award.
Das Leben und Werk Frederik Pohls ist zu umfangreich, um es in diesem Nachruf hinreichend würdigen zu können. Es sei deswegen auf die Artikel in der deutschen und englischen Wikipedia verwiesen, wobei letzterer wie immer deutlich ausführlicher ist.
Frederik Pohl verstarb am 2. September 2013 im Alter von 93 Jahren in Palatine, Illinois, an Lungenversagen. Ad astra!
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