Medien

Frisch vom ComicCon: Trailer zu OZ – THE GREAT AND POWERFUL

Dis­ney ver­filmt unter dem Titel OZ – THE GREAT AND POWERFUL (deutsch: DIE FANTASTISCHE WELT VON OZ) bekann­ter­ma­ßen die Vor­ge­schich­te des Zau­be­rers aus WIZARD OF OZ, die zeigt, wie der Zau­be­rer ins ver­wun­sche­ne Land gekom­men ist. Dank dem Comic­Con in San Die­go gibt es dazu nun einen Trai­ler.

Es spie­len unter ande­rem James Fran­co, Michel­le Wil­liams und Rachel Weisz, Regie führt Sam Rai­mi, das Dreh­buch auf Basis des Romans von Lyman Frank Baum stammt von Mit­chell Kapner. Kino­start in Deutsch­land ist am 7. März 2013.

Der Inhalt ist nicht verfügbar.
Bitte erlaube Cookies und externe Javascripte, indem du sie im Popup am unteren Bildrand oder durch Klick auf dieses Banner akzeptierst. Damit gelten die Datenschutzerklärungen der externen Abieter.

Michael Fassbender in ASSASSINS CREED

Ubi­s­oft (das sind die mit den mei­ner Ansicht nach über­zo­ge­nen und kun­den­feind­li­chen DRM-Maß­nah­men, ich woll­te es nur noch­mal sagen) wird zusam­men mit dem Stu­dio DMC Films eine Real­ver­fil­mung sei­ner ASSASSINS CREED-Rei­he rea­li­sie­ren.

Wie gera­de bekannt wur­de, wird Micha­el Fass­ben­der (X‑MEN: FIRST CLASS) dabei nicht nur die Haupt­rol­le über­neh­men, son­dern auch co-pro­du­zie­ren. Fass­ben­der und sei­nem Kum­pel Conor McCaug­han gehört zudem das neu gegrün­de­te DMC Films.

Die bei­den Tei­le des Com­pu­ter­spiels ASSASSINS CREED konn­ten seit 2007 inter­na­tio­nal über 30-Mil­lio­nen Mal ver­kauft wer­den, die drit­te Inkar­na­ti­on soll im Okto­ber fol­gen. Der Plot dreht sich um einen Mann de fest­stel­len muss, dass sei­ne Vor­fah­ren aus­ge­bil­de­te Ass­as­si­nen waren und der von einer gehei­men Orga­ni­sa­ti­on mit Ver­bin­dun­gen zu den Temp­lern ent­führt und in der Zeit zurück geschickt wird, um dort Arte­fak­te von his­to­ri­scher Bedeu­tung ein­zu­sam­meln.

Ubi­s­oft hat­te ursprüng­lich geplant, den Film in Zusam­men­ar­beit mit Sony Pic­tures zu pro­du­zie­ren, dar­aus wur­de jedoch nichts und nun ist man offen­bar auf die Idee ver­fal­len, das Gan­ze als eine Art Indie-Pro­jekt selbst umzu­set­zen. Ob das was wird …

[cc]

Bild: Micha­el Fass­ben­der 2009 in Can­nes, von Geor­ges Biard, aus der Wiki­pe­dia, CC BY-SA

Kickstarter: Open Game Console OUYA bricht Rekorde

Wäh­rend bei uns kaum jemand das Kon­zept des Crowd­fun­ding so recht wahr genom­men hat und deut­sche Por­ta­le vor lang­wei­li­gen Pro­jek­ten ohne Sex­ap­peal nur so strot­zen, jagt auf Kick­star­ter eine Sen­sa­ti­on die ande­re. Vor drei Tagen wur­de das Pro­jekt OUYA dort ein­ge­stellt, das Fun­ding­ziel waren stol­ze 950000 Dol­lar. Bereits ges­tern wur­de die zwei Mil­lio­nen-Gren­ze durch­bro­chen, heu­te liegt die ange­bo­te­ne Geld­men­ge bereits bei über 3,7 Mil­lio­nen Bucks. Man kann wie­der ein­mal sehen, dass inter­es­san­te Pro­jek­te, die es ver­ste­hen, den »Nerv des Net­zes« zu tref­fen, auf die­sem Weg groß­ar­tig funk­tio­nie­ren.

Zum Pro­jekt: OUYA soll eine Spie­le­kon­so­le abseits aus­ge­tre­te­ner Wege und vor allem abseits pro­prie­tä­rer For­ma­te und DRM-Maß­nah­men wer­den. Die »Open Game Con­so­le« soll unter Android lau­fen und völ­lig offen sein, so dass jeder dafür Spie­le pro­gram­mie­ren kann – zumin­dest jeder der etwas vom Coden für Android ver­steht. Das kön­nen bei einem Erfolg natür­lich bekann­te Deve­lo­per sein, aber genau­so gut eben auch der Indie- oder Hob­by­pro­gram­mie­rer.

Tech­ni­sche Daten:

  • Nvi­dia Tegra3 quad-core Pro­zes­sor
  • 1 GB RAM
  • 8 GB inter­ner Flash-Spei­cher
  • HDMI-Ver­bin­dung zum Fern­se­her TV, unter­stützt bis 1080p HD
  • WiFi 802.11 b/​g/​n
  • Blue­tooth LE 4.0
  • USB 2.0 (ein Port)
  • Blue­tooth-Con­trol­ler mit Stan­dard­kon­trol­len: zwei ana­lo­ge Sticks, d‑Pad, acht But­tons, ein Sys­tem ‑But­ton), ein Touch­pad
  • Android 4.0

Der Preis für die Kon­so­le soll dabei inklu­si­ve eines Con­trol­lers gera­de ein­mal 99 Dol­lar betra­gen. Viel Wert legen die Pro­jekt­in­itia­to­ren dar­auf, dass es ein offe­nes Sys­tem wer­den wird, eins für Hacker: wer es roo­ten will, der kann das tun, wer eige­ne Hard­ware via USB oder Blue­tooth anschlie­ßen will, der soll das tun.

Groß­ar­ti­ges Ding, der ange­streb­te Ver­kaufs­preis erscheint fast unglaub­wür­dig, bei einem Erfolg könn­te das dank des offe­nen Kon­zepts eine ganz gro­ße Num­mer im Kon­so­len- und Gam­ing­be­reich wer­den, denn der Fri­ckel­fak­tor wird vie­le anspre­chen und ich gehe davon aus, dass in kür­zes­ter Zeit unab­hän­gi­ge Pake­te zur Spie­le­ent­wick­lung erschei­nen wer­den. Wei­te­re Details und selbst­ver­ständ­lich die Gele­gen­heit mit­zu­ma­chen auf der Pro­jekt­sei­te.

[cc]

Pro­mo­gra­fik OUYA Copy­right OUYA & Julie Uhr­man

Teaser: ROBOCOP 2013

Es gibt einen ers­ten Teaser zur Neu­ver­fil­mung von Ver­hoe­vens Geschich­te um einen Cyber­po­li­zis­ten, namens ROBOCOP. Der Teaser ist wie ein Wer­be­vi­deo für die fik­ti­ve Sicher­heits­fir­ma Omni­corp gehal­ten, die hieß im ers­ten Film noch Omni Con­su­mer Pro­ducts (OCP). Auch ED-209 taucht in einer nur mini­mal moder­ni­sier­ten Fas­sung erneut auf, den ken­nen wir aus ROBOCOP 2. Ganz kur­ze Bli­cke wer­den auch auf Mur­phys neue Rüs­tung erlaubt.

Man nennt so etwas ein »vira­les Video«, trotz­dem scheint es auf You­tube gelöscht zu wer­den, des­we­gen schnell hin­se­hen …

http://​www​.you​tube​.com/​w​a​t​c​h​?​v​=​Z​R​Q​G​R​d​i​3​KXM

AMAZING SPIDER-MAN wird zur Trilogie

THE AMAZING SPIDER-MAN ist gera­de dabei in den USA diver­se Rekor­de an den Kino­kas­sen zu bre­chen, unter ande­rem spiel­te der Film, bei dem Marc Webb Regie führ­te, am Eröff­nungs­tag statt­li­che 35 Mil­lio­nen Dol­lar ein. Ange­sichts sol­cher und ähn­li­cher Zah­len wun­dert es nicht, dass Sony vor Kur­zem auf sei­ner Face­book-Sei­te ver­lau­ten ließ, dass noch zwei wei­te­re Fil­me mit dem Netz­schwin­ger rea­li­siert wer­den.

»THE AMAZING SPIDER-MAN is the first install­ment in a movie tri­lo­gy that will explo­re how our fave hero’s jour­ney was shaped by the dis­ap­pearance of his par­ents«

Ob Webb erneut Regie füh­ren wird ist noch unge­wiss, dürf­te aber ange­sichts des Erfolgs des ers­ten Teils anzu­neh­men sein, ganz sicher wird Andrew Gar­field wie­der die Rol­le des Peter Par­ker über­neh­men.

Ban­dits Bespre­chung von AMAZING SPIDER-MAN gab es kürz­lich hier auf Phan­ta­News zu lesen.

[cc]

Pro­mo­fo­to Copy­right Mar­vel, Colum­bia Pic­tures und Sony Pic­tures

13 Minuten DARK KNIGHT-Featurette

Nur kur­ze Zeit nach­dem er sei­ne Hand­ab­drü­cke auf dem Hol­ly­wood Walk Of Fame hin­ter­las­sen hat, ver­öf­fent­lich­ten Regis­seur Chris­to­pher Nolan und War­ner eine Fea­tur­et­te zu THE DARK KNIGHT RISES. Die kommt mit statt­li­chen 13 Minu­ten daher.

Der Inhalt ist nicht verfügbar.
Bitte erlaube Cookies und externe Javascripte, indem du sie im Popup am unteren Bildrand oder durch Klick auf dieses Banner akzeptierst. Damit gelten die Datenschutzerklärungen der externen Abieter.

Valve veröffentlicht SOURCE FILMMAKER

Gera­de erst gese­hen … Das Erstel­len von Fil­men mit Gameen­gi­nes, soge­nann­te Machi­ni­mas, ist längst ein Teil der Popu­lär­kul­tur, der es auch ganz nor­ma­len Per­so­nen ermög­licht, inter­es­san­te Geschich­ten zu erzäh­len. Eine der Engi­nes die auf­grund ihrer Mög­lich­kei­ten immer wie­der gern genutzt wird, ist Val­ves Source Engi­ne.

Und der Ent­wick­ler von Spie­len wie PORTAL oder HALF-LIFE beweist jetzt ein Herz für Machi­ni­ma-Regis­seu­re. Seit dem 27. Juni bie­tet Val­ve den »SOURCE FILMMAKER« (SFM) kos­ten­los zum Down­load an. Zuvor muss man sich für die Beta-Ver­si­on aller­dings auf der zuge­hö­ri­gen Web­sei­te anmel­den – und Steam muss auf dem Rech­ner instal­liert sein.

Fil­me wer­den in einer »what-you-see-is-what-you-get«-Umgebung rea­li­siert, die sich der Inhal­te des inzwi­schen kos­ten­lo­sen Spiels TEAM FORTRESS bedient. Auf der Web­sei­te bie­tet Val­ve via You­Tube hau­fen­wei­se Vide­os an, die zei­gen, wie man die Soft­ware bedient und dar­in Sze­nen erstellt, Kame­ras anlegt und zusam­men mti Ton zu Vide­os kom­bi­niert.

Das hal­te ich – und man ver­ge­be mir den klei­nen Gag – für ganz gro­ßes Kino und ich wer­de SFM selbst­ver­ständ­lich tes­ten und dann berich­ten!

Der Inhalt ist nicht verfügbar.
Bitte erlaube Cookies und externe Javascripte, indem du sie im Popup am unteren Bildrand oder durch Klick auf dieses Banner akzeptierst. Damit gelten die Datenschutzerklärungen der externen Abieter.

[cc]

EuGH: Weiterverkauf gebrauchter Software zulässig – Konsequenzen für Spiele und eBooks

Was der Euro­päi­sche Gerichts­hof heu­te beschloss, hat auf den ers­ten Blick nichts mit eBooks zu tun. In einem Rechts­streit zwi­schen Ora­cle und used­S­oft über den Wei­ter­ver­kauf gebrauch­ter Soft­ware gelang­te das Gericht zu dem Schluss, das das grund­sätz­lich selbst­ver­ständ­lich zuläs­sig ist.

Inter­es­sant dar­an ist die Fest­stel­lung des EuGH, dass es für einen Wei­ter­ver­kauf völ­lig uner­heb­lich ist, ob die Soft­ware auf einem Daten­trä­ger oder als Down­load erwor­ben wur­de, »es han­de­le sich auf alle Fäl­le um einen Ver­kauf«, schreibt man auf Hei­se. Ora­cle war der Ansicht, dass man dem Kun­den nur eine Soft­ware­ko­pie bereit gestellt habe, die zuge­hö­ri­ge Lizenz jedoch nur zur Nut­zung berech­ti­ge, nicht aber Eigen­tum an der Soft­ware gewäh­re. Das sieht der Gerichts­hof deut­lich anders und bezeich­net Kopie und Lizenz als »unteil­ba­res Gan­zes«, weil:

Das Her­un­ter­la­den einer Kopie eines Com­pu­ter­pro­gramms wäre näm­lich sinn­los, wenn die­se Kopie von ihrem Besit­zer nicht genutzt wer­den dürf­te

Damit darf man jeg­li­che Soft­ware wei­ter­ver­kau­fen, solan­ge man die eige­ne Kopie löscht. Das ist ein weit rei­chen­des Urteil und dürf­te nicht zuletzt Spie­le­her­stel­ler vor eini­ge Pro­ble­me stel­len, damit ist näm­lich auch der Wei­ter­ver­kauf von MMOs grund­sätz­lich mög­lich und vor allem ent­ge­gen der Nut­zungs­be­din­gun­gen völ­lig legal – Lizenz- und Nut­zungs­be­din­gun­gen dür­fen näm­lich nicht gegen gel­ten­des Recht ver­sto­ßen. Die immer häu­fi­ger zu fin­den­de Pra­xis, Spie­le an Benut­zer­kon­ten zu bin­den, dürf­te mit die­sem Urteil nicht ohne wei­te­res fort­zu­set­zen sein, denn ein Wei­ter­ver­kauf ist defi­ni­tiv zuläs­sig; damit müs­sen die Anbie­ter Mög­lich­kei­ten schaf­fen, die Wei­ter­ga­be von Lizen­zen zu ermög­li­chen.

Mei­ner Ansicht nach ist das Urteil aber noch viel wei­ter­rei­chen­der und betrifft genau­so eBooks (und selbst­ver­ständ­lich auch Hör­bü­cher), die all­zu oft mit­tels kun­den­feind­li­cher DRM-Maß­nah­men nicht nur an ein­zel­ne Kun­den, son­dern sogar an ein­zel­ne Gerä­te gebun­den sind. Auch hier wer­den die Anbie­ter Mög­lich­kei­ten fin­den müs­sen, wie man Lizen­zen wei­ter­ge­ben kann. Und sogar die DRM-frei­en elek­tro­ni­schen Bücher sind betrof­fen, die ver­fü­gen übli­cher­wei­se über »wei­che« DRM-Maß­nah­men wie Was­ser­zei­chen, um ille­ga­le Ver­brei­tung zu ver­hin­dern bzw. zu ver­fol­gen. Für die die Kun­den ist das in Sachen eBooks (eben­so wie bei Soft­ware) eine gran­dio­se Nach­richt, besei­tigt das Urteil doch einen der größ­ten Nach­tei­le der digi­ta­len Bücher.

Da eBooks letzt­end­lich nichts ande­res sind als Soft­ware (das hat der Gesetz­ge­ber auch bereits durch die Ein­stu­fung einer Mehr­wehrt­steu­er­pflicht in Höhe von 19% bestä­tigt), kom­men hier auf die Anbie­ter von eBooks tur­bu­len­te Zei­ten zu, denn auch bei gekauf­ten eBooks muss zukünf­tig ermög­licht wer­den, die erwor­be­ne Soft­ware (das eBook) wei­ter ver­kau­fen zu kön­nen.

Das wird dem Bör­sen­ver­ein nicht gefal­len …

Ob das alles ohne wei­te­re Kla­gen durch­ge­setzt wer­den kann oder ob die Anbie­ter ver­su­chen wer­den, das Urteil zu igno­rie­ren, steht noch auf einem ande­ren Blatt, die Rech­te der Kun­den wur­den durch die Ent­schei­dung des EuGH jedoch deut­lich gestärkt.

Quel­le unter ande­rem: Hei­se

Bild: Logo des EuGH von Ssol­bergj, aus der Wiki­pe­dia, CC BY-SA

Offizieller Trailer: THE AWAKENING

Im Lon­don des Jah­res 1921 ist Flo­rence Cathart (Rebec­ca Hall) die Autorin des popu­lä­ren Buches SEEING THROUGH GHOSTS. Sie sieht ihre Auf­ga­be dar­in, das Über­na­tür­li­che als Betrug und Aber­glau­ben auf­zu­de­cken. Wäh­rend sie noch vom kürz­li­chen Tod ihres Ver­lob­ten ver­folgt wird, tritt Robert Mal­lo­ry (Domi­nic West) an sie her­an. Sie soll den Tod eines Schü­lers an einem Jun­gen­in­ter­nat, an dem er als Leh­rer tätig ist, unter­su­chen. Als Jun­gen der Schu­le aus­sa­gen, sie hät­ten den Geist des Toten gese­hen, ent­schei­det sie sich, den Fall zu über­neh­men. Am Anfang schei­nen die Geis­ter­er­schei­nun­gen nichts als Schü­ler­strei­che zu sein, doch wäh­rend ihre Unter­su­chung an der Schu­le fort­schrei­tet, muss sie fest­stel­len, dass ihr Glau­be an die Wis­sen­schaft mög­li­cher­wei­se nicht aus­reicht, um die Phä­no­me­ne zu ergrün­den, die sie umge­ben …

Neben Hall und West spielt in THE AWAKENING auch noch Imel­da Staun­ton. Der iri­sche Film wur­de bereits im Novem­ber 2011 ver­öf­fent­licht und war auf Film­fes­ti­vals erfolg­reich, lei­der hat er es bis­lang weder in die USA noch nach Deutsch­land geschafft (weder im Kino, noch auf Sil­ber­schei­be). Das mit den USA wird sich in Kür­ze ändern … Das Dreh­buch stammt von Ste­phen Volk und Nick Mur­phy, letz­te­rer hat auch Regie geführt.

Hof­fen wird, dass sich ein deut­scher Ver­lei­her fin­det, ansons­ten bleibt eben wie­der ein­mal nur nur die Ori­gi­nal­ver­si­on, letz­te­re ist aber bereits auf DVD erhält­lich.

http://​www​.you​tube​.com/​w​a​t​c​h​?​v​=​9​N​T​l​s​S​6​g​e04

[cc]

[aartikel]B005VC5BE2[/aartikel]

Nach oben scrollen

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies und von eingebundenen Skripten Dritter zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest (Navigation) oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst Du Dich damit einverstanden. Dann können auch Cookies von Drittanbietern wie Amazon, Youtube oder Google gesetzt werden. Wenn Du das nicht willst, solltest Du entweder nicht auf "Akzeptieren" klicken und die Seite nicht weiter nutzen, oder Deinen Browser im Inkognito-Modus betreiben, und/oder Anti-Tracking- und Scriptblocker-Plugins nutzen.

Mit einem Klick auf "Akzeptieren" werden zudem extern gehostete Javascripte freigeschaltet, die weitere Informationen, wie beispielsweise die IP-Adresse an Dritte weitergeben können. Welche Informationen das genau sind liegt nicht im Einflussbereich des Betreibers dieser Seite, das bitte bei den Anbietern (jQuery, Google, Youtube, Amazon, Twitter *) erfragen. Wer das nicht möchte, klickt nicht auf "akzeptieren" und verlässt die Seite.

Wer wer seine Identität im Web schützen will, nutzt Browser-Erweiterungen wie beispielsweise uBlock Origin oder ScriptBlock und kann dann Skripte und Tracking gezielt zulassen oder eben unterbinden.

* genauer: eingebettete Tweets, eingebundene jQuery-Bibliotheken, Amazon Artikel-Widgets, Youtube-Videos, Vimeo-Videos

Schließen