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Kickstarter: Open Game Console OUYA bricht Rekorde

Wäh­rend bei uns kaum jemand das Kon­zept des Crowd­fun­ding so recht wahr genom­men hat und deut­sche Por­ta­le vor lang­wei­li­gen Pro­jek­ten ohne Sex­ap­peal nur so strot­zen, jagt auf Kick­star­ter eine Sen­sa­ti­on die ande­re. Vor drei Tagen wur­de das Pro­jekt OUYA dort ein­ge­stellt, das Fun­ding­ziel waren stol­ze 950000 Dol­lar. Bereits ges­tern wur­de die zwei Mil­lio­nen-Gren­ze durch­bro­chen, heu­te liegt die ange­bo­te­ne Geld­men­ge bereits bei über 3,7 Mil­lio­nen Bucks. Man kann wie­der ein­mal sehen, dass inter­es­san­te Pro­jek­te, die es ver­ste­hen, den »Nerv des Net­zes« zu tref­fen, auf die­sem Weg groß­ar­tig funk­tio­nie­ren.

Zum Pro­jekt: OUYA soll eine Spie­le­kon­so­le abseits aus­ge­tre­te­ner Wege und vor allem abseits pro­prie­tä­rer For­ma­te und DRM-Maß­nah­men wer­den. Die »Open Game Con­so­le« soll unter Android lau­fen und völ­lig offen sein, so dass jeder dafür Spie­le pro­gram­mie­ren kann – zumin­dest jeder der etwas vom Coden für Android ver­steht. Das kön­nen bei einem Erfolg natür­lich bekann­te Deve­lo­per sein, aber genau­so gut eben auch der Indie- oder Hob­by­pro­gram­mie­rer.

Tech­ni­sche Daten:

  • Nvi­dia Tegra3 quad-core Pro­zes­sor
  • 1 GB RAM
  • 8 GB inter­ner Flash-Spei­cher
  • HDMI-Ver­bin­dung zum Fern­se­her TV, unter­stützt bis 1080p HD
  • WiFi 802.11 b/​g/​n
  • Blue­tooth LE 4.0
  • USB 2.0 (ein Port)
  • Blue­tooth-Con­trol­ler mit Stan­dard­kon­trol­len: zwei ana­lo­ge Sticks, d‑Pad, acht But­tons, ein Sys­tem ‑But­ton), ein Touch­pad
  • Android 4.0

Der Preis für die Kon­so­le soll dabei inklu­si­ve eines Con­trol­lers gera­de ein­mal 99 Dol­lar betra­gen. Viel Wert legen die Pro­jekt­in­itia­to­ren dar­auf, dass es ein offe­nes Sys­tem wer­den wird, eins für Hacker: wer es roo­ten will, der kann das tun, wer eige­ne Hard­ware via USB oder Blue­tooth anschlie­ßen will, der soll das tun.

Groß­ar­ti­ges Ding, der ange­streb­te Ver­kaufs­preis erscheint fast unglaub­wür­dig, bei einem Erfolg könn­te das dank des offe­nen Kon­zepts eine ganz gro­ße Num­mer im Kon­so­len- und Gam­ing­be­reich wer­den, denn der Fri­ckel­fak­tor wird vie­le anspre­chen und ich gehe davon aus, dass in kür­zes­ter Zeit unab­hän­gi­ge Pake­te zur Spie­le­ent­wick­lung erschei­nen wer­den. Wei­te­re Details und selbst­ver­ständ­lich die Gele­gen­heit mit­zu­ma­chen auf der Pro­jekt­sei­te.

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Pro­mo­gra­fik OUYA Copy­right OUYA & Julie Uhr­man

Teaser: ROBOCOP 2013

Es gibt einen ers­ten Teaser zur Neu­ver­fil­mung von Ver­hoe­vens Geschich­te um einen Cyber­po­li­zis­ten, namens ROBOCOP. Der Teaser ist wie ein Wer­be­vi­deo für die fik­ti­ve Sicher­heits­fir­ma Omni­corp gehal­ten, die hieß im ers­ten Film noch Omni Con­su­mer Pro­ducts (OCP). Auch ED-209 taucht in einer nur mini­mal moder­ni­sier­ten Fas­sung erneut auf, den ken­nen wir aus ROBOCOP 2. Ganz kur­ze Bli­cke wer­den auch auf Mur­phys neue Rüs­tung erlaubt.

Man nennt so etwas ein »vira­les Video«, trotz­dem scheint es auf You­tube gelöscht zu wer­den, des­we­gen schnell hin­se­hen …

http://​www​.you​tube​.com/​w​a​t​c​h​?​v​=​Z​R​Q​G​R​d​i​3​KXM

AMAZING SPIDER-MAN wird zur Trilogie

THE AMAZING SPIDER-MAN ist gera­de dabei in den USA diver­se Rekor­de an den Kino­kas­sen zu bre­chen, unter ande­rem spiel­te der Film, bei dem Marc Webb Regie führ­te, am Eröff­nungs­tag statt­li­che 35 Mil­lio­nen Dol­lar ein. Ange­sichts sol­cher und ähn­li­cher Zah­len wun­dert es nicht, dass Sony vor Kur­zem auf sei­ner Face­book-Sei­te ver­lau­ten ließ, dass noch zwei wei­te­re Fil­me mit dem Netz­schwin­ger rea­li­siert wer­den.

»THE AMAZING SPIDER-MAN is the first install­ment in a movie tri­lo­gy that will explo­re how our fave hero’s jour­ney was shaped by the dis­ap­pearance of his par­ents«

Ob Webb erneut Regie füh­ren wird ist noch unge­wiss, dürf­te aber ange­sichts des Erfolgs des ers­ten Teils anzu­neh­men sein, ganz sicher wird Andrew Gar­field wie­der die Rol­le des Peter Par­ker über­neh­men.

Ban­dits Bespre­chung von AMAZING SPIDER-MAN gab es kürz­lich hier auf Phan­ta­News zu lesen.

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Pro­mo­fo­to Copy­right Mar­vel, Colum­bia Pic­tures und Sony Pic­tures

13 Minuten DARK KNIGHT-Featurette

Nur kur­ze Zeit nach­dem er sei­ne Hand­ab­drü­cke auf dem Hol­ly­wood Walk Of Fame hin­ter­las­sen hat, ver­öf­fent­lich­ten Regis­seur Chris­to­pher Nolan und War­ner eine Fea­tur­et­te zu THE DARK KNIGHT RISES. Die kommt mit statt­li­chen 13 Minu­ten daher.

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Valve veröffentlicht SOURCE FILMMAKER

Gera­de erst gese­hen … Das Erstel­len von Fil­men mit Gameen­gi­nes, soge­nann­te Machi­ni­mas, ist längst ein Teil der Popu­lär­kul­tur, der es auch ganz nor­ma­len Per­so­nen ermög­licht, inter­es­san­te Geschich­ten zu erzäh­len. Eine der Engi­nes die auf­grund ihrer Mög­lich­kei­ten immer wie­der gern genutzt wird, ist Val­ves Source Engi­ne.

Und der Ent­wick­ler von Spie­len wie PORTAL oder HALF-LIFE beweist jetzt ein Herz für Machi­ni­ma-Regis­seu­re. Seit dem 27. Juni bie­tet Val­ve den »SOURCE FILMMAKER« (SFM) kos­ten­los zum Down­load an. Zuvor muss man sich für die Beta-Ver­si­on aller­dings auf der zuge­hö­ri­gen Web­sei­te anmel­den – und Steam muss auf dem Rech­ner instal­liert sein.

Fil­me wer­den in einer »what-you-see-is-what-you-get«-Umgebung rea­li­siert, die sich der Inhal­te des inzwi­schen kos­ten­lo­sen Spiels TEAM FORTRESS bedient. Auf der Web­sei­te bie­tet Val­ve via You­Tube hau­fen­wei­se Vide­os an, die zei­gen, wie man die Soft­ware bedient und dar­in Sze­nen erstellt, Kame­ras anlegt und zusam­men mti Ton zu Vide­os kom­bi­niert.

Das hal­te ich – und man ver­ge­be mir den klei­nen Gag – für ganz gro­ßes Kino und ich wer­de SFM selbst­ver­ständ­lich tes­ten und dann berich­ten!

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EuGH: Weiterverkauf gebrauchter Software zulässig – Konsequenzen für Spiele und eBooks

Was der Euro­päi­sche Gerichts­hof heu­te beschloss, hat auf den ers­ten Blick nichts mit eBooks zu tun. In einem Rechts­streit zwi­schen Ora­cle und used­S­oft über den Wei­ter­ver­kauf gebrauch­ter Soft­ware gelang­te das Gericht zu dem Schluss, das das grund­sätz­lich selbst­ver­ständ­lich zuläs­sig ist.

Inter­es­sant dar­an ist die Fest­stel­lung des EuGH, dass es für einen Wei­ter­ver­kauf völ­lig uner­heb­lich ist, ob die Soft­ware auf einem Daten­trä­ger oder als Down­load erwor­ben wur­de, »es han­de­le sich auf alle Fäl­le um einen Ver­kauf«, schreibt man auf Hei­se. Ora­cle war der Ansicht, dass man dem Kun­den nur eine Soft­ware­ko­pie bereit gestellt habe, die zuge­hö­ri­ge Lizenz jedoch nur zur Nut­zung berech­ti­ge, nicht aber Eigen­tum an der Soft­ware gewäh­re. Das sieht der Gerichts­hof deut­lich anders und bezeich­net Kopie und Lizenz als »unteil­ba­res Gan­zes«, weil:

Das Her­un­ter­la­den einer Kopie eines Com­pu­ter­pro­gramms wäre näm­lich sinn­los, wenn die­se Kopie von ihrem Besit­zer nicht genutzt wer­den dürf­te

Damit darf man jeg­li­che Soft­ware wei­ter­ver­kau­fen, solan­ge man die eige­ne Kopie löscht. Das ist ein weit rei­chen­des Urteil und dürf­te nicht zuletzt Spie­le­her­stel­ler vor eini­ge Pro­ble­me stel­len, damit ist näm­lich auch der Wei­ter­ver­kauf von MMOs grund­sätz­lich mög­lich und vor allem ent­ge­gen der Nut­zungs­be­din­gun­gen völ­lig legal – Lizenz- und Nut­zungs­be­din­gun­gen dür­fen näm­lich nicht gegen gel­ten­des Recht ver­sto­ßen. Die immer häu­fi­ger zu fin­den­de Pra­xis, Spie­le an Benut­zer­kon­ten zu bin­den, dürf­te mit die­sem Urteil nicht ohne wei­te­res fort­zu­set­zen sein, denn ein Wei­ter­ver­kauf ist defi­ni­tiv zuläs­sig; damit müs­sen die Anbie­ter Mög­lich­kei­ten schaf­fen, die Wei­ter­ga­be von Lizen­zen zu ermög­li­chen.

Mei­ner Ansicht nach ist das Urteil aber noch viel wei­ter­rei­chen­der und betrifft genau­so eBooks (und selbst­ver­ständ­lich auch Hör­bü­cher), die all­zu oft mit­tels kun­den­feind­li­cher DRM-Maß­nah­men nicht nur an ein­zel­ne Kun­den, son­dern sogar an ein­zel­ne Gerä­te gebun­den sind. Auch hier wer­den die Anbie­ter Mög­lich­kei­ten fin­den müs­sen, wie man Lizen­zen wei­ter­ge­ben kann. Und sogar die DRM-frei­en elek­tro­ni­schen Bücher sind betrof­fen, die ver­fü­gen übli­cher­wei­se über »wei­che« DRM-Maß­nah­men wie Was­ser­zei­chen, um ille­ga­le Ver­brei­tung zu ver­hin­dern bzw. zu ver­fol­gen. Für die die Kun­den ist das in Sachen eBooks (eben­so wie bei Soft­ware) eine gran­dio­se Nach­richt, besei­tigt das Urteil doch einen der größ­ten Nach­tei­le der digi­ta­len Bücher.

Da eBooks letzt­end­lich nichts ande­res sind als Soft­ware (das hat der Gesetz­ge­ber auch bereits durch die Ein­stu­fung einer Mehr­wehrt­steu­er­pflicht in Höhe von 19% bestä­tigt), kom­men hier auf die Anbie­ter von eBooks tur­bu­len­te Zei­ten zu, denn auch bei gekauf­ten eBooks muss zukünf­tig ermög­licht wer­den, die erwor­be­ne Soft­ware (das eBook) wei­ter ver­kau­fen zu kön­nen.

Das wird dem Bör­sen­ver­ein nicht gefal­len …

Ob das alles ohne wei­te­re Kla­gen durch­ge­setzt wer­den kann oder ob die Anbie­ter ver­su­chen wer­den, das Urteil zu igno­rie­ren, steht noch auf einem ande­ren Blatt, die Rech­te der Kun­den wur­den durch die Ent­schei­dung des EuGH jedoch deut­lich gestärkt.

Quel­le unter ande­rem: Hei­se

Bild: Logo des EuGH von Ssol­bergj, aus der Wiki­pe­dia, CC BY-SA

Offizieller Trailer: THE AWAKENING

Im Lon­don des Jah­res 1921 ist Flo­rence Cathart (Rebec­ca Hall) die Autorin des popu­lä­ren Buches SEEING THROUGH GHOSTS. Sie sieht ihre Auf­ga­be dar­in, das Über­na­tür­li­che als Betrug und Aber­glau­ben auf­zu­de­cken. Wäh­rend sie noch vom kürz­li­chen Tod ihres Ver­lob­ten ver­folgt wird, tritt Robert Mal­lo­ry (Domi­nic West) an sie her­an. Sie soll den Tod eines Schü­lers an einem Jun­gen­in­ter­nat, an dem er als Leh­rer tätig ist, unter­su­chen. Als Jun­gen der Schu­le aus­sa­gen, sie hät­ten den Geist des Toten gese­hen, ent­schei­det sie sich, den Fall zu über­neh­men. Am Anfang schei­nen die Geis­ter­er­schei­nun­gen nichts als Schü­ler­strei­che zu sein, doch wäh­rend ihre Unter­su­chung an der Schu­le fort­schrei­tet, muss sie fest­stel­len, dass ihr Glau­be an die Wis­sen­schaft mög­li­cher­wei­se nicht aus­reicht, um die Phä­no­me­ne zu ergrün­den, die sie umge­ben …

Neben Hall und West spielt in THE AWAKENING auch noch Imel­da Staun­ton. Der iri­sche Film wur­de bereits im Novem­ber 2011 ver­öf­fent­licht und war auf Film­fes­ti­vals erfolg­reich, lei­der hat er es bis­lang weder in die USA noch nach Deutsch­land geschafft (weder im Kino, noch auf Sil­ber­schei­be). Das mit den USA wird sich in Kür­ze ändern … Das Dreh­buch stammt von Ste­phen Volk und Nick Mur­phy, letz­te­rer hat auch Regie geführt.

Hof­fen wird, dass sich ein deut­scher Ver­lei­her fin­det, ansons­ten bleibt eben wie­der ein­mal nur nur die Ori­gi­nal­ver­si­on, letz­te­re ist aber bereits auf DVD erhält­lich.

http://​www​.you​tube​.com/​w​a​t​c​h​?​v​=​9​N​T​l​s​S​6​g​e04

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[aartikel]B005VC5BE2[/aartikel]

FRINGE-Fans fragen: Walters Hintergrundgeschichte

Am 28.9.2012 läuft die fünf­te und letz­te Staf­fel der gran­dio­sen Mys­tery-Serie FRINGE in den USA an. Fox berei­tet sich offen­bar lang­sam dar­auf vor, aktu­ell gibt es unter dem Titel »FRINGE – Fans Ask: Walter’s Back­story« ein Video um den von John Noble dar­ge­stell­ten Dr. Wal­ter Bishop.

http://​www​.you​tube​.com/​w​a​t​c​h​?​v​=​8​R​D​q​r​3​I​I​Yx8

VALERIAN & VERONIQUE als Realfilm von Luc Besson

Die schon klas­sisch zu nen­nen­den, leicht schrä­gen SF-Aben­teu­er um die Hel­den Vale­ri­an und sei­ne Part­ne­rin Vero­ni­que (im Ori­gi­nal Valé­ri­an, agent spa­tio-tem­po­rel, aller­dings auch bekannt als VALÉRIAN ET LAURELINE) vom »Raum-Zeit-Ser­vice«. Das ers­te Aben­teu­er der vom Fran­zo­sen Jean-Clau­de Méziè­res gezeich­ne­ten und von Pierre Chris­tin getex­te­ten Serie erblick­te am 9. Novem­ber 1967 in der Aus­ga­be 420 des Comic-Maga­zins PILOTE das Licht der Vier­farb-Welt. In Deutsch­land erschien 1970 der ers­te Band DIE STADT DER TOSENDEN WASSER, ab 1972 konn­te man die zum Teil schrä­gen Aben­teu­er der bei­den Agen­ten auch im Maga­zin ZACK als Fort­set­zungs­ge­schich­ten ver­fol­gen. War­um im Deut­schen aus Lau­re­li­ne eine Vero­ni­que wur­de ist unklar.

Nach lan­gen Jah­ren soll nun eine Real­ver­fil­mung von VALERIAN & VERONIQUE rea­li­siert wer­den, der Mann an der Spit­ze der Pro­duk­ti­on ist dabei kein ande­rer als Luc Bes­son, der bereits mit DAS FÜNFTE ELEMENT bewies, dass er abge­fah­re­ne SF-Stof­fe beherrscht. Bes­son will dabei sowohl das Dreh­buch ver­fas­sen, als auch Regie füh­ren. Wei­te­re Details ste­hen ver­ständ­li­cher­wei­se noch nicht fest, aber es ist klar, dass die Pro­duk­ti­on frü­hes­tens im nächs­ten Jahr begin­nen kann, da der Fran­zo­se zuvor noch ande­re Pro­jek­te been­den muss, bei­spiels­wei­se MALAVITA mit Ange­li­na Jolie sowie Robert De Niro, Michel­le Pfeif­fer und Tom­my Lee Jones.

Das ist ja groß­ar­tig! :D

via Wort­wel­len via Dark Hori­zons

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Cover VALERIAN & VERONIQUE Sam­mel­aus­ga­be Band 2 Copy­right Carlsen Comics

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