Stefan Holzhauer

Meist harmloser Nerd mit natürlicher Affinität zu Pixeln, Bytes, Buchstaben und Zahnrädern. Konsumiert zuviel SF und Fantasy und schreibt seit 1999 online darüber.

Avatar-Foto

Die größte Gefahr für das Internet in Deutschland sind ahnungslose Richter und Politiker

Bun­des­re­gie­rung und Co. tun sich in letz­ter Zeit damit her­vor, dass man Netz­in­fra­struk­tu­ren gegen »Cyber«-Angriffe schüt­zen müs­se (klei­ner Ein­schub: jeder der den Begriff »Cyber« im Zusam­men­hang mit Netz­the­men ver­wen­det, demons­triert, dass er kei­ner­lei fach­li­che Ahnung hat, und nur sinn­ent­leer­te Buz­zwords ver­wen­det). Da soll es »schnel­le Ein­greif­trup­pen« geben, zusam­men­ge­stellt aus »Spe­zia­lis­ten«, die aus Fir­men rekru­tiert wer­den sol­len.

Tat­säch­lich muss man aller­dings fest­stel­len, dass ahnungs­lo­se Rich­ter, die sich offen­bar das Inter­net aus­dru­cken las­sen, aber deren Urtei­le durch kei­ner­lei Sach­kennt­nis getrübt sind, eine viel grö­ße­re Gefahr für das Inter­net in Deutsch­land dar­stel­len, als irgend­wel­che mehr oder weni­ger ein­ge­bil­de­ten »Cyber-Bedro­hun­gen«. Das berüch­tig­te LG Ham­burg hat mal wie­der einen raus­ge­hau­en, da wird einem schlecht. Es bestä­tig­te einen urhe­ber­recht­li­chen Ver­stoß allei­ne durch die Link­set­zung auf eine Sei­te, wo ein Bild nicht in der durch die Crea­ti­ve Com­mons-Lizenz gewünsch­ten Form wie­der­ge­ge­ben wor­den war. Noch mal ganz klar: Es wur­de also nicht das Bild selbst ein­ge­bun­den, son­dern nur auf die Sei­te ver­linkt.

Dan­ke, LG Ham­burg, da kön­nen wir das Inter­net auch gleich ganz abschal­ten, denn die Ver­lin­kung von Inhal­ten ist DER zen­tra­le Punkt im Netz, dar­auf beruht es (und nicht etwa auf Wer­be­ein­blen­dun­gen, Kat­zen­bil­dern, oder Urhe­ber­rechts­ab­zo­cke).

Das Urteil lässt zudem viel mehr Fra­gen offen, als es klärt. Gel­ten nur direk­te Links, oder auch indi­rek­te? Sprich: Wenn ich eine Home­page ver­lin­ke, aber auf einer Unter­sei­te ein pro­ble­ma­ti­sches Bild steht, ist das dann abmahn­bar? Wie soll man sich dage­gen schüt­zen, dass Inhal­te auf Sei­ten ver­än­dert wer­den, aber behaup­tet wird »das war da schon immer!«?

Neu­es Abmahn­mo­dell: Ich set­ze voll­kom­men harm­lo­se Inhal­te auf eine Web­sei­te und brin­ge Drit­te dazu, die­se zu ver­lin­ken. Opti­ma­ler­wei­se Drit­te, die irgend­ei­ne Art von Wer­bung auf ihrer Sei­te haben (da reicht schon ein Part­ner­link zu Ama­zon), damit die ver­lin­ken­de Sei­te als »im wei­tes­ten Sin­ne geschäfts­mä­ßig« gel­ten kann. Wenn ich ordent­lich Links habe, stel­le ich ein angeb­lich wider­recht­lich ver­wen­de­tes Bild dort ein und mache mit Abmah­nun­gen groß Kas­se.

Was ist mit Such­ma­schi­nen, die auto­ma­ti­siert auf Inhal­te ver­lin­ken? Was ist mit Wer­be­ban­nern, die von ent­spre­chen­den Ser­vern kom­men und auto­ma­ti­siert ein­ge­blen­det wer­den?

Das Urteil betrifft übri­gens selbst­ver­ständ­lich auch Links auf und von sozia­len Medi­en wie Face­book, Goog­le+ oder Twit­ter, das gilt ins­be­son­de­re für Frei­be­ruf­ler, oder für gemischt beruf­lich und pri­vat genutz­te Pro­fi­le.

Man weiß gar nicht, wo man damit anfan­gen soll zu erklä­ren, war­um die­ses Urteil nicht das Gerings­te mit der Rea­li­tät im Web zu tun hat, und brand­ge­fähr­lich für all jene ist, die Inhal­te online stel­len. Das bedroht die Frei­heit und Mei­nungs­frei­heit im Netz – und das ist kei­nes­wegs über­trie­ben. Mei­ner Ansicht nach ist das Urteil sogar ein kla­rer Ver­stoß gegen die Grund­rech­te. Zudem wird hier ein zen­tra­ler Mecha­nis­mus des Web auf dem Altar völ­lig ver­al­te­ter Urhe­ber­rech­te geop­fert, deren Novel­lie­rung an der Lob­by­ar­beit der Ver­wer­ter und wil­li­gen, klep­to­kra­ti­schen Poli­ti­kern schei­tert. Wäre es anders, hät­ten wir schon längst eine fair-use-Klau­sel.

Mehr Infor­ma­tio­nen dazu, und das auch noch von fach­li­cher Kom­pe­tenz hin­ter­füt­tert, die ich nicht habe, da ich kein Jurist bin, fin­det man in einem Arti­kel von Rechts­an­walt Schwen­ke.

Ich kann nur hof­fen, dass sich irgend­je­mand, bei­spiels­wei­se Hei­se, des The­mas annimmt, und es durch die Instan­zen strei­tet. Bis dahin freu­en sich die Abmahn-Abzo­cker über die hüb­sche, rich­ter­lich geschaf­fe­ne, Ein­nah­me­quel­le.

Gra­fik Copy­right Sto­ckUn­li­mi­t­ed

Superhelden-Comedy POWERLESS hat Starttermin

POWERLESS ist eine Work­place Come­dy im Uni­ver­sum der DC-Comics. Es geht um Way­ne Secu­ri­ty, eine Toch­ter von Way­ne Enter­pri­ses, die Pro­duk­te her­stellt, mit denen sich nor­ma­le Bür­ger weni­ger hilf­los füh­len sol­len, wenn es um Super­hel­den geht. Emi­ly Locke (Vanes­sa Hud­gens, SUCKER PUNCH) wird als Lei­te­rin der Abtei­lung For­schung und Ent­wick­lung ein­ge­stellt, und muss fest­stel­len, dass sich ihre Ambi­tio­nen nicht unbe­dingt mit denen ihres Chefs (Alan Tudyk, FIREFLY) und ihrer Mit­ar­bei­ter (Dan­ny Pudi, COMMUNITY & Chris­ti­na Kirk, A‑Z) decken.

Der Start der Serie hat­te sich ver­scho­ben, nach­dem sie ihren Show­run­ner Ben Queen ver­lo­ren hat­te, aber jetzt hat NBC einen Start­ter­min bekannt gege­ben: es geht am 2. Febru­ar 2017 um 20:30 ET los.

Atari 2600 Emulator in MINECRAFT

Sethbling zeigt, was in MINECRAFT tat­säch­lich alles mög­lich ist, wenn es um Reds­tone, Com­mand Blocks und dar­aus ent­wi­ckel­te Schalt­krei­se geht. Man hat­te ja schon das ein oder ande­re gese­hen, bei­spiels­wei­se Uhren oder Taschen­rech­ner. Sethbling hat die klas­si­sche Kon­so­le Ata­ri 2600 in MINECRAFT aus Spiel­ele­men­ten nach­ge­baut. Unter dem You­tube-Video stellt er die Welt mit dem Emu­la­tor zum Down­load bereit, damit man sehen kann, dass es sich nicht um einen Fake han­delt.

Er hat auch schon die Pro­gram­mier­spra­che BASIC in MINECRAFT imple­men­tiert, oder neu­en Code in SNES-Spie­le inji­ziert, man kann sich das alles auf sei­nem You­tube-Kanal anse­hen.

Der Inhalt ist nicht verfügbar.
Bitte erlaube Cookies und externe Javascripte, indem du sie im Popup am unteren Bildrand oder durch Klick auf dieses Banner akzeptierst. Damit gelten die Datenschutzerklärungen der externen Abieter.

Wahnsinn: ROGUE ONE X‑Wing VR Mission

Bereits vor­ges­tern ver­öf­fent­lich­ten Cri­ter­ion Games und Darth Elec­tro­nic Arts für Besit­zer der PS4-Ver­si­on von STAR WARS: BATTLEFRONT die kos­ten­lo­se Vir­tu­al Rea­li­ty-Demo ROGUE ONE X‑Wing VR Mis­si­on. Die gibt es der­zeit exklu­siv auf der PSVR. Das Gan­ze ging nicht ohne Pro­ble­me von­stat­ten, offen­bar sind EA ihre Ser­ver um die Ohren geflo­gen, der Down­load star­te­te erst mit mehr­stün­di­ger Ver­spä­tung, und dann auch nicht aus dem Spiel her­aus,. son­dern über den Play­sta­ti­on Shop.

Aber: Mei­ne Güte, das War­ten hat sich gelohnt. Das ist ein­fach unfass­bar gut und inten­siv, ich hat­te stän­dig Gän­se­haut und am Ende fast ein wenig Pipi in den Augen. Die VR-Demo (und um mehr han­delt es sich eigent­lich tat­säch­lich nicht – aber das ist egal) han­delt vor ROGUE ONE und setzt den Spie­ler als Roo­kie ins Cock­pit eines X‑Wing-Jägers. Man wird mit einer Vie­rer­grup­pe auf einen Übungs­flug geschickt, und der ver­läuft natür­lich nicht so, wie erwar­tet, und schnell sieht man sich in einem inten­si­ven Dog­fight mit TIE-Figh­tern und wird auch noch mit einem Stern­zer­stö­rer kon­fron­tiert.

Jetzt könn­te man dar­über mau­len, dass das gan­ze Gesche­hen ziem­lich gerail­wayt ist, aber das ist letzt­end­lich völ­lig egal, denn die gesam­te Prä­sen­ta­ti­on, die Musik, die Geräu­sche, die Dia­lo­ge und die Dra­ma­tur­gie stim­men ein­fach per­fekt. Was man da erlebt, ist STAR WARS pur, und man selbst ist mit­ten im Gesche­hen, fliegt hals­bre­che­ri­sche Manö­ver, schießt mit Lasern und Ionen­ka­no­ne und akti­viert Schil­de. Dreht man sich um, kann man selbst­ver­ständ­lich eine Astro­mech-Ein­heit in ihrem Sockel sehen. Je nach­dem wie gut (und schnell) man fliegt und schießt, ver­liert man einen Wing­man, oder er über­lebt.

Dar­auf habe ich 38 Jah­re gewar­tet.

Nach lei­der nur knapp 20 Minu­ten ist das Erleb­nis vor­bei, und man star­tet es sofort noch­mal. Das ist die Kil­ler-VR-App auf die alle gewar­tet haben. Das muss man ein­fach gese­hen, nein erlebt, haben, und es zeigt, was mit der VR-Tech­nik mög­lich sein wird, wenn man Leu­te machen lässt, die ihr Hand­werk ver­ste­hen. Ich gehe fest davon aus – und kann es nur hof­fen – dass Cri­ter­ion Games, Dis­ney und Lucas­Film ein voll­stän­di­ges Spiel in die­ser Form ver­öf­fent­li­chen wer­den. Kau­fe ich unbe­se­hen.

Wer eine PSVR hat, soll­te drin­gend das Geld inves­tie­ren, und STAR WARS BATTLEFRONT kau­fen, das bekommt man inzwi­schen für rela­tiv klei­nes Geld bei ein­schlä­gi­gen Händ­lern (das Spiel selbst ist übri­gens auch nicht so schlecht, wie oft behaup­tet wird, sei­nen Ein­stands­preis war es aller­dings nicht wert). Wer jeman­den mit PSVR kennt, soll­te ihn oder sie besu­chen, um die ROGUE ONE X‑Wing-VR-Mis­si­on aus­zu­pro­bie­ren. Viel­leicht gibts ja auch Demos in Elek­tronik­märk­ten um die Ecke.

Kudos an Cri­ter­ion Games.

Hier die Mis­si­on als Film. Aber das gibt nicht ansatz­wei­se wie­der, was man da erlebt.

Der Inhalt ist nicht verfügbar.
Bitte erlaube Cookies und externe Javascripte, indem du sie im Popup am unteren Bildrand oder durch Klick auf dieses Banner akzeptierst. Damit gelten die Datenschutzerklärungen der externen Abieter.

Pro­mo­gra­fik #xwing­vr Copy­right Cri­ter­ion Games ud Elec­tro­nic Arts

ROGUE ONE – International Chinese Trailer

Okay, okay, ich gebe es ja zu, ich woll­te kei­nen ROGUE ONE-Trai­ler mehr zei­gen (sie­he vor­her­ge­hen­de News), aber ich muss es neid­los zuge­ben: Die­ser Vor­gu­cker ist ein­fach schlicht­weg ein Knül­ler – und zeigt tat­säch­lich noch­mal neue Aspek­te.

Der Inhalt ist nicht verfügbar.
Bitte erlaube Cookies und externe Javascripte, indem du sie im Popup am unteren Bildrand oder durch Klick auf dieses Banner akzeptierst. Damit gelten die Datenschutzerklärungen der externen Abieter.

Das Osterei im ROGUE ONE TV-Spot 26

https://​www​.you​tube​.com/​w​a​t​c​h​?​v​=​r​U​X​P​j​F​3​l​EM4

Ich hat­te eigent­lich nicht vor, noch wei­te­re Clips zu ROGUE ONE zu zei­gen, da sich in letz­ter Zeit die Inhal­te im gro­ßen und Gan­zen wie­der­hol­ten, und nichts wirk­lich Neu­es mehr gezeigt wur­de. Ich mache aber mit dem TV-Spot 26 noch­mal eine Aus­nah­me, denn dar­in befin­det sich ein wirk­lich coo­les Oster­ei.

Man beach­te den fol­gen­den Screen­shot aus dem Clip:

Das ist ent­we­der die Ghost aus STAR WARS REBELS, oder ein Schiff, das ihr sehr ähn­lich sieht.

Nach oben scrollen

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies und von eingebundenen Skripten Dritter zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest (Navigation) oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst Du Dich damit einverstanden. Dann können auch Cookies von Drittanbietern wie Amazon, Youtube oder Google gesetzt werden. Wenn Du das nicht willst, solltest Du entweder nicht auf "Akzeptieren" klicken und die Seite nicht weiter nutzen, oder Deinen Browser im Inkognito-Modus betreiben, und/oder Anti-Tracking- und Scriptblocker-Plugins nutzen.

Mit einem Klick auf "Akzeptieren" werden zudem extern gehostete Javascripte freigeschaltet, die weitere Informationen, wie beispielsweise die IP-Adresse an Dritte weitergeben können. Welche Informationen das genau sind liegt nicht im Einflussbereich des Betreibers dieser Seite, das bitte bei den Anbietern (jQuery, Google, Youtube, Amazon, Twitter *) erfragen. Wer das nicht möchte, klickt nicht auf "akzeptieren" und verlässt die Seite.

Wer wer seine Identität im Web schützen will, nutzt Browser-Erweiterungen wie beispielsweise uBlock Origin oder ScriptBlock und kann dann Skripte und Tracking gezielt zulassen oder eben unterbinden.

* genauer: eingebettete Tweets, eingebundene jQuery-Bibliotheken, Amazon Artikel-Widgets, Youtube-Videos, Vimeo-Videos

Schließen