Halt mich fest, ich fall um und traue meinen Augen kaum: Eine postapokalyptische Serie (mit Aliens!) auf Netflix, die nicht nur in Europa spielt, sondern auch noch aus Deutschland kommt? Wann bin ich aus Versehen in dieses Paralleluniversum gefallen?
2074: Nach einer mysteriösen Katastrophe ist Europa in unzählige Mikro-Staaten zerfallen. Einige sogenannte Stämme (»Tribes«) kämpfen um die Vorherrschaft auf dem Kontinent. Die Geschwister Kiano (Emilio Sakraya), Liv (Henriette Confurius) und Elja (David Ali Rashed) werden in den Krieg der Tribes verwickelt, als in der Nähe ihres Dorfes eine Art Raumschiff abstürzt. Die Geschwister bergen einen mysteriösen Würfel aus dem Wrack, doch schon kurz darauf taucht die Anführerin eines Tribes bei ihnen auf, die auf der Suche nach dem sogenannten Cube ist. Kiano, Liv und Elja werden getrennt und müssen sich fortan auf eigene Faust in der gefährlichen post-apokalyptischen Welt durchschlagen…
Ich bin sehr gespannt wie das wird (es kann nur besser sein als DARK), allerdings sei mir die Anmerkung erlaubt, dass es typisch deutsch ist, zu spät zur Party zu kommen, denn eigentlich ist das Thema Postapokalypsen in Film und Fernsehen längst abgehakt (glücklicherweise, ich kanns nicht mehr sehen).
TRIBES OF EUROPA startet bei Netflix am 19. Februar 2021.
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Bruce Willis darf mal wieder den Actionhelden geben, diesmal allerdings nicht in der drölfzigsten Fortsetzung von DIE HARD, der Nakatomi-Tower liegt im Science Fiction-Film COSMIC SIN diesmal im Weltraum und es geht gegen Aliens.
Auf den ersten Blick ist das einfach nur der nächste »Alien-Invasion«-Film, aber der Vorgucker macht insbesondere wegen Willis´ Onelinern eine Menge Spaß.
Bruce Willis and Frank Grillo star in the new epic sci-fi adventure set in the year 2524, four hundred years after humans started colonizing the outer planets. Retired Military General James Ford (Willis) is called back into service after soldiers on a remote planet are attacked by a hostile alien fleet. The threat against the human race escalates into an inevitable interstellar war. General Ford teams up with General Eron Ryle (Grillo) and a team of élite soldiers in a race to stop the imminent attack before it is too late.
Das sieht gar nicht schlecht aus, insbesondere, wenn man die geringen Produktionskosten von nur ca. zwei bis drei Millionen Dollar betrachtet.
COSMIC SIN soll Mitte März in irgendwelche US-Kinos kommen. Ich würde ihn bei uns eher als Stream und auf Konserve erwarten.
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Ich hatte bereits mehrfach über THE NEVERSberichtet. Das hätte eigentlich die nächste Show von BUFFY- und FIREFLY-Erfinder Joss Whedon werden sollen, doch der hat das Projekt vor Kurzem verlassen – kreative Differenzen und so. Die Produktion ging natürlich ohne ihn weiter.
In THE NEVERS geht es um eine Gruppe von Frauen mit außergewöhnlichen Fähigkeiten im viktorianischen Zeitalter, also eine Art frühe Superheldinnen (Dreipunktlandung!). Dazu gibt es jetzt einen ersten Teaser und darin kann man auch ganz kurz Steampunk-Elemente aufblitzen sehen.
Society fears what it cannot understand. Experience the power of The Nevers
Aufgrund von haufenweise schlechter Presse (auch auf PhantaNews) aus den verschiedensten Gründen, darunter Mobbing und Misogynie, hat man sich bei Wikimedia, der Foundation hinter dem Online-Lexikon Wikipedia offensichtlich gedrängt gesehen, neue Verhaltensmaßregeln verfassen zu lassen. Dieser neue »Code Of Conduct« wurde wie die Wikipedia selbst von Freiwilligen erarbeitet, man kann ihn über den vorstehenden Link einsehen.
Theoretisch klingt das gut. Es geht um Belästigung, Mobbing, respektvolles Verhalten miteinander und was der hohlen Worte mehr zu finden sind. Das Problem: Eine solche Wikipedia-Netikette gab es auch vorher schon, auch in der deutschen Ausgabe der Wikipedia – und die nett klingenden und gut gemeinten Regeln wurden von den Administratoren und Editoren in der Wikipedia täglich hundertfach ignoriert.
Dasselbe wird für den mit viel PR-Tamtam ausgerollten neuen »Code Of Conduct« gelten. Denn es werden weder konkrete Sanktionen für den Fall eines Verstoßes genannt, noch setzt Wikimedia Kontrollinstanzen ein, die das Einhalten des »Code Of Conduct« überwachen und ggfs. sanktionierend eingreifen können – oder überhaupt wollen.
Schon in der Vergangenheit hatte man in Fällen von Mobbing oder willkürlicher Moderation seitens Wikimedia nur darauf hingewiesen, das gäbe ja bereits Verhaltensmaßregeln und das würde völlig ausreichen. Doch das tut es nicht, denn solange diese Regeln nicht auch irgendwie durchgesetzt werden, sind sie eben nur inhaltlose Worte, egal wie gut sie klingen, oder wie lange irgendwelche Freiwilligen darum gerungen haben. Solange es keine Konsequenzen für Verstöße dagegen gibt war die Arbeit umsonst und Wikimedia versucht sich nach wie vor aus ihrer Verantwortung zu stehlen.
Für mich bedeutet das weiterhin: Solange die Misstände insbesondere bei der deutschen Wikipedia nicht konsequent verfolgt und behoben werden, erhält Wikimedia von mir auch künftig keinen Cent an Spendengeldern und keinen Buchstaben Beteiligung an der misogynen Wissensverhinderunglattform.
Wem nutzt ein neuer »Code of Conduct«, wenn sich niemand daran hält und keiner ihn durchsetzt?
Hinweis: Der nachfolgende Text von Julia Reda (@senficon auf Twitter) erschien ursprünglich gestern auf Heise.de, dort allerdings hinter der brandneuen, unverschämten Paywall, die Tracking erzwingen möchte, wenn man die Heise-Beträge lesen will. Da der Text unter CC-BY 4.0 steht, habe ich ihn hier reproduziert.
Eigentlich schien die Verabschiedung der Urheberrechtsreform durch das Bundeskabinett am vergangenen Mittwoch ausgemachte Sache. Das Justizministerium hatte den Regierungsentwurf bereits der Presse vorgestellt, dann kam der Rückzieher in letzter Minute. Insidern zufolge ist der neue CDU-Vorsitzende Armin Laschet für die Verzögerung des umstrittenen Gesetzes verantwortlich, das die EU-Urheberrechtsrichtlinie mitsamt Uploadfiltern und Leistungsschutzrecht für Presseverleger in deutsches Recht umsetzen soll.
Diese Verzögerung nutzt Mathias Döpfner, Cheflobbyist des Bundesverbands der Zeitungsverleger BDZV und Vorstandsvorsitzender des Axel Springer-Verlags, für eine beispiellose Lobbykampagne, die den Vorschlag zulasten der Informationsrechte der Allgemeinheit an die Wunschvorstellungen der großen Verlage anpassen soll. Die Lobbystrategie basiert darauf, eine Debatte über die Macht von amerikanischen Digitalplattformen vom Zaun zu brechen, um den Anschein zu erwecken, die Forderungen der Presseverlage für die Reform des Urheberrechts dienten der Einhegung der Macht von Google, Facebook und Co. Eine öffentliche Debatte über den Schaden von Uploadfiltern und Leistungsschutzrecht für die Grundrechte der Nutzer:innen soll dadurch vermieden werden. Genau so war es in einer internen Lobbystrategie des BDZV und der Verwertungsgesellschaft VG Media nachzulesen, die Netzpolitik.org kurz nach Verabschiedung der EU-Urheberrechtsreform öffentlich gemacht hat.
Kampagne soll wirtschaftliche Interessen verschleiern
Darin heißt es: »Das Anliegen der Absender und ihrer Rechteinhaber, Komponisten, Musik- und Presseverleger, Autoren sowie der Sendeunternehmen und ihrer jeweiligen Einzelurheber wird unter anderem, aber nicht hervorgehoben, erwähnt. Dieses Problem wird als eines unter vielen, vielleicht auch noch größeren, dargestellt. Nur auf diese Weise vermeiden wir den Hinweis von Kritikern, es gehe uns nur um die wirtschaftlichen Interessen unserer Medienunternehmen, Rechteinhaber und Urheber.«
Genau nach diesem Muster vermischt Döpfner aktuell die Urheberrechtsreform mit sachfremden Themen, etwa einem Streit zwischen Google und Facebook mit einer australischen Wettbewerbsbehörde, der mit dem Urheberrecht gar nichts zu tun hat, und dem Ruf nach einem Verbot personalisierter Werbung auf Online-Plattformen – ein Framing, das selbst in der Berichterstattung der Öffentlich-Rechtlichen unkritisch übernommen wurde.
Die Forderung nach der Werberegulierung ist nicht nur deshalb perfide, weil der Verband der Presseverleger, dessen Präsident Döpfner ist, durch Lobbying in Brüssel Seite an Seite mit den Online-Plattformen und Telekomkonzernen seit Jahren jegliche Regulierung des Online-Trackings durch die ePrivacy-Verordnung blockiert. Die Forderung ist auch ein Rückschritt gegenüber den Plänen zahlreicher Europaabgeordneter, die sich für ein allgemeines Verbot von personalisierter Werbung mittels Tracking und Targeting einsetzen, das – anders als von Döpfner gefordert – natürlich auch für Presseverlage wie Axel Springer gelten muss, dessen Onlineangebot Welt.de selbst mit gezielter Manipulation versucht, unsere persönlichen Daten abzugreifen.
Vor allem versucht Döpfners Kampagne durch plumpe Verknüpfung des Themas Werberegulierung mit der Urheberrechtsreform den Anschein zu erwecken, dass alle, die sich angesichts des ausufernden Werbetrackings um ihre Grundrechte sorgen, logischerweise auch für Verschärfungen des Gesetzesentwurfs über Uploadfilter und Leistungsschutzrecht sein müssten. Dabei geht von den Forderungen der Verlage bei der Urheberrechtsreform im Gegenteil eine große Gefahr für die Grundrechte der Nutzer:innen aus.
Bundesregierung will Presseverlagen Zugriff auf Uploadfilter geben
Tatsächlich hat die Bundesregierung den Presseverlagen bei der Urheberrechtsreform bereits enorme Zugeständnisse gemacht – bis an die Grenze der europarechtlichen Zulässigkeit. Anders als durch die EU-Richtlinie vorgesehen sollen Presseverleger nach dem deutschen Entwurf nämlich ihr Leistungsschutzrecht auch mittels Uploadfiltern durchsetzen können. Das ist eine enorme Gefahr für die Informationsfreiheit, weil Presseartikel noch viel häufiger als jede andere Medienform legale Zitate fremder Werke enthalten. Werden Presseartikel in einen Uploadfilter eingespeist, ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass fälschlicherweise andere Texte gesperrt werden, die dasselbe Zitat enthalten – beispielsweise wenn viele Medien unabhängig voneinander dasselbe Zitat aus einer Rede der Bundeskanzlerin wiedergeben. Die Sperrung legaler Inhalte, so lauten die Vorgaben aus Artikel 17 der EU-Richtlinie, muss der deutsche Gesetzgeber bei seiner Umsetzung in nationales Recht aber verhindern.
Man könnte nun erwarten, die Verlegerverbände würden sich aus der Debatte um die Umsetzung von Artikel 17 heraushalten, damit niemand ihren Coup bemerkt, dass sie laut Regierungsentwurf von den Uploadfiltern profitieren sollen, die für sie durch den europäischen Gesetzgeber gar nicht vorgesehen waren. Doch das Selbstbewusstsein des BDZV, politische Forderungen an die Bundesregierung diktieren zu können, kennt offenbar keine Grenzen. Den Verlegern ist insbesondere eine Regelung des Gesetzesentwurfs ein Dorn im Auge, die die automatische Sperrung legaler Inhalte verhindern soll. Ein erster Diskussionsentwurf aus dem Sommer sah noch vor, dass geringfügige Nutzungen geschützter Werke, etwa die Wiedergabe von weniger als 1000 Zeichen eines Textes, pauschal legalisiert werden sollten. Plattformen sollten dafür eine Vergütung zahlen. Prompt wurden die Print-Zeitungen mit empörten Meinungsbeiträgen aus der Verlagsbranche geflutet, die von Enteignung oder gar der »Tausend-Zeichen-Enthauptung« sprachen, weil die Bundesregierung es wagte, Ausnahmen von einer Regelung vorzusehen, von der Presseverlage laut Europarecht eigentlich überhaupt nicht profitieren dürften.
Die 160-Zeichen-Farce
Die Bundesregierung hat auf diese Kampagne bereits reagiert und hat die Ausnahme inzwischen radikal zusammengekürzt: Nach dem Regierungsentwurf sollen nur noch solche Inhalte vor einer automatischen Sperrung bewahrt werden, die weniger als die Hälfte eines fremden Werks enthalten und diesen Ausschnitt mit anderen Inhalten kombinieren, wobei der Ausschnitt nicht mehr als 160 Zeichen umfassen darf. Von einer Legalisierung dieser Nutzungen ist überhaupt nicht mehr die Rede, die Uploads gelten nach dem aktuellen Entwurf nur noch als »mutmaßlich erlaubt« und dürfen deshalb nicht vollautomatisch ohne menschliche Prüfung gesperrt werden. Einer nachträglichen Entfernung, sollte es sich bei einer solchen Nutzung doch um eine Urheberrechtsverletzung handeln, steht dagegen nichts im Wege.
160 Zeichen sind so lachhaft wenig, dass damit nicht nur Zitate durchschnittlicher Länge (rund 300 Zeichen) oder die Wiedergabe eines einzelnen Tweets (280 Zeichen) unmöglich gemacht würden. Selbst der Name der EU-Urheberrechtsrichtlinie, voll ausgeschrieben, umfasst 220 Zeichen – wir können uns also auf die automatische Sperrung von Uploads gefasst machen, die überhaupt nicht aus fremden Artikeln zitieren, sondern einfach den Namen eines Gesetzes erwähnen, der ebenfalls in geschützten Presseartikeln auftauchen könnte. Wer die automatische Sperrung von Texten bei einer so geringen Übereinstimmung erlaubt, riskiert massive Kollateralschäden für die Informationsfreiheit und ein unüberschaubares Uploadfilter-Chaos.
Warum die Presseverleger überhaupt auf das äußerst gefährliche Instrument der Uploadfilter zurückgreifen können sollen, ist dabei völlig unverständlich, hatten die Verfechter:innen des Leistungsschutzrechts doch stets beteuert, es gehe ihnen nicht um eine Behinderung des Informationsflusses, sondern um die Einholung von Lizenzen von Plattformen – allen voran Google, dessen Such- und Nachrichtenfunktionen von der Uploadfilter-Regelung aber ohnehin ausgenommen sind. Das Lobbying der Presseverlage gegen die Bagatellgrenzen ist auch deshalb völlig fehl am Platze, weil diese nur für Uploads gelten, die nichtkommerziell sind oder nur geringe Einnahmen erzielen. Solche privaten oder nichtkommerziellen Nutzungen durch Einzelpersonen sind aber ohnehin vom Geltungsbereich des Leistungsschutzrechts für Presseverleger ausgenommen.
CDU macht sich von Lobbyinteressen der Verlage abhängig
Angesichts der aktuellen Medienkampagne von Mathias Döpfner ist nicht damit zu rechnen, dass die Presseverlage an einem fairen Kompromiss beim Urheberrecht interessiert sind. Selbst der Vorschlag der lächerlich niedrigen 160-Zeichen-Grenze wurde im Springer-Blatt BILD bereits als zu großzügig kritisiert, unter dem irreführenden Titel: »Streit um Urheberrechte: Google und Facebook drohen mit Netz-Sperre«. Bei der angeblichen Drohung einer »Netz-Sperre« handelt es sich tatsächlich um die Ankündigung von Google, seinen Suchdienst in Australien nicht mehr anbieten zu wollen, wenn dort ein Wettbewerbsgesetz verabschiedet wird, das Urheber- oder Leistungsschutzrechte mit keinem einzigen Wort erwähnt. Diese gezielte Desinformation der Öffentlichkeit hat bei Springer Methode. Ziel ist, den falschen Eindruck zu erwecken, bei der deutschen Urheberrechtsreform ginge die Gefahr für die Meinungs- und Informationsfreiheit von den Plattformen aus, nicht etwa von Leistungsschutzrecht und Uploadfiltern.
Es verheißt nichts Gutes, wenn sich die CDU unter neuer Parteiführung derart vor Döpfners Karren spannen lässt. Die Gunst der Boulevardblätter mag für Laschet überlebenswichtig erscheinen – trennen ihn doch nur noch seine schwächelnden Beliebtheitswerte von der Kanzlerkandidatur für die Union. Doch die CDU hat schon einmal den Fehler gemacht, die öffentliche Meinungsbildung im Netz zu ignorieren, als sie kurz vor der Europawahl 2019 vom Video »die Zerstörung der CDU« des YouTubers Rezo überrascht wurde und ein historisch schlechtes Wahlergebnis einfuhr.
Rezo hat sich gemeinsam mit anderen Influencer:innen, deren Millionenpublikum die Auflage der BILD bei Weitem übersteigt, mit konstruktiven Vorschlägen in die Debatte um die Urheberrechtsreform eingebracht. Im Streitgespräch mit FAZ-Herausgeber Knop um die Urheberrechtsreform lässt Rezo diesen alt aussehen.
Es ist jetzt an Laschet zu beweisen, ob er als neuer Parteivorsitzender die gescheiterte einseitige Urheberrechtspolitik zu Gunsten der Presseverlage fortsetzen will, oder ob er sich an das Wahlversprechen seiner Partei erinnert, das lautete: »Meinungsfreiheit stärken und Nutzer besserstellen, Urheber fair und effektiv vergüten, Plattformen einbinden und verpflichten – aber alles ohne Upload-Filter«. Sonst könnte die Union erneut davon überrascht werden, wie viele der Millionen Menschen, die Uploadfilter und Leistungsschutzrecht kritisiert haben, bei der Bundestagswahl im Herbst wählen dürfen.
Neue Comics aus dem weiten Bereich Science Fiction gibt es bei Splitter, beispielsweise NATHANAËLLE. Der Verlag schreibt dazu:
Nathanaëlle zieht Inspiration aus zahlreichen Quellen, von Urspungstexten des Genres wie H. G. Wells’ Die Zeitmaschine über Standardwerke wie I Robot (der Roman von Isaac Asimov, in welchem erstmals die drei Gesetze der Robotik beschrieben wurden) bis zu modernen Klassikern wie Terry Gilliams Film 12 Monkeys, und gießt diese Versatzstücke in eine detailverliebte Optik, in der Anklänge von Viktorianismus und dem Futurismus der Mitte des 20. Jahrhunderts mitschwingen. Eine disparate Zweiklassengesellschaft, die Dekadenz der Unsterblichkeit, Transhumanismus durch Kybernetik und Gedankentransplantation, und mittendrin eine junge Rebellin mit Namen Nathanaëlle, die kaum weiß, wie ihr geschieht. Ein wirklich besonderer SciFi-Oneshot, der Spaß macht aber zugleich zum Nachdenken anregt.
Das Szenario stammt von Charles Berberian, die Zeichnungen erschuf Fred Beltran. Das Album kommt als Hardcover ist 112 Seiten stark und kostet 22 Euro. Die ISBN lautet 978–3‑96219–553‑3.
Bemerkenswert finde ich, wie der Verlag versucht, den Begriff »Steampunk« zu vermeiden … ;)
Steampunk-Musik gibt es eigentlich gar nicht. Ebenso wenig wie es Science Fiction-Musik gibt. Es gibt nur verschiedene Einzelkünstler und Bands, die sich ein Steampunk-Label aufgeklebt haben, und Musik aus den verschiedensten Stilrichtungen machen, von Pop bis Gothic und die Texte haben Steampunk-Elemente. Bei manchen Künstlern besteht der Steampunk auch nur aus lustigen Gewändern, bei anderen aus Coverthematik.
Eine Band, die das Thema in Text und Outfit thematisieren und es umfassend zum Stilmittel gemacht haben, ist seit vielen Jahren die französische Band Victor Sierra, ihre Musik ist eine meist düstere Mischung aus Industrial, Gothic, Darkwave und Rock. Ihr neues Album IMPERFECT MERIDIANS ist bereits am 24. Dezember 2020 erschienen, man bekommt es beispielsweise bei Bandcamp, als MP3 oder FLAC, aber auch wie zu Kaisers Zeiten als CD. Dort kann man zudem in die Stücke reinhören. Das Geld geht in dem Fall direkt an die Band, statt an irgendwelche unsympathischen Musikmultis.
Das letzte Album von Victor Sierra, THE MANCHURIAN PASS, erschien 2018, mehr zu ihnen findet man auch auf der offiziellen Webpräsenz unter victorsierra.net.
Man könnte annehmen, es läge daran, dass Googles Tilt Brush zur Open Source gemacht wurde: Das 3D-Modelling-Programm Gravity Sketch, das für verschiedene VR-Plattformen zur Verfügung steht, ist für nichtkommerzielle Endbenutzer ab sofort ebenfalls kostenlos. Es gab bereits eine freie Testversion, die war allerdings stark abgespeckt und erlaubte beispielsweise keinen Export von 3D-Dateien. Ab sofort ist es möglich, in Gravity Sketch erstellte Modell mit der kostenlosen Version in FBX oder IGES zu exportieren (FBX funktioniert allerdings im Moment offenbar noch nicht mit Stand-Alone Headsets wie der Oculus Quest).
Um die freie Version zu nutzen muss man ein Konto beim Anbieter anlegen. Das dient allerdings in erster Linie dazu, Modelle über die Cloud von einem Gerät zum anderen zu übertragen (und sicherlich möchte man auch wissen, was die Nutzer so tun).
Wer nicht mit einem Headset konstruieren will, kann Gravity Sketch auch auf einem iPad verwenden, die neue Version ist dort allerdings noch in einer geschlossenen Beta.
Die Macher erläutern in einem ausführlichen Blogpost auf ihrer Webseite, warum sie diesen Schritt gehen und die Software ab sofort kostenfrei anbieten. Eine Business-Version wird es weiterhin geben.
Puh, Glück gehabt, vor ca. zwei Wochen hätte ich mir Gravity Sketch fast gekauft. :)
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Google Tilt Brush ist eine Applikation für VR Headsets mit der man mittels virtueller Pinsel dreidimensionale Kunst in der virtuellen Realität erschaffen kann. Wer noch nie ein Headset auf dem Kopf hatte, kann sich das sicherlich nur schwer vorstellen, aber die Ergebnisse können interessant, aber auch spektakulär sein, eine völlig neue Kunstform. Zudem kann man erstellte Objekte auch für die Weiterverwendung in 3D-Editoren exportieren. Ursprünglich war Tilt Brush auf Steam für die HTC Vive veröffentlich worden, inzwischen gibt es sie aber für alle namhaften VR-Brillen.
Bisher kostete Tilt Brush Geld, ab sofort nicht mehr, denn Google hat die Software als Open Source unter der Apache 2.0‑Lizenz auf Github veröffentlicht. Die offizielle Mitteilung dazu lautet wie folgt:
As we continue to build helpful and immersive AR experiences, we want to continue supporting the artists using Tilt Brush by putting it in your hands. This means open sourcing Tilt Brush, allowing everyone to learn how we built the project, and encouraging them to take it in directions that are near and dear to them.
Please note that it is not an actively developed product, and no pull requests will be accepted. You can use, distribute, and modify the Tilt Brush code in accordance with the Apache 2.0 License under which it is released.
In order to be able to release the Tilt Brush code as open source, there were a few things we had to change or remove due to licensing restrictions. In almost all cases, we documented the process for adding those features back in our comprehensive build guide. ‘Out of the box’, the code in the archive will compile a working version of Tilt Brush, requiring you only to add the SteamVR Unity SDK.
The currently published version of Tilt Brush will always remain available in digital stores for users with supported VR headsets. If you’re interested in creating your own Tilt Brush experience, please review the build guide and visit our github repo to access the source code.
Cheers, and happy painting from the Tilt Brush team!
Das Projekt auf Github hat den Status »archieved«, man kann also keine Pull Requests abgeben und offenbar wird die Software auch nicht mehr seitens Google weiter entwickelt oder gewartet. Trotzdem kann jeder Interessierte den Code klonen und verändern. Basis von Tilt Brush ist übrigens die Game Engine Unity, auch die steht für private Zwecke kostenlos zur Verfügung.
[Update:] Vorsicht! Oculus (also Facebook) möchte für die Tilt Brush-App immer noch 20 Euro abzocken! Wer das ausprobieren möchte, wartet auf eine kostenlose Implementierung aus einem Klon des dem Github-Repositories.
Der nächste Animationsfilm aus dem Hause Disney steht an und er trägt den Titel RAYA AND THE LAST DRAGON, deutsch als RAYA UND DER LETZTE DRACHE. Die Zusammenfassung liest sich wie folgt:
In a realm known as Kumandra, a re-imagined Earth inhabited by an ancient civilization, a warrior named Raya is determined to find the last dragon.
In einem Reich namens Kumandra, einer alternativen Erde, die von einer alten Zivilisation bewohnt wird, ist eine Kriegerin namens Raya entschlossen, den letzten Drachen zu finden.
RAYA AND THE LAST DRAGON soll am 5. März in die US-Kinos kommen und zeitgleich im Premium-Segment von Disney+ veröffentlicht werden, also für Abonnenten extra kosten.
Ich bin vom Trailer äußerst positiv angetan: Kein Remake, keine Reboot, ganz neuer Stoff – und das sieht grandios aus.
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