Kinect für PC – wird teuer

Auf der aktu­ell statt­fin­den­den CES in Las Vegas hat Micro­soft bestä­tigt, dass es ab dem 1. Febru­ar 2012 eine Kinect-Ver­si­on für Win­dows-PCs geben wird, inklu­si­ve pas­sen­der Soft­ware und einem SDK. Das ist schwer­lich eine Sen­sa­ti­on, immer­hin gibt es bereits hau­fen­wei­se Free­ware- und Open Source-Biblio­the­ken für die Kon­so­len­ver­si­on. Zudem will Micro­soft die Nut­zung der PC-Ver­si­on ein­schrän­ken: mit der Ein­füh­rung darf man nach dem Wil­len des Kon­zerns (und den Lizenz­be­stim­mun­gen) nur noch ihren SDK ver­wen­den, um Anwen­dun­gen für die Bewe­gungs­steue­rung zu ent­wi­ckeln (groß­zü­gig erlaubt man, mit der Beta­ver­si­on des SDK auch für die X‑Box-Kinect ent­wi­ckeln zu dür­fen).

Bit­te?

Micro­soft sieht die Kinect für PC zudem als »Ein­ga­be­ge­rät für ernst­haf­te Anwen­dun­gen«, also nicht mehr vor­ran­gig als Spie­le­con­trol­ler – offen­bar ist inzwi­schen sogar in Red­mond auf­ge­fal­len, was man mit dem Ding tat­säch­lich alles anstel­len kann. Die­se »ernst­haf­ten Anwen­dun­gen« schla­gen sich dann auch im Preis nie­der, man will für die PC-Fas­sung hier­zu­lan­de (geschätzt) 250 Euro ver­lan­gen, statt nur 100 Euro­nen wie für die Kon­so­len­ver­si­on (Stra­ßen­preis). Offi­zi­ell begrün­det Micro­soft den ekla­tan­ten Preis­un­ter­scheid damit, dass die Win­dows-Ver­si­on der Kinect nicht über Spie­le­prei­se quer­fi­nan­ziert wird. Dabei ist die neue Fas­sung qua­si iden­tisch zur alten, soll nur einen ande­ren Auf­druck besit­zen, zudem mög­li­cher­wei­se schreib­tisch­taug­lich kür­ze­re Kabel besit­zen und even­tu­ell auch eine Optik ein­ge­baut haben, die auf kür­ze­re Distan­zen aus­ge­legt ist.

WTF? Bekom­me weni­ger, zahl´ mehr?

Gera­de­zu albern mei­ner Ansicht nach die Bedin­gun­gen, die vor­schrei­ben wol­len, dass man ihren SDK benutzt, wenn man Anwen­dun­gen für die Kinect pro­gram­miert. Was geht es Micro­soft an, wie ich mei­ne erwor­be­ne Hard­ware anspre­che?

[cc]

Bild: Kinect für die X‑Box, aus der Wiki­pe­dia, gemein­frei

Bossland gegen Blizzard – die nächste Runde und weitere Klage

Die Boss­land GmbH ist ein Anbie­ter von Bots für das Spiel WORLD OF WARCRAFT, näm­lich »Honor­bud­dy« und »Gather­bud­dy«. Sol­cher­lei ist Betrei­ber Bliz­zard natür­lich ein Dorn im Auge (im Prin­zip auch nicht ganz zu unrecht, stört so etwas doch das Geschäfts­mo­dell des Ent­wick­lers), des­we­gen wur­de Kla­ge gegen Boss­land ein­ge­reicht – natür­lich vor dem Land­ge­richt Ham­burg, das in Inter­net-Fra­gen immer wie­der durch eher merk­wür­di­ge Urtei­le auf­fällt und des­sen Ent­schei­dun­gen regel­mä­ßig durch höhe­re Instan­zen kas­siert wer­den.

Die Kanz­lei Dr. Behr­mann und Här­tel, die Boss­land ver­tre­ten, haben nun dem Gericht ihre Duplik zuge­stellt, das ist die Ant­wort auf Bliz­zards Replik, man kann den ‘Text auf der Web­sei­te der Kanz­lei ein­se­hen. Die Ver­hand­lung ist für den 28. Febru­ar 2012 ange­setzt.

Mal abge­se­hen davon, dass Bots für ande­re Spie­ler natür­lich die Pest sind und man sie grund­sätz­lich nicht gut­hei­ßen kann, steht die Fra­ge im Raum, ob Anbie­ter sol­che Hilfs­pro­gram­me über­haupt rechts­wirk­sam ver­bie­ten kön­nen. Ich wür­de mal ver­mu­ten: ja.

Zusätz­lich zu die­sem Ver­fah­ren strengt Boss­land laut der Anwalts­kanz­lei aller­dings nun selbst ein wei­te­res gegen Bliz­zard an, die­ses jedoch nicht in Ham­burg und (schein­bar) unab­hän­gig von dem­je­ni­gen in Sachen Bots. Dar­in soll geprüft wer­den, ob die AGBs und Nut­zungs­be­din­gun­gen (EULA) Bliz­zards für WOW nach deut­schem Recht über­haupt mit deut­schem Recht ver­ein­bar sind, oder ob sie Pas­si ent­hal­ten, die ungül­tig sind, weil sie die Kun­den über Gebühr benach­tei­li­gen – und damit mög­li­cher­wei­se in Tei­len unwirk­sam sind. Ich wür­de ver­mu­ten, dass der Aus­lö­ser hier­für auch im Vor­ge­hen gegen die EULAs von Elec­tro­nic Arts sei­tens Ver­brau­cher­zen­tra­le und Daten­schüt­zern zu sehen ist. Ähn­li­che wie die bemän­gel­ten Punk­te in EAs AGBs fin­den sich auch in jenen von WOW (und ande­rer MMOs). Ich behaup­te ja schon lan­ge, dass die Nut­zungs­be­din­gun­gen diver­ser MMOs nicht rechts­kon­form sind. Jetzt wird das end­lich mal vor Gericht aus­ge­tra­gen. Ob etwas für die Kun­den Erfreu­li­ches dabei her­aus kommt, wer­den wir abwar­ten müs­sen – wahr­schein­lich über meh­re­re Instan­zen.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zum The­ma auch bei buf​fed​.de und Golem

[cc]

Bild: WOW-Troll-Cos­play auf der RPC, Bild von mir

Nominiertenliste für den SERAPH 2012

Die Phan­tas­ti­sche Aka­de­mie hat ges­tern die soge­nann­te Long­list, also die Nomi­nier­ten, für den von ihnen ver­ge­be­nen Preis SERAPH ver­öf­fent­licht. Unter den ins­ge­samt über 80 Ein­sen­dun­gen von über 30 Ver­la­gen aus Deutsch­land, Öster­reich und der Schweiz haben es in der Kate­go­rie »Bes­tes Buch« 16 Titel und in der Kate­go­rie »Bes­tes Debüt« sie­ben Titel auf die Long­list geschafft. Bis Mit­te Dezem­ber des zurück­lie­gen­den Jah­res hat­ten die Ver­la­ge die Mög­lich­keit, ihre Ein­sen­dun­gen der Aka­de­mie zukom­men zu las­sen.

Nun hat die Jury die Auf­ga­be, dar­aus eine »Short­list« zu destil­lie­ren, also ein­mal fünf und ein­mal drei Titel, aus denen dann der jewei­li­ge Gewin­ner her­vor­ge­hen wird. Wer dann in der zwei­ten Stu­fe der Fin­dung noch drin ist, soll Anfang Febru­ar bekannt gege­ben wer­den. Die Sie­ger­eh­rung wird am 15.03.2012 auf der Leip­zi­ger Buch­mes­se statt­fin­den.

Long­list des SERAPH 2012 »Bes­tes Buch«

Aster, Chris­ti­an von: Der letz­te Schat­ten­schnit­zer (Klett-Cot­ta)
Bla­zon, Nina: Zwei­licht (cbt)
Diers­sen, Oli­ver: Faus­to (Hey­ne)
Ham­mer­schmitt, Mar­cus: Azu­reus & Pyg­ma­li­on (Sau­er­län­der)
Heitz, Mar­kus: Die Legen­den der Albae: Ver­nich­ten­der Hass (Piper)
Hen­nen, Bern­hard: Die Dra­chen­el­fen (Hey­ne)
Isau, Ralf: Die zer­bro­che­ne Welt (Piper)
Kern, Clau­dia: Sis­si, die Vam­pir­jä­ge­rin (Pani­ni)
Koch, Boris: Das Ver­lies der Stür­me. Dra­chen­flüs­te­rer 3 (Hey­ne)
Lode, Chris­toph: Stadt der Seelen/​Phoenixfeuer. Pan­dae­mo­nia 2/​3 (Gold­mann)
Mar­rak, Micha­el: Black Pro­phe­cy: Gam­bit (Pani­ni)
Mar­zi, Chris­toph: Memo­ry. Stadt der Träu­me (Are­na)
Meiss­ner, Tobi­as: Die Sol­da­ten (Piper)
Mey­er, Kai: Arka­di­en fällt (Carlsen)
Perp­li­es, Bernd: In den Abgrund. Magier­däm­me­rung 3 (Egmont Lyx)
Rue­benstrunk, Gerd: Das Wör­ter­buch des Vik­tor Vau (Piper)

Long­list des SERAPH 2012 »Bes­tes Debüt«

Cor­zi­li­us, Thi­lo: Ravi­nia (Piper)
Elbel, Tho­mas: Asyl­on (Piper)
Günak, Kris­ti­na: Eine Hexe zum Ver­lie­ben (Ubooks)
Magis­ter, Jür­gen: Kathar­sia (Dresd­ner Buch­ver­lag)
Marew­ski, Nina Maria: Die Mol­dau im Schrank (Bil­ger Ver­lag)
Ros­sel, Ursu­la Timea: Man neh­me Sil­ber und Knob­lauch, Erde und Salz (Bil­ger Ver­lag)
Sieg­mann, Clau­dia: Die Nacht, als die Pira­ten kamen (dtv)

Logo »Phan­tas­ti­sche Aka­de­mie« Copy­right Phan­tas­ti­sche Aka­de­mie e.V. i.G.

SHERLOCK HOLMES: SPIEL IM SCHATTEN

Hat sich eine Film­rei­he jetzt schon den eige­nen Wind aus den Segeln genom­men? Man dürf­te nie­man­den damit über­ra­schen, wenn man erwähnt, dass in SPIEL IM SCHATTEN Sher­lock Hol­mes´ legen­dä­rer Riva­le Pro­fes­sor Mori­ar­ty eine nicht unwe­sent­li­che Rol­le spielt. Nach einem furio­sen Auf­takt vor zwei Jah­ren muss­ten die Macher nach den Regeln der Fort­set­zung selbst­ver­ständ­lich das Tag­werk groß­zü­gi­ger aus­stat­ten. Und bis zu einem gewis­sen Grad hat es auch funk­tio­niert. Alles ist vor­han­den, was Teil eins so extra­va­gant, kühn und pro­vo­zie­rend mach­te.

Natür­lich schrien Puris­ten auf, die einen Basil Rath­bo­ne oder Peter Cus­hing erwar­te­ten, aber einen abge­half­ter­ten Action-Hel­den beka­men. Sogar der selbst­ge­fäl­lig unsym­pa­thi­sche Bene­dict Cum­ber­batch traf den Nerv der Hol­mes-Fan­ge­mein­de viel eher als die Inter­pre­ta­ti­on eines Dow­ney Jr.. Dabei ist die Umset­zung der Figur, wie sie 2009 von Lio­nel Wigram und Micha­el Robert John­son erson­nen und von Guy Rit­chie umge­setzt wur­de, viel näher an dem von Arthur Conan-Doyle geschrie­be­nen Cha­rak­ter als die bis­he­ri­gen Ver­fil­mun­gen. Die erklär­ten Vor­ah­nun­gen, die Freu­de an Ver­klei­dun­gen, die Depres­si­on ohne Arbeit, sei­ne asia­ti­schen Kampf­küns­te, es ist alles da, was Arthur Conan Doyle vor­ge­ge­ben hat. Und nach den Regeln der Fort­set­zung eben die­ses Mal alles eine Schlag­zahl höher ange­legt.

Print On Demand mit epubli – ein Erfahrungsbericht

Inzwi­schen tum­meln sich immer mehr Anbie­ter am Markt, die es auch dem »Nor­mal­ver­brau­cher« ermög­li­chen sol­len, ein­zel­ne Bücher oder klei­ne Auf­la­gen zu rea­li­sie­ren, ohne dass man dabei gleich dem Ruin anheim fällt. Da ich zu Test­zwe­cken mal eine ein­zel­ne Aus­ga­be der STEAMPUNK-CHRONIKEN als Print­aus­ga­be zur Hand haben woll­te, sah ich mir eini­ge ent­spre­chen­de Anbie­ter an, eine Lis­te fin­det man bei­spiels­wei­se auf wege​-zum​-buch​.de. Die Preis­ge­stal­tun­gen und Nut­zungs­be­din­gun­gen vari­ie­ren hier zum Teil deut­lich von­ein­an­der und die Kon­kur­renz ist offen­sicht­lich noch nicht so groß, dass es kei­ne Wucher­prei­se gäbe – ver­glei­chen lohnt sich defi­ni­tiv. Noch bis vor nicht all­zu lan­ger Zeit war Lulu​.com der ein­zi­ge gang­ba­re Anbie­ter in die­ser Rich­tung, hier hat sich jedoch eini­ges getan. Lulu brach­te zudem immer das Pro­blem der nicht uner­heb­li­chen Ver­sand­kos­ten mit sich, damit wur­den die ver­gleichs­wei­se güns­ti­gen Druck­prei­se auch für ein­zel­ne Bücher deut­lich rela­ti­viert.

Mei­ne Vor­ga­be für den Test war es erst ein­mal, ein Buch für den Eigen­be­darf, qua­si als »Ansichts­exem­plar« zu bestel­len, ich war also weder an Autoren­ver­trä­gen noch an einer ISBN-Num­mer inter­es­siert. Nach der Sich­tung der ver­schie­de­nen Ange­bo­te, fiel mei­ne Ent­schei­dung auf epu­b­li, eine Holtz­brinck-Toch­ter. Die boten mir an, mein Buch im A5-For­mat bei ca. 210 Sei­ten für unge­fähr 11,50 Euro zu dru­cken – für ein ein­zel­nes Exem­plar, wohl­ge­merkt. Bestellt man mehr gibt es Rabat­te. Dazu kom­men natür­lich noch Ver­sand­kos­ten, aber Details dazu spä­ter. Ande­re deut­sche Anbie­ter waren deut­lich teu­rer oder ver­lang­ten noch höhe­re Ver­sand­kos­ten als epu­b­li.

Um ein Buch­pro­jekt zu star­ten benö­tigt man noch nicht ein­mal ein Nut­zer­kon­to, aller­dings soll­te man sich dar­über im Kla­ren sein, dass man selbst­ver­ständ­lich eins anle­gen muss, um das Pro­jekt spei­chern und ins­be­son­de­re natür­lich, um es bestel­len zu kön­nen. Das darf man aller­dings in einem spä­te­ren Schritt erle­di­gen, den Ein­stieg macht epu­b­li dem Nut­zer leicht.

Trailer: norwegischer Horror THALE

Aus Nor­we­gen kommt in letz­ter Zeit ein ste­ti­ger Strom von Inde­pen­dent-Hor­ror­fil­men, nicht zuletzt der inter­na­tio­nal beach­te­te und erfolg­rei­che Strei­fen THE TROLL HUNTER. Aktu­ell wird THALE (das heißt im Deut­schen schlicht »Schwanz«) ange­kün­digt, der dreht sich um eine nor­di­sche Mythen­ge­stalt namens »Hul­dra«, eine nym­phen­ähn­li­che Wald­krea­tur, die in der Form einer schö­nen Frau daher kommt, aller­dings über einen Kuh­schwanz ver­fügt. Hier ein Teaser-Trai­ler.

Der Inhalt ist nicht verfügbar.
Bitte erlaube Cookies und externe Javascripte, indem du sie im Popup am unteren Bildrand oder durch Klick auf dieses Banner akzeptierst. Damit gelten die Datenschutzerklärungen der externen Abieter.

BATTLESTAR GALACTICA als asiatisches Rollenspiel

Col­lege Humor nimmt sich die BATTLESTAR GALAC­TI­CA-Fern­seh­se­rie vor (die aktu­el­le, nicht die alte) und bie­tet sie in Form eines asia­ti­schen Kon­so­len-Rol­len­spiels dar. Köst­lich. Und über­aus tref­fend. :o)

Der Inhalt ist nicht verfügbar.
Bitte erlaube Cookies und externe Javascripte, indem du sie im Popup am unteren Bildrand oder durch Klick auf dieses Banner akzeptierst. Damit gelten die Datenschutzerklärungen der externen Abieter.

STAR WARS: THE OLD REPUBLIC – Patch 1.1 auf den Testservern

Bio­Wa­re hat mit dem öffent­li­chen Pro­be­lauf des nächs­ten grö­ße­ren Patches (1.1) für STAR WARS: THE OLD REPUBLIC begon­nen, der wur­de näm­lich auf die Test­ser­ver aus­ge­spielt. Wie bei MMOs üblich dür­fen dort die Kun­den Bio­Wa­res Arbeit machen: die neue Ver­si­on aus­pro­bie­ren und dann gefun­de­ne Feh­ler mel­den. Neben den übli­chen Feh­ler­be­sei­ti­gun­gen han­delt es sich auch um das ers­te grö­ße­re Con­tent­up­date, es wird ein neu­er Flash­point hin­zu­ge­fügt. Des­sen Name lau­tet »Kaon Under Sie­ge« und ist für Spie­ler der Stu­fe 50 vor­ge­se­hen. Erreich­bar ist der Flash­point via Ziost Shadow und Gav Dara­gon, er kann im nor­ma­len oder im heroi­schen Modus gespielt wer­den.

»Kar­ag­gas Palast« war bis­lang eine klei­ne­re Ope­ra­ti­on mit nur einem Boss­geg­ner, die wird deut­lich auf­ge­pumpt: der Patch fügt der Instanz vier wei­te­re Bos­se hin­zu. Außer­dem wur­de ein Feh­ler besei­tigt, der Spie­ler dar­an hin­der­te, den Palast zu ver­las­sen.

PvP war in SWTOR bis­her eine abso­lu­te Lach­num­mer, da Spie­ler aller Stu­fen gemein­sam in die War­zo­nes gewor­fen wur­den. Dass ein Level-15-Cha­rak­ter gegen einen auf Stu­fe 50 nicht lan­ge durch­hal­ten kann, soll­te auch jemand nach­voll­zie­hen kön­nen, der nicht viel Ahnung über MMOs hat. Hier wer­den nun ers­te Kor­rek­tu­ren vor­ge­nom­men. Mit dem Patch 1.1 wird das Pro­blem aller­dings nur mini­mal ver­bes­sert, denn aus­schließ­lich Spie­ler auf Stu­fe 50 wer­den in eige­nen PvP-Instan­zen spie­len. Alle ande­ren müs­sen nach wie vor zusam­men agie­ren – und auch das macht über­haupt kei­nen Sinn – ein­zig das Auf­tei­len in zehn-Level-Abschnit­te könn­te das PvP viel­leicht inter­es­sant gestal­ten.

Die gesam­ten (umfang­rei­chen) Patch­no­tes fin­det man hin­ter dem »wei­ter lesen«-Link.

Ausschreibung: Andersens Märchen reloaded

Der Machan­del-Ver­lag sucht Geschich­ten, die die Mär­chen von Hans Chris­ti­an Ander­sen neu inter­pre­tie­ren. Unter dem Mot­to »Die klei­ne Meer­jung­frau weint nicht um ihren Prin­zen« sol­len ein­ge­reicht wer­den, die aus den Gen­re-Berei­chen Phan­tas­tik, Sagen, Urban Fan­ta­sy, Fan­ta­sy, Dark Fan­ta­sy, Hor­ror, klas­si­sche Mär­chen stam­men – aller­dings sind zudem expli­zit auch Annä­he­run­gen an das The­ma erlaubt, die ohne phan­tas­ti­sche Ele­men­te aus­kom­men.

Die Län­ge ist frei­ge­stellt, von ultra­kurz bis Kurz­ro­man ist alles erlaubt. Bevor­zugt wer­den aller­dings, bei ansons­ten gleich gutem Inhalt, die län­ge­ren Mär­chen. Kurz­ge­schich­ten und Kurz­ro­ma­ne wer­den in einer Antho­lo­gie zusam­men­ge­fasst, Kurz­ro­ma­ne mit mehr als 150 Sei­ten gege­be­nen­falls auch als eigen­stän­di­ges Werk her­aus­ge­ge­ben.

Die dar­aus ent­ste­hen­den Bücher sol­len sowohl als gedruck­te Fas­sung, wie auch als eBooks erschei­nen.

Alle Details zur Aus­schrei­bung fin­den sich auf der zuge­hö­ri­gen Sei­te des Ver­lags, sie läuft bis zum 31.12.2012.

Bild: Hans Chris­ti­an Ander­sen im Jahr 1867, Tho­ra Hal­la­ger, gemein­frei, aus der Wiki­pe­dia

THE MYTHOLOGY OF STAR WARS – komplette Doku online ansehbar

STAR WARS ist ohne Zwei­fel auch über 30 Jah­re nach dem A NEW HOPE ein mul­ti­me­dia­les Pop­kul­tur-Phä­no­men. Auch ohne dass es neue Fil­me gibt und ange­sichts der Tat­sa­che, dass die ange­kün­dig­te Real-Fern­seh­se­rie aus Kos­ten­grün­den bis auf Wei­te­res ver­scho­ben wur­de, ist das von Geor­ge Lucas erson­ne­ne Uni­ver­sum popu­lä­rer denn je (trotz allen nach­träg­li­chen Her­um­ge­fum­mels an den Epi­so­den) – und an allen Ecken und Enden des Webs stößt man auf Refe­ren­zen und Meme.

Bill Moy­ers besuch­te Geor­ge Lucas auf der Sky­wal­ker Ranch in Nord­ka­li­for­ni­en und spricht mit ihm über alte Mythen und per­sön­li­che Wer­te, die in STAR WARS ein­ge­flos­sen sind. In Zwi­schen­schnit­ten sind Sequen­zen aus den Fil­men zu sehen. Das Bes­te dar­an: die gut 55 Minu­ten lan­ge Doku kann man sich kos­ten­los im Web anse­hen. Und damit auch hier.

Anmer­kung: es han­delt sich um ein offi­zi­el­les Video, das voll­kom­men legal online gestellt wur­de. In Deutsch­land kann man es nicht ohne Wei­te­res betrach­ten – aus dem übli­chen Grund: die GEMA hat die Rech­te für ent­hal­te­ne Musik nicht ein­ge­räumt. Wer es den­noch sehen möch­te, ohne tech­ni­sche Klimm­zü­ge machen zu müs­sen, instal­liert Chro­me oder Fire­fox und dar­in danach das Addon »Ste­alt­hy« (Ste­alt­hy für Chro­me, Ste­alt­hy für Fire­fox), das Addon bei Bedarf über des­sen But­ton akti­vie­ren und die Sei­te mit dem Video neu laden. Und schon kann uns die ver­damm­te GEMA mal kreuz­wei­se. Und: ja, das ist voll­kom­men legal.

http://​www​.you​tube​.com/​w​a​t​c​h​?​v​=​5​H​e​X​W​o​z​6​Ixo
Nach oben scrollen

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies und von eingebundenen Skripten Dritter zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest (Navigation) oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst Du Dich damit einverstanden. Dann können auch Cookies von Drittanbietern wie Amazon, Youtube oder Google gesetzt werden. Wenn Du das nicht willst, solltest Du entweder nicht auf "Akzeptieren" klicken und die Seite nicht weiter nutzen, oder Deinen Browser im Inkognito-Modus betreiben, und/oder Anti-Tracking- und Scriptblocker-Plugins nutzen.

Mit einem Klick auf "Akzeptieren" werden zudem extern gehostete Javascripte freigeschaltet, die weitere Informationen, wie beispielsweise die IP-Adresse an Dritte weitergeben können. Welche Informationen das genau sind liegt nicht im Einflussbereich des Betreibers dieser Seite, das bitte bei den Anbietern (jQuery, Google, Youtube, Amazon, Twitter *) erfragen. Wer das nicht möchte, klickt nicht auf "akzeptieren" und verlässt die Seite.

Wer wer seine Identität im Web schützen will, nutzt Browser-Erweiterungen wie beispielsweise uBlock Origin oder ScriptBlock und kann dann Skripte und Tracking gezielt zulassen oder eben unterbinden.

* genauer: eingebettete Tweets, eingebundene jQuery-Bibliotheken, Amazon Artikel-Widgets, Youtube-Videos, Vimeo-Videos

Schließen