Autoren

Die FAZ und die angebliche »Cancel Culture«

In der FAZ erschien soeben ein Kom­men­tar der sich in leicht jam­mern­dem Ton damit aus­ein­an­der­setzt, dass Ver­la­ge und Autoren Bücher nicht mehr ver­öf­fent­li­chen, weil sie Angst vor »Can­cel Cul­tu­re« und »Web­mobs« haben.

Ich wer­de der FAZ an die­ser Stel­le kei­ne zusätz­li­che Sicht­bar­keit durch einen Link schen­ken, aber ihr dürf­tet den Text leicht fin­den, wenn ihr in der Such­ma­schi­ne eurer Wahl nach »CANCEL CULTURE: Schrift­stel­ler vor dem Sit­ten­ge­richt« und »FAZ« sucht.

Mein Kom­men­tar zum Kom­men­tar:

Das uner­träg­lich strunz­kon­ser­va­ti­ve Blatt FAZ hal­te ich nicht für ein geeig­ne­tes Medi­um, um sich mit dem The­ma objek­tiv aus­ein­an­der zu set­zen. Wenn irgend­wel­che Per­so­nen oder Ver­la­ge irgend­was nicht ver­öf­fent­li­chen, dann ist der Grund dafür auch nicht in irgend­ei­ner angeb­li­chen »Can­cel Cul­tu­re« zu suchen, son­dern liegt in der Ver­ant­wor­tung der Per­so­nen und Ver­lags­ver­ant­wort­li­chen. Das dann vor­aus­ei­lend hypo­the­ti­schen »Web­mobs« anlas­ten zu wol­len, die damit aber auch gar nichts zu tun haben (kön­nen), hal­te ich für eine äußerst arm­se­li­ge Begrün­dung.

Zuletzt möch­te ich LeVar Bur­ton zitie­ren, der kürz­lich sag­te »Wir haben kei­ne ‘Can­cel Cul­tu­re’, son­dern eine ‘Con­se­quence Cul­tu­re’ «. Also dass Per­so­nen neu­er­dings mit den Kon­se­quen­zen ihres Han­delns und Redens leben müs­sen. Auch sol­che, die das auf­grund ihrer Pri­vi­le­gi­en bis­her nicht muss­ten. Das passt denen natür­lich nicht und dann fan­gen sie an zu jam­mern.

p.s.: Es gibt kei­ne »Can­cel Cul­tu­re«. Das ist ein Kampf­be­griff von Per­so­nen, die wei­ter dis­kri­mi­nie­ren möch­ten.

REISEZIEL UTOPIA – Autoren und Geschichten

Es ist geschafft: Die Geschich­ten und Autoren für die Sto­ry­samm­lung REISEZIEL UTOPIA von Phan­ta­News und der Edi­ti­on Roter Dra­che ste­hen fest. Es war ein har­tes Stück Arbeit, die ent­hal­te­nen 21 Geschich­ten aus den knapp 60 Ein­sen­dun­gen aus­zu­su­chen, denn die Qua­li­tät der ein­ge­reich­ten Bei­trä­ge war durch­ge­hend hoch. Da der Platz in einem gedruck­ten Buch aller­dings lei­der begrenzt ist, muss­te eine Aus­wahl getrof­fen wer­den. Wer nicht dabei ist möge sich des­we­gen nicht grä­men, eine Ableh­nung bedeu­tet wegen des eben Genann­ten nicht zwin­gend eine qua­li­ta­ti­ve Ein­stu­fung der ein­ge­sand­ten Geschich­te.

Dabei sind (in kei­ner bestimm­ten Rei­hen­fol­ge, end­gül­ti­ge Titel kön­nen noch abwei­chen):

  • Anja Bagus – »Ely­si­um«
  • Mar­cus R. Gil­man – »20 Minu­ten«
  • Daliah Karp – »Der Brand«
  • Tobi­as Dah­l­mann – »Erst­kom­mu­ni­ka­ti­on«
  • Die­ter Bohn – »Cor­nu­co­pi«
  • Andre­as Raa­be – »Kommt zum Rin­gel­Ran­gel-Platz«
  • Her­bert Gla­ser – »Hei­mat«
  • Doro­the Rei­mann – »Gue­ril­la«
  • Olaf Stieg­litz – »Der Wunsch nach Ret­tung« und »Der ers­te Schritt«
  • Jens Geh­res – »Der Elter« und »Auf­bruch«
  • Tho­mas Kod­nar – »Der gel­be Rit­ter«
  • A. L. Nor­gard – »Der Him­mel über Nova«
  • Vic­tor Boden – »Kane der Krie­ger«
  • Car­men Capi­ti – »Back To Basic«
  • Ger­hard Huber – »Das Feld der Bäu­me«
  • Joa­chim Tabac­zek – »In guten Hän­den«
  • Ingo Muhs – »Der Fern­händ­ler«
  • Yann Krehl – »Der Tag der Erkennt­nis«
  • Ger­not Schatz­dor­fer – »Vor­fall in Uto­pia West«

Ich gra­tu­lie­re den Gewin­nern und wer­de mich bei die­sen in Kür­ze wegen der wei­te­ren Vor­ge­hens­wei­se mel­den. Bedan­ken möch­te ich mich bei allen, die einen Bei­trag ein­ge­reicht haben, für das damit erwie­se­ne Ver­trau­en.

Autoren für X‑FILES Staffel 11

Wie bereits bestä­tigt wur­de, wird es eine wei­te­re Staf­fel der Neu­auf­la­ge von X‑FILES (ali­as AKTE X) geben. Das ist nach dem Erfolg der zehn­ten Sea­son der Erfolgs-Mys­tery­se­rie auch kein Wun­der, wei­te­re Epi­so­den hin­gen nur an den Ver­hand­lun­gen mit Gil­li­an Ander­son, die völ­lig zu recht nicht mehr hin­neh­men woll­te, dass sie deut­lich schlech­ter bezahlt wird, als Kol­le­ge David Duchov­ny.

Die elf­te Staf­fel hat inge­samt zehn Epi­so­den und die müs­sen geschrie­ben wer­den. Das machen wie in Sea­son zehn Glen Mor­gan, Dar­in Mor­gan und James Wong. Neu hin­zu kom­men dies­mal: Gabe Rot­ter,  Ben­ja­min Van Allen und Brad Foll­mer. Alle Autoren hat­ten bereits mit der Serie zu tun.

Inzwi­schen wur­de auch so etwas ähn­li­ches wie ein Start­ter­min genannt, Fox sag­te, die nächs­te X‑FILES-Staf­fel wer­de in der nächs­ten Mid­se­a­son star­ten, das wäre Janu­ar bis Mai 2018.

Pro­mo­gra­fik X‑FILES Copy­right Fox Tele­vi­si­on

Bundesgerichtshof: Keine VG Wort-Ausschüttung an Verlage

eBook-Paragraph

Der Autor Mar­tin Vogel kämpft sich seit eini­gen Jah­ren durch die Instan­zen. Grund: Die Ver­wer­tungs­ge­sell­schaft VG Wort schüt­tet die Hälf­te sei­ner Ein­nah­men an die Ver­la­ge aus. Vogel ist wie etli­che ande­re auch der Ansicht, dass die­ses Geld ein­zig und allein den Urhe­ber, also den Autoren zusteht. Und selbst wenn die­se Ansicht immer wie­der von Gerich­ten bestä­tigt wur­de, wol­len Bör­sen­ver­ein, Ver­la­ge und VG Wort das bis zum bit­te­ren Ende durch­kämp­fen. Eigent­lich auch kein Wun­der, denn denen wür­de ein Hau­fen Geld ent­ge­hen, dass sie immer gern ein­ge­nom­men haben. Zu unrecht, wie jetzt erneut ein Gericht bestä­tig­te.

Laut Bun­des­ge­richts­hof in Karls­ru­he ist die VG Wort nicht berech­tigt, pau­scha­le einen betrag in Höhe der Hälf­te ihrer Ein­nah­men an die Ver­la­ge aus­zu­schüt­ten. Die­ses Geld gehört den Urhe­bern und nur den Urhe­bern (Az.: I ZR 198/​13).

Bran­che und Bör­sen­ver­ein hat­ten in den ver­gan­ge­nen Jah­ren den Unter­gang des Abend­lan­des beschwo­ren, wenn sie das Geld nicht mehr erhal­ten wür­de. Auch die VG Wort hat­te sich nicht auf die Sei­te der Urhe­ber gestellt, son­dern sogar damit gedroht, die Zah­lun­gen bis zu einer Klä­rung ein­zu­stel­len.

Mat­thias Ul­mer, Vor­sit­zen­der des Ver­le­ger­aus­schus­ses des Bör­sen­ver­eins droh­te ganz unver­hoh­len damit:

Wird die Eu­ro­päi­sche Kom­mis­sion hier nicht um­ge­hend tä­tig, wer­den Ver­lage ge­zwun­gen sein, ihre Kal­ku­la­tio­nen in je­der Be­zie­hung an­zu­pas­sen, auch was die Au­to­ren­ver­gü­tung be­trifft

Sprich: Wenn wir die Koh­le von der VG Wort nicht mehr bekom­men, zah­len wir den Autoren weni­ger (noch weni­ger!) und machen die Bücher teu­rer. So!

Oder kurz: Mim­i­mi!

Denn mit die­sem erneu­ten Urteil zum The­ma haben nun sowohl der EuGH wie auch der BGH als Revi­si­ons­in­stanz ein­deu­ti­ges Recht gespro­chen: Die bis­he­ri­ge lang­jäh­ri­ge Prak­tik ist rechts­wid­rig, die Aus­schüt­tun­gen ste­hen ein­zig und allein den Autoren zu. Die Ansich­ten von Mar­tin Vogel waren von Anfang an kor­rekt, das ist nun erneut hoch­rich­ter­lich bestä­tigt wor­den. Da kön­nen Bör­sen­ver­ein und Bran­che noch so laut mau­len. Aber wie erwar­tet wird nun natür­lich medi­en­wirk­sam ein Ver­lags­ster­ben pro­phe­zeiht (kann ich lei­der nicht ver­lin­ken, Arti­kel hin­ter Pay­wall).

Mög­li­cher­wei­se ent­ste­hen dar­aus noch ande­re Kon­se­quen­zen: Autoren könn­ten auf die Idee kom­men, von den Ver­la­gen wider­recht­lich ein­ge­nom­me­ne Aus­schüt­tun­gen zurück­zu­for­dern.

Inter­es­san­te Aus­füh­run­gen zu dem The­ma auch immer wie­der bei Tom Hil­len­brand.

Der­zeit schweigt sich die Medi­en­land­schaft noch wei­test­ge­hend dazu aus. Das Bör­sen­blatt brach­te einen eher knapp zu nen­nen­den Arti­kel, ohne das sonst übli­che Ket­ten­ge­ras­sel (aus der Rich­tung hat­te es zuletzt sogar noch gehei­ßen, der Staats­sekt­är, der damals das Gesetz ver­fass­te »hät­te sich nur ver­schrie­ben«. Ulkig aber wahr. Man kann sich vor­stel­len, was die Rich­ter dazu gesagt haben). Sobald ich mehr Details zum Urteil ken­ne, ergän­ze ich Links.

Update (10:18 Uhr): Das Mim­i­mi des Bör­sen­ver­eins ließ nicht lan­ge auf sich war­ten. Man droht nun damit, die Poli­tik ein­zu­schal­ten, um Geset­ze nach Gus­to der Bran­che zu ändern:

Jeder Außen­ste­hen­de und vor allem jeder Poli­ti­ker soll­te nach­voll­zie­hen kön­nen, dass hier im Urhe­ber­recht etwas voll­stän­dig aus dem Ruder gelau­fen ist

sagt Alex­an­der Ski­pis. Man möch­te jetzt eine Ver­fas­sungs­be­schwer­de prü­fen. Ja, schon doof, dass sich auch Ver­la­ge ans Urhe­ber­recht hal­ten müs­sen, was?

Update (10:50 Uhr): auch beim Buch­re­port darf Ski­pis sich pro­du­zie­ren:

Der Zustand, den wir jetzt haben, war nie der wah­re Wil­le des Gesetz­ge­bers.

Inter­es­sant, dass man beim Bör­sen­ver­ein bes­ser als der Gesetz­ge­ber wis­sen möch­te, wie Geset­ze aus­zu­se­hen haben und dem Gesetz­ge­ber damit prak­tisch die Kom­pe­tenz abspricht. Sind Geset­ze nur dann gut, wenn sie einer Lob­by nut­zen und schlecht, wenn nicht? Wei­ter schreibt man im Buch­re­port:

Im Ver­lags­be­reich befürch­tet Ski­pis nun Insol­ven­zen: Den Ver­la­gen droh­ten Rück­zah­lun­gen in drei­stel­li­ger Mil­lio­nen­hö­he an die VG Wort, VG Bild-Kunst, GEMA und VG Musik­edi­ti­on. Damit wer­de eine gro­ße Zahl von Ver­la­gen mit­tel­fris­tig wegen der not­wen­di­gen Rück­stel­lun­gen und der aus­blei­ben­den Ein­nah­men von Ver­wer­tungs­ge­sell­schaf­ten wirt­schaft­lich nicht län­ger über­le­bens­fä­hig sein.

Was soll ich sagen? Wenn die Exis­tenz von Ver­la­gen aus­schließ­lich an unrecht­mä­ßi­gen Ein­nah­men hängt, ist offen­bar zum einen das Geschäfts­mo­dell falsch. Und zum ande­ren klingt es für mich bei­na­he mafi­ös, wenn man an den rechts­wid­ri­gen Prak­ti­ken unbe­dingt fest­hal­ten möch­te und dafür jetzt offen auf Mani­pu­la­ti­on von Poli­ti­kern setzt.

Update (11:20 Uhr): Lang­sam wer­den sie alle wach. Wärend FAZ, Deutsch­land­funk, Focus und Co. nur eine kur­ze Agen­tur­mel­dung kopie­ren, fin­det man beim »Neu­en Musik­ma­ga­zin« eine aus­führ­li­che­re Urteils­be­grün­dung.

Rechtlich bedenklich: Der Plagiatspranger auf Facebook

Kopieparagraph

In den letz­ten Wochen gin­gen meh­re­re Fäl­le durch den vir­tu­el­len Blät­ter­wald der sozia­len Medi­en, bei denen Autorin­nen ihre Bücher abge­schrie­ben hat­ten. Das ist nun an sich nichts neu­es, AXOLOTL ROADKILL lässt bei­spiels­wei­se grü­ßen. Neu ist aller­dings, dass sich Pla­gi­ats­jä­ger und ‑Jäge­rin­nen in gehei­men Grup­pen auf Face­book zusam­men­schlie­ßen, um nach Pla­gia­ten zu for­schen. Und wenn wel­che gefun­den wer­den, dann stellt man die­se auch mit Namens­nen­nung bei­spiels­wei­se auf Face­book, und das ohne jeg­li­ches Unrechts­ge­fühl. Dabei ist ein sol­ches Vor­ge­hen mei­ner Ansicht nach recht­lich äußerst bedenk­lich, denn auch zivil- oder straf­recht­lich began­ge­ne Taten set­zen selbst­ver­ständ­lich die Per­sön­lich­keits­rech­te nicht außer Kraft. Und ein ganz zen­tra­ler Punkt unse­rer Ver­fas­sung ist die Unschulds­ver­mu­tung, also dass man so lan­ge als unschul­dig zu gel­ten hat, bis ein Rich­ter eine Schuld fest­ge­stellt hat – und dabei ist es völ­lig irrele­vant, ob der Beschul­dig­te sich irgend­wo selbst bezich­tigt hat.

Jetzt mag man fra­gen, wo denn der Unter­schied zu bei­spiels­wei­se einem Gut­ten­plag ist, auf dem die Pla­gia­te von zu Gut­ten­berg offen­ge­legt wur­den. Da gibt es diver­se: Ers­tens war das Gut­ten­plag (und sind ähn­li­che Ange­bo­te) öffent­lich und trans­pa­rent, sprich: man kann das Zusam­men­tra­gen der inkri­mi­nier­ten Stel­len durch die ver­wen­de­te Wik­i­s­oft­ware und deren Ver­sio­nie­rung nach­ver­fol­gen. Zwei­tens kann man sie als jour­na­lis­ti­sche Ange­bo­te ein­stu­fen, die des­we­gen auch über ein Impres­sum ver­fü­gen, und sich der Sach­lich­keit ver­pflich­ten. Drit­tens geht es dabei um Per­so­nen von zeit­ge­schicht­li­cher Rele­vanz, das ist bei eher unbe­kann­ten AutorIn­nen ganz sicher nicht der Fall. Vier­tens wird auf sol­chen Ange­bo­ten nicht lamen­tie­rend der Unter­gang des Abend­lan­des beschwo­ren, denn das ist das genaue Gegen­teil von sach­li­cher und objek­ti­ver Aus­ein­an­der­set­zung mit dem The­ma.

Inter­es­sant sind die Reak­tio­nen, wenn man die Hand­lungs­wei­se der Pla­gi­ats­jä­ger auf Face­book kri­tisch hin­ter­fragt und auf die exis­tie­ren­den recht­li­chen Pro­ble­me und die Bedenk­lich­keit hin­weist. Die kann man mit Fug und Recht als agres­siv, ja gera­de­zu »gif­tig« bezeich­nen. Wenn man sol­che kri­ti­schen Fra­gen äußert, wird einem sogar umge­hend unter­stellt, dass man ja wohl selbst Dreck am Ste­cken haben müs­se, wenn und weil man die Pla­gia­to­ren »in Schutz neh­me«. Alter­na­tiv wird ver­mu­tet, dass man sich mit der geäu­ßer­ten Kri­tik nur wich­tig machen möch­te, oder eine »Hexen­jagd« auf die Pla­gi­ats­su­cher eröff­nen wol­le. Man muss sich fra­gen, war­um die Reak­tio­nen auf kri­ti­sche Fra­gen oder Hin­wei­se auf mög­li­che recht­li­che Pro­ble­me mit die­sem »Face­book-Pran­ger« so extrem aus­fal­len. Es ist zudem fest­zu­stel­len, dass Per­so­nen sich regel­recht mit der »Auf­de­ckung« sol­cher Fäl­le schmü­cken, sich als ver­meint­li­che Hel­den fei­ern las­sen und dabei wort­reich dar­auf hin­wei­sen, wie »schreck­lich« das alles sei, und wie sehr es dem Anse­hen der Zunft scha­de – und man das des­we­gen offen­le­gen müs­se. Man geriert sich also auch noch als Held.

Es exis­tiert offen­sicht­lich kei­ner­lei selbst­kri­ti­sche Ein­sicht und auch kein Unrechts­be­wusst­sein, wenn Drit­te an den Inter­net-Pran­ger gestellt und deren Per­sön­lich­keits­rech­te dabei grund­le­gend ver­letzt wer­den. Eine tat­säch­li­che zivil- oder straf­recht­lich rele­van­te Tat ist dabei übri­gens eben­so irrele­vant, wie eine even­tu­ell statt­ge­fun­de­ne Selbst­be­zich­ti­gung der Per­son.

Und das gilt aus­nahms­los. Ein unsach­li­cher Inter­net­pran­ger ist immer ein Ver­stoß gegen die Ach­tung der Men­schen­wür­de und eine Ver­let­zung der Per­sön­lich­keits­rech­te sowie ein ekla­tan­ter Ver­stoß gegen die Unschuld­ver­mu­tung, eine der Säu­len unse­rer zivi­li­sier­ten Gesell­schaft. Rechts­an­walt Kars­ten Gul­den führt in sei­nem Arti­kel ein­deu­tig aus:

Sind Inter­net­pran­ger immer unzu­läs­sig?

Ja, denn der Zweck hei­ligt nicht die Mit­tel. Ein Pran­ger im Inter­net ver­stößt immer gegen die Ach­tung der Men­schen­wür­de, egal, was der oder die Ver­ant­wort­li­chen mit dem Pran­ger bezwe­cken.

Was man selbst­ver­ständ­lich darf und auch tun soll­te, ist erlang­te Infor­ma­tio­nen an Geschä­dig­te wei­ter­ge­ben, also bei­spiels­wei­se den pla­gi­ier­ten Autor oder des­sen Ver­lag – und dage­gen ist auch nichts ein­zu­wen­den. Alles ande­re ist ver­mut­lich rechts­wid­rig, egal mit wel­chen schön­ge­re­de­ten Begrün­dun­gen die Pla­gi­ats­jä­ger die Öffent­lich­ma­chung auch ver­tei­di­gen wol­len. Und damit wer­den sie mög­li­cher­wei­se selbst zivil­recht­lich belang­bar und set­zen sich der Gefahr min­des­tens einer Scha­dens­er­satz­for­de­rung aus. Mit Mei­nungs­frei­heit hat das alles übri­gens am aller­we­nigs­ten zu tun.

Dis­clai­mer: Ich bin kein Anwalt. Aber man kann sich die ver­link­ten Arti­kel anse­hen, die mei­ne Mei­nung unter­stüt­zen, oder auch mal eine Such­ma­schi­ne der eige­nen Wahl bemü­hen.

Bild von mir, CC0

Reality Check: Vortrag von Anja Bagus und Alex Jahnke

Auf dem BuCon in Drei­eich gab es in die­sem Jahr einen Vor­trag von Anja Bagus und Alex Jahn­ke mit dem Titel »Rea­li­ty Check« Er dreht sich ums Schrei­ben, dar­um, wie man ein Autor wird und was einem dabei alles begeg­nen (Har­py­ien!) und pas­sie­ren kann, sowie um Self­pu­bli­shing und Fak­ten zu den The­men und zum Buch­markt.

Da ich Anjas und mei­nen Gemein­schafts­stand hüten soll­te, konn­te ich die Kame­ra lei­der nur hin­stel­len und muss­te dann wie­der ent­schwin­den, des­we­gen ist das Video lei­der ein wenig … sta­tisch … ;) Mein beson­de­rer Dank muss hier dem Tüten­knis­te­rer gel­ten, der sei­nen Jab am Anfang wirk­lich ernst genom­men hat.

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Kommentar: Das alberne Lamento der Autoren und Verlage

eBook-Piraterie

Hei​se​.de berich­tet unter dem Titel »Autoren und Ver­le­ger gegen Zweit­markt für eBooks« über das Geme­cker von Autoren und Ver­la­gen.

Quint­essenz: »Ohgott! Ohgott! Wir wer­den alle störrrrr­ben!«

Aber wit­zig, wie bei jedem neu­en Medi­um ähn­li­che reak­tio­nä­re, rück­wärts­ge­rich­te­te Mecke­rer ihre über­flüs­si­ge Stim­me erhe­ben. Wit­zig auch, wie ein­fach Behaup­tun­gen auf­ge­stellt wer­den, die man nicht ein­mal glaub­wür­dig bele­gen kann (Umsatz­rück­gän­ge durch Raub­ko­pien und Onlei­he). Und abschlie­ßend wit­zig, dass E‑Leihe der Büche­rei­en ent­we­der unter­bun­den oder aber deut­lich ver­teu­ert wer­den soll.

Die ein­zi­ge sinn­vol­le Metho­de gegen Raub­ko­pien sind ange­mes­sen bepreis­te, DRM-freie, lega­le Ange­bo­te. Und auch der Gebraucht­markt wird kom­men, der EuGH hat schon den Weg dafür geeb­net, indem er den ver­kauf gebrauch­ter Soft­ware­li­zen­zen erlaubt hat. Und wie wir neu­er­dings wis­sen, sind ja auch eBooks gar kei­ne Bücher, son­dern nur Lizen­zen. Dar­über, dass sie aus den Onlei­hen der Stadt­bü­che­rei­en mehr Geld her­aus­pres­sen wol­len, möch­te ich hier gar nicht erst reden, sonst wird das wie­der ein län­ge­rer Rant über Gier­lap­pen.

Wer sich der­art rea­li­täts­fremd mit Hän­den und Füßen gegen neue Medi­en wehrt, wird dar­an ersti­cken. Und sorgt bis dahin dafür, die von der Poli­tik her­bei­ge­führ­te Situa­ti­on Deutsch­lands als Inter­net- und Medi­en-Ent­wick­lungs­land zu zemen­tie­ren.

Bild von mir, CC BY-NC-SA

100 Fans – Crowdfunding für Bücher?

Screenshot 100fans

Update vom 26.09.2013: Der Betrei­ber von 100Fans hat mir eine E‑Mail geschrie­ben, in der er Tei­le des unten­ste­hen­den Arti­kels für »unwahr« hält. Die Ansicht des Betrei­bers und mei­ne Kom­men­ta­re dazu fin­den sich in einem neu­en Arti­kel.

Update vom 27.09.2013: Sie­he auch den Fol­ge­ar­ti­kel: Fünf Fra­gen an 100 Fans.

Kurz vor der Buch­mes­se über­schlägt sich die Bran­che ja regel­mä­ßig mit dem Eröff­nen von irgend­wel­chen »Platt­for­men, die kei­ner braucht[tm]«, oder ähn­li­chen Pro­jek­ten. In die­sem Jahr ist es nicht anders. Die Münch­ner Ver­lags­grup­pe bringt eine Crowd­fun­ding-Platt­form für Bücher unter dem Namen 100Fans an den Start.

Das Kon­zept: Man kann dort sein Buch­pro­jekt vor­stel­len, das darf in Form eines eBooks oder her­kömm­li­chen Druck­werks daher kom­men, und nach Schwarm-Finan­zie­rern suchen. Kom­men min­des­tens 100 Fans zusam­men, wird das Buch pro­du­ziert. Bei Print­bü­chern erhält der Autor 25%, bei eBooks 30% des Net­to­er­lö­ses. Kom­men mehr als 1000 Fans zusam­men, »wird das Buch durch Ver­tre­ter der Ver­lags­grup­pe auch im Han­del bewor­ben«.

Bis hier­hin hört sich das alles ganz gut und macht den Anschein, dass tat­säch­lich mal jemand einen inno­va­ti­ven Ansatz hat und vor allem Crowd­fun­ding vor­an brin­gen möch­te. Schaut man aller­dings hin­ter die Kulis­sen, stellt man fest, dass nicht wirk­lich ver­stan­den wur­de, was Crowd­fun­ding eigent­lich ist. Denn bei die­sem Kon­zept ist es bei­spiels­wei­se üblich, Pro­jek­te auch durch klei­ne­re Spen­den unter­stüt­zen zu kön­nen, ohne dafür gro­ße Gim­micks zu bekom­men. Auf Kicks­ter­ter oder indiego­go bei­spiels­wei­se kann man auch ein­fach mal einen oder fünf Dol­lar über den vir­tu­el­len Tisch wan­dern las­sen, nur um zu sagen: »Ich fin­de das pri­ma!«.

Auf 100​fans​.de fan­gen die soge­nann­ten »Fan­pa­ke­te«, die man als Unter­stüt­zer kau­fen kann, aller­dings erst bei ca. 18 Euro an. Kein Pap­pen­stiel. Dafür bekommt man als Finan­zie­rer dann aber – wie groß­zü­gig – die eBook-Aus­ga­be des unter­stütz­ten Buches. Dafür sind die Bücher spä­ter im Buch­han­del erhält­lich und wur­den vom Anbie­ter lek­to­riert und mit einem »pro­fes­sio­nel­len« Cover ver­se­hen. Vom Net­to­er­lös der Fan­pa­ke­te, die mehr als nur ein eBook ent­hal­ten, bekommt der Pro­jekt­in­itia­tor 80%. Das hört sich auf den ers­ten Blick gar nicht schlecht an, aber …

Sieht man sich dann aber den Autoren­ver­trag an, den man ein­ge­hen muss, soll­te der Indie-Autor mög­li­cher­wei­se schnell die Fin­ger davon las­sen, denn man ver­kauft ähn­lich wie bei ande­ren Ver­la­gen sei­ne See­le im Rah­men eines »total buy­out«:

Der Autor räumt dem Ver­lag an dem Werk die räum­lich, zeit­lich und inhalt­lich unbe­schränk­ten, aus­schließ­li­chen Nut­zungs­rech­te für alle bekann­ten und unbe­kann­ten Nut­zungs­ar­ten ein.

Auch den Rest der voll­um­fäng­li­chen Rech­te­ein­räu­mung mit Lizen­sie­rung an Drit­te muss man sich in den AGBs der Sei­te (§ 6 Unter­pa­ra­graph 3 ff) mal auf der Zun­ge zer­ge­hen las­sen. 100Fans behält Rech­te sogar dann, wenn der Ver­trag auf­ge­löst wird, er aber Inhal­te an Drit­te unter­li­zen­siert hat. Die  Rech­te­ein­räu­mung beinhal­tet selbst Über­set­zung in ande­re Spra­chen und hau­fen­wei­se elek­tro­ni­sche Publi­ka­ti­ons­for­men. Und das, obwohl nicht der Ver­lag, son­dern die »Fans« für die Rech­te gezahlt haben …

Ein Fun­ding­ziel wird eben­so wenig genannt wie die Unter­stüt­zer. Wie irgend­ei­ne Platt­form heut­zu­ta­ge noch glau­ben kann, so etwas als »Crowd­fun­ding« dekla­rie­ren zu kön­nen, wenn es doch nur ums Abgrei­fen von Rech­ten und ums Koh­le machen geht, ist mir ehr­lich gesagt schlei­er­haft. Indie-Autoren soll­ten sich wirk­lich gut über­le­gen, ob sie ihre Pro­jek­te dort ein­stel­len, oder nicht viel­leicht lie­ber zu einer ech­ten Crowd­fun­ding-Platt­form wie Start­next gehen wol­len, die nicht alle Rech­te an den Inhal­ten an sich reißt.

Update: je öfter ich mir das durch­le­se, des­to abstru­ser wird es. Die »Fans« zah­len, aber alle Rech­te erhält der Ver­lag. Das ist ein echt bahn­bre­chen­des Kon­zept, aller­dings nur, wenn man einen IQ nah am Gefrier­punkt hat. Dass die Ver­le­ger das für eine gran­dio­se Idee hal­ten, kann ich mir vor­stel­len. Wenn das ein wei­te­rer Ver­such sein soll, Ama­zon die Stirn zu bie­ten …

Update 2: Eigent­lich ist das auch nur eine Vari­an­te des Druck­kos­ten-Zuschuss-Ver­lags, über den Autoren und Bran­che gern wet­tern.

[cc]

Screen­shot Web­sei­te 100fans Copy­right Münch­ner Ver­lags­grup­pe

Rant: Wovon sollen Autoren leben? Im Ernst?

eBook-Piraterie

Im Tages­spie­gel und zweit­ver­wer­tet auch in der Zeit fand sich in den ver­gan­ge­nen Tagen ein Inter­view mit einem anony­men Buch­pi­ra­ten, der angeb­lich die größ­te (deut­sche) Platt­form für ille­ga­le eBooks betreibt. Dass so etwas bei der Buch­bran­che nicht gut ankommt, hät­te man sich vor­her den­ken kön­nen. Da hört man ein­zel­ne Stim­men jam­mern, wie es sein kann, das sol­chen Raub­mord­ko­pier­ter­ro­ris­ten über­haupt ein Podi­um gege­ben wird. Auf buch​re​port​.de fei­ert man ab, dass irgend jemand Straf­an­zei­ge gegen die bei­den Zei­tun­gen erstat­tet hat (mög­li­cher­wei­se jemand vom Buch­re­port selbst). War­um? Weil der Link zum Ange­bot gesetzt wur­de, das sei angeb­lich »Bei­hil­fe zur Urhe­ber­rechts­ver­let­zung«. Die sind ja nied­lich. Der Hei­se-Ver­lag hat längst bis zum Bun­des­ge­richts­hof durch­ge­foch­ten, dass das Set­zen von Links selbst­ver­ständ­lich zur jour­na­lis­ti­schen Arbeit gehört, das könn­te man als Qua­li­täts­jour­na­list wis­sen. Sie­he:

* Hei­se vs. Musik­in­dus­trie: Bun­des­ge­richts­hof ver­wirft Link-Ver­bot
* Hei­se vs. Musik­in­dus­trie: Begrün­dung des BGH-Urteils gegen Link-Ver­bot
Urteil des I. Zivil­se­nats vom 14.10.2010 – I ZR 191/​08

Außer­dem müss­te man kon­se­quen­ter­wei­se dann auch gleich den Bör­sen­ver­ein ver­kla­gen, denn der hat auf sei­ner Web­sei­te über die Arti­kel berich­tet und eben­falls auf die eBook-Sei­te ver­linkt; von Goog­le wol­len wir gar nicht reden. Der Gip­fel der Dreis­tig­keit ist aller­dings der Satz am Ende des Arti­kels, der sich auf die unter ande­rem von Ans­gar War­ner auf eBook-News bemän­gel­ten zu hohen eBook-Prei­se der Publi­kums­ver­la­ge bezieht:

Wovon Autoren bei E‑Book-Prei­sen im Cent-Bereich künf­tig leben sol­len, ver­rie­ten aller­dings weder der anony­me Boox.to-Betreiber noch War­ner.

Da bleibt mir die Spu­cke weg. Autoren wer­den von der Bran­che tra­di­tio­nell – und ich kann es nicht anders sagen – beschis­sen bezahlt. Die über­höh­ten Prei­se für eBooks damit zu begrün­den, dass die Autoren ja auch noch was abbe­kom­men müs­sen, kotzt mich an. Das ist Popu­lis­mus in Rein­kul­tur. Nicht die Autoren machen sich die Taschen damit voll, son­dern die Ver­la­ge, das wol­len wir hier mal ganz deut­lich klar stel­len. Die Autoren bekom­men Pea­nuts. Und: wer redet denn von »eBook-Prei­sen im Cent-Bereich«? Ange­mes­se­ne Prei­se sind gemeint. Was die beschrie­be­nen eBook-Flat­rates angeht: ja, die wer­den kom­men, es gibt sie sogar schon.

Man kann nur mehr Autoren raten, ihre Bücher im Selbst­ver­lag zu ver­kau­fen, Ama­zon zahlt 70% Tan­tie­men, davon kann ein Ver­lags­au­tor nur träu­men. Es wird zudem Zeit für eine alter­na­ti­ve Platt­form, die eben­so erfolg­reich ist, wie die Ama­zo­nen und auch ähn­li­che Hono­ra­re gene­riert, ohne gleich auf einem mit Blut unter­schrie­be­nen Ver­trag die See­le des Autoren (sprich: umfang­rei­che und aus­schließ­li­che Rech­te an den Tex­ten) ein­zu­for­dern. Und wenn die Flat­rates kom­men, soll­ten Autoren eben­falls direkt mit deren Anbie­tern ver­han­deln, ansons­ten schöp­fen auch hier die Ver­la­ge wie­der das Geld ab, die Musik­in­dus­trie zeigt gera­de, wie das geht.

Was die Ver­la­ge angeht: har­tes DRM weg, benut­zer­freund­li­che Platt­for­men schaf­fen und nach­voll­zieh­ba­re Prei­se ansa­gen. Dann klappts auch mit dem Leser. Und viel­leicht mal damit anfan­gen deut­lich sym­pa­thi­scher auf­tre­ten, statt stän­dig mit Rechts­ver­dre­hern zu dro­hen oder gegen Mit­be­wer­ber zu pöbeln.

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Bild: eBook-Pira­te­rie, von mir, CC BY-NC-SA

Neue Posse des Börsenvereins: inhaltsverändernde Wasserzeichen in eBooks

Offen­bar dringt es nach und nach auch bis zu den letz­ten Merk­be­frei­ten in den Chef­eta­gen der Publi­kums­ver­la­ge durch: har­te DRM-Maß­nah­men wer­den von den Kun­den nicht ange­nom­men, weil sie unbe­quem sind, das Hand­ling deut­lich ver­schlech­tern und dafür sor­gen, dass der Kun­de die eBooks nicht auf allen sei­nen Platt­for­men nut­zen kann. Das gilt übri­gens haupt­säch­lich außer­halb des Ama­zon-Uni­ver­sum, das ohne­hin ein geschlos­se­nes Sys­tem dar­stellt. Wer aber mal ver­sucht hat mit Ado­be-DRM zu han­tie­ren, oder gar, es mit Linux zu nut­zen, der weiß, was für ein – mit Ver­laub – Scheiß das ist. Außer­dem kann man sol­che Kopier­schutz­ver­fah­ren in Null­zeit ent­fer­nen – damit her­um­är­gern muss sich nur der ehr­li­che Kun­de.

Eine Vari­an­te sind digi­ta­le Was­ser­zei­chen im Buch, soge­nann­tes Soft-DRM. Damit kann man erken­nen, wer das eBook ursprüng­lich erwor­ben hat und damit mög­li­cher­wei­se fest­stel­len, wer das Ding in die Tausch­bör­se gestellt hat (wobei ich die Beweis­ket­te wirk­lich gern mal vor Gericht sehen wür­de). Auch die sind aber leicht mani­pu­lier- oder ent­fern­bar.

Der MVB (also der Bör­sen­ver­ein) hat jetzt das Fraun­ho­fer-Insti­tut Darm­stadt mit der Ent­wick­lung eines Was­ser­zei­chens beauf­tragt (Kor­rek­tur vom 13.06.2014: Bösen­ver­ein und MVB sind nicht Auf­trag­ge­ber, ent­wi­ckeln das Pro­jekt aber zusam­men mit dem Fraun­ho­fer-Insti­tut), das auf »Text­än­de­run­gen basiert«. Das Sys­tem trägt den bran­chen­ty­pisch klo­bi­gen Namen »Siche­re Doku­men­te durch indi­vi­du­el­le Mar­kie­rung« oder kurz SiDiM, das berich­tet das Bör­sen­blatt.

Was sich auf den ers­ten Blick nicht gera­de schwer­wie­gend anhört, ist wenn man genau­er nach­sieht, eine gro­be Unver­schämt­heit gegen­über den Werk­schöp­fern. Sieht man sich die Bei­spiel­tex­te mal an (sie­he PDFs im ver­link­ten Arti­kel), stellt man fest, dass das Sys­tem dar­auf basiert, in einem eBook hau­fen­wei­se klei­ne und angeb­lich »nicht ins Gewicht fal­len­de« Ände­run­gen am Inhalt vor­ge­nom­men wer­den. Bei­spie­le gefäl­lig? Bit­te:

Aus

Der Staub den er auf­wir­bel­te, ließ ihn unsicht­bar aus der Stadt ver­schwin­den.

wird

Der Staub den er auf­wir­bel­te, ließ ihn nicht sicht­bar aus der Stadt ver­schwin­den.

Oder aus

Heu­te leben wir in einem Para­dies, das in eurer Zeit nicht denk­bar gewe­sen wäre.

wird

Heu­te leben wir in einem Para­dies, das in eurer Zeit undenk­bar gewe­sen wäre.

Man weist mit nicht über­seh­ba­rem Stolz dar­auf hin, dass die­se Text­än­de­run­gen vom ent­wi­ckel­ten Sys­tem auto­ma­ti­siert in die eBooks ein­ge­fügt wer­den, wodurch es pro­blem­los in die bestehen­den Pro­duk­ti­ons­pro­zes­se inte­griert wer­den kann.

Wie bit­te? Geht es nur mir so, oder müss­te bei Autoren und Lek­to­ren ange­sichts die­ses merk­wür­di­gen Sys­tem Übel­keit aus­bre­chen? Da ringt man wochen‑, mona­te- oder jah­re­lang mit den Wör­tern, damit sie so ange­ord­net wer­den, wie man es für am gelun­gens­ten hält, strei­tet sich aus­gie­big aber frucht­bar mit dem Lek­tor, weil der oder die das ganz anders sieht – und nach all die­sem Rin­gen soll man akzep­tie­ren, dass ein auto­ma­ti­sier­tes Sys­tem nach irgend­wel­chen Algo­rith­men belie­bi­ge und hau­fen­wei­se (es müs­sen vie­le sein, um bei gro­ßen Auf­la­gen eine ein­deu­ti­ge Iden­ti­fi­zier­bar­keit des Wer­kes her­zu­stel­len) Ände­run­gen am müh­sam erar­bei­te­ten Text durch­führt? Gera­de das ers­te Bei­spiel zeigt die Schwä­chen von SiDiM sehr deut­lich.

Mei­ne Mei­nung: geht über­haupt nicht! Man kann aller­dings an die­sem »Was­ser­zei­chen« wie­der ein­mal erken­nen, wel­chen Respekt die Publi­kums­ver­la­ge vor dem Werk der Autoren und der Leis­tung der Lek­to­ren haben: gar kei­nen.

Ich wür­de als Ver­brau­cher um eBooks, die auf die­se Art und Wei­se ver­fälscht wur­den einen wei­ten Bogen machen. Oder ist das gar eine Mar­ke­ting­maß­nah­me für Print­bü­cher? Denn die wären ja nach wie vor so, wie sie ursprüng­lich sein soll­ten.

Eine der­ar­ti­ge Schnaps­idee kann nur aus den stau­bi­gen Kata­kom­ben des Bör­sen­ver­eins kom­men …

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Bild: eBook-Was­ser­zei­chen von mir, CC BY-SA-NC

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