Reaktion des Betreibers von 100Fans

Update: 100 Fans Crowdfunding

Sie­he auch den Fol­ge­ar­ti­kel: Fünf Fra­gen an 100 Fans.

Auf mei­nen gest­ri­gen Arti­kel zur »Crowdfunding«-Plattform 100fans von der Münch­ner Ver­lags­grup­pe erhielt ich eben­falls ges­tern noch eine Email mit Bit­te um Rich­tig­stel­lung. Eigent­lich woll­te ich mit der Ver­öf­fent­li­chung war­ten, bis auch die Ant­wor­ten auf mei­ne rest­li­chen gestell­ten Fra­gen ein­tref­fen, habe mich aber dann doch dage­gen ent­schie­den. Ich füh­re die von den Betrei­bern bemän­gel­ten Stel­len hier im ein­zel­nen auf und gehe auch gleich inhalt­lich dar­auf ein.

Der Betrei­ber schrieb:

Bevor ich Ihre wei­ter­ge­hen­den Fra­gen beant­wor­te, muss ich Sie auf eini­ge sach­li­che Feh­ler in dem Arti­kel auf Ihrer Sei­te hin­wei­sen und um deren Berich­ti­gung bit­ten. Wenn man sich sach­lich mit etwas aus­ein­an­der­set­zen möch­te, soll­ten die Fak­ten schon stim­men.

Unwahr ist:
»…das darf in Form ei­nes eBooks oder oder her­kömm­li­chen Druck­werks da­her kom­men…«
Wahr ist: Alle 100 FANS-Bücher wird es sowohl als E‑Book als auch als gedruck­te Bücher geben. Zum Fun­ding muss kein Autor ein fer­ti­ges Buch bei uns ablie­fern, son­dern er prä­sen­tiert sein Buch oder sei­ne Buch­idee mit einem Expo­sé oder einem Aus­zug auf unse­rer elek­tro­ni­schen Platt­form.

Tat­säch­lich habe ich geschrie­ben:

Man kann dort sein Buch­pro­jekt vor­stel­len, das darf in Form ei­nes eBooks oder her­kömm­li­chen Druck­werks da­her kom­men, und nach Schwarm-Finan­zie­rern su­chen.

Ich sehe nicht, wo das »unwahr« sein soll. Die Autoren wer­den ohne­hin nur Datei­en ein­rei­chen, aus denen wer­den dann eBooks oder Bücher oder bei­des. Ich sehe ehr­lich gesagt nicht ganz den Kri­tik­punkt, eben­so wenig kann ich mei­nen Satz als »unwahr« erken­nen. Viel­leicht als »unge­nau for­mu­liert«.

Wei­ter mit dem Hin­weis auf »Total Buy­out«:

Unwahr ist:
»…total buy­out…«
Wahr ist: Es han­delt sich nicht um einen Total Buy­out, son­dern um eine bei Autoren­ver­trä­gen völ­lig übli­che Rech­te­über­tra­gung. Dabei ver­zich­ten wir auf wei­ter­ge­hen­de Rech­te, die in Stan­dard­ver­trä­gen üblich sind, etwa auf Film­rech­te, Ver­to­nun­gen oder Dra­ma­ti­sie­run­gen. Rech­te­ein­räu­mung und Lizen­sie­rung wie in unse­rem Autoren­ver­trag ist abso­lut bran­chen­üb­lich und wer­den auch bei allen ande­ren Autoren­ver­trä­gen der Münch­ner Ver­lags­grup­pe so ange­wandt.

Das ist wirk­lich nett. »Total Buy­out« ist kein exakt defi­nier­ter Begriff, was genau damit beschrie­ben wird ist eher schwam­mig, ins­be­son­de­re auch des­we­gen, weil es von den kon­kre­ten Umstän­den abhän­gig ist. Wirft man einen Blick in die AGB von 100fans, dann räumt sich die Ver­lags­grup­pe weit­rei­chen­de Ver­wer­tungs­rech­te an dem ver­öf­fent­lich­ten Werk ein, die­se sogar zeit­lich unbe­grenzt und für »unbe­kann­te Nut­zungs­ar­ten«:

Der Autor räumt dem Ver­lag an dem Werk die räum­lich, zeit­lich und inhalt­lich unbe­schränk­ten, aus­schließ­li­chen Nut­zungs­rech­te für alle bekann­ten und unbe­kann­ten Nut­zungs­ar­ten ein.

Für den Fall, dass man den Ver­trag kün­digt, wird sogar aus­drück­lich dar­auf hin­ge­wie­sen, dass Lizen­sie­run­gen, die bereits an Drit­te ver­ge­ben wur­den, selbst nach Kün­di­gung wei­ter lau­fen:

Das Recht zur Ver­ga­be von Nut­zungs­rech­ten an Drit­te endet mit Been­di­gung die­ses Ver­tra­ges; der Bestand bereits abge­schlos­se­ner Lizenz­ver­trä­ge bleibt hier­von unbe­rührt.

und

Der Ver­lag ist berech­tigt, obi­ge Rech­te ein­zeln oder kom­plett auf Drit­te zu über­tra­gen, ohne dass es hier­zu der Zustim­mung des Autors bedarf. Dies gilt ins­be­son­de­re für das Recht zur Ver­ga­be von deutsch- oder fremd­spra­chi­gen Lizen­zen in das In- und Aus­land für alle vertrags¬gegenständlichen Nut­zungs­for­men. Die Ent­schei­dung über die Ver­ga­be von Lizen­zen (Art und Umfang, Kon­di­tio­nen etc.) an Drit­te steht im frei­en Ermes­sen des Ver­la­ges. Der Ver­lag hat fer­ner das Recht, die Pflich­ten und Befug­nis­se aus die­sem Ver­trag durch Drit­te aus­üben zu las­sen.

Die Begrün­dung »bran­chen­üb­lich« kann ich ohne­hin nicht gel­ten las­sen, denn es han­delt sich um ein Schein­ar­gu­ment, eben­so wie die For­mu­lie­rung »Stan­dard­ver­trag«. Jeder weiß, dass es zwar Stan­dard­ver­trä­ge gibt, die end­gül­ti­gen Ver­ein­ba­run­gen aber immer wie­der in Details mit jedem Autor aus­ge­han­delt wer­den. 100Fans will eine umfas­sen­de Rech­te­ein­räu­mung, ohne aber für die­se Rech­te bezahlt zu haben, denn das Geld kommt von den Fans.

Auch im Bereich elek­tro­ni­sche Medi­en räumt man sich umfas­sen­de Rech­te ein:

Ein­ge­schlos­sen ist auch das Recht, im Rah­men der in die­sem Ver­trag erwähn­ten Nut­zungs­ar­ten eine inter­ak­ti­ve Nut­zung des Wer­kes oder Tei­len davon (gege­be­nen­falls in Ver­bin­dung mit ande­ren Wer­ken) durch den Nut­zer zu ermög­li­chen;

Theo­re­tisch könn­te man damit aus einem Buch sogar ein MMO machen. Den gesam­ten Text des Autoren­ver­trags kann man auf der AGB-Sei­te von 100Fans lesen (Ab § 6 – Autoren­ver­trag), wenn man sich selbst ein Bild machen will. Auch wenn Film- und Fern­seh­rech­te oder Hör­spiel­fas­sun­gen nicht ent­hal­ten sind, bleibt es mei­ner Mei­nung nach einem klas­si­scher Buy­out-Ver­trag zumin­dest sehr ähn­lich, denn man erhält Tei­le sei­ner Rech­te noch nicht ein­mal dann zurück, wenn man den Ver­trag kün­digt. Man ver­zich­tet sei­tens der Betrei­ber auf die Film­rech­te? Wie gnä­dig … Ande­rer­seits: Die »zeit­lich und inhalt­lich unbe­schränk­ten, aus­schließ­li­chen Nut­zungs­rech­te für alle bekann­ten und unbe­kann­ten Nut­zungs­ar­ten« umfas­sen NICHT die Film‑, Fern­seh- und Hör­spiel­rech­te? Das kann man dem nicht ent­neh­men. Im Gegen­teil, auf­grund die­ser unein­ge­schränk­ten Rech­te könn­te der Betrei­ber die eBooks ver­mut­lich sogar auf Klo­pa­pier dru­cken oder auf den Mond lasern las­sen (um mal »unbe­kann­te Nut­zungs­ar­ten« vor­zu­schla­gen).

Edit: Rich­tig ist sicher, dass nach übli­cher Les­art »Total Buy­out« bedeu­tet, dass ein Werk­schaf­fen­der ein­mal bezahlt wird und danach kein Geld mehr für die Nut­zung sei­nes Wer­kes sieht. Das ist hier so nicht der Fall. Aller­dings räumt sich der Betrei­ber Nut­zungs­rech­te ein, die weit über das hin­aus gehen, was ande­re Anbie­ter in ihren Autoren­ver­trä­gen fest­schrei­ben, »bran­chen­üb­lich« hin oder her.

Wei­ter im Text:

Unwahr ist:
»…Net­to­er­lös der Fan­pa­kete, die mehr als nur ein eBook ent­hal­ten…«
Wahr ist: Unse­re erwei­ter­ten Fan­pa­ke­te ent­hal­ten die gedruck­te Aus­ga­be des Buches, nicht das E‑Book.

ebookundbuch

Ich kann nicht erken­nen, was dar­an unwahr sein soll. Ins­be­son­de­re möch­te ich auf die neben­ste­hen­de Gra­fik ver­wei­sen, die­se ist ein Screen­shot eines Pakets eines ange­bo­te­nen Pro­jekts und zeigt deut­lich, dass es Pake­te gibt, die neben dem eBook auch die Print­fas­sung ent­hal­ten. Was mir das sagen soll und was dar­an jetzt genau »unwahr« ist, erschließt sich mir ehr­lich gesagt nicht.

Unwahr ist:
»fan­gen die so­ge­nann­ten »Fan­pa­kete«, die man als Un­ter­stüt­zer kau­fen kann, al­ler­dings erst bei ca. 18 Euro an«
Wahr ist: Die güns­tigs­ten Bücher gibt es bei uns zu einem Preis von 8,49 (Print) bzw. 6,40 (E‑Book). Die Prei­se der Bücher sind abhän­gig von der Sei­ten­zahl.

Ja, ich muss zuge­ben, dass es auch Pro­jek­te gibt, bei denen die »Pake­te« preis­wer­ter zu haben sind, das war mein Feh­ler, für den ich mich ent­schul­di­gen möch­te. Ich hat­te stich­pro­ben­ar­tig auf drei Pro­jek­te geklickt, und da dort jedes­mal das preis­wer­tes­te Paket knapp 18 Euro kos­te­te, bin ich davon aus­ge­gan­gen, das sei der Mini­mal­preis.

Dazu aber noch eine Anmer­kung: Der Preis ist also vom Umfang abhän­gig. Tat­säch­lich ist der güns­tigs­te Preis für ein eBook-Paket 6,40 Euro. eBooks zu die­sem Preis haben aller­dings nur einen Umfang von ca. 100 Sei­ten (zumin­dest ent­neh­me ich das der Web­sei­te). Für einen 120-Sei­ten PERRY RHO­DAN-Roman bezah­le ich im Ver­gleich dazu gera­de mal 1,49 Euro. Auch hier erscheint mir das Preis-Leis­tungs-Ver­hält­nis gegen­über dem Finan­zie­ren­den nicht mal ansatz­wei­se gege­ben. Ein kon­kre­tes Bei­spiel: SMS VON ANGELA soll nur 83 (!) Sei­ten haben, das preis­wer­tes­te Paket kos­tet bei die­sem Pro­jekt aber schon 11,99 Euro. Das ist in mei­nen Augen kein auch nur ansatz­wei­se reel­ler Gegen­wert für den Finan­zie­ren­den.

Unwahr ist:
»… die Fans die Rech­te bezahlt haben…«
Wahr ist: Die Fans gehen beim Kauf eines Fan­pa­kets ein, das die Lie­fe­rung eines Buches, also einer Ware, beinhal­tet. Die Fans erwer­ben durch den Kauf, wie auch beim Kauf von Büchern im Buch­han­del, selbst­ver­ständ­lich kei­ner­lei Rech­te.

Ich schrei­be an kei­ner Stel­le, dass die Fans die Rech­te erwer­ben. Ich schrei­be aller­dings, dass die Fans die Rech­te bezah­len – und das ist auch völ­lig kor­rekt. Der Betrei­ber räumt sich die oben ange­deu­te­ten umfang­rei­chen Rech­te ein, obwohl Drit­te das Geld hier­für auf­ge­bracht haben. Das fin­de ich nach wie vor in hohem Maße merk- und frag­wür­dig. Außer­dem: Beim Crowd­fun­ding erhält man eben kei­ne Ware gegen Geld. Man finan­ziert ein Pro­jekt und erhält dafür ein Gim­mick, ein Geschenk, wenn das Pro­jekt rea­li­siert wird. Man inves­tiert und bekommt dafür spä­ter ein Dan­ke­schön. Dass man mit dem Pledge eine »Ware kauft« ist das 1:1‑Übertragen von uralter Geschäfts­den­ke auf moder­ne Web-Pro­zes­se. Allein die­se For­mu­lie­rung zeigt schon, dass man das Kon­zept »Crowd­fun­ding« mög­li­cher­wei­se nicht ver­stan­den hat. Und wenn das Fan­pa­ket die Lie­fe­rung einer Ware, eines Buches, beinhal­tet muss man sich erneut fra­gen, war­um die­se Ware über­teu­ert ist?

Unwahr ist:
»Ein Fun­ding­ziel wird eben­so we­nig ge­nannt wie die Un­ter­stüt­zer.«
Wahr ist: Das Fun­ding­ziel bei 100 FANS ist es, min­des­tens 100 Fans zu bekom­men. Fun­ding­zie­le kön­nen im Crowd­fun­ding belie­big gesetzt wer­den und müs­sen kei­ne Geld­sum­me sein.

Von mir aus. Das ist rei­ne Wort­klau­be­rei. Es bleibt dabei, dass in keins­ter Wei­se trans­pa­rent gemacht wird, wie­viel Geld zusam­men kommt, das wider­spricht in mei­nen Augen dem Crowd­fun­ding-Prin­zip. Die ein­ge­nom­me­ne Sum­me könn­te bei einem 100-Sei­ten eBook zwi­schen 640,00 und 1090,00 Euro lie­gen. Bei einem umfang­rei­che­ren Pro­jekt liegt der Betrag zwi­schen 1749,00 und (theo­re­tisch, wenn alle hun­dert das Pre­mi­um-Paket kau­fen) sagen­haf­ten 202349,00 Euro (auch wenn die­ser Fall maxi­mal unrea­lis­tisch ist). Man soll­te dabei immer im Hin­ter­stüb­chen behal­ten, dass bei ein­hun­dert Fans nicht Schluss ist, wenn mehr Fans »pled­gen«, kommt mehr Geld zusam­men. Ich habe den Ein­druck, der Ver­lag ist der Ansicht, es han­delt sich beim Crowd­fun­ding nur um eine abge­wan­del­te Art der Sub­skrip­ti­on. Tat­säch­lich ist das aller­dings etwas ganz ande­res. Die Wiki­pe­dia zur Sub­skrip­ti­on:

Das Ver­fah­ren der Sub­skrip­ti­on wur­de im 17. Jahr­hun­dert auf dem deut­schen Buch­markt ein­ge­führt, um das Erschei­nen von Wer­ken, die höchst­wahr­schein­lich auf­grund ihres spe­zi­el­len Inhalts, ihrer künst­le­ri­schen Gestal­tung oder aber auf­grund ihres geplan­ten Umfangs nur schwer ver­käuf­lich sein wür­den, zu ermög­li­chen. […]

Heu­te ist die Sub­skrip­ti­on im Buch­han­del eine ver­bind­li­che Vor­be­stel­lung via Buch­händ­ler oder vom Sub­skri­ben­ten-Kun­den. Die­se erhal­ten dafür oft einen Preis­nach­lass bis zu 20 % (bezo­gen auf den Net­to­la­den­preis, der durch die Buch­preis­bin­dung lan­ge fest­ge­legt ist).

Auf den ers­ten Blick könn­te man das tat­säch­lich ver­wech­seln. Um eine Sub­skrip­ti­on kann es sich hier aber nicht han­deln, da der zah­len­de »Fan« nicht etwa einen Preis­nach­lass erhält, son­dern im gegen­teil sogar für das Pro­dukt deut­lich mehr zahlt, als ver­mut­lich spä­ter der Laden­preis sein wird. Es sei denn, sie wol­len 83-Sei­ten eBooks tat­säch­lich für 11,99 Euro ver­ti­cken, was aller­dings nicht eben erfolg­reich sein dürf­te.

Ich hat­te dem Betrei­ber ges­tern eini­ge Fra­gen zur Platt­form per Email zuge­sandt, dar­un­ter zuge­ge­be­ner­ma­ßen auch pro­vo­kan­te. Man bat mich vor der Beant­wor­tung um »Rich­tig­stel­lung« der »fal­schen Aus­sa­gen«. Ich bin hier­mit zumin­dest dem Wunsch nach­ge­kom­men, den Stand­punkt des Betrei­bers vor­zu­stel­len, denn ich habe sei­ne Ansich­ten, was »unwahr« ist, hier wie­der­ge­ge­ben – und kom­men­tiert. Jetzt bin ich gespannt auf die Beant­wor­tung mei­ner Fra­gen, dar­un­ter auch die, ob es sich hier nicht um ein ähn­li­ches Prin­zip han­delt, wie bei Zuschuss­ver­la­gen. Sobald mir die­se Stel­lung­nah­me vor­liegt, wer­de ich die­se hier ver­öf­fent­li­chen und einen abschlie­ßen­den Kom­men­tar abge­ben.

[cc]

Quel­len­an­ga­be: Zita­te aus den AGB Copy­right Münch­ner Ver­lags­grup­pe GmbH

11 Kommentare zu „Reaktion des Betreibers von 100Fans“

  1. Hmmm… ich mag mich nun irren, aber irgend­wie wider­spricht sich die Aus­sa­ge im Ver­trag »für alle be­kann­ten und un­be­kann­ten Nut­zungs­ar­ten« und die Aus­sa­ge »Da­bei ver­zich­ten wir auf wei­ter­ge­hende Rech­te, die in Stan­dard­ver­trä­gen üb­lich sind, etwa auf Film­rechte, Ver­to­nun­gen oder Dra­ma­ti­sie­run­gen«. ALLE Nut­zungs­ar­ten beinhal­ten eben auch Film­rech­te etc.
    Hat man da im Ver­lag den eige­nen Ver­trag nicht gele­sen?

  2. Stefan Holzhauer

    Dan­ke für die Anmer­kung Bernd, ich habe das im Arti­kel noch ergänzt!

  3. Vie­les an der Kri­tik ist rich­tig. Auch ich hal­te die Benut­zung des Begriffs Crowd­fun­ding für frag­wür­dig, Sub­skrip­ti­on schien den Machern ver­mut­lich zu alt­ba­cken – trifft es ja auch nicht hun­dert­pro­zen­tig.
    Der Haupt­vor­wurf, man schlie­ße bei 100Fans einen Total-buy-out-Ver­trag ab, trifft aller­dings m. E. nicht zu. Kern sol­cher Ver­trä­ge ist, dass der Rech­te­er­wer­ber nur ein­mal zahlt, das Werk aber anschlie­ßend belie­big nut­zen und wei­ter­ver­wer­ten darf, ohne den Urhe­ber an die­sen Erlö­sen zu betei­li­gen.
    Bei 100Fans wird der Urhe­ber aber bei jeder wei­te­ren Ver­wer­tung hono­riert. Im Autoren­ver­trag heißt es in § 4.3:

    »Der Autor erhält als Betei­li­gungs­ho­no­rar für die nicht ver­lags­ei­ge­ne Ver­wer­tung (Lizenz­ver­ga­be) der ein­ge­räum­ten Rech­te einen Anteil von 40 Pro­zent vom Net­to­li­zenz­erlös des Ver­la­ges (= dem Ver­lag zuflie­ßen­de Ver­gü­tung abzüg­lich Kos­ten wie etwa­ige Hono­ra­re für Drit­te, von Ver­mitt­lungs­kos­ten oder Gebüh­ren, zum Bei­spiel für Agen­tu­ren oder Rechts­an­wäl­te, Steu­ern etc.).«

    Total buy out kann ich hier nicht erken­nen.

  4. Stefan Holzhauer

    Um das abschlie­ßend bewer­ten zu kön­nen, müss­te man zumin­dest gro­be Anga­ben dazu haben, wie hoch die Abzü­ge durch »Kos­ten wie et­waige Ho­no­rare für Drit­te, von Ver­mitt­lungs­kos­ten oder Ge­büh­ren, zum Bei­spiel für Agen­tu­ren oder Rechts­an­wälte, Steu­ern etc.« sind.

    Per­sön­lich hal­te ich die äußerst umfang­rei­che Rech­t­ein­räu­mung fast schon für unver­schämt, ins­be­son­de­re ange­sichts der Tat­sa­che, dass Drit­te die Rea­li­sie­rung der Bücher finan­ziert haben.

  5. Da haben wir uns vie­le Wochen Gedan­ken gemacht wie wir ande­re für uns das Risi­ko tra­gen las­sen und dann zer­re­den Sie unser »Geschäfts­kon­zept« in zehn Minu­ten. Sie böser Sie. :-)

  6. Teil­wei­se sind dei­ne Argu­men­te aber auch wirk­lich selt­sam.

    »100Fans will eine um­fas­sende Rech­te­ein­räu­mung, ohne aber für die­se Rech­te be­zahlt zu ha­ben, denn das Geld kommt von den Fans.«

    Wenn man bei einem seriö­sen Klein­ver­lag einen Ver­trag unter­schreibt, räumt der sich auch Rech­te ein und zahlt dafür nichts (Vor­schüs­se sind bei Klein­ver­la­gen unüb­lich). Das Geld, dass der Autor nach ver­öf­fent­li­chung bekommt, sind die Ver­kaufs­er­lö­se, das Geld kommt also da auch von den »Fans«, sprich den zah­len­den Kun­den.

    Recht gebe ich dir aber, dass wir hier qua­si ein Sub­skrip­ti­ons­mo­dell unter Crowd­fun­ding-Deck­man­tel haben.

  7. Stefan Holzhauer

    Das Geld, dass der Au­tor nach ver­öf­fent­li­chung be­kommt, sind die Ver­kaufs­er­löse, das Geld kommt also da auch von den »Fans«, sprich den zah­len­den Kun­den.

    Im Gegen­satz dazu möch­te man hier die Koh­le aller­dings lie­ber schon vor­her haben, und damit das Risi­ko für den Betrei­ber kom­plett bereits im Vor­feld aus­schal­ten. Trotz­dem möch­te man aber zudem »bran­chen­üb­lich« ver­die­nen. Bahn­bre­chend. :)

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