Bundesgerichtshof: Keine VG Wort-Ausschüttung an Verlage

eBook-Paragraph

Der Autor Mar­tin Vogel kämpft sich seit eini­gen Jah­ren durch die Instan­zen. Grund: Die Ver­wer­tungs­ge­sell­schaft VG Wort schüt­tet die Hälf­te sei­ner Ein­nah­men an die Ver­la­ge aus. Vogel ist wie etli­che ande­re auch der Ansicht, dass die­ses Geld ein­zig und allein den Urhe­ber, also den Autoren zusteht. Und selbst wenn die­se Ansicht immer wie­der von Gerich­ten bestä­tigt wur­de, wol­len Bör­sen­ver­ein, Ver­la­ge und VG Wort das bis zum bit­te­ren Ende durch­kämp­fen. Eigent­lich auch kein Wun­der, denn denen wür­de ein Hau­fen Geld ent­ge­hen, dass sie immer gern ein­ge­nom­men haben. Zu unrecht, wie jetzt erneut ein Gericht bestätigte.

Laut Bun­des­ge­richts­hof in Karls­ru­he ist die VG Wort nicht berech­tigt, pau­scha­le einen betrag in Höhe der Hälf­te ihrer Ein­nah­men an die Ver­la­ge aus­zu­schüt­ten. Die­ses Geld gehört den Urhe­bern und nur den Urhe­bern (Az.: I ZR 198/13).

Bran­che und Bör­sen­ver­ein hat­ten in den ver­gan­ge­nen Jah­ren den Unter­gang des Abend­lan­des beschwo­ren, wenn sie das Geld nicht mehr erhal­ten wür­de. Auch die VG Wort hat­te sich nicht auf die Sei­te der Urhe­ber gestellt, son­dern sogar damit gedroht, die Zah­lun­gen bis zu einer Klä­rung einzustellen.

Mat­thias Ul­mer, Vor­sit­zen­der des Ver­le­ger­aus­schus­ses des Bör­sen­ver­eins droh­te ganz unver­hoh­len damit:

Wird die Eu­ro­päi­sche Kom­mis­sion hier nicht um­ge­hend tä­tig, wer­den Ver­lage ge­zwun­gen sein, ihre Kal­ku­la­tio­nen in je­der Be­zie­hung an­zu­pas­sen, auch was die Au­to­ren­ver­gü­tung betrifft

Sprich: Wenn wir die Koh­le von der VG Wort nicht mehr bekom­men, zah­len wir den Autoren weni­ger (noch weni­ger!) und machen die Bücher teu­rer. So!

Oder kurz: Mimimi!

Denn mit die­sem erneu­ten Urteil zum The­ma haben nun sowohl der EuGH wie auch der BGH als Revi­si­ons­in­stanz ein­deu­ti­ges Recht gespro­chen: Die bis­he­ri­ge lang­jäh­ri­ge Prak­tik ist rechts­wid­rig, die Aus­schüt­tun­gen ste­hen ein­zig und allein den Autoren zu. Die Ansich­ten von Mar­tin Vogel waren von Anfang an kor­rekt, das ist nun erneut hoch­rich­ter­lich bestä­tigt wor­den. Da kön­nen Bör­sen­ver­ein und Bran­che noch so laut mau­len. Aber wie erwar­tet wird nun natür­lich medi­en­wirk­sam ein Ver­lags­ster­ben pro­phe­zeiht (kann ich lei­der nicht ver­lin­ken, Arti­kel hin­ter Paywall).

Mög­li­cher­wei­se ent­ste­hen dar­aus noch ande­re Kon­se­quen­zen: Autoren könn­ten auf die Idee kom­men, von den Ver­la­gen wider­recht­lich ein­ge­nom­me­ne Aus­schüt­tun­gen zurückzufordern.

Inter­es­san­te Aus­füh­run­gen zu dem The­ma auch immer wie­der bei Tom Hil­len­brand.

Der­zeit schweigt sich die Medi­en­land­schaft noch wei­test­ge­hend dazu aus. Das Bör­sen­blatt brach­te einen eher knapp zu nen­nen­den Arti­kel, ohne das sonst übli­che Ket­ten­ge­ras­sel (aus der Rich­tung hat­te es zuletzt sogar noch gehei­ßen, der Staats­sekt­är, der damals das Gesetz ver­fass­te »hät­te sich nur ver­schrie­ben«. Ulkig aber wahr. Man kann sich vor­stel­len, was die Rich­ter dazu gesagt haben). Sobald ich mehr Details zum Urteil ken­ne, ergän­ze ich Links.

Update (10:18 Uhr): Das Mimi­mi des Bör­sen­ver­eins ließ nicht lan­ge auf sich war­ten. Man droht nun damit, die Poli­tik ein­zu­schal­ten, um Geset­ze nach Gus­to der Bran­che zu ändern:

Jeder Außen­ste­hen­de und vor allem jeder Poli­ti­ker soll­te nach­voll­zie­hen kön­nen, dass hier im Urhe­ber­recht etwas voll­stän­dig aus dem Ruder gelau­fen ist

sagt Alex­an­der Ski­pis. Man möch­te jetzt eine Ver­fas­sungs­be­schwer­de prü­fen. Ja, schon doof, dass sich auch Ver­la­ge ans Urhe­ber­recht hal­ten müs­sen, was?

Update (10:50 Uhr): auch beim Buch­re­port darf Ski­pis sich produzieren:

Der Zustand, den wir jetzt haben, war nie der wah­re Wil­le des Gesetzgebers.

Inter­es­sant, dass man beim Bör­sen­ver­ein bes­ser als der Gesetz­ge­ber wis­sen möch­te, wie Geset­ze aus­zu­se­hen haben und dem Gesetz­ge­ber damit prak­tisch die Kom­pe­tenz abspricht. Sind Geset­ze nur dann gut, wenn sie einer Lob­by nut­zen und schlecht, wenn nicht? Wei­ter schreibt man im Buchreport:

Im Ver­lags­be­reich befürch­tet Ski­pis nun Insol­ven­zen: Den Ver­la­gen droh­ten Rück­zah­lun­gen in drei­stel­li­ger Mil­lio­nen­hö­he an die VG Wort, VG Bild-Kunst, GEMA und VG Musik­edi­ti­on. Damit wer­de eine gro­ße Zahl von Ver­la­gen mit­tel­fris­tig wegen der not­wen­di­gen Rück­stel­lun­gen und der aus­blei­ben­den Ein­nah­men von Ver­wer­tungs­ge­sell­schaf­ten wirt­schaft­lich nicht län­ger über­le­bens­fä­hig sein.

Was soll ich sagen? Wenn die Exis­tenz von Ver­la­gen aus­schließ­lich an unrecht­mä­ßi­gen Ein­nah­men hängt, ist offen­bar zum einen das Geschäfts­mo­dell falsch. Und zum ande­ren klingt es für mich bei­na­he mafi­ös, wenn man an den rechts­wid­ri­gen Prak­ti­ken unbe­dingt fest­hal­ten möch­te und dafür jetzt offen auf Mani­pu­la­ti­on von Poli­ti­kern setzt.

Update (11:20 Uhr): Lang­sam wer­den sie alle wach. Wärend FAZ, Deutsch­land­funk, Focus und Co. nur eine kur­ze Agen­tur­mel­dung kopie­ren, fin­det man beim »Neu­en Musik­ma­ga­zin« eine aus­führ­li­che­re Urteilsbegründung.

AutorIn: Stefan Holzhauer

Meist harm­lo­ser Nerd mit natür­li­cher Affi­ni­tät zu Pixeln, Bytes, Buch­sta­ben und Zahn­rä­dern. Kon­su­miert zuviel SF und Fan­ta­sy und schreibt seit 1999 online darüber.

Ein Kommentar for “Bundesgerichtshof: Keine VG Wort-Ausschüttung an Verlage”

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.