Computerspiel

Weltbild und Hugendubel bringen Tablet PC 4

Welt­bild und Hugen­du­bel wol­len offen­bar einen Kon­tra­punkt zu Ama­zons Kind­le Fire set­zen und ver­kau­fen ab sofort ein Tablet unter dem Namen Tablet PC 4 zum Preis von nur 180 Euro (zzgl. Ver­sand­kos­ten, man kann sich das Gerät aller­dings auch zum Abho­len in eine Welt­bild-Filia­le schi­cken las­sen). Erhält­lich ist es aber ohne­hin auch in den Laden­ge­schäf­ten.

Es han­delt sich um ein Gerät mit einem 8‑Zoll-Mul­ti­touch-Bild­schirm, das unter Android 4 läuft. Im Gegen­satz zum Kind­le hat man mit die­sem Tablet voll­stän­di­gen Zugriff auf den Goog­le Play Store. Innen wer­kelt eine Amlo­gic A9 1,2 GHz Dual­Co­re-CPU, an Spei­cher sind 8GB vor­han­den, die kann man aller­dings via Micro-SD-Kar­ten auf bis zu 32 GB erwei­tern, der RAM ist 1 GB groß. Ins Netz kommt das Ding mit­tels WLAN nach dem Stan­dard IEEE 802.11 b/​g/​n (brut­to 600 Mbit/​s).

Ver­baut sind zudem zwei Kame­ras, die vor­de­re hat eine Auf­lö­sung von 1.3 Mega­pi­xeln, die hin­te­re bringt 2 MP mit. Neben Anschlüs­sen für  Micro-USB, Mini-HDMI, Kopf­hö­rer und Steck­platz für microSD-Spei­cher­kar­ten ver­bin­det sich das Tablet 4 auch via Blue­tooth mit Peri­phe­rie. Die Maße sind (BxHxT): 15,3 x 20,5 x 0,9 cm, dabei wiegt das Gerät ca. 425 g. Der ver­bau­te Akku hält »bis zu sechs Stun­den«.

Das Android-Betriebs­sys­tem soll Update-fähig sein. Angeb­lich kann man an den USB-Anschluss UMTS- (und viel­leicht auch LTE- ?) ‑Sticks anschlie­ßen, um das Tablet auch unter­wegs mobil nut­zen zu kön­nen. Man soll »alle gän­gi­gen« Audio- und Video­for­ma­te« abspie­len kön­nen, eine lei­der ziem­lich schwam­mi­ge Aus­sa­ge.

Das hört sich alles ganz pri­ma an, wir wer­den wohl die ers­ten Tests abwar­ten müs­sen, um fest­zu­stel­len, ob der Tablet PC 4 tat­säch­lich etwas taugt – und wel­ches Gerät drin steckt. Auf jeden Fall stellt es für nur 180 Euro einen ver­gleichs­wei­se preis­wer­ten Ein­stieg in den Tablet-Markt dar. Im Ver­gleich zu Ama­zons Kind­le Fire über­zeugt, dass man nicht auf den App-Shop des Onlin­ever­sen­ders beschränkt ist.

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Bild Tablet PC 4 Coy­right Welt­bild

Tolkien Estate verklagt Warner wegen Online-Inhalten

Ande­res als im obi­gen Screen­shot dräu­en düs­te­re Wol­ken über der vir­tu­el­len Mit­tel­er­de:

Eine Gemein­schaft aus dem Tol­ki­en-Estate (Nach­lass- und Rech­te­ver­wal­ter des Pro­fes­sors), sowie wei­te­ren Teil­neh­mern, hat War­ner Bros. und den Lizenz­in­ha­ber The Saul Zaentz Com­pa­ny ver­klagt, die Kla­ge­schrift wur­de beim Hol­ly­wood-Repor­ter ver­öf­fent­licht. Saul Zaentz hal­ten bereits seit 1969 bzw. 1975 Lizenz­rech­te an dem Mar­ken LORD OF THE RINGS und HOBBIT. Zen­tra­ler Punkt der Kla­ge ist, dass die Rech­te­inha­ber ihr Lizenz­recht uner­laubt auf nicht­phy­si­sche Pro­duk­te aus­ge­wei­tet zu haben sol­len. Damit sind ins­be­son­de­re »Glücks­spie­le« (bit­te?), aber auch »her­un­ter­lad­ba­re Spie­le« und Online-Games gemeint. Pri­mä­res Ziel ist hier offen­bar HERR DER RINGE ONLINE, es geht aber auch um Off­line-Spie­le, für die Down­load-Con­tent zur Ver­fü­gung gestellt wur­de.

Das Pikan­te dar­an: es wird nicht nur Scha­dens­er­satz in Höhe von 80 Mil­lio­nen Dol­lar gefor­dert, zusätz­lich ist eine For­de­rung ein Teil der Kla­ge, sämt­li­che »nicht­phy­si­schen« Pro­duk­te sofort ein­zu­stel­len und vom Markt zu neh­men.

Ein Aus­zug aus der Kla­ge­schrift:

Howe­ver, in recent years, and par­ti­cu­lar­ly in the after­math of the unpre­ce­den­ted finan­cial and cri­ti­cal suc­cess of the Films, defen­dants have, with incre­asing bold­ness, enga­ged in a con­ti­nuing and escala­ting pat­tern of usur­ping rights to which they are not entit­led — rights which belong exclu­si­ve­ly to plain­ti­ffs.

For exam­p­le, alt­hough their limi­t­ed mer­chan­di­sing licen­se only gives them the right to sell tan­gi­ble mer­chan­di­se, defen­dants have deve­lo­ped, licen­sed and/​or sold (and con­ti­nue to deve­lop, licen­se and/​or sell) down­loa­da­ble video games based on The Lord of the Rings and The Hob­bit, available only by down­loa­ding and/​or access via the Inter­net, via mobi­le apps, tablet apps or other simi­lar digi­tal dis­tri­bu­ti­on chan­nels, or through other online inter­con­nec­ti­vi­ty such as Face­book.  The­re is no phy­si­cal or tan­gi­ble item of mer­chan­di­se sold to the con­su­mer with the­se games.

Defen­dants also have asser­ted and con­ti­nue to assert that they have rights rela­ting to a wide varie­ty of goods and ser­vices bey­ond »artic­les of tan­gi­ble per­so­nal pro­per­ty« and have regis­tered trade­marks and/​or filed »intent to use« appli­ca­ti­ons in tho­se same cate­go­ries, inclu­ding wit­hout limi­ta­ti­on hotels, restau­rants, tra­vel agen­ci­es, ring­to­nes, online/​downloadable games and housing deve­lo­p­ments — cate­go­ries of rights which plain­ly have not been gran­ted to them.

War­ner hat ver­ständ­li­cher­wei­se bis­lang nicht zu den Vor­wür­fen Stel­lung genom­men. Soll­te die Kla­ge Erfolg haben, wür­de das das Ende von LOTRO bedeu­ten, aller­dings ist davon aus­zu­ge­hen, dass der Kon­zern sei­ne gesam­te Rechts­ab­tei­lung akti­viert – und der Aus­gang sol­cher Kla­gen ist in den USA dank des ver­schwur­bel­ten Rechts­sys­tems alles ande­re als gewiss.

Ich wür­de mal ver­mu­ten, dass dem Tol­ki­en Estate inzwi­schen geschwant hat, dass sie schlecht ver­han­delt haben und Ver­brei­tungs­rech­te über das Inter­net nicht früh­zei­tig genug in die Ver­trä­ge ein­gin­gen. Jetzt möch­te man das nach­ho­len und kas­sie­ren – es ist wahr­schein­lich, dass sich Darth War­ner wie üblich hier­bei nicht son­der­lich frei­gie­big zei­gen woll­te. Ich gehe nicht davon aus, dass die Ver­ant­wort­li­chen der­art naiv sind zu glau­ben, wirk­lich eine Abschal­tung des Online­spiels errei­chen zu kön­nen. Mal ganz davon abge­se­hen soll­te ihnen klar sein, dass die Fan­ge­mein­de von HDRO ins­be­son­de­re seit­dem das Spiel zu free-2-play wur­de groß ist und die­se in hohem Maße erbost dar­über sein wür­de, wenn das erfolg­rei­che MMO auf­grund der Kla­ge so ein­fach abge­schal­tet wer­den müss­te – den Klä­gern dürf­te dann ein Shit­s­torm epi­schen Aus­ma­ßes ins Haus ste­hen. Ich den­ke, aller­dings, dass das Gan­ze auf einen Ver­gleich hin­aus­lau­fen wird, bei dem War­ner (zäh­ne­knir­schend) einen Betrag bezahlt und dafür die Online-Inhal­te bestehen blei­ben.

Inter­es­sant wird aller­dings sein zu sehen, ob die For­de­run­gen der Tol­ki­en-Erben gund­sätz­lich von Gerich­ten als vali­de ange­se­hen wer­den. Soll­te dem so sein, dürf­te das mög­li­cher­wei­se auch Aus­wir­kun­gen auf zahl­lo­se ande­re »Intellec­tu­al Pro­per­ties« haben.

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Screen­shot LOTRO Copy­right Tur­bi­ne und War­ner Bros.

THE ELDER SCROLLS ONLINE – ein erster Blick aufs MMO

Das Video mit dem Titel »An Intro­duc­tion To  THE ELDER SCROLLS ONLINE« führt in Form einer Doku­men­ta­ti­on in das von Fans sehn­lich erwar­te­te MMO ein. Die Zen­iMax-Ent­wick­ler schrei­ben:

Check out our first video of The Elder Scrolls Online — a docu­men­ta­ry-style intro­duc­tion to the game, pre­sen­ted by mem­bers of The Elder Scrolls Online Deve­lo­p­ment Team. This video covers the basics of ESO, inclu­ding a first look at the game’s Elder Scrolls-style com­bat sys­tem, mas­si­ve PvP batt­les, Mega­ser­ver tech­no­lo­gy, explo­ra­ti­on-based con­tent, and much more.

Das Video ist mög­li­cher­wei­se für Per­so­nen irgend­ei­nes Alters nicht geeig­net.

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Science Fiction-Kurzfilm: SEED

Vom Regis­seur und Pro­du­zen­ten Tyson Wade John­s­ton stammt der SF-Kurz­film SEED.

SEED spielt im Jahr 2071. Tech­no­lo­gie hat es den Men­schen ermög­licht, am Beginn der Kolo­ni­sie­rung eines Pla­ne­ten Namens Gaia zu ste­hen. Ein Astro­naut nimmt eine ein­sa­me Mis­si­on an und ent­deckt Schre­cken, die das mensch­li­che Leben auf die­sem Pla­ne­ten ein für alle Mal been­den könn­ten.

SEED ist inspi­riert von SF-Fil­men der 60er- und 70er-Jah­re und wur­de mit einem Mini­mal­bud­get rea­li­siert. Mehr auf tyson​wa​de​john​s​ton​.org

http://​vimeo​.com/​5​2​0​4​5​867

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Sze­nen­fo­to SEED Copy­right Tyson Wade John­s­ton

THE BUTTERFLY EFFECT – Kurzfilm mit der Unity Engine 4.0

THE BUTTERFLY EFFECT ist ein Kurz­film als Hom­mage an und im Stil von klas­si­schen ame­ri­ka­ni­schen Action­fil­men aus der Ära 1970er bis 1990er. Er wur­de rea­li­siert von Pas­si­on Pic­tures, ver­wen­det wur­de für die Rea­li­sie­rung die neu­es­te Ver­si­on 4.0 der Spie­leen­gi­ne Unity. Und die kann offen­bar was. Der Metal-Sound­track stammt von Ste­ve Grim­mett.

An ordi­na­ry loo­king guy wakes up one mor­ning fee­ling the worse for wear and rea­li­ses he’s run out of milk. As he drags hims­elf out of the house to go and buy some, an extra­or­di­na­ry sequence of events draws him into a jour­ney of may­hem on the streets of San Fran­cis­co.

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INGRESS – Augmented Reality Game

So etwas muss­te frü­her oder spä­ter kom­men, ich hat­te bereits seit lan­gem damit gerech­net: Goog­le star­tet ein MMO, das die Rea­li­tät in das Spiel mit ein­be­zieht. Goo­gles neu­es Pro­jekt INGRESS ist offen­bar (Details feh­len noch) ein Android-basier­tes »Aug­men­ted Rea­li­ty Game«, in dem man durch sein Smart­phone via App in der rea­len Welt mit ande­ren Spie­lern inter­agiert, gleich­zei­tig wer­den aber auch Din­ge ein­be­zo­gen, die tat­säch­lich gar nicht exis­tie­ren. Das Gan­ze ergibt dann einen FRIN­GE-ähn­li­chen Mys­tery-Plot.

Man muss sich für eine von zwei Frak­tio­nen ent­schei­den, ent­we­der den Wider­stand (Resis­tance) oder die Erleuch­te­ten (Enligh­ten­ed). Eine mys­te­riö­se neue Form von Ener­gie ist ent­deckt wor­den – die Erleuch­te­ten wol­len dies dadurch ent­ste­hen­den unfass­ba­ren Mög­lich­kei­ten nutz­bar machen, wäh­rend der Wider­stand glaubt, dass durch die Ener­gie unse­re Gedan­ken kon­trol­liert wer­den und die Mensch­heit davor beschützt wer­den muss.

Auf der Sei­te zu INGRESS kann man sich für einen Beta­zu­gang vor­mer­ken.

Ich muss zuge­ben: ich bin etwas gespal­ten. Einer­seits fin­de ich die Idee und das Kon­zept über­aus span­nend, ins­be­son­de­re, da der Schlüs­sel zum Erfolg offen­bar Koope­ra­ti­on ist. Auf der ande­ren Sei­te wird das zu noch mehr Smart­phone-Zom­bies füh­ren, als wir ohne­hin jetzt schon auf den Stra­ßen sehen. Wol­len wir das?

Ich habe mich auf jeden Fall für einen Beta-Account ange­mel­det, denn aus­pro­bie­ren muss ich das ein­fach. Stellt sich die Fra­ge, ob das In Euro­pa über­haupt spiel­bar sein wird, aber ich kann mir nicht vor­stel­len, dass Goog­le das nicht vor­ge­se­hen hat.

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STAR WARS – THE OLD REPUBLIC: free-2-play unbestimmt verschoben

Kurz gemel­det: war­um nur wun­dert mich das über­haupt nicht? Heu­te soll­te Bio­Wa­res und Luca­sA­rts MMO STAR WARS – THE OLD REPUBLIC auf free-2-play (not!) umge­stellt wer­den, dafür geneh­mig­te man sich eine Ser­ver-Down­ti­me von sat­ten 12 Stun­den (von heu­te Mor­gen um 7:00 bis heu­te Abend um 19:00 Uhr. Dann soll­te die Abzo­cke mit free-2-pay (pun inten­ded) begin­nen.

Doch kurz nach dem ange­sag­ten Ter­min mel­de­te man sich über die Face­book-Sei­te des Spiels und ver­kün­de­te, dass der Start ver­scho­ben wird – und das ohne neu­en Ter­min (no ETA). Es ist also davon aus­zu­ge­hen, dass da eini­ges im Argen liegt. Ein Armuts­zeug­nis.

Das passt aller­dings zu den Erleb­nis­sen wäh­rend mei­ner Zeit als Abon­nent: Updates (auch klei­ne) dau­er­ten ein Viel­fa­ches der Zeit wie bei ver­gleich­ba­ren Anbie­tern – und die ange­ge­be­nen Zeit­räu­me wur­den regel­mä­ßig nicht ein­ge­hal­ten. Zudem fan­den die aus­schließ­lich zur EU-Prime­time statt.

Ich kann mich nur wie­der­ho­len: soviel geball­te Inkom­pe­tenz habe ich sel­ten gese­hen – viel­leicht noch bei Cryp­tic.

Update: die Ser­ver sind inzwi­schen online. Dass ich als Vor­be­stel­ler, der EA früh­zei­tig Geld in den Rachen gewor­fen hat, kei­ner­lei Boons bekom­me, nervt mich unge­heu­er …

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Pro­mo­gra­fik »The Wait Is Over« Copy­right Bio­Wa­re, Luca­sA­rts & EA

STAR WARS – THE OLD REPUBLIC: von wegen »free to play«

Der Wech­sel des Finan­zie­rungs­sys­tems für das MMO STAR WARS – THE OLD REPUBLIC steht kurz bevor, bereits mor­gen soll man die Spiel­ga­la­xis unter einem free-to-play-Modell erkun­den kön­nen. Ein Blick auf die Sei­te mit Erläu­te­run­gen zum neu­en Modell ist aller­dings ernüch­ternd: tat­säch­lich han­delt es sich ange­sichts der zahl­lo­sen und völ­lig über­trie­be­nen Ein­schrän­kun­gen für f2p-Spie­ler kei­nes­wegs um ein free-to-play-Spiel, son­dern maxi­mal um einen erwei­ter­ten Test­mo­dus.

Dass der Zugiff auf War­zo­nes und Instan­zen pro Woche ein­ge­schränkt ist, kann man viel­leicht noch ver­ste­hen. Völ­lig unver­ständ­lich sind jedoch Ein­schrän­kun­gen wie die­je­ni­ge, dass man auch nur drei Raum­mis­sio­nen pro Woche flie­gen darf. Die­se mise­ra­blen und tech­nisch über­hol­ten Rail­shoo­ter-Mis­sio­nen waren schon zu Abo-Zei­ten eine Zumu­tung, jetzt darf man die nur beschränkt spie­len? Nur fünf­ma­li­ges Wie­der­be­le­ben an Med-Cen­tern, dann soll man zah­len? Kein Aus­rüs­ten von lila Gegen­stän­den, die man fin­det? Ope­ra­ti­ons nur denn, wenn man dafür einen Wochen­pass kauft? Beschränk­tes Inven­tar? Deut­li­che Ein­schrän­kun­gen beim Craf­ting?

Übersicht f2p-Einschränkungen
Über­sicht f2p-Ein­schrän­kun­gen

Mir als Vor­be­stel­ler und zeit­wei­li­gem Abon­nen­ten ist zudem noch nicht klar, was mein Sta­tus sein wird? Behal­te ich die Boons, die ich bereits hat­te (Fleet Pass, mehr Platz im Inven­tar, Cha­rak­ter­er­schaf­fungs­op­tio­nen), oder wer­den mir die aberkannt? Oder erhal­te ich tat­säch­lich nur die paar pop­li­gen Car­tel-Points und soll mir Din­ge, für die ich schon ein­mal bezahlt habe noch­mals kau­fen? Und das, nach­dem sie die Dreis­tig­keit besa­ßen, mir bereits ein unfer­ti­ges, ver­bugg­tes Game ohne aus­rei­chen­den Con­tent und mit grau­sa­mer Cli­ent-Per­for­mance vor­zu­set­zen?

Alles in allem sieht das deut­lich danach aus, als wol­le Elec­tro­nic Arts auch beim soge­nann­ten free-to-play (das in Wirk­lich­keit ein Free­mi­um-Modell ist) so rich­tig absah­nen und für so ziem­lich alles kas­sie­ren, was nicht schnell genug auf dem Baum ist. Viel­leicht hät­ten sie vor­her mal bei ande­ren Anbie­tern nach­se­hen sol­len, wie so etwas geht … Die­se Abzo­cke ist kein f2p und wird nicht dafür sor­gen, dass es dau­er­haft neue Kun­den geben wird, die das MMO nach­hal­tig erfolg­reich gestal­ten. Man darf die Spie­ler durch­aus zur Kas­se bit­ten, das bewei­sen GUILD WARS 2 oder HERR DER RINGE ONLINE in beein­dru­cken­der Wei­se, – man darf aber nicht ver­su­chen, sie zu mel­ken, indem man fürs Luft holen extra bezah­len soll.

Und sie soll­ten nicht behaup­ten, das Spiel sei free-to-play, wenn es sich tat­säch­lich nur um eine Art erwei­ter­te Demo für die Abo-Ver­si­on han­delt.

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Screen­shot SWTOR und Screen­shot Web­sei­te Copy­right Bio­Wa­re & Luca­sA­rts

Braben liefert nach – Video zu ELITE: DANGEROUS

Ich hat­te auf die Kick­star­ter-Sei­te zu David Bra­bens ELITE-Neu­auf­la­ge bereits hin­ge­wie­sen. Unter den Spen­den­wil­li­gen reg­te sich Unmut dar­über, dass es auf der Pro­jekt­sei­te kaum wei­te­re Infor­ma­tio­nen zum Spiel gab, noch nicht ein­mal ein Ein­füh­rungs­vi­deo. Das wur­de jetzt beho­ben:

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Und schon wieder: HUMBLE BUNDLE FOR ANDROID 4

Erneut gibt es ein HUMBLE INDIE BUNDLE dies­mal wie­der wie gewohnt mit Com­pu­ter­spie­len statt eBooks. Der Clou dies­mal: trotz des Namens erhält man die Spie­le nicht nur in Ver­sio­nen für Android, son­dern gleich auch für PC, Mac OS X und Linux (falls vor­han­den).

Mit dabei sind dies­mal Cray­on Phy­sics Delu­xeEuflo­riaSpli­ceSuper­brot­hers: Sword & Sworcery EP und Waking Mars. Nun ken­ne ich die meis­ten davon zwar nicht, weiß aber, dass bei­spiels­wei­se EUFLORIA und WAKING MARS hoch­ge­lobt ob ihres Spiel­wit­zes und ihrer inno­va­ti­ven Ansät­ze sind.

Wie immer beim HUMBLE BUNDLE darf man zah­len, was man möch­te. Gibt man mehr als den Durch­schnitt, erhält man MACHINARIUM! als Drein­ga­be. Wie bei jedem BUNDLE bekommt man hier jede Men­ge DRM-freie und inno­va­ti­ve Inde­pen­dent-Spie­le fürs Geld. Die eta­blier­te Spie­le­indus­trie soll­te sich ein Bei­spiel neh­men, aber die eiert ja lie­ber mit zwan­zig­mal auf­ge­koch­ten alten Spiel­ideen her­um … Und natür­lich geht auch dies­mal ein Anteil an wohl­tä­ti­ge Zwe­cke.

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