Onleihe: Bonnier und Holtzbrinck kriegen den Hals nicht voll

Onleihe: Bonnier und Holtzbrinck kriegen den Hals nicht voll

ebookpreise

Onlei­he nennt sich das Ver­fah­ren, mit dem die eBooks auch bei dem Stadt­bü­che­rei­en ange­kom­men sein soll­ten. Tat­säch­lich steht dem aller­dings im Weg, dass den Ver­la­gen die Onlei­hen ein Dorn im Auge sind, da sie der Ansicht sind, dass dadurch ihr Ein­kom­men erheb­lich gemin­dert wird. Des­we­gen hört man aus Rich­tung der Ver­la­ge und des Bör­sen­ver­eins zu die­sem The­ma bereits seit Jah­ren viel »Mimi­mi«.

Bon­nier und Holtz­brinck (und damit auch Droemer Knaur, Fischer, Kie­pen­heu­er & Witsch, Rowohlt, Piper, Ull­stein und Carl­sen) haben den Büche­rei­en jetzt ein Ange­bot gemacht, das die­se sehr wohl ableh­nen kön­nen. Auch wenn man hef­tig her­um­lob­byi­siert hat, um fest­zu­stel­len, dass eBooks auch ganz nor­ma­le Bücher im Sin­ne des Buch­preis­bin­dungs­ge­set­zes sind, möch­te man für die Onlei­he-eBooks offen­bar einen ande­ren Sta­tus inklu­si­ve Verfallsdatum.

Denn die Lizenz­be­din­gun­gen beinhal­ten zum einen, dass die klas­sisch klam­men Biblio­the­ken für eBooks den zwei­ein­halb­fa­chen End­kun­den­preis bezah­len sol­len. Für den erhöh­ten Preis haben die dann auch noch ein beson­de­res Fea­ture: ein Ver­falls­da­tum. Denn die Lizen­zen sol­len nach zwei vier Jah­ren oder gera­de mal 52 Aus­leih­vor­gän­gen verfallen.

Der Biblio­theks­ver­band Fran­ken hat es dann in einer Stel­lung­nah­me nach­voll­zieh­ba­rer­wei­se auch abge­lehnt, eBook-Lizen­zen zu die­sen Bedin­gun­gen zu erwer­ben. Ich gehe davon aus, dass ande­re nach­zie­hen werden.

Da sehen wir in mei­nen Augen wie­der ein­mal, dass gro­ßen Ver­la­gen die klin­geln­de Kas­se offen­bar deut­lich wich­ti­ger ist, als die Unter­stüt­zung von Kunst und Kul­tur bei gemein­nüt­zi­gen Ein­rich­tun­gen wie Stadt­bü­che­rei­en. Die­je­ni­gen, die sich selbst immer wie­der gern als Kul­tur­hü­ter und ‑Unter­stüt­zer gerie­ren, sind mei­ner Ansicht nach längst pri­mär zu Geld­hü­tern gewor­den. Per­so­nen, die auf die Büche­rei­en ange­wie­sen sind, weil sie sich den Buch­kauf nicht leis­ten kön­nen (in Deutsch­land ist inzwi­schen jeder Fünf­te arm oder von Armut bedroht), schau­en in die Röhre.

Tolkien Estate verklagt Warner wegen Online-Inhalten

Ande­res als im obi­gen Screen­shot dräu­en düs­te­re Wol­ken über der vir­tu­el­len Mittelerde:

Eine Gemein­schaft aus dem Tol­ki­en-Esta­te (Nach­lass- und Rech­te­ver­wal­ter des Pro­fes­sors), sowie wei­te­ren Teil­neh­mern, hat War­ner Bros. und den Lizenz­in­ha­ber The Saul Zaentz Com­pa­ny ver­klagt, die Kla­ge­schrift wur­de beim Hol­ly­wood-Repor­ter ver­öf­fent­licht. Saul Zaentz hal­ten bereits seit 1969 bzw. 1975 Lizenz­rech­te an dem Mar­ken LORD OF THE RINGS und HOBBIT. Zen­tra­ler Punkt der Kla­ge ist, dass die Rech­te­inha­ber ihr Lizenz­recht uner­laubt auf nicht­phy­si­sche Pro­duk­te aus­ge­wei­tet zu haben sol­len. Damit sind ins­be­son­de­re »Glücks­spie­le« (bit­te?), aber auch »her­un­ter­lad­ba­re Spie­le« und Online-Games gemeint. Pri­mä­res Ziel ist hier offen­bar HERR DER RINGE ONLINE, es geht aber auch um Off­line-Spie­le, für die Down­load-Con­tent zur Ver­fü­gung gestellt wurde.

Das Pikan­te dar­an: es wird nicht nur Scha­dens­er­satz in Höhe von 80 Mil­lio­nen Dol­lar gefor­dert, zusätz­lich ist eine For­de­rung ein Teil der Kla­ge, sämt­li­che »nicht­phy­si­schen« Pro­duk­te sofort ein­zu­stel­len und vom Markt zu nehmen.

Ein Aus­zug aus der Klageschrift:

Howe­ver, in recent years, and par­ti­cu­lar­ly in the after­math of the unpre­ce­den­ted finan­cial and cri­ti­cal suc­cess of the Films, defen­dants have, with incre­a­sing bold­ness, enga­ged in a con­ti­nuing and esca­la­ting pat­tern of usur­ping rights to which they are not enti­t­led — rights which belong exclu­si­ve­ly to plaintiffs.

For examp­le, alt­hough their limi­ted mer­chan­di­sing licen­se only gives them the right to sell tan­gi­ble mer­chan­di­se, defen­dants have deve­lo­ped, licen­sed and/or sold (and con­ti­nue to deve­lop, licen­se and/or sell) down­load­a­ble video games based on The Lord of the Rings and The Hob­bit, avail­ab­le only by down­loading and/or access via the Inter­net, via mobi­le apps, tablet apps or other simi­lar digi­tal dis­tri­bu­ti­on chan­nels, or through other online inter­con­nec­ti­vi­ty such as Face­book.  The­re is no phy­si­cal or tan­gi­ble item of mer­chan­di­se sold to the con­su­mer with the­se games.

Defen­dants also have asser­ted and con­ti­nue to assert that they have rights rela­ting to a wide varie­ty of goods and ser­vices bey­ond »arti­cles of tan­gi­ble per­so­nal pro­per­ty« and have regis­tered trade­marks and/or filed »intent to use« app­li­ca­ti­ons in tho­se same cate­go­ries, inclu­ding without limi­ta­ti­on hotels, restau­rants, tra­vel agen­ci­es, ring­to­nes, online/downloadable games and housing deve­lo­p­ments — cate­go­ries of rights which plain­ly have not been gran­ted to them.

War­ner hat ver­ständ­li­cher­wei­se bis­lang nicht zu den Vor­wür­fen Stel­lung genom­men. Soll­te die Kla­ge Erfolg haben, wür­de das das Ende von LOTRO bedeu­ten, aller­dings ist davon aus­zu­ge­hen, dass der Kon­zern sei­ne gesam­te Rechts­ab­tei­lung akti­viert – und der Aus­gang sol­cher Kla­gen ist in den USA dank des ver­schwur­bel­ten Rechts­sys­tems alles ande­re als gewiss.

Ich wür­de mal ver­mu­ten, dass dem Tol­ki­en Esta­te inzwi­schen geschwant hat, dass sie schlecht ver­han­delt haben und Ver­brei­tungs­rech­te über das Inter­net nicht früh­zei­tig genug in die Ver­trä­ge ein­gin­gen. Jetzt möch­te man das nach­ho­len und kas­sie­ren – es ist wahr­schein­lich, dass sich Darth War­ner wie üblich hier­bei nicht son­der­lich frei­gie­big zei­gen woll­te. Ich gehe nicht davon aus, dass die Ver­ant­wort­li­chen der­art naiv sind zu glau­ben, wirk­lich eine Abschal­tung des Online­spiels errei­chen zu kön­nen. Mal ganz davon abge­se­hen soll­te ihnen klar sein, dass die Fan­ge­mein­de von HDRO ins­be­son­de­re seit­dem das Spiel zu free-2-play wur­de groß ist und die­se in hohem Maße erbost dar­über sein wür­de, wenn das erfolg­rei­che MMO auf­grund der Kla­ge so ein­fach abge­schal­tet wer­den müss­te – den Klä­gern dürf­te dann ein Shit­s­torm epi­schen Aus­ma­ßes ins Haus ste­hen. Ich den­ke, aller­dings, dass das Gan­ze auf einen Ver­gleich hin­aus­lau­fen wird, bei dem War­ner (zäh­ne­knir­schend) einen Betrag bezahlt und dafür die Online-Inhal­te bestehen bleiben.

Inter­es­sant wird aller­dings sein zu sehen, ob die For­de­run­gen der Tol­ki­en-Erben gund­sätz­lich von Gerich­ten als vali­de ange­se­hen wer­den. Soll­te dem so sein, dürf­te das mög­li­cher­wei­se auch Aus­wir­kun­gen auf zahl­lo­se ande­re »Intel­lec­tu­al Pro­per­ties« haben.

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Screen­shot LOTRO Copy­right Tur­bi­ne und War­ner Bros.