Onleihe: Bonnier und Holtzbrinck kriegen den Hals nicht voll

Onleihe: Bonnier und Holtzbrinck kriegen den Hals nicht voll

ebookpreise

Onlei­he nennt sich das Ver­fah­ren, mit dem die eBooks auch bei dem Stadt­bü­che­rei­en ange­kom­men sein soll­ten. Tat­säch­lich steht dem aller­dings im Weg, dass den Ver­la­gen die Onlei­hen ein Dorn im Auge sind, da sie der Ansicht sind, dass dadurch ihr Ein­kom­men erheb­lich gemin­dert wird. Des­we­gen hört man aus Rich­tung der Ver­la­ge und des Bör­sen­ver­eins zu die­sem The­ma bereits seit Jah­ren viel »Mimi­mi«.

Bon­nier und Holtz­brinck (und damit auch Droemer Knaur, Fischer, Kie­pen­heu­er & Witsch, Rowohlt, Piper, Ull­stein und Carl­sen) haben den Büche­rei­en jetzt ein Ange­bot gemacht, das die­se sehr wohl ableh­nen kön­nen. Auch wenn man hef­tig her­um­lob­byi­siert hat, um fest­zu­stel­len, dass eBooks auch ganz nor­ma­le Bücher im Sin­ne des Buch­preis­bin­dungs­ge­set­zes sind, möch­te man für die Onlei­he-eBooks offen­bar einen ande­ren Sta­tus inklu­si­ve Verfallsdatum.

Denn die Lizenz­be­din­gun­gen beinhal­ten zum einen, dass die klas­sisch klam­men Biblio­the­ken für eBooks den zwei­ein­halb­fa­chen End­kun­den­preis bezah­len sol­len. Für den erhöh­ten Preis haben die dann auch noch ein beson­de­res Fea­ture: ein Ver­falls­da­tum. Denn die Lizen­zen sol­len nach zwei vier Jah­ren oder gera­de mal 52 Aus­leih­vor­gän­gen verfallen.

Der Biblio­theks­ver­band Fran­ken hat es dann in einer Stel­lung­nah­me nach­voll­zieh­ba­rer­wei­se auch abge­lehnt, eBook-Lizen­zen zu die­sen Bedin­gun­gen zu erwer­ben. Ich gehe davon aus, dass ande­re nach­zie­hen werden.

Da sehen wir in mei­nen Augen wie­der ein­mal, dass gro­ßen Ver­la­gen die klin­geln­de Kas­se offen­bar deut­lich wich­ti­ger ist, als die Unter­stüt­zung von Kunst und Kul­tur bei gemein­nüt­zi­gen Ein­rich­tun­gen wie Stadt­bü­che­rei­en. Die­je­ni­gen, die sich selbst immer wie­der gern als Kul­tur­hü­ter und ‑Unter­stüt­zer gerie­ren, sind mei­ner Ansicht nach längst pri­mär zu Geld­hü­tern gewor­den. Per­so­nen, die auf die Büche­rei­en ange­wie­sen sind, weil sie sich den Buch­kauf nicht leis­ten kön­nen (in Deutsch­land ist inzwi­schen jeder Fünf­te arm oder von Armut bedroht), schau­en in die Röhre.

Die öffentlichen Bibliotheken und die (fehlenden) eBooks

Die öffentlichen Bibliotheken und die (fehlenden) eBooks

Bibliothek

Öffent­li­che Biblio­the­ken sind eine fei­ne Sache – und das nicht erst seit ges­tern. Sie ermög­li­chen finanz­schwa­chen Bür­gern (bei­spiels­wei­se Arbeits­lo­sen oder Kin­dern) kul­tu­rel­le Teil­ha­be und Bil­dung. Sie ermög­li­chen es zudem, Bücher test­zu­le­sen, die man ansons­ten mög­li­cher­wei­se nie erwor­ben hät­te. Halt! Ist letz­te­res nicht etwas ganz ähn­li­ches wie Sei­ten, die eBooks kos­ten­los anbie­ten? Nicht? Nur weil man die Bücher der Biblio­thek wie­der zurück­ge­ben muss? Na gut, dar­über kann man dis­ku­tie­ren, aber manch einer scheint Biblio­the­ken in die­sel­be Kate­go­rie ein­zu­ord­nen wie Tauschbörsen..

Denn: Etli­chen Ver­la­gen sind die Onlei­hen der öffent­li­chen Büche­rei­en ein Dorn im Auge. Sie über­zie­hen die Anbie­ter mit uner­füll­ba­ren Lizenz­for­de­run­gen oder ver­bie­ten eine Nut­zung ihrer Wer­ke in den Büche­rei­en gleich voll­stän­dig.

Mit wel­cher inhalt­li­chen Begrün­dung wür­de mich aller­dings wirk­lich mal inter­es­sie­ren, denn inhalt­lich unter­schei­den sich Bücher nicht von eBook. In der Nut­zungs­form natür­lich schon, denn bei einem Buch erwirbt man die­ses (aber kei­ne Rech­te am Inhalt), bei einem eBook erwirbt man aus­schließ­lich eine Nut­zungs­li­zenz, die theo­re­tisch jeder­zeit wie­der ent­zo­gen wer­den kann (und das auch tat­säch­lich wird, wie jeder weiß, der nach Jah­ren noch­mal ver­sucht hat, esei­ne eBooks bei bestimm­ten Anbie­tern abseits von Ama­zon her­un­ter zu laden. Prüft mal die Nut­zungs­be­din­gun­gen eures eBook-Anbie­ters, wie lan­ge die Bücher dort für euch zum erneu­ten Down­load bereit gestellt wer­den). Den­noch: die Ein­rich­tun­gen stel­len nach mei­nem Wis­sen sicher, dass immer nur ein Leser das eBook aus­leiht (auch wenn sich das aus tech­ni­scher Sicht kaf­ka­esk und mit­tel­al­ter­lich ausnimmt).

Das Unter­bin­den der Nut­zung von eBooks in Biblio­the­ken durch die Ver­la­ge ist in mei­nen Augen ein uner­träg­li­ches, kul­tur­feind­li­ches und aso­zia­les Unding. Ins­be­son­de­re, da die­se Ver­la­ge sich immer wie­der gern mal als Schüt­zer der Kul­tur und des Urhe­ber­rech­tes gerie­ren und immer wie­der gen Ama­zon als »das Urbö­se« wet­tern. Ich kann an der­Wei­ge­rung, eBooks für die öffent­li­chen Büche­rei­en bereit zu stel­len, nichts Kul­tur­schüt­zen­des sehen und wenn man nach »den Bösen« der Bran­che suchen möch­te, soll­te man mal bei die­sen Ver­la­gen nach­se­hen. Mich wür­de zudem wirk­lich inter­es­sie­ren, wie der Bör­sen­ver­ein sich in die­ser Cau­sa positioniert.

Bild: San Die­go City Col­le­ge Lea­ring Recour­ce City, von Joe Craw­ford, aus der Wiki­pe­dia, CC BY