Onleihe: Bonnier und Holtzbrinck kriegen den Hals nicht voll

ebookpreise

Onlei­he nennt sich das Ver­fah­ren, mit dem die eBooks auch bei dem Stadt­bü­che­rei­en ange­kom­men sein soll­ten. Tat­säch­lich steht dem aller­dings im Weg, dass den Ver­la­gen die Onlei­hen ein Dorn im Auge sind, da sie der Ansicht sind, dass dadurch ihr Ein­kom­men erheb­lich gemin­dert wird. Des­we­gen hört man aus Rich­tung der Ver­la­ge und des Bör­sen­ver­eins zu die­sem The­ma bereits seit Jah­ren viel »Mimi­mi«.

Bon­nier und Holtz­brinck (und damit auch Droemer Knaur, Fischer, Kie­pen­heu­er & Witsch, Rowohlt, Piper, Ull­stein und Carl­sen) haben den Büche­rei­en jetzt ein Ange­bot gemacht, das die­se sehr wohl ableh­nen kön­nen. Auch wenn man hef­tig her­um­lob­byi­siert hat, um fest­zu­stel­len, dass eBooks auch ganz nor­ma­le Bücher im Sin­ne des Buch­preis­bin­dungs­ge­set­zes sind, möch­te man für die Onlei­he-eBooks offen­bar einen ande­ren Sta­tus inklu­si­ve Verfallsdatum.

Denn die Lizenz­be­din­gun­gen beinhal­ten zum einen, dass die klas­sisch klam­men Biblio­the­ken für eBooks den zwei­ein­halb­fa­chen End­kun­den­preis bezah­len sol­len. Für den erhöh­ten Preis haben die dann auch noch ein beson­de­res Fea­ture: ein Ver­falls­da­tum. Denn die Lizen­zen sol­len nach zwei vier Jah­ren oder gera­de mal 52 Aus­leih­vor­gän­gen verfallen.

Der Biblio­theks­ver­band Fran­ken hat es dann in einer Stel­lung­nah­me nach­voll­zieh­ba­rer­wei­se auch abge­lehnt, eBook-Lizen­zen zu die­sen Bedin­gun­gen zu erwer­ben. Ich gehe davon aus, dass ande­re nach­zie­hen werden.

Da sehen wir in mei­nen Augen wie­der ein­mal, dass gro­ßen Ver­la­gen die klin­geln­de Kas­se offen­bar deut­lich wich­ti­ger ist, als die Unter­stüt­zung von Kunst und Kul­tur bei gemein­nüt­zi­gen Ein­rich­tun­gen wie Stadt­bü­che­rei­en. Die­je­ni­gen, die sich selbst immer wie­der gern als Kul­tur­hü­ter und ‑Unter­stüt­zer gerie­ren, sind mei­ner Ansicht nach längst pri­mär zu Geld­hü­tern gewor­den. Per­so­nen, die auf die Büche­rei­en ange­wie­sen sind, weil sie sich den Buch­kauf nicht leis­ten kön­nen (in Deutsch­land ist inzwi­schen jeder Fünf­te arm oder von Armut bedroht), schau­en in die Röhre.

AutorIn: Stefan Holzhauer

Meist harm­lo­ser Nerd mit natür­li­cher Affi­ni­tät zu Pixeln, Bytes, Buch­sta­ben und Zahn­rä­dern. Kon­su­miert zuviel SF und Fan­ta­sy und schreibt seit 1999 online darüber.

17 Kommentare for “Onleihe: Bonnier und Holtzbrinck kriegen den Hals nicht voll”

Matthias Ulmer

sagt:

Wenn sich Mit­bür­ger kei­ne Bücher leis­ten kön­nen, dann ist es ja nicht Auf­ga­be der Autoren und Ver­la­ge, an der Stel­le ein­zu­sprin­gen. Mei­nes Wis­sens lie­fert weder Volks­wa­gen noch Nutel­la die Pro­duk­te an Bedürf­ti­ge kos­ten­los. Es ist Auf­ga­be der Gesell­schaft resp. des Staa­tes, die Finan­zie­rung zu über­neh­men. So ist das ja auch bei den Biblio­the­ken gere­gelt. Wenn nun die Biblio­the­ken nicht genug Geld haben, noto­risch klamm sind, dann sind sie noto­risch unter­fi­nan­ziert. Dann haben wir ent­we­der eine Gesell­schaft, die das nicht finan­zie­ren kann oder will, oder einen Staat, der das eigen­mäch­tig nicht tut. Wenn wir die­ses Jahr über­ra­schend 16 Mrd. Steu­er­mehr­ein­nah­men haben, dann ist doch in dem Ding irgend­wo ein Feh­ler? Der Feh­ler liegt dar­in, dass man ver­sucht die Autoren und Ver­la­ge zu nöti­gen ihre Inhal­te mög­lichst um sonst her­zu­ge­ben, damit man das Geld spa­ren und für ande­re lus­ti­ge Din­ge aus­ge­ben kann. Und wenn die Autoren und Ver­la­ge sich weh­ren, dann wird ihnen Hart­her­zig­keit oder Kul­tur­lo­sig­keit vorgeworfen.
Ist der Preis von Bon­nier und Holtz­brinck wirk­lich von Gier bestimmt? Nein. Im Vor­der­grund steht die For­de­rung der Autoren, eine ange­mes­se­ne Ver­gü­tung für die Nut­zung zu bekom­men. Ist es ange­mes­sen, wenn für ein ver­kauf­tes Buch 2 Euro Hono­rar an den Autor gehen, bei der Onlei­he aber für 52 Leser 2 Euro? Auch wenn das gekauf­te Buch zwei oder drei mal gele­sen wird, die 52 erreicht man nie. Wo also liegt das für den Autor ange­mes­se­ne Hono­rar? Denn jede Aus­lei­he sorgt ja für ein ver­kauf­tes E‑Book weni­ger und damit auch für weg­fal­len­de Refi­nan­zie­rung für den Ver­lag. Bei einem Fak­tor von 2,5 wür­de bei dem Bei­spiel (LP=20 Euro) der Autor also 5 Euro Hono­rar für 52 Aus­lei­hen bekom­men, das wären also nicht ein­mal 10 Cent im schlech­tes­ten Fal­le. Im Nor­mal­fall liegt der Durch­schnitt bei den Aus­lei­hen bei 5, der Autor hät­te also 1 Euro Hono­rar, statt der 2 Euro beim Buch. Das erscheint mir doch ins­ge­samt weder ein gie­ri­ges noch ein unfai­res Modell, son­dern durch­aus rea­lis­tisch. Wenn sich jetzt noch 22 Kom­mu­nen in der Fran­kenon­lei­he zusam­men­schlie­ßen, dann scheint mir das Risi­ko gering, dass sie bei den Titeln die­ser Best­sel­ler und Publi­kums­ver­la­ge nicht auf einen so hohen Aus­leih­schnitt kom­men, dass das für die zu teu­er wird. Hier wird aus­schließ­lich aus Geiz und aus tak­ti­schen Grün­den geheult, weil man poli­ti­schen Druck auf­bau­en will. Wie viel die Autoren ver­die­nen, ob Bücher finan­zier­bar sind, kurz: ob Kul­tur dadurch mög­lich wird, das ist denen total egal.

Kyr

sagt:

Mal abge­se­hen davon, dass das eine Unver­fro­ren­heit son­der­glei­chen ist: In der Stel­lung­nah­me der Stadt­bi­blio­thek Erlan­gen/­Fran­ken-Onlei­he steht was von 4 Jah­ren statt 2 Jahren.

»[…]Zusätz­lich ist die Nut­zung einer Lizenz begrenzt auf 4 Jah­re und/oder maxi­mal 52 Ausleihen[…]«

sagt:

Der obi­ge PR-Kom­men­tar stammt (mit eini­ger Wahr­schein­lich­keit) von Mat­thi­as Ulmer, dem Vor­stand des Ver­le­ger­aus­schus­ses im Bör­sen­ver­ein (und nicht etwa einem armen, unter­be­zahl­ten Autor). Und soll­te unter die­sem Aspekt auch als pure Pro­pa­gan­da gese­hen werden. 

Wenn man sei­nen Namen im Zusam­men­hang mit »Open Access« goog­let, wird man schnell fest­stel­len, wes Geis­tes Kind er ist.

(sie­he zum Bei­spiel hier: https://www.buchreport.de/2015/10/21/ulmer-erhebt-verfassungsbeschwerde/
oder hier: http://www.boersenblatt.net/artikel-scharfe_kritik_und_ruecktrittsforderung_wegen_verleger-_meinung__zu_open_access.650206.html)

Ich emp­feh­le Herrn Ulmer einen Blick in die ein­schlä­gi­gen Biblio­theks­ge­set­ze der Län­der. In aller Kür­ze: Stadt­bi­blio­the­ken sind gemein­nüt­zi­ge kul­tu­rel­le Ein­rich­tun­gen, die Schu­len und Uni­ver­si­tä­ten gleich­zu­stel­len sind. 

Auch agiert er mit Schein­ar­gu­men­ten. Mag sein, dass »der Staat« 16 Mil­li­ar­den Steu­er­über­schüs­se hat, die er viel­leicht gern in sei­nen Ver­lags­kas­sen sehen möch­te. Fakt ist aber, dass Leih­bü­che­rei­en nicht vom »Staat« betrie­ben und unter­hal­ten wer­den (tat­säch­lich meint er ja den Bund), son­dern von Städ­ten und Kom­mu­nen. Von daher ist die­se »Argu­men­ta­ti­on« rei­ne Augenwischerei.

Auch dass es um Autoren geht, glau­be ich kei­ne Sekun­de. Wäre das so, wür­den die Ver­la­ge den Autoren von vor­ne­her­ein ein ange­mes­se­nes Hono­rar zah­len. Und wei­ter­hin haben Ver­la­ge auf der ande­ren Sei­te offen­bar kei­ner­lei Pro­ble­me damit, zum Teil tau­sen­de Kos­ten­lo­sex­em­pla­re an Blog­ger und Co. zu ver­tei­len. Davon sieht »der Autor« auch kei­nen Cent.

Die grund­sätz­li­che Fra­ge dabei ist, ob Ver­la­ge (und ande­re Wirt­schafts­un­ter­neh­men) neben der rein öko­no­mi­schen Arbeits­wei­se, nicht auch eine sozia­le und kul­tu­rel­le Ver­ant­wor­tung haben. Ich sehe das so. Herr Ulmer darf das selbst­ver­ständ­lich anders sehen, muss sich aber dann den Vor­wurf gefal­len las­sen, dass es eben nur ums Koh­le machen geht.

Übri­gens sind weder Volks­wa­gen noch Nutel­la Kul­tur- und Bil­dungs­gü­ter. Aber man kanns ja mal versuchen …

Edit: Anzu­neh­men, dass jedes aus­ge­lie­he­ne eBook einem ver­lo­re­nen Kauf ent­spricht, ent­behrt übri­gens auch jeder Grundlage.

Matthias Ulmer

sagt:

Lie­ber Herr Holzhauer,
das ist kein PR-Kom­men­tar, son­dern ein Kom­men­tar auf Ihren Kom­men­tar, kurz: eigent­lich ein Dia­log. Und was auch immer ich zu Open Access vor­her schon gesagt habe oder zur Onlei­he oder zu ande­ren The­men, das hat ja wenig mit den Argu­men­ten hier zu tun. Ja, ich bin Ver­le­ger und enga­gie­re mich für die Ver­lags­bran­che und die Medi­en. Dar­aus wird doch kein Ideo­lo­gie­vor­wurf, der die Aus­ein­an­der­set­zung mit Argu­men­ten ver­hin­dert? Und ande­ren zu emp­feh­len, dass sie einen Kom­men­tar nicht ernst neh­men sol­len, weil er in Ihren Augen Pro­pa­gan­da ist, ist jetzt auch kein Mus­ter­stück aus der auf­ge­klär­ten demo­kra­ti­schen Gesellschaft.
Zum The­ma Onlei­he als Hin­ter­grund­in­fo: die Betei­li­gung der gro­ßen Ver­la­ge unter­blieb lan­ge Zeit, weil die von der Onlei­he ange­bo­te­nen Ver­trä­ge den Ver­la­gen kei­ne ange­mes­se­ne Hono­rie­rung und auch kei­ne dem Gesetz ent­spre­chen­de Infor­ma­ti­on der Autoren ermög­lich­te. Als Ver­le­ger­ver­band haben wir das oft mit dem Schrift­stel­ler­ver­band dis­ku­tiert, es war klar, dass hier Ver­trä­ge gefun­den wer­den müs­sen, die eine nut­zungs­be­zo­ge­ne Hono­rie­rung ermög­li­chen. Das wäre für alle Betei­lig­ten das idea­le Modell, wenn für jede Aus­lei­he ein klei­ner Betrag fäl­lig wird. Dann kann eine Biblio­thek sich jeden Titel ins Ange­bot neh­men, weil er erst Gebüh­ren kos­tet, wenn er genutzt wird. Und man muss kei­ne Limi­tie­rung der Lauf­zeit etc. ein­bau­en. Eine sol­che Lösung wur­de von Biblio­theks­sei­te nicht akzep­tiert, so dass es nur mög­lich ist, die Dif­fe­ren­zie­rung über einen Mul­ti­pli­ka­tor bei den Laden­prei­sen ein­zu­fü­gen. Die­ses Modell wird in USA und vie­len ande­ren Län­dern so gehand­habt, in Deutsch­land wird es nun auch ein­ge­führt. Aber wie gesagt, es ist sicher nicht das Bes­te son­dern nur eine Notlösung.
Sie haben Recht, ich war unprä­zi­se bei der Trä­ger­schaft der Biblio­the­ken. Ist mir aber auch egal, ob eine öffent­li­che Leis­tung nun vom Bund oder der Gemein­de erbracht wird, genau so wie mir egal ist, ob die Mehr­wert­steu­er hier oder dort lan­det. Wenn im Sys­tem auf Bun­des­ebe­ne Über­schüs­se, auf kom­mu­na­ler Ebe­ne Defi­zi­te ent­ste­hen, dann muss das eben aus­ge­gli­chen wer­den. Ich kann mich aber nicht in der lin­ken Tasche arm füh­len, weil alles Geld in der rech­ten steckt. Kurz: das Geld ist da für eine anstän­di­ge Finan­zie­rung, man steckt es aber trotz­dem in ande­re Dinge.
Als Ver­lag geht es mir immer um den Ver­lag UND um die Autoren, auch wenn das vie­le nicht glau­ben möch­ten. Die Autoren haben aus dem Ver­lags­ver­trag und dem Gesetz einen Anspruch an ihren Ver­lag, dem der Ver­lag bei der Onlei­he nicht nach­kom­men kann. Als Ver­lag MUSS ich mich also dafür ein­set­zen, dass die Ver­trags­be­din­gun­gen so ver­än­dert wer­den, dass eine Ver­trags­er­fül­lung gegen­über dem Autor mög­lich ist. Und: der Ver­lag kann nicht für 52 Nut­zun­gen an den Autor ein ange­mes­se­nes Hono­rar aus der ihm ver­blei­ben­den Mar­ge des ein­fa­chen Laden­prei­ses zahlen.
Zur kul­tu­rel­len Ver­ant­wor­tung: klar, die haben Ver­la­ge genau so wie ande­re Unter­neh­men, die gehört tra­di­tio­nell schon immer zu den Auf­ga­ben der Branche.
Zu VW und Nutel­la: es wäre ja absurd, wenn nur die Kul­tur­wirt­schaft weil sie in der Kul­tur tätig ist die Ver­pflich­tung hät­te ihre Leis­tun­gen an die Gesell­schaft ver­güns­tigt abzu­ge­ben. Es müss­te ja umge­kehrt sein, wenn über­haupt. Aber damit das gerecht gere­gelt ist, haben wir ein Steu­er­sys­tem, das die Finan­zie­rungs­bei­trä­ge eines jeden für die gesell­schaft­li­chen Leis­tun­gen defi­niert. Ich hal­te es für unzu­läs­sig von einem Teil zu for­dern, dass er zu den Steu­ern noch Zusatz­leis­tun­gen zu brin­gen hat.
Und zum letz­ten Punkt: Es weiß ja nie­mand, wie vie­le Aus­lei­hen einen Kauf erset­zen. Beim Buch gab es immer das Ver­ständ­nis, dass die Lese­för­de­rung und die Bewer­bung ein­zel­ner Titel mehr Anrei­ze set­zen als Umsatz durch Aus­lei­hen ver­lo­ren geht, so dass das immer als posi­ti­ver Effekt gese­hen wur­de. Bei der Onlei­he ist das umge­kehrt. Da gibt es qua­si kei­nen Hin­weis, dass sich jemand ein e‑Book, das er »aus­ge­lie­hen« hat danach noch kauf­te, dafür gibt es mas­sen­wei­se Hin­wei­se, dass Leu­te erst zu Biblio­theks­nut­zern gewor­den sind, seit dem sie dort ihre E‑Books kos­ten­los bekom­men, was ja auch logisch ist. Und: das Wachs­tum bei der Onlei­he geht mit einem Abfla­chen bis Rück­gang beim Ver­kauf von E‑Books einher.
Ich tau­sche mich ger­ne über das The­ma wei­ter aus, weil es inter­es­sant ist und wirk­lich in vie­len Aspek­ten noch unklar.

Herz­li­che Grüße
Mat­thi­as Ulmer

sagt:

Hal­lo Herr Ulmer,

ich hal­te es für durch­aus ange­mes­sen, bei einem Kom­men­tar wie dem Ihren dar­auf hin­zu­wei­sen, wer dahin­ter steht und wel­che Inter­es­sen er ver­tritt, damit die Leser infor­mier­ter sind, als sie es ohne die­se Details wären.

Was Sie bei dem gan­zen The­men­kom­plex kom­plett aus­blen­den, ver­mut­lich mit vol­ler Absicht, ist zudem die Biblio­thek­stan­tie­me, aus­ge­schüt­tet von der VG Wort (ich ken­ne schon ihr dar­auf fol­gen­des Argu­ment: Das sind ja nur drei – vier Cent pro Aus­lei­he!). Da wur­de gera­de erst höchst­rich­ter­lich fest­ge­stellt, dass die gesam­ten Aus­schüt­tun­gen an die Autoren gehen müs­sen. Wor­auf­hin in der Bran­che und bei den Ver­la­gen ein Heu­len und Zäh­ne­klap­pern anhob und man Schre­ckens­sze­na­ri­en von auf den Kon­kurs zuschlin­gern­den Ver­la­gen mal­te. Zudem wird seit die­sem Urteil mas­si­ve Lob­by­ar­beit betrie­ben, um den Gesetz­ge­ber auf natio­na­ler oder euro­päi­scher Ebe­ne dazu zu brin­gen, Geset­ze nach dem Wunsch der Bran­che zu ändern, damit aus der rechts­wid­ri­gen Aus­schüt­tung an die Ver­la­ge eine rechts­kon­for­me wird. Wenn es tat­säch­lich um die Autoren geht, soll­te man jenen das ihnen zuste­hen­de Geld auch belassen.

Wäre es ange­sichts Ihrer Aus­füh­run­gen wei­ter oben den Autoren gegen­über nicht viel fai­rer und ange­mes­se­ner, wenn die­se Aus­schüt­tung wei­ter­hin voll­stän­dig an die Autoren gin­ge, denen sie zusteht, ohne dass die Ver­la­ge mit Hil­fe des Bör­sen­ver­eins auf eine Geset­zes­än­de­rung drängen?

Haben Sie beleg­ba­re Quel­len für die in mei­nen Augen völ­lig aus der Luft gegrif­fe­ne Behaup­tung es gäbe »mas­sen­wei­se Hin­wei­se, dass Leu­te erst zu Biblio­theks­nut­zern gewor­den sind, seit dem sie dort ihre E‑Books kos­ten­los bekom­men, was ja auch logisch ist« außer des Selbst­be­wei­ses im eige­nen Satz »dass das logisch ist«? Ist es näm­lich nicht. Nut­zungs­zah­len soll­ten pro­blem­los erheb­bar sein, und wenn per Aus­lei­he abge­rech­net wird, gibt es die­se Zah­len auch ganz sicher. Wei­ter­hin kön­nen Sie sicher auch mit einer Quel­le bele­gen, dass ein Abfla­chen der Ver­kaufs­kur­ve bei eBooks auf die Onlei­he zurück­zu­füh­ren ist? Auch das hal­te ich näm­lich anhand der in den letz­ten Jah­ren vom Bör­sen­ver­ein ver­öf­fent­lich­ten Sta­tis­ti­ken für unhalt­bar. Ich gehe deut­lich eher davon aus, dass bei­spiels­wei­se Ama­zon mit den Self­pu­blis­hern den eBook-Markt vie inten­si­ver kan­ni­ba­li­siert, die­se Zah­len gehen näm­lich in die Bran­chen­sta­tis­ti­ken gar nicht ein, da Ama­zon sie nicht ver­öf­fent­licht und sie von den Bran­chen­sta­tis­ti­ken nicht erfasst wer­den (kön­nen).

Nein, es ist kei­nes­wegs absurd, dass die Kul­tur­bran­che Ver­pflich­tun­gen gegen­über der Gesell­schaft hat. Als Gegen­leis­tung hat die Poli­tik ihr ja bei­spiels­wei­se ein Buch­preis­bin­dungs­ge­setz geschenkt, oder ver­rin­ger­ten MWSt-Satz auf Print­bü­cher (eBooks wer­den sicher folgen).

Abschlie­ßend bin ich sehr gespannt auf Ihre Vor­schlä­ge, wie kom­mu­na­le Defi­zi­te aus Bun­des­mit­teln aus­ge­gli­chen wer­den sol­len. Ihre Sicht­wei­se, dass hier Geld nur in ver­schie­de­nen Taschen steckt ist auf­grund des föde­ra­len Auf­baus der Bun­des­re­pu­blik in mei­nen Augen gera­de­zu gro­tesk übersimplifiziert.

Sie wer­den mir des­halb ver­ge­ben, wenn ich ihre Aus­füh­run­gen nach wie vor nur als Ver­lags­pro­pa­gan­da sehen kann.

Und als einen wei­te­ren gründ­lich ver­patz­ten Schritt der Bran­che auf dem Digi­ta­li­sie­rungs­weg, weil man den neu­en Medi­en immer noch ableh­nend gegen­über steht. Anders ist nicht zu erklä­ren, dass man elek­tro­ni­sche Bücher ohne ech­te, fak­tisch nach­voll­zieh­ba­re Grün­de anders behan­deln möch­te, als Totholz.

Mit freund­li­chem Gruß,
Holzhauer

sagt:

Wer­ter Herr Ulmer,

wenn Sie Ebooks in der Stadt­bü­che­rei ver­glei­chen wol­len, dann doch bit­te mit Papier­bü­chern in die­sen Büche­rei­en statt mit Kauf­ex­em­pla­ren an End­kun­den. Das ist der ein­zig sinn­vol­le Ver­gleich. Und dar­aus resul­tiert auch die Ansicht, dass das Ebook im Ver­leih unter die­sen Bedin­gun­gen unin­ter­es­sant ist für die Bücherei.

Mei­ne per­sön­li­che Ansicht ist, dass Frei­ex­em­pla­re in Büche­rei­en in Sum­me den­sel­ben leicht posi­ti­ven Effekt auf­wei­sen kön­nen wie pira­tier­te Ebooks. Denn dass ein gelie­he­nes oder geklau­tes Buch sonst gekauft wor­den wäre, stimmt in die­ser Pau­scha­li­tät nicht.

sagt:

Erschwe­rend kom­men ja noch die Mond­prei­se hin­zu, die nam­haf­te deut­sche Ver­la­ge für eBooks gern mal ansa­gen. Bei­spiels­wei­se eBook-Preis iden­tisch mit Taschen­buch­preis oder gering­fü­gig güns­ti­ger als Hard­co­ver­preis. Bei sol­chem Wucher wür­de ich als Biblio­thek auch nicht mit­spie­len, erst recht nicht beim zwei­ein­halb­fa­chen Preis.

Matthias Ulmer

sagt:

Lie­ber Herr Holzhauer,
dass Sie dar­auf hin­wei­sen, dass ich im Bör­sen­ver­ein enga­giert bin, das ist ja ok. Ich mache das nicht, damit nicht der Ein­druck ent­steht, ich wür­de für »die Ver­le­ger« spre­chen. Ich hab mich nur an dem Hin­weis gestört, man müs­se die Argu­men­te des­halb nicht ernst neh­men. Das fand ich unschön. Aber nun zu Ihren Argumenten:

Ja, es gibt für die Buch­aus­lei­he eine Biblio­thek­stan­tie­me. Die­se kommt seit dem bekann­ten Urteil des BGH nicht mehr dem Ver­lag zugu­te. Es ist eine kom­ple­xe Sach­la­ge, aber weil Sie es anspre­chen, will ich kurz die Ver­lags­po­si­ti­on erläu­tern. Die Biblio­theks­schran­ke, genau wie die Kopier­schran­ke und die ande­ren sind Ein­grif­fe ins Eigen­tum, juris­tisch Ent­eig­nun­gen, die nach unse­rem Grund­ge­setz nicht ohne Ent­schä­di­gun­gen der Betrof­fe­nen vor­ge­nom­men wer­den dür­fen. Des­halb gibt es eine Ent­schä­di­gung, die bei der Buch­aus­lei­he die von Ihnen genann­ten 3–4 Cent beträgt. Durch das BGH-Urteil, das die Fra­ge der von der Ver­fas­sung gefor­der­te Ent­schä­di­gung gar nicht in Fra­ge stellt, wur­de fest­ge­stellt, dass nach der For­mu­lie­rung des Urhe­ber­rechts §63a die­se nur an Autoren aus­ge­zahlt wer­den darf. Das hat­te der Gesetz­ge­ber nicht gewollt, das wur­de im Lau­fe des Gesetz­ge­bungs­pro­zes­ses auch mehr­fach von Bun­des­tag und Bun­des­rat so bekräf­tigt, und inzwi­schen erneut von der Bun­des­re­gie­rung, im übri­gen auch vom Schrift­stel­ler­ver­band, solan­ge aber die For­mu­lie­rung des 63a nicht kor­ri­giert ist, bleibt es bei der absur­den Situa­ti­on, dass den Ver­la­gen die Ent­schä­di­gung zusteht, sie aber an sie nicht aus­be­zahlt wer­den darf. Der Feh­ler in der Geset­zes­for­mu­lie­rung soll nun kor­ri­giert wer­den. Wür­de das nicht erfol­gen, dann müss­ten die Ver­la­ge gegen die Urhe­ber­rechts­schran­ken eine Ver­fas­sungs­kla­ge anstren­gen, in deren Fol­ge die Buch­aus­lei­he und die Pri­vat­ko­pie­schran­ke als ver­fas­sungs­wid­rig erklärt wer­den könn­ten, was wohl wirk­lich nie­mand will. 

Ja, man könn­te sagen, lass doch den Autoren auch den Ver­lags­an­teil der Tan­tie­men, die bekom­men eh so wenig. Dage­gen spricht min­des­tens fol­gen­des Argu­ment: man­che Ver­la­ge zah­len eben schä­big gerin­ge Hono­ra­re, ande­re dage­gen sehr gute. Das Urhe­ber­recht gibt den Autoren einen Anspruch auf ange­mes­se­ne Ver­gü­tung. Der muss vom jewei­li­gen Ver­lag erfüllt wer­den, nicht durch eine Tan­tie­me, die voll­kom­men anders begrün­det ist. Eine Pau­schalum­ver­tei­lung durch den Gesetz­ge­ber ist da kei­nes­falls die rich­ti­ge Lösung.

Der Anspruch des Autors auf ange­mes­se­ne Ver­gü­tung ist auch der Hin­ter­grund für das The­ma Onlei­he und Bon­nier, Holtz­brinck etc. Wenn der Ver­lag ein E‑Book an die Biblio­thek ver­kauft und die­ses 50 mal aus­ge­lie­hen wird, dann kann der Autor den Ver­lag auf ange­mes­se­ne Ver­gü­tung ver­kla­gen. Der Ver­lag muss dann ein üppi­ges Nach­ho­no­rar zah­len, das ein Viel­fa­ches des Erlö­ses aus dem einen E‑Book-Ver­kauf an die Biblio­thek wäre. Damit ent­steht ein Risi­ko, das Ver­la­ge wie unse­rer gering ein­schät­zen, weil unse­re Bücher wohl nicht so häu­fig aus­ge­lie­hen wer­den. Bei einem Ver­lag, der regel­mä­ßig Best­sel­ler führt, ist das aber anders. Ins­be­son­de­re, weil sein Ver­hand­lungs­part­ner meist eine Agen­tur ist, die den Autor ver­tritt, und die an so einem Punkt eben Druck auf den Ver­lag macht, wodurch das Risi­ko sehr kon­kret wird.
Ja, wenn wir die tat­säch­li­chen Aus­leih­zah­len ken­nen wür­den, dann könn­te man auch die­ses Risi­ko ein­schät­zen. Die Onlei­he gibt aber kei­ner­lei Nut­zungs­da­ten an Ver­la­ge wei­ter, so dass wir die Autoren nicht infor­mie­ren kön­nen, wie häu­fig ihre Bücher genutzt wer­den. Der Autor hat aber einen gesetz­li­chen Aus­kunfts­an­spruch. Die­sen durch­zu­set­zen war auch ein Grund für die lan­ge Ver­hand­lungs­dau­er der Groß­ver­la­ge mit der Onleihe.

Scha­det der Ver­leih von E‑Books dem Ver­kauf von E‑Books? Zunächst mal die Sach­la­ge: als E‑Book-Leser habe ich die Aus­wahl zwi­schen drei Quel­len: ich kann das E‑Book für viel Geld kau­fen. Ich kann es von einer Pira­ten­sei­te kos­ten­los aber ille­gal her­un­ter­la­den. Und ich kann es von mei­ner Stadt­bü­che­rei kos­ten­los aber legal her­un­ter­la­den. Die Ver­mu­tung, dass eini­ger­ma­ßen klar den­ken­de Men­schen den drit­ten Weg wäh­len, ist ja nicht absurd.
Mein Nach­bar, als Bank­an­ge­stell­ter nicht auf der Sei­te des ärme­ren Teils der Bevöl­ke­rung, hat sich vor eini­ger Zeit einen Toli­no gekauft. Ich hab mich natür­lich gefreut, dass er das Buch­han­dels­ge­rät gewählt hat und nicht das von Ama­zon. Sein Argu­ment war aber ganz schnö­de: mit dem Toli­no kann ich jetzt die E‑Books von der Stadt­bü­che­rei bezie­hen. Er ist Mit­glied gewor­den, was er seit der Schul­zeit nicht mehr war.
Bei den meis­ten Stadt­bü­che­rei­en stei­gen die Nut­zer­zah­len gera­de, auch da ist die Begrün­dung: ich mag nicht in die Biblio­thek gehen und Bücher abho­len und zurück brin­gen. Aber E‑Books kos­ten­los und bequem von zu Hau­se aus­lei­hen, das ist cool.
Die Daten­la­ge zu Ver­kauf von E‑Books und zur Aus­lei­he bei der Onlei­he ist nicht gera­de trans­pa­rent. Wir bekom­men von der Onlei­he nur die Zah­len der E‑Book-Ver­käu­fe an die Biblio­the­ken. Aber wie vie­le Aus­lei­hen dahin­ter ste­cken, das erfährt man nicht. Hoch­rech­nun­gen mit dem Fak­tor fünf für die Zahl an Aus­lei­hen pro E‑Book (kumu­liert über meh­re­re Jah­re) las­sen aber ver­mu­ten, dass heu­te die Zahl der ver­kauf­ten E‑Books in Deutsch­land gerin­ger ist, als die Zahl der Aus­lei­hen über die Onlei­he. Der E‑Book Markt sta­gniert, die Onlei­he wächst.
Das sind Ver­mu­tun­gen, man­gels belast­ba­rer Zah­len. Aber mir erscheint das plau­si­bel. Und wenigs­tens plau­si­bler als die Annah­me, dass die Onlei­he kei­ner­lei Aus­wir­kun­gen auf den E‑Book Ver­kauf hat.

Zur Fra­ge der Preis­set­zung bei E‑Books: bei einer kor­rek­ten Kal­ku­la­ti­on müss­te der Preis eines E‑Books sogar über dem eines Buches lie­gen. Das klingt absurd, hat aber Grün­de. Das E‑Book hat 12% höhe­re MwSt, das Auto­ren­ho­no­rar liegt für E‑Books in der Bel­le­tris­tik deut­lich höher, statt bei 10% meist bei 20–25%. Die Aus­lie­fe­rungs­ge­büh­ren sind bei E‑Books höher (ist absurd, ist aber so). Und auch der Han­dels­ra­batt ist höher. Das bedeu­tet, dass der pro­zen­tua­le Erlös des Ver­la­ges am Laden­preis nach Abzug der genann­ten Kos­ten­blö­cke erheb­lich nied­ri­ger ist, als beim Buch. Bleibt die Fra­ge, ob die Her­stell­kos­ten das aus­glei­chen, weil man nicht dru­cken, bin­den und Bäu­me fäl­len muss. Lei­der nicht. Die Her­stell­kos­ten eines Taschen­buchs belau­fen sich viel­leicht auf 50 Cent, viel­leicht 80 Cent. Bei einem Laden­preis von 10 Euro gehen aber schon mit 12% 1,07 Euro mehr an den Staat für die MwSt-Dif­fe­renz zwi­schen 7 und 19%. Wenn also Ver­la­ge die E‑Books im Schnitt 20% bil­li­ger anbie­ten als die Bücher, dann ist das gesam­te E‑Book Geschäft eher ein Zuschuss­ge­schäft, das die Ver­la­ge machen, weil der Auf­bau des digi­ta­len Geschäfts­felds eben Inves­ti­tio­nen kos­tet. Und des­halb schmerzt es, wenn man sieht, dass die Onlei­he eben ein­fach das bes­se­re Geschäfts­mo­dell ist und die Inves­ti­tio­nen sich nach aktu­el­ler Lage nie amor­ti­sie­ren wer­den. Die Ver­hand­lun­gen von Bon­nier & Co. sind also das Bemü­hen, das Geschäfts­feld Onlei­he ren­ta­bel zu machen, damit das über­haupt Sinn macht.

Und zuletzt noch zum Kul­tur­auf­trag: die Preis­bin­dung dient der Siche­rung eines dich­ten Net­zes an Buch­hand­lun­gen. Die meis­ten Ver­la­ge kämen ohne Preis­bin­dung sehr gut zurecht. Der redu­zier­te MwSt Satz bringt nie­man­dem etwas. Sei­ne Abschaf­fung wäre ein Pro­blem, weil man die dar­aus eigent­lich not­wen­di­gen Preis­er­hö­hun­gen kaum wirk­lich rea­li­sie­ren könn­te. Er ver­bes­sert heu­te die Kal­ku­la­ti­ons­da­ten, so dass ein paar Bücher mög­lich wer­den, die man sonst unter­las­sen hät­te, oder man ein paar mehr Abbil­dun­gen oder einen Bogen mehr Umfang umset­zen kann.
Dar­aus aber abzu­lei­ten, dass man sei­ne Pro­duk­te aus sozia­len Grün­den bil­li­ger abzu­ge­ben habe, das hal­te ich wei­ter­hin für falsch. For­dern Sie das auch bei Blu­men­ge­schäf­ten, im Super­markt und bei McDonalds?

Zur Finan­zie­rung der öffent­li­chen Hand: das will ich nicht ver­tie­fen. Wenn eine Kom­mu­ne zu klamm ist, sich ihre Biblio­thek zu leis­ten, dann muss sie eben über Prio­ri­tä­ten nach­den­ken und sich mit die­ser Ent­schei­dung zur Wahl stel­len. Der Gesetz­ge­ber hat ins Preis­bin­dungs­ge­setz übri­gens schon das Pri­vi­leg ein­ge­baut, dass Biblio­the­ken 15% weni­ger bezah­len müs­sen. Ins Urhe­ber­recht hat er ein­ge­baut, dass Aus­lei­hen für 3–4 Cent mög­lich sind, dass für Wis­sen­schaft und Bil­dung wei­te­re kos­ten­lo­se oder mit Witz­be­trä­gen ent­schä­dig­te Aus­nah­men mög­lich sind und dass die Ver­la­ge von allen Büchern an Lan­des­bi­blio­the­ken und Natio­nal­bi­blio­thek kos­ten­lo­se Exem­pla­re abzu­lie­fern haben. Das erzeugt bei Ver­lag und Autor irgend­wann die Fra­ge, war­um man ver­dammt noch­mal eigent­lich alles kor­rekt bezahlt, Autos, Gerä­te, Per­so­nal, Schreib­ti­sche in Schu­len, Rega­le in Biblio­the­ken, nur die Bücher sol­len mög­lichst umsonst gelie­fert werden?
Ich bekam neu­lich einen Brief einer Stadt­bü­che­rei, die stolz berich­te­te, man habe einen Neu­bau rea­li­siert und ein kom­plett neu­es Regal­sys­tem, jetzt sei das Bud­get alle und man bit­te um Buch­spen­den. Ich fin­de so etwas schlimm, Sie fin­den das ange­mes­sen und einen dage­gen pro­tes­tie­ren­den Ver­le­ger als gie­rig. So unter­schied­lich sind eben die Mei­nun­gen, das muss man auch respektieren.

Ich bit­te um Ver­zei­hung für die Län­ge der Erläu­te­run­gen. Das kos­tet eben Platz und Anstren­gun­gen, auf die Sach­ebe­ne zu kom­men. Aber es wird am Ende pro­duk­ti­ver, hof­fe ich.

Herz­lichst Ihr
Mat­thi­as Ulmer

sagt:

Herr Ulmer,

ich habe an kei­ner Stel­le geschrie­ben, man sol­le »Ihre Argu­men­te nicht ernst neh­men«. Das wäre sogar grund­falsch, weil hier die Ver­le­ger­ein­stel­lung deut­lich zuta­ge tritt.

Die Argu­men­te in Sachen VG Wort ken­ne ich alle, da ich den The­men­kom­plex seit Jah­ren ver­fol­ge. Die Aus­sa­ge »der Gesetz­ge­ber habe sich bei der For­mu­lie­rung geirrt« hal­te ich für der­art lächer­lich, dass sich eine Dis­kus­si­on dar­über erüb­rigt. Dar­über lacht die Netz­com­mu­ni­ty seit Monaten.

Des­wei­te­ren agie­ren Sie hier mit unlau­te­ren Mit­teln, wenn sie die Autoren­tan­tie­men für eBooks unrea­lis­tisch hoch benen­nen, um höhe­re eBook-Prei­se zu recht­fer­ti­gen. Durch mei­ne Autoren­kon­tak­te ken­ne ich die ech­ten Hono­rar­hö­hen abseits von Bestsellerautoren.

Drit­tens machen Sie bei den eBook-Prei­sen eine typi­sche Ver­le­ger­rech­nung auf, die aber nach mei­nen Infor­ma­tio­nen durch Bran­chen­in­si­der so nicht kor­rekt ist, tat­säch­lich könn­te man eBooks deut­li­cher anbie­ten, will sich aber »die Prei­se nicht kaputt machen las­sen« . Die von Ihnen genann­ten Punk­te hal­te ich eben­falls für pure Pro­pa­gan­da. Dass der Han­dels­ra­batt höher ist, ist ein Ergeb­nis der ver­al­te­ten, klo­bi­gen Struk­tu­ren der Bran­che bei denen zu vie­le an den Büchern ver­die­nen wol­len, und bei denen ich kei­ner­lei Ansatz­punk­te sehe, das an die neu­en Gege­ben­hei­ten durch die Digi­ta­li­sie­rung anzu­pas­sen. Sie las­sen kom­plett aus, dass die gesam­ten Kos­ten für Her­stel­lung und Logis­tik weg­fal­len. Sie las­sen aus, dass die eBook-Pro­duk­ti­on qua­si ein Abfall­pro­dukt der Prin­ter­stel­lung ist (und all­zu oft auch gestal­te­risch genau so aus­sieht, schnell expor­tiert, ist egal, han­delt sich ja nur um ein eBook).

Die­se eBook-Mond­prei­se sind mei­ner Ansicht nach deut­lich eher dar­an schuld, dass die Ver­kaufs­kur­ve abflacht, weil Leser zu güns­ti­ge­ren Alter­na­ti­ven von Self­pu­blis­hern grei­fen, oder sich den Kauf ein­fach erspa­ren (per­sön­lich habe ich aus genau die­sem Grund in den letz­ten Mona­ten diver­se deut­sche eBooks nicht gekauft, und lie­ber zu einem eng­li­schen Ori­gi­nal, einem hier nicht ver­leg­ten eng­li­schen Buch oder einem Klein­ver­lagseBook gegrif­fen, ich weiß, dass das in mei­nem sozia­len Umfeld aus Phan­tas­tik-Lesern oft ganz genau so ist). Und auch zahl­lo­se Klein­ver­la­ge sind in der Lage, den Kun­den ange­mes­se­ne, attrak­ti­ve und akzep­ta­ble eBook-Prei­se anzu­bie­ten. Wenn gro­ße Ver­la­ge das nicht kön­nen, soll­te man dar­über nach­den­ken, was die wah­ren Grün­de dafür sein könnten.

Dass Sie als Beleg für die Aus­sa­ge »hau­fen­wei­se Leser haben sich einen eRea­der gekauft, um die Onlei­he zu nut­zen« an einem ein­zi­gen fall aus Ihrer Bekannt­schaft fest­ma­chen zu wol­len, fin­de ich aller­dings bei­na­he nied­lich. Ein empi­ri­scher Beweis ist das nicht, das ist als Nach­weis für Ihre Behaup­tung höchs­tens albern.

Ver­mu­tun­gen sind kei­ne Bele­ge. Es gibt kei­nen Grund anzu­neh­men, dass der Anteil an gele­se­nen eBooks in der Büche­rei höher ist, als der Anteil der eBooks am Buch­markt. Solan­ge Sie kei­ne kon­kre­ten Zah­len vor­wei­sen kön­nen (und das soll­ten Sie durch die Tätig­keit beim Bör­sen­ver­ein kön­nen), kann ich Ihre Argu­men­te erneut nur als PR einstufen.

Und dann erneu­ern Sie Ihren schon wei­ter vor­ne in der Dis­kus­si­on als falsch deklas­sie­ren Ver­gleich von Kul­tur­gü­tern mit McDo­nalds oder dem »Super­markt« ohne dem neue Aspek­te hinzuzufügen …

Lei­der argu­men­tie­ren Sie mei­ner Ansicht nach hier wei­ter­hin in diver­sen Punk­ten unlau­ter, weil Sie inkor­rek­te Infor­ma­tio­nen nen­nen (eBook-Prei­se, Auto­ren­ho­no­ra­re) oder ein­fach Behaup­tun­gen auf­stel­len, ohne einen Nach­weis füh­ren zu kön­nen. Des­we­gen sehe ich ehr­lich gesagt kei­nen Sinn dar­in, die­se Dis­kus­si­on wei­ter zu füh­ren. Ihre Äuße­run­gen in den vor­an­ge­gan­ge­nen Kom­men­ta­ren sind aber in den sozia­len Medi­en sehr inter­es­siert zur Kennt­nis genom­men und äußerst kri­tisch kom­men­tiert worden.

Mit freund­li­chem Gruß,
Holzhauer

sagt:

Wer­ter Herr Ulmer,

dass sich EIN Bekann­ter von Ihnen einen Toli­no gekauft hat, um Bücher kos­ten­los zu lei­hen, ist eine Anek­do­te. Das plus Ihre »Ver­mu­tun­gen« reicht nicht aus, um öko­no­misch sinn­vol­le Ent­schei­dun­gen zu tref­fen, und die­se Art fast schon belei­dig­ter Beweis­füh­rung im Krei­se her­um gehört auch zu den Grün­den, war­um den meis­ten deut­schen Ver­la­gen das Digi­tal­ge­schäft so schwer fällt.

Die meis­ten Ebook-Leser kau­fen bei Ama­zon, ein­fach, weil es da am bequems­ten funk­tio­niert. Sie kau­fen beson­ders gern US-Bücher, weil deren Prei­se als fair emp­fun­gen wer­den. Das ist im Übri­gen der basals­te Grund­stein der Preis­ge­stal­tung über­haupt. Es inter­es­siert kei­ne Sau, ob einen ver­krus­te­ten Ver­lag ein Ebook durch sei­ne ver­al­te­ten Struk­tu­ren mehr kos­tet als der Papier­ver­trieb (meis­tens ohne­hin eine Phan­ta­sie­rech­nung). Es inter­es­siert nur, was ein Kun­de zu zah­len bereit ist. Hier hät­te man den gro­ßen Vor­teil, aus den Märk­ten US und UK zu ler­nen, wel­che Prei­se zu wel­chen Ter­mi­nen am bes­ten ange­nom­men wer­den. Das pas­siert in Deutsch­land nur lang­sam und nur unter dem Druck der Exis­tenz­angst. Schade.

Matthias Ulmer

sagt:

Lie­ber Herr Holzhauer,

dass Sie kei­ne Lust mehr auf einen wei­te­ren Dia­log haben, das ist spür­bar. Ich fin­de, das bringt uns auf Dau­er nicht wei­ter, wenn man die Argu­men­te des ande­ren ein­fach ablehnt.
Ich bemü­he mich zu Ihren Aus­sa­gen Argu­men­te zu brin­gen, die hel­fen könn­ten, die Posi­ti­on des Ande­ren bes­ser zu ver­ste­hen. Aber statt sich damit aus­ein­an­der zuset­zen, füh­ren Sie nur Grün­de auf, war­um es sich nicht lohnt, die über­haupt mal zu durch­den­ken. Ich fin­de das schade. 

Die Hin­ter­grün­de zum Gesetz­ge­bungs­pro­zess zu 63a sind ja leicht nach­les­bar. In der Geset­zes­be­grün­dung für die Ver­bes­se­rung des §63a von 2006 heißt es: »§ 63a hat in der Pra­xis zu Schwie­rig­kei­ten geführt. So wur­de in der VG Wort von Ver­tre­tern der Autoren vor­ge­tra­gen, dass sie seit Inkraft­tre­ten des Geset­zes ihre gesetz­li­chen Ver­gü­tungs­an­sprü­che nicht mehr an ihre Ver­le­ger abtre­ten könn­ten. Folg­lich könn­ten die Ver­le­ger auch nicht mehr im bis­he­ri­gen Maße bei der Ver­tei­lung der pau­scha­len Ver­gü­tung berück­sich­tigt werden.
Die­se Aus­le­gung, der von ver­le­ge­ri­scher Sei­te wider­spro­chen wur­de, ent­spricht nicht der Inten­ti­on des Gesetz­ge­bers, der ledig­lich den Schutz der Urhe­ber im Ver­trags­ver­hält­nis im Sinn hat­te. Ein Aus­schluss der Ver­le­ger von der pau­scha­len Ver­gü­tung wäre ange­sichts der von ihnen erbrach­ten erheb­li­chen Leis­tung auch sach­lich nicht hin­nehm­bar. Dies gilt um so mehr, als den Ver­le­gern im Gegen­satz zu ande­ren Ver­wer­tern vom Gesetz­ge­ber bis­her kei­ne eige­nen Leis­tungs­schutz­rech­te zuge­spro­chen wor­den sind.
Der neue Satz 2 soll gewähr­leis­ten, dass die Ver­le­ger auch in Zukunft an den Erträ­gen der VG Wort ange­mes­sen zu betei­li­gen sind.«
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/018/1601828.pdf
Dann hat der BGH die Ergän­zung des 63a sei­ner Aus­le­gung unter­zo­gen und eben anders ent­schie­den, als es der Gesetz­ge­ber gewollt hat. Die For­mu­lie­rung hat offen­sicht­lich nicht das bewirkt, was inten­diert war. Das nen­ne ich einen hand­werk­li­chen Feh­ler. Schön für die Autoren, die jetzt einen Hau­fen Geld bekom­men. Aber doch auch ver­ständ­lich, dass der Gesetz­ge­ber die­sen Lap­sus jetzt kor­ri­gie­ren will.

Zur Hono­rar­hö­he bei E‑Books. Ja, auch bei uns sind die Hono­ra­re von Buch und E‑Book iden­tisch. Aber es ging ja nicht um irgend­ei­nen Fach­ver­lag, son­dern um Bon­nier und Holtz­brinck. Und die Hono­ra­re in der Bel­le­tris­tik lie­gen bei die­sen Ver­la­gen bei 20–25% für E‑Book-Umsät­ze.

Zur Kal­ku­la­ti­on von E‑Books: Ich neh­me Ihnen ab, dass Sie die E‑Book-Prei­se anders kal­ku­lie­ren. Das ist ja auch kei­ne Fra­ge, die betriebs­wirt­schaft­lich schon ein­deu­tig geklärt wäre. Soll man das E‑Book als Abfall­pro­dukt behan­deln? Dann hat man kei­ne Geste­hungs­kos­ten außer der Daten­er­stel­lung und den varia­blen Ver­triebs­kos­ten, dann kann ich locker auf 3,99 gehen. Bei Unter­hal­tungs­li­te­ra­tur liegt der E‑Book Anteil an den Ver­käu­fen aber oft bei 25%, und das kommt nicht oben drauf, son­dern das ist eine Sub­sti­tu­ti­on der Buch­ver­käu­fe. Da kommt in einem gro­ßen Ver­lag der Con­trol­ler und erklärt ihnen, dass das mit dem Abfall­pro­dukt nicht mehr geht, dass die Geste­hungs­kos­ten antei­lig getra­gen wer­den müs­sen, sonst wer­den mit wach­sen­den E‑Book-Ver­käu­fen zu 3,99 die Prei­se des gedruck­ten Ursprungs­bu­ches immer höher, bis es nichts mehr gibt, von dem ein Abfall­pro­dukt abfal­len könnte.
Und es stimmt nicht, dass ich die Her­stell­kos­ten unter­schla­gen habe, die hab ich ja mit 50–80 Cent ziem­lich exakt ange­ge­ben. Und bei der Logis­tik lie­gen mei­ne Erfah­rungs­wer­te wahr­schein­lich auch nicht kom­plett dane­ben, dass wir für die Buch­lo­gis­tik (Lager­hal­tung, Fak­tu­rie­rung, Packen und Ver­sand) etwa 8% vom Umsatz zah­len, bei E‑Books aber 12%. Das ist ver­ständ­lich, weil die Aus­lie­fe­run­gen aktu­ell für die E‑Book-Logis­tik hohe Fix­kos­ten bei noch sehr gerin­gen Umsät­zen haben und die Zahl der E‑Books gigan­tisch ist, aber nur ein klei­ner Teil davon auf Stück­zah­len über 500 pro Jahr kommt. Bei gedruck­ten Büchern neh­men wir unren­ta­ble Titel aus dem Ver­trieb, bei E‑Books lässt man auch die ganz alten ste­hen, daher die unter­schied­li­chen Werte.

Neh­men wir also mal an, es gibt nach­voll­zieh­ba­re Grün­de, war­um die Ver­la­ge Bon­ner und Holtz­brinck ihre E‑Books so kal­ku­lie­ren, wie sie es tun (auch die Autoren und ihre Agen­ten machen da Druck, dass der Preis vom E‑Book nicht zu nied­rig ist). Dann ist das ja ein Wett­be­werbs­vor­teil für ande­re Ver­la­ge, ob Self­pu­blis­her oder Klein­ver­le­ger, mit ande­ren Prei­sen Markt­an­tei­le zu gewin­nen. Das fin­det statt und tut der Viel­falt und der Bran­che gut. Ein fai­rer Wett­be­werb, den die gro­ßen wach­sam beob­ach­te und ja mit eige­nen Self­pu­bli­shing-Platt­for­men beglei­ten. Soll­te das Wachs­tum da so groß sein, dass es die Markt­an­tei­le der »kon­ven­tio­nel­len« Ver­la­ge wirk­lich tan­giert, dann wer­den die sich schnell ändern. Bezo­gen auf die Dis­kus­si­on um die Onlei­he wäre dann das Pro­blem ja auch vom Tisch. Dann wür­den die Biblio­the­ken auf die­se Wer­ke ver­zich­ten und statt­des­sen bil­li­ge­re ein­kau­fen. Dann wäre aber das gan­ze Geschrei um die Prei­se der bei­den Ver­la­ge über­flüs­sig. Offen­sicht­lich will man genau deren Titel, aber eben zu ande­ren Preisen. 

Zur Fra­ge ob ein aus­ge­lie­he­nes E‑Book den Kauf eines E‑Books sub­sti­tu­iert: ich habe Ihnen eine Hypo­the­se ange­bo­ten und hät­te ger­ne über die Plau­si­bi­li­tät dis­ku­tiert. Kon­kre­te Zah­len gibt es wirk­lich nicht. Es gibt eine E‑Book-Stu­die des Bör­sen­ver­eins in Zusam­men­ar­beit mit der GfK, die von 2015 ist und auf Daten von 2014 basiert. DAS ist PR. Als Arbeits­grund­la­ge wür­de ich die nicht neh­men. Und es gab Zah­len von der Divi­bib, soweit ich das mit­be­kom­men habe eben­falls letzt­ma­lig von 2014. Es gibt Ver­mu­tun­gen, war­um da kei­ne neue­ren Zah­len auf den Tisch kom­men. Aber eben nicht mehr als Vermutungen.
Dann dre­hen wir das doch mal um: Sie sagen, dass die Aus­lei­he von E‑Books kei­ne Aus­wir­kun­gen auf den Ver­kauf von E‑Books hat. Haben Sie denn dafür belast­ba­re Daten (oder eine plau­si­ble Hypo­the­se, mir wür­de die für die Dis­kus­si­on reichen). 

Lie­ber Herr Gleich, ich bekom­me ja immer wie­der den Vor­wurf zu hören, dass die Ver­la­ge in der Digi­ta­li­sie­rung so ziem­lich alles falsch machen, ver­schla­fen, ver­wei­gern etc. Ich glau­be, das ist nicht rich­tig. Sicher sind Ver­la­ge nicht immer die dyna­mischs­te Bran­che. Aber das hat ja auch Vor­tei­le. Wir haben im Ver­band sehr viel Schu­lun­gen, Pro­jek­te, Arbeits­krei­se gemacht. Und ich glau­be, dass der Vor­wurf nicht halt­bar ist. Ich wür­de Sie (und natür­lich auch Herrn Holz­hau­er oder wer immer dazu­kom­men möch­te) ja ger­ne mal zu einem Gespräch in einen Ver­lag, bei uns, bei Holtz­brinck, bei Thie­me, nach Ihrem Gus­to, ein­la­den, damit wir uns dort das digi­ta­le Port­fo­lio, die Inves­ti­tio­nen, die Sze­na­ri­en, auf denen die Pla­nun­gen basie­ren zei­gen las­sen. Ich bekom­me gera­de mit, wie Bosch oder Daim­ler sich mit dem The­ma Indus­trie 4.0 abmü­hen. Das kommt mir vor wie Dis­kus­sio­nen in unse­rer Bran­che vor 8 Jah­ren. Und das Bei­spiel USA oder UK ist uns auch vor Augen, gera­de etwa Holtz­brinck gehört zu den füh­ren­den ame­ri­ka­ni­schen Ver­la­gen, da kön­nen Sie sicher sein, dass die wöchent­lich zwi­schen der ame­ri­ka­ni­schen und der deut­schen Ver­lags­lei­tung genau die­se Fra­gen diskutieren.

Herz­li­che Grüße
Ihr Mat­thi­as Ulmer

sagt:

Ach Herr Ulmer,

jetzt kom­men Sie doch bit­te nicht mit Holz­ham­mer-Rhe­to­rik. Ich habe ihre »Argu­men­te« nicht abge­lehnt, son­dern um Bele­ge gebe­ten oder dar­auf hin­ge­wie­sen, wenn die­se inhalt­lich irrele­vant oder falsch sind. Wei­ter­hin: Ich habe kei­nen Zugriff auf kon­kre­te Zah­len für Deutsch­land, Sie aber über den Bör­sen­ver­ein durch­aus. Ob die­se Zah­len dann – wie so oft – frei erfun­den sind, steht auf einem ande­ren Blatt, aber man hät­te zumin­dest mal eine ech­te Dis­kus­si­ons­grund­la­ge neben »Mein Nach­bar hat sich einen Toli­no gekauft«.

Gerich­te haben übri­gens exakt die Auf­ga­be bei Geset­zen als Kor­rek­tiv zu wir­ken und die­se zu inter­pre­tie­ren. Das als Feh­ler bezeich­nen zu wol­len, ist ein mei­nen Augen eine äußerst frag­wür­di­ge Sicht auf die Demo­kra­tie und das Rechtssystem.

Dass der über­bor­den­de Ver­wal­tungs­over­head bei den Ver­la­gen eben­so wie die fos­si­len Strik­tu­ren der Bran­che dazu füh­ren, dass es zu gera­de­zu kaf­ka­es­ken Prei­sen kommt, dann soll­te man über eine Reform nach­den­ken, statt das ver­al­te­te, rui­nö­se Spiel wei­ter mit­zu­spie­len, mei­nen Sie nicht? Da das aber nicht passiert …

Wenn Sie zudem der Ansicht sind, dass die Umsät­ze von Self­pu­blis­hern und Klein­ver­la­gen die der Gro­ßen der Bran­che der­zeit nicht tan­gie­ren, dann ist das in einem Maße welt­fremd, das ich nicht nach­voll­zie­hen kann und sogar erschre­ckend fin­de. Erklärt aller­dings etli­che Ihrer Sich­ten, die im Ges­tern ver­har­ren, statt sich den Rea­li­tä­ten der Digi­ta­li­sie­rung zu stellen.

Ansons­ten spie­le ich Ihr Spiel nicht mit, immer die­sel­ben Argu­men­te oder Nicht-Argu­men­te neu zu ver­pa­cken. Wir dre­hen uns im Kreis.

Des­we­gen zie­he ich hier das Fazit: Den Ver­la­gen geht es weder um Kul­tur, noch um Leser, noch um Autoren, son­dern aus­schließ­lich dar­um, mög­lich viel Geld zu gene­rie­ren, weil es sich um Wirt­schafts­be­trie­be han­delt, die wirt­schaft­lich agie­ren müs­sen. Verstanden.

In dem Fall soll­ten aller­dings säm­li­che Ver­güns­ti­gun­gen in Sachen Kul­tur­be­trieb gestri­chen wer­den. Als da wären: ver­güns­tig­te MWSt auf Bücher und Buch­preis­bin­dung (die übri­gens ent­ge­gen Ihrer Aus­sa­ge nicht in ers­ter Linie dafür da ist, Buch­hand­lun­gen zu spon­sorn, son­dern um kul­tu­rel­le Viel­falt zu ermög­li­chen, also die Pro­duk­ti­on von Büchern, die sich erwart­bar weni­ger ver­kau­fen. Die wer­den aller­dings heut­zu­ta­ge von den gro­ßen Ver­la­gen ohne­hin nicht mehr ver­legt, die müs­sen ja Geld verdienen).

MfG,
Holzhauer

sagt:

Wer­ter Herr Ulmer,

die von Ihnen beschrie­be­nen Mecha­nis­men des Mark­tes haben über­haupt erst Prei­se erzwun­gen, die der Markt annimmt. Vor­her lagen die­se Prei­se im Bereich »bit­te kauft das nicht«. Anek­do­ti­sche (!) Bele­ge: Das haben mir damals meh­re­re Ver­la­ge bestä­tigt: Mit Papier ver­dien­ten sie Geld, den Ebook-Scheiß woll­ten sie nicht, weil es sich für sie nicht lohn­te. Es wur­de also gebremst, wo es nur ging.

Jetzt gibt es ein Ebook-Öko­sys­tem der klei­nen Anbie­ter, und erst jetzt fin­det man von unse­ren gro­ßen Ver­la­gen Ange­bo­te, die man kau­fen möch­te. Die klei­nen Anbie­ter trie­ben die gro­ßen also vor sich her. Statt früh einen Markt zu machen, haben sie den ver­hin­dern wol­len. Jetzt ren­nen die Gro­ßen den Klei­nen hin­ter­her, tech­nisch und markt­ge­stal­te­risch. Das ist mei­ne Kri­tik. Wir kön­nen gern über so etwas spre­chen, dann tun wir es aber sinn­vol­ler­wei­se zu einem Anlass, wo bei­de am sel­ben Ort sind.

Zu den Kos­ten eines Ebooks: Neh­men wir als Extrem­bei­spiel ein Ebook, das NUR als Ebook ver­trie­ben wird und ver­glei­chen es mit einem Titel, der NUR im Papier­ver­trieb erscheint. Es fal­len beim Ebook fol­gen­de Kos­ten weg:

- Umbruch (wg. Auto­um­bruch auf dem Gerät)
– Sei­ten­lay­out (Sei­ten­grö­ße ist dynamisch)
– Buchrückengestaltung
– Gestal­tung 4.U (Buch­rück­sei­te)
– die von Ihnen genann­ten Druck­kos­ten von 50–80 ct pro Exemplar
– Vor­hal­te­kos­ten (über­neh­men die Vertriebsplattformen)
– Papier­trans­port zu/von den Händ­lern und zum Endkunden

Getauscht wird die Händ­ler­mar­ge gegen den Anteil, den die Ver­triebs­platt­form nimmt. Selbst Selbst­ver­le­ger bie­ten oft auch Direkt­ver­kauf auf ihrer Web­site an, um sich einen Teil die­ser Kos­ten zu sparen.

An Mehr­kos­ten fällt mir die höhe­re Mehr­wert­steu­er ein. Wenn das beschrie­be­ne vir­tu­el­le Ebook in einem Ver­lag in der Her­stel­lung also mehr kos­tet als der vir­tu­ell beschrie­be­ne Papier­ver­trieb, dann liegt das ver­mut­lich an den Strukturen.

Mei­ne Ver­mu­tun­gen zu Ver­kauf vs. Ver­leih stam­men wie gesagt aus den Erfah­run­gen mit Pira­te­rie. Hier­zu haben vie­le Ver­la­ge und Autoren Expe­ri­men­tal­da­ten und Erfah­run­gen gesam­melt. Das war mir ähn­lich genug, um sie mit einem Ver­leih zu ver­glei­chen. Da feh­len ja wirk­lich Daten, dass sie krass anders aus­se­hen als bei geklau­ten Büchern, glau­be ich nicht. 

Beim Rest soll der Markt ent­schei­den. Dann will ich aber iden­ti­sche Steu­er­sät­ze für Ebooks und Papier­bü­cher, vor­her ist das nicht der­sel­be Markt.

Matthias Ulmer

sagt:

Lie­ber Herr Holzhauer,

Sie haben ein Feind­bild, das Sie pfle­gen. Und nun kommt die Per­so­ni­fi­zie­rung Ihres Feind­bilds auf Ihren Blog und sucht den Dia­log. Und Ihr Bemü­hen ist, dass der da so schnell wie mög­lich wie­der ver­schwin­den soll. Ich mache Ihnen die Freude.

Aber zum Nach­den­ken las­se ich Ihnen noch was da. Der revo­lu­tio­nä­re Reflex, dass die digi­ta­len Self­pu­blis­her den Sau­ri­ern der Old Eco­no­my zei­gen wo es lang geht und die­se aus Ver­krus­tung ihre rui­nö­sen Prak­ti­ken nicht able­gen kön­nen und so zwin­gend dem Unter­gang ent­ge­gen gehen, der ist jetzt min­des­tens zehn Jah­re alt. Und wenn Sie etwas inter­es­sier­ter wären und sich bemü­hen wür­den, hin­zu­schau­en, dann wür­den Sie fest­stel­len, dass sich die Ver­lags­welt rasend ändert und die Gro­ßen von ges­tern da ganz vor­ne sind und wohl auch die Gro­ßen von mor­gen sein werden.
Es ist ein gutes Gefühl zu glau­ben, dass man es kapiert hat und die ande­ren nicht. Wenn Sie die Leu­te in den gro­ßen Kon­zer­nen ken­nen wür­den, dann wür­den Sie ange­mes­sen respekt­voll wer­den. Die haben näm­lich nicht nur eine gute Aus­bil­dung und sind intel­li­gent, die haben auch mehr Infor­ma­tio­nen und einen bes­se­ren Blick auf die inter­na­tio­na­len Entwicklungen.
Und die Num­mer mit Kul­tur ver­sus Kom­merz ist nun auch gefühlt hun­dert Jah­re alt und hat im Jahr eins schon nicht gepasst son­dern war ein Kampfbegriff.
So wird das nichts. Pro­duk­ti­ver wäre es, die Erfah­run­gen von Klein­ver­la­gen und gro­ßen, von New­co­mer und arri­vier­ten, von Vor­rei­tern des Digi­ta­len und erfolg­rei­chen Ver­fech­tern des Gedruck­ten aus­zu­tau­schen, nicht mit dem Impe­tus im Streit­ge­spräch den ande­ren zu besie­gen, son­dern mit dem Ziel sei­ne Posi­ti­on zu ver­ste­hen und aus der Dif­fe­renz zur eige­nen etwas zu lernen.

Soll­ten Sie dar­auf je Lust bekom­men, dann steht mein Ange­bot, mal mit einer Run­de von Kol­le­gen ein gemein­sa­mes Gespräch zu machen, Herrn Gleich und ande­re ein­ge­schlos­sen. Dann könn­te das Ziel sein, gemein­sam nach Ver­bes­se­run­gen der Ver­lags­bran­che zu suchen, die ja die Auf­ga­be hat, zwi­schen Autor und Leser opti­mal zu vermitteln. 

Herz­li­che Grüße
Ihr Mat­thi­as Ulmer

Plumps

sagt:

Eigent­lich ist es ganz einfach.
Kauft nie­mand oder zuwe­ni­ge ist das Pro­dukt zu teu­er und damit nicht wettbewerbsfähig.
Ande­re Ver­la­ge, da fällt mir der Atlan­tis­ver­lag ein, wel­che Nischen bedie­nen, haben offen­kun­dig weni­ger Pro­ble­me mit der Kos­ten­struk­tur bei Ebooks.

sagt:

Ich habe schon dar­auf gewar­tet, dass Herr Ulmer irgend­wann mit dem Tot­schlag­ar­gu­ment »Sie haben ja kei­ne Ahnung!!!« kom­men wür­de, die­ser Dis­kre­di­tie­rungs­ver­such war lei­der abzu­se­hen. Zudem noch mit einem Kom­men­tar, bei dem aus jeder ein­zel­nen Zei­le Arro­ganz trieft. Ich über­las­se es den Lesern, ihre Schlüs­se dar­aus zu zie­hen und spie­le das Spiel­chen nicht mehr mit. Fin­de es aller­dings nied­lich, dass er mir Inter­es­sen­lo­sig­keit vor­wirft. Hät­te er Inter­es­se gezeigt, wäre ihm sicher auf­ge­fal­len, wie lan­ge ich mich auf die­sem New­s­por­tal bereits mit den The­men­ge­bie­ten befasse.

sagt:

Nach­trag: Wäre »es mein Bemü­hen gewe­sen, dafür zu sor­gen, dass ‘der da’ sofort wie­der ver­schwin­det« hät­te ich sei­ne Bei­trä­ge ein­fach nicht frei­ge­schal­tet. Nun ist es aber eben nicht so, dass hier alle sei­ne Trak­ta­te unwi­der­spro­chen und unkri­ti­siert gelas­sen wer­den, wie er es offen­bar gern hät­te. Des­we­gen möch­te er auch, dass ich in sei­ne Are­na kom­me, wo er Heim­spiel­vor­teil hätte.

Ich habe über die Jah­re immer wie­der auf­ge­zeigt, wo sich Ver­la­ge mei­ner Ansicht nach falsch oder mit­tel­al­ter­lich ver­hal­ten, ohne dass das ihn oder irgend jeman­den ande­ren aus der Bran­che inter­es­siert hät­te. Und ich habe bei etli­chen mei­ner Punk­te hin­ter­her Recht behal­ten. Das kann man natür­lich als »der inter­es­siert sich nicht« abkan­zeln, man könn­te es aller­dings auch als Zei­chen dafür neh­men, sich mal an die eige­ne Ver­lags­na­se zu fas­sen, und die Vor­ge­hens­wei­sen zu über­den­ken. In der Hin­sicht sehe ich aller­dings kei­nen Wil­len sei­tens der Bran­che. Feh­ler wer­den in aller Regel immer noch jah­re­lang igno­riert und wei­ter fort­ge­führt. Dazu gehört auch das irr­sin­ni­ge Pri­cing­mo­dell auf Bücher und eBooks, die teu­rer wer­den, als der Markt es her­gibt. Und wenn dann die Umsät­ze zurück gehen, sind selbst­ver­ständ­lich die Raub­ko­pie­rer schuld, und nicht die Mond­prei­se. Wenn die Bücher so teu­er wer­den müs­sen, weil sich sonst die Ver­la­ge nicht tra­gen, ist der gro­ße Ver­lag in der Form offen­sicht­lich ein Aus­lauf­mo­dell, weil das Geschäfts­kon­zept unwirt­schaft­lich gewor­den ist (man muss sich dann natür­lich noch fra­gen, inwie­weit die deut­schen Ver­la­ge für ihre welt­weit agie­ren­den Mut­ter­kon­zer­ne tat­säch­lich nur noch als Steu­er­ab­schrei­bungs­mo­del­le fungieren).

Klein­ver­la­ge kön­nen das tat­säch­lich bes­ser, auch wenn der Buch­han­del alles gibt, deren Wer­ke nicht ver­kau­fen zu müs­sen. Wür­de man nicht stän­dig »das Buch kann ich nicht bestel­len« hören, gin­ge es zum einen dem Han­del bes­ser und wür­den zum ande­ren dort auch mehr Umsät­ze getä­tigt wer­den, statt über ama­zon, die eben ein­fach alles ver­kau­fen, und sich nicht zie­ren, ihrem Job nach­zu­kom­men. Und trotz die­ser Schie­r­ig­kei­ten, über die ich bereits mehr­fach aus­führ­lich in ver­schie­de­nen Arti­keln berich­tet habe, sind die Klein­ver­la­ge im Gegen­satz zu »den Gro­ßen« trotz­dem noch in der Lage, ange­mes­se­ne Prei­se anzu­sa­gen. Woher mag das kommen?

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