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Holtzbrinck, Bonnier und Skoobe – und die öffentlichen Büchereien

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Neu­lich hat­te ich mich in einem Kom­men­tar über die Kon­di­tio­nen beklagt, die die Ver­lags­grup­pen Holtz­brinck und Bon­nier den Onlei­hen der öffent­li­chen Biblio­the­ken gemacht hat­ten. Ein Ange­bot, das die­se dan­kend ablehn­ten, da es auch in mei­nen Augen nicht nur finan­zi­ell über­zo­gen war. Erneut soll­ten eBooks völ­lig anders als Print­bü­cher behan­delt wer­den, und erneut zeig­te sich das bigot­te Han­deln der Publi­kums­ver­la­ge: Zum einen lob­by­isiert man inten­siv, um eBooks den Büchern gleich­zu­stel­len, aber gleich­zei­tig möch­te man von die­sem Sta­tus gern jede Men­ge Aus­nah­men, die natür­lich nur den Rech­te­ver­wer­tern nut­zen sol­len. Die Inter­es­sen der Nut­zer blei­ben außen vor, ein Ungleich­ge­wicht, dass dank mas­si­ver Ein­fluss­nah­me der Ver­wer­ter auf die Poli­tik immer mehr in Schief­la­ge gerät. Mit dem Vor­sit­zen­den des Ver­le­ger­aus­schus­ses hat­te sich ein Lob­by­ver­tre­ter zu Wort gemel­det und in Kom­men­ta­ren ordent­lich Pro­pa­gan­da für die Hal­tung der Ver­la­ge gemacht.

Jetzt wird kla­rer, war­um Holtz­brinck und Bon­nier den Büche­rei­en sol­che inak­zep­ta­blen Ange­bo­te machen: Tat­säch­lich möch­te Bon­nier lie­ber selbst an attrak­ti­ven Lei­h­an­ge­bo­ten ver­die­nen und tut sich zu die­sem Zweck mit der Lese­flat­rate Skoo­be zusam­men. Ab sofort sind die Bücher der Bon­nier-Ver­lags­töch­ter dort zu erhal­ten, Skoo­be ist ohne­hin bereits ein Pro­jekt von Holtz­brinck und Ran­dom House. Die möch­ten halt lie­ber direkt an einem Ent­leih­ge­schäft ver­die­nen, statt einen Bruch­teil davon Stadt­bü­che­rei­en zu über­las­sen. Sicher auch mit der Idee im Hin­ter­kopf, dass der Leser ver­mut­lich das Geld für eine Leih­flat­rate berappt, wenn die gewünsch­ten eBooks in der Onlei­he nicht zu erhal­ten sind. Das mag so sein, aber ein sol­cher Leser ist sich garan­tiert auch im Kla­ren dar­über, dass er dann bei Ama­zon deut­lich bes­ser auf­ge­ho­ben ist, als bei Skoobe.

Man darf anhand der bekann­ten Lizen­sie­rungs­kos­ten sol­cher Flat­rates davon aus­ge­hen, dass die Kon­di­tio­nen dort um Län­gen schlech­ter sind, als bei den Leih­bü­che­rei­en und die Autoren von den Erlö­sen so gut wie nichts sehen. In die­sem Licht kann man die Aus­sa­gen von Herrn Ulmer noch­mal bewerten …

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Onleihe: Bonnier und Holtzbrinck kriegen den Hals nicht voll

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Onlei­he nennt sich das Ver­fah­ren, mit dem die eBooks auch bei dem Stadt­bü­che­rei­en ange­kom­men sein soll­ten. Tat­säch­lich steht dem aller­dings im Weg, dass den Ver­la­gen die Onlei­hen ein Dorn im Auge sind, da sie der Ansicht sind, dass dadurch ihr Ein­kom­men erheb­lich gemin­dert wird. Des­we­gen hört man aus Rich­tung der Ver­la­ge und des Bör­sen­ver­eins zu die­sem The­ma bereits seit Jah­ren viel »Mim­i­mi«.

Bon­nier und Holtz­brinck (und damit auch Droe­mer Knaur, Fischer, Kie­pen­heu­er & Witsch, Rowohlt, Piper, Ull­stein und Carlsen) haben den Büche­rei­en jetzt ein Ange­bot gemacht, das die­se sehr wohl ableh­nen kön­nen. Auch wenn man hef­tig her­um­lob­by­isiert hat, um fest­zu­stel­len, dass eBooks auch ganz nor­ma­le Bücher im Sin­ne des Buch­preis­bin­dungs­ge­set­zes sind, möch­te man für die Onlei­he-eBooks offen­bar einen ande­ren Sta­tus inklu­si­ve Verfallsdatum.

Denn die Lizenz­be­din­gun­gen beinhal­ten zum einen, dass die klas­sisch klam­men Biblio­the­ken für eBooks den zwei­ein­halb­fa­chen End­kun­den­preis bezah­len sol­len. Für den erhöh­ten Preis haben die dann auch noch ein beson­de­res Fea­ture: ein Ver­falls­da­tum. Denn die Lizen­zen sol­len nach zwei vier Jah­ren oder gera­de mal 52 Aus­leih­vor­gän­gen verfallen.

Der Biblio­theks­ver­band Fran­ken hat es dann in einer Stel­lung­nah­me nach­voll­zieh­ba­rer­wei­se auch abge­lehnt, eBook-Lizen­zen zu die­sen Bedin­gun­gen zu erwer­ben. Ich gehe davon aus, dass ande­re nach­zie­hen werden.

Da sehen wir in mei­nen Augen wie­der ein­mal, dass gro­ßen Ver­la­gen die klin­geln­de Kas­se offen­bar deut­lich wich­ti­ger ist, als die Unter­stüt­zung von Kunst und Kul­tur bei gemein­nüt­zi­gen Ein­rich­tun­gen wie Stadt­bü­che­rei­en. Die­je­ni­gen, die sich selbst immer wie­der gern als Kul­tur­hü­ter und ‑Unter­stüt­zer gerie­ren, sind mei­ner Ansicht nach längst pri­mär zu Geld­hü­tern gewor­den. Per­so­nen, die auf die Büche­rei­en ange­wie­sen sind, weil sie sich den Buch­kauf nicht leis­ten kön­nen (in Deutsch­land ist inzwi­schen jeder Fünf­te arm oder von Armut bedroht), schau­en in die Röhre.

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Verlagsgruppe Bonnier verabschiedet sich von hartem DRM

Bonnier-Logo

Wie­der ein­mal wird ein Play­er in der inter­na­tio­na­len Buch­bran­che schlau und wen­det sich von har­tem DRM ab. Die eBooks der schwe­di­schen Ver­lags­grup­pe Bon­nier, hier­zu­lan­de als Bon­nier Media Deutsch­land agie­rend, wer­den in Zukunft ohne har­te Kopier­schutz­maß­nah­men (speich: Ado­be DRM) aus­ge­lie­fert. Zu Bon­nier gehö­ren unter ande­rem Piper, Ull­stein, Carlsen und arsEdition.

Auch bei Bon­nier hat man jetzt schon bemerkt, dass die Hand­ha­bung von eBooks mit Ado­be DRM für den Nut­zer äußerst unbe­quem ist. Man benö­tigt dafür einen eRea­der, auf dem man mit sei­ner Ado­be-ID ange­mel­det ist. Das Her­un­ter­la­den am Rech­ner und Über­tra­gen auf einen Rea­der gestal­tet sich ins­be­son­de­re für weni­ger tech­nik­af­fi­ne Leser zu einem Affentanz.

Grund dürf­te ver­mut­lich sein, dass man Ama­zon Kun­den abspens­tig machen möch­te, der Onlin­ever­käu­fer nutzt zwar eben­falls einen Kopier­schutz, von dem der Kun­de aller­dings dank des geschlos­se­nen Kind­le-Öko­sys­tem gar nichts bemerkt.

Ein wei­te­rer posi­ti­ver Aspekt des Gan­zen ist aller­dings, dass nun auch Kind­le-Nut­zer eBooks von Ver­la­gen der Bon­nier-Grup­pe legal ver­wen­den kön­nen, denn ohne har­ten Kopier­schutz, kann man sie ein­fach mit Calib­re konvertieren.

Aller­dings wer­den immer noch wei­che Kopier­schutz­maß­nah­men, also digi­ta­le Was­ser­zei­chen, ein­ge­setzt. Zudem leis­tet sich Bon­nier eine beson­de­re Pos­se: Der Ver­lag will in sei­ne E‑Books eine Sei­te mit Warn­hin­wei­sen als »zusätz­li­chen psy­cho­lo­gi­schen Effekt« ein­bin­den. Das bedeu­tet: Als ehr­li­cher Kun­de wird man damit genervt, dass man gefäl­ligst kei­ne Bücher in Tausch­bör­sen stel­len soll, mög­li­cher­wei­se auch, dass man eBooks nicht kopie­ren darf. Bei mir wür­de die­se Unter­stel­lung aller­dings einen ganz ande­ren »psy­cho­lo­gi­schen Effekt« aus­lö­sen: kei­ne Bücher mit einem solch unver­schäm­ten Hin­weis mehr kau­fen. Außer­dem: Pri­vat­ko­pien sind nach wie vor legal, solan­ge man kei­nen Kopier­schutz umgeht.

Logo Bon­nier Copy­right Bon­nier. Lizen­ziert unter Logo über Wiki­pe­dia

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