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Steampunk-Wortmarkeneintragung: Stellungnahme von Stefan Arbes

Auf Face­book (und kurz danach auch hier auf Phan­ta­News in einem Kom­men­tar) gibt es eine Stel­lung­nah­me zur Wort­mar­ken­ein­tra­gung, die lau­tet wie folgt:

Bit­te dies erst mal voll­stän­dig lesen, es soll nie­mand in der Sze­ne damit geschä­digt wer­den.

Bei der Recher­che für ein Rol­len­spiel­pro­jekt (»Ame­ryll«) Anfang die­sen Jah­res haben wir fest­ge­stellt, dass es bereits 4 (inzwi­schen sind es schon 5) Ein­tra­gun­gen in unter­schied­li­chen Klas­sen für »Steam­punk« gibt. Auf Grund des momen­ta­nen Booms aller mög­li­chen Anbie­ter bei allem, was damit zu tun hat, war und ist zu erwar­ten, dass frü­her oder spä­ter irgend­je­mand dar­auf auf­merk­sam und ver­su­chen wird, mit dem nöti­gen juris­ti­schen Rück­halt und Resour­cen Kapi­tal dar­aus zu schla­gen. Es gibt prä­ven­tiv nicht all­zu­vie­le Mög­lich­kei­ten, das ohne lang­wie­ri­ge recht­li­che Aus­ein­an­der­set­zun­gen zu ver­hin­dern. Wir woll­ten uns die­sem Risi­ko nicht aus­set­zen.
Wer schon ein­mal einem Mar­ken­rechts­streit hat­te, weiss, wovon ich rede.

Ich habe des­halb im März schon (ist auch in der Anmel­dung leicht zu sehen), den Begriff »Steam­punk« in den Klas­sen 28, 9 und 41 beim Deut­schen Patent- und Mar­ken­re­gis­ter ange­mel­det, um zu klä­ren, dass »Steam­punk« kein schüt­zens­wer­ter Begriff ist.

Der­zeit ist das auch nach wie vor nur eine Anmel­dung, ein­ge­tra­gen ist noch gar nichts.

Jetzt gibt es meh­re­re Mög­lich­kei­ten:

a) Ich zie­he (wie von eini­gen sehr auf­ge­brach­ten Leu­ten schon ver­langt) die Anmel­dung zurück. Das wäre an sich mei­ner­seits kein Pro­blem, nur ist dann im Grun­de auch nichts wei­ter gewon­nen. Eine Rück­nah­me einer Anmel­dung stellt lei­der über­haupt nichts klar. Denn dann wird frü­her oder spä­ter der Nächs­te kom­men, der das ver­su­chen wird, und dann mög­li­cher­wei­se mit ganz ande­ren Absich­ten. Und ich weiß sicher, dass dies kom­men wird.

b) Das DPMA lehnt die Mar­ken­ein­tra­gung mit der Begrün­dung eines nicht schüt­zens­wer­ten Begriffs ab. Das ist dann eine kla­re Aus­sa­ge der qua­li­fi­zier­ten Fach­be­hör­de, die in jeg­li­cher spä­te­ren Abmah­nung oder Pro­zess gegen irgend­je­man­den, der ver­sucht, aus einer Mar­ke „Steam­punk“ Gewinn zu schla­gen, Gewicht hat. Und zwar wesent­lich mehr Gewicht als alle sons­ti­gen Argu­men­ta­tio­nen.

c) Das DPMA trägt die Mar­ke ein und die Wider­spruchs­frist beginnt. Dann kann der Ein­tra­gung wider­spro­chen und dem Wider­spruch statt­ge­ge­ben wer­den. Auch hier ist das Ergeb­nis wie bei a), näm­lich eini­ger­ma­ßene Klar­heit.

d) Es kommt zur Ein­tra­gung der Mar­ke. Dann wer­de ich die Mar­ke an eine unab­hän­gi­ge Insti­tu­ti­on über­tra­gen (das ist dann wahr­schein­lich sinn­vol­ler­wei­se ein Ver­ein oder Ähn­li­ches), die die Mar­ke ver­wal­tet und an jeden Inter­es­sier­ten sym­bo­lisch wei­ter lizen­siert. Damit sind alle, die in den Klas­sen irgend etwas in dem Bereich machen, eini­ger­ma­ßen geschützt.

Im Moment ist (wie schon seit inzwi­schen 8 Mona­ten) da noch gar nichts ein­ge­tra­gen, aber das DPMA hat bereits schon vor Mona­ten Beden­ken gegen die Ein­tra­gung geäu­ßert und befaßt sich wie gewünscht damit.

Ich ste­he selbst­ver­ständ­lich zu Rück­fra­gen dazu zur Ver­fü­gung, unter mei­ner email info@arbes.de, per FB oder sonst wie. Nur bit­te ich von auf­ge­brach­ten Anru­fen abzu­se­hen, Ihr lauft eigent­lich nur offe­ne Türen ein und das bringt nichts.

Ste­fan Arbes

Kom­men­tar dazu: Mir erscheint das nicht ganz schlüs­sig, ich gehe davon aus, dass eine Klä­rung, ob ein Begriff als Wort­mar­ke schutz­fä­hig ist, mit dem DPMA mög­lich ist, ohne dass man die Wort­mar­ke gleich bean­tra­gen muss (so eine Bean­tra­gung kos­tet ja auch mal eben 300 Euro). Ich wer­de dazu aber erst wei­ter recher­chie­ren müs­sen. Auch die Ansa­ge »wenn das doch ein­ge­tra­gen wird gebe ich die Rech­te an irgend­ei­ne Orga­ni­sa­ti­on« kann ich nicht nach­voll­zie­hen. An wel­che? Und was macht die dann kon­kret damit? Und an einen Ver­ein? Um Him­mels Wil­len! Und es stellt sich die Fra­ge, ob in dem Fall nicht tat­säch­lich jeder, der den Begriff nutzt, eine kos­ten­lo­se Lizen­sie­rung durch den »Ver­ein« nach­wei­sen müss­te.

Und abschlie­ßend: Herr Arbes hät­te sei­ne Inten­tio­nen nach der Bean­tra­gung (die ja nach sei­nen Wor­ten bereits im März gesche­hen ist) trans­pa­rent gegen­über der Sze­ne kom­mu­ni­zie­ren müs­sen. Ich fra­ge mich, war­um das unter­blie­ben ist.

Wie auch immer, unse­re For­de­rung gegen­über dem DPMA, den Begriff nicht ein­tra­gen zu las­sen, geht dann ja exakt in die gewünsch­te Rich­tung.

Nach­trag: Was in mei­nen Augen eben­falls höchst merk­wür­dig ist, ist die Band­brei­te der Niz­za-Klas­sen. Das hät­te es nicht benö­tigt, wenn man tat­säch­lich nur fest­stel­len will, ob Steam­punk grund­sätz­lich ein­trag­taug­lich ist, oder?

Update: Steam­punk HAT übri­gens bereits zwei erfolg­rei­che Ein­tra­gun­gen beim DPMA, eine aus 2009 und eine vom März 2015.

Ers­te­re für Dienst­leis­tun­gen: https://​regis​ter​.dpma​.de/​D​P​M​A​r​e​g​i​s​t​e​r​/​m​a​r​k​e​/​r​e​g​i​s​t​e​r​/​3​0​2​0​0​9​0​0​5​2​8​3​2​/DE

Letz­te­re für Dro­ge­rie­ar­ti­kel und Par­fum: https://​regis​ter​.dpma​.de/​D​P​M​A​r​e​g​i​s​t​e​r​/​m​a​r​k​e​/​r​e​g​i​s​t​e​r​/​3​0​2​0​1​4​0​7​5​2​8​3​2​/DE

Dem­nach muss man mei­ner Ansicht nach gar nicht mehr prü­fen, ob die Mar­ke ein­ge­tra­gen wer­den kann. Sie konn­te und kann es. Aller­dings sind auch die abge­lehn­ten aus 2008, die sehr umfas­sen­de Klas­sen ein­ge­räumt haben woll­ten, inter­es­sant. An denen kann man näm­lich sehen, dass das DPMA eben NICHT alles ein­trägt. Auch nicht die Klas­sen 28, 9 und 41. Das wur­de also bereits geklärt. Was die Stel­lung­nah­me noch frag­wür­di­ger macht.

Recher­che­sei­te des DPMA: https://​regis​ter​.dpma​.de/​D​P​M​A​r​e​g​i​s​t​e​r​/​m​a​r​k​e​/​e​i​n​s​t​e​i​g​e​r​?​l​a​n​g​=de (bei »Wie­der­ga­be der Mar­ke« »Steam­punk« ein­ge­ben)

Steampunk-Wortmarkeneintragung – Widerspruch Musterbrief

Update: Eine Stel­lung­nah­me des Antrag­stel­lers.

Man kann gegen Wort­mar­ken­ein­tra­gun­gen (sie­he Arti­kel zur Wort­mar­ken­ein­tra­gung »Steam­punk«) Wider­spruch beim DPMA ein­le­gen. Hier ist ein Bei­spiel­text, den ich soeben an info@dpma.de gesen­det habe. Bit­te denkt unbe­dingt dar­über nach, eben­falls eine ähn­lich lau­ten­de Anfra­ge an das DPMA zu stel­len, dabei müsst Ihr eure Moti­va­ti­on natür­lich im letz­ten Absatz ändern. Der Text steht zur frei­en Ver­fü­gung. Tei­le davon stam­men von Oli­ver Hoff­mann von Feder & Schwert.

Nach­trag. Dazu noch ein Hin­weis: Rein for­mal kann man erst Wider­spruch ein­le­gen, wenn der Antrag posi­tiv beschie­den wur­de. Da ken­ne ich außer mir jetzt schon zwei wei­te­re Per­so­nen, die das ganarn­tiert tun wer­den. Man kann das DPMA aller­dings schon­mal vor­ab dar­auf hin­wei­sen, was man von der Ein­tra­gung hält, und dass sie auf­grund des all­ge­mein genutz­ten Gen­re­be­griffs nicht vor­ge­nom­men wer­den soll­te.

Sehr geehr­te Damen und Her­ren,

wie ich soeben auf Ihrer Inter­net­prä­senz erfah­ren habe, hat Herr Ste­fan Arbes, Im Wei­dig 19, 63785 Obern­burg, am 13. 5. Mar­ken­schutz der Wort­mar­ke »Steam­punk« für die Niz­za-Klas­sen 9, 28 und 41 bean­tragt.

Ich möch­te dar­auf hin­wei­sen, dass es sich beim Begriff »Steam­punk« um eine Gen­re­bezeich­nung han­delt, die seit ihrer Ein­füh­rung in den 1980er Jah­ren weit­läu­fig Ver­wen­dung fin­det, Ana­lo­gien wären hier Begrif­fe wie bei­spiels­wei­se »Sci­ence Fic­tion« oder »Fan­ta­sy«. Damit han­delt es sich bei dem Begriff »Steam­punk« um All­ge­mein­gut.

Man kann hier nur ver­mu­ten, dass Herr Arbes (Inha­ber eines Klein­ver­lags) sich Rech­te an einem seit lan­gem genutz­ten Gen­re­be­griff anma­ßen möch­te, um durch Abmah­nun­gen o.ä. erheb­li­che unge­recht­fer­tig­te Ein­nah­men zu erzie­len, ohne dass irgend­ei­ne Form von Eigen­leis­tung vor­liegt.

Auch von mir gibt es seit 2011 Ver­öf­fent­li­chun­gen unter dem Ober­be­griff »Steam­punk«, des­we­gen bit­te ich drin­gend um umge­hen­de Infor­ma­tio­nen, wel­che recht­li­chen Optio­nen eines Ein­spruchs gegen den Antrag unter Akten­zei­chen 3020152022885 bestehen und behal­te mir etwa­ige recht­li­che Schrit­te aus­drück­lich vor.


Mit freund­li­chem Gruß,
Ste­fan Holz­hau­er

Phan​ta​News​.de
Phan­tas­ti­sche Nach­rich­ten

Steam​punk​-Chro​ni​ken​.de
aether​ma​nu​fak​tur​.de

WTF? »Steampunk« soll als Wortmarke eingetragen werden

ScreenshotDPM

Offen­sicht­lich ver­sucht sich mal wie­der jemand an Trol­lerei­en in Sachen Mar­ken­recht. Laut der Web­sei­te des Deut­schen Patent- und Mar­ken­am­tes möch­te ein gewis­ser Ste­fan Arbes den Begriff »Steam­punk« als Wort­mar­ke ein­tra­gen.

Man fasst es nicht. Das wäre genau­so als wol­le jemand »Fan­ta­sy« oder »Sci­ence Fic­tion« als Wort­mar­ke ein­tra­gen.

Der Grund ist mei­ner Ansicht nach offen­sicht­lich: Wenn die Mar­ke erst ein­mal ein­ge­tra­gen ist, jeden abmah­nen, der den Begriff »Steam­punk« nutzt und nicht schnell genug auf den Baum kommt.

Sucht man den Antrag­stel­ler in der Such­ma­schi­ne der eige­nen Wahl, fin­det man sofort den Ver­lag »Edi­ti­on Fin Gadar«, und erneut fragt man sich, was die­ser Ver­such der Ein­tra­gung soll. Möch­te man etwa allei­ni­ger Herr­scher über Ver­öf­fent­li­chun­gen im Bereich Steam­punk sein? Wegen des bereits ein­mal auf Kick­star­ter geflopp­ten Steam­punk-Rol­len­spiels AMERYLL? Die­ser Ein­tra­gungs­ver­such ist der bes­te Weg, es sich mit der Sze­ne kom­plett zu ver­scher­zen.

Ich kann nur an die Sze­ne appel­lie­ren, das sofort weit­läu­fig zu ver­tei­len und sich Gedan­ken über Gegen­maß­nah­men zu machen. Ich wer­de mal bei Fin Gadar nach­fra­gen, was das soll.

Update: Kom­men­ta­re von mir und Fra­gen an Ste­fan Arbes

Update: Eine Stel­lung­nah­me von K. W. Jeter, dem Erfin­der des Begrif­fes »Steam­punk«

Update: Es gibt eine Stel­lung­nah­me des Antrag­stel­lers

Update: Mus­ter­brief zum Wider­spruch beim DPMA

Update: Dabei geht es nicht nur um Bücher: Die bean­trag­ten Klas­sen 28 und 9 wür­den jeg­li­che Nut­zung, auch in Form von Vor­trä­gen, Aus­stel­lun­gen oder Work­shops unmög­lich machen (28 – Dienst­leis­tun­gen, deren Haupt­zweck die Zer­streu­ung, Belus­ti­gung oder Ent­span­nung von Per­so­nen ist; 9 – öffent­li­che Prä­sen­ta­ti­on von Wer­ken der bil­den­den Kunst oder der Lite­ra­tur für kul­tu­rel­le oder erzie­he­ri­sche Zwe­cke.).

Update: Laut tele­fo­ni­scher Aus­kunft des DPMA-Ser­vice will der Antrag­stel­ler sich die Mar­ke für »Spiel­zeug, Events, Ton­trä­ger und Bild­ma­te­ri­al« sichern. (Dank an Mar­cus Rauch­fuß)

Update: Der Ein­trag der Edi­ti­on Fin­Ga­dar wur­de bis zu einer Klä­rung aus der Klein­ver­lags­lis­te hier auf Phan­ta­News ent­fernt. ich wer­de nie­man­den unter­stüt­zen, der sol­che Din­ger abzieht.

Update: Fol­gen­de Anfra­ge ging soeben an info@fingadar.de raus:

Sehr geehr­te Damen und Her­ren,

wie ich der Sei­te des Deut­schen Patent- und Mar­ken­am­tes ent­neh­men kann (https://​regis​ter​.dpma​.de/​D​P​M​A​r​e​g​i​s​t​e​r​/​m​a​r​k​e​/​r​e​g​i​s​t​e​r​/​3​0​2​0​1​5​2​0​2​2​8​8​5​/DE), haben Sie bean­tragt, den seit den frü­hen 1980ern exis­tie­ren­den Gen­re-Begriff »Steam­punk« als Wort­mar­ke ein­zu­tra­gen.

Ich bit­te um eine Erklä­rung, war­um Sie der Ansicht sind, dass ein sol­cher Begriff, der seit lan­gem im all­ge­mei­nen Sprach­ge­brauch ist und bei dem es sich zudem um eine Gen­re­bezeich­nung han­delt, als Wort­mar­ke ein­ge­tra­gen wer­den kann.

Wei­ter­hin bit­te ich um eine Erläu­te­rung, was Sie mit der Ein­tra­gung des Begrif­fes als Wort­mar­ke bezwe­cken? Sol­len danach alle Publi­ka­tio­nen mit dem Begriff »Steam­punk« im Namen oder der Beschrei­bung abge­mahnt wer­den?

Für Infor­ma­tio­nen bedan­ke ich mich im vor­aus und wei­se dar­auf hin, dass eine Ant­wort im Rah­men der Bericht­erstat­tung auf Phan­ta­News wie­der­ge­ge­ben wer­den wird.


Mit freund­li­chem Gruß,
Ste­fan Holz­hau­er

Der Börsenverein findet Urheberrechte doof – mal wieder

eBook-Paragraph

Es gibt mal wie­der ein Urteil zum The­ma VG Wort-Abga­ben an Ver­la­ge statt an Urhe­ber (lies: Autoren). Das The­ma schwelt ja bereits seit etli­chen Jah­ren, und in allen Urtei­len der neue­ren Zeit, wur­de die Pra­xis, dass Ver­la­ge zur Hälf­te an den VG Wort-Aus­schüt­tun­gen betei­ligt wer­den, als min­des­tens pro­ble­ma­tisch ein­ge­schätzt. Wenn nicht sogar als unkor­rekt. Die Quint­essenz war: Das Geld steht den Autoren zu, nicht den Ver­la­gen. Dafür gibt es gesetz­li­che Grund­la­gen, die immer wie­der von Gerich­ten bestä­tigt wur­den.

Und immer wie­der beschwert sich der Bör­sen­ver­ein des Deut­schen Buch­han­dels dar­über, dass das Urhe­ber­recht auch für ihn bzw. sei­ne Mit­glie­der gilt. Unver­schämt­heit aber auch.

Aktu­ell ent­schied sogar der EuGH ein­deu­tig, dass Ver­la­ge nur dann Geld von Ver­wer­tungs­ge­sell­schaf­ten bekom­men dür­fen, wenn das nicht zu Lasr­ten der Urhe­ber geht. Dar­über berich­tet das Bör­sen­blatt. Uns selbst­ver­ständ­lich mault man sofort wie­der mal dar­über, dass Geset­ze auch für Mit­glie­der des Bör­sen­ver­eins gel­ten. Und for­dert auch noch, dass die Geset­zes­o­fort nach ihren Wün­schen ange­passt wer­den müs­sen. Es fehlt eigent­lich nur noch das »mit dem Fuß auf­stamp­fen«.

Was man sich ganz beson­ders auf der Zun­ge zer­ge­hen las­sen soll­te, ist fol­gen­der Satz von Mat­thi­as Ulmer, Vor­sit­zen­der des Ver­le­ger­aus­schus­ses des Bör­sen­ver­eins:

Wird die Euro­päi­sche Kom­mis­si­on hier nicht umge­hend tätig, wer­den Ver­la­ge gezwun­gen sein, ihre Kal­ku­la­tio­nen in jeder Bezie­hung anzu­pas­sen, auch was die Autoren­ver­gü­tung betrifft

Man fasst es nicht, was da ganz offen aus­ge­spro­chen wird. Schon jetzt las­sen die Publi­kums­ver­la­ge ihre Autoren am aus­ge­streck­ten Arm ver­hun­gern und zah­len nur lächer­lich gerin­ge Tan­tie­men. Und wenn die Ver­la­ge nun Geld nicht mehr bekom­men, das ihnen über­haupt nicht zusteht, zahlt man den Urhe­bern noch weni­ger? Da muss man erst­mal drauf kom­men.

Darth Vader wäre stolz auf euch, »Bösen­ver­ein«.

p.s.: Die haben natür­lich eine Hei­den­angst davor, dass der Super­GAU ein­tritt und Gerich­te den Urhe­bern Scha­dens­er­satz­an­sprü­che zubil­li­gen.

p.p.s.: Man kann auch mal lesen, was Tom Hil­len­brand dazu meint.

Virtuelle Lesung aus den STEAMPUNK-CHRONIKEN – Gaslicht

Poster Gaslicht-Lesung

»Gas­licht« war das The­ma bei den von mir her­aus­ge­ge­be­nen bei­den Bän­den der Steam­punk-Chro­ni­ken mit den Titeln Mecha­ni­sche Geis­ter und Geis­ter­ma­schi­nen. Dar­in wer­den klas­si­sche Gru­sel­ge­schich­ten im Stil der Gothic Novels oder Pen­ny Dreadfuls mit Steam­punk­ele­men­ten ver­mischt. Man kann die bei­den Bücher, die der­zeit nur als eBooks vor­lie­gen (Print­bü­cher wer­den noch fol­gen), kos­ten­los auf der Pro­jekt­web­sei­te her­un­ter­la­den. Sie ste­hen unter einer Crea­ti­ve Com­mons-Lizenz, wem sie gefal­len, der darf das Pro­jekt durch eine Spen­de unter­stüt­zen.

Am Sonn­tag, den 29. Novem­ber wird es um 20:00 Uhr eine Lesung geben, bei der drei der Autoren aus Mecha­ni­sche Geis­ter und Geis­ter­ma­schi­nen lesen. Bei den drei han­delt es sich um Bernd Mey­er, Sean O´Connell und Jan-Niklas Ber­sen­kowitsch.

Doch auf­ge­merkt: Um an der Lesung teil­neh­men zu kön­nen, muss man nir­gend­wo hin­fah­ren, son­dern kann ein­fach vom hei­mi­schen Wohn­zim­mer aus teil­neh­men. Denn die Ver­an­stal­tung fin­det in Second Life statt. Im Krea­tiv­dorf in Bar­loks Hafen wird Bar­lok Bar­bo­sa ein pas­sen­des Büh­nen­bild bereit­stel­len, und laut der Ver­an­stal­ter ist »mit Über­ra­schun­gen zu rech­nen«. Mög­li­cher­wei­se soll­te man sich aus rei­nem Selbst­schutz bewaff­nen?

Ver­an­stal­tet wird das Gan­ze von den »Bren­nen­den Buch­sta­ben«, Infos dazu auch beim Küper­punk. Der gibt auf Anfra­ge auch gern Aus­kunft, wie man teil­neh­men kann.

Die SLURL zur Ver­an­stal­tung lau­tet: http://​maps​.second​life​.com/​s​e​c​o​n​d​l​i​f​e​/​K​r​e​a​t​i​v​d​o​r​f​/​2​2​6​/​1​3​3​/23

Booksfactory hat Kapazitätsprobleme

booksfactory

Nach­dem ich books­fac­to­ry als sinn­vol­len Druck­dienst­leis­ter ins­be­son­de­re auch für Self­pu­blisher emp­foh­len hat­te, sprach sich das her­um, das weiß ich aus diver­sen Rück­mel­dun­gen und Gesprä­chen – wei­ter­hin weiß ich, dass etli­che, denen ich sie emp­foh­len hat­te, ihrer­seits wei­ter­emp­foh­len haben. Bereits vor eini­gen Mona­ten gab es Eng­päs­se auf­grund einer defek­ten Maschi­ne – dafür soll­te man Ver­ständ­nis haben, und die waren irgend­wann auch besei­tigt.

Aktu­ell ist die Lage aller­dings nicht rosig, offen­bar hat books­fac­to­ry einen deut­li­chen Auf­trags­stau, zum einen wohl nach wie vor wegen der Buch­mes­se, zum ande­ren auf­grund tech­ni­scher Pro­ble­me. Ich weiß von einer Freun­din, dass deren Bücher vier Wochen Ver­spä­tung haben. Auf­grund einer Anfra­ge per Email sag­te man mir tele­fo­nisch, der­zeit seit der Ver­zug ca. noch eine Woche. Nach dem was ich so von Bestel­lern höre, wür­de ich eher mehr anneh­men wol­len.

Auch wenn man auf­grund der bis­he­ri­gen posi­ti­ven Erfah­run­gen mit books­fac­to­ry Ver­ständ­nis zei­gen möch­te, so ist es doch über­aus frag­wür­dig, wenn auf der Web­sei­te viel zu lan­ge von sie­ben Tagen Pro­duk­ti­ons­dau­er die Rede ist, obwohl man genau weiß, dass das auf gar kei­nen Fall ein­ge­hal­ten wer­den kann. Nach mei­nem ein­deu­ti­gen Hin­weis dar­auf am Tele­fon, dass hier nur Trans­pa­renz hilft, wur­de nun ein ent­spre­chen­der Hin­weis beim Buch­kal­ku­la­tor auf der Web­sei­te ein­ge­fügt. Der aller­dings auch kei­ne Ter­mi­ne nennt, man soll die­se tele­fo­nisch erfra­gen:

Im Moment haben wir eine sehr hohe Auf­trags­la­ge.
Bit­te erfra­gen Sie die aktu­el­len Pro­duk­ti­ons­zei­ten tele­fo­nisch.

Außer­dem wur­de mir bei dem Gespräch gesagt, dass man sich bemü­he, ter­minkri­ti­sche Bestel­lun­gen recht­zei­tig zu bear­bei­ten. Mei­ne Bekann­te erhielt aller­dings im Gegen­satz dazu gera­de die Aus­kunft, »jeder zwei­te Auf­trag sei ter­minkri­tisch« und man man tue schon, was man kön­ne. Das ist unschön. Eben­so unschön ist, wenn es zudem kei­ner­lei Kom­pen­sa­ti­ons­an­ge­bo­te gegen­über den Bestel­lern gibt. Bei­spiels­wei­se auf die Ver­sand­kos­ten zu ver­zich­ten oder ange­sichts der Ver­zö­ge­run­gen wenigs­tens den Preis zu min­dern.

Klar ist: Die Nen­nung eines Lie­fer­ter­mins ist Teil des Ver­trags, wird das nicht ein­ge­hal­ten, kann man ent­spre­chend agie­ren. Da die Web­sei­te des pol­ni­schen Anbie­ters in deut­scher Spra­che vor­liegt, könn­te deut­sches Recht anwend­bar sein (auch des­we­gen, weil es eine Sup­port­num­mer in Deutsch­land gibt und die Kon­to­ver­bin­dung eine deut­sche ist). Sie­he dazu »Grenz­über­grei­fend im Netz ein­kau­fen«, wo man lesen kann:

Deut­sches Recht gilt bei­spiels­wei­se dann, wenn der pol­ni­sche Unter­neh­mer auf Deutsch auf sei­ner Inter­net­sei­te wirbt und der Abschluss des Ver­tra­ges auf die Wer­bung zurück­zu­füh­ren ist

Auch das ein Grund, war­um sich books­fac­to­ry über­le­gen soll­te, die Kun­den durch irgend­wel­che Kom­pen­sa­tio­nen gnä­dig zu stim­men, denn bei Nicht­er­fül­lung könn­ten die Kun­den mög­li­cher­wei­se vom Ver­trag zurück­tre­ten oder sogar Scha­den­er­satz ein­for­dern (z.B. auf­grund ent­gan­ge­ner Ver­käu­fe, die aller­dings nicht ganz ein­fach zu quan­ti­fi­zie­ren sein dürf­ten, oder auf­grund von Mehr­kos­ten bei ande­ren Anbie­tern).

Aktu­ell kann man jedem Self­pu­blisher nur raten, sich vor der Druck­be­auf­tra­gung tele­fo­nisch zu ver­si­chern, wie lan­ge die Lie­fe­rung kon­kret dau­ern wird – und sich das auch schrift­lich geben zu las­sen, bei­spiels­wei­se per Email. Oder auf alter­na­ti­ve Dienst­leis­ter zurück­zu­grei­fen, bis books­fac­to­ry sei­ne Kapa­zi­täts­pro­ble­me im Griff hat.

Alles sehr scha­de. Ins­be­son­de­re für eine Dru­cke­rei, die sich als Dienst­leis­ter posi­tio­niert hat­te, der auch und gera­de klei­ne Men­gen schnell lie­fern kann. Und ich kann mich nur wie­der­ho­len: Die zuerst gezeig­te Hand­ha­bung, die über­lan­gen Lie­fer­zei­ten zu ver­schlei­ern und auf der Web­sei­te viel zu lan­ge auf die ganz nor­ma­le Dau­er hin­zu­wei­sen, ist ein faux pas, der völ­lig inak­zep­ta­bel ist. So wird man das Ver­trau­en schnel­ler los, als man es gewon­nen hat.

Und letzt­end­lich ist das alles auch des­we­gen bedau­erns­wert, weil die Damen und Her­ren bei books­fac­to­ry sich bis­her immer viel Mühe gege­ben und einen erst­klas­si­gen Ser­vice gebo­ten haben, auch wenn es um Pro­ble­me mit Druck­da­tei­en o.ä. ging.

Ich suche nach Alter­na­ti­ven und wer­de nach Tests berich­ten. Ich hof­fe aber, dass die das bei books­fac­to­ry mög­lichst schnell in den Griff bekom­men und wie­der die gewohn­te Ser­vice­qua­li­tät bie­ten.

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World Fantasy Awards 2015 – die Gewinner

Cover The Bone Clocks

Am ver­gan­ge­nen Wochen­en­de wur­de in Sara­to­ga Springs die World Fan­ta­sy Con­ven­ti­on abge­hal­ten. In deren Rah­men ver­gab man die World Fan­ta­sy Awards 2015. Im Fol­gen­den die Gewin­ner.

Roman

David Mit­chell, The Bone Clocks (Ran­dom House/​Sceptre UK)

Novel­le

Daryl Gre­go­ry, We Are All Com­ple­te­ly Fine (Tach­yon Publi­ca­ti­ons)

Kurz­ge­schich­te

Scott Nico­lay, Do You Like to Look at Mons­ters? (Fedo­gan & Bre­mer, chap­book)

Antho­lo­gie

Kel­ly Link and Gavin J. Grant, eds., Mons­trous Affec­tions: An Antho­lo­gy of Beast­ly Tales (Cand­le­wick Press)

Samm­lung

Ange­la Slat­ter, The Bit­ter­wood Bible and Other Recoun­tings (Tar­ta­rus Press)

Künst­ler

Samu­el Ara­ya

Spe­cial Award — Pro­fes­sio­nal

San­dra Kas­tu­ri and Brett Alex­an­der Savo­ry, für Chi­Zi­ne Publi­ca­ti­ons

Spe­cial Award — Non-pro­fes­sio­nal

Ray B. Rus­sell and Rosa­lie Par­ker, für Tar­ta­rus Press

Lebens­werk

Ram­sey Camp­bell
She­ri S. Tep­per

Cover THE BONE CLOCKS Copy­right Scept­re

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Erschienen: BISSE von Ju Honisch

Cover Bisse

Beim eBook-Ver­lag hocke­books ist vor Kur­zem Ju Honischs Kurz­ge­schich­ten­samm­lung BISSE erschie­nen, sie ent­hält 17 unge­wöhn­li­che phan­tas­ti­sche Geschich­ten.

Bis­se – die­se 17 unge­wöhn­li­chen Geschich­ten bei­ßen dem Leser jeg­li­ches Wohl­ge­fühl aus dem Gemüt. Es sind kei­ne klas­si­schen Gespens­ter­ge­schich­ten, kei­ne trie­fen­den Splat­ter, doch auch kein lau­schi­ger Ker­zen­schein­gru­sel. Das Grau­en ist viel­mehr ganz nah, im All­täg­li­chen unter uns oder viel­leicht schon unmit­tel­bar hin­ter uns, vor uns, in uns sogar. Es lau­ert. Es kann der bra­ve Kol­le­ge sein, der einem noch nie so rich­tig auf­ge­fal­len ist, der so net­te Arzt oder der lächeln­de Traum­mann von der Kon­takt­an­zei­ge. Das Nor­ma­le ist es, das sich sanft und jäh als anor­mal ent­puppt und den Leser frös­teln lässt. Böse und gemein sind die­se Geschich­ten. Hin­ter­häl­tig und fies trei­ben sie Haken in die Leser­see­len, dre­hen sich um sich selbst und enden stets etwas anders als gedacht. Nichts für Leser mit all­zu schwa­chen Ner­ven, aber genau das Rich­ti­ge für Lieb­ha­ber gepfleg­ten Gru­sels und bizarr-phan­tas­ti­scher Ideen.

Fast alles, was Ju Honisch schreibt, gehört in den Bereich der Phan­tas­tik oder ist nicht weit ent­fernt davon ange­sie­delt. Nied­li­che Feen und süße Elf­lein wird man aller­dings umsonst in ihren Büchern suchen. Sie mag es hand­fest, sie mag es span­nend – und schreibt auch kei­ne Kin­der­bü­cher. Ihr Humor ist schwarz.
Für ihren Erst­lings­ro­man Das Obsi­di­an­herz erhielt sie 2009 den Deut­schen Phan­tas­tik Preis in der Kate­go­rie »Bes­tes Roman­de­büt«. Für den Roman Schwin­gen aus Stein wur­de ihr 2014 auf der Leip­zi­ger Buch­mes­se der SERAPH für das bes­te phan­tas­ti­sche Buch 2014 ver­lie­hen.

Als Print­ver­si­on wäre das eBook BISSE 270 Sei­ten stark, es kos­tet 6,99 Euro und kann bei­spiels­wei­se über Ama­zon bezo­gen wer­den. Eine Lese­pro­be steht als PDF bereit.

Bis­se
17 unge­wöhn­li­che Geschich­ten
Ju Honisch
ISBN: 9783957511119
ASIN: B017DD5SY4
Erschei­nungs­da­tum: 30.10.2015
(Erst­ver­öf­fent­li­chung: 2007)
Preis: 6,99 €

Cover­ab­bil­dung Copy­right hocke­books gmbh

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Buchstabenfetischisten

fuhlerzufehler

Es gibt bekann­ter­ma­ßen ver­schie­de­ne Arten von Kunst. Alle haben eins gemein­sam: Ob einem das Werk gefällt ist maß­geb­lich vom eige­nen Geschmack und von den eige­nen Prä­fe­ren­zen abhän­gig, nicht vom Hand­werk. Gera­de bei gemal­ten oder gezeich­ne­ten Bil­dern ist bei­spiels­wei­se die Band­brei­te immens: da kann sogar ein ver­meint­lich hand­werk­lich schlecht gemach­tes Bild gera­de eben die genia­le Kunst sein (oder man ver­kauft es ein­fach so). Die Kunst liegt im Auge des Betrach­ters. Auch bei der Musik: Wenn jemand Musi­ker ist und live wirk­lich coo­le Musik macht, dann über­hört man gern auch mal eine Stel­le, die viel­leicht nicht ganz so opti­mal gelau­fen ist – und das wird dann ach noch als authen­tisch und nicht über­pro­du­ziert gelobt. Weil der Rest so toll und die Musi­ke­rin eine sym­pa­thi­sche Type ist. Ohne mit­tels Auto­tu­ne gestream­li­ned und lang­wei­lig gemacht zu wer­den. Im Netz fin­det man hau­fen­wei­se Wer­ke unbe­kann­ter Maler und Zeich­ner und man fin­det auch noch viel mehr Stü­cke von Indie-Musi­kern. Und ihnen wird übli­cher­wei­se eher wohl­wol­lend gegen­über­ge­stan­den, wenn sie ihr Hand­werk halb­wegs ver­ste­hen.

Im Bereich Schrift­stel­le­rei und Ver­öf­fent­li­chen von Büchern ist das anders. Da kom­men sofort die Buch­sta­ben­fe­ti­schis­ten aus ihren Löchern gekro­chen und regen sich über jeden gefun­de­nen Feh­ler auf, und sei er auch noch so klein. Und monie­ren laut­stark, dass das nicht sein dürfe!!!11einself!!

Man ver­ste­he mich nicht falsch. Grund­sätz­lich soll­te die Ortho­gra­fie stim­men. Viel­leicht sogar die Gram­ma­tik (man­che als klas­sisch aner­kann­te Autoren zei­gen aber, dass gera­de das nicht zwin­gend der Fall sein muss).

Aber dass ins­be­son­de­re bei Self­pu­blishern, also Indie-Autoren, so stren­ge Maß­nah­men ange­legt wer­den, deut­lich stren­ge­re als sogar bei Ver­lags­pu­bli­ka­tio­nen, die eben­falls nicht feh­ler­frei sind, lässt mich völ­lig ver­blüfft zurück. Ist denn das Schrei­ben und Ver­öf­fent­li­chen von Büchern eine so ande­re Kunst als das Malen oder Musi­zie­ren? War­um sieht man das nicht bei Büchern genau­so locker wie bei ande­ren Kunst­for­men? War­um der elen­de Buch­sta­ben­fe­ti­schis­mus?

Wenn ihr Recht­schreib- oder Flüch­tig­keits­feh­ler in einem selbst­pu­bli­zier­ten eBook fin­det, dann motzt nicht dar­über, son­dern sagt es dem Autor, der freut sich, kann die Feh­ler kor­ri­gie­ren und dann eine ver­bes­ser­te Ver­si­on online stel­len. Und euch ist schon auf­ge­fal­len, dass die Wer­ke von Self­pu­blishern übli­cher­wei­se deut­lich güns­ti­ger ange­bo­ten wer­den, als die von Publi­kums­ver­la­gen, mit ihren zig­tau­sen­der Auf­la­gen und ent­spre­chen­den Ein­nah­men? Wie könnt ihr da anneh­men, Indie-Bücher müss­ten in Sachen Feh­ler­frei­heit sogar bes­ser sein, als die von Ver­la­gen?

Wenn ich ein Buch lese, dann ent­schei­de ich anhand des Inhalts und des Stils, ob es mir gefällt. Ist da hin und wie­der mal ein klei­ner Feh­ler drin, dann ist mir das – mit Ver­laub – scheiß­egal, denn das schmä­lert den Rest des Buches nicht im Gerings­ten. Das ist für mich ganz genau so, wie bei ande­ren Kunst­for­men auch.

Was die Buch­sta­ben­fe­ti­schis­ten da machen, ist in mei­nen Augen typisch deut­sche Korin­then­ka­cke­rei.

[Update] Aus gege­be­nem Anlass: Es geht hier weder um »Self­pu­bli­shing-Bücher, die vor Feh­lern strot­zen«, noch um die »Ver­ge­wal­ti­gung der Spra­che im Inter­net«, also bit­te kei­ne Derai­ling-Ver­su­che. Dan­ke.

Der Phantastische Bücherbrief 624 – Oktober 2015

Cover Bücherbrief 624

Monats­an­fang bedeu­tet auch einen neu­en Phan­tas­ti­schen Bücher­brief, wie immer zusam­men­ge­stellt von Erik Schrei­ber. Dies­mal geht es nicht nur um Bücher, Bücher, Bücher. Lei­der muss der aktu­el­le Bücherbreif auch Nach­ru­fe auf Rolf Micha­el und Rai­ner Cas­tor ent­hal­ten. Wei­ter­hin fin­den sich in die­ser Aus­ga­be aber auch Berich­te von Cons, näm­lich der »Rea­li­tät trifft Fic­tion« in Spey­er, der TimeLash Kas­sel und der BuCon in Drei­eich.

Aber wie immer sind auch Bespre­chun­gen nati­na­ler und inter­na­tio­na­ler Phan­tas­tik ent­hal­ten, zudem wel­che aus den Berei­chen Jugend­li­te­ra­tur, Kri­mi & Thril­ler, Hör­spie­le, Comics und Fan­zines. Bei­spiels­wei­se:

ÆTHERHERTZ von Anja Bagus, ZÄHMUNG von Fari­na de Waard, Pier­ce Browns RED RISING, den Aus­ga­ben eins bis sechs der CONAN-Neu­auf­la­ge bei Fes­ta, Elli Grif­fiths RABENKÖNIG oder dem Comic DAS KUPFERHERZ 4 aus der Rei­he STEAM NOIR.

Der Phan­tas­ti­sche Bücher­brief 624 kann hier wie immer kos­ten­los im PDF-For­mat her­un­ter gela­den wer­den.

Bücher­brief 624 Okto­ber 2015 (PDF, ca. 1,4 MB)

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