Wortmarke

Steampunk als Wortmarke – zweite Stellungnahme von Stefan Arbes

Free Steampunk

Auf mei­ne Fra­gen vom Sonn­tag hin hat mir Ste­fan Arbes eine Ant­wort geschickt, die habe ich aller­dings lei­der gera­de erst im Spam-Ord­ner gefun­den. Die Ant­wort lau­tet wie folgt:

Hal­lo,

dann wer­de ich mal ver­su­chen, die Fra­gen zu beant­wor­ten:

Pri­mär gab es 2009 einen Ver­such, eine Mar­ke in einer sehr gro­ßen Zahl von Klas­sen ein­tra­gen zu las­sen, der dann zurück­ge­zo­gen wur­de. Die Ein­tra­gung ist dann aber nach Rück­nah­me des, ich sage mal, glo­ba­le­ren Anspruchs, über einen Anwalt für eine bestimm­te Klas­se dann doch erfolgt. In wie weit man hier tat­säch­lich von einem »Wider­spruch« reden kann, ent­zieht sich mei­ner Kennt­nis.

Steampunk als Wortmarke – Kommentar und Fragen an Stefan Arbes

Free Steampunk

Per Email hat­te sich Ste­fan Arbes bei mir gemel­det und ange­bo­ten, auf even­tu­el­le Fra­gen mei­ner­seits zu sei­ner Bean­tra­gung der Ein­tra­gung einer Wort­mar­ke des Begrif­fes »Steam­punk« zu ant­wor­ten. Dem kom­me ich selbst­ver­ständ­lich ger­ne nach, denn ich hal­te sei­ne Stel­lung­nah­me inhalt­lich für zumin­dest frag­wür­dig, denn sie geht mei­ner Ansicht nach von fal­schen Vor­aus­set­zun­gen aus. Mei­ne Ant­wort an ihn, die er auch per Email erhal­ten hat, kann man unten lesen. Wenn ich dar­auf eine Reak­ti­on bekom­me, wird die selbst­ver­ständ­lich eben­falls hier auf Phan­ta­News ver­öf­fent­licht (dazu gibt er ja aus­drück­lich sein Ein­ver­ständ­nis).

Ich war in der Zwi­schen­zeit eben­falls nicht untä­tig, und habe mich hin­sicht­lich der Mar­ken­ein­tra­gun­gen schlau­er gemacht, als ich es vor dem Zuta­ge­tre­ten der Sach­la­ge am Frei­tag war. Gleich vor­ne­weg: Der zen­tra­le Punkt ist, dass über eine sol­che Bean­tra­gung der Mar­ken­ein­tra­gung und einem even­tu­el­len Wider­spruch dage­gen, gar nicht, wie in sei­ner Stel­lung­nah­me fälsch­lich ange­deu­tet, sicher­ge­stellt wer­den kann, dass die Wort­mar­ke »Steam­punk« in Zukunft nicht von irgend­wem geschützt wird oder wer­den kann. Und damit fällt Ste­fan Arbes´ Argu­men­ta­ti­ons­ket­te lei­der wie ein Kar­ten­haus in sich zusam­men.

Steampunk-Wortmarkeneintrag: Stellungnahme von K. W. Jeter

K. W. Jeter

K. W. Jeter ist der Autor, der den Begriff »Steam­punk« in den 1980ern erfun­den hat. Und der hat mir auf­grund die­ser Geschich­te um die Wort­mar­ken­ein­tra­gung geschrie­ben. Ich möch­te sei­ne Anmer­kun­gen an die­ser Stel­le wie­der­ge­ben. Und bei Bedarf wer­de ich die­ses State­ment auch an das DPMA schi­cken, wenn das nicht rei­chen soll­te, wer­den wir dank sei­nes Ange­bots sicher einen Weg fin­den, wie er per­sön­lich inter­ve­nie­ren kann.

Plea­se excu­se my com­men­ting here in Eng­lish, as my Ger­man lan­guage skills are very limi­t­ed.

I am the ori­gi­na­tor of the word »steam­punk,« as can be easi­ly ascer­tai­ned with a litt­le online rese­arch. As such, I have never attempt­ed to copy­right, trade­mark or patent the term, even though the­re might have been some poten­ti­al finan­cial reward in my doing so. I would pre­fer that anyo­ne in the world be free to use the word howe­ver they wish, with no limi­ta­ti­on.

I am appal­led to learn from your web­site that attempts are being made to limit the use of the word I ori­gi­na­ted, through trade­marks or any other lega­lism. If the­re is any­thing I can do to help pre­vent such limi­ta­ti­on from occur­ring, such as by pro­vi­ding a state­ment to the Ger­man trade­mark office docu­men­ting that I ori­gi­na­ted the word »steam­punk,« I would be hap­py to do so. The advice from any con­cer­ned par­ty, in Ger­ma­ny or else­whe­re, would be great­ly app­re­cia­ted by me. Again, my pre­fe­rence is that anyo­ne would be abso­lut­e­ly free to use the word »steam­punk« howe­ver they wish, with no limi­ta­ti­on in that regard.

Best wis­hes,
K.W. Jeter

Update: Ich wur­de um Über­set­zung gebe­ten, hier ist eine schnel­le:

Bit­te ent­schul­di­gen Sie, dass ich hier auf Eng­lisch kom­men­tie­re, da mei­ne Kennt­nis­se der deut­schen Spra­che lei­der sehr begrenzt sind.

Ich bin der Urhe­ber des Wor­tes »Steam­punk,« wie man leicht mit ein wenig Online-Recher­che ermit­teln kann. Als sol­cher habe ich nie ver­sucht, Urheber‑, Mar­ken- oder Patent­rech­te auf den Begriff anzu­mel­den, obwohl es eini­ge poten­zi­el­le finan­zi­el­le Vor­tei­le gehabt hät­te. Ich wür­de es vor­zie­hen, wenn jeder auf der Welt das Wort wie er es will und ohne Ein­schrän­kung  nut­zen könn­te.

Ich bin ent­setzt, durch Ihre Web­site erfah­ren zu müs­sen, dass ver­sucht wird, die Ver­wen­dung des Wor­tes das ich erfun­den habe, durch Mar­ken oder ande­re Lega­lis­men ein­zu­schrän­ken. Falls es etwas geben soll­te was ich tun kann, um zu hel­fen, sol­che Ein­schrän­kun­gen zu ver­hin­dern, bei­spiels­wei­se durch die Bereit­stel­lung einer Erklä­rung an das deut­sche Mar­ken­amt, die doku­men­tiert, dass ich das Wort »Steam­punk« erfun­den habe, wer­de ich das sehr ger­ne tun. Ich wür­de mich über Hin­wei­se dazu von jedem Betrof­fe­nen in Deutsch­land oder anders­wo sehr freu­en. Noch­mals: Mein Wunsch ist es, dass jeder das Wort »Steam­punk« abso­lut frei ver­wen­den kann, wie er es wünscht, ohne jeg­li­che Ein­schrän­kung.

Bes­te Wün­sche,
K.W. Jeter

Bild: K.W. Jeter 2011 in San Fran­cis­co, Urhe­ber: Gem­nerd, aus der Wiki­pe­dia, CC BY-SA

Steampunk-Wortmarkeneintragung: Stellungnahme von Stefan Arbes

Auf Face­book (und kurz danach auch hier auf Phan­ta­News in einem Kom­men­tar) gibt es eine Stel­lung­nah­me zur Wort­mar­ken­ein­tra­gung, die lau­tet wie folgt:

Bit­te dies erst mal voll­stän­dig lesen, es soll nie­mand in der Sze­ne damit geschä­digt wer­den.

Bei der Recher­che für ein Rol­len­spiel­pro­jekt (»Ame­ryll«) Anfang die­sen Jah­res haben wir fest­ge­stellt, dass es bereits 4 (inzwi­schen sind es schon 5) Ein­tra­gun­gen in unter­schied­li­chen Klas­sen für »Steam­punk« gibt. Auf Grund des momen­ta­nen Booms aller mög­li­chen Anbie­ter bei allem, was damit zu tun hat, war und ist zu erwar­ten, dass frü­her oder spä­ter irgend­je­mand dar­auf auf­merk­sam und ver­su­chen wird, mit dem nöti­gen juris­ti­schen Rück­halt und Resour­cen Kapi­tal dar­aus zu schla­gen. Es gibt prä­ven­tiv nicht all­zu­vie­le Mög­lich­kei­ten, das ohne lang­wie­ri­ge recht­li­che Aus­ein­an­der­set­zun­gen zu ver­hin­dern. Wir woll­ten uns die­sem Risi­ko nicht aus­set­zen.
Wer schon ein­mal einem Mar­ken­rechts­streit hat­te, weiss, wovon ich rede.

Ich habe des­halb im März schon (ist auch in der Anmel­dung leicht zu sehen), den Begriff »Steam­punk« in den Klas­sen 28, 9 und 41 beim Deut­schen Patent- und Mar­ken­re­gis­ter ange­mel­det, um zu klä­ren, dass »Steam­punk« kein schüt­zens­wer­ter Begriff ist.

Der­zeit ist das auch nach wie vor nur eine Anmel­dung, ein­ge­tra­gen ist noch gar nichts.

Jetzt gibt es meh­re­re Mög­lich­kei­ten:

a) Ich zie­he (wie von eini­gen sehr auf­ge­brach­ten Leu­ten schon ver­langt) die Anmel­dung zurück. Das wäre an sich mei­ner­seits kein Pro­blem, nur ist dann im Grun­de auch nichts wei­ter gewon­nen. Eine Rück­nah­me einer Anmel­dung stellt lei­der über­haupt nichts klar. Denn dann wird frü­her oder spä­ter der Nächs­te kom­men, der das ver­su­chen wird, und dann mög­li­cher­wei­se mit ganz ande­ren Absich­ten. Und ich weiß sicher, dass dies kom­men wird.

b) Das DPMA lehnt die Mar­ken­ein­tra­gung mit der Begrün­dung eines nicht schüt­zens­wer­ten Begriffs ab. Das ist dann eine kla­re Aus­sa­ge der qua­li­fi­zier­ten Fach­be­hör­de, die in jeg­li­cher spä­te­ren Abmah­nung oder Pro­zess gegen irgend­je­man­den, der ver­sucht, aus einer Mar­ke „Steam­punk“ Gewinn zu schla­gen, Gewicht hat. Und zwar wesent­lich mehr Gewicht als alle sons­ti­gen Argu­men­ta­tio­nen.

c) Das DPMA trägt die Mar­ke ein und die Wider­spruchs­frist beginnt. Dann kann der Ein­tra­gung wider­spro­chen und dem Wider­spruch statt­ge­ge­ben wer­den. Auch hier ist das Ergeb­nis wie bei a), näm­lich eini­ger­ma­ßene Klar­heit.

d) Es kommt zur Ein­tra­gung der Mar­ke. Dann wer­de ich die Mar­ke an eine unab­hän­gi­ge Insti­tu­ti­on über­tra­gen (das ist dann wahr­schein­lich sinn­vol­ler­wei­se ein Ver­ein oder Ähn­li­ches), die die Mar­ke ver­wal­tet und an jeden Inter­es­sier­ten sym­bo­lisch wei­ter lizen­siert. Damit sind alle, die in den Klas­sen irgend etwas in dem Bereich machen, eini­ger­ma­ßen geschützt.

Im Moment ist (wie schon seit inzwi­schen 8 Mona­ten) da noch gar nichts ein­ge­tra­gen, aber das DPMA hat bereits schon vor Mona­ten Beden­ken gegen die Ein­tra­gung geäu­ßert und befaßt sich wie gewünscht damit.

Ich ste­he selbst­ver­ständ­lich zu Rück­fra­gen dazu zur Ver­fü­gung, unter mei­ner email info@arbes.de, per FB oder sonst wie. Nur bit­te ich von auf­ge­brach­ten Anru­fen abzu­se­hen, Ihr lauft eigent­lich nur offe­ne Türen ein und das bringt nichts.

Ste­fan Arbes

Kom­men­tar dazu: Mir erscheint das nicht ganz schlüs­sig, ich gehe davon aus, dass eine Klä­rung, ob ein Begriff als Wort­mar­ke schutz­fä­hig ist, mit dem DPMA mög­lich ist, ohne dass man die Wort­mar­ke gleich bean­tra­gen muss (so eine Bean­tra­gung kos­tet ja auch mal eben 300 Euro). Ich wer­de dazu aber erst wei­ter recher­chie­ren müs­sen. Auch die Ansa­ge »wenn das doch ein­ge­tra­gen wird gebe ich die Rech­te an irgend­ei­ne Orga­ni­sa­ti­on« kann ich nicht nach­voll­zie­hen. An wel­che? Und was macht die dann kon­kret damit? Und an einen Ver­ein? Um Him­mels Wil­len! Und es stellt sich die Fra­ge, ob in dem Fall nicht tat­säch­lich jeder, der den Begriff nutzt, eine kos­ten­lo­se Lizen­sie­rung durch den »Ver­ein« nach­wei­sen müss­te.

Und abschlie­ßend: Herr Arbes hät­te sei­ne Inten­tio­nen nach der Bean­tra­gung (die ja nach sei­nen Wor­ten bereits im März gesche­hen ist) trans­pa­rent gegen­über der Sze­ne kom­mu­ni­zie­ren müs­sen. Ich fra­ge mich, war­um das unter­blie­ben ist.

Wie auch immer, unse­re For­de­rung gegen­über dem DPMA, den Begriff nicht ein­tra­gen zu las­sen, geht dann ja exakt in die gewünsch­te Rich­tung.

Nach­trag: Was in mei­nen Augen eben­falls höchst merk­wür­dig ist, ist die Band­brei­te der Niz­za-Klas­sen. Das hät­te es nicht benö­tigt, wenn man tat­säch­lich nur fest­stel­len will, ob Steam­punk grund­sätz­lich ein­trag­taug­lich ist, oder?

Update: Steam­punk HAT übri­gens bereits zwei erfolg­rei­che Ein­tra­gun­gen beim DPMA, eine aus 2009 und eine vom März 2015.

Ers­te­re für Dienst­leis­tun­gen: https://​regis​ter​.dpma​.de/​D​P​M​A​r​e​g​i​s​t​e​r​/​m​a​r​k​e​/​r​e​g​i​s​t​e​r​/​3​0​2​0​0​9​0​0​5​2​8​3​2​/DE

Letz­te­re für Dro­ge­rie­ar­ti­kel und Par­fum: https://​regis​ter​.dpma​.de/​D​P​M​A​r​e​g​i​s​t​e​r​/​m​a​r​k​e​/​r​e​g​i​s​t​e​r​/​3​0​2​0​1​4​0​7​5​2​8​3​2​/DE

Dem­nach muss man mei­ner Ansicht nach gar nicht mehr prü­fen, ob die Mar­ke ein­ge­tra­gen wer­den kann. Sie konn­te und kann es. Aller­dings sind auch die abge­lehn­ten aus 2008, die sehr umfas­sen­de Klas­sen ein­ge­räumt haben woll­ten, inter­es­sant. An denen kann man näm­lich sehen, dass das DPMA eben NICHT alles ein­trägt. Auch nicht die Klas­sen 28, 9 und 41. Das wur­de also bereits geklärt. Was die Stel­lung­nah­me noch frag­wür­di­ger macht.

Recher­che­sei­te des DPMA: https://​regis​ter​.dpma​.de/​D​P​M​A​r​e​g​i​s​t​e​r​/​m​a​r​k​e​/​e​i​n​s​t​e​i​g​e​r​?​l​a​n​g​=de (bei »Wie­der­ga­be der Mar­ke« »Steam­punk« ein­ge­ben)

Steampunk-Wortmarkeneintragung – Widerspruch Musterbrief

Update: Eine Stel­lung­nah­me des Antrag­stel­lers.

Man kann gegen Wort­mar­ken­ein­tra­gun­gen (sie­he Arti­kel zur Wort­mar­ken­ein­tra­gung »Steam­punk«) Wider­spruch beim DPMA ein­le­gen. Hier ist ein Bei­spiel­text, den ich soeben an info@dpma.de gesen­det habe. Bit­te denkt unbe­dingt dar­über nach, eben­falls eine ähn­lich lau­ten­de Anfra­ge an das DPMA zu stel­len, dabei müsst Ihr eure Moti­va­ti­on natür­lich im letz­ten Absatz ändern. Der Text steht zur frei­en Ver­fü­gung. Tei­le davon stam­men von Oli­ver Hoff­mann von Feder & Schwert.

Nach­trag. Dazu noch ein Hin­weis: Rein for­mal kann man erst Wider­spruch ein­le­gen, wenn der Antrag posi­tiv beschie­den wur­de. Da ken­ne ich außer mir jetzt schon zwei wei­te­re Per­so­nen, die das ganarn­tiert tun wer­den. Man kann das DPMA aller­dings schon­mal vor­ab dar­auf hin­wei­sen, was man von der Ein­tra­gung hält, und dass sie auf­grund des all­ge­mein genutz­ten Gen­re­be­griffs nicht vor­ge­nom­men wer­den soll­te.

Sehr geehr­te Damen und Her­ren,

wie ich soeben auf Ihrer Inter­net­prä­senz erfah­ren habe, hat Herr Ste­fan Arbes, Im Wei­dig 19, 63785 Obern­burg, am 13. 5. Mar­ken­schutz der Wort­mar­ke »Steam­punk« für die Niz­za-Klas­sen 9, 28 und 41 bean­tragt.

Ich möch­te dar­auf hin­wei­sen, dass es sich beim Begriff »Steam­punk« um eine Gen­re­bezeich­nung han­delt, die seit ihrer Ein­füh­rung in den 1980er Jah­ren weit­läu­fig Ver­wen­dung fin­det, Ana­lo­gien wären hier Begrif­fe wie bei­spiels­wei­se »Sci­ence Fic­tion« oder »Fan­ta­sy«. Damit han­delt es sich bei dem Begriff »Steam­punk« um All­ge­mein­gut.

Man kann hier nur ver­mu­ten, dass Herr Arbes (Inha­ber eines Klein­ver­lags) sich Rech­te an einem seit lan­gem genutz­ten Gen­re­be­griff anma­ßen möch­te, um durch Abmah­nun­gen o.ä. erheb­li­che unge­recht­fer­tig­te Ein­nah­men zu erzie­len, ohne dass irgend­ei­ne Form von Eigen­leis­tung vor­liegt.

Auch von mir gibt es seit 2011 Ver­öf­fent­li­chun­gen unter dem Ober­be­griff »Steam­punk«, des­we­gen bit­te ich drin­gend um umge­hen­de Infor­ma­tio­nen, wel­che recht­li­chen Optio­nen eines Ein­spruchs gegen den Antrag unter Akten­zei­chen 3020152022885 bestehen und behal­te mir etwa­ige recht­li­che Schrit­te aus­drück­lich vor.


Mit freund­li­chem Gruß,
Ste­fan Holz­hau­er

Phan​ta​News​.de
Phan­tas­ti­sche Nach­rich­ten

Steam​punk​-Chro​ni​ken​.de
aether​ma​nu​fak​tur​.de

WTF? »Steampunk« soll als Wortmarke eingetragen werden

ScreenshotDPM

Offen­sicht­lich ver­sucht sich mal wie­der jemand an Trol­lerei­en in Sachen Mar­ken­recht. Laut der Web­sei­te des Deut­schen Patent- und Mar­ken­am­tes möch­te ein gewis­ser Ste­fan Arbes den Begriff »Steam­punk« als Wort­mar­ke ein­tra­gen.

Man fasst es nicht. Das wäre genau­so als wol­le jemand »Fan­ta­sy« oder »Sci­ence Fic­tion« als Wort­mar­ke ein­tra­gen.

Der Grund ist mei­ner Ansicht nach offen­sicht­lich: Wenn die Mar­ke erst ein­mal ein­ge­tra­gen ist, jeden abmah­nen, der den Begriff »Steam­punk« nutzt und nicht schnell genug auf den Baum kommt.

Sucht man den Antrag­stel­ler in der Such­ma­schi­ne der eige­nen Wahl, fin­det man sofort den Ver­lag »Edi­ti­on Fin Gadar«, und erneut fragt man sich, was die­ser Ver­such der Ein­tra­gung soll. Möch­te man etwa allei­ni­ger Herr­scher über Ver­öf­fent­li­chun­gen im Bereich Steam­punk sein? Wegen des bereits ein­mal auf Kick­star­ter geflopp­ten Steam­punk-Rol­len­spiels AMERYLL? Die­ser Ein­tra­gungs­ver­such ist der bes­te Weg, es sich mit der Sze­ne kom­plett zu ver­scher­zen.

Ich kann nur an die Sze­ne appel­lie­ren, das sofort weit­läu­fig zu ver­tei­len und sich Gedan­ken über Gegen­maß­nah­men zu machen. Ich wer­de mal bei Fin Gadar nach­fra­gen, was das soll.

Update: Kom­men­ta­re von mir und Fra­gen an Ste­fan Arbes

Update: Eine Stel­lung­nah­me von K. W. Jeter, dem Erfin­der des Begrif­fes »Steam­punk«

Update: Es gibt eine Stel­lung­nah­me des Antrag­stel­lers

Update: Mus­ter­brief zum Wider­spruch beim DPMA

Update: Dabei geht es nicht nur um Bücher: Die bean­trag­ten Klas­sen 28 und 9 wür­den jeg­li­che Nut­zung, auch in Form von Vor­trä­gen, Aus­stel­lun­gen oder Work­shops unmög­lich machen (28 – Dienst­leis­tun­gen, deren Haupt­zweck die Zer­streu­ung, Belus­ti­gung oder Ent­span­nung von Per­so­nen ist; 9 – öffent­li­che Prä­sen­ta­ti­on von Wer­ken der bil­den­den Kunst oder der Lite­ra­tur für kul­tu­rel­le oder erzie­he­ri­sche Zwe­cke.).

Update: Laut tele­fo­ni­scher Aus­kunft des DPMA-Ser­vice will der Antrag­stel­ler sich die Mar­ke für »Spiel­zeug, Events, Ton­trä­ger und Bild­ma­te­ri­al« sichern. (Dank an Mar­cus Rauch­fuß)

Update: Der Ein­trag der Edi­ti­on Fin­Ga­dar wur­de bis zu einer Klä­rung aus der Klein­ver­lags­lis­te hier auf Phan­ta­News ent­fernt. ich wer­de nie­man­den unter­stüt­zen, der sol­che Din­ger abzieht.

Update: Fol­gen­de Anfra­ge ging soeben an info@fingadar.de raus:

Sehr geehr­te Damen und Her­ren,

wie ich der Sei­te des Deut­schen Patent- und Mar­ken­am­tes ent­neh­men kann (https://​regis​ter​.dpma​.de/​D​P​M​A​r​e​g​i​s​t​e​r​/​m​a​r​k​e​/​r​e​g​i​s​t​e​r​/​3​0​2​0​1​5​2​0​2​2​8​8​5​/DE), haben Sie bean­tragt, den seit den frü­hen 1980ern exis­tie­ren­den Gen­re-Begriff »Steam­punk« als Wort­mar­ke ein­zu­tra­gen.

Ich bit­te um eine Erklä­rung, war­um Sie der Ansicht sind, dass ein sol­cher Begriff, der seit lan­gem im all­ge­mei­nen Sprach­ge­brauch ist und bei dem es sich zudem um eine Gen­re­bezeich­nung han­delt, als Wort­mar­ke ein­ge­tra­gen wer­den kann.

Wei­ter­hin bit­te ich um eine Erläu­te­rung, was Sie mit der Ein­tra­gung des Begrif­fes als Wort­mar­ke bezwe­cken? Sol­len danach alle Publi­ka­tio­nen mit dem Begriff »Steam­punk« im Namen oder der Beschrei­bung abge­mahnt wer­den?

Für Infor­ma­tio­nen bedan­ke ich mich im vor­aus und wei­se dar­auf hin, dass eine Ant­wort im Rah­men der Bericht­erstat­tung auf Phan­ta­News wie­der­ge­ge­ben wer­den wird.


Mit freund­li­chem Gruß,
Ste­fan Holz­hau­er

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