Auf Facebook (und kurz danach auch hier auf PhantaNews in einem Kommentar) gibt es eine Stellungnahme zur Wortmarkeneintragung, die lautet wie folgt:
Bitte dies erst mal vollständig lesen, es soll niemand in der Szene damit geschädigt werden.
Bei der Recherche für ein Rollenspielprojekt (»Ameryll«) Anfang diesen Jahres haben wir festgestellt, dass es bereits 4 (inzwischen sind es schon 5) Eintragungen in unterschiedlichen Klassen für »Steampunk« gibt. Auf Grund des momentanen Booms aller möglichen Anbieter bei allem, was damit zu tun hat, war und ist zu erwarten, dass früher oder später irgendjemand darauf aufmerksam und versuchen wird, mit dem nötigen juristischen Rückhalt und Resourcen Kapital daraus zu schlagen. Es gibt präventiv nicht allzuviele Möglichkeiten, das ohne langwierige rechtliche Auseinandersetzungen zu verhindern. Wir wollten uns diesem Risiko nicht aussetzen.
Wer schon einmal einem Markenrechtsstreit hatte, weiss, wovon ich rede.
Ich habe deshalb im März schon (ist auch in der Anmeldung leicht zu sehen), den Begriff »Steampunk« in den Klassen 28, 9 und 41 beim Deutschen Patent- und Markenregister angemeldet, um zu klären, dass »Steampunk« kein schützenswerter Begriff ist.
Derzeit ist das auch nach wie vor nur eine Anmeldung, eingetragen ist noch gar nichts.
Jetzt gibt es mehrere Möglichkeiten:
a) Ich ziehe (wie von einigen sehr aufgebrachten Leuten schon verlangt) die Anmeldung zurück. Das wäre an sich meinerseits kein Problem, nur ist dann im Grunde auch nichts weiter gewonnen. Eine Rücknahme einer Anmeldung stellt leider überhaupt nichts klar. Denn dann wird früher oder später der Nächste kommen, der das versuchen wird, und dann möglicherweise mit ganz anderen Absichten. Und ich weiß sicher, dass dies kommen wird.
b) Das DPMA lehnt die Markeneintragung mit der Begründung eines nicht schützenswerten Begriffs ab. Das ist dann eine klare Aussage der qualifizierten Fachbehörde, die in jeglicher späteren Abmahnung oder Prozess gegen irgendjemanden, der versucht, aus einer Marke „Steampunk“ Gewinn zu schlagen, Gewicht hat. Und zwar wesentlich mehr Gewicht als alle sonstigen Argumentationen.
c) Das DPMA trägt die Marke ein und die Widerspruchsfrist beginnt. Dann kann der Eintragung widersprochen und dem Widerspruch stattgegeben werden. Auch hier ist das Ergebnis wie bei a), nämlich einigermaßene Klarheit.
d) Es kommt zur Eintragung der Marke. Dann werde ich die Marke an eine unabhängige Institution übertragen (das ist dann wahrscheinlich sinnvollerweise ein Verein oder Ähnliches), die die Marke verwaltet und an jeden Interessierten symbolisch weiter lizensiert. Damit sind alle, die in den Klassen irgend etwas in dem Bereich machen, einigermaßen geschützt.
Im Moment ist (wie schon seit inzwischen 8 Monaten) da noch gar nichts eingetragen, aber das DPMA hat bereits schon vor Monaten Bedenken gegen die Eintragung geäußert und befaßt sich wie gewünscht damit.
Ich stehe selbstverständlich zu Rückfragen dazu zur Verfügung, unter meiner email info@arbes.de, per FB oder sonst wie. Nur bitte ich von aufgebrachten Anrufen abzusehen, Ihr lauft eigentlich nur offene Türen ein und das bringt nichts.
Stefan Arbes
Kommentar dazu: Mir erscheint das nicht ganz schlüssig, ich gehe davon aus, dass eine Klärung, ob ein Begriff als Wortmarke schutzfähig ist, mit dem DPMA möglich ist, ohne dass man die Wortmarke gleich beantragen muss (so eine Beantragung kostet ja auch mal eben 300 Euro). Ich werde dazu aber erst weiter recherchieren müssen. Auch die Ansage »wenn das doch eingetragen wird gebe ich die Rechte an irgendeine Organisation« kann ich nicht nachvollziehen. An welche? Und was macht die dann konkret damit? Und an einen Verein? Um Himmels Willen! Und es stellt sich die Frage, ob in dem Fall nicht tatsächlich jeder, der den Begriff nutzt, eine kostenlose Lizensierung durch den »Verein« nachweisen müsste.
Und abschließend: Herr Arbes hätte seine Intentionen nach der Beantragung (die ja nach seinen Worten bereits im März geschehen ist) transparent gegenüber der Szene kommunizieren müssen. Ich frage mich, warum das unterblieben ist.
Wie auch immer, unsere Forderung gegenüber dem DPMA, den Begriff nicht eintragen zu lassen, geht dann ja exakt in die gewünschte Richtung.
Nachtrag: Was in meinen Augen ebenfalls höchst merkwürdig ist, ist die Bandbreite der Nizza-Klassen. Das hätte es nicht benötigt, wenn man tatsächlich nur feststellen will, ob Steampunk grundsätzlich eintragtauglich ist, oder?
Update: Steampunk HAT übrigens bereits zwei erfolgreiche Eintragungen beim DPMA, eine aus 2009 und eine vom März 2015.
Erstere für Dienstleistungen: https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/3020090052832/DE
Letztere für Drogerieartikel und Parfum: https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/3020140752832/DE
Demnach muss man meiner Ansicht nach gar nicht mehr prüfen, ob die Marke eingetragen werden kann. Sie konnte und kann es. Allerdings sind auch die abgelehnten aus 2008, die sehr umfassende Klassen eingeräumt haben wollten, interessant. An denen kann man nämlich sehen, dass das DPMA eben NICHT alles einträgt. Auch nicht die Klassen 28, 9 und 41. Das wurde also bereits geklärt. Was die Stellungnahme noch fragwürdiger macht.
Rechercheseite des DPMA: https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/einsteiger?lang=de (bei »Wiedergabe der Marke« »Steampunk« eingeben)