Eintragung

Die Stadt Remscheid und der verweigerte Eintrag eines Künstlernamens

Text ist lang, nehmt euch Zeit! :) 

Viel­leicht weiß der oder die ein oder ande­re von mei­nen Leser°Innen, dass ich neben dem Betrieb von Phan­ta­News und dem IT- und Design-Brot­job auch künst­le­risch unter­wegs bin, genau­er gesagt im Bereich Ren­dern, und/​oder »Com­pu­ter­kunst«. Sub­sum­miert man alles, was ich so in dem Bereich getan habe, mache ich das seit ca. 2004. Und zwar unter dem Künst­ler­na­men Xan­athon. Man kann sich bei­spiels­wei­se bei Devi­ant­Art anse­hen, was ich in dem Bereich so gestal­te, aber auch auf Face­book, oder auf der Ver­kaufs­platt­form Werk Aan De Muur. Abge­se­hen von den Auf­trit­ten im Netz fin­den ich und mei­ne Kunst aber auch seit vie­len Jah­ren in der Rea­li­tät auf Ver­an­stal­tun­gen statt.

Da im ver­gan­ge­nen Sep­tem­ber mein Per­so­nal­aus­weis aus­lief und erneu­ert wer­den muss­te, woll­te ich gern, dass der Künst­ler­na­me in den neu­en ePer­so ein­ge­tra­gen wird. Das hat­te ver­schie­de­ne Grün­de, unter ande­rem aber auch, dass ich Din­ge die ich als Künst­ler tue, recht­lich ein­deu­tig von denen die ich beruf­lich tue abgren­zen woll­te. Mei­ner Ansicht nach erfüll­te ich die zuvor von mir recher­chier­ten Vor­aus­set­zun­gen pro­blem­los und stell­te unter Bei­fü­gung zahl­lo­ser Nach­wei­se einen Antrag bei der Stadt Rem­scheid. Der wur­de durch den Ver­ant­wort­li­chen abge­lehnt, mit in mei­nen Augen hane­bü­che­nen Begrün­dun­gen, wes­we­gen ich Kla­ge vor dem Ver­wal­tungs­ge­richt Düs­sel­dorf ein­rei­chen muss­te.

Kurz vor Weih­nach­ten erreich­te mich ein schö­nes Geschenk: Die Stadt Rem­scheid hat die Kla­ge ver­lo­ren und muss den Künst­ler­na­men ein­tra­gen. Das Urteil ist sehr ein­deu­tig und eine gro­be Klat­sche für die Ver­ant­wort­li­chen bei der Stadt – und ich hat­te völ­lig recht damit, dass die Ableh­nungs­grün­de hane­bü­chen waren.

Ich möch­te an die­ser Stel­le über ein paar Details berich­ten, da das viel­leicht auch ande­ren Künstler°Innen mit ähn­li­chen Pro­ble­men hilft.

Steampunk-Wortmarkeneintragung – Widerspruch Musterbrief

Update: Eine Stel­lung­nah­me des Antrag­stel­lers.

Man kann gegen Wort­mar­ken­ein­tra­gun­gen (sie­he Arti­kel zur Wort­mar­ken­ein­tra­gung »Steam­punk«) Wider­spruch beim DPMA ein­le­gen. Hier ist ein Bei­spiel­text, den ich soeben an info@dpma.de gesen­det habe. Bit­te denkt unbe­dingt dar­über nach, eben­falls eine ähn­lich lau­ten­de Anfra­ge an das DPMA zu stel­len, dabei müsst Ihr eure Moti­va­ti­on natür­lich im letz­ten Absatz ändern. Der Text steht zur frei­en Ver­fü­gung. Tei­le davon stam­men von Oli­ver Hoff­mann von Feder & Schwert.

Nach­trag. Dazu noch ein Hin­weis: Rein for­mal kann man erst Wider­spruch ein­le­gen, wenn der Antrag posi­tiv beschie­den wur­de. Da ken­ne ich außer mir jetzt schon zwei wei­te­re Per­so­nen, die das ganarn­tiert tun wer­den. Man kann das DPMA aller­dings schon­mal vor­ab dar­auf hin­wei­sen, was man von der Ein­tra­gung hält, und dass sie auf­grund des all­ge­mein genutz­ten Gen­re­be­griffs nicht vor­ge­nom­men wer­den soll­te.

Sehr geehr­te Damen und Her­ren,

wie ich soeben auf Ihrer Inter­net­prä­senz erfah­ren habe, hat Herr Ste­fan Arbes, Im Wei­dig 19, 63785 Obern­burg, am 13. 5. Mar­ken­schutz der Wort­mar­ke »Steam­punk« für die Niz­za-Klas­sen 9, 28 und 41 bean­tragt.

Ich möch­te dar­auf hin­wei­sen, dass es sich beim Begriff »Steam­punk« um eine Gen­re­bezeich­nung han­delt, die seit ihrer Ein­füh­rung in den 1980er Jah­ren weit­läu­fig Ver­wen­dung fin­det, Ana­lo­gien wären hier Begrif­fe wie bei­spiels­wei­se »Sci­ence Fic­tion« oder »Fan­ta­sy«. Damit han­delt es sich bei dem Begriff »Steam­punk« um All­ge­mein­gut.

Man kann hier nur ver­mu­ten, dass Herr Arbes (Inha­ber eines Klein­ver­lags) sich Rech­te an einem seit lan­gem genutz­ten Gen­re­be­griff anma­ßen möch­te, um durch Abmah­nun­gen o.ä. erheb­li­che unge­recht­fer­tig­te Ein­nah­men zu erzie­len, ohne dass irgend­ei­ne Form von Eigen­leis­tung vor­liegt.

Auch von mir gibt es seit 2011 Ver­öf­fent­li­chun­gen unter dem Ober­be­griff »Steam­punk«, des­we­gen bit­te ich drin­gend um umge­hen­de Infor­ma­tio­nen, wel­che recht­li­chen Optio­nen eines Ein­spruchs gegen den Antrag unter Akten­zei­chen 3020152022885 bestehen und behal­te mir etwa­ige recht­li­che Schrit­te aus­drück­lich vor.


Mit freund­li­chem Gruß,
Ste­fan Holz­hau­er

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