Die Stadt Remscheid und der verweigerte Eintrag eines Künstlernamens

Text ist lang, nehmt euch Zeit! :) 

Viel­leicht weiß der oder die ein oder ande­re von mei­nen Leser°Innen, dass ich neben dem Betrieb von Phan­ta­News und dem IT- und Design-Brot­job auch künst­le­risch unter­wegs bin, genau­er gesagt im Bereich Ren­dern, und/oder »Com­pu­ter­kunst«. Sub­sum­miert man alles, was ich so in dem Bereich getan habe, mache ich das seit ca. 2004. Und zwar unter dem Künst­ler­na­men Xanathon. Man kann sich bei­spiels­wei­se bei Devi­ant­Art anse­hen, was ich in dem Bereich so gestal­te, aber auch auf Face­book, oder auf der Ver­kaufs­platt­form Werk Aan De Muur. Abge­se­hen von den Auf­trit­ten im Netz fin­den ich und mei­ne Kunst aber auch seit vie­len Jah­ren in der Rea­li­tät auf Ver­an­stal­tun­gen statt.

Da im ver­gan­ge­nen Sep­tem­ber mein Per­so­nal­aus­weis aus­lief und erneu­ert wer­den muss­te, woll­te ich gern, dass der Künst­ler­na­me in den neu­en ePer­so ein­ge­tra­gen wird. Das hat­te ver­schie­de­ne Grün­de, unter ande­rem aber auch, dass ich Din­ge die ich als Künst­ler tue, recht­lich ein­deu­tig von denen die ich beruf­lich tue abgren­zen woll­te. Mei­ner Ansicht nach erfüll­te ich die zuvor von mir recher­chier­ten Vor­aus­set­zun­gen pro­blem­los und stell­te unter Bei­fü­gung zahl­lo­ser Nach­wei­se einen Antrag bei der Stadt Rem­scheid. Der wur­de durch den Ver­ant­wort­li­chen abge­lehnt, mit in mei­nen Augen hane­bü­che­nen Begrün­dun­gen, wes­we­gen ich Kla­ge vor dem Ver­wal­tungs­ge­richt Düs­sel­dorf ein­rei­chen musste.

Kurz vor Weih­nach­ten erreich­te mich ein schö­nes Geschenk: Die Stadt Rem­scheid hat die Kla­ge ver­lo­ren und muss den Künst­ler­na­men ein­tra­gen. Das Urteil ist sehr ein­deu­tig und eine gro­be Klat­sche für die Ver­ant­wort­li­chen bei der Stadt – und ich hat­te völ­lig recht damit, dass die Ableh­nungs­grün­de hane­bü­chen waren.

Ich möch­te an die­ser Stel­le über ein paar Details berich­ten, da das viel­leicht auch ande­ren Künstler°Innen mit ähn­li­chen Pro­ble­men hilft.

Ich hat­te mei­nem Antrag umfang­rei­ches Beleg­ma­te­ri­al bei­gefügt, einen Kata­log mei­ner Bil­der, Arbeits­bei­spie­le, Bei­spie­le für Buch­co­ver die von mir gestal­tet wur­den, Bele­ge für Zugrif­fe auf Sozia­len Medi­en, hat­te dar­auf hin­ge­wie­sen, dass ich auf Ver­an­stal­tun­gen aus­ge­stellt habe, sowie auf Pres­se­be­rich­te in Online- und Print­me­di­en – alles nicht unter mei­nem bür­ger­li­chen Namen, son­dern unter dem Künst­ler­na­men. Trotz­dem wur­de der Antrag abgelehnt.

Mein Anwalt war sofort der Ansicht, dass die Bele­ge völ­lig aus­rei­chend sein müss­ten und ver­mu­te­te, dass ein Ermes­sens­spiel­raum zu mei­nen Unguns­ten aus­ge­legt wur­de (ein soge­nann­ter Ermes­sens­miss­brauch). Denn es war mona­te­lang nicht mög­lich einen Ter­min zur Bean­tra­gung des neu­en Per­so­nal­aus­wei­ses zu bekom­men und ich muss­te erst sehr mas­siv auf­tre­ten und mich mehr­fach beschwe­ren, bevor ich einen Ter­min erhal­ten konn­te. Es ist natür­lich nur eine unbe­wie­se­ne Ver­mu­tung, aber ich hat­te den Ein­druck, dass man einem unbe­que­men Bür­ger eine Lek­ti­on ertei­len woll­te. Das wur­de durch die recht­li­che Ein­schät­zung ver­stärkt, zudem auch nach einer Recher­che, was ande­re Städ­te so an Künst­ler­na­men ein­ge­tra­gen hat­ten sowie mei­nen Erfah­run­gen, wie sich die Stadt­ver­wal­tung der Stadt Rem­scheid sonst so gegen­über Bür­gern verhält.

Mein Anwalt war so freund­lich, mir zu raten, die Kla­ge ohne sei­ne Unter­stüt­zung ein­zu­rei­chen, ich kön­ne mir die Kos­ten für ihn spa­ren, da der Fall eher ein­deu­tig sei. Das tat ich dann auch. Natür­lich ist es eine Bin­sen­weis­heit: Auf hoher See und vor Gericht ist man in der Hand der Götter. ;)

Zeit­gleich reich­te ich eine Dienst­auf­sichts­be­schwer­de gegen den Ver­ant­wort­li­chen (den stell­ver­tre­ten­den Lei­ter des Mel­de­we­sens der Stadt Rem­scheid) ein. Die wur­de natür­lich wie von mir schon erwar­tet vom Ober­bür­ger­meis­ter abge­wim­melt, sinn­ge­mäß stand dar­in, der ver­ant­wort­li­che Herr wis­se schon was er tue und an sei­ner Ent­schei­dung sei nichts aus­zu­set­zen. Der Anwalt hat­te das Ergeb­nis schon vor­her­ge­sagt, denn Dienst­auf­sichts­be­schwer­den sei­en  zumeist »form­los, frist­los, fruchtlos«.

Zusätz­lich wand­te ich mich aber auch noch an den Peti­ti­ons­aus­schuss des Land­tags NRW, sowie an den Land­tags­ab­ge­ord­ne­ten unse­res Wahl­krei­ses der SPD, Sven Wolf, und den Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­ten des Wahl­krei­ses von der CDU, Jür­gen Hardt. Herr Wolf hat sich dan­kens­wer­ter­wei­se sehr bemüht und Kon­takt zur Stadt­ver­wal­tung auf­ge­nom­men, da zeig­te man sich aller­dings bockig bis nicht kom­mu­ni­ka­ti­ons­wil­lig (nach frü­he­ren Erfah­run­gen mit der Stadt­ver­wal­tung wun­der­te mich das aller­dings in keins­ter Wei­se), auch die ange­spro­che­ne zustän­di­ge Bei­geord­ne­te Bar­ba­ra Reul-Nocke (Fach­de­zer­nat Ord­nung, Sicher­heit und Recht) hielt es nicht für not­wen­dig, zu reagie­ren. Herr Hardt ver­such­te mich mit All­ge­mein­plät­zen abzu­wim­meln, die ähn­lich klan­gen wie die des Rem­schei­der Ober­bür­ger­meis­ters »der Ver­wal­tungs­an­ge­stell­te wis­se schon was er tue«. Von wegen.

Anfang Novem­ber 2022 kam es zu einer Sit­zung beim Unter­su­chungs­aus­schuss des Peti­ti­ons­aus­schus­ses des Land­tags NRW. Gela­den war ich, sowie der Ver­ant­wort­li­che der Stadt Rem­scheid. Der hat­te offen­bar Sor­ge, er sei allei­ne nicht satis­fak­ti­ons­fä­hig und hat­te sich zum einen noch eine Kol­le­gin mit­ge­bracht und zum ande­ren zwei Damen aus dem Innen­mi­nis­te­ri­um, die sei­ne Mei­nung bestä­ti­gen sollten.

Ich war sehr posi­tiv ange­tan über die bei­den Ver­ant­wort­li­chen vom Peti­ti­ons­aus­schuss, die sich äußerst sach­kun­dig zeig­ten und sich in mein zur Ver­fü­gung gestell­tes Beleg­ma­te­ri­al aus­führ­lich ein­ge­ar­bei­tet hat­ten. Auch mei­ne Zugriffs­zah­len auf den sozia­len Medi­en wur­den als bemer­kens­wert ein­ge­stuft, man ken­ne die eige­nen Zah­len der Par­tei­en aus dem Wahl­kampf und war beein­druckt. Die Ver­tre­ter des Stadt tru­gen erneut ihre inhalt­lich frag­wür­di­gen Argu­men­te vor und bewie­sen, dass sie nicht nur kei­ne Ahnung davon haben wie Social Media funk­tio­niert, son­dern auch nicht von den betref­fen­den Geset­zen (Details dazu spä­ter). Im Ver­lauf des Gesprächs wink­ten die Ver­tre­ter des Peti­ti­ons­auschus­ses mehr­fach nicht nur mit einem Zaun­pfahl, son­dern mit gan­zen Jäger­zäu­nen in Rich­tung Stadt, den Künst­ler­na­men doch bes­ser mal ein­zu­tra­gen. Doch die Ver­tre­ter der Stadt zeig­ten sich bockig (und tra­ten auch in mei­nen Augen für Staats­die­ner, also  eigent­lich als Dienst­leis­ter des Bür­gers, mir gegen­über erschre­ckend arro­gant auf).

Eini­ge Wochen spä­ter kam eine schrift­li­che Stel­lung­nah­me des Peti­ti­ons­aus­schus­ses, die war ein­deu­tig. Der Peti­ti­ons­aus­schuss schrieb, »man habe kei­ner­lei Zwei­fel dar­an, dass ich inter­na­tio­nal unter mei­nem Künst­ler­na­men bekannt sei«. Und man bat die Stadt Rem­scheid, die Ein­tra­gung vorzunehmen.

Rele­van­ter Auszug:

Das haben die Ver­ant­wort­li­chen bei der Stadt Rem­scheid – wie zu erwar­ten war – in ihrer Starr­sin­nig­keit eben­falls igno­riert, aller­dings konn­te ich die Ein­schät­zung des Peti­ti­ons­aus­schus­ses beim Ver­wal­tungs­ge­richt einreichen.

Ein­schub: ich möch­te mich an die­ser Stel­le aus­drück­lich bei den Ver­ant­wort­li­chen des Peti­ti­ons­aus­schus­ses bedan­ken. Deren Kom­pe­tenz und Freund­lich­keit hat mei­nen Glau­ben an unse­re Demo­kra­tie gestärkt: Wenn man sich mit Anlie­gen an poli­ti­sche Ver­tre­ter wen­det, wird einem tat­säch­lich gehol­fen und das auf freund­li­che und kom­pe­ten­te Wei­se, indem sich inhalt­lich aus­führ­lich mit dem Sach­ver­halt aus­ein­an­der gesetzt wird. Ich war vor­her davon aus­ge­gan­gen, dass bei einer Peti­ti­on ohne­hin nichts her­aus kom­men wür­de (dass die Ver­ant­wort­li­chen der Stadt Rem­scheid die Stel­lung­nah­me kom­plett igno­riert haben, kann man dem Peti­ti­ons­aus­schuss nicht anlas­ten). Übri­gens fand ich auch erfreu­lich wie freund­lich, hilfs­be­reit und tiefen­ent­spannt alle im Land­tag NRW waren, mit denen ich anläss­lich der Anhö­rung Kon­takt hatte.

Zurück zum Thema:

Das Ver­wal­tungs­ge­richt hat bei der Stadt und mir Stel­lung­nah­men ange­for­dert. Die Stel­lung­nah­men der Stadt habe ich in Kopie erhal­ten, um mei­ner­seits dazu Stel­lung zu neh­men. Eins kann man ganz deut­lich sagen: Die Ver­ant­wort­li­chen bei der Stadt Rem­scheid mögen viel­leicht Ahnung von Ver­wal­tungs­recht haben (oder auch nicht, wartet’s ab), aber wovon sie kei­nen Schim­mer haben sind Inter­net und Social Media, denn was ich in den Stel­lung­nah­men an Aus­sa­gen dazu gefun­den habe, war – vor­sich­tig aus­ge­drückt – so ahnungs­los und inhalt­lich falsch, dass ich als IT-ler es urlus­tig fand. Da wur­den Fak­ten und Funk­ti­ons­wei­se ver­schie­de­ner Sozia­ler Netz­wer­ke wild durch­ein­an­der gewor­fen oder ein­fach kom­plett falsch inter­pre­tiert. Die Unter­schie­de zwi­schen Klicks, Views, Leads und ähn­li­chen Reich­wei­ten­mes­sungs­ver­fah­ren war falsch (oder viel­leicht auch gar nicht) ver­stan­den wor­den. Es stand sogar fast wört­lich in einer Stel­lung­nah­me, »dass Klicks bereits durch Scrol­len über eine Sei­te rege­ne­riert wer­den« (das »rege­ne­riert« ist kein Schreib­feh­ler mei­ner­seits). Ers­tens ging es nicht um Klicks, son­dern um Views und zwei­tens: WTF?

Aus­zug aus der Stel­lung­nah­me des Ver­ant­wort­li­chen bei der Stadt Remscheid:

Abge­se­hen vom dem Mum­pitz, dass »Klicks durch Scrol­len rege­ne­riert wer­den«: Schlös­se man sich dem an, gäbe es im Web über­haupt kei­ne Sicht­bar­keit, da ja ein­fach alles über­scrollt und nicht wahr­ge­nom­men wird.

Auch dass Sei­ten­fans auf Face­book nicht ein­fach simp­le Fans son­dern Mul­ti­pli­ka­to­ren sind, war den Ver­ant­wort­li­chen offen­bar nicht klar, eben­so wenig waren sie in der Lage, mei­ne Screen­shots aus Face­book-Sta­tis­ti­ken zu Zugrif­fen kor­rekt ein­zu­schät­zen. Klar war ihnen zudem nicht, dass man Sei­ten­in­hal­te in Grup­pen tei­len und dadurch eine dra­ma­tisch höhe­re Sicht­bar­keit erzie­len kann, als allein aus der Face­book­sei­te ersicht­lich ist. Wenn man aller­dings IT-Pro­jek­te, Inter­net­auf­trit­te und Social Media-Prä­sen­zen der Stadt Rem­scheid der letz­ten Jah­re kennt, so wie ich, ist man über der­art viel Unwis­sen mög­li­cher­wei­se weni­ger überrascht.

Wei­ter­hin waren die Ver­ant­wort­li­chen in der Stel­lung­nah­me der Ansicht, dass ich vor 16 Jah­ren mal vir­tu­el­le Kunst­wer­ke in einem Spe­cial-Inte­rest-Forum ver­öf­fent­lich hat­te, sei nicht rele­vant, weil das so lan­ge her ist. Und das, obwohl ich über Screen­shots nach­wei­sen konn­te, dass die­se vir­tu­el­len Kunst­wer­ke bis heu­te bei­na­he täg­lich in nicht tri­via­ler Men­ge her­un­ter gela­den wer­den (und ins­ge­samt Down­load­zah­len von über einer Mil­li­on auf­wei­sen kön­nen – die Mil­li­on Down­loads wur­de vom Ver­ant­wort­li­chen in sei­ner Stel­lung­nah­me als »heut­zu­ta­ge nicht nen­nens­wert« abge­tan, eine muti­ge aber lei­der völ­lig fal­sche Ein­schät­zung, die der Rich­ter nicht teil­te). Außer­dem soll­te lang­jäh­ri­ge Tätig­keit eher posi­tiv aus­zu­le­gen sein. Oder wer­den Leo­nar­dos Kunst­wer­ke weni­ger rele­vant, weil der schon so lan­ge tot ist?

Nun gut, jemand, der im Mel­de­we­sen tätig ist, muss sich nicht zwin­gend mit IT und Inter­net aus­ken­nen, das ist nicht sein Fach­ge­biet (man soll­te dann aller­dings wenigs­tens so cle­ver sein, sich Fach­leu­te ran­zu­ho­len – ange­sichts des Zustand der Web­auf­trit­te, Sozia­len Medi­en und IT bei der Stadt Rem­scheid könn­te es mei­ner Mei­nung nach aller­dings frag­lich sein, ob man die da über­haupt fin­den kann).
Womit sich ein stell­ver­tre­ten­der Lei­ter des Mel­de­we­sens der Stadt Rem­scheid aller­dings aus­ken­nen soll­te, ist: Mel­de­we­sen. Sowie Geset­ze und Ver­ord­nun­gen die damit zu tun haben. Doch auch da gibt es mög­li­cher­wei­se Defi­zi­te. Der Ver­ant­wort­li­che woll­te zu mei­nen Unguns­ten aus­le­gen, dass ich zum einen nicht bei der Künst­ler­so­zi­al­kas­se als »Xanathon« gemel­det sei, son­dern unter mei­nem bür­ger­li­chen Namen, und die­ser Künst­ler­na­me auch auf mei­ner »Fir­men­web­sei­te« nicht auf­tau­che (ein wenig Recher­che hät­te ihn dar­auf brin­gen kön­nen, dass es sich nicht um eine Fir­ma han­delt, ich bin frei­be­ruf­lich tätig).

Die Rechts­la­ge ist dabei jedoch ein­deu­tig: Man darf Rechts­ge­schäf­te erst ab dem Moment unter dem Künst­ler­na­men täti­gen, in dem die­ser im Per­so­nal­aus­weis ein­ge­tra­gen wur­de. Das gilt selbst­ver­ständ­lich auch für Web­sei­ten-Impres­si. Er hat also genau das, was ich woll­te, trotz sei­ner Wei­ge­rung den Künst­ler­na­men ein­zu­tra­gen, als für mich nach­tei­lig aus­ge­legt und das auch so gegen­über dem Gericht ver­tre­ten. Die­ser Zir­kel­schluss ist in mei­nen Augen schon ein wirk­lich star­kes Stück. Hat er wirk­lich kei­ne Ahnung von den Geset­zen und Vor­schrif­ten (was ich für nach­ge­ra­de erschre­ckend hiel­te), oder ver­such­te er nur, die für mich nach­tei­lig falsch aus­zu­le­gen? In bei­den Fäl­len muss zumin­dest ich mich schon wun­dern, wie jemand, der Geset­ze und Vor­schrif­ten der­ma­ßen falsch aus­legt, es in lei­ten­de Posi­ti­on einer Behör­de geschafft hat …

Übri­gens wur­de auch eine Bericht­erstat­tung der Rhei­ni­schen Post über eine Ver­an­stal­tung, an der ich teil­nahm und Bil­der aus­stell­te als »irrele­vant« abge­tan, weil das ja nur eine loka­le Bericht­erstat­tung sei. Dass die Print­aus­ga­be der Zei­tung auch über­re­gio­nal ver­kauft wird und der­sel­be Arti­kel auch in der Online­aus­ga­be zugäng­lich war, und damit ein­deu­tig über­re­gio­nal, schien den Ver­ant­wort­li­chen nicht zu inter­es­sie­ren. Den Rich­ter glück­li­cher­wei­se schon.

Und dann sind da noch die zahl­lo­sen Ver­an­stal­tun­gen an denen ich teil­ge­nom­men habe. Die Stel­lung­nah­me des Her­ren von der Stadt Rem­scheid hier­zu belegt noch­mals das, was schon im Gespräch beim Peti­ti­ons­aus­schuss zuta­ge trat: Sein Goog­le-Fu scheint ziem­lich schwach zu sein, denn er hat mich weder bei Ver­an­stal­tun­gen noch im Zusam­men­hang mit dem »Amt für Æther­an­ge­le­gen­hei­ten« gefunden:

Was soll ich sagen? Ein­deu­tig schlech­tes Goog­le-Fu. Ich habe als Stel­lung­nah­me dar­auf dem Gericht unter ande­rem einen Wust an Sei­ten mit Such­ma­schi­nen­er­geb­nis­sen hier­zu zur Ver­fü­gung gestellt. Selbst­ver­ständ­lich brav aus­ge­druckt und per Post ver­schickt, wie es sich im Jahr 2022 in Off­line-Deutsch­land gehört. Und selbst wenn ich bei mei­nem Erst­an­trag kei­ne Nach­wei­se erbracht habe, auf Ver­an­stal­tun­gen anwe­send gewe­sen zu sein, hät­te er die ja bei mir ein­for­dern kön­nen, statt ein­fach abzu­leh­nen. Auch dass er das unter­las­sen hat, stärkt eben­so wie die Tat­sa­che, dass man mir kei­ne Mög­lich­keit zur »Hei­lung« des abge­lehn­ten Antrags gab, son­dern sofort ans Ver­wal­tungs­ge­richt ver­wies, mei­ne Ver­mu­tung, dass ihm mög­li­cher­wei­se über­haupt nicht dar­an gele­gen war, mir den Wunsch einer Ein­tra­gung des Künst­ler­na­mens zu erfül­len (die­se Ableh­nung ohne Wider­spruchs­mög­lich­keit fand übri­gens auch der Anwalt merk­wür­dig und unge­wöhn­lich, in mei­nen Augen ein wei­te­res Indiz für Willkür).

Am Ende hat der Rich­ter dem Ver­ant­wort­li­chen sei­ne Ableh­nungs­grün­de rechts und links um die Ohren gehau­en, und man kann es wirk­lich nicht anders sagen.

Ein paar Aus­zü­ge aus der Urteilsbegründung:

Die […] Kla­ge gegen die Ableh­nung der klä­ger­seits zuvor bei der Beklag­ten bean­trag­ten Ein­tra­gung des Namens »Xanathon« als Künst­ler­na­men in den neu aus­zu­stel­len­den Per­so­nal­aus­weis ist begrün­det. Der ange­grif­fe­ne Ableh­nungs­be­scheid der Beklag­ten ist näm­lich rechts­wid­rig und ver­letzt den Klä­ger in sei­nen Rech­ten, weil der Klä­ger einen Anspruch auf die Ein­tra­gung des Namens »Xanathon« aIs Künst­ler­na­men in den Per­so­nal­aus­weis hat (§ 113 Abs. 5 VwGO).

Der ers­te Knül­ler ist hier in mei­nen Augen die Ein­deu­tig­keit: Der Ableh­nungs­be­scheid ist rechts­wid­rig und ver­letzt mei­ne (Per­sön­lich­keits-) Rech­te. Es ging nicht um Detail­fra­gen, der Bescheid an sich war rechtswidrig.

Der Rich­ter geht dann auf die gesetz­li­chen und ver­wal­tungs­recht­li­chen Details zu den Vor­aus­set­zun­gen der Ein­tra­gung eines Künst­ler­na­mens ein und zählt Hin­wei­se dar­auf auf, dass der Künst­ler­na­me eine »Ver­kehrs­gel­tung« erreicht hat:

  • Die lang­jäh­ri­ge Exis­tenz einer Webseite
  • einen als Nach­weis des künst­le­ri­schen Schaf­fens ein­ge­reich­ten Künstlerkatalog
  • Arti­kel in der Rhei­ni­schen Post
  • Ein­trag auf der Web­sei­te Kunst & Kul­tur in Remscheid

Bemer­kens­wert fin­de ich dar­an, dass die Stadt Rem­scheid Ein­trä­ge auf loka­len Web­sei­ten als nur lokal sicht­bar und des­we­gen als für eine über­re­gio­na­le Sicht­bar­keit  als irrele­vant ein­ge­stuft hat, der Rich­ter das aber anders sieht und auch regio­na­le Sicht­bar­keit als Rele­vanz­kri­te­ri­um ein­stuft. Und das ist auch leicht nach­voll­zieh­bar, denn nicht nur Ein­woh­ner Rem­scheids kön­nen sol­che Web­sei­ten zur Kennt­nis neh­men, sie sind welt­weit im WWW sichtbar.

Wei­ter­hin:

Dafür, dass der Name »Xanathon« in künst­le­ri­schen Zusam­men­hän­gen „die Iden­ti­tät und die Indi­vi­dua­li­tät« des Klä­gers aus­drückt, spricht, dass der Klä­ger als (Computer-)Künstler seit dem Jah­re 2004 bis heu­te unter die­sem Namen im Inter­net und bei phy­sisch-rea­len Aus­stel­lun­gen auftritt.

Und dann:

Ange­sichts des Grund­rechts­be­zu­ges der Füh­rung eines Künst­ler­na­men zu Art. 2 Abs. 1, 5 Abs. 3 bzw. 12 Abs. 1 Grund­ge­setz (GG) dür­fen aller­dings bezüg­lich der Ver­kehrs­gel­tung als Vor­aus­set­zung für die Ein­tra­gung eines Künst­ler­na­mens kei­ne all­zu hohen Anfor­de­run­gen gestellt wer­den.

[…]

Dies gilt umso mehr, als der Gesetz­ge­ber die Ein­tra­gung von Ordens-.und Künst­ler­na­men in Aus­weis­pa­pie­re zwi­schen­zeit­lich nicht (mehr) für erfor­der­lich gehal­ten hat­te, er die im Jah­re 2007 erfolg­te Strei­chung (BGBI. 1 2007, S. 1566) aber auf­grund zahl­rei­cher Ein­ga­ben betrof­fe­ner Per­so­nen im Jah­re 2009 – trotz der sich auf den damit ver­bun­de­nen Ver­wal­tungs­auf­wand bezie­hen­den Beden­ken des Bun­des­rats-Innen­aus­schus­ses – wie­der rück­gän­gig gemacht hat.

[…]

Die Ein­tra­gung eines Künst­ler­na­mens wur­de somit im über­wie­gend pri­va­ten Inter­es­se der Betrof­fe­nen wie­der ein­ge­führt, die eine »amt­li­che« Beschei­ni­gung ihres Künst­ler­na­mens und damit ihrer Iden­ti­tät im künst­le­ri­schen Bereich anstrebten.

[…]

Vor die­sem recht­li­chen Hin­ter­grund hat der Künst­ler­na­me des Klä­gers in Bezug auf des­sen künst­le­ri­sche Tätig­keit auch eine hin­rei­chen­de „Ver­kehrs­gel­tung« in der Öffent­lich­keit erlangt.

Und dann bekommt auch noch das Innen­mi­nis­te­ri­um des Lan­des NRW sein Fett weg, das ver­sucht hat, die Stadt Rem­scheid inhalt­lich zu unter­stüt­zen, und wo es für mich so aus­sieht, als wüss­ten die eben­falls nicht, was sie tun:

Soweit das· Minis­te­ri­um des Innern des Lan­des Nord­rhein-West­fa­len in sei­ner Stel­lung­nah­me an den Peti­ti­ons­aus­schuss des Land­ta­ges aus­ge­führt hat, dass die Ein­tra­gung des Künst­ler­na­mens des Klä­gers in des­sen Per­so­nal­aus­weis vor­aus­set­ze, dass der Betrof­fe­ne unter dem Künst­ler­na­men einen sol­chen Bekannt­heits­grad habe, »dass man ihn eigent­lich nur unter die­sem Namen« ken­ne, ergibt sich das in die­ser Schär­fe aus den bun­des­ein­heit­li­chen Ver­wal­tungs­vor­schrif­ten nicht.

Bäm!

Danach kommt der Rich­ter zur über­re­gio­na­len Sicht­bar­keit, zum Bei­spiel im Zusam­men­hang mit den bereits genann­ten Downloads:

Dass der Klä­ger mit sei­nem Künst­ler­na­men auf die­ser Sei­te aktu­ell wei­ter­hin wahr­ge­nom­men wird, obwohl nach sei­nen Anga­ben in der Kla­ge­be­grün­dung sein letz­ter „Upload« dort min­des­tens 16 Jah­re zurück­liegt, und es sich für sei­ne Wahr­nehm­bar­keit mit­hin um kei­ne „tote Sei­te« han­delt, zeigt sich dar­an, dass die »Down­loads« bzw. »Thanks« aus­weis­lich der Anga­ben im Antrag des Klä­gers von Juni 2022 noch bei 1.003.641 bzw. 33.927 gele­gen hat­ten und bei einer wei­te­ren gericht­li­chen Abfra­ge vom 14. Dezem­ber 2022 die Zahl der »Down­loads« auf 1.005.866 und die der Dank­sa­gun­gen auf 34.022 gestie­gen war.

Der Rich­ter hielt das also ganz im Gegen­satz zum Ver­ant­wort­li­chen bei der Stadt Rem­scheid für kei­nes­wegs irrele­vant oder »heut­zu­ta­ge nicht mehr nennenswert«.

Inter­es­sant ist, dass der Rich­ter im Gegen­satz zu den Ver­ant­wort­li­chen der Stadt Rem­scheid der Ansicht ist, dass auch an Fan­zah­len auf Face­book kei­ne zu hohen Anfor­de­run­gen zu stel­len sind:

Auch die rund 550 »Fol­lower« und rund 500 „gefällt mir«-Angaben unter dem Face­book- Auf­tritt mit dem Künst­ler­na­men (vgl. https://www.facebook.com/xanathon/; Abfra­ge durch . das Gericht am 14. Dezem­ber 2022) spre­chen vor dem Hin­ter­grund, dass aus den o.g. Grün­den bei einem Künst­ler­na­men kei­ne all­zu hohen Anfor­de­run­gen an die „Ver­kehrs­gel­tung« zu stel­len sind, für eine hin­rei­chen­de-über­re­gio­na­le Wahr­nehm­bar­keit des Klä­gers. Für die­se Ein­schät­zung spricht im Übri­gen auch, dass ein am 15. Sep­tem­ber 2022 von dem Klä­ger gepos­te­tes Bild aus­weis­lich eines von ihm als Anla­ge zu dem Schrift­satz vom 21. Sep­tem­ber 2022 ein­ge­reich­ten »screen­shots« der »Bei­trags-lnsights« auf Face­book eine Bei­trags­reich­wei­te von 8.880 gehabt hat.

Und das hal­te ich für einen wich­ti­gen Bau­stein für alle Künst­ler, die ihre Wer­ke auch im Inter­net publi­zie­ren, auch unter dem Aspekt, dass wir alle in den Coro­na-Jah­ren gar kei­ne ande­re Mög­lich­keit hat­ten. Auch wenn die Vor­schrif­ten sagen, dass man sich nicht aus­schließ­lich auf Likes und Fans in Sozia­len Medi­en und »im Inter­net« bezie­hen kann, stel­len sie den­noch einen zusätz­li­chen Fak­tor dar, der bei der Bewer­tung von Sicht­bar­keit und »über­re­gio­na­ler Bekannt­heit« nicht ver­nach­läs­sigt wer­den darf.

Ich hat­te der Stadt Rem­scheid zudem mit­ge­teilt, dass ich auf diver­sen Ver­an­stal­tun­gen bun­des­weit seit ca. 2013 aus­ge­stellt hat­te. Das hat der Ver­ant­wort­li­che bei der Stadt ein­fach mal igno­riert da er kei­ne Nach­wei­se sah und fand, obwohl auch das für eine über­re­gio­na­le Bekannt­heit spricht. Der Rich­ter sah auch das anders:

Dass der Klä­ger unter dem Namen »Xanathon« auch »real« über­re­gio­nal auf­tritt und mit sei­nem Künst­ler­na­men damit auch »real« einen über­re­gio­na­len Bekannt­heits­grad für sich in Anspruch neh­men kann, ergibt sich nach Über­zeu­gung des Gerichts aus der von ihm auf Anfor­de­rung des Gerichts vor­ge­leg­ten Lis­te der Ver­an­stal­tun­gen, bei denen er seit 2014 »als Xanathon« aus­ge­stellt hat (vgl. Anla­ge zum Schrift­satz vom 21. Novem­ber 2022. – BI. 66, 72 f. der Gerichtsakte).

Man darf also abschlie­ßend sagen, dass das Gericht den vom Ver­ant­wort­li­chen bei der Stadt Rem­scheid vor­ge­tra­ge­nen Ableh­nungs­grün­den in fast allen Punk­ten wider­spro­chen hat. Und da fra­ge zumin­dest ich mich erneut, wie ein lei­ten­der Ver­wal­tungs­an­ge­stell­ter so der­ma­ßen dane­ben lie­gen kann? Ob er von sei­nem Fach kei­ne Ahnung hat oder ob er mir eine rein­drü­cken woll­te, ist selbst­ver­ständ­lich pure Spe­ku­la­ti­on und ich kann weder das eine noch das ande­re bele­gen. Aber viel­leicht möch­te man bei der Stadt Rem­scheid mal über den Schu­lungs- und Kennt­nis­stand sei­ner Mit­ar­bei­ter nachdenken?

Denn es war nicht so, dass ein Ermes­sens­spiel­raum zu mei­nen Unguns­ten aus­ge­legt wur­de (»Ermes­sens­miss­brauch«), viel­mehr war die Ent­schei­dung ein­fach mal von vor­ne bis hin­ten rechts­wid­rig. Es ging also nicht mal um Details, die nicht stimm­ten, die Ableh­nung war falsch. Rechts­wid­rig. Ille­gal. Und ich kann euch gar nicht sagen, wie groß das Loch war, das ich mir in den Bauch gefreut habe, dass die Ver­ant­wort­li­chen bei der Stadt Rem­scheid, die mir gegen­über bei der Anhö­rung beim Unter­su­chungs­au­schuss des Peti­ti­ons­aus­schus­ses des Land­tags NRW so arro­gant und selbst­si­cher auf­tra­ten, vom Rich­ter kom­plett wider­legt und deren Argu­men­te zer­legt wurden.

Für Künstler°Innen, die ihren Künst­ler­na­men in den Per­so­nal­aus­weis oder Rei­se­pass  (und ins Mel­de­re­gis­ter) ein­ge­tra­gen bekom­men haben möch­ten, ist das Urteil eine sehr gute Nach­richt, denn es sagt ein­deu­tig aus, dass kei­ne zu hohen Anfor­de­run­gen an die »Ver­kehrs­gel­tung« des Künst­ler­na­mens bzw. an die Bekannt­heit gestellt wer­den dür­fen. Und abge­se­hen davon, dass es kei­ne allei­ni­ge Rele­vanz hat, dür­fen tech­nisch rück­stän­di­ge Ver­wal­tun­gen nicht ein­fach Sicht­bar­keit im Inter­net als irrele­vant abtun, erst recht nicht mit »Begrün­dun­gen« die auf hane­bü­chen fal­schen Ein­schät­zun­gen beru­hen. Man kann sol­chen Ver­wal­tun­gen nur raten, für IT‑, Inter­net- und Social Media- Fra­gen sach­kun­di­ge Bera­tung ein­zu­ho­len, soll­te die Fach­kennt­nis bei den eige­nen Ange­stell­ten und Erfül­lungs­ge­hil­fen fehlen.

Wer sol­che Pro­ble­me mit sei­ner Stadt­ver­wal­tung hat, der soll­te den Anwalt oder die Anwäl­tin auf das Gerichts­ur­teil des Ver­wal­tungs­ge­richts Düs­sel­dorf hin­wei­sen, Akten­zei­chen 5 K 5337/22, Urteil ergan­gen am 14. Dezem­ber 2022 durch die 5. Kam­mer. Das könn­te helfen.

Und man kann nur hof­fen (die Hoff­nung stirbt bekannt­lich zuletzt), dass den Ver­ant­wort­li­chen bei der Stadt Rem­scheid viel­leicht irgend­wann mal klar wird, dass kom­mu­na­le Ver­wal­tun­gen kei­ne preus­si­schen Obrig­kei­ten mit Unter­ta­nen sind, mit denen man nach Belie­ben will­kür­lich umsprin­gen kann, son­dern Dienst­leis­ter der Bür­ger, die sie aus Steu­er­geld finan­zie­ren. Das geht im übri­gen auch in Rich­tung Ober­bür­ger­meis­ter Mast-Weisz (SPD), der mei­ne offen­sicht­lich berech­tig­te Dienst­auf­sichts­be­schwer­de so non­cha­lant und inhalt­lich falsch abge­wim­melt hat.

Bon­mot am Ende: Der ePer­so ist tech­nisch offen­bar nicht so aus­ge­legt, dass man einen Künst­ler­na­men ein­fach nach­tra­gen kann. Es muss ein kom­plett neu­er von der Bun­des­dru­cke­rei aus­ge­stellt wer­den, zumin­dest hand­habt das die Stadt Rem­scheid so. Letz­tes Jahr im August habe ich 37 Euro für die Aus­stel­lung des Per­so­nal­aus­wei­se bezahlt, inklu­si­ve auf­grund rechts­wid­ri­ger Ver­wei­ge­rung feh­len­den Künst­ler­na­mens. Jetzt habe ich den neu­en ePer­so bean­tragt und die Stadt Rem­scheid hat sich nicht ent­blö­det, die 37 Euro trotz der Vor­ge­schich­te noch­mal zu kas­sie­ren. Ich zah­le die­se Gebühr mit links und einem men­tal hoch­ge­reck­ten Mit­tel­fin­ger, aber das beleuch­tet doch sehr ein­drück­lich, wie die Stadt mit ihren Bür­gern umgeht. Dienst­leis­ter, wie­hern­de Amts­schim­mel und so …

Falls jemand Fra­gen hier­zu hat darf man mich gern kon­tak­tie­ren, ich kann auch gern das Urteil auf Anfor­de­rung zur Ver­fü­gung stel­len, falls jemand ähn­li­che Pro­ble­me mit sei­ner Stadt­ver­wal­tung hat.

p.s.: Hät­te ich alle Ulkig­kei­ten der Stadt Rem­scheid in die­sem Zusam­men­hang auf­ge­zählt, wäre der Bei­trag zwar viel lus­ti­ger, aber auch noch län­ger gewor­den. Das kann man ja nie­man­dem zumuten … ;)

AutorIn: Stefan Holzhauer

Meist harm­lo­ser Nerd mit natür­li­cher Affi­ni­tät zu Pixeln, Bytes, Buch­sta­ben und Zahn­rä­dern. Kon­su­miert zuviel SF und Fan­ta­sy und schreibt seit 1999 online darüber.

2 Kommentare for “Die Stadt Remscheid und der verweigerte Eintrag eines Künstlernamens”

Uwe Kraus

sagt:

Die­ser Fall belegt, dass bei Ein­zel­per­so­nen viel zu viel Spiel­raum gege­ben ist, den es recht­lich gar nicht gibt.
Wie vie­le Künst­ler mögen wohl in Deutsch­land an so etwas geschei­tert sein, weil sie nicht so starr­köp­fig, peni­bel und kampf­lus­tig sind.
Ich jeden­falls, habe mei­nen per­sön­li­chen Punkt der Kapi­tu­la­ti­on schon sehr früh in der Nach­er­zäh­lung gefunden.

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