Stefan Arbes

Steampunk als Wortmarke – zweite Stellungnahme von Stefan Arbes

Free Steampunk

Auf mei­ne Fra­gen vom Sonn­tag hin hat mir Ste­fan Arbes eine Ant­wort geschickt, die habe ich aller­dings lei­der gera­de erst im Spam-Ord­ner gefun­den. Die Ant­wort lau­tet wie folgt:

Hal­lo,

dann wer­de ich mal ver­su­chen, die Fra­gen zu beant­wor­ten:

Pri­mär gab es 2009 einen Ver­such, eine Mar­ke in einer sehr gro­ßen Zahl von Klas­sen ein­tra­gen zu las­sen, der dann zurück­ge­zo­gen wur­de. Die Ein­tra­gung ist dann aber nach Rück­nah­me des, ich sage mal, glo­ba­le­ren Anspruchs, über einen Anwalt für eine bestimm­te Klas­se dann doch erfolgt. In wie weit man hier tat­säch­lich von einem »Wider­spruch« reden kann, ent­zieht sich mei­ner Kennt­nis.

Steampunk als Wortmarke – Kommentar und Fragen an Stefan Arbes

Free Steampunk

Per Email hat­te sich Ste­fan Arbes bei mir gemel­det und ange­bo­ten, auf even­tu­el­le Fra­gen mei­ner­seits zu sei­ner Bean­tra­gung der Ein­tra­gung einer Wort­mar­ke des Begrif­fes »Steam­punk« zu ant­wor­ten. Dem kom­me ich selbst­ver­ständ­lich ger­ne nach, denn ich hal­te sei­ne Stel­lung­nah­me inhalt­lich für zumin­dest frag­wür­dig, denn sie geht mei­ner Ansicht nach von fal­schen Vor­aus­set­zun­gen aus. Mei­ne Ant­wort an ihn, die er auch per Email erhal­ten hat, kann man unten lesen. Wenn ich dar­auf eine Reak­ti­on bekom­me, wird die selbst­ver­ständ­lich eben­falls hier auf Phan­ta­News ver­öf­fent­licht (dazu gibt er ja aus­drück­lich sein Ein­ver­ständ­nis).

Ich war in der Zwi­schen­zeit eben­falls nicht untä­tig, und habe mich hin­sicht­lich der Mar­ken­ein­tra­gun­gen schlau­er gemacht, als ich es vor dem Zuta­ge­tre­ten der Sach­la­ge am Frei­tag war. Gleich vor­ne­weg: Der zen­tra­le Punkt ist, dass über eine sol­che Bean­tra­gung der Mar­ken­ein­tra­gung und einem even­tu­el­len Wider­spruch dage­gen, gar nicht, wie in sei­ner Stel­lung­nah­me fälsch­lich ange­deu­tet, sicher­ge­stellt wer­den kann, dass die Wort­mar­ke »Steam­punk« in Zukunft nicht von irgend­wem geschützt wird oder wer­den kann. Und damit fällt Ste­fan Arbes´ Argu­men­ta­ti­ons­ket­te lei­der wie ein Kar­ten­haus in sich zusam­men.

Steampunk-Wortmarkeneintragung: Stellungnahme von Stefan Arbes

Auf Face­book (und kurz danach auch hier auf Phan­ta­News in einem Kom­men­tar) gibt es eine Stel­lung­nah­me zur Wort­mar­ken­ein­tra­gung, die lau­tet wie folgt:

Bit­te dies erst mal voll­stän­dig lesen, es soll nie­mand in der Sze­ne damit geschä­digt wer­den.

Bei der Recher­che für ein Rol­len­spiel­pro­jekt (»Ame­ryll«) Anfang die­sen Jah­res haben wir fest­ge­stellt, dass es bereits 4 (inzwi­schen sind es schon 5) Ein­tra­gun­gen in unter­schied­li­chen Klas­sen für »Steam­punk« gibt. Auf Grund des momen­ta­nen Booms aller mög­li­chen Anbie­ter bei allem, was damit zu tun hat, war und ist zu erwar­ten, dass frü­her oder spä­ter irgend­je­mand dar­auf auf­merk­sam und ver­su­chen wird, mit dem nöti­gen juris­ti­schen Rück­halt und Resour­cen Kapi­tal dar­aus zu schla­gen. Es gibt prä­ven­tiv nicht all­zu­vie­le Mög­lich­kei­ten, das ohne lang­wie­ri­ge recht­li­che Aus­ein­an­der­set­zun­gen zu ver­hin­dern. Wir woll­ten uns die­sem Risi­ko nicht aus­set­zen.
Wer schon ein­mal einem Mar­ken­rechts­streit hat­te, weiss, wovon ich rede.

Ich habe des­halb im März schon (ist auch in der Anmel­dung leicht zu sehen), den Begriff »Steam­punk« in den Klas­sen 28, 9 und 41 beim Deut­schen Patent- und Mar­ken­re­gis­ter ange­mel­det, um zu klä­ren, dass »Steam­punk« kein schüt­zens­wer­ter Begriff ist.

Der­zeit ist das auch nach wie vor nur eine Anmel­dung, ein­ge­tra­gen ist noch gar nichts.

Jetzt gibt es meh­re­re Mög­lich­kei­ten:

a) Ich zie­he (wie von eini­gen sehr auf­ge­brach­ten Leu­ten schon ver­langt) die Anmel­dung zurück. Das wäre an sich mei­ner­seits kein Pro­blem, nur ist dann im Grun­de auch nichts wei­ter gewon­nen. Eine Rück­nah­me einer Anmel­dung stellt lei­der über­haupt nichts klar. Denn dann wird frü­her oder spä­ter der Nächs­te kom­men, der das ver­su­chen wird, und dann mög­li­cher­wei­se mit ganz ande­ren Absich­ten. Und ich weiß sicher, dass dies kom­men wird.

b) Das DPMA lehnt die Mar­ken­ein­tra­gung mit der Begrün­dung eines nicht schüt­zens­wer­ten Begriffs ab. Das ist dann eine kla­re Aus­sa­ge der qua­li­fi­zier­ten Fach­be­hör­de, die in jeg­li­cher spä­te­ren Abmah­nung oder Pro­zess gegen irgend­je­man­den, der ver­sucht, aus einer Mar­ke „Steam­punk“ Gewinn zu schla­gen, Gewicht hat. Und zwar wesent­lich mehr Gewicht als alle sons­ti­gen Argu­men­ta­tio­nen.

c) Das DPMA trägt die Mar­ke ein und die Wider­spruchs­frist beginnt. Dann kann der Ein­tra­gung wider­spro­chen und dem Wider­spruch statt­ge­ge­ben wer­den. Auch hier ist das Ergeb­nis wie bei a), näm­lich eini­ger­ma­ßene Klar­heit.

d) Es kommt zur Ein­tra­gung der Mar­ke. Dann wer­de ich die Mar­ke an eine unab­hän­gi­ge Insti­tu­ti­on über­tra­gen (das ist dann wahr­schein­lich sinn­vol­ler­wei­se ein Ver­ein oder Ähn­li­ches), die die Mar­ke ver­wal­tet und an jeden Inter­es­sier­ten sym­bo­lisch wei­ter lizen­siert. Damit sind alle, die in den Klas­sen irgend etwas in dem Bereich machen, eini­ger­ma­ßen geschützt.

Im Moment ist (wie schon seit inzwi­schen 8 Mona­ten) da noch gar nichts ein­ge­tra­gen, aber das DPMA hat bereits schon vor Mona­ten Beden­ken gegen die Ein­tra­gung geäu­ßert und befaßt sich wie gewünscht damit.

Ich ste­he selbst­ver­ständ­lich zu Rück­fra­gen dazu zur Ver­fü­gung, unter mei­ner email info@arbes.de, per FB oder sonst wie. Nur bit­te ich von auf­ge­brach­ten Anru­fen abzu­se­hen, Ihr lauft eigent­lich nur offe­ne Türen ein und das bringt nichts.

Ste­fan Arbes

Kom­men­tar dazu: Mir erscheint das nicht ganz schlüs­sig, ich gehe davon aus, dass eine Klä­rung, ob ein Begriff als Wort­mar­ke schutz­fä­hig ist, mit dem DPMA mög­lich ist, ohne dass man die Wort­mar­ke gleich bean­tra­gen muss (so eine Bean­tra­gung kos­tet ja auch mal eben 300 Euro). Ich wer­de dazu aber erst wei­ter recher­chie­ren müs­sen. Auch die Ansa­ge »wenn das doch ein­ge­tra­gen wird gebe ich die Rech­te an irgend­ei­ne Orga­ni­sa­ti­on« kann ich nicht nach­voll­zie­hen. An wel­che? Und was macht die dann kon­kret damit? Und an einen Ver­ein? Um Him­mels Wil­len! Und es stellt sich die Fra­ge, ob in dem Fall nicht tat­säch­lich jeder, der den Begriff nutzt, eine kos­ten­lo­se Lizen­sie­rung durch den »Ver­ein« nach­wei­sen müss­te.

Und abschlie­ßend: Herr Arbes hät­te sei­ne Inten­tio­nen nach der Bean­tra­gung (die ja nach sei­nen Wor­ten bereits im März gesche­hen ist) trans­pa­rent gegen­über der Sze­ne kom­mu­ni­zie­ren müs­sen. Ich fra­ge mich, war­um das unter­blie­ben ist.

Wie auch immer, unse­re For­de­rung gegen­über dem DPMA, den Begriff nicht ein­tra­gen zu las­sen, geht dann ja exakt in die gewünsch­te Rich­tung.

Nach­trag: Was in mei­nen Augen eben­falls höchst merk­wür­dig ist, ist die Band­brei­te der Niz­za-Klas­sen. Das hät­te es nicht benö­tigt, wenn man tat­säch­lich nur fest­stel­len will, ob Steam­punk grund­sätz­lich ein­trag­taug­lich ist, oder?

Update: Steam­punk HAT übri­gens bereits zwei erfolg­rei­che Ein­tra­gun­gen beim DPMA, eine aus 2009 und eine vom März 2015.

Ers­te­re für Dienst­leis­tun­gen: https://​regis​ter​.dpma​.de/​D​P​M​A​r​e​g​i​s​t​e​r​/​m​a​r​k​e​/​r​e​g​i​s​t​e​r​/​3​0​2​0​0​9​0​0​5​2​8​3​2​/DE

Letz­te­re für Dro­ge­rie­ar­ti­kel und Par­fum: https://​regis​ter​.dpma​.de/​D​P​M​A​r​e​g​i​s​t​e​r​/​m​a​r​k​e​/​r​e​g​i​s​t​e​r​/​3​0​2​0​1​4​0​7​5​2​8​3​2​/DE

Dem­nach muss man mei­ner Ansicht nach gar nicht mehr prü­fen, ob die Mar­ke ein­ge­tra­gen wer­den kann. Sie konn­te und kann es. Aller­dings sind auch die abge­lehn­ten aus 2008, die sehr umfas­sen­de Klas­sen ein­ge­räumt haben woll­ten, inter­es­sant. An denen kann man näm­lich sehen, dass das DPMA eben NICHT alles ein­trägt. Auch nicht die Klas­sen 28, 9 und 41. Das wur­de also bereits geklärt. Was die Stel­lung­nah­me noch frag­wür­di­ger macht.

Recher­che­sei­te des DPMA: https://​regis​ter​.dpma​.de/​D​P​M​A​r​e​g​i​s​t​e​r​/​m​a​r​k​e​/​e​i​n​s​t​e​i​g​e​r​?​l​a​n​g​=de (bei »Wie­der­ga­be der Mar­ke« »Steam­punk« ein­ge­ben)

WTF? »Steampunk« soll als Wortmarke eingetragen werden

ScreenshotDPM

Offen­sicht­lich ver­sucht sich mal wie­der jemand an Trol­lerei­en in Sachen Mar­ken­recht. Laut der Web­sei­te des Deut­schen Patent- und Mar­ken­am­tes möch­te ein gewis­ser Ste­fan Arbes den Begriff »Steam­punk« als Wort­mar­ke ein­tra­gen.

Man fasst es nicht. Das wäre genau­so als wol­le jemand »Fan­ta­sy« oder »Sci­ence Fic­tion« als Wort­mar­ke ein­tra­gen.

Der Grund ist mei­ner Ansicht nach offen­sicht­lich: Wenn die Mar­ke erst ein­mal ein­ge­tra­gen ist, jeden abmah­nen, der den Begriff »Steam­punk« nutzt und nicht schnell genug auf den Baum kommt.

Sucht man den Antrag­stel­ler in der Such­ma­schi­ne der eige­nen Wahl, fin­det man sofort den Ver­lag »Edi­ti­on Fin Gadar«, und erneut fragt man sich, was die­ser Ver­such der Ein­tra­gung soll. Möch­te man etwa allei­ni­ger Herr­scher über Ver­öf­fent­li­chun­gen im Bereich Steam­punk sein? Wegen des bereits ein­mal auf Kick­star­ter geflopp­ten Steam­punk-Rol­len­spiels AMERYLL? Die­ser Ein­tra­gungs­ver­such ist der bes­te Weg, es sich mit der Sze­ne kom­plett zu ver­scher­zen.

Ich kann nur an die Sze­ne appel­lie­ren, das sofort weit­läu­fig zu ver­tei­len und sich Gedan­ken über Gegen­maß­nah­men zu machen. Ich wer­de mal bei Fin Gadar nach­fra­gen, was das soll.

Update: Kom­men­ta­re von mir und Fra­gen an Ste­fan Arbes

Update: Eine Stel­lung­nah­me von K. W. Jeter, dem Erfin­der des Begrif­fes »Steam­punk«

Update: Es gibt eine Stel­lung­nah­me des Antrag­stel­lers

Update: Mus­ter­brief zum Wider­spruch beim DPMA

Update: Dabei geht es nicht nur um Bücher: Die bean­trag­ten Klas­sen 28 und 9 wür­den jeg­li­che Nut­zung, auch in Form von Vor­trä­gen, Aus­stel­lun­gen oder Work­shops unmög­lich machen (28 – Dienst­leis­tun­gen, deren Haupt­zweck die Zer­streu­ung, Belus­ti­gung oder Ent­span­nung von Per­so­nen ist; 9 – öffent­li­che Prä­sen­ta­ti­on von Wer­ken der bil­den­den Kunst oder der Lite­ra­tur für kul­tu­rel­le oder erzie­he­ri­sche Zwe­cke.).

Update: Laut tele­fo­ni­scher Aus­kunft des DPMA-Ser­vice will der Antrag­stel­ler sich die Mar­ke für »Spiel­zeug, Events, Ton­trä­ger und Bild­ma­te­ri­al« sichern. (Dank an Mar­cus Rauch­fuß)

Update: Der Ein­trag der Edi­ti­on Fin­Ga­dar wur­de bis zu einer Klä­rung aus der Klein­ver­lags­lis­te hier auf Phan­ta­News ent­fernt. ich wer­de nie­man­den unter­stüt­zen, der sol­che Din­ger abzieht.

Update: Fol­gen­de Anfra­ge ging soeben an info@fingadar.de raus:

Sehr geehr­te Damen und Her­ren,

wie ich der Sei­te des Deut­schen Patent- und Mar­ken­am­tes ent­neh­men kann (https://​regis​ter​.dpma​.de/​D​P​M​A​r​e​g​i​s​t​e​r​/​m​a​r​k​e​/​r​e​g​i​s​t​e​r​/​3​0​2​0​1​5​2​0​2​2​8​8​5​/DE), haben Sie bean­tragt, den seit den frü­hen 1980ern exis­tie­ren­den Gen­re-Begriff »Steam­punk« als Wort­mar­ke ein­zu­tra­gen.

Ich bit­te um eine Erklä­rung, war­um Sie der Ansicht sind, dass ein sol­cher Begriff, der seit lan­gem im all­ge­mei­nen Sprach­ge­brauch ist und bei dem es sich zudem um eine Gen­re­bezeich­nung han­delt, als Wort­mar­ke ein­ge­tra­gen wer­den kann.

Wei­ter­hin bit­te ich um eine Erläu­te­rung, was Sie mit der Ein­tra­gung des Begrif­fes als Wort­mar­ke bezwe­cken? Sol­len danach alle Publi­ka­tio­nen mit dem Begriff »Steam­punk« im Namen oder der Beschrei­bung abge­mahnt wer­den?

Für Infor­ma­tio­nen bedan­ke ich mich im vor­aus und wei­se dar­auf hin, dass eine Ant­wort im Rah­men der Bericht­erstat­tung auf Phan­ta­News wie­der­ge­ge­ben wer­den wird.


Mit freund­li­chem Gruß,
Ste­fan Holz­hau­er

Nach oben scrollen

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies und von eingebundenen Skripten Dritter zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest (Navigation) oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst Du Dich damit einverstanden. Dann können auch Cookies von Drittanbietern wie Amazon, Youtube oder Google gesetzt werden. Wenn Du das nicht willst, solltest Du entweder nicht auf "Akzeptieren" klicken und die Seite nicht weiter nutzen, oder Deinen Browser im Inkognito-Modus betreiben, und/oder Anti-Tracking- und Scriptblocker-Plugins nutzen.

Mit einem Klick auf "Akzeptieren" werden zudem extern gehostete Javascripte freigeschaltet, die weitere Informationen, wie beispielsweise die IP-Adresse an Dritte weitergeben können. Welche Informationen das genau sind liegt nicht im Einflussbereich des Betreibers dieser Seite, das bitte bei den Anbietern (jQuery, Google, Youtube, Amazon, Twitter *) erfragen. Wer das nicht möchte, klickt nicht auf "akzeptieren" und verlässt die Seite.

Wer wer seine Identität im Web schützen will, nutzt Browser-Erweiterungen wie beispielsweise uBlock Origin oder ScriptBlock und kann dann Skripte und Tracking gezielt zulassen oder eben unterbinden.

* genauer: eingebettete Tweets, eingebundene jQuery-Bibliotheken, Amazon Artikel-Widgets, Youtube-Videos, Vimeo-Videos

Schließen