Meist harmloser Nerd mit natürlicher Affinität zu Pixeln, Bytes, Buchstaben und Zahnrädern. Konsumiert zuviel SF und Fantasy und schreibt seit 1999 online darüber.
Es wird angenommen, dass Klingonen in der angekündigten neuen STAR TREK-Serie DISCOVERY eine vergleichsweise große Rolle spielen. Auch beim frühen Schiffsdesign vermuteten viele eine Art Hybriden aus Föderations- und klingonischem Design. Verstärkt wird die Vermutung durch die Besetzungsankündigungen. Chris Obi (AMERICAN GODS, GHOST IN THE SHELL) wird T’Kuvma spielen, einen »Anführer, der die klingonischen Häuser einen will«. Shazad Latif (PENNY DREADFUL) ist Kol, ein kommandierender Offizier und Protegé T’Kuvmas. Und, last but not least, spielt Mary Chieffo (ODYESSA) L’Rell, Kommandantin des Kampfdecks.
Man darf gespannt sein, wie stark die Stirnriffel ausgeprägt sein werden. In der Originalserie sahen Klingonen im Großen und Ganzen aus wie Menschen, das lag am Budget. Erst ab dem ersten Kinofilm veränderte sich das Aussehen des kriegerischen Volks. In der Serie ENTERPRISE erklärte man das veränderte Aussehen im 22. Jahrhundert mit einem die DNA-verändernden Virus, das das gesamte Volk befallen hatte, die Klingonen bekamen die Krankheit erst Jahre später in den Griff (pünktlich zu THE MOTION PICTURE). Beim Aussehen ist also viel möglich, und es gibt mindestens ebenso viele Möglichkeiten, die Fans zu vergrätzen.
Bereits vorgestellt hatte man Michelle Yeoh, Doug Jones (als Wissenschaftsoffizier Lt. Saru, Mitglied eines neuen Alien-Volkes) und Anthony Rapp (Lt. Stamets, ebenfalls Wissenschaft, Astromykologe und Pilzexperte – kein Scherz). Rapps Charakter wird die erste schwule Hauptfigur in einer STAR TREK-Serie sein. Michelle Yeoh ist, anders als zuerst verbreitet, nicht die Captess der Discovery sondern spielt Captain Georgiou von der USS Shenzou.
Die Parteien in #neuland tun sich mit einer angesichts der geänderten Parameter durch Internet und Digitalisierung dringend notwendigen Novellierung des Urheberrechts schwer. Da bewegt sich seit Jahren an unzähligen Stellen nichts Sinnvolles. Wie schnell so etwas allerdings gehen kann, wenn eine Lobbyvereinigung wie der Börsenverein des deutschen Buchhandels lauthals »Mimimi!« und ordentlich Druck auf die Politik macht, zeigt die Tatsache, dass sich die große Koalition in Rekordzeit auf eine Gesetzesänderung geeinigt hat, die Verlage wieder an den Ausschüttungen der VG-Wort beteiligen soll, nachdem der BGH das bisherige Verfahren als rechtswidrig eingestuft hat. Weit vorne dabei: die SPD.
Ich finde es geradezu widerlich, wie sich hier Lobbyvereinigungen Gesetze auf Wunsch von der Politik zurecht schreiben lassen, zu Ungunsten der Urheber. Andere in Zeiten eines Internets und Sozialer Medien dringend notwendige Verbesserungen wie beispielsweise eine Art »fair use«-Klausel, oder eine Verringerung von Schutzrechtsfristen, die eher den Nutzern zugute kommen würden, lassen weiter auf sich warten, oder sind noch nicht einmal am Horizont zu sehen – weil Bürger keine Lobby haben. Auch ist nichts davon zu sehen, dass die Urheber rechtlich besser gestellt werden sollen, von Heiko Maas’ durchaus sinnvollen Änderungen des Urheberrechts ist – ebenfalls nach heftiger Lobbyarbeit – kaum etwas übrig geblieben. Schlimmer noch: Den Signalen aus Brüssel nach zu urteilen, stehen uns Urheberrechtsänderungen ins Haus, die die Nutzer und sogar die Urheber noch stärker benachteiligen und ausschließlich den Verwertern dienen.
Bei den derzeitigen politischen Konstellationen sehe ich allerdings kaum Hoffnung, dass sich das alles in absehbarer Zeit zum Besseren ändern wird.
Die am Dienstag von CDU, CSU und SPD ankündigungslos vorgelegte Erweiterung der geplanten Reform des Urhebervertragsrechts um »Fragen der Verlegerbeteiligung« passierte innerhalb von vier Tagen praktisch ohne Medienöffentlichkeit den Ausschuss für Kultur- und Medien (Sondersitzung am Dienstag), den Rechtsausschuss (Mittwoch) das Bundestagsplenum (Donnerstagnacht) und den einspruchsberechtigten Bundesrat (Freitag). (Telepolis)
Zum dritten Teil der Neuauflagen der klassischen SF-Filme um Affenplaneten mit dem Titel WAR FOR THE PLANETS OF THE APES gibt es einen ersten Trailer. Man darf gespannt sein, ob der dritte Teil das hohe Niveau der beiden Vorgänger wird halten können.
Deutscher Kinostart ist am 3. August 2017, in den USA bereits am 14. Juli 2017.
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Darauf haben die SF-Fans lange gewartet: Eine vom Cable-Channel HBO aufwendig produzierte Science Fiction-Serie. Und die kommt auch noch von J. J. Abrams, der wiederholt bewiesen hat, dass er nicht nur vorhandene Franchises adaptieren, sondern auch haufenweise originelle eigene Stoffe entwickeln kann. Nach der überaus erfolgreichen Zusammenarbeit mit HBO in Sachen WESTWORLD hat man sich entschlossen, mit ihm ein weiteres prestigeträchtiges Projekt zu starten: GLARE.
Abrams’ BAD ROBOT produziert zusammen mit Warner Television und HBO, als Hauptautor und kreativer Kopf agiert Javier Gullón (ENEMY), der ist zusammen mit J. J. auch ausführender Produzent.
Details zur Serie sind aufgrund des frühen Projektstadiums noch äußerst spärlich, aber es soll um die Kolonisierung eines Planeten gehen. Weitere Details werde ich melden, sobald ich sie erfahre.
Fun fact am Rande: »glare« ist auch ein Synonym für »lens flare« … Selbstironie kann er ja, der J.J. …
Dass die Science Fiction-Serie THE EXPANSE nach den Romanen des Autorengespanns James S. A. Corey erfreulicherweise eine zweite Staffel bekommen wird, war bereits bekannt. Sender SyFy hat auch schon Trailer zur Verfügung gestellt, die ich hier mal zeigen möchte. Es geht offensichtlich weiterhin ab.
Die zweite Staffel startet am 1. Februar 2017.
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Es geht natürlich weiterhin um das realitätsferne Urteil des LG Hamburg in Sachen Linksetzung. Soeben ging von mir per Mail folgende Anfrage an die Betreiber der Webseite des Landgerichts Hamburg raus:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich würde zum Zwecke der Berichterstattung über eins ihrer Urteile gerne einen Link auf Ihre Website
setzen. Bitte bestätigen Sie mir, dass alle auf der Webseite eingesetzten und urheberrechtlich geschützten Inhalte (Fotografien, Grafiken, Videos, Programmcode, etc.) rechtmäßig sind, d.h. mit Willen der Rechteinhaber verwendet werden. Das gilt auch für Inhalte aus fremden Quellen, die Sie möglicherweise eingebunden haben, wie z.B. YouTube-Videos.
Bundesregierung und Co. tun sich in letzter Zeit damit hervor, dass man Netzinfrastrukturen gegen »Cyber«-Angriffe schützen müsse (kleiner Einschub: jeder der den Begriff »Cyber« im Zusammenhang mit Netzthemen verwendet, demonstriert, dass er keinerlei fachliche Ahnung hat, und nur sinnentleerte Buzzwords verwendet). Da soll es »schnelle Eingreiftruppen« geben, zusammengestellt aus »Spezialisten«, die aus Firmen rekrutiert werden sollen.
Tatsächlich muss man allerdings feststellen, dass ahnungslose Richter, die sich offenbar das Internet ausdrucken lassen, aber deren Urteile durch keinerlei Sachkenntnis getrübt sind, eine viel größere Gefahr für das Internet in Deutschland darstellen, als irgendwelche mehr oder weniger eingebildeten »Cyber-Bedrohungen«. Das berüchtigte LG Hamburg hat mal wieder einen rausgehauen, da wird einem schlecht. Es bestätigte einen urheberrechtlichen Verstoß alleine durch die Linksetzung auf eine Seite, wo ein Bild nicht in der durch die Creative Commons-Lizenz gewünschten Form wiedergegeben worden war. Noch mal ganz klar: Es wurde also nicht das Bild selbst eingebunden, sondern nur auf die Seite verlinkt.
Danke, LG Hamburg, da können wir das Internet auch gleich ganz abschalten, denn die Verlinkung von Inhalten ist DER zentrale Punkt im Netz, darauf beruht es (und nicht etwa auf Werbeeinblendungen, Katzenbildern, oder Urheberrechtsabzocke).
Das Urteil lässt zudem viel mehr Fragen offen, als es klärt. Gelten nur direkte Links, oder auch indirekte? Sprich: Wenn ich eine Homepage verlinke, aber auf einer Unterseite ein problematisches Bild steht, ist das dann abmahnbar? Wie soll man sich dagegen schützen, dass Inhalte auf Seiten verändert werden, aber behauptet wird »das war da schon immer!«?
Neues Abmahnmodell: Ich setze vollkommen harmlose Inhalte auf eine Webseite und bringe Dritte dazu, diese zu verlinken. Optimalerweise Dritte, die irgendeine Art von Werbung auf ihrer Seite haben (da reicht schon ein Partnerlink zu Amazon), damit die verlinkende Seite als »im weitesten Sinne geschäftsmäßig« gelten kann. Wenn ich ordentlich Links habe, stelle ich ein angeblich widerrechtlich verwendetes Bild dort ein und mache mit Abmahnungen groß Kasse.
Was ist mit Suchmaschinen, die automatisiert auf Inhalte verlinken? Was ist mit Werbebannern, die von entsprechenden Servern kommen und automatisiert eingeblendet werden?
Das Urteil betrifft übrigens selbstverständlich auch Links auf und von sozialen Medien wie Facebook, Google+ oder Twitter, das gilt insbesondere für Freiberufler, oder für gemischt beruflich und privat genutzte Profile.
Man weiß gar nicht, wo man damit anfangen soll zu erklären, warum dieses Urteil nicht das Geringste mit der Realität im Web zu tun hat, und brandgefährlich für all jene ist, die Inhalte online stellen. Das bedroht die Freiheit und Meinungsfreiheit im Netz – und das ist keineswegs übertrieben. Meiner Ansicht nach ist das Urteil sogar ein klarer Verstoß gegen die Grundrechte. Zudem wird hier ein zentraler Mechanismus des Web auf dem Altar völlig veralteter Urheberrechte geopfert, deren Novellierung an der Lobbyarbeit der Verwerter und willigen, kleptokratischen Politikern scheitert. Wäre es anders, hätten wir schon längst eine fair-use-Klausel.
Mehr Informationen dazu, und das auch noch von fachlicher Kompetenz hinterfüttert, die ich nicht habe, da ich kein Jurist bin, findet man in einem Artikel von Rechtsanwalt Schwenke.
Ich kann nur hoffen, dass sich irgendjemand, beispielsweise Heise, des Themas annimmt, und es durch die Instanzen streitet. Bis dahin freuen sich die Abmahn-Abzocker über die hübsche, richterlich geschaffene, Einnahmequelle.
POWERLESS ist eine Workplace Comedy im Universum der DC-Comics. Es geht um Wayne Security, eine Tochter von Wayne Enterprises, die Produkte herstellt, mit denen sich normale Bürger weniger hilflos fühlen sollen, wenn es um Superhelden geht. Emily Locke (Vanessa Hudgens, SUCKER PUNCH) wird als Leiterin der Abteilung Forschung und Entwicklung eingestellt, und muss feststellen, dass sich ihre Ambitionen nicht unbedingt mit denen ihres Chefs (Alan Tudyk, FIREFLY) und ihrer Mitarbeiter (Danny Pudi, COMMUNITY &Christina Kirk, A‑Z) decken.
Der Start der Serie hatte sich verschoben, nachdem sie ihren Showrunner Ben Queen verloren hatte, aber jetzt hat NBC einen Starttermin bekannt gegeben: es geht am 2. Februar 2017 um 20:30 ET los.
Sethbling zeigt, was in MINECRAFT tatsächlich alles möglich ist, wenn es um Redstone, Command Blocks und daraus entwickelte Schaltkreise geht. Man hatte ja schon das ein oder andere gesehen, beispielsweise Uhren oder Taschenrechner. Sethbling hat die klassische Konsole Atari 2600 in MINECRAFT aus Spielelementen nachgebaut. Unter dem Youtube-Video stellt er die Welt mit dem Emulator zum Download bereit, damit man sehen kann, dass es sich nicht um einen Fake handelt.
Er hat auch schon die Programmiersprache BASIC in MINECRAFT implementiert, oder neuen Code in SNES-Spiele injiziert, man kann sich das alles auf seinem Youtube-Kanal ansehen.
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Bereits vorgestern veröffentlichten Criterion Games und Darth Electronic Arts für Besitzer der PS4-Version von STAR WARS: BATTLEFRONT die kostenlose Virtual Reality-Demo ROGUE ONE X‑Wing VR Mission. Die gibt es derzeit exklusiv auf der PSVR. Das Ganze ging nicht ohne Probleme vonstatten, offenbar sind EA ihre Server um die Ohren geflogen, der Download startete erst mit mehrstündiger Verspätung, und dann auch nicht aus dem Spiel heraus,. sondern über den Playstation Shop.
Aber: Meine Güte, das Warten hat sich gelohnt. Das ist einfach unfassbar gut und intensiv, ich hatte ständig Gänsehaut und am Ende fast ein wenig Pipi in den Augen. Die VR-Demo (und um mehr handelt es sich eigentlich tatsächlich nicht – aber das ist egal) handelt vor ROGUE ONE und setzt den Spieler als Rookie ins Cockpit eines X‑Wing-Jägers. Man wird mit einer Vierergruppe auf einen Übungsflug geschickt, und der verläuft natürlich nicht so, wie erwartet, und schnell sieht man sich in einem intensiven Dogfight mit TIE-Fightern und wird auch noch mit einem Sternzerstörer konfrontiert.
Jetzt könnte man darüber maulen, dass das ganze Geschehen ziemlich gerailwayt ist, aber das ist letztendlich völlig egal, denn die gesamte Präsentation, die Musik, die Geräusche, die Dialoge und die Dramaturgie stimmen einfach perfekt. Was man da erlebt, ist STAR WARS pur, und man selbst ist mitten im Geschehen, fliegt halsbrecherische Manöver, schießt mit Lasern und Ionenkanone und aktiviert Schilde. Dreht man sich um, kann man selbstverständlich eine Astromech-Einheit in ihrem Sockel sehen. Je nachdem wie gut (und schnell) man fliegt und schießt, verliert man einen Wingman, oder er überlebt.
Darauf habe ich 38 Jahre gewartet.
Nach leider nur knapp 20 Minuten ist das Erlebnis vorbei, und man startet es sofort nochmal. Das ist die Killer-VR-App auf die alle gewartet haben. Das muss man einfach gesehen, nein erlebt, haben, und es zeigt, was mit der VR-Technik möglich sein wird, wenn man Leute machen lässt, die ihr Handwerk verstehen. Ich gehe fest davon aus – und kann es nur hoffen – dass Criterion Games, Disney und LucasFilm ein vollständiges Spiel in dieser Form veröffentlichen werden. Kaufe ich unbesehen.
Wer eine PSVR hat, sollte dringend das Geld investieren, und STAR WARS BATTLEFRONT kaufen, das bekommt man inzwischen für relativ kleines Geld bei einschlägigen Händlern (das Spiel selbst ist übrigens auch nicht so schlecht, wie oft behauptet wird, seinen Einstandspreis war es allerdings nicht wert). Wer jemanden mit PSVR kennt, sollte ihn oder sie besuchen, um die ROGUE ONE X‑Wing-VR-Mission auszuprobieren. Vielleicht gibts ja auch Demos in Elektronikmärkten um die Ecke.
Kudos an Criterion Games.
Hier die Mission als Film. Aber das gibt nicht ansatzweise wieder, was man da erlebt.
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Promografik #xwingvr Copyright Criterion Games ud Electronic Arts
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