Linksetzung

Landgericht Hamburg erklärt Rechtssicherheit seiner Webseite nicht verbindlich

Ich hat­te nach dem völlig rea­li­täts­fer­nen Urteil des LG Ham­burg zum Ver­lin­ken von Sei­ten mit mög­li­cher­wei­se urhe­ber­rechts­ver­let­zen­den Inhal­ten dort bereits am 9. Dezem­ber 2016 eine Anfra­ge gestellt. Die Ant­wort kam spät, ist aber in keins­ter Wei­se über­ra­schend, denn auch der Jus­ti­zi­ar des Hei­se-Ver­lags erhielt eine ganz ähnliche:

Sehr geehr­ter Herr Holzhauer,

zu Ihrer Anfra­ge tei­le ich Ihnen mit, dass das Land­ge­richt selbst­ver­ständ­lich davon aus­geht, dass die Zugäng­lich­ma­chung sämt­li­cher Inhal­te auf der Sei­te des Land­ge­richts recht­mä­ßig erfolgt.

Zu rechts­ver­bind­li­chen Erklä­run­gen Ihnen gegen­über sehen wir uns indes nicht veranlasst.

Mit freund­li­chen Grüßen

xxx von yyy

Rich­te­rin
Land­ge­richt Hamburg
Prä­si­di­al­ver­wal­tung (LP3)
Sie­ve­king­platz 1, 20355 Hamburg

Wir hal­ten fest: Das LG Ham­burg schafft die recht­li­che Not­wen­dig­keit, sich beim Betrei­ber einer Web­sei­te ver­si­chern zu müs­sen, dass deren Inhal­te rechts­kon­form sind, will selbst aber die­se Rechts­si­cher­heit nicht schaf­fen (kön­nen sie auch gar nicht, mit ein wenig Stö­bern fand ich auf deren Sei­te Inhal­te, die – sagen wir mal vor­sich­tig – fishy sind, bei­spiels­wei­se mög­li­cher­wei­se nicht ganz kor­rekt dekla­rier­te Bild-Urheberschaften).

Will­kom­men im !

Bild Copy­right Sto­ckUn­li­mi­t­ed

Views: 0

Die größte Gefahr für das Internet in Deutschland sind ahnungslose Richter und Politiker

Bun­des­re­gie­rung und Co. tun sich in letz­ter Zeit damit her­vor, dass man Netz­in­fra­struk­tu­ren gegen »Cyber«-Angriffe schüt­zen müs­se (klei­ner Ein­schub: jeder der den Begriff »Cyber« im Zusam­men­hang mit Netz­the­men ver­wen­det, demons­triert, dass er kei­ner­lei fach­li­che Ahnung hat, und nur sinn­ent­leer­te Buz­zwords ver­wen­det). Da soll es »schnel­le Ein­greif­trup­pen« geben, zusam­men­ge­stellt aus »Spe­zia­lis­ten«, die aus Fir­men rekru­tiert wer­den sollen.

Tat­säch­lich muss man aller­dings fest­stel­len, dass ahnungs­lo­se Rich­ter, die sich offen­bar das Inter­net aus­dru­cken las­sen, aber deren Urtei­le durch kei­ner­lei Sach­kennt­nis getrübt sind, eine viel grö­ße­re Gefahr für das Inter­net in Deutsch­land dar­stel­len, als irgend­wel­che mehr oder weni­ger ein­ge­bil­de­ten »Cyber-Bedro­hun­gen«. Das berüch­tig­te LG Ham­burg hat mal wie­der einen raus­ge­hau­en, da wird einem schlecht. Es bestä­tig­te einen urhe­ber­recht­li­chen Ver­stoß allei­ne durch die Link­set­zung auf eine Sei­te, wo ein Bild nicht in der durch die Crea­ti­ve Com­mons-Lizenz gewünsch­ten Form wie­der­ge­ge­ben wor­den war. Noch mal ganz klar: Es wur­de also nicht das Bild selbst ein­ge­bun­den, son­dern nur auf die Sei­te verlinkt.

Dan­ke, LG Ham­burg, da kön­nen wir das Inter­net auch gleich ganz abschal­ten, denn die Ver­lin­kung von Inhal­ten ist DER zen­tra­le Punkt im Netz, dar­auf beruht es (und nicht etwa auf Wer­be­ein­blen­dun­gen, Kat­zen­bil­dern, oder Urheberrechtsabzocke).

Das Urteil lässt zudem viel mehr Fra­gen offen, als es klärt. Gel­ten nur direk­te Links, oder auch indi­rek­te? Sprich: Wenn ich eine Home­page ver­lin­ke, aber auf einer Unter­sei­te ein pro­ble­ma­ti­sches Bild steht, ist das dann abmahn­bar? Wie soll man sich dage­gen schüt­zen, dass Inhal­te auf Sei­ten ver­än­dert wer­den, aber behaup­tet wird »das war da schon immer!«?

Neu­es Abmahn­mo­dell: Ich set­ze voll­kom­men harm­lo­se Inhal­te auf eine Web­sei­te und brin­ge Drit­te dazu, die­se zu ver­lin­ken. Opti­ma­ler­wei­se Drit­te, die irgend­ei­ne Art von Wer­bung auf ihrer Sei­te haben (da reicht schon ein Part­ner­link zu Ama­zon), damit die ver­lin­ken­de Sei­te als »im wei­tes­ten Sin­ne geschäfts­mä­ßig« gel­ten kann. Wenn ich ordent­lich Links habe, stel­le ich ein angeb­lich wider­recht­lich ver­wen­de­tes Bild dort ein und mache mit Abmah­nun­gen groß Kasse.

Was ist mit Such­ma­schi­nen, die auto­ma­ti­siert auf Inhal­te ver­lin­ken? Was ist mit Wer­be­ban­nern, die von ent­spre­chen­den Ser­vern kom­men und auto­ma­ti­siert ein­ge­blen­det werden?

Das Urteil betrifft übri­gens selbst­ver­ständ­lich auch Links auf und von sozia­len Medi­en wie Face­book, Goog­le+ oder Twit­ter, das gilt ins­be­son­de­re für Frei­be­ruf­ler, oder für gemischt beruf­lich und pri­vat genutz­te Profile.

Man weiß gar nicht, wo man damit anfan­gen soll zu erklä­ren, war­um die­ses Urteil nicht das Gerings­te mit der Rea­li­tät im Web zu tun hat, und brand­ge­fähr­lich für all jene ist, die Inhal­te online stel­len. Das bedroht die Frei­heit und Mei­nungs­frei­heit im Netz – und das ist kei­nes­wegs über­trie­ben. Mei­ner Ansicht nach ist das Urteil sogar ein kla­rer Ver­stoß gegen die Grund­rech­te. Zudem wird hier ein zen­tra­ler Mecha­nis­mus des Web auf dem Altar völ­lig ver­al­te­ter Urhe­ber­rech­te geop­fert, deren Novel­lie­rung an der Lob­by­ar­beit der Ver­wer­ter und wil­li­gen, klep­to­kra­ti­schen Poli­ti­kern schei­tert. Wäre es anders, hät­ten wir schon längst eine fair-use-Klausel.

Mehr Infor­ma­tio­nen dazu, und das auch noch von fach­li­cher Kom­pe­tenz hin­ter­füt­tert, die ich nicht habe, da ich kein Jurist bin, fin­det man in einem Arti­kel von Rechts­an­walt Schwen­ke.

Ich kann nur hof­fen, dass sich irgend­je­mand, bei­spiels­wei­se Hei­se, des The­mas annimmt, und es durch die Instan­zen strei­tet. Bis dahin freu­en sich die Abmahn-Abzo­cker über die hüb­sche, rich­ter­lich geschaf­fe­ne, Einnahmequelle.

Gra­fik Copy­right Sto­ckUn­li­mi­t­ed

Views: 0

Nach oben scrollen

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies und von eingebundenen Skripten Dritter zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest (Navigation) oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst Du Dich damit einverstanden. Dann können auch Cookies von Drittanbietern wie Amazon, Youtube oder Google gesetzt werden. Wenn Du das nicht willst, solltest Du entweder nicht auf "Akzeptieren" klicken und die Seite nicht weiter nutzen, oder Deinen Browser im Inkognito-Modus betreiben, und/oder Anti-Tracking- und Scriptblocker-Plugins nutzen.

Mit einem Klick auf "Akzeptieren" werden zudem extern gehostete Javascripte freigeschaltet, die weitere Informationen, wie beispielsweise die IP-Adresse an Dritte weitergeben können. Welche Informationen das genau sind liegt nicht im Einflussbereich des Betreibers dieser Seite, das bitte bei den Anbietern (jQuery, Google, Youtube, Amazon, Twitter *) erfragen. Wer das nicht möchte, klickt nicht auf "akzeptieren" und verlässt die Seite.

Wer wer seine Identität im Web schützen will, nutzt Browser-Erweiterungen wie beispielsweise uBlock Origin oder ScriptBlock und kann dann Skripte und Tracking gezielt zulassen oder eben unterbinden.

* genauer: eingebettete Tweets, eingebundene jQuery-Bibliotheken, Amazon Artikel-Widgets, Youtube-Videos, Vimeo-Videos

Schließen