VG-Wort Ausschüttung an Verleger: Gesetzesänderung und Lobbyismus

Die Par­tei­en in tun sich mit einer ange­sichts der geän­der­ten Para­me­ter durch Inter­net und Digi­ta­li­sie­rung drin­gend not­wen­di­gen Novel­lie­rung des Urhe­ber­rechts schwer. Da bewegt sich seit Jah­ren an unzäh­li­gen Stel­len nichts Sinn­vol­les. Wie schnell so etwas aller­dings gehen kann, wenn eine Lob­by­ver­ei­ni­gung wie der Bör­sen­ver­ein des deut­schen Buch­han­dels laut­hals »Mim­i­mi!« und ordent­lich Druck auf die Poli­tik macht, zeigt die Tat­sa­che, dass sich die gro­ße Koali­ti­on in Rekord­zeit auf eine Geset­zes­än­de­rung geei­nigt hat, die Ver­la­ge wie­der an den Aus­schüt­tun­gen der VG-Wort betei­li­gen soll, nach­dem der BGH das bis­he­ri­ge Ver­fah­ren als rechts­wid­rig ein­ge­stuft hat. Weit vor­ne dabei: die SPD.

Ich fin­de es gera­de­zu wider­lich, wie sich hier Lob­by­ver­ei­ni­gun­gen Geset­ze auf Wunsch von der Poli­tik zurecht schrei­ben las­sen, zu Unguns­ten der Urhe­ber. Ande­re in Zei­ten eines Inter­nets und Sozia­ler Medi­en drin­gend not­wen­di­ge Ver­bes­se­run­gen wie bei­spiels­wei­se eine Art »fair use«-Klausel, oder eine Ver­rin­ge­rung von Schutz­rechts­fris­ten, die eher den Nut­zern zugu­te kom­men wür­den, las­sen wei­ter auf sich war­ten, oder sind noch nicht ein­mal am Hori­zont zu sehen – weil Bür­ger kei­ne Lob­by haben. Auch ist nichts davon zu sehen, dass die Urhe­ber recht­lich bes­ser gestellt wer­den sol­len, von Hei­ko Maas’ durch­aus sinn­vol­len Ände­run­gen des Urhe­ber­rechts ist – eben­falls nach hef­ti­ger Lob­by­ar­beit – kaum etwas übrig geblie­ben. Schlim­mer noch: Den Signa­len aus Brüs­sel nach zu urtei­len, ste­hen uns Urhe­ber­rechts­än­de­run­gen ins Haus, die die Nut­zer und sogar die Urhe­ber noch stär­ker benach­tei­li­gen und aus­schließ­lich den Ver­wer­tern die­nen.

Bei den der­zei­ti­gen poli­ti­schen Kon­stel­la­tio­nen sehe ich aller­dings kaum Hoff­nung, dass sich das alles in abseh­ba­rer Zeit zum Bes­se­ren ändern wird.

[Update 19.12.2016:] Das dem Euro­pa­recht wider­spre­chen­de Gesetz wur­de tat­säch­lich im Eil­ver­fah­ren durch­ge­wun­ken:

Die am Diens­tag von CDU, CSU und SPD ankün­di­gungs­los vor­ge­leg­te Erwei­te­rung der geplan­ten Reform des Urhe­ber­ver­trags­rechts um »Fra­gen der Ver­le­ger­be­tei­li­gung« pas­sier­te inner­halb von vier Tagen prak­tisch ohne Medi­en­öf­fent­lich­keit den Aus­schuss für Kul­tur- und Medi­en (Son­der­sit­zung am Diens­tag), den Rechts­aus­schuss (Mitt­woch) das Bun­des­tags­ple­num (Don­ners­tag­nacht) und den ein­spruchs­be­rech­tig­ten Bun­des­rat (Frei­tag). (Tele­po­lis)

Bild: Buch Copy­right Sto­ckUn­li­mi­t­ed

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