Meist harmloser Nerd mit natürlicher Affinität zu Pixeln, Bytes, Buchstaben und Zahnrädern. Konsumiert zuviel SF und Fantasy und schreibt seit 1999 online darüber.
Zum dritten Teil der Neuauflagen der klassischen SF-Filme um Affenplaneten mit dem Titel WAR FOR THE PLANETS OF THE APES gibt es einen ersten Trailer. Man darf gespannt sein, ob der dritte Teil das hohe Niveau der beiden Vorgänger wird halten können.
Deutscher Kinostart ist am 3. August 2017, in den USA bereits am 14. Juli 2017.
Der Inhalt ist nicht verfügbar. Bitte erlaube Cookies und externe Javascripte, indem du sie im Popup am unteren Bildrand oder durch Klick auf dieses Banner akzeptierst. Damit gelten die Datenschutzerklärungen der externen Abieter.
Darauf haben die SF-Fans lange gewartet: Eine vom Cable-Channel HBO aufwendig produzierte Science Fiction-Serie. Und die kommt auch noch von J. J. Abrams, der wiederholt bewiesen hat, dass er nicht nur vorhandene Franchises adaptieren, sondern auch haufenweise originelle eigene Stoffe entwickeln kann. Nach der überaus erfolgreichen Zusammenarbeit mit HBO in Sachen WESTWORLD hat man sich entschlossen, mit ihm ein weiteres prestigeträchtiges Projekt zu starten: GLARE.
Abrams’ BAD ROBOT produziert zusammen mit Warner Television und HBO, als Hauptautor und kreativer Kopf agiert Javier Gullón (ENEMY), der ist zusammen mit J. J. auch ausführender Produzent.
Details zur Serie sind aufgrund des frühen Projektstadiums noch äußerst spärlich, aber es soll um die Kolonisierung eines Planeten gehen. Weitere Details werde ich melden, sobald ich sie erfahre.
Fun fact am Rande: »glare« ist auch ein Synonym für »lens flare« … Selbstironie kann er ja, der J.J. …
Dass die Science Fiction-Serie THE EXPANSE nach den Romanen des Autorengespanns James S. A. Corey erfreulicherweise eine zweite Staffel bekommen wird, war bereits bekannt. Sender SyFy hat auch schon Trailer zur Verfügung gestellt, die ich hier mal zeigen möchte. Es geht offensichtlich weiterhin ab.
Die zweite Staffel startet am 1. Februar 2017.
Der Inhalt ist nicht verfügbar. Bitte erlaube Cookies und externe Javascripte, indem du sie im Popup am unteren Bildrand oder durch Klick auf dieses Banner akzeptierst. Damit gelten die Datenschutzerklärungen der externen Abieter.
Der Inhalt ist nicht verfügbar. Bitte erlaube Cookies und externe Javascripte, indem du sie im Popup am unteren Bildrand oder durch Klick auf dieses Banner akzeptierst. Damit gelten die Datenschutzerklärungen der externen Abieter.
Der Inhalt ist nicht verfügbar. Bitte erlaube Cookies und externe Javascripte, indem du sie im Popup am unteren Bildrand oder durch Klick auf dieses Banner akzeptierst. Damit gelten die Datenschutzerklärungen der externen Abieter.
Es geht natürlich weiterhin um das realitätsferne Urteil des LG Hamburg in Sachen Linksetzung. Soeben ging von mir per Mail folgende Anfrage an die Betreiber der Webseite des Landgerichts Hamburg raus:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich würde zum Zwecke der Berichterstattung über eins ihrer Urteile gerne einen Link auf Ihre Website
setzen. Bitte bestätigen Sie mir, dass alle auf der Webseite eingesetzten und urheberrechtlich geschützten Inhalte (Fotografien, Grafiken, Videos, Programmcode, etc.) rechtmäßig sind, d.h. mit Willen der Rechteinhaber verwendet werden. Das gilt auch für Inhalte aus fremden Quellen, die Sie möglicherweise eingebunden haben, wie z.B. YouTube-Videos.
Bundesregierung und Co. tun sich in letzter Zeit damit hervor, dass man Netzinfrastrukturen gegen »Cyber«-Angriffe schützen müsse (kleiner Einschub: jeder der den Begriff »Cyber« im Zusammenhang mit Netzthemen verwendet, demonstriert, dass er keinerlei fachliche Ahnung hat, und nur sinnentleerte Buzzwords verwendet). Da soll es »schnelle Eingreiftruppen« geben, zusammengestellt aus »Spezialisten«, die aus Firmen rekrutiert werden sollen.
Tatsächlich muss man allerdings feststellen, dass ahnungslose Richter, die sich offenbar das Internet ausdrucken lassen, aber deren Urteile durch keinerlei Sachkenntnis getrübt sind, eine viel größere Gefahr für das Internet in Deutschland darstellen, als irgendwelche mehr oder weniger eingebildeten »Cyber-Bedrohungen«. Das berüchtigte LG Hamburg hat mal wieder einen rausgehauen, da wird einem schlecht. Es bestätigte einen urheberrechtlichen Verstoß alleine durch die Linksetzung auf eine Seite, wo ein Bild nicht in der durch die Creative Commons-Lizenz gewünschten Form wiedergegeben worden war. Noch mal ganz klar: Es wurde also nicht das Bild selbst eingebunden, sondern nur auf die Seite verlinkt.
Danke, LG Hamburg, da können wir das Internet auch gleich ganz abschalten, denn die Verlinkung von Inhalten ist DER zentrale Punkt im Netz, darauf beruht es (und nicht etwa auf Werbeeinblendungen, Katzenbildern, oder Urheberrechtsabzocke).
Das Urteil lässt zudem viel mehr Fragen offen, als es klärt. Gelten nur direkte Links, oder auch indirekte? Sprich: Wenn ich eine Homepage verlinke, aber auf einer Unterseite ein problematisches Bild steht, ist das dann abmahnbar? Wie soll man sich dagegen schützen, dass Inhalte auf Seiten verändert werden, aber behauptet wird »das war da schon immer!«?
Neues Abmahnmodell: Ich setze vollkommen harmlose Inhalte auf eine Webseite und bringe Dritte dazu, diese zu verlinken. Optimalerweise Dritte, die irgendeine Art von Werbung auf ihrer Seite haben (da reicht schon ein Partnerlink zu Amazon), damit die verlinkende Seite als »im weitesten Sinne geschäftsmäßig« gelten kann. Wenn ich ordentlich Links habe, stelle ich ein angeblich widerrechtlich verwendetes Bild dort ein und mache mit Abmahnungen groß Kasse.
Was ist mit Suchmaschinen, die automatisiert auf Inhalte verlinken? Was ist mit Werbebannern, die von entsprechenden Servern kommen und automatisiert eingeblendet werden?
Das Urteil betrifft übrigens selbstverständlich auch Links auf und von sozialen Medien wie Facebook, Google+ oder Twitter, das gilt insbesondere für Freiberufler, oder für gemischt beruflich und privat genutzte Profile.
Man weiß gar nicht, wo man damit anfangen soll zu erklären, warum dieses Urteil nicht das Geringste mit der Realität im Web zu tun hat, und brandgefährlich für all jene ist, die Inhalte online stellen. Das bedroht die Freiheit und Meinungsfreiheit im Netz – und das ist keineswegs übertrieben. Meiner Ansicht nach ist das Urteil sogar ein klarer Verstoß gegen die Grundrechte. Zudem wird hier ein zentraler Mechanismus des Web auf dem Altar völlig veralteter Urheberrechte geopfert, deren Novellierung an der Lobbyarbeit der Verwerter und willigen, kleptokratischen Politikern scheitert. Wäre es anders, hätten wir schon längst eine fair-use-Klausel.
Mehr Informationen dazu, und das auch noch von fachlicher Kompetenz hinterfüttert, die ich nicht habe, da ich kein Jurist bin, findet man in einem Artikel von Rechtsanwalt Schwenke.
Ich kann nur hoffen, dass sich irgendjemand, beispielsweise Heise, des Themas annimmt, und es durch die Instanzen streitet. Bis dahin freuen sich die Abmahn-Abzocker über die hübsche, richterlich geschaffene, Einnahmequelle.
POWERLESS ist eine Workplace Comedy im Universum der DC-Comics. Es geht um Wayne Security, eine Tochter von Wayne Enterprises, die Produkte herstellt, mit denen sich normale Bürger weniger hilflos fühlen sollen, wenn es um Superhelden geht. Emily Locke (Vanessa Hudgens, SUCKER PUNCH) wird als Leiterin der Abteilung Forschung und Entwicklung eingestellt, und muss feststellen, dass sich ihre Ambitionen nicht unbedingt mit denen ihres Chefs (Alan Tudyk, FIREFLY) und ihrer Mitarbeiter (Danny Pudi, COMMUNITY &Christina Kirk, A‑Z) decken.
Der Start der Serie hatte sich verschoben, nachdem sie ihren Showrunner Ben Queen verloren hatte, aber jetzt hat NBC einen Starttermin bekannt gegeben: es geht am 2. Februar 2017 um 20:30 ET los.
Sethbling zeigt, was in MINECRAFT tatsächlich alles möglich ist, wenn es um Redstone, Command Blocks und daraus entwickelte Schaltkreise geht. Man hatte ja schon das ein oder andere gesehen, beispielsweise Uhren oder Taschenrechner. Sethbling hat die klassische Konsole Atari 2600 in MINECRAFT aus Spielelementen nachgebaut. Unter dem Youtube-Video stellt er die Welt mit dem Emulator zum Download bereit, damit man sehen kann, dass es sich nicht um einen Fake handelt.
Er hat auch schon die Programmiersprache BASIC in MINECRAFT implementiert, oder neuen Code in SNES-Spiele injiziert, man kann sich das alles auf seinem Youtube-Kanal ansehen.
Der Inhalt ist nicht verfügbar. Bitte erlaube Cookies und externe Javascripte, indem du sie im Popup am unteren Bildrand oder durch Klick auf dieses Banner akzeptierst. Damit gelten die Datenschutzerklärungen der externen Abieter.
Bereits vorgestern veröffentlichten Criterion Games und Darth Electronic Arts für Besitzer der PS4-Version von STAR WARS: BATTLEFRONT die kostenlose Virtual Reality-Demo ROGUE ONE X‑Wing VR Mission. Die gibt es derzeit exklusiv auf der PSVR. Das Ganze ging nicht ohne Probleme vonstatten, offenbar sind EA ihre Server um die Ohren geflogen, der Download startete erst mit mehrstündiger Verspätung, und dann auch nicht aus dem Spiel heraus,. sondern über den Playstation Shop.
Aber: Meine Güte, das Warten hat sich gelohnt. Das ist einfach unfassbar gut und intensiv, ich hatte ständig Gänsehaut und am Ende fast ein wenig Pipi in den Augen. Die VR-Demo (und um mehr handelt es sich eigentlich tatsächlich nicht – aber das ist egal) handelt vor ROGUE ONE und setzt den Spieler als Rookie ins Cockpit eines X‑Wing-Jägers. Man wird mit einer Vierergruppe auf einen Übungsflug geschickt, und der verläuft natürlich nicht so, wie erwartet, und schnell sieht man sich in einem intensiven Dogfight mit TIE-Fightern und wird auch noch mit einem Sternzerstörer konfrontiert.
Jetzt könnte man darüber maulen, dass das ganze Geschehen ziemlich gerailwayt ist, aber das ist letztendlich völlig egal, denn die gesamte Präsentation, die Musik, die Geräusche, die Dialoge und die Dramaturgie stimmen einfach perfekt. Was man da erlebt, ist STAR WARS pur, und man selbst ist mitten im Geschehen, fliegt halsbrecherische Manöver, schießt mit Lasern und Ionenkanone und aktiviert Schilde. Dreht man sich um, kann man selbstverständlich eine Astromech-Einheit in ihrem Sockel sehen. Je nachdem wie gut (und schnell) man fliegt und schießt, verliert man einen Wingman, oder er überlebt.
Darauf habe ich 38 Jahre gewartet.
Nach leider nur knapp 20 Minuten ist das Erlebnis vorbei, und man startet es sofort nochmal. Das ist die Killer-VR-App auf die alle gewartet haben. Das muss man einfach gesehen, nein erlebt, haben, und es zeigt, was mit der VR-Technik möglich sein wird, wenn man Leute machen lässt, die ihr Handwerk verstehen. Ich gehe fest davon aus – und kann es nur hoffen – dass Criterion Games, Disney und LucasFilm ein vollständiges Spiel in dieser Form veröffentlichen werden. Kaufe ich unbesehen.
Wer eine PSVR hat, sollte dringend das Geld investieren, und STAR WARS BATTLEFRONT kaufen, das bekommt man inzwischen für relativ kleines Geld bei einschlägigen Händlern (das Spiel selbst ist übrigens auch nicht so schlecht, wie oft behauptet wird, seinen Einstandspreis war es allerdings nicht wert). Wer jemanden mit PSVR kennt, sollte ihn oder sie besuchen, um die ROGUE ONE X‑Wing-VR-Mission auszuprobieren. Vielleicht gibts ja auch Demos in Elektronikmärkten um die Ecke.
Kudos an Criterion Games.
Hier die Mission als Film. Aber das gibt nicht ansatzweise wieder, was man da erlebt.
Der Inhalt ist nicht verfügbar. Bitte erlaube Cookies und externe Javascripte, indem du sie im Popup am unteren Bildrand oder durch Klick auf dieses Banner akzeptierst. Damit gelten die Datenschutzerklärungen der externen Abieter.
Promografik #xwingvr Copyright Criterion Games ud Electronic Arts
Okay, okay, ich gebe es ja zu, ich wollte keinen ROGUE ONE-Trailer mehr zeigen (siehe vorhergehende News), aber ich muss es neidlos zugeben: Dieser Vorgucker ist einfach schlichtweg ein Knüller – und zeigt tatsächlich nochmal neue Aspekte.
Der Inhalt ist nicht verfügbar. Bitte erlaube Cookies und externe Javascripte, indem du sie im Popup am unteren Bildrand oder durch Klick auf dieses Banner akzeptierst. Damit gelten die Datenschutzerklärungen der externen Abieter.
Ich hatte eigentlich nicht vor, noch weitere Clips zu ROGUE ONE zu zeigen, da sich in letzter Zeit die Inhalte im großen und Ganzen wiederholten, und nichts wirklich Neues mehr gezeigt wurde. Ich mache aber mit dem TV-Spot 26 nochmal eine Ausnahme, denn darin befindet sich ein wirklich cooles Osterei.
Man beachte den folgenden Screenshot aus dem Clip:
Das ist entweder die Ghost aus STAR WARS REBELS, oder ein Schiff, das ihr sehr ähnlich sieht.
Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies und von eingebundenen Skripten Dritter zu. Weitere Informationen
Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest (Navigation) oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst Du Dich damit einverstanden. Dann können auch Cookies von Drittanbietern wie Amazon, Youtube oder Google gesetzt werden. Wenn Du das nicht willst, solltest Du entweder nicht auf "Akzeptieren" klicken und die Seite nicht weiter nutzen, oder Deinen Browser im Inkognito-Modus betreiben, und/oder Anti-Tracking- und Scriptblocker-Plugins nutzen.
Mit einem Klick auf "Akzeptieren" werden zudem extern gehostete Javascripte freigeschaltet, die weitere Informationen, wie beispielsweise die IP-Adresse an Dritte weitergeben können. Welche Informationen das genau sind liegt nicht im Einflussbereich des Betreibers dieser Seite, das bitte bei den Anbietern (jQuery, Google, Youtube, Amazon, Twitter *) erfragen. Wer das nicht möchte, klickt nicht auf "akzeptieren" und verlässt die Seite.
Wer wer seine Identität im Web schützen will, nutzt Browser-Erweiterungen wie beispielsweise uBlock Origin oder ScriptBlock und kann dann Skripte und Tracking gezielt zulassen oder eben unterbinden.