Fantasy. Wenn man etwas in dem Genre lesen möchte, bekommt man es leider oft mit abgestandenen Epigonen bekannter Werke zu tun. Seien es Autoren, die die Heldenreise aus Tolkiens HERR DER RINGE nachahmen, oder seien es die daraus entliehenen Völker, die gegeneinander vorgehen, Elfen gegen Zwerge, Orks gegen Elfen, Zwerge gegen Tomaten. Die andere Variante ist Urban-Fantasy. Hier findet man in letzter Zeit zu viele Harry Dresden-Kopien, etliche davon schlecht. Und wenn man viel Pech hat, dann stolpert man aus Versehen über irgendeinen Romantasy-Schmonz, wie er seit TWILIGHT leider boomt, und der sich hauptsächlich darum dreht, wie die Hauptdarstellerin was mit irgendwelchen Fantasywesen anfängt. Oder von der Vampirjägerin zur Vampirmatratze wird …
Originelles zu finden ist schwierig. Umso erfreuter war ich, so etwas in V. E. Schwabs Roman A DARKER SHADE OF MAGIC zu entdecken. Ja, ich weiß, auch hier kommen einem Versatzstücke bekannt vor, aber es gibt tatsächlich neue Ideen, und Story wie Protagonisten wissen zu überzeugen.
Hinweis: Diese Besprechung kann Spoiler enthalten.
Per Email hatte sich Stefan Arbes bei mir gemeldet und angeboten, auf eventuelle Fragen meinerseits zu seiner Beantragung der Eintragung einer Wortmarke des Begriffes »Steampunk« zu antworten. Dem komme ich selbstverständlich gerne nach, denn ich halte seine Stellungnahme inhaltlich für zumindest fragwürdig, denn sie geht meiner Ansicht nach von falschen Voraussetzungen aus. Meine Antwort an ihn, die er auch per Email erhalten hat, kann man unten lesen. Wenn ich darauf eine Reaktion bekomme, wird die selbstverständlich ebenfalls hier auf PhantaNews veröffentlicht (dazu gibt er ja ausdrücklich sein Einverständnis).
Ich war in der Zwischenzeit ebenfalls nicht untätig, und habe mich hinsichtlich der Markeneintragungen schlauer gemacht, als ich es vor dem Zutagetreten der Sachlage am Freitag war. Gleich vorneweg: Der zentrale Punkt ist, dass über eine solche Beantragung der Markeneintragung und einem eventuellen Widerspruch dagegen, gar nicht, wie in seiner Stellungnahme fälschlich angedeutet, sichergestellt werden kann, dass die Wortmarke »Steampunk« in Zukunft nicht von irgendwem geschützt wird oder werden kann. Und damit fällt Stefan Arbes´ Argumentationskette leider wie ein Kartenhaus in sich zusammen.
Ausgelöst durch mehrereBehauptungen aus Richtung des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, eBooks seien Telemedien, müssten zwingend mit einer Alterskennzeichnung versehen werden und vor allem dürften nur zwischen 22:00 und 6:00 verkauft werden, ging in den vergangenen Wochen einiges Rauschen durch den virtuellen Blätterwald.
Leider versäumte es der Börsenverein bisher, seine Aussagen zu untermauern und zu konkretisieren. Es wurde in der Online-Version des Börsenblattes lediglich nebulös behauptet, irgendwer habe gegen einen eBook-Onlineshop »geklagt« (warum genau blieb offen) und es wurde zudem die Behauptung aufgestellt eBooks seien Telemedien, ohne dies auch nur ansatzweise nachvollziehbar zu begründen.
Um hier konkretere Aussagen zu erhalten, habe ich mich per Email an die Landesmedienanstelt NRW gewandt und dieser einige Fragen gestellt. Mein Schreiben gebe ich im Folgenden wieder. Sobald ich eine Antwort habe, werde ich auch diese hier auf PhantaNews veröffentlichen.
Als ich vor ein paar Tagen über dieses Thema auf der Onlineversion des Börsenblattes las, hatte ich zuerst Griffspuren vom Gesichtspalmieren im Gesicht und dann sofort den Gedanken, mal wieder einen Rant vom Stapel zu lassen. Es macht Spaß die zu verfassen und Klicks sind ebenfalls gesichert. Ich habe aber davon abgesehen und lieber erst einmal ein wenig nachgedacht. Die Ergebnisse dieses Denkens möchte ich im vorliegenden Kommentar präsentieren, sie mögen in Teilen etwas ungeordnet sein, das ist dem schlichtweg unbegreiflichen Thema abseits medialer Realitäten geschuldet. Und selbst wenn das kein Rant wird, mag man Spuren von Satire, Ironie und möglicherweise auch Sarkasmus darin entdecken.
Was war passiert? Der Börsenverein des deutschen Buchhandels hatte kürzlich eine der regelmäßigen Sitzungen ihres Verlegerausschusses. Nach dem, was man darüber so lesen kann (und auch den Bildern nach zu urteilen), diskutieren dort alte Männer mit Kugelschreibern und Faxgeräten, wie es mit der Branche, dem Drumherum und diesem neumodischen Schnickschnack weiter zu gehen hat. Einer der Punkte war nun, dass Christian Sprang, Justiziar des Börsenvereins, den Anwesenden eröffnete, es müsse ab 2017 zwingend eine Alterskennzeichnung, ähnlich der FSK (freiwilligen Selbstkontrolle) bei Filmen, auf eBooks geben. Denn diese seien Telemedien.
Das Börsenblatt selbst verwendete dazu die Formulierung:
Was zunächst wie ein verspäteter Aprilscherz klingt …
Und dem ist eigentlich schon wenig hinzuzufügen, ich werde es aber dennoch tun. Ausgiebig.
Ich bin ein alter Science Fiction-Fan. Ich habe SF gelesen, lange bevor ich die Fantasy entdeckte und eigentlich – auch wenn es Fantasy gibt, die ich liebe – ist die SF nach wie vor mein Ding. Das ist der erste Punkt, den ich hier voranschicken muss.
Der Zweite ist wieder einmal, dass die Autorin Becky Chambers ihr Buch THE LONG WAY TO A SMALL, ANGRY PLANET ursprünglich nicht mit einem Verleger realisiert hat, sondern über eine Crowdfunding-Kampagne via Kickstarter im Jahr 2012. In der Rückschau wundert mich das auch kaum, denn es hat zu viele Parameter, bei denen sogenannte professionelle Verlage gern abwinken. Es ist unter anderem deutlich zu umfangreich und zudem noch gegen jede Menge vorgebliche Regeln der Schriftstellerei geschrieben. Und das ist eins der Probleme mit den großen Verlagen heutzutage: Da sitzen Leute, die meinen die Weisheit, wie man Bücher schreibt, mit schaufelgroßen Löffeln gefressen zu haben. Und wenn wir immer nur auf die hören würden, dann entwickelte sich das Schreiben nie weiter.
Als neulich ruchbar wurde, dass die Tolino-Allianz (oder was noch davon übrig ist) eine Selfpublisher-Plattform ganz ähnlich wie Amazon ins Netz bringen will, wurde ich natürlich hellhörig. Ich hatte um Informationsmaterial gebeten und dieses auch bekommen. Da stand allerdings nicht mehr drin, also ohnehin bereits bekannt war. Deswegen fragte ich nach. Die Fragen und Antworten kann man im Folgenden lesen.
Tja, schade. Da hat man immer gedacht, Bücher unterscheiden sich von eBooks nur durch die Darreichungsform – und dann müssen einen doch tatsächlich die Damen und Herren vom Europäischen Gerichtshof eines Besseren belehren. Ich gehe stark davon aus, dass die Richter da üblicherweise Kugelschreiber jonglieren, sich das Internet von ihren Sekretärinnen ausdrucken lassen und länger überlegen, wie herum man eine Maus halten muss. Oder dass sie sich einfach an eine EU-Richtlinie halten mussten, was es nicht besser macht.
Was ist passiert, dass ich hier auf der virtuellen Palme sitze und mit grünen Flecken im Gesicht mit der Schnapsflasche wedle (sorry, aber ich muss mir das Urteil schönsaufen, schade um meine Leber)? In einem aktuellen Urteil entschieden die Richter vom Europäischen Gerichtshof, dass verminderte Mehrwertsteuersätze auf eBooks nicht zulässig sind. Auf Printbücher und Hörbücher fallen hierzulande sieben statt 19 Prozent MWSt an, weil Bücher ein kulturelles, zu unterstützendes Gut sind. Und wenn diese Bücher dann nicht mehr auf tote Bäume gedruckt, sondern stattdessen auf einem Bildschirm gelesen werden, dann sind sie keine Bücher mehr. Sondern Dienstleistungen. Und die haben keinen verminderten Satz.
Die Erklärung und Begründung dafür (Pressemitteilung des Gerichts, PDF) ist meiner Ansicht nach so dermaßen idiotisch, hanebüchen und an den Haaren herbeigezogen, dass ich es kaum fassen und nur akute Realitätsverluste vermuten kann: eBooks sind laut der Richter keine »greifbaren Dinge«. Sie können erst zusammen mit einem eReader dargestellt werden. Deswegen stellen sie eine Dienstleistung dar, die erst auf dem Reader wie durch Magie zum Buch wird und deswegen fallen halt 19 Prozent MWSt an, wie bei Dienstleistungen üblich.
Ich war erst einmal sprachlos ob dieser Interpretation aus dem finstersten Mittelalter. Das ist an so vielen Stellen falsch, dass ich gar nicht weiß, wo ich anfangen soll. Das Buch verändert also seinen Status nach dem Medium, auf dem es dargeboten wird? Ernsthaft? ERNSTHAFT? Der Goethe ist nur auf Papier Kultur, auf einem Bildschirm isser so etwas ähnliches wie an den Tisch gebrachtes Gyros/Pommes mit Pils und Ouzo?
Für den Konsumenten ist der Unterschied nonexistent – am Ende liest man immer einen Text, ob nun auf Papier oder eInk (Junkies, die gern giftige Druckerschwärze schnüffeln, lassen wir an dieser Stelle mal außen vor, ebenso wie die »aber Papierbücher haben doch soooo eine tolle Haptik!!!einsölf!!«-Spinner). Dasselbe übrigens bei Hörbüchern: Wenn ich eins auf CD kaufe, zahle ich 7 Prozent USt, bei einem Download werden 19 % fällig. Will man bei den Organen der EU »moderne« Medien (die gemessen in Internet-Zeitaltern jedoch schon uralt sind) mit Gewalt unterdrücken? Will man gezielt dafür sorgen, dass Europa hinter dem Rest der Welt herschleicht, was Internet und verwandte Medien angeht? Will man Innovation als unerwünscht wegboxen? Oder sind die einfach nur bekloppt?
Die Ökobilanz von eBooks ist laut einer Studie deutlich besser als die von Printbüchern. Sie müssen nicht gedruckt werden, sie müssen nicht gelagert werden, sie müssen nicht mit Lastwagen von A nach B gekarrt werden. Alles prima für den CO2-Footprint und weniger Feinstaub in der Luft. Hatte sich nicht irgendwer Umweltfreundlichkeit auf die Fahne geschrieben? Ich komm jetzt nicht drauf, wer es war. Fängt mit E an und hört mit uropa auf. Ja. Ur-Opa passt irgendwie …
Und was ist mit der Buchpreisbindung? Ja, ich weiß, die allgemeine Lesart von Börsenverein und dessen Treuhändern ist, dass die auch für Medien gilt, die »im Prinzip so was ähnliches wie Bücher« sind (auf Legalesisch: »Preiszubinden sind solche E‑Bücher, die einem gedruckten Buch im Wesentlichen entsprechen«). Nach der Begründung des Gerichtes sind eBooks aber so lange gar keine Bücher, bis sie sich auf meinem eReader befinden, also im Moment des Kaufs noch nicht. Wäre ich Amazon, würde ich die Buchpreisbindung auf eBooks sofort in den Wind schießen, genau so argumentieren und die Abmahnungen und Klagen entspannt auf mich zukommen lassen. Die Kohle, ein paar Runden mit Justizia zu drehen, zahlt Jeff Bezos doch aus der Kaffeekasse. Irgendwann landet das dann vor genau demselben Gericht. Und dann müssen die Hosen runter. Und dann stellt sich raus, dass Amazon zwar keine 3% USt auf eBooks mehr nehmen darf (ist seit dem ersten Januar 2015 eh vorbei, aber das ist eine andere Gruselgeschichte), aber dafür die Preise beliebig festlegen kann. Und das schadet so ziemlich jedem – außer Amazon.
Abschließend möchte ich anmerken, dass ich in dieser Causa (Umsatzsteuer auf eBooks, nicht Buchpreisbindung) tatsächlich so ziemlich derselben Meinung wie der Börsenverein bin. Erschreckend …
Satire off. Nur zur Sicherheit. Nicht, dass sich noch irgendein europäisches Gericht angegriffen fühlt.
An anderer Stelle hatte ich thematisiert, dass die MVB, Tochter des Börsenvereins des deutschen Buchhandels und alleinige Ausgabestelle von ISBNs in Deutschland, sich weigert, Nummernkontingente an Einzelpersonen abzugeben – und die angebotenen einzelnen Nummern zudem noch massiv überteuert sind. Da ich das für eine Ausnutzung einer marktbeherrschenden Position hielt (und noch immer halte), fragte ich beim Bundeskartellamt nach. Die widerum wandten sich an die MVB bzw. den Börsenverein und die haben dann natürlich ihre Sicht mit den üblichen Platitüden verteidigt. Dafür benötigten sie etliche Wochen. Leider wurde mir die MVB-Replik nicht zur Verfügung gestellt, deswegen kann ich aus dem Schreiben des Bundeskartellamtes nur spekulieren, was genau vorgebracht wurde. Die Antwort des Amtes gebe ich im Folgenden wieder.
Leseprobe zwei stellt eine Horror-Storysammlung von Gerd Rödiger und José V. Ramos vor, sie trägt den Titel BLACK NOISE – 7 DUNKLE GESCHICHTEN. Die Story heißt DUNKLER ENGEL. Ausdrücklicher Hinweis für Zartbesaitete: Es handelt sich um eine Horrorstory. Mit Blut. Und so.
Man kann sich die Leseproben entweder hier auf der Seite durchlesen, oder aber eine epub, mobi– oder pdf-Version für das Lesegerät der eigenen Wahl herunter laden. Die PDFs liegen im Format A5 vor und sollten somit auch auf Tablets gut lesbar sein.
Da haben wir wieder einmal so einen Fall: Ein Autor schreibt ein brillantes Buch und blitzt bei allen angefragten Verlegern gnadenlos ab. Dabei preisen sich die Publikumsverlage doch immer gern als diejenigen, die genau im Bilde zu sein meinen, wie der Publikumsgeschmack ist, und was die Leser lesen wollen. Dass das Bullshit ist, wissen wir nicht erst seit J. K. Rowlings Zauberlehrling. Andy Weir machte aus der Not eine Tugend und veröffentlichte die Story des Astronauten, der auf dem Mars strandet, 2012 kapitelweise auf seiner Webseite. Kostenlos. Die Fans überredeten ihn irgendwann, das gesamte Buch für 99 Cent auf Amazon als eBook anzubieten. Er wollte einen noch niedrigeren Preis ansetzen, aber das ist nicht möglich. Und dann ging das Ding ab – man vergebe mir den flachen Witz – wie eine Rakete. Innerhalb von drei Monaten wanderte THE MARTIAN 35000-mal über die virtuelle Ladentheke. Und wenn so etwas passiert kommen natürlich auch die vorher so ablehnenden »Profi-Verleger« aus ihrem Tiefschlaf. Zuerst verkaufte er die Audiobook-Rechte im Januar 2013 an Podium Publishing und danach griff im März desselben Jahres Crown zu – für einen sechsstelligen Betrag. Der Roman erschien im Februar 2014 und landete aus dem Stand auf Platz 12 in der Kategorie »Hardcover« der New York Times Bestsellerliste.
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