Weiter wird im Artikel nebulös von einer »Klage« gegen einen Onlineshop berichtet. Dazu würden mich brennend weitere Details interessieren, die man natürlich vorsichtshalber mal nicht liefert. Soweit ich weiß, haben Landesmedienanstalten ausschließlich Klappentexte und Cover beanstandet, nicht aber die eBooks selbst. Und wenn ein Onlinehändler tatsächlich jugendgefährdende Texte auf der Webseite im Katalog stehen hatte, dann haben die Landesmedienanstalten damit sogar völlig recht.
Dass über Onlineshops verkaufte eBooks Telemedien sind (was ich auch gern mal inhaltlich begründet sehen würde), macht auch aus folgendem Grund keinen Sinn: Ich kann genausogut ab 18-Bücher in Totholzform rund um die Uhr online bestellen und bekomme die problemlos zugeschickt. Ich gehe auch davon aus, dass Kinder ohne jegliches Problem in eine Buchhandlung wandern und ein ab18-Buch kaufen könnten, da das auf dem Cover nicht vermerkt ist, und da ein Buchhändler (oder die geringfügig beschäftigte Hilfskraft) nicht den Inhalt jeden Buches kennen kann. Die letzten beiden Fakten scheinen aber keinen zu interessieren.
Der Börsenverein legt der Buchbranche da gerade ein gigantisches Ei. Denn es wird sicherlich schnell festgestellt werden, dass Printbücher hinsichtlich der Altersfreigabe analog (no pun intended) behandelt werden müssen, also auch bei diesen muss zukünftig möglicherweise eine Alterstauglichkeitsangabe gemacht werden.
Meiner Meinung nach ist das auch der einzig gangbare Weg: Entweder Alterseinstufung für alle Medienformen von Büchern, oder für keine davon.
Ach ja: für die Verifikation des Alters ihrer Kunden sind allein die Onlinehändler verantwortlich, die müssen entsprechende Lösungen implementieren. Was auch problemlos möglich ist – nur Personen über 18 bekommen dann nach Altersverifikation und Einloggen die entsprechende Abteilung angezeigt. Nicht die Verlage müssen dafür Sorge tragen. Und auch nicht die Selfpublisher.
Aber es sieht weiterhin so aus, als wolle man dem ungeliebten eBook im deutschen #neuland möglichst nachhaltig das Licht ausblasen.
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AutorIn: Stefan Holzhauer
Meist harmloser Nerd mit natürlicher Affinität zu Pixeln, Bytes, Buchstaben und Zahnrädern. Konsumiert zuviel SF und Fantasy und schreibt seit 1999 online darüber.
5 Kommentare for “eBooks dürfen nur zwischen 22:00 und 6:00 Uhr verkauft werden”
Lueder
sagt:RT @PhantaNews: eBooks dürfen nur zwischen 22:00 und 6:00 Uhr verkauft werden http://t.co/OhHGJQ5h8K #ebooks #telemedien #öffnungszeiten
Nenatie_
sagt:RT @PhantaNews: eBooks dürfen nur zwischen 22:00 und 6:00 Uhr verkauft werden http://t.co/OhHGJQ5h8K #ebooks #telemedien #öffnungszeiten
TH
sagt:Das ist doch die gleiche vorauseilende Rechtspanik die auch gewisse Vereine die wir beide kennen bei Publikationen und Veranstaltungen treibt.
Merke: Vermute nie Bosheit, wo Blödheit und Arschgrundeis plausibel sind…
eBooks ab 18: Was soll das denn, Börsenverein? - NGC 6544
sagt:[…] weil man irrigerweise denkt, Jugendliche würden um die Zeit im Bett sein – verlangt? Wie Phantanews schon anmerkt: Der Börsenverein behauptet einfach mal ohne sachlichen Beweis, […]
Froschs Blog: » Im Netz aufgefischt #218
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