FSK auf eBooks: Luebbe die Dritte

FSK18 eBook

Ich bekam tat­säch­lich noch eine wei­te­re Ant­wort auf mei­ne Fra­gen. Dies­mal möch­te ich die­se aus Grün­den der Über­sicht­lich­keit gleich an den jewei­li­gen Text­stel­len der Lueb­be-Email kommentieren.
Inter­es­sant ist, dass man sich inhalt­lich wider­spricht. In der letz­ten Mail war davon die Rede, dass die Lan­des­me­di­en­an­stalt nur ein Pro­blem mit Klap­pen­tex­ten und Covern hat­te, jetzt sind es doch auf ein­mal wie­der die Bücher selbst. Alles in allem ist die­ser gesam­te Vor­gang inko­hä­rent und lässt eine logi­sche Her­an­ge­hens­wei­se ver­mis­sen. Wie ich bereits sag­te: Ich hal­te das alles für blin­den Aktionismus.

Doch kom­men wir zur Ant­wort Nume­ro drei.

Die Inhal­te der Mail sind ein­ge­rückt kur­siv dar­ge­stellt, dazwi­schen mei­ne Anmerkungen.

Lie­ber Herr Holzhauer!

Ich muss es ein­fach mal sagen: Es mag an die­ser Stel­le Korin­thenk­a­cke­rei sein, aber die­se Anre­de geht in einem geschäft­li­chen oder pro­fes­sio­nel­len Umfeld gar nicht. Ich bin ent­we­der der sehr geehr­te Herr Holz­hau­er oder »Hal­lo Ste­fan«. Mit die­sem »Lie­ber« soll eine per­sön­li­che Nähe und Ver­bun­den­heit sug­ge­riert wer­den, die nicht exis­tiert. Mir geht so etwas Geküns­tel­tes immer wie­der auf die Ner­ven, nicht nur in die­sem Fall.

Ger­ne neh­me ich mir nun die Zeit und ant­wor­te dezi­dier­ter auf Ihre noch offe­nen Fragen.

Wenn ich von Ver­lag spre­che, so ist dies die aktu­el­le Ter­mi­no­lo­gie im beam-Ver­triebs­ver­trag, die ich hier über­neh­me. Es tut nichts zur Sache, ob sie als Ver­lag, Autor oder Self­pu­blis­her einen Ver­trag mit beam geschlos­sen haben. Sie sind unser Han­dels­part­ner und dür­fen sich damit auch ange­spro­chen füh­len. Da gibt es kei­nen Unterschied.

Schön, dass sie »dezi­diert« auf mei­ne offe­nen Fra­gen ein­geht. Es müss­te aller­dings »dedi­ziert« hei­ßen, es sei denn, sie möch­te mir ein­dring­lich oder ener­gisch ant­wor­ten. Was sein kann. Aber das nur am Rande.

Ich füh­le mich mit dem Begriff »Ver­lag« nicht ange­spro­chen. Ich füh­re kei­nen Ver­lag und das auch aus­drück­lich und aus Grün­den. Man wür­de sich bei Lueb­be kei­nen Zacken aus der Kro­ne bre­chen, gin­ge man von die­ser offen­sicht­lich ein­ge­schlif­fe­nen Buch­bran­chen-Nomen­kla­tur ab, wenn man mit bei Beam ange­mel­de­ten Indies spricht. Ich kann dar­aus nur ent­neh­men, dass Lueb­be Self­pu­blis­her egal sind, wenn man sie noch nicht ein­mal direkt anre­det oder ein­fach zuguns­ten von Ver­la­gen aus­lässt. Man hät­te auch ein­fach von »Han­dels-« oder »Geschäfts­part­nern« reden kön­nen, das wäre dis­kri­mi­nie­rungs­frei gewe­sen. Ich gewin­ne immer mehr den Ein­druck, dass man bei Lueb­be die auf Beam eBooks bereits bei Über­nah­me reich­lich vor­han­de­nen Self­pu­blis­her zwar gern mit­nimmt, um an ihnen zu ver­die­nen, sie ihnen aber ansons­ten reich­lich egal sind.

Es gibt unter­schied­li­che Möglichkeiten,bei beam Daten anzuliefern.
Wird via Aggre­ga­to­ren oder via Ftp gelie­fert, so wird zu jedem EPub eine Onix-Datei übertragen/ gelie­fert. Dies ist der all­ge­mei­ne Stan­dard für den Buch­han­del und das Ver­lags­we­sen um Pro­duk­te, die online ver­trie­ben wer­den, opti­mal zu beschrei­ben. Web­shops kön­nen die­se auto­ma­ti­siert inter­pre­tie­ren. So auch beam.
Ger­ne erkun­di­ge ich mich bei der Tech­nik, wie Sie eBooks manu­ell kenn­zeich­nen kön­nen, so sie dies wol­len. Der Pro­zess des manu­el­len Uploads funk­tio­niert mei­nes Wis­sens nach­wie­vor ohne dass sich etwas geän­dert hat.

Es ist ja schön, dass ich die tech­ni­schen Hin­ter­grün­de erläu­tert bekom­me, danach hat­te ich aber gar nicht gefragt. Ich hat­te mir das ange­le­sen, oder bereits gewusst. Es hat aller­dings mit der Fra­ge nach einer FSK auf eBooks nur am Ran­de zu tun.

Für eine Ein­schät­zung ero­ti­scher Inhal­te und einer ent­spre­chen­den frei­wil­li­gen Kenn­zeich­nung bzw. Alters­emp­feh­lung kann ich kein ver­bind­li­ches Rezept bereitstellen.
Ich kann ledig­lich Emp­feh­lun­gen geben auf­grund mei­ner per­sön­li­chen Kennt­niss des Mark­tes und mei­ner Erfah­rung diver­ser Fäl­le im Bereich Jugend­schutz und so im Ein­zel­fall zu einer trans­pa­ren­ten Kom­mu­ni­ka­ti­on raten, um Abmah­nun­gen zu ver­mei­den. Por­nos oder SM-Roma­ne sind z.b. meis­tens als sol­che in den Meta­da­ten gekennzeichnet.
Rechts­si­cher­heit ein­schät­zen zu kön­nen ist nach Ein­le­sen in die Mate­rie für jeder­mann mög­lich, kann sicher­lich immer durch einen kün­di­gen Anwalt, Jugend­schutz­be­auf­trag­ten bzw. eine Über­prü­fung der Lan­des­me­di­en­an­stalt gege­ben werden.

Da zwin­ke­re ich mit den Augen und mir bleibt ernst­haft die Spu­cke weg. »Rechts­si­cher­heit ein­schät­zen zu kön­nen ist nach Ein­le­sen in die Mate­rie für jeder­mann mög­lich«. Aha. Das wird Anwäl­te und Jugend­schutz­be­auf­trag­te nicht freu­en, die mit die­ser The­ma­tik ihr Geld ver­die­nen, wenn das der­ma­ßen ein­fach ist. Und es ist natür­lich kom­plet­ter Hum­bug. Eine Alters­ein­schät­zung von Inhal­ten ist kei­nes­wegs so sim­pel wie sug­ge­riert, sonst bräuch­ten auch Ver­la­ge kei­nen Jugend­schutz­be­auf­trag­ten, son­dern wür­den das den Haus­meis­ter machen las­sen, den sie sich schnell haben »in die Mate­rie ein­le­sen las­sen«. Ero­tik ist ein wei­tes Feld und gera­de im Über­gang zwi­schen »kann man ab 16 lesen« und »muss ab 18 dekla­riert wer­den« sind die Gren­zen für Lai­en kaum zu zie­hen (bei ein­deu­ti­ger Por­no­gra­fie sicher­lich, aber dar­um geht es hier im Kern nicht, son­dern um die Grenz­ge­bie­te, die unkla­ren Fäl­le, mit denen Self­pu­blis­her, die in die­sem Bereich schrei­ben, kon­fron­tiert sein dürf­ten. Wo genau fängt der Por­no an?). Hier ein­fach zu behaup­ten, man kön­nen sich das Fach­wis­sen »mal eben anle­sen« ist der­art rea­li­täts­fern, dass es mir bei­na­he kör­per­li­che Schmer­zen bereitet.
Eben­falls dane­ben ist der dann fol­gen­de Rat, einen Anwalt oder Jugend­schutz­be­auf­trag­ten her­an­zu­zie­hen. Na sicher, den bezah­len Self­pu­blis­her selbst­ver­ständ­lich ent­spannt mal eben aus der Por­to­kas­se. Nicht. Was denn nun? »Kann jeder« oder »muss ein Anwalt machen«?

Dass »Por­nos oder SM-Roma­ne z.b. meis­tens als sol­che in den Meta­da­ten gekenn­zeich­net sind« mag für Ver­la­ge zutref­fen, aber nicht für Self­pu­blis­her, denen Meta­da­ten in den aller­meis­ten Fäl­len völ­lig wum­pe sind. Da sind wir wie­der bei der Fokus­sie­rung auf Ver­la­ge, die ja angeb­lich nur eine Begriff­lich­keit ist, wie wir wei­ter oben lern­ten. Tat­säch­lich igno­riert man bei Lueb­be hier aber die grund­le­gen­den Unter­schie­de zwi­schen Ver­la­gen und Selfpublishern.

Beam ist ein unab­hän­gi­ger eBook­shop, der auch Kleinst­an­bie­ter und Autoren via Direkt­an­schluss im Sor­ti­ment führt, jedoch kein Selfpublishing-Portal.

Da muss ich wider­spre­chen. Wenn Autoren ohne Ver­lag Bücher ver­öf­fent­li­chen und ver­kau­fen, sind sie Self­pu­blis­her, auch Indies genannt. Wenn eine Web­sei­te deren eBooks ver­kauft, dann han­delt es sich auch um eine Self­pu­blis­her-Platt­form. Ama­zon ver­kauft Kühl­schrän­ke, Bier­pul­len und Klo­de­ckel, aber eben auch eBooks von Self­pu­blis­hern, des­we­gen ist Ama­zon unter ande­rem auch eine Self­pu­blis­her-Platt­form (neben­bei die größ­te in Deutsch­land). Und des­we­gen ist Beam eBooks neben ande­rem eben auch eine Self­pu­blis­her-Platt­form, denn die ver­kau­fen mei­nes Wis­sens nach kei­ne Kühl­schrän­ke, Bier­pul­len und Klo­de­ckel, aber Ver­lags­bü­cher und sol­che von Indies. Das kann man auch nicht ein­fach mit einem »Sind wir aber nicht! So!« wegdiskutieren.

Der pro­mi­nen­tes­te Anbie­ter, bei dem zu jedem Titel eine Alters­emp­feh­lung obli­ga­to­risch ist, heist Apple.

Apple auf der ande­ren Sei­te ist nun eher kei­ne Self­pu­blis­her-Platt­form im eigent­li­chen Sin­ne. Ama­zon wäre eine kor­rek­te Ant­wort gewe­sen, für die ich Punk­te ver­ge­ben hät­te. So jedoch: »Lueb­be no points«.

Abseits von jugend­ge­fähr­den­den Inhal­ten wird bei beam kei­ne Alters­ein­stu­fung ver­langt. Wir wur­den von der Lan­des­me­di­en­an­stalt mit einer Frist dazu ange­hal­ten, die­se Kenn­zeich­nun­gen bei rele­van­ten Titeln bei und durch unse­re Han­dels­part­ner sicherzustellen.

Hier wird es kaf­ka­esk. In der letz­ten Mail wur­de aus­ge­sagt, es gin­ge nur um die Klap­pen­tex­te (und Cover). Jetzt auf ein­mal for­dert die Lan­des­me­di­en­an­stalt (mit Frist!!einsölf!) laut Lueb­be doch wie­der eine Alters­kenn­zeich­nung für die eBooks? (Für die es mei­ner Ansicht nach kei­ne recht­li­che­Grund­la­ge gibt.) Was denn nun? Ich befürch­te, dass ich eine wirk­lich kla­re und ein­deu­ti­ge Ant­wort von Lueb­be nicht bekom­men wer­de, egal wie oft ich auch nach­ha­ke. Viel­leicht fra­ge ich mal bei der Lan­des­me­di­en­an­stalt nach. Die müs­sen ja schließ­lich wis­sen, was genau sie »ange­mahnt« haben.

Eine Fsk für eBooks gibt es nicht. Es gibt ledig­lich wie beschrie­ben ein fsk-Kenn­zei­chen inner­halb des exis­tie­ren­den Onix­stan­dards (also auf Meta­da­ten­ebe­ne) her­aus­ge­ge­ben von der Orga­ni­sa­ti­on EDITEUR.

Las­sen wir uns das auf der Zun­ge zer­ge­hen: Es gibt kei­ne FSK für eBooks, aber man soll an den eBooks eine FSK-Kenn­zeich­nung anbrin­gen. Die­se Logik erschließt sich mir nicht. Ich hal­te es sogar für gefähr­lich, eine FSK-Kenn­zeich­nung vor­zu­gau­keln, die so tat­säch­lich gar nicht exis­tiert, denn das grenzt an Vor­täu­schung fal­scher Tat­sa­chen. Ich gehe davon aus, dass man des­we­gen abge­mahnt wer­den kann (und selbst wenn nicht, wird es die Abmahn­ma­fia den­noch versuchen).

Was bleibt abschlie­ßend zu sagen?

Abge­mahnt wer­den der­zeit vor allem klei­ne Por­ta­le wie beam. Bei Nicht­ein­hal­tung diver­ser Vor­ga­ben wer­den wir nun gezwun­gen, bestimm­te Inhal­te unse­rer Han­dels­part­ner off­line zu neh­men. Aus Kun­den­sicht sehr scha­de, da natür­lich in keins­ter Wei­se trans­pa­rent ist, war­um gro­ße Por­ta­le wie Ama­zon nicht glei­cher­ma­ßen für sel­bi­ge Titel abge­mahnt werden.

Vor allem klei­ne Por­ta­le. Mimimi.

Ich gehe sicher davon aus, dass auch Ama­zon Post von den Lan­des­me­di­en­an­stal­ten erhal­ten haben wird, soll­te es pro­ble­ma­ti­sche Tex­te auf deren Web­sei­te geben, eben­so wie ande­re »gro­ße Por­ta­le«, denn war­um soll­ten die bei der Lan­des­be­hör­de einen Unter­schied zwi­schen gro­ßen und klei­nen Anbie­tern machen, oder klei­ne Anbie­ter aktiv benach­tei­li­gen? Eine sol­che Annah­me oder Unter­stel­lung ent­behrt jeder Grundlage.
Ich neh­me aber wei­ter­hin an, dass es pro­ble­ma­ti­sche Tex­te bei Ama­zon gar nicht gibt, weil die da ein Auge dar­auf haben – und weil man als Kun­de unan­ge­mes­se­ne Inhal­te mel­den kann. Und man kann sicher davon aus­ge­hen, dass die Ama­zon-Kun­den das in typisch deut­scher Block­wart-Men­ta­li­tät auch tun. Bei Lueb­be möch­te man eine sol­che Prü­fung aber offen­bar nicht durchführen.

Resul­tie­ren­de Kun­de­n­un­zu­frie­den­heit ist ein Ergeb­nis, ein wei­te­res die direk­te Geschäfts­schä­di­gung durch weni­ger Umsatz auf Sei­te von beam. Dar­aus resul­tie­rend auch weni­ger Umsatz bzw. bei Sper­rung eines Titels kein Umsatz mehr für den Ver­triebs­part­ner über beam.

Ähn­lich unzu­frie­den­stel­lend sind die Vor­ge­hens­wei­sen in der Pro­dukt­pi­ra­te­rie bzgl. Ver­stö­ßen bei Mar­ken­recht, wo auch pri­mär die ver­trei­ben­den klei­nen Shops ange­gan­gen wer­den und nicht die wirk­li­chen Ver­trei­ber der Piraterieprodukte.

Was »Pro­dukt­pi­ra­te­rie« mit dem The­ma zu tun hat, müss­te mir mal jemand erklären.

Wir wol­len bei beam ero­ti­sche eBooks ver­kau­fen, natür­lich sind wir nach bes­tem Gewis­sen bemüht, Trans­pa­renz inner­halb des Gen­res zu gewähr­leis­ten. Dies hof­fen wir in Zusam­men­ar­beit gemein­sam mit unse­ren Han­dels­part­nern zu tun. Die Ent­schei­dung zur kon­kre­ten Hand­lung liegt bei jedem einzelnen.

Für wei­te­re Infor­ma­tio­nen ste­he ich ger­ne zur Verfügung!
Sie müs­sen aber auch Ver­ständ­nis dafür haben, dass ich bis­her allei­nig für beam zustän­dig bin und bei dem sehr brei­ten Auf­ga­ben­feld nicht immer direkt jedes Anlie­gen bin­nen eines Tages beant­wor­ten kann.

Vie­le Grü­ße und fro­he Pfings­ten wünscht
(Name entfernt)

Das war´s.

Wie man leicht sehen kann, machen eine Men­ge der Erklä­run­gen bei die­ser Akti­on auch nach reif­li­chem Über­le­gen wenig Sinn und bei Lueb­be wider­spricht man sich selbst.

Wenn das ein Indiz dafür ist, wie der Rest der Bran­che mit dem The­ma umge­hen wird, dann gute Nacht.

Abschlie­ßend ein Hin­weis, den ich bereits getä­tigt habe, den ich aber wegen sei­ner Rele­vanz hier noch­mal wie­der­ho­len möchte:

Wer auf irgend­ei­ner Buch­ver­kaufs­platt­form ein Kon­to eröff­net, muss min­des­tens 18 Jah­re alt sein. Damit ist die­se gan­ze Alters­kenn­zeich­nungs­ge­schich­te eine abso­lu­te Luft­num­mer, denn es ist streng genom­men gar nicht mög­lich, dass Min­der­jäh­ri­ge eBooks kau­fen kön­nen, die erst ab 18 Jah­ren gele­sen wer­den dür­fen. Sicher­zu­stel­len, dass die Anga­ben bei Kon­to­er­öff­nung kor­rekt sind, also die­se zu veri­fi­zie­ren, obliegt dem Betrei­ber der Platt­form, dafür gibt es seit Jah­ren eta­blier­te Pro­zes­se. Und damit wären auch schon alle dies­be­züg­li­chen Pro­ble­me gelöst – ohne sie auf Ver­la­ge oder Self­pu­blis­her abwäl­zen zu müs­sen. Ja, der eRea­der kann zuhau­se her­um­lie­gen, der Fili­us danach grei­fen und dort schlim­me Din­ge fin­den. Aber ist das bei Tot­holz­bü­chern anders? Oder: Wenn Soh­ne­mann sich Por­nos geben möch­te, greift er sicher nicht zum eBook, son­dern sucht garan­tiert eine der frei zugäng­li­chen ein­schlä­gi­gen nicht­deut­schen Platt­for­men im Web auf. Da ist das auch viel … plas­ti­scher als in einem öden Buch.

Gran­di­os der Hin­weis, dass mei­ne Email-Gesprächs­part­ne­rin allei­ne für Beam zustän­dig ist. Gro­ßes Gewicht scheint man der Platt­form bei Lueb­be also nicht zuzu­mes­sen, wenn nur eine ein­zel­ne Per­son den Laden am Lau­fen hal­ten muss – man hät­te es sich bei­na­he den­ken können.

In kei­nem mei­ner Bücher gibt es auch nur ansatz­wei­se ero­ti­sche Inhal­te (es sei denn, man stün­de auf gut geschmier­te Kol­ben, die in feucht damp­fen­den Zylin­dern rhyth­misch pul­sie­ren – und selbst die kom­men nicht vor), so dass mich der gan­ze Zir­kus im Prin­zip nicht betrifft. Da ich aller­dings die Hand­ha­bung und Vor­ge­hens­wei­se in die­sem Fall – vor­sich­tig aus­drückt – für sub­op­ti­mal und plan­los (und in Tei­len für hoch­gra­dig bedenk­lich) hal­te und ich kein Ver­trau­en mehr in Beam als Platt­form bzw. Lueb­be als Betrei­ber habe, den­ke ich dar­über nach, alle mei­ne eBooks dort zu ent­fer­nen. Ins­be­son­de­re, da ich als Self­pu­blis­her ja so offen­sicht­lich unin­ter­es­sant bin, dass man nur Ver­la­ge anspricht.

Ama­zon läuft prima.

Scha­de um die einst­mals gran­dio­se Platt­form Beam eBooks.

AutorIn: Stefan Holzhauer

Meist harm­lo­ser Nerd mit natür­li­cher Affi­ni­tät zu Pixeln, Bytes, Buch­sta­ben und Zahn­rä­dern. Kon­su­miert zuviel SF und Fan­ta­sy und schreibt seit 1999 online darüber.

3 Kommentare for “FSK auf eBooks: Luebbe die Dritte”

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