Der Börsenverein, MVB, das Bundeskartellamt und die ISBN

isbn_janein

An ande­rer Stel­le hat­te ich the­ma­ti­siert, dass die MVB, Toch­ter des Bör­sen­ver­eins des deut­schen Buch­han­dels und allei­ni­ge Aus­ga­be­stel­le von ISBNs in Deutsch­land, sich wei­gert, Num­mern­kon­tin­gen­te an Ein­zel­per­so­nen abzu­ge­ben – und die ange­bo­te­nen ein­zel­nen Num­mern zudem noch mas­siv über­teu­ert sind. Da ich das für eine Aus­nut­zung einer markt­be­herr­schen­den Posi­ti­on hielt (und noch immer hal­te), frag­te ich beim Bun­des­kar­tell­amt nach. Die wider­um wand­ten sich an die MVB bzw. den Bör­sen­ver­ein und die haben dann natür­lich ihre Sicht mit den übli­chen Pla­ti­tü­den ver­tei­digt. Dafür benö­tig­ten sie etli­che Wochen. Lei­der wur­de mir die MVB-Replik nicht zur Ver­fü­gung gestellt, des­we­gen kann ich aus dem Schrei­ben des Bun­des­kar­tell­am­tes nur spe­ku­lie­ren, was genau vor­ge­bracht wur­de. Die Ant­wort des Amtes gebe ich im Fol­gen­den wieder.

Betr.: Ein­ga­be wegen mög­li­chen Miss­brauchs bei der Ver­ga­be von ISBN
Bezug: Ihre E‑Mail vom 23. Novem­ber 2014

Sehr geehr­ter Herr Holzhauer,

Sie hat­ten sich mit E‑Mail vom 23. Novem­ber 2014 an das Bun­des­kar­tell­amt gewandt und gel­tend gemacht, dass das Unter­neh­men MVB – Mar­ke­ting und Ver­lags­ser­vice GmbH (im Fol­gen­den MVB) sei­ne markt­be­herr­schen­de Stel­lung bei der Ver­ga­be von so genann­ten ISBN („Inter­na­tio­nal Stan­dard Book Num­ber«) miss­brau­che, indem MVB gewerb­li­chen Ver­le­gern ande­re Kon­di­tio­nen anbie­te als Pri­vat­ver­le­gern. Ihre Ein­ga­be wur­de an die MVB wei­ter­ge­lei­tet mit der Bit­te, zu der unter­schied­li­chen Behand­lung bei der Ver­ga­be von ISB-Num­mern Stel­lung zu neh­men. Mitt­ler­wei­le liegt der Beschluss­ab­tei­lung die Ant­wort der MVB vor. Danach ist davon aus­zu­ge­hen, dass die Beschluss­ab­tei­lung in der von Ihnen vor­ge­tra­ge­nen Ange­le­gen­heit nicht tätig wer­den kann.
Es ist die stän­di­ge Pra­xis des Bun­des­kar­tell­amts, Ver­wal­tungs­ver­fah­ren in Miss­brauchs­fäl­len nur aus­nahms­wei­se durch­zu­füh­ren, wenn von einem sol­chen Ver­hal­ten gro­ße wett­be­werbs­struk­tu­rel­le Gefähr­dun­gen von weit­rei­chen­der wirt­schaft­li­cher Bedeu­tung aus­ge­hen. Dies ist vor­lie­gend jedoch nicht der Fall. Dabei erscheint es bereits frag­lich, ob die unter­schied­li­che Behand­lung von »Selbst-Ver­la­gen mit abseh­ba­rer ein­ma­li­ger Pro­duk­ti­on« und »Ver­la­gen mit fort­ge­setz­ter Ver­lags­pro­duk­ti­on« bei der Ver­ga­be von ISBN sowie die unter­schied­li­che Preis­staf­fe­lung über­haupt eine unter­schied­li­che Behand­lung dar­stel­len. Denn auch ein markt­be­herr­schen­des Unter­neh­men ist ledig­lich ver­pflich­tet, wirt­schaft­lich gleich­lie­gen­de Sach­ver­hal­te gleich zu behan­deln. Vor­lie­gend erschei­nen jedoch die Kri­te­ri­en zur Ver­ga­be von ISBN sach­lich gerechtfertigt.
Es ist nach­voll­zieh­bar, dass der Ver­wal­tungs­auf­wand der MVB bei gewerb­li­chen Ver­la­gen gerin­ger ist als bei Pri­vat­per­so­nen, die ver­ein­zelt eine ISBN bean­tra­gen. Gewerb­li­che Ver­la­ge mit fort­ge­setz­ter Ver­lags­pro­duk­ti­on tra­gen selbst Ver­ant­wor­tung für die Ver­ga­be der ISBN. Sie bür­gen selbst für die sach­ge­mä­ße Ver­wen­dung von ISBN, bei­spiels­wei­se dafür, dass bei jed­we­der Ver­än­de­rung der Publi­ka­ti­on (Neu­auf­la­ge, ebook etc.) eine neue ISBN ver­ge­ben wer­den muss. Ver­la­ge ver­pflich­ten sich zur Bereit­stel­lung von Meta­da­ten an die MVB, die die­se für die Auf­nah­me der Publi­ka­tio­nen in das »Ver­zeich­nis lie­fer­ba­rer Bücher« (VLB) benö­tigt. Auch kann der Bera­tungs­auf­wand bei Pri­vat­per­so­nen, die ver­ein­zelt ISBN bean­tra­gen, für die MVB höher sein als bei Ver­la­gen, die fort­ge­setzt Publi­ka­tio­nen ver­le­gen und mit den Beson­der­hei­ten der ISBN-Ver­ga­be (z. B. bei Ände­run­gen von Publi­ka­tio­nen, Neu­auf­la­gen, mehr­bän­di­gen Publi­ka­tio­nen, elek­tro­ni­schen Publi­ka­tio­nen usw.) ver­traut sind. Es wäre Ihnen daher zu raten, einen Gewer­be­schein zu bean­tra­gen, wenn Sie pla­nen, dau­er­haft unter eige­nem „label« Publi­ka­tio­nen Drit­ter zu ver­trei­ben und somit als „Ver­lag mit fort­ge­setz­ter Ver­lags­pro­duk­ti­on« aner­kannt zu wer­den. Soweit Sie in Ver­fol­gung ihrer Indi­vi­du­al­in­ter­es­sen Ansprü­che aus dem Missbrauchs­und Dis­kri­mi­nie­rungs­ver­bot der §§ 19, 20 GWB gel­tend machen wol­len, bleibt es Ihnen unbe­nom­men, die­se auf der Grund­la­ge von § 33 GWB und § 823 Abs. 2 BGB vor den Zivil­ge­rich­ten selbst durchzusetzen.

Mit freund­li­chen Grüßen,

Soweit das Bun­des­kar­tell­amt, das die dis­kri­mi­nie­ren­de Ver­ga­be­pra­xis der MVB damit offen­bar legitimiert.

Aus mei­ner Sicht greift die Ant­wort aller­dings zu kurz, da sie sich aus­schließ­lich der Sei­te der Bör­sen­ver­eins-Toch­ter anschließt und die stark gewan­del­te Markt­si­tua­ti­on durch Self­pu­bli­shing und eBooks nicht oder nicht aus­rei­chend würdigt.

Wenn die MVB durch die Ver­ga­be von Kon­tin­gen­ten an Nicht-Ver­la­ge einen Mehr­auf­wand hät­te (was ich in die­ser Ver­all­ge­mei­ne­rung bezweif­le), dann stün­de es ihr offen, zusätz­li­che Dienst­leis­tun­gen auch im Ein­zel­fall in Rech­nung zu stel­len, statt die angeb­li­chen erhöh­ten Kos­ten von jedem zu verlangen.
Die Ant­wort lässt zudem voll­kom­men außer acht, dass Self­pu­blisher selbst zwar Men­gen an Büchern ver­fas­sen kön­nen (und das auch tun), die­se aber nicht selbst ver­kau­fen. Dies erle­di­gen Dienst­leis­ter, der Autor erhält ledig­lich Tan­tie­men, wie von einem Ver­lag – und um Tan­tie­men zu bekom­men, muss man kein Gewer­be grün­den. Der drit­te Punkt ist die Abga­be kos­ten­lo­ser eBooks unter Crea­ti­ve Com­mons-Lizen­zen. Die ver­kauft man eben­falls nicht, muss dafür dem­nach auch kein Gewer­be anmel­den. Und: Im Aus­land erhält man ISBNs zum Teil völ­lig umsonst.

Ich hat­te eine ent­spre­chen­de Fol­ge­an­fra­ge an das Bun­des­kar­tell­amt bereits formuliert:

Sehr geehr­te Damen und Herren,

ich bedan­ke mich für die Beant­wor­tung mei­ner Anfra­ge vom Novem­ber 2014. Lei­der muss ich fest­stel­len, dass in die­ser eini­ge Aspek­te mei­ner Ansicht nach nicht aus­rei­chend gewür­digt wur­den. Zudem möch­te ich dar­auf hin­wei­sen, dass es mir kei­nes­falls um mich geht, mei­ne Bei­spie­le waren genau das, die sich aller­dings auf etli­che Per­so­nen anwen­den las­sen. Es geht um eine prin­zi­pi­el­le Betrach­tung der benach­tei­li­gen­den Preis­po­li­tik der MVB.

1. Dass der Auf­wand für die MVB bei der ISBN-Ver­ga­be an Pri­vat­per­so­nen höher sein kann als bei Ver­la­gen, hal­te ich für grund­sätz­lich mög­lich, aller­dings kann ich dar­in kei­ne nach­voll­zieh­ba­re Begrün­dung oder Recht­fer­ti­gung für die im Ver­gleich mit den Ver­lags­prei­sen immens über­höh­ten Prei­se für ISBNs sehen. Ein gerin­ger Auf­schlag wäre viel­leicht nach­voll­zieh­bar. Die Aus­sa­ge, es käme bei Ein­zel­per­so­nen regel­mä­ßig zu deut­lich erhöh­tem Bera­tungs­auf­wand hal­te ich für nicht beleg­bar und eine rei­ne Schutz­be­haup­tung des MVB. Die Bedin­gun­gen zur Nut­zung einer ISBN kann man auf der Web­sei­te des MVB leicht ein­se­hen. Ich hal­te die­se Argu­men­ta­ti­on der MVB aller­dings für neben­ran­gig. Zudem ein erhöh­ter Bera­tungs­auf­wand auch ein­fach im Ein­zel­fall berech­net wer­den könn­te, statt ihn allen Nut­zern auf­zu­er­le­gen – auch jenen, die gar kei­ne zusätz­li­che Bera­tung benötigen.

2. Ihre Ant­wort lässt mei­ner Ansicht nach die aktu­el­len Markt­rea­li­tä­ten außer acht, die sich in den letz­ten Jah­ren nicht zuletzt auf­grund der groß­flä­chi­gen Akzep­tanz von eBooks deut­lich ver­än­dert haben. Self­pu­blisher selbst ver­kau­fen kei­ne Bücher, dies tun beauf­trag­te Dienst­leis­ter für sie. Die­se ver­kau­fen die Bücher und die Self­pu­blisher erhal­ten dann Tan­tie­men, ähn­lich wie sie die von einem Ver­lag erhal­ten wür­den. Tan­tie­men kann man ohne Gewer­be­schein erhal­ten, dies ist sogar die Regel bei frei­be­ruf­li­chen Autoren, denn und ich wei­se dar­auf noch­mal aus­drück­lich hin, der Self­pu­blisher ver­kauft selbst gar nichts. Den­noch wäre es wün­schens­wert, wenn die­se Self­pu­blisher bei ent­spre­chen­dem Buch­out­put auch ISBN-Kon­tin­gen­te erwer­ben könn­ten. Aus die­sem Grund geht mei­ner Mei­nung nach der Ver­weis auf das zwin­gend not­wen­di­ge Gewer­be fehl.

3. Eine wei­te­re Neue­rung im Markt sind die soge­nann­ten Crea­ti­ve Com­mons-Lizen­zen. Die­se erlau­ben eine kos­ten­lo­se Nut­zung von Wer­ken (auch die­se exis­tie­ren bereits seit etli­chen Jah­ren). Eine die­ser Lizen­zen (CC BY-NC) erlaubt pri­va­te Wei­ter­ga­be, ver­bie­tet aller­dings kom­mer­zi­el­le Nut­zung. Wenn ich eBooks kos­ten­los unter die­ser Lizenz über Online­por­ta­le abseits von Ama­zon anbie­ten möch­te, benö­ti­ge ich eben­falls ISB-Num­mern. Die MVB weist auf ihrer Web­sei­te ja aus­drück­lich dar­auf hin, dass auch kos­ten­lo­se eBooks eine ISBN haben soll­ten (ich hat­te Ihnen ein Bild­schirm­fo­to als Nach­weis zur Ver­fü­gung gestellt). Bei einer kos­ten­lo­sen Abga­be unter Crea­ti­ve Com­mons ist eben­falls kein Gewer­be nötig, es wird ja de fac­to nichts ver­kauft, ähn­lich wie bei Open Source-Soft­ware. Auch hier muss der Hin­weis auf ein Gewer­be somit fehl gehen.

Wie Sie sehen, exis­tie­ren Fäl­le für eine Nut­zung von ISBNs, ohne dass eine gewerb­li­che Absicht vor­liegt, die Zahl sol­cher Fäl­le ist durch den Medi­en­wan­del im Bereich Buch in den letz­ten Jah­ren expo­nen­ti­ell gestie­gen. Nach mei­ner Ansicht will die MVB, Toch­ter der Lob­by­ver­ei­ni­gung Bör­sen­ver­eins des deut­schen Buch­han­dels, mit der äußerst unat­trak­ti­ven Preis­ge­stal­tung uner­wünsch­te neue Mit­be­wer­ber, näm­lich bei­spiels­wei­se die Self­pu­blisher, aus dem Markt fern­hal­ten und ihnen die Nut­zung von ISBNs deut­lich erschweren.
Noch­mals: es ging bei mei­ner ursprüng­li­chen Anfra­ge in keins­ter Wei­se um mei­ne Per­son und/oder mei­ne per­sön­li­che Situa­ti­on, die Ver­ga­be­pra­xis ist von Bedeu­tung für eine nicht uner­heb­li­che Zahl von Self­pu­blishern und Anbie­tern von Wer­ken unter CC-Lizenz­mo­del­len in Deutsch­land. Aus die­sem Grund hal­te ich die Preis­ge­stal­tung und die Wei­ge­rung, Kon­tin­gen­te an Pri­vat­per­so­nen abzu­ge­ben, nach wie vor für missbräuchlich.

Ich wür­de Sie bit­ten, die Sach­la­ge unter Berück­sich­ti­gung mei­ner oben genann­ten Anmer­kun­gen, ins­be­son­de­re der Punk­te 2 und 3 erneut zu bewerten.
Vie­len Dank.

Mit freund­li­chem Gruß,
Ste­fan Holzhauer

Ich wer­de aller­dings noch­mal dar­über nach­den­ken, ob ich die tat­säch­lich so ver­schi­cke, oder es ein­fach lasse.

War­um?

Aus drei Gründen:

1. Das Bun­des­kar­tell­amt ist eine deut­sche Behör­de. §1: Deut­sche Behör­den haben bekann­ter­ma­ßen immer Recht. §2: Soll­te dies nicht zutref­fen, tritt auto­ma­tisch Para­graph eins in Kraft. Ich gehe nicht davon aus, dass sich da jemand die Blö­ße geben wür­de, die ers­te Ent­schei­dung zu revidieren.

2. Beim Bör­sen­ver­ein wird man auf der Durch­füh­rung behar­ren und dafür immer neue Aus­re­den erfin­den. Mei­ne knapp bemes­se­ne Zeit ist mir eigent­lich zu wert­voll, das wei­ter zu ver­fol­gen, ich bin nur eine Ein­zel­per­son, der Bör­sen­ver­ein hat eine gan­ze Rechts­ab­tei­lung für die For­mu­lie­rung spitz­fin­di­ger und lega­le­sisch kor­rek­ter Ausreden.

3. Und der wich­tigs­te Punkt: Bör­sen­ver­ein und MVB schie­ßen sich selbst gehö­rig ins Knie, wenn sie ver­su­chen, Self­pu­blisher drau­ßen zu hal­ten, indem sie (unter ande­rem) Phan­ta­sie­prei­se für ISB-Num­mern und VLB-Ein­trä­ge ansa­gen. Ama­zon ver­kauft um gigan­ti­sche Län­gen mehr selbst­pu­bli­zier­te Bücher und eBooks als der gesam­te rest­li­che Online- und Off­line­han­del. Dass dem so ist, wis­sen wir aus dem lau­ten Gejam­me­re der letz­ten Jah­re. Wenn die­se Bran­che aber offen­sicht­lich die Self­pu­blisher-Wer­ke gar nicht will – das könn­te man dar­aus ent­neh­men, dass man hier so zickt (Ali­bi-Ver­lags­an­ge­bo­te, die nur die Self­pu­blisher abzo­cken wol­len, las­sen wir mal außen vor) – dann ver­kauft man als Self­pu­blisher eben wei­ter­hin auf der ein­zi­gen wirk­lich rele­van­ten Platt­form, näm­lich Amazon.

Eine ASIN kos­tet nichts.

Und – sei­en wir doch mal ehr­lich: Letzt­end­lich nut­zen die teu­er gekauf­ten ISBNs und VLB-Ein­trä­ge gar nichts, wenn der sprich­wört­li­che Buch­händ­ler an der Ecke die Bücher zwar im Ver­zeich­nis fin­det, sie aber dem Kun­den trotz­dem nicht beschafft, weil der Groß­händ­ler sie nicht hat, und man dann tat­säch­lich direkt beim Anbie­ter bestel­len müss­te, wor­auf man kei­nen Bock hat. Klein­ver­la­ge wis­sen wovon ich rede.

Quint­essenz: Been­den wir das Gan­ze mit einem »und tschüß!« in Rich­tung Bör­sen­ver­ein und nut­zen alter­na­ti­ve Ver­triebs­we­ge, die auch noch viel effek­ti­ver und ein­fa­cher sind. Ich bin zudem sicher, dass sich noch wei­te­re Ver­triebs­we­ge über das Inter­net auf­tun wer­den (es gibt bereits wel­che: Goog­le Books, iTu­nes und diver­se mehr), bei denen der Umsatz selbst­ver­ständ­lich eben­falls kom­plett an der Buch­bran­che vor­bei läuft. Ich möch­te dann aber kein Geme­cker hören.

p.s.: Viel­leicht mel­de ich auch ein Gewer­be an, bekom­me dann ISBN-Num­mern und kann die­se zum Selbst­kos­ten­preis an befreun­de­te Self­pu­blisher wei­ter geben, ohne damit irgend­wel­che Ein­nah­men zu gene­rie­ren. Die pap­pen dann mein »Label« auf ihren Umschlag und alle sind glück­lich (und das Finanz­amt erkennt mir den Gewer­be­sta­tus nach ein paar Jah­ren ab, weil kei­ner­lei Gewin­ne erwirt­schaf­tet wer­den). Aber eigent­lich wider­strebt es mir, mich den uralten, über­kom­me­nen Riten der Bran­che zu unter­wer­fen. Und ich habe auch ehr­lich kei­ne Lust mich noch­mal mit den Gier­lap­pen von der IHK aus­ein­an­der zu set­zen, die sofort in der Tür ste­hen und Geld für eine Mit­glied­schaft wol­len, die ich nicht will und nicht brauche.

Views: 0

6 Kommentare zu „Der Börsenverein, MVB, das Bundeskartellamt und die ISBN“

  1. Gewer­be­schein führt zu IHK-Mit­glied­schaft und Berufs­ge­nos­sen­schafts­bei­trä­gen. Die­se Kos­ten könn­test du ver­su­chen über die Bereit­stel­lung bil­li­ger ISBN unter dei­nem Label wie­der rein­zu­ho­len. Ein biss­chen auf­ge­run­det und du hast (bei aus­rei­chen­der ISBN-Abnah­me) einen mar­gi­na­len Gewinn und der Gewer­be­schein bleibt dir erhalten.
    Aller­dings bringt eine ISBN allein – wie du schon geschrie­ben hast – gar nichts.

  2. Ich habe aller­ding gar kei­ne Lust, mich den Machen­schaf­ten der IHK noch­mals aus­zu­set­zen, die mei­ner Mei­nung nach an Erpres­sung gren­zen. Und gegen die Men­schen­rech­te ver­sto­ßen, denn: All­ge­mei­ne Erklä­rung der Men­schen­rech­te, Arti­kel 20: »Nie­mand darf gezwun­gen wer­den, einer Ver­ei­ni­gung anzugehören.«

    Und wie ich schon schrieb: Ich habe eigent­lich gar kei­ne Lust, mich den Metho­den und Riten der Buch­bran­che unter­wer­fen, wenn es eigent­lich gar nicht nötig ist. Wenn der Buch­han­del aus­drück­lich Self­pu­blisher­bü­cher nicht ver­kau­fen möch­te, dann ver­kau­fe ich die halt über Amazon.

  3. Ehr­lich gesagt: Wenn die Mail doch schon fer­tig ist, wür­de ich sie abschi­cken. Was hast du zu ver­lie­ren? Im schlimms­ten Fall kommt kei­ne Ant­wort oder die nega­ti­ve Ant­wort, die du erwartest.

    Aber sie jetzt noch abzu­schi­cken, wo sie doch aus­for­mu­liert ist, kos­tet kei­ne Ener­gie mehr

    Und viel­leicht – nur viel­leicht bewirkt sie ja was …

  4. Pingback: Markierungen 03/27/2015 - Snippets

  5. Och, bit­te schick die zwei­te E‑Mail ab. Dann kann sich der MVB hin­ter­her wenigs­tens nicht her­aus­re­den, sie hät­ten es nicht gewusst.

  6. Pingback: Die eskapistischen Links der Woche – Ausgabe 11/2015 | nerdlicht.net

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Nach oben scrollen

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies und von eingebundenen Skripten Dritter zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest (Navigation) oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst Du Dich damit einverstanden. Dann können auch Cookies von Drittanbietern wie Amazon, Youtube oder Google gesetzt werden. Wenn Du das nicht willst, solltest Du entweder nicht auf "Akzeptieren" klicken und die Seite nicht weiter nutzen, oder Deinen Browser im Inkognito-Modus betreiben, und/oder Anti-Tracking- und Scriptblocker-Plugins nutzen.

Mit einem Klick auf "Akzeptieren" werden zudem extern gehostete Javascripte freigeschaltet, die weitere Informationen, wie beispielsweise die IP-Adresse an Dritte weitergeben können. Welche Informationen das genau sind liegt nicht im Einflussbereich des Betreibers dieser Seite, das bitte bei den Anbietern (jQuery, Google, Youtube, Amazon, Twitter *) erfragen. Wer das nicht möchte, klickt nicht auf "akzeptieren" und verlässt die Seite.

Wer wer seine Identität im Web schützen will, nutzt Browser-Erweiterungen wie beispielsweise uBlock Origin oder ScriptBlock und kann dann Skripte und Tracking gezielt zulassen oder eben unterbinden.

* genauer: eingebettete Tweets, eingebundene jQuery-Bibliotheken, Amazon Artikel-Widgets, Youtube-Videos, Vimeo-Videos

Schließen