2013

Sir Ian McKellen spielt Sherlock Holmes

Sir Ian McKellen

Der bri­ti­sche Schau­spie­ler Sir Ian McKel­len kann einen wei­te­ren iko­ni­schen Cha­rak­ter zu sei­ner Rei­he hin­zu­fü­gen. Screen­dai­ly mel­det, dass Icon, See-Saw, Film-Nati­on Anne Carey und BBC Films einen Kino­film über Sher­lock Hol­mes rea­li­sie­ren wer­den. Er wird sich um einen älte­ren Hol­mes dre­hen, der noch­mal aus dem Ruhe­stand kommt, um einen Fall zu lösen.

Der Titel wird SLIGHT TRICK OF THE MIND sein und die Hand­lung dreht sich um einen Hom­les, der schon lan­ge kei­ne Fäl­le mehr löst. Im Jahr 1947 lebt er in einem ver­schla­fe­nen Ört­chen in Sus­sex, zusam­men mit sei­ner Haus­häl­te­rin und deren Sohn, der sich als Hob­by­de­tek­tiv betä­tigt.  Doch trotz sei­nes Ruhe­stan­des wird er von einem Fall ver­folgt, den er vor 50 Jah­ren nicht lösen konn­te. Er erin­nert sich nur an Frag­men­te: eine Kon­fron­ta­ti­on mit einem erbos­ten Ehe­mann, und ein gehei­mes Band mit des­sen wun­der­schö­ner aber psy­chisch insta­bi­ler Frau.

Die Dreh­ar­bei­ten für SLIGHT TRICK OF THE MIND begin­nen im April 2014, wann wir den Film dann zu sehen bekom­men wer­den (oder ob wir ihn in Deutsch­land über­haupt sehen wer­den) ist noch nicht klar.

Will ich McKel­len als Seni­or-Hol­mes sehen! Dar­auf könnt ihr aber wet­ten, dass ich das will!

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Bild: Sir Ian McKel­len auf dem 2013 San Die­go Comic Con, von Gage Skid­mo­re, aus der Wiki­pe­dia, CC BY-SA

AGENTS OF S.H.I.E.L.D.: Blick hinter die Kamera

Es ist nicht mehr lan­ge hin, Joss Whe­dons AGENTS OF S.H.I.E.L.D. star­tet in den USA am 24. Sep­tem­ber auf ABC und Mar­vel haut wei­ter­hin Wer­be­vi­de­os raus, dass das Web qualmt. Dies­mal einen »behind the scenes«-Clip.

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Ann Carol Crispin (1950 – 2013)

Cover Yesterdays Son

Bereits am 6. Sept­me­ber ver­starb die US-ame­ri­ka­ni­sche Sci­ence Fic­tion- und Fan­ta­sy-Autorin A. C. Crispin. Sie wur­de ins­be­son­de­re bekannt durch meh­re­re Roma­ne im STAR TREK-Uni­ver­sum.

Ann Carol Crispin begann ihre Kar­rie­re als Autorin im Jahr 1983 und wur­de im Gen­re schnell bekannt. Der ers­te Roman war YESTERDAYS SON, des­sen Hand­lung sich um einen Sohn des Vul­ka­ni­ers Spock dreh­te und der sich in Fan­krei­sen bis heu­te gro­ßer Beliebt­heit erfreut. Eine wei­te­re äußerst erfolg­rei­che Sto­ry spann in in SAREK um Spocks Vater. Mit der STAR­BRIDGE-Rei­he schuf sie aber auch ihr eige­nes Uni­ver­sum und mach­te mit ihrer Han Solo-Tri­lo­gie auch einen Abste­cher zu STAR WARS. Wei­ter­hin schrieb sie Roma­ne zu V – DIE AUSSERIRDISCHEN BESUCHER, ALIEN: RESURRECTION oder PIRATES OF THE CARIBBEAN.

Wei­ter­hin war sie Vize­prä­si­den­tin der Sci­ence Fic­tion and Fan­ta­sy Wri­ters Asso­cia­ti­on of Ame­ri­ca (SFWA) und grün­de­te zusam­men mit Vic­to­ria Strauss »Wri­ters Bewa­re«, eine SFWA-Grup­pe, die neue Autoren vor unse­riö­sen Agen­ten, Ver­le­gern und Redak­teu­ren war­nen und sie vor ihnen schüt­zen soll­te.

Am 3. Sep­tem­ber ver­öf­fent­lich­te start​rek​.com ihren Abschieds­gruß an die Fans:

I want to thank you all for your good wis­hes and pray­ers. I fear my con­di­ti­on is dete­rio­ra­ting. I am doing the best I can to be posi­ti­ve but I pro­ba­b­ly don’t have an awful lot of time left. I want you all to know that I am recei­ving excel­lent care and am sur­roun­ded by fami­ly and fri­ends.

Drei Tage spä­ter ver­starb die Autorin an ihrem Krebs­lei­den, sie wur­de nur 63 Jah­re alt.

Ad astra, Ann Carol. Crispin, ich habe Dei­ne Bücher geliebt.

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Cover YESTERDAY´S SON Copy­right Pocket Books. Lei­der gibt es kein frei nutz­ba­res Bild der Autorin.

Unknown 2013 – Indie-Buchmesse in Essen

unknown 2013

An die­sem Wochen­en­de (06. bis 09. Sep­tem­ber 2013) fin­det in Essen die ers­te »Unknown« statt, eine Buch­mes­se aus­schließ­lich für Inde­pen­dent- und unbe­kann­te Autoren. Ort des Gesche­hens ist das »Unper­fekt­haus«, das allei­ne schon einen Besuch wert ist. Das Kon­zept des Unper­fekt­hau­ses ist es, dass jeder, der das Haus betre­ten möch­te, einen Obo­lus ent­rich­tet. Dafür darf man sich eine Zeit lang im Unper­fekt­haus auf­hal­ten und erhält nicht­alk­ho­ho­li­sche Geträn­ke frei. Wer etwas Essen möch­te (es gibt eine umfang­rei­che Aus­wahl) oder wem der Sinn nach einem Bier oder Wein steht, der kann die­se gegen Bezah­lung eben­falls bekom­men. Vom auf die­se Art und Wei­se ein­ge­nom­me­nen Geld wird zum einen das Haus unter­hal­ten, zum ande­ren – und das ist viel wich­ti­ger – kann man aller­dings kos­ten­los Räu­me für künst­le­ri­sche Unter­neh­mun­gen bekom­men. Im gesam­ten Haus fin­den sich Künst­ler der ver­schie­dens­ten Spiel­ar­ten, die ihre Wer­ke aus­stel­len und auch ver­kau­fen – und man kann ihnen sogar beim Arbei­ten zuse­hen.

In Tei­len des Hau­ses fin­det an die­sem Wochen­en­de zum ers­ten Mal die »Unknown« statt, eine Buch­mes­se aus­schließ­lich für Indie- und unbe­kann­te Autoren. Die bie­ten dort ihre Wer­ke feil, ste­hen zu Gesprä­chen bereit und selbst­ver­ständ­lich wer­den auch Lesun­gen ver­an­stal­tet. Unter den vor­ge­stell­ten Büchern wie erwar­tet ein nicht gerin­ger Anteil an Phan­tas­tik, aber auch Kri­mis, Mit­tel­al­ter­li­ches und eine Men­ge mehr sind zu fin­den. Eine sehr ange­neh­me Ver­an­stal­tung mit net­ten Leu­ten.

Sämt­li­che Infor­ma­tio­nen fin­det man auf der Web­sei­te des Ver­an­stal­ters, auch das Unper­fekt­haus hat selbst­ver­ständ­lich eine Web­prä­senz, der man Ein­tritts­prei­se und Gebo­te­nes ent­neh­men kann.

Wie gesagt: ein Besuch lohnt sich sowie­so, an die­sem Wochen­en­de umso mehr, wer also in der Nähe von Essen wohnt, soll­te sich auf den Weg machen. Man tut auch noch eine gute Tat und unter­stützt eine gran­dio­se Idee und Künst­ler.

Hier zum wei­te­ren Anfüt­tern noch ein Video vom Unper­fekt­haus:

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Logo Unknown Essen Copy­right Swen Oli­ver

Erster Trailer zum ROBOCOP-Remake

Zum Remake von ROBOCOP gibt es einen ers­ten Trai­ler. Der mich nicht so recht über­zeugt, denn das ist mir im Ver­gleich zum Vor­bild alles zu clean und nicht zynisch genug. Wirk­lich wer­ten kann man natür­lich erst, wenn man den Film gese­hen hat, aber zum einen zeigt mir der neue ROBOCOP zu oft sein Gesicht und da ist mir zuviel Trä­nen­drü­sen-Fami­li­en-Schm­uh in dem Trai­ler. Man wird das am 9. Febru­ar 2014 prü­fen kön­nen, denn dann läuft er in Deutsch­land an.

Regie führt José Padil­ha, es spie­len unter ande­rem Joel Kin­na­man, Micha­el Kea­ton, Gary Old­man, Samu­el L. Jack­son, Abbie Cor­nish, Jackie Ear­le Haley, Jay Baru­chel, Jen­ni­fer Ehle, Micha­el Ken­neth Wil­liams und Mari­an­ne Jean-Bap­tis­te.

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Der Börsenverein und das Leistungsschutzrecht

Screenshot Netz-Monitor Buch

Neu­lich fiel mir auf, dass der Bör­sen­ver­ein des Deut­schen Buch­han­dels wie­der ein­mal in sei­nem »Netz-Moni­tor Buch« auf einen mei­ner Arti­kel ver­linkt und die­sen auch in Aus­zü­gen wie­der­ge­ge­ben hat­te. Das stört mich nun grund­sätz­lich nicht (trotz des ver­mut­li­chen Ver­sto­ßes gegen CC BY-NC-SA), aller­dings war ich schon befrem­det, dass sie nicht ein­mal in der Lage waren, mei­nen Namen kor­rekt wie­der­zu­ge­ben. Da stand »Ste­fan Holz­au­ser« statt »Ste­fan Holz­hau­er«. Ich habe der Pres­se­ab­tei­lung dar­auf­hin eine Mail geschrie­ben, in der ich um Kor­rek­tur mei­nes Namens bat. Wäh­rend ich schrieb, fiel mir auf, dass die Inhal­te, die da im Netz-Moni­tor ver­öf­fent­licht wer­den, im Prin­zip genau sol­che sind, wie sie durch das am 1. August in Kraft getre­te­ne »Leis­tung­s­chutz­recht für Pres­se­ver­le­ger« eigent­lich geschützt sein soll­ten. Des­we­gen füg­te ich fol­gen­de Fra­ge an:

Sind Sie eigent­lich der Ansicht, dass die Text­aus­schnit­te in Ihrem »Netz-Moni­tor Buch« gemäß dem am 1. August 2013 in Kraft getre­te­nen Leis­tungs­schutz­recht in die­ser Form unbe­denk­lich sind?

Dar­auf­hin pas­sier­te erst ein­mal: nichts. Ich habe dann zwei Tage spä­ter noch­mal nach­ge­fragt und die ursprüng­li­che Mail wei­ter gelei­tet. Die Ant­wort auf die Fra­ge zum LSR hät­te von mir aus noch län­ger auf sich war­ten las­sen dür­fen, aber mei­nen Namen woll­te ich schon schnell geän­dert haben. Dies­mal kam die Ant­wort kurz­fris­tig:

Was das Leis­tungs­schutz­recht betrifft, sind von die­sem Diens­te aus­ge­nom­men, die »die ver­le­ge­ri­sche Leis­tung auf ande­re Wei­se nut­zen, z. B. indem sie dem Inter­net-Nut­zer auf­grund eige­ner Wer­tung eine Aus­wahl von Pres­se­er­zeug­nis­sen anzei­gen.« Dar­über hin­aus heißt es in § 87g (4) UrhG‑E: »Zuläs­sig ist die öffent­li­che Zugäng­lich­ma­chung von Pres­se­er­zeug­nis­sen oder Tei­len hier­von, soweit sie nicht durch gewerb­li­che Anbie­ter von Such­ma­schi­nen oder gewerb­li­che Anbie­ter von Diens­ten erfolgt, die Inhal­te ent­spre­chend auf­be­rei­ten.«
Der Bör­sen­ver­ein ist kein gewerb­li­cher Anbie­ter in die­sem Sin­ne und der Netz-Moni­tor BUCH eine Dienst­leis­tung über­wie­gend für Mit­glie­der, die den Online-Dis­kurs durch redak­tio­nel­le Aus­wahl von Blog­bei­trä­gen för­dern will.

Wir hal­ten fest: der Bör­sen­ver­ein ist der Ansicht, dass das Leis­tungs­schutz­recht für sei­nen »Netz-Moni­tor Buch« nicht gilt. Das fin­de ich ehr­lich gesagt äußerst ulkig, denn das Gegen­teil dürf­te der Fall sein. Rechts­an­walt Schwen­ke (einer von den Guten) schreibt in einem sei­ner Arti­kel zu die­sem The­ma sehr ein­deu­tig:

Das Leis­tungs­schutz­recht betrifft nur Such­ma­schi­nen und Diens­te, die Inhal­te ähn­lich wie Such­ma­schi­nen auf­be­rei­ten. Damit sind Aggre­ga­ti­ons­diens­te gemeint, die Pres­ser­zeug­nis­se gesam­melt auf­lis­ten, wie zum Bei­spiel Pres­se­schau­en oder Blog­ar­ti­kel­über­sich­ten.

Und um eine Pres­se­schau bzw. um eine Blog­ar­ti­kel­über­sicht (oder genau­er: um eine Über­sicht über Arti­kel aus dem Netz) han­delt es sich beim »Netz-Moni­tor Buch« ein­deu­tig. Und sie steht offen im Netz, auch wenn sie laut der Stel­lung­nah­me »eine Dienst­leis­tung über­wie­gend für Mit­glie­der« ist.

Wei­ter schreibt RA Schwen­ke:

Such­ma­schi­nen und Aggre­ga­ti­ons­diens­te dür­fen aus Pres­se­er­zeug­nis­sen ein Jahr lang nur »ein­zel­ne Wör­ter oder kleins­te Text­aus­schnit­te« über­neh­men …

Die im Netz-Moni­tor Buch wie­der­ge­ge­ben Tex­te über­schrei­ten das bei Wei­tem.

Dann heisst es in der Stel­lung­nah­me: « … der Bör­sen­ver­ein ist kein gewerb­li­cher Anbei­ter in die­sem Sin­ne«. Das fin­de ich noch viel ulki­ger. Wer eine pri­va­te Web­sei­te oder ein Blog betreibt, der wird von Gerich­ten bereits als gewerb­li­cher Anbie­ter ein­ge­stuft, wenn er Wer­be­an­zei­gen schal­tet oder Affi­lia­te-Links setzt. Dabei ist es völ­lig uner­heb­lich, ob damit eine Gewinn­erzie­lungs­ab­sicht ein­her geht. Eben­so wenig muss die Gewinn­erzie­lungs­ab­sicht sich mei­ner Mei­nung nach auf die Pres­se­schau direkt bezie­hen. Dass der Bör­sen­ver­ein der Ansicht ist, kein gewerb­li­cher Anbie­ter zu sein, und das trotz der Rechts­form als Ver­ein, dem Erhe­ben von Mit­glieds­bei­trä­gen, einem Geschäfts­füh­rer (fällt jeman­dem das Wort »Geschäft« auf?) und einer Umsatz­steu­er­num­mer im Impres­sum sei­ner Web­sei­te, das hat mich nicht wenig erhei­tert.

Im Prin­zip wäre mir das alles egal. Aller­dings sind es Bör­sen­ver­eins-Geschäfts­füh­rer Ski­pis und Vor­ste­her Hon­ne­fel­der, die zu jeder sich bie­ten­den Gele­gen­heit auf Ein­hal­tung der Urhe­ber­rechts­ge­set­ze pochen oder sogar deren Ver­schär­fung zu Unguns­ten der Bür­ger for­dern. Umso erstaun­li­cher, dass der Bör­sen­ver­ein selbst sich offen­bar eines … na sagen wir mal … »eher gelas­se­nen« Umgangs mit sol­chen Geset­zen beflei­ßigt. Wol­len wir hof­fen, dass der Bör­sen­ver­ein nicht den Umtrie­ben eines bösen Abmahn-Abzo­ckers zum Opfer fällt.

Ob der Bör­sen­ver­ein mit sei­nen Ansich­ten Recht hat, wird sich ent­schei­den, wenn es die ers­ten kon­kre­ten Urtei­le zum Leis­tungs­schutz­recht gibt. Doch die sonst so streit­ba­ren Pres­se­ver­le­ger (sogar die Haupt­in­itia­to­ren vom Sprin­ger-Ver­lag) hal­ten sich bis­her merk­wür­dig damit zurück, Prä­ze­denz­fäl­le zu schaf­fen …

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Screen­shot: aus dem Netz­mo­ni­tor Buch mit den Aus­zü­gen aus mei­nem Arti­kel (und dem kor­ri­gier­ten Namen)

Der Elektrische Reporter zu Fan-Fiction

Die übli­che Ziel­grup­pe des ZDF wird ver­mut­lich nur »Bahn­hof« ver­ste­hen, bei einem aktu­el­len Clip des Elek­tri­schen Repor­ters, denn laut Aus­sa­ge einer hohen Reprä­sen­tan­tin des Sen­ders möch­te der Inten­dant sich dar­um bemü­hen, das Durch­schnitts­al­ter der Zuschau­er von 61 auf 60 Jah­re (!) zu sen­ken (dazu fällt mir echt nix mehr ein). Davon abge­se­hen ist der Clip über das Phä­no­men Fan-Fic­tion wirk­lich tref­fend und durch­aus sehens­wert.

Ich gehe per­sön­lich davon aus, dass Fan-Fic­tion in Zukunft kein The­ma mehr blei­ben wird, das sich unbe­ach­tet in Nischen des Inter­nets abspielt. Allein die Tat­sa­che, dass Ama­zon auf den Zug auf­ge­sprun­gen ist, zeigt, dass es Poten­tia­le geben könn­te. Im Weg steht wie immer das Urhe­ber­recht, das (Man­tra on) drin­gend an die Rea­li­tä­ten des Inter­net-Zeit­al­ters ange­passt wer­den muss – und nicht umge­kehrt (Man­tra off).

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Bad Robot macht WESTWORLD-Serie für HBO

HBO hat kürz­lich einen Pilot­film für eine mög­li­che Serie in Auf­trag gege­ben, die auf Micha­el Crich­tons Film WESTWORLD aus dem Jahr 1973 basie­ren soll. Die Show kommt von J. J. Abrams´ Pro­duk­ti­ons­fir­ma Bad Robot und War­ner Bros. TV. Damit kauft das Pre­mi­um-Cable Net­work erneut eine Pro­duk­ti­on von einem exter­nen Stu­dio ein.

In WESTWORLD geht es um einen Ver­gnüngungs­park, der den Wil­den Wes­ten rekre­iert und in dem die NPCs (für Rol­len­spiel­frem­de: non­play­er-cha­rac­ters, Nicht­spie­ler-Cha­rak­te­re) durch Robo­ter gestellt wer­den. Doch die dre­hen irgend­wann durch … Laut Pres­se­mel­dung han­delt es sich um eine »düs­te­re Odys­see über die Däm­me­rung des künst­li­chen Bewusst­seins und die Zukunft der Sün­de«.

Bryan Burk von Bad Robot wird den Pilo­ten zusam­men mit dem Vete­ra­nen Jer­ry Weint­raub pro­du­zie­ren. Das Dreh­buch wird unter ande­rem von Jona­than Nolan (DARK KNIGHT) ver­fasst. Es han­delt sich um die ers­te Serie von Bad Robot für HBO.

Wer den Ori­gi­nal­film nicht kennt, oder sich nur düs­ter erin­nert, hier der Trai­ler:

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In Kürze kostenlos: BEST OF EBOOKS

Cover "Best Of eBooks"

Vom 6. bis ein­schließ­lich 10. Sep­tem­ber gibt es ein soeben erschie­ne­nes elek­tro­ni­sches Buch gra­tis bei Ama­zon, das wesent­li­che Hil­fe­stel­lung bei der Ori­en­tie­rung im Bücher­meer lie­fert. BEST OF EBOOKS bie­tet auf umge­rech­net ca. 350 Buch­sei­ten Arbeits­pro­ben von hand­ver­le­se­nen Top-Autoren aus allen Gen­res. Es han­delt sich um den ers­ten Band einer Rei­he, die regel­mä­ßig fort­ge­setzt wer­den soll.

Der E‑Book-Markt ent­wi­ckelt sich mit explo­si­ons­ar­ti­ger Geschwin­dig­keit. Lese­ge­wohn­hei­ten ändern sich. Sta­tis­ti­ker sagen einen Markt­an­teil von zwan­zig bis fünf­und­zwan­zig Pro­zent vor­aus. So posi­tiv die­se Rasanz jedoch gese­hen wer­den darf, so deut­lich zeigt sich bereits heu­te ein ent­schei­den­der Nach­teil des Selbst-Ver­le­gens. Denn vie­le selbst­pu­bli­zier­te Wer­ke ver­nach­läs­si­gen den Min­dest­stan­dard hand­werk­li­chen Kön­nens. Der Anteil an dilet­tie­ren­den Hob­by­au­to­ren und ent­spre­chend unpro­fes­sio­nell erstell­ten Büchern steigt expo­nen­ti­ell. In die­sem uner­gründ­li­chen Oze­an muss man tief tau­chen, um Per­len zu fischen.

BEST OF EBOOKS bil­det eine sol­che Tauch­fahrt ab, die dem Leser im Ergeb­nis Hil­fe­stel­lung geben will. 23 hand­ver­le­se­ne Autoren wer­den vor­ge­stellt. Bei der Aus­wahl spiel­ten tex­tu­el­le Auf­rich­tig­keit und Authen­ti­zi­tät sowie ein eige­ner, mög­lichst unver­wech­sel­ba­rer Stil eine tra­gen­de Rol­le.

Her­aus­ge­ber des Sam­mel­ban­des ist Wil­helm Ruprecht Frie­ling, die­ser rekla­miert mit vier­zig Erfolgs­jah­ren im Ver­lags­we­sen ein zuver­läs­si­ges Gespür für Tex­te. Er hat vor einem Jahr­zehnt die Platt­form lite​ra​tur​zeit​schrift​.de ins Leben geru­fen, die als Pio­nier­leis­tung der Buch­blog­ger­sze­ne gilt. Auf­grund sei­ner zahl­rei­chen Ver­öf­fent­li­chun­gen und Vor­trä­ge zum digi­ta­len Publi­zie­ren apo­stro­phiert ihn die Pres­se auch gern als »eBook-Paten«.

Fol­gen­de Autoren sind mit Lese­pro­ben in dem Sam­mel­band ver­tre­ten: Cari­na Bartsch. Car­la Ber­ling, Bir­git Böck­li, Emi­ly Bold, Béla Bol­ten, Myra Çakan, Micha­el Erle, Vol­ker Fer­kau, Frie­ling, Ruprecht, Susan­ne Ger­dom, Chris Karl­den, Micha­el Lin­ne­mann, Nika Lubit­sch, Mat­thi­as Mat­ting, Micha­el Meis­heit, Tho­mas R.P. Miel­ke, Han­ni Mün­zer, Nor­man Nekro, Horus Oden­thal, Hel­mut Poell, Petra Schier, Bri­git­te Tho­len und Marah Woolf.

Wer die kos­ten­lo­se Akti­on ver­pas­sen soll­te muss sich aller­dings nicht grä­men, denn der nor­ma­le Preis für den vir­tu­el­len Zie­gel­stein beträgt eben­falls nur 0,89 Euro.

Cover BEST OF EBOOKS Copy­right Ruprecht Frie­ling

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Kreatives – und legales – Entfernen von DRM bei eBooks

Habt ihr noch eine Kis­te Lego auf dem Spei­cher ste­hen, oder gar Kin­der, die es gera­de nut­zen? Pri­ma, dann könnt ihr dem Bei­spiel von Peter Pur­ga­t­ho­fer fol­gen. Der ist Pro­fes­sor für inter­ak­ti­ve Sys­te­me an der TU Wien und hat ein Sys­tem geschaf­fen, um bei eBooks (in die­sem Fall via Kind­le) das DRM zu umge­hen und das mit­tels die­ser Kopier­schutz­maß­nah­me kom­plett aus­ge­he­bel­te Recht auf Pri­vat­ko­pie wie­der zu ermög­li­chen, indem man die Sei­ten scannt und über OCR wie­der in Text umwan­delt. Bei Audio­da­tei­en und Fil­men nennt man so etwas die »ana­lo­ge Lücke«, denn auch dort sind bei­spiels­wei­se Kopien, die nicht direkt digi­tal unter Umge­hung des Kopier­schut­zes erfol­gen, son­dern am ana­lo­gen Audio­aus­gang abge­grif­fen wer­den, erlaubt. Inspi­riert wur­de der fin­di­ge Pro­fes­sor vom DIY-Book­scan­ner.

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