Der britische Schauspieler Sir Ian McKellen kann einen weiteren ikonischen Charakter zu seiner Reihe hinzufügen. Screendaily meldet, dass Icon, See-Saw, Film-Nation Anne Carey und BBC Films einen Kinofilm über Sherlock Holmes realisieren werden. Er wird sich um einen älteren Holmes drehen, der nochmal aus dem Ruhestand kommt, um einen Fall zu lösen.
Der Titel wird SLIGHT TRICK OF THE MIND sein und die Handlung dreht sich um einen Homles, der schon lange keine Fälle mehr löst. Im Jahr 1947 lebt er in einem verschlafenen Örtchen in Sussex, zusammen mit seiner Haushälterin und deren Sohn, der sich als Hobbydetektiv betätigt. Doch trotz seines Ruhestandes wird er von einem Fall verfolgt, den er vor 50 Jahren nicht lösen konnte. Er erinnert sich nur an Fragmente: eine Konfrontation mit einem erbosten Ehemann, und ein geheimes Band mit dessen wunderschöner aber psychisch instabiler Frau.
Die Dreharbeiten für SLIGHT TRICK OF THE MIND beginnen im April 2014, wann wir den Film dann zu sehen bekommen werden (oder ob wir ihn in Deutschland überhaupt sehen werden) ist noch nicht klar.
Will ich McKellen als Senior-Holmes sehen! Darauf könnt ihr aber wetten, dass ich das will!
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Bild: Sir Ian McKellen auf dem 2013 San Diego Comic Con, von Gage Skidmore, aus der Wikipedia, CC BY-SA
Es ist nicht mehr lange hin, Joss WhedonsAGENTS OF S.H.I.E.L.D. startet in den USA am 24. September auf ABC und Marvel haut weiterhin Werbevideos raus, dass das Web qualmt. Diesmal einen »behind the scenes«-Clip.
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Bereits am 6. Septmeber verstarb die US-amerikanische Science Fiction- und Fantasy-Autorin A. C. Crispin. Sie wurde insbesondere bekannt durch mehrere Romane im STAR TREK-Universum.
Ann Carol Crispin begann ihre Karriere als Autorin im Jahr 1983 und wurde im Genre schnell bekannt. Der erste Roman war YESTERDAYS SON, dessen Handlung sich um einen Sohn des Vulkaniers Spock drehte und der sich in Fankreisen bis heute großer Beliebtheit erfreut. Eine weitere äußerst erfolgreiche Story spann in in SAREK um Spocks Vater. Mit der STARBRIDGE-Reihe schuf sie aber auch ihr eigenes Universum und machte mit ihrer Han Solo-Trilogie auch einen Abstecher zu STAR WARS. Weiterhin schrieb sie Romane zu V – DIE AUSSERIRDISCHEN BESUCHER, ALIEN: RESURRECTION oder PIRATES OF THE CARIBBEAN.
Am 3. September veröffentlichte startrek.com ihren Abschiedsgruß an die Fans:
I want to thank you all for your good wishes and prayers. I fear my condition is deteriorating. I am doing the best I can to be positive but I probably don’t have an awful lot of time left. I want you all to know that I am receiving excellent care and am surrounded by family and friends.
Drei Tage später verstarb die Autorin an ihrem Krebsleiden, sie wurde nur 63 Jahre alt.
Ad astra, Ann Carol. Crispin, ich habe Deine Bücher geliebt.
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Cover YESTERDAY´S SON Copyright Pocket Books. Leider gibt es kein frei nutzbares Bild der Autorin.
An diesem Wochenende (06. bis 09. September 2013) findet in Essen die erste »Unknown« statt, eine Buchmesse ausschließlich für Independent- und unbekannte Autoren. Ort des Geschehens ist das »Unperfekthaus«, das alleine schon einen Besuch wert ist. Das Konzept des Unperfekthauses ist es, dass jeder, der das Haus betreten möchte, einen Obolus entrichtet. Dafür darf man sich eine Zeit lang im Unperfekthaus aufhalten und erhält nichtalkhoholische Getränke frei. Wer etwas Essen möchte (es gibt eine umfangreiche Auswahl) oder wem der Sinn nach einem Bier oder Wein steht, der kann diese gegen Bezahlung ebenfalls bekommen. Vom auf diese Art und Weise eingenommenen Geld wird zum einen das Haus unterhalten, zum anderen – und das ist viel wichtiger – kann man allerdings kostenlos Räume für künstlerische Unternehmungen bekommen. Im gesamten Haus finden sich Künstler der verschiedensten Spielarten, die ihre Werke ausstellen und auch verkaufen – und man kann ihnen sogar beim Arbeiten zusehen.
In Teilen des Hauses findet an diesem Wochenende zum ersten Mal die »Unknown« statt, eine Buchmesse ausschließlich für Indie- und unbekannte Autoren. Die bieten dort ihre Werke feil, stehen zu Gesprächen bereit und selbstverständlich werden auch Lesungen veranstaltet. Unter den vorgestellten Büchern wie erwartet ein nicht geringer Anteil an Phantastik, aber auch Krimis, Mittelalterliches und eine Menge mehr sind zu finden. Eine sehr angenehme Veranstaltung mit netten Leuten.
Sämtliche Informationen findet man auf der Webseite des Veranstalters, auch das Unperfekthaus hat selbstverständlich eine Webpräsenz, der man Eintrittspreise und Gebotenes entnehmen kann.
Wie gesagt: ein Besuch lohnt sich sowieso, an diesem Wochenende umso mehr, wer also in der Nähe von Essen wohnt, sollte sich auf den Weg machen. Man tut auch noch eine gute Tat und unterstützt eine grandiose Idee und Künstler.
Hier zum weiteren Anfüttern noch ein Video vom Unperfekthaus:
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Zum Remake von ROBOCOP gibt es einen ersten Trailer. Der mich nicht so recht überzeugt, denn das ist mir im Vergleich zum Vorbild alles zu clean und nicht zynisch genug. Wirklich werten kann man natürlich erst, wenn man den Film gesehen hat, aber zum einen zeigt mir der neue ROBOCOP zu oft sein Gesicht und da ist mir zuviel Tränendrüsen-Familien-Schmuh in dem Trailer. Man wird das am 9. Februar 2014 prüfen können, denn dann läuft er in Deutschland an.
Regie führt José Padilha, es spielen unter anderem Joel Kinnaman, Michael Keaton, Gary Oldman, Samuel L. Jackson, Abbie Cornish, Jackie Earle Haley, Jay Baruchel, Jennifer Ehle, Michael Kenneth Williams und Marianne Jean-Baptiste.
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Neulich fiel mir auf, dass der Börsenverein des Deutschen Buchhandels wieder einmal in seinem »Netz-Monitor Buch« auf einen meiner Artikel verlinkt und diesen auch in Auszügen wiedergegeben hatte. Das stört mich nun grundsätzlich nicht (trotz des vermutlichen Verstoßes gegen CC BY-NC-SA), allerdings war ich schon befremdet, dass sie nicht einmal in der Lage waren, meinen Namen korrekt wiederzugeben. Da stand »Stefan Holzauser« statt »Stefan Holzhauer«. Ich habe der Presseabteilung daraufhin eine Mail geschrieben, in der ich um Korrektur meines Namens bat. Während ich schrieb, fiel mir auf, dass die Inhalte, die da im Netz-Monitor veröffentlicht werden, im Prinzip genau solche sind, wie sie durch das am 1. August in Kraft getretene »Leistungschutzrecht für Presseverleger« eigentlich geschützt sein sollten. Deswegen fügte ich folgende Frage an:
Sind Sie eigentlich der Ansicht, dass die Textausschnitte in Ihrem »Netz-Monitor Buch« gemäß dem am 1. August 2013 in Kraft getretenen Leistungsschutzrecht in dieser Form unbedenklich sind?
Daraufhin passierte erst einmal: nichts. Ich habe dann zwei Tage später nochmal nachgefragt und die ursprüngliche Mail weiter geleitet. Die Antwort auf die Frage zum LSR hätte von mir aus noch länger auf sich warten lassen dürfen, aber meinen Namen wollte ich schon schnell geändert haben. Diesmal kam die Antwort kurzfristig:
Was das Leistungsschutzrecht betrifft, sind von diesem Dienste ausgenommen, die »die verlegerische Leistung auf andere Weise nutzen, z. B. indem sie dem Internet-Nutzer aufgrund eigener Wertung eine Auswahl von Presseerzeugnissen anzeigen.« Darüber hinaus heißt es in § 87g (4) UrhG‑E: »Zulässig ist die öffentliche Zugänglichmachung von Presseerzeugnissen oder Teilen hiervon, soweit sie nicht durch gewerbliche Anbieter von Suchmaschinen oder gewerbliche Anbieter von Diensten erfolgt, die Inhalte entsprechend aufbereiten.«
Der Börsenverein ist kein gewerblicher Anbieter in diesem Sinne und der Netz-Monitor BUCH eine Dienstleistung überwiegend für Mitglieder, die den Online-Diskurs durch redaktionelle Auswahl von Blogbeiträgen fördern will.
Wir halten fest: der Börsenverein ist der Ansicht, dass das Leistungsschutzrecht für seinen »Netz-Monitor Buch« nicht gilt. Das finde ich ehrlich gesagt äußerst ulkig, denn das Gegenteil dürfte der Fall sein. Rechtsanwalt Schwenke (einer von den Guten) schreibt in einem seiner Artikel zu diesem Thema sehr eindeutig:
Das Leistungsschutzrecht betrifft nur Suchmaschinen und Dienste, die Inhalte ähnlich wie Suchmaschinen aufbereiten. Damit sind Aggregationsdienste gemeint, die Presserzeugnisse gesammelt auflisten, wie zum Beispiel Presseschauen oder Blogartikelübersichten.
Und um eine Presseschau bzw. um eine Blogartikelübersicht (oder genauer: um eine Übersicht über Artikel aus dem Netz) handelt es sich beim »Netz-Monitor Buch« eindeutig. Und sie steht offen im Netz, auch wenn sie laut der Stellungnahme »eine Dienstleistung überwiegend für Mitglieder« ist.
Die im Netz-Monitor Buch wiedergegeben Texte überschreiten das bei Weitem.
Dann heisst es in der Stellungnahme: « … der Börsenverein ist kein gewerblicher Anbeiter in diesem Sinne«. Das finde ich noch viel ulkiger. Wer eine private Webseite oder ein Blog betreibt, der wird von Gerichten bereits als gewerblicher Anbieter eingestuft, wenn er Werbeanzeigen schaltet oder Affiliate-Links setzt. Dabei ist es völlig unerheblich, ob damit eine Gewinnerzielungsabsicht einher geht. Ebenso wenig muss die Gewinnerzielungsabsicht sich meiner Meinung nach auf die Presseschau direkt beziehen. Dass der Börsenverein der Ansicht ist, kein gewerblicher Anbieter zu sein, und das trotz der Rechtsform als Verein, dem Erheben von Mitgliedsbeiträgen, einem Geschäftsführer (fällt jemandem das Wort »Geschäft« auf?) und einer Umsatzsteuernummer im Impressum seiner Webseite, das hat mich nicht wenig erheitert.
Im Prinzip wäre mir das alles egal. Allerdings sind es Börsenvereins-Geschäftsführer Skipis und Vorsteher Honnefelder, die zu jeder sich bietenden Gelegenheit auf Einhaltung der Urheberrechtsgesetze pochen oder sogar deren Verschärfung zu Ungunsten der Bürger fordern. Umso erstaunlicher, dass der Börsenverein selbst sich offenbar eines … na sagen wir mal … »eher gelassenen« Umgangs mit solchen Gesetzen befleißigt. Wollen wir hoffen, dass der Börsenverein nicht den Umtrieben eines bösen Abmahn-Abzockers zum Opfer fällt.
Ob der Börsenverein mit seinen Ansichten Recht hat, wird sich entscheiden, wenn es die ersten konkreten Urteile zum Leistungsschutzrecht gibt. Doch die sonst so streitbaren Presseverleger (sogar die Hauptinitiatoren vom Springer-Verlag) halten sich bisher merkwürdig damit zurück, Präzedenzfälle zu schaffen …
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Screenshot: aus dem Netzmonitor Buch mit den Auszügen aus meinem Artikel (und dem korrigierten Namen)
Die übliche Zielgruppe des ZDF wird vermutlich nur »Bahnhof« verstehen, bei einem aktuellen Clip des Elektrischen Reporters, denn laut Aussage einer hohen Repräsentantin des Senders möchte der Intendant sich darum bemühen, das Durchschnittsalter der Zuschauer von 61 auf 60 Jahre (!) zu senken (dazu fällt mir echt nix mehr ein). Davon abgesehen ist der Clip über das Phänomen Fan-Fiction wirklich treffend und durchaus sehenswert.
Ich gehe persönlich davon aus, dass Fan-Fiction in Zukunft kein Thema mehr bleiben wird, das sich unbeachtet in Nischen des Internets abspielt. Allein die Tatsache, dass Amazon auf den Zug aufgesprungen ist, zeigt, dass es Potentiale geben könnte. Im Weg steht wie immer das Urheberrecht, das (Mantra on) dringend an die Realitäten des Internet-Zeitalters angepasst werden muss – und nicht umgekehrt (Mantra off).
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HBO hat kürzlich einen Pilotfilm für eine mögliche Serie in Auftrag gegeben, die auf Michael Crichtons Film WESTWORLD aus dem Jahr 1973 basieren soll. Die Show kommt von J. J. Abrams´ Produktionsfirma Bad Robot und Warner Bros. TV. Damit kauft das Premium-Cable Network erneut eine Produktion von einem externen Studio ein.
In WESTWORLD geht es um einen Vergnüngungspark, der den Wilden Westen rekreiert und in dem die NPCs (für Rollenspielfremde: nonplayer-characters, Nichtspieler-Charaktere) durch Roboter gestellt werden. Doch die drehen irgendwann durch … Laut Pressemeldung handelt es sich um eine »düstere Odyssee über die Dämmerung des künstlichen Bewusstseins und die Zukunft der Sünde«.
Bryan Burk von Bad Robot wird den Piloten zusammen mit dem Veteranen Jerry Weintraub produzieren. Das Drehbuch wird unter anderem von Jonathan Nolan (DARK KNIGHT) verfasst. Es handelt sich um die erste Serie von Bad Robot für HBO.
Wer den Originalfilm nicht kennt, oder sich nur düster erinnert, hier der Trailer:
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Vom 6. bis einschließlich 10. September gibt es ein soeben erschienenes elektronisches Buch gratis bei Amazon, das wesentliche Hilfestellung bei der Orientierung im Büchermeer liefert. BEST OF EBOOKS bietet auf umgerechnet ca. 350 Buchseiten Arbeitsproben von handverlesenen Top-Autoren aus allen Genres. Es handelt sich um den ersten Band einer Reihe, die regelmäßig fortgesetzt werden soll.
Der E‑Book-Markt entwickelt sich mit explosionsartiger Geschwindigkeit. Lesegewohnheiten ändern sich. Statistiker sagen einen Marktanteil von zwanzig bis fünfundzwanzig Prozent voraus. So positiv diese Rasanz jedoch gesehen werden darf, so deutlich zeigt sich bereits heute ein entscheidender Nachteil des Selbst-Verlegens. Denn viele selbstpublizierte Werke vernachlässigen den Mindeststandard handwerklichen Könnens. Der Anteil an dilettierenden Hobbyautoren und entsprechend unprofessionell erstellten Büchern steigt exponentiell. In diesem unergründlichen Ozean muss man tief tauchen, um Perlen zu fischen.
BEST OF EBOOKS bildet eine solche Tauchfahrt ab, die dem Leser im Ergebnis Hilfestellung geben will. 23 handverlesene Autoren werden vorgestellt. Bei der Auswahl spielten textuelle Aufrichtigkeit und Authentizität sowie ein eigener, möglichst unverwechselbarer Stil eine tragende Rolle.
Herausgeber des Sammelbandes ist Wilhelm Ruprecht Frieling, dieser reklamiert mit vierzig Erfolgsjahren im Verlagswesen ein zuverlässiges Gespür für Texte. Er hat vor einem Jahrzehnt die Plattform literaturzeitschrift.de ins Leben gerufen, die als Pionierleistung der Buchbloggerszene gilt. Aufgrund seiner zahlreichen Veröffentlichungen und Vorträge zum digitalen Publizieren apostrophiert ihn die Presse auch gern als »eBook-Paten«.
Folgende Autoren sind mit Leseproben in dem Sammelband vertreten: Carina Bartsch. Carla Berling, Birgit Böckli, Emily Bold, Béla Bolten, Myra Çakan, Michael Erle, Volker Ferkau, Frieling, Ruprecht, Susanne Gerdom, Chris Karlden, Michael Linnemann, Nika Lubitsch, Matthias Matting, Michael Meisheit, Thomas R.P. Mielke, Hanni Münzer, Norman Nekro, Horus Odenthal, Helmut Poell, Petra Schier, Brigitte Tholen und Marah Woolf.
Wer die kostenlose Aktion verpassen sollte muss sich allerdings nicht grämen, denn der normale Preis für den virtuellen Ziegelstein beträgt ebenfalls nur 0,89 Euro.
Cover BEST OF EBOOKS Copyright Ruprecht Frieling
Habt ihr noch eine Kiste Lego auf dem Speicher stehen, oder gar Kinder, die es gerade nutzen? Prima, dann könnt ihr dem Beispiel von Peter Purgathofer folgen. Der ist Professor für interaktive Systeme an der TU Wien und hat ein System geschaffen, um bei eBooks (in diesem Fall via Kindle) das DRM zu umgehen und das mittels dieser Kopierschutzmaßnahme komplett ausgehebelte Recht auf Privatkopie wieder zu ermöglichen, indem man die Seiten scannt und über OCR wieder in Text umwandelt. Bei Audiodateien und Filmen nennt man so etwas die »analoge Lücke«, denn auch dort sind beispielsweise Kopien, die nicht direkt digital unter Umgehung des Kopierschutzes erfolgen, sondern am analogen Audioausgang abgegriffen werden, erlaubt. Inspiriert wurde der findige Professor vom DIY-Bookscanner.
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